Väternotruf

Mai 2008


 

 

 

Bundesministerium für Familien und Frauenprivilegierung

 

 

 

 

Empfang im Bundesministerium für Familien und Frauenprivilegierung anlässlich des Vatertages

BILT-Zeitung: 

Am 1. Mai 2008 ist wieder Vatertag. Dieser soll in diesem Jahr wie auch schon in den Vorjahren ganz offiziell im großen Stil gefeiert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Schirmfrauschaft der Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen (VDU) setzt eine Tradition fort, die schon die vormalige Bundesfrauenministerin Renate Schmidt (SPD) ins Leben gerufen hat. 

Wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen verlautet - wird auch in diesem Jahr wieder eine große Party im Bundesfamilienministerium stattfinden (siehe hierzu auch unser obiges Foto von der Party im letzten Jahr).

Eigens zu diesem Anlass wird die ansonsten für verheiratete Väter geltende Bannmeile von einem Kilometer rund um das Bundesfamilienministerium aufgehoben. Verheiratete Väter dürfen sich ausnahmsweise dem Sitz des Bundesfamilienministeriums bis auf 50 Meter nähern, müssen aber eine Plakette mit einem stilisierten Penis tragen, die sie als Vertreter des männlichen Geschlechts ausweist. 

Dieses Privileg, sich dem Bundesministerium bis auf 50 Meter zu nähern, gilt allerdings nicht für nichtverheiratete Väter und deren Kinder. Diese müssen sich nach wie vor an das strikte Berlin-Verbot halten und in der miefigen Kleingeisterstadt Karlsruhe dürfen sie bei Strafe der Auspeitschung noch nicht einmal die Stadttore und die Zugbrücke passieren, geschweige denn in die Nähe des Bundesverfassungsgerichtes kommen, in der die besten Richter sitzen, die die Bundesrepublik je für nichtverheiratete Mütter ins hohe Amt katapultiert hat.

Aber Achtung liebe verheiratete Väter in Berlin, bitte nicht die Abgrenzmarkierung vor dem Bundesministerium überschreiten. Bei Nichteinhaltung durch störrische Väter drohen sonst saftige Strafen, die Bundesjustizministerin Zypries (SPD) anlässlich des Vatertages auch in diesem Jahr direkt vor Ort aussprechen und vollziehen wird. In der Justizvollzugsanstalt Tegel werden eigenes für diesem Tag 100 Haftplätze zur Sofortunterbringungen kriminelle Väter freigehalten. Auch das Landesjugendamt Berlin ist vor Ort, um die Kinder kriminell erscheinender Väter - und das sind, seien wir doch mal ehrlich, eigentlich alle Väter, bei Bedarf umgehend in Gewahrsam zu nehmen und zu ihren zu Recht und mit bundesverfassungsgerichtlichen Segen versehenen alleinsorgeberechtigten Müttern zu überstellen.

 

 

 


 

 

 

 

URTEIL IN STRASSBURG

Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung

15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.

Straßburg - Jahrelang hatte der Deutsche vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter gestritten.

Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.

Weil das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wurde, ist der Ehemann der Mutter laut Gesetz der rechtliche Vater. Der leibliche Vater hatte nach damaliger Gesetzeslage grundsätzlich keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind.

Dagegen klagte der leibliche Vater in Deutschland durch mehrere Instanzen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihm im April 2003 teilweise Recht und stärkte damit grundsätzlich die Rechte leiblicher Väter.

Wenn zwischen dem Kind und dem Vater - etwa wegen dessen Betreuung - eine "sozial-familiäre Beziehung" bestanden habe und der Kontakt zum Vater dem Kindeswohl diene, dürfe der leibliche Vater nicht völlig vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen werden, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Zugleich beauftragten sie die zuständigen Familiengerichte, den Fall neu zu überprüfen.

 

Nun gab der Europäische Gerichtshof dem Kläger Recht und sprach ihm zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.800 Euro zu.

Die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Grundrecht des leiblichen Vaters auf ein faires Gerichtsverfahren in einem angemessenen Zeitraum verletzt wurde.

Damit sei die Beschwerde des 54-Jährigen beim Straßburger Gerichtshof zu den Akten gelegt worden.

15. Mai 2008

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,553538,00.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Korrekt wäre es, wenn alle Väter, die in Folge der sexistischen und faschistischen Sorge- und Umgangsrechtsregelung in Deutschland, die bis 1998 und bis heute noch gilt, eine materielle Entschädigung erhalten würden.

Bei mindestens 100.000 betroffenen Vätern wären das über eine Milliarde Euro, die die Bundesrepublik Deutschland an die Väter zahlen müsste. Noch einmal mindestens die selbe Summe müsste die Bundesrepublik an die Kinder dieser Väter zahlen, denen der Kontakt zu ihren Väter durch umgangsvereitelnde Mütter und mit diesen Hand in Hand arbeitenden Jugendämtern und Familiengerichten (bis 1998 auch Vormundschafsgerichte) verwehrt wurde.

Doch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag scheffeln sich das Geld der Steuerzahler/innen lieber in die eigene Tasche und erhöhen rotzfrech ihre Diäten. Pfui Deibel.

 

 


 

 

 

Gerichtshof für Menschenrechte urteilt

Etwas Geld statt Tochterliebe

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, erhält eine Entschädigung.

VON CHRISTIAN RATH

Eigentlich hat Edgar Lück - ein Vater, der Kontakt zu seiner Tochter haben will - fast alles erreicht. Er hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, der Gesetzgeber hat in seinem Interesse das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, und nun hat ihm sogar noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Schadensersatz zugesprochen. Nur seine Tochter hat er seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gesehen.

Der Kölner Edgar Lück ist Journalist, Maler und Fotograf. Ende der 80er-Jahre hatte er ein Verhältnis mit einer Frau, die zwar verheiratet war, aber von ihrem Mann getrennt lebte. Aus dieser Beziehung entstand die Tochter Lea. Dass Lück der biologische Vater ist, steht fest. Er lebte mit der Frau zwar nicht zusammen, kümmerte sich nach eigenen Angaben aber zwei Tage die Woche um Lea.

Nach einigen Jahren zog wieder der Ehemann bei Leas Mutter ein. Von nun an durfte Lea nicht mehr zu Edgar Lück, ihrem biologischen Vater. Lea war damals dreieinhalb Jahre alt. Edgar Lück wehrte sich und klagte auf ein Umgangsrecht. Ohne Erfolg. Denn die Stellung des biologischen Vaters war früher extrem schwach, wenn das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde. Als rechtlicher Vater gilt dann automatisch der Ehemann der Mutter. Der leibliche Vater hatte, um die Familie zu schützen, so gut wie keine Rechte.

Deshalb entschieden die Kölner Gerichte, dass Lück kein Umgangsrecht bekomme und sich zudem bewusst von seiner Tochter fernhalten solle. Selbst bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße solle er sie nicht ansprechen. Dies helfe dem Mädchen, seine Identität in der Familie zu finden. Mit zwei Vätern könne es schnell überfordert sein. Tatsächlich vergaß Lea, dass es Edgar Lück in ihrem Leben gegeben hatte.

Edgar Lück vergaß Lea aber nicht. "Ich empfand das wie die Hinrichtung einer sozialen Beziehung ohne jeden Grund." Der Mann zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, um mehr Rechte für biologische Väter einzufordern. Dort blieb die Sache liegen, sieben Jahre lang. Erst als Lück wegen Untätigkeit der deutschen Justiz auch zum Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg ging, fällte das Verfassungsgericht 2003 eine Entscheidung - zugunsten von Edgar Lück. Da er zumindest zeitweise eine "sozial-familiäre Beziehung" zu seinem Kind hatte, komme auch in seinem Fall ein Umgangsrecht in Betracht - wenn es dem "Kindeswohl" dient. Ein Jahr später änderte der Bundestag entsprechend das Familienrecht.

Lück hat es wenig genützt. Lea, inzwischen 14, wollte ihn nicht sehen. Als ihm der Kölner Familienrichter nicht einmal ein kurzes Gespräch mit seiner Tochter erlaubte, um sich vorzustellen, gab Lück auf: "Ich wollte den Druck von ihr nehmen." Lück, der sich die Sache aber sehr zu Herzen nahm, wurde anschließend schwer krank. Jetzt ist Lea 19, und die beiden haben sich immer noch nicht getroffen.

Nun billigte der Straßburger Gerichtshof dem Vater 10.800 Euro als Entschädigung und für Anwaltskosten zu - weil das deutsche Verfahren viel zu lange gedauert habe. Die Bundesregierung hatte den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von sich aus eingeräumt. Für Lück ist es ein schwacher Trost. Nur aus einem Grund hat sich das juristische Vorgehen für ihn gelohnt: "Lea weiß jetzt immerhin wieder, dass es mich gibt und kann, wenn sie will, Kontakt aufnehmen."

Thomas Meysen, der das deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht leitet, empfiehlt in derartigen Konstellationen die frühzeitige Beratung der Eltern. "Kinder können gut mit zwei Vätern umgehen. Es muss aber vermieden werden, dass zwischen den Erwachsenen Konkurrenz entsteht, die das Kind in Loyalitätskonflikte bringt."

15.05.2008

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/etwas-geld-statt-tochterliebe/?src=SZ&cHash=3190ff2b70

 

 

Kommentar Väternotruf:

Korrekt wäre es, wenn die 10.800 Euro Entschädigung durch die für diese Menschenrechtsverletzung verantwortlichen Kölner Richter aufgebracht werden müssten. Aber Richter haben in Deutschland Narrenfreiheit und in Köln der Hochburg der Narren gilt das leider ganz besonders.

Armes Deutschland, das mit so viel Dummheit gestraft ist.

 

 


 

 

 

Mutter bekommt ausgesetzte Zwillings-Babys zurück

Die Mutter aus Brandenburg, deren Zwillingsbabys vor einigen Tagen in der Berliner Charité ausgesetzt wurden, bekommt nach Behördenangaben ihre Kinder zurück. "Die Kinder können voraussichtlich in den nächsten Tagen zur Mutter", sagte eine Sprecherin des Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde. Dies sei das Ergebnis einer "gründlichen Prüfung" durch das Berliner Krankenhaus und das Jugendamt des Landkreises, aus dem die Mutter stamme. "Die Zwillinge wurden heute entlassen", sagte Charité-Sprecherin Kerstin Endele.

Die acht Wochen alten Jungen waren am vergangenen Freitag vor dem Kreißsaal der Charité entdeckt worden. In ihrem Kinderwagen befand sich ein Schreiben, mit dem die Babys zur Adoption freigegeben wurden. Dem Jugendstadtrat von Berlin-Mitte, Rainer-Maria Fritsch (parteilos), zufolge hatte die Mutter aus einem großen inneren Druck in einer Art Kurzschlussreaktion gehandelt, als sie sich zur Trennung von ihren Kindern entschloss. Es habe offenbar "schwierige Partnerschaftskonflikte" gegeben, so Fritsch. dpa

Aus der Berliner Morgenpost vom 29. Mai 2008

www.morgenpost.de/content/2008/05/29/berlin/964913.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können einem ja die Tränen kommen. Die arme Mutter musste so viel durchmachen. Erst  den üblen Mann, der sie vergewaltigt hat, so dass sie Kinder bekommen hat, die sie gar nicht wollte. Dann die Leute an der Charitè, die statt die Kinder nach Afrika zu verkaufen oder sonst wie unauffällig zu entsorgen, offenbar Suchaktionen nach der Mutter eingeleitet haben. Und was sollen da erst die Richter am Bundesverfassungsgericht sagen, die in verfassungswidriger Weise davon ausgehen, dass jedes Kind mit der Geburt eine sorgeberechtigte Mutter hat, aber nicht jedes Kind auch einen sorgeberechtigten Vater bekommen soll, wenn dies die sorgeberechtigte Mutter nicht möchte, selbst wenn sie so eine Mutter ist, wie die Zwillingsmutter aus dem Landkreis Teltow-Fläming..

Pfui Deibel Deutschland.

 

 

 


 

 

 

 

Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel

 

 

Expertin: Auch mordende Mütter haben Müttergefühle

05.05.2008

 

Hamburg/München (dpa) - Wenn Mütter ihre Neugeborenen töten, ist selten Hass auf das Baby der Grund - auch diese Frauen haben durchaus Muttergefühle.

«Viele Frauen, die ungewollt schwanger werden, wünschen sich das Kind, sehen sich aber nicht in der Lage, es auch großzuziehen», sagte Annegret Wiese, Diplom-Psychologin und Anwältin für Familienrecht, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Viele Frauen verdrängten die Schwangerschaft, anstatt sich damit auseinanderzusetzen und nach Auswegen zu suchen. «Eine Abtreibung widerspricht oft dem eigenen Bild.»

Wenn das Kind dann kommt, geraten die Frauen in Panik. «Nachdem die Schwangerschaft schon keinen Platz im Leben hatte, hat ein Baby dann erst recht keinen», sagt Wiese. Als einziger Ausweg erscheine diesen Frauen häufig nur der Tod des Neugeborenen. Ganz auf das Baby wollen die verzweifelten Frauen dann aber doch nicht verzichten. «Deswegen verstecken sie die Leichen in ihrer Nähe, wie in dem aktuellen Fall in der Tiefkühltruhe im eigenen Keller oder in anderen Fällen im Blumenkasten auf dem Balkon», sagte die Psychologin. In einer Tiefkühltruhe werde das Kind sogar noch «konserviert», also erhalten.

Zerrüttete Lebensumstände und psychische Erkrankungen der Mutter als Gründe für Kindstötungen anzuführen, hält Wiese für zu einfach. «Es sind meistens viele verschiedene Faktoren, die zusammenkommen.» Das können übersteigerte Erwartungen an sich oder das Kind sein, Probleme in der Partnerschaft oder einfach ein unpassender Zeitpunkt für ein Kind.

Dies könnte auch bei der Familie im nordrhein-westfälischen Wenden der Fall gewesen sein. Dort sollen die drei toten Babys etwa 20 Jahre in der Tiefkühltruhe gelegen haben, also wären sie zu einer Zeit geboren, als die beschuldigte Mutter auch die drei anderen Kinder im Alter von heute 18 bis 24 Jahre bekommen hat. «Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel», sagte Wiese

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt: Zahl der Sorgerechtsentzüge steigt um 10 Prozent

Im Jahr 2006 haben die Gerichte in Deutschland in rund 9.600 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies gegenüber 2005 eine Steigerung um 10,2 Prozent oder 900 Fälle. Gegenüber 2004 betrug der Anstieg der Sorgerechtsentzüge sogar knapp 19 Prozent.

Die Jugendämter haben im Jahr 2006 knapp 10.800 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung um 10,7 Prozent oder 1.000 Fälle gegenüber 2005 und um 22 Prozent gegenüber 2004.

Zwischen 2001 und 2004 waren die Zahlen der Sorgerechtsentzüge demgegenüber nahezu unverändert geblieben.

Weitere Auskünfte: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: (01888) 644-8167, jugendhilfe@destatis.de

Quelle: ots-Originaltext vom 27.5.2008

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast. Die Zahl der Sorgerechtsentzüge ist natürlich bedeutende höher, da jedes Jahr Tausenden von Eltern das Sorgerecht von verschiedenen Gerichten auch mittels des verfassungwidrigen §1671 BGB entzogen wird. Von den nichtverheirateten Vätern, die auf Grund der sorgerechtlichen und vom Bundesverfassungsgericht abgesegnten Diskriminierung das Sorgerecht in verfassungswidriger Weise vorenthalten wird. 

Pfui Deibel, armes Deutschland.

 

 

 


 

 

 

 

Von Grzegorz Piechota Und Jerzy Wójcik

Essay

"Vater, wo warst Du?"

Wir haben eine Warschauer Zeitung zum Forum sehr persönlicher Klagen über die Abwesenheit des Vaters im Familienleben der Polen gemacht - Ein Generationenbeschwernis, das anhält

Auch erwachsene Söhne und Töchter haben es mit ihrem Vater nicht einfach. Wenn sie ein "persönliches Problem" haben, wenden sie sich an ihren Ehepartner, ihre Mutter, Geschwister oder Freunde, fast nie an den Vater. Warum ist das so? Wo sind die polnischen Väter geblieben? Vielleicht sollte man sie einmal fragen, zu überreden versuchen, zurückzukehren. Aber wie soll man mit jemandem reden, der gar nicht da ist? Sollte man ihm vielleicht einen Brief schreiben?

"Es gibt Worte, die auszusprechen wir weder Mut noch Zeit hatten, und das über zehn, 20, 40 Jahre hinweg. Fragen, vor denen wir bis heute Angst haben." Mit diesen Worten begannen drei polnische Journalisten in der "Gazeta Wyborcza" ihre Aufarbeitung des Themas. Sie schrieben Briefe an den Vater. Oft war es das erste Mal nach vielen Jahren, dass sie sich ein Herz fassten, das hinauszuschreien, was sie ihnen nie zuvor gesagt hatten.

Die Leser traten in die Fußstapfen der Journalisten. In Briefen an ihren Vater beschrieben sie ihr eigenes Leben, ihre Ängste, Hoffnungen, Zorn, Dankbarkeit, Sehnsucht, Hass und nur hin und wieder: ihre Liebe.

Diese Briefe waren wie eine Therapie. Was für eine Last muss ein Mensch getragen haben, um einer Redaktion einen Brief zu schreiben mit den Worten: "Danke, dass ich bei Euch die Beichte ablegen konnte"?

Die mehr als tausend Briefe fügten sich zu einem lebendigen, reichhaltigen, aber auch ungeschminkten Bild des polnischen Vaters und Mannes. Sie wurden zu einem Buch zusammengestellt, das in diesem Mai unter dem Titel "List do ojca" (Brief an den Vater) erschienen ist.

Aufgrund der unglücklichen Geschicke Polens hatten die Väter immer wichtigere Dinge am Hals, als sich um die Familie zu kümmern. Wenn sie aus dem Krieg, dem stalinistischen Gefängnis, der sozialistischen Baustelle, vom Streik, von der illegalen Demonstration, schließlich von der Arbeit in einer kapitalistischen Firma zurückkehrten, hatten sie Mühe, sich in ihrer häuslichen Rolle zurechtzufinden.

Folgendes haben unsere Leser uns geschickt:

"Andere Väter haben ihren Kindern Märchen erzählt, aber Du hast mir vom Krieg berichtet. Ich habe Mitleid mit Dir empfunden, mehr, als ein Kind empfinden kann."

"Meine Kindheit ist eine einzige Erinnerung: ein Trinker und Sadist als Vater, die weinende Mutter mit Trauerrändern unter den Augen und die nächtliche Flucht zur Oma am anderen Ende der Stadt."

"Du hast mich nie in den Kindergarten gebracht, nie abgeholt. Der erste Schultag, die Erstkommunion - all das war Deiner Anwesenheit nicht würdig. Das werde ich Dir nicht verzeihen."

"Nach der Arbeit hast Du immer gemütlich auf dem Sofa gelegen, und alles ging Dir knapp am Arsch vorbei. Als ich gelernt hatte, wie man die Schnürsenkel bindet, hast Du die Erziehungsarbeit eingestellt."

"Du wusstest nicht, was Nähe bedeutet, was es heißt, miteinander Zeit zu verbringen, zu spielen, sich um ein Kind zu kümmern. Du glaubtest, das sei die Aufgabe der Frau."

Zwischen den Zeilen dieser Briefe an den Vater war auch die aus dem 19. Jahrhundert überkommene "Matka Polka", die mythische "polnische Mutter", präsent. Sie hatte nach dem Zweiten Weltkrieg, ob sie es wollte oder nicht, im polnischen Haus das Zepter übernehmen müssen. Die "Matka Polka" hat, als die Sicherung der Existenz der Familie ihr zugefallen war, die Abwesenheit des Mannes tapfer ertragen. Auch die Augenblicke seiner Heimkehr hat sie tapfer ertragen, wenngleich die Zahl ihrer Pflichten sich nicht verringerte, sondern wuchs. Denn die "Matka Polka" hat nicht nur Kinder zur Welt gebracht und versorgt, sie hat auch ihren Vater bemuttert.

Ihre übermäßige Fürsorglichkeit hat bittere Ergebnisse gezeitigt.

So schrieben die Leser: "Mama hat uns verboten, irgendetwas zu tun, was gefährlich sein könnte. So ist ein Schwächling herangewachsen, dessen Sehnsüchte stets von Angst überlagert waren. Vater, es ist Deine Schuld, dass Du dabei mitgespielt hast. Heute bin ich 40. Ich weiß, es war nicht nur die Mutter, die Dich kastriert hat. Gemeinsam mit ihr hat die Volksrepublik Polen es getan. Damals hatte der Mann nicht einmal das Recht zu wählen, wo er mit seiner Familie den Urlaub verbringt."

"Ja, unsere Väter waren hoffnungslos. Aber wir können uns auch schwer vorstellen, wie viel Druck und Demütigung sie als Männer ertragen mussten, und das oft bis an ihr Lebensende. Heute schlucken sie die Bitternis ihrer demütigend niedrigen Renten. Ihr seid sehr schlechte Väter gewesen, aber wir vergeben Euch!"

"Ich bin 30 und Vater eines halbjährigen Sohnes. Als mein Vater starb, wusste ich nicht, wie ich selbst Vater sein sollte. Heute weiß ich es: Ich werde es genau andersherum machen wie mein Vater."

Wird die Rückkehr des Vaters also erst in der nächsten Generation stattfinden? In Polen entsteht heute ein neues Modell der Familie. Der Mann soll einerseits der Familie Sicherheit geben und andererseits zärtlich sein und nah am Kind. Das ist für viele Väter schwer. Wir haben das Thema in der Zeitung weiter verfolgt. Die Psychotherapeutin Zofia Milska-Wrzosinska sagt dazu: "Wenn sich der Vater in der Beziehung zu den Kindern engagieren soll, muss die Mutter etwas wegrücken und Platz machen. Aber die Mütter wünschen die Rückkehr des Vaters eigentlich nicht. Sie wollen ihre Macht über das Kind nicht teilen; sie respektieren den Vater nicht. Das Kind bekommt zu hören, es sei das Kind eines Niemands. Das ist schwer für das Kind." Doch die Rückkehr des Vaters erscheint möglich, wenn die "Matka Polka" die Vorzüge des Vaters neu entdeckt und sie seine Rolle gemeinsam definieren.

Erst nachdem das Buch erschienen war, hat uns die Nachricht von den Hunderttausenden von "Euro-Waisen" erschüttert. Nachdem die EU sich 2004 erweitert hatte, sind viele Polen auf der Suche nach besserer Arbeit und besserem Lohn in den Westen gefahren. Man hat ermittelt, dass mindestens 110 000 Ehepaare ihre Kinder in der Obhut der Großeltern, entfernter Verwandter oder Bekannter in Polen zurückgelassen haben. Hunderttausende anderer Familien müssen ohne den Vater oder ohne die Mutter auskommen. Die Zahl der Emigranten wird auf etwa zwei Millionen Menschen geschätzt (bei 38 Millionen Einwohnern). Trotz des Optimismus unserer jungen Leser, die an die baldige Rückkehr ihres Vaters glauben, wächst also eine weitere Generation von Kindern heran, die von ihrem Vater im Stich gelassen werden. Welche Briefe werden sie ihrem Vater in zehn, 20 oder 40 Jahren schreiben?

Die Autoren sind Redakteure der "Gazeta Wyborcza" und leben in Warschau Aus dem Polnischen von Gerhard Gnauck

 

 

30. Mai 2008

URL: http://www.welt.de/welt_print/article2048909/Vater_wo_warst_Du.html

 

 


 

Alle murksen vor sich hin

Stern Artikel vom 11.05.2008: Jugendämter. Alle murksen vor sich hin. www.stern.de/politik/panorama/:Jugend%E4mter-Alle/619924.html?vs=1

 

 

 


 

 

Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung

 

 

 

Abgeordnetenwatch - Christine Lambrecht zu §1626a BGB

 

05.05.2008

Frage von

Dr.

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen vom 5. Mai zu den Plänen des BMJ bzgl. der (Nicht-) Umsetzung des Verfassungsgerichtsauftrags zum §1626a BGB. Eines ist mir bisher nicht klargeworden:

Sie schreiben, der Grund für die Beauftragung weiterer Untersuchungen seien fehlende Antworten zu den Motiven der Sorgerechtsverweigerung. Auf die kleine Anfrage des Bundestages vom 27.6.2007 schrieb das BMJ am 11.07.2007 (siehe Drucksache 16/6078):

"Die Gründe, aus denen nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnen, wurden untersucht von Peter Finger (Das Standesamt (StAZ) 2003, S. 228 FN 25), Sandra Fink (Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern, 2004). Auch die noch nicht vollständig ausgewertete Umfrage des Bundesministeriums der Justiz von 2006 befasst sich mit diesen Gründen. Insgesamt sind die Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung sehr unterschiedlich. Unter anderem sind folgende Beweggründe zu nennen: "eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden", "eine friedliche Verständigung der Eltern ist nicht möglich" "die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden" oder "hat Angst, im Falle der Trennung vom Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren". Die Auswertung der Umfrage des Bundesministeriums der Justiz wird derzeit abgeschlossen. Die Ergebnisse werden demnächst vorliegen."

Die Arbeit von Frau Dr. Fink liegt mir vor und nennt tatsächlich als häufigsten Grund: "Die Eltern verstehen sich gut, jedoch möchte die Mutter da alleinige Sorgerecht beibehalten, damit sie im Konfliktfall allein entscheiden kann."

Meine Fragen:

Welche Sinn sieht das BMJ in der Beauftragung neuer wissenschaftlicher Untersuchungen, wenn es die vorhandenen nicht korrekt zitieren kann?

Was ist der Unterschied zwischen freier und beauftragter Wissenschaft?

vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüssen,

Dr.

 

21.05.2008

Antwort von

Christine Lambrecht

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. ,

in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilsgründen festgestellt, dass angesichts der neu geschaffenen Rechtsform zum Zeitpunkt des Urteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen möglich seien (vgl.BVerfGE 107, 150 ff., 179 f.). So fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, ob es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes dauerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen es bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu einer gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe hierfür maßgeblich sind.

Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen nähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung, die mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt wurde (z.B. Fink, Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern, S. 136 ff.). Hierdurch kann man sicherlich einen gewissen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motivlage der Mütter bekommen. Problematisch an einer solchen Untersuchungsmethode ist jedoch, dass die Befragung nicht die direkt betroffenen Väter und Mütter einbezieht und nicht auf belastbaren statistischen Daten, sondern auf Eindrücken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen beruht. Es handelt sich daher in meinen Augen nicht um eine ausreichend gesicherte empirische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur wahren Motivlagen der Mütter zu erhalten, müssten die betroffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte Interviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_lambrecht-650-5906--f109355.html#frage109355

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nach einer solchen Antwort von Christine Lambrecht, MdB noch die SPD wählt ist selber schuld und sollte zur Strafe eine Narrenkappe aufsetzen.

Mail an Frau Lambrecht:

christine.lambrecht@wk.bundestag.de

christine.lambrecht@bundestag.de

 

 


 

 

Abgeordnetenwatch: Antwort Christine Lambrecht

 

15.04.2008

Frage von

Dr.

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

Ende 2006 schrieben Sie mir auf eine Anfrage zum Sorgerecht nicht-verheirateter Eltern, dass Sie (in Ihrer Eigenschaft als zusändige Berichterstatterin im Rechtsausschuss) nicht initiativ werden können, da eine Initiative des BMJ "derzeit noch ausstehe". Wie sie wissen, steht sie immer noch aus.

Nachdem es bisher nur Gerüchte waren, die Ministerin halte die Veröffentlichung zurück, hat Frau Zypries das gestern nun auch offiziell verlautbaren lassen, und spricht nun von Plänen, weitere wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag zu geben.

Meine Fragen:

Wie sie wissen, hat das BMJ auch in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Bundestages geantwortet, die Ergebnisse würden "demnächst" veröffentlicht. Halten sie vor diesem Hintergrund die Informationssperre für zulässig?

Was haben Sie bzw. Ihre Fraktion in den vergangenen 1 1/2 Jahren konkret unternommen, um dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zum §1626a nachzukommen?

Die Frage des Bundesverfassungsgerichtes war, ob unverheiratet zusammenlebende Eltern nur ausnahmsweise keine gemeinsame Sorge erklären oder regelmässig. Diese Frage ist aufgrund des vorliegenden Materials eindeutig zu beantworten. Mit welcher Art Wissenschaft möchte das BMJ hier zu einer abweichenden Antwort kommen?

vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüssen,

Dr.

05.05.2008

Antwort von

Christine Lambrecht

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15.04.2008.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechend in der vergangenen Legislaturperiode eine Expertenanhörung zum Thema "Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Empfehlen sich Gesetzesänderungen?" durchgeführt. Die Anhörung sollte unter anderem Aufschluss darüber geben, ob die derzeitige Regelung der gesellschaftlichen Wirklichkeit ausreichend Rechnung trägt oder Anpassungen der gesetzlichen Regelung notwendig sind. Mit überwiegender Mehrheit sprachen sich die Sachverständigen für gesetzgeberische Korrekturen beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern aus, demgegenüber gingen die Meinungen über ein etwaiges Neuregelungsmodell auseinander.

Seit dem Jahr 2004 wird die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Im Jahr 2004 wurden im gesamten Bundesgebiet 87.400 Sorgeerklärungen abgegeben. Unter Berücksichtigung der Geburtsstatistik 2004, nach der 197.129 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren wurden, ergibt sich für die Begründung der gemeinsamen Sorge eine Quote von 44,34 %. Dies bedeutet einerseits, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass nicht verheiratete Eltern sich immerhin in mehr als der Hälfte der Fälle (55,66%) nicht entschließen können, die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung zu begründen. Diese Prozentzahlen allein sind jedoch wenig aussagekräftig, weil sie keinen Aufschluss darüber geben, ob die Eltern zusammenleben und auf welchen Gründen die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen beruht.

Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB

http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_lambrecht-650-5906--f106803.html#frage106803

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da läuft im Deutschen Bundestag mal wieder das volle Väterverarschungsprogramm. Und das auch noch finanziert aus Steuermitteln von Hunderttausenden sorgerechtlich diskriminierten Vätern in Deutschland.

Und Christine Lambrecht (SPD) hat in typischer SPD-Manier nicht genügend Arsch in der Hose, diese Väterverarschungspolitik beim Namen zu nennen.

Armes Deutschland.

 

 

 

 


 

 

 

Selbstmord

Todessprung: Polizei gibt Versäumnisse zu

Das Jugendamt erfuhr nichts vom ersten Suizidversuch einer Mutter, die sich am Montag mit ihrer dreijährigen Tochter in den Tod stürzte. Demnächst sollen solche Fälle gemeldet werden.

 

Von Henri Kramer

7.5.2008

 

Potsdam - Nachdem sich eine Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter am Montag in den Tod gestürzt hat, gestand die Potsdamer Polizei gestern Versäumnisse ein. Auf einer Pressekonferenz sagte Matthias Tänzer von der Führungsstelle des Potsdamer Polizeischutzbereichs, dass ein erster Suizidversuch der Mutter mit ihrem Kind am 1. August 2007 nicht an das Jugendamt der Stadt gemeldet worden sei. Die Beamten hätten damals keine Kindswohlgefährdung gesehen, begründete Tänzer. „Im Nachhinein hätte ich mir ein anderes Vorgehen gewünscht.“ Demnächst sollten solche Fälle aber gemeldet werden. Potsdams Jugendamtschef Norbert Schweers sagte: „Ich hoffe, dass wir in Zukunft solche Informationen bekommen.“

Wie berichtet hatte sich die 36-jährige Beate J. am Montag mit ihrer Tochter aus dem 14. Stock eines Wohnhauses im Plattenbaugebiet am Schlaatz in den Tod gestürzt. Im selben Haus war sie schon bei ihrem ersten Suizidversuch im August von Polizisten getroffen worden. Damals konnte die Frau per Handy-Ortung gefunden werden, weil sie ihren Selbstmordabsicht ihrem Ehemann per SMS angekündigt hatte.

Dass die damals eingesetzten Beamten den Vorfall nicht beim Jugendamt meldeten, begründete Tänzer mit der Situation vor Ort: Beate J. sei bereits wieder unten im Hausflur angetroffen worden und „hatte ihre Suizidabsicht schon aufgegeben“. Zudem habe das Kind seinem Vater übergeben werden können, die Mutter habe sich anschließend in der Psychatrie des Klinikums „Ernst von Bergmann“ stationär behandeln lassen. Nicht klären konnte Tänzer den Widerspruch, dass die Polizei im August noch gemeldet hatte, die Frau sei „wohlbehalten von einer Balkonbrüstung im oberen Bereich des Hauses“ geholt worden. Die anderslautende Information, die Frau sei bereits im Hausflur angetroffen worden, hätten ihm die damals eingesetzten Beamten gegeben, sagte er gestern.

Aber auch das Jugendamt der Stadt wusste von der Suizidgefährdung der Frau – wenn auch erst seit Anfang April dieses Jahres. Am 26. März hatte sich Beate J. erneut in die Psychiatrie einweisen lassen – und von dort ging ein Schreiben an das Jugendamt. In der Folge kam es nach Darstellung der Verwaltung am 8. April zu einem zweistündigen Gespräch, dass Beate J. in einem „stabilen Zustand“ gezeigt habe. Sie habe auf Hilfsangebote reagiert; eine laut Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) „erfahrene“ Mitarbeiterin des Jugendamts habe keine Anzeichen der Kindswohlgefährdung bemerkt – auch wegen der gefestigten familiären Situation. Allerdings war der Vater der Dreijährigen wegen eines Jobs in Dresden inzwischen wesentlich seltener bei seiner Familie in Potsdam als noch zur Zeit des ersten Suizidversuchs. Dies sei dem Jugendamt auch bekannt gewesen, hieß es gestern. Ob es daraus Schlüsse gezogen hat, blieb gestern ungeklärt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 07.05.2008)

 

 

 

Mutter stürzte sich mit Tochter in den Tod

36-Jährige sprang mit ihrem dreijährigem Kind von Hochhaus in Potsdam Oberbürgermeister will klären, ob die Familie vom Jugendamt betreut wurde

 

Von Henri Kramer und Sabine Schicketanz

Familientragödie in Potsdam: Eine 36-jährige Frau hat sich gestern Morgen im Wohngebiet Schlaatz mit ihrer dreijährigen Tochter aus einem Hochhaus gestürzt. Die Frau war sofort tot. Das Kind wurde von einem Notarzt reanimiert, starb jedoch wenig später ebenfalls.

Nach Angaben der Polizei war die 36-Jährige am Morgen mit ihrer Tochter von ihrer Wohnung im Stadtteil Waldstadt in die Straße Schilfhof am Schlaatz gefahren. Von einem Balkon im 14. Stock eines der beiden 15-stöckigen Hochhäuser sprang sie mit dem Kind in die Tiefe. Eine Zeugin hatte den Sturz der beiden Menschen auf ein kleines Vordach gesehen und kurz nach acht Uhr Polizei und Rettungskräfte alarmiert, die mit mehreren Einsatzwagen an dem Hochhaus vorfuhren. Doch für Mutter und Tochter kam jede Hilfe zu spät.

Die 36-jährige, verheiratete Frau habe einen Abschiedsbrief hinterlassen, sagte Polizeisprecherin Angelika Christen. Zum Inhalt machte sie keine Angaben. Die Potsdamerin sei der Polizei aber bereits von einem Suizidversuch im August 2007 bekannt gewesen. Damals soll sie mit ihrer Tochter im Auto losgefahren sein und ihrem Mann per SMS angekündigt haben, von einem Hochhaus zu springen. Polizisten konnten sie damals jedoch in einer der oberen Etagen eines Hauses orten und die Tat in letzter Minute verhindern. Nach dem Selbstmordversuch sei die 36-Jährige in psychiatrischer Behandlung gewesen. Offenbar litt sie unter Depressionen.

Ob das Potsdamer Jugendamt über den ersten Suizidversuch informiert worden ist und die Familie betreut hat, soll „kurzfristig geprüft werden“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Er habe veranlasst, dass untersucht werde, ob die Familie in der Verwaltung bekannt gewesen sei und „wenn ja, ob es Hilfsangebote gegeben hat“.

Nach Informationen des Tagesspiegels hatte die Frau keine weiteren Kinder. Jakobs drückte sein „größtes Bedauern“ aus, den Angehörigen gelte sein tiefstes Mitgefühl. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft anhand ihrer Ermittlungen die Hintergründe schnell aufklären kann. Nach Angaben der Polizei werde zunächst die Kriminalpolizei ein Ermittlungsverfahren zum Todesfall einleiten.

Am Ort des tragischen Geschehens kamen gestern Nachmittag immer wieder Bewohner der umliegenden Häusern zusammen. Oft wurde gefragt, ob die Frau und das Kind aus der Nachbarschaft kamen. Am Vordach des Hochhauses hat die Wucht des Aufpralls der beiden eine tiefe Delle hinterlassen. „Das ist jetzt schon das dritte Mal hier passiert“, sagte ein Anwohner – und er wohne erst wenige Jahre in einem der zwei hohen Gebäude. In die beiden Häuser zu gelangen, ist offenbar nicht schwierig. Zudem sind die Türen ungesichert, die zu den gemeinschaftlich genutzten Balkonen auf jeder Etage führen. Von einem dieser Balkone soll gestern auch die 36-Jährige gesprungen sein.

Im Jahr 2006 haben sich in Potsdam laut dem jüngsten Statistischen Jahresbericht der Stadtverwaltung zehn Menschen das Leben genommen – sieben Männer und drei Frauen. Die Zahlen variieren jedoch von Jahr zu Jahr stark. So töteten sich im Jahr 2005 laut Statistik 21 Potsdamer selbst, 2003 waren es sogar 28 – im Gegensatz zu zwölf Menschen im Jahr 2001. Vor allem Männer wählten den Freitod. Deutschlandweit liegt die Selbsttötungsrate laut statistischem Bundesamt bei 14 Personen je 100 000 Einwohner – damit liegt Potsdam über dem Durchschnitt. Generell gilt die Selbstmordrate in den neuen Bundesländern als deutlich höher im Vergleich zum Gebiet der alten Bundesrepublik.

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.05.2008)

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schon wieder eine Mutter, die verzweifelt über die böse Welt und insbesondere über die bösen Männer und Väter mit ihrem Kind in die Freiheit des lieben Gottes gesprungen ist.

 

Vielleicht bietet man auf Grund der guten Erfahrungen mit der preisgünstigen Entsorgung von Kindern im Jugendamt Potsdam Kurse für Mütter an.

Lektion 1: Exkursion zu verschiedenen Hochhäusern in Potsdam

Lektion 2: Kletterübungen ohne Kind am Balkon (Sozialarbeiterin vom Jugendamt sichert mir Seil)

Lektion 3: Kletterübung mit Kind am Balkon (Sozialarbeiterin vom Jugendamt sichert mir Seil)

Lektion 4: Probespringen ohne Kind aus der 1. Etage (drei Sozialarbeiterin vom Jugendamt fangen auf)

Lektion 5: Probespringen mit Kind aus der 1. Etage (fünf Sozialarbeiterin vom Jugendamt fangen auf)

Lektion 6: Vorbereitung der Beerdigungsformalitäten, einschließlich Aussuche eines passenden Kindersarges.

Lektion 7: Erhöhung des Schwierigkeitsgrades. Springen mit und ohne Kind aus der zweiten Etage (Sozialarbeiterin vom Jugendamt springt mit)

Lektion 8: Springen mit und ohne Kind aus der zweiten Etage ohne Begleitung der Sozialarbeiterin 

Finale: Springen mit Kind aus der 14. Etage des Hochhauses (Sozialarbeiterin vom Jugendamt filmt den Flug für die Hinterbliebenen und zur Falldokumentation für den Landungsrechnungshof)

 

Nachbereitung 1: Einsammeln der Reste von Mutter und Kind durch das Potsdamer Grünflächenamt

Nachbereitung 2: Kostenrechung an nichtsorgeberechtigten Vater zur Begleichung der Kosten für die Fachleistung des Jugendamtes und der Beerdigung von Mutter und Kind auf dem Waldfriedhof von Kleinmachnow

 

 

 

 


 

 

 

Mutter gesteht: Drei Kinder getötet und eingefroren

Wenden/Olpe (dpa) - Eine 44 Jahre alte Frau aus Wenden im Sauerland soll in den 80er Jahren drei neugeborene Kinder getötet und in einer Tiefkühltruhe eingefroren haben. Die Mutter hat nach Angaben der Polizei eingeräumt, dass sie die Kinder in die Tiefkühltruhe gelegt habe.

Das sagte ein Sprecher der Mordkommission Hagen am Montag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Frau wurde festgenommen und kam in psychiatrische Behandlung.

Bilder: Grauenhafter Fund in Nordrhein-Westfalen

Die Hausfrau lebte seit vielen Jahren in dem Ort im Kreis Olpe mit ihrem heute 47 Jahre alten Mann. Zeugen schildern das Fachwerkhaus als gepflegt, das Umfeld als «Dorfidylle». Das Paar hat zwei Söhne (18, 22) und eine Tochter 24. Nachbarn beschrieben die Familie als unauffällig, freundlich und bestens integriert. Die Frau ist korpulent; trotzdem zeigten sich Nachbarn fassungslos, dass der Ehemann offenbar drei Schwangerschaften nicht bemerkt hat.

Die Leichen haben nach den Ermittlungen seit den 80er Jahren in der Tiefkühltruhe im Keller des Einfamilienhauses gelegen. Der 18-Jährige Sohn soll sie am Sonntag zufällig entdeckt haben, als er in der Truhe nach Lebensmitteln suchte. Daraufhin fuhr er mit seinen Eltern zur Polizei.

Im Keller des Fachwerkhauses überprüften die Beamten den grausigen Fund. Die Kinder sind nach Auskunft der Siegener Staatsanwaltschaft offenbar lebend zur Welt gekommen. Die Leichen der Neugeborenen wurden in Tüten verpackt in der Tiefkühltruhe gefunden. Sie sollen nach Auskunft der Polizei obduziert werden. Weitere Einzelheiten wollten Polizei, Staatsanwaltschaft Siegen und die Hagener Mordkommission am Mittag bekanntgeben. «Das Verbrechen ist im Grunde aufgeklärt», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Eine Tat hat sich im Dezember 1988 ereignet, wie die Polizei vermutet. Am Tatort sei eine Tageszeitung vom Dezember 1988 entdeckt worden. Die Kinderleichen lagen am Boden der Tiefkühltruhe unter Lebensmitteln, die meist schon seit Jahren abgelaufen waren. Die Kinder fanden sie, als sie sich in Abwesenheit der Eltern eine Pizza aus der Truhe holen wollten.

«Die Frau ist unter Schock. Sie hat bei ihrer Aussage geschluchzt und gezittert», sagt der Chef der Mordkommission, Herbert Fingerhut. Sie wird ärztlich behandelt. Bei der Polizei sagte sie, es seien ihre Neugeborenen gewesen. Die Familie stehe unter erheblichem Druck. Die Polizei leiste psychologische Hilfe.

Dpa, 05.05.2008

www.winherz.de/forum3/viewtopic.php?t=627

 


 

 

Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel

 

Expertin: Auch mordende Mütter haben Müttergefühle

05.05.2008

 

Hamburg/München (dpa) - Wenn Mütter ihre Neugeborenen töten, ist selten Hass auf das Baby der Grund - auch diese Frauen haben durchaus Muttergefühle.

«Viele Frauen, die ungewollt schwanger werden, wünschen sich das Kind, sehen sich aber nicht in der Lage, es auch großzuziehen», sagte Annegret Wiese, Diplom-Psychologin und Anwältin für Familienrecht, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Viele Frauen verdrängten die Schwangerschaft, anstatt sich damit auseinanderzusetzen und nach Auswegen zu suchen. «Eine Abtreibung widerspricht oft dem eigenen Bild.»

Wenn das Kind dann kommt, geraten die Frauen in Panik. «Nachdem die Schwangerschaft schon keinen Platz im Leben hatte, hat ein Baby dann erst recht keinen», sagt Wiese. Als einziger Ausweg erscheine diesen Frauen häufig nur der Tod des Neugeborenen. Ganz auf das Baby wollen die verzweifelten Frauen dann aber doch nicht verzichten. «Deswegen verstecken sie die Leichen in ihrer Nähe, wie in dem aktuellen Fall in der Tiefkühltruhe im eigenen Keller oder in anderen Fällen im Blumenkasten auf dem Balkon», sagte die Psychologin. In einer Tiefkühltruhe werde das Kind sogar noch «konserviert», also erhalten.

Zerrüttete Lebensumstände und psychische Erkrankungen der Mutter als Gründe für Kindstötungen anzuführen, hält Wiese für zu einfach. «Es sind meistens viele verschiedene Faktoren, die zusammenkommen.» Das können übersteigerte Erwartungen an sich oder das Kind sein, Probleme in der Partnerschaft oder einfach ein unpassender Zeitpunkt für ein Kind.

Dies könnte auch bei der Familie im nordrhein-westfälischen Wenden der Fall gewesen sein. Dort sollen die drei toten Babys etwa 20 Jahre in der Tiefkühltruhe gelegen haben, also wären sie zu einer Zeit geboren, als die beschuldigte Mutter auch die drei anderen Kinder im Alter von heute 18 bis 24 Jahre bekommen hat. «Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel», sagte Wiese.

 


 

 

 

Mutter ließ Babys sterben - neun Jahre Haft

Eine Mutter, die drei neugeborene Babys nicht versorgte und sterben ließ, ist zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Leichen waren im Januar 2007 in einer Garage in Thüringen gefunden worden.

Erfurt - Das Landgericht Erfurt entschied am Mittwoch zum Ende des nichtöffentlichen Prozesses auf dreifachen Totschlag. Die Anklage hatte zweifachen Mord und einmal Totschlag gesehen und dafür die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft gefordert. Im Januar vergangenen Jahres waren in einer Garage in Thörey (Thüringen) die drei Leichen gefunden worden.

Die heute 22 Jahre alte Frau hatte gestanden, im Alter von 16, 17 und 19 Jahren die Kinder bekommen zu haben. Sie seien aber tot geboren worden. Die Anklage hatte dies als extrem unwahrscheinlich bezeichnet.

(mfa/dpa) 7.5.2008

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum muss diese Mutter auch in Thüringen wohnen und nicht im Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Kiel, wo man sicher herausgefunden hätte, dass sie nicht schuldfähig ist (fünffacher Kindermord von Darry).

Aber es kann ja auch Vorteile haben, für neun Jahre in den Frauenknast zu gehen, statt lebenslänglich in die Psychiatrie. So gesehen ist die Mutter aus Thüringen ein echter Glückspilz. Wir gratulieren.

 

 


 

 

Karlsruhe

Prinzip Adam

Von Rüdiger Soldt

 

 

Vater und Sohn

04. Mai 2008 Bei vielen Kindern muss heutzutage James Bond als Rollenvorbild herhalten - mangels Vater. Die zunehmende Zahl von Scheidungen hat dazu geführt, dass viele Jungen ohne Väter aufwachsen müssen, weil das Sorgerecht zumeist den Müttern zugesprochen wird, und etwa die Hälfte aller Kinder von Scheidungseltern verliert nach der Trennung den Kontakt zu den Vätern. Hinzukommt eine Feminisierung in der Erziehung, etwa durch die geringe Zahl von Grundschullehrern.

Am Wochenende hielt die Väterlobbyorganisation „Väteraufbruch für Kinder“ (VAfK) in Karlsruhe ihren ersten Bundeskongress gegen die „erzwungene Vaterlosigkeit“ ab. Der Generationenforscher Gerhard Amendt kritisierte die „feministische Alleinerziehungspolitik“, der Mediziner Matthias Franz warnte davor, dass das Risiko, drogenabhängig zu werden oder Suizid zu begehen, für vaterlos aufgewachsene Kinder doppelt so hoch sei wie für Kinder, die von beiden Eltern erzogen wurden.

Die Organisation hat mittlerweile 3000 Mitglieder. In Baden-Württemberg gibt es sogar einen Landesverband.

 

 

"Wir sind nie gefragt worden"

Der Gründer des Väteraufbruchs, Franzjörg Krieg, will es nicht länger den Frauen allein überlassen zu definieren, was Gleichstellungspolitik ist: „Wir sind keine Maskulinisten, die sich über den Geschlechterkampf definieren. Unser Ziel ist das gemeinsame Sorgerecht von beiden Eltern für die Kinder.“ Im Familienministerium und in der gesellschaftlichen Diskussion werde den Vätern immer noch eine „Teilhabe an der Familienpolitik“ verweigert. „Wir wollen uns nicht länger von Frauen vordenken lassen, welches Selbstverständnis wir als Männer haben sollten“, sagt Krieg.

Die Diskussionen über eine übertriebene Feminisierung der Politik, wie sie die zahlreichen Männerinitiativen angestoßen haben, zeitigen erste politische Reaktionen: Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) veranstaltete im April den ersten „Boys' Day“, um bei Jungen Interesse für soziale Berufe wie Erzieher oder Grundschullehrer zu wecken.

Der Realschullehrer Franzjörg Krieg findet den Boys' Day natürlich „super“. Als er an seiner Schule vor Jahren etwas Ähnliches organisiert habe, sei er verlacht worden.

 

 

Text: F.A.Z.

http://www.faz.net/s/Rub5925252BCC9C45B880812B358AC3FFA4/Doc~E2B91B09CF1C947609E55D4B1ABC00051~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed

 

 

 

Bilder vom Väterkongress findet man unter

www.vafk-sbh.de/Vaeterkongress2008.html.

 

Ein Mitschnitt des SWR-Fernsehens vom Väterkongress findet man hier:

http://www.swr.de/bw-aktuell/-/id=98428/did=3353024/pv=video/gp1=3472646/nid=98428/zporzy/index.html

 

 

 


 

 

 

„Familienpolitik mit Vätern – Aufbruch in die Zukunft“.

 

 

Liebe Interessierte,

 

auf eine interessante Veranstaltung möchten wir Sie hinweisen und herzlich dazu einladen.

 

Am 3. und 4. Mai 2008 führen wir den ersten deutschen Väterkongress in Karlsruhe durch. Das Thema lautet „Familienpolitik mit Vätern – Aufbruch in die Zukunft“.

 

Familienpolitik stand jahrzehntelang im Schatten von Wirtschafts- und Außenpolitik. Inzwischen hat sich ein grundlegender Wandel vollzogen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen an die moderne Familie und der sinkenden Geburtenrate ist die Familienpolitik in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Die Position der Väter wird jedoch immer noch unzureichend berücksichtigt.

 

Ziele des Kongresses sind:

 

die Entwicklung eines umfassenden familienpolitischen Programms gemeinsam mit den Vätern

stärkere Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher entwicklungs- und bindungspsychologischer Erkenntnisse in der Familienrechtspraxis

stärkere Vernetzung väterpolitischen Engagements

 

Der Väterkongress in Karlsruhe wird eine zweite Veranstaltungsreihe neben dem Familienkongress in Halle sein. Schwerpunkt auf den Väterkongressen sollen rein väterpolitische Fragen sein, die bisher in der Politik weitgehend unberücksichtigt bleiben.

 

Bereits jetzt konnten wir namhafte Referenten für die Beteiligung gewinnen, so haben u.a. zugesagt:

 

Prof. Dr. Gerhard Amendt, Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen

Dr. Johannes Berchtold, Leiter der männerpolitischen Grundsatzabteilung im österreichischen Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Wien

Thomas Mörsberger, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Prof. Dr. med. Matthias Franz, Univ. Düsseldorf

 

Der Kongress soll eine inhaltliche Plattform schaffen, um allen engagierten Vätern und Initiativen – ausdrücklich auch außerhalb des Väteraufbruchs - die Möglichkeit zu geben, gemeinsamen Positionen zu diskutieren und zu finden. Dazu wurden 5 Arbeitsgruppen eingerichtet. Es besteht bereits vor der Veranstaltung die Möglichkeit, Online an der Diskussion in den jeweiligen Arbeitsgruppen mitzuwirken.

 

Das Tagungszentrum „Sportschule Schöneck“ auf dem Turmberg in Karlsruhe-Durlach bietet optimale technische Möglichkeiten. Der Väteraufbruch bietet auch eine kostenlose Kinderbetreuung an.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der WEB-Seite unter:

 

www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de

 

Diese Seite wird in den kommenden Wochen fortlaufend aktualisiert.

 

Download des Einladungs-Flyers

www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de/Downloads/VK08Flyer.pdf

 

Bitte melden Sie sich möglichst bald an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und bereits jetzt eine große Nachfrage besteht.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

Tel. 06627 - 33 59 95 oder 3691 - 88 09 74

mobil 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83), Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 


 

 

 

 

 

"Jagd auf Rabenväter"

07. Mai 2008 um 21.45 Uhr im Ersten

 

Detlef Bräuning ist nach Thailand ausgewandert. Bei ihm wurde auch gedreht. Er ist der Autor des von Thomas Sochart avisierten Buches "Die Unterhaltsflucht". Ich habe es gelesen. Es ist lesenswert, nicht nur für die, die nach Tailand flüchten wollen.

 

Die Beschreibung zum Film ist ist unter http://www.knobel-ulrich.de/html/rabenvater.html

 

 

 


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