Väternotruf

August 2008


 

 

 

 

Gleichberechtigung

Männer fordern gleiche Rechte

Gerd Niewerth

Nur Frankreichs Müttern werden bislang für jedes Kind zwei Rentenjahre gutgeschrieben. Oberster Gerichtshof hat diese Praxis nun untersagt, auch Väter haben Anspruch auf diesen Bonus. Nun sucht der Staat nach einer finanzierbaren Lösung.

Nicht nur beim Kinderkriegen, auch wenn's um staatliche Hilfen für die Mütter geht, ist Frankreich Europameister. Das Rundum-Sorglos-Paket fängt bei Ganztagsbetreuung und Steuergeschenken an und hört bei satten Gutschriften für die Rente auf. Nun gehen Frankreichs Väter auf die Barrikaden. Im Geschlechterkampf mit vertauschten Rollen pochen sie nun auf volle Gleichberechtigung. Sie wollen ebenfalls in den Genuss einer Väter-Rentenprämie bekommen.

Gérard Reverend ist Präsident der Vereinigung „les papas – les mamans” und lautstarker Befürworter einer Rentenreform zugunsten seiner Geschlechtsgenossen. „Wir müssen raus aus der Falle der Diskriminierung”, sagte er der Zeitung „Le Parisien”. Derzeit gibt es den Renten-Bonus nur für Mütter: zwei Jahre für jedes Kind. Hat eine Frau beispielsweise drei Kinder bekommen, darf sie sechs Jahre vor Erreichen der Altersgrenze den Ruhestand antreten. Eine Praxis, gegen die mehrere Väter mit Erfolg geklagt haben. Der „Cour de Cassation”, der Oberste Gerichtshof, gab ihnen Recht. Die Folge: Ab heute muss Arbeits- und Sozialminister Xavier Darcos mit den Sozialpartnern nach einer praktikable Lösung suchen.

Die Rentenprämie für Mütter hatte der Gesetzgeber in bester Absicht ins Leben gerufen. Von ihr sollen Frauen profitieren, die fürs Kinderkriegen und -erziehen einen Karriereknick und Einbußen beim Gehalt in Kauf nehmen. Doch Gérard Reverend prangert die „sexistischen Prinzipien der Gesetzestexte” an, in diesem Falle zugunsten der Frauen. „Heute spielen auch die Väter eine maßgebliche Rolle. Es gibt keinen Grund, warum Väter nicht dieselben Vergünstigungen erhalten.” Insbesondere bei den allein erziehenden Vätern sei nicht einzusehen, dass ihnen der Rentenbonus vorenthalten wird.

Mit etwa vier Milliarden Euro belastet die Rentenvergünstigung für Mütter das französische Sozialbudget. Vätern nun denselben Bonus zu gewähren, würde die Ausgaben verdoppeln, doch die Staatskassen sind leer. Was also tun? Zwei Reformmodelle liegen auf dem Tisch: Nach dem ersten würde den Eltern die Wahlfreiheit zugestanden, ob Papa oder Mama der Rentenbonus gutgeschrieben wird. Die Kehrseite: Was geschieht im Fall einer Trennung?

Variante zwei sieht deshalb vor, dass das erste Jahr zugunsten der Mutter verbucht wird, während das zweite Bonus-Jahr an den geht, der tatsächlich für die Kinder den Job an den Nagel gehängt hat. Die Sozialistin und frühere Justizministerin Elisabeth Guigou verteidigt das geltende Regelwerk zugunsten Frankreichs Mütter und widerspricht sie dem positiv gezeichneten Bild vom modernen Vater: „Erziehungsurlaub wird heute lediglich von einem Prozent aller Väter in Anspruch genommen.”

28.08.2009

http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/politik/2009/8/28/news-131050840/detail.html

 

 

 


 

 

Mutter aus Darry tötete fünf Kinder im Wahn

7. August 2008, 14:32 Uhr

Sieben Monate nachdem eine Mutter in Darry ihre fünf Kinder getötet hat, steht die 32-Jährige vor Gericht. Ein Gutachter bescheinigt der Frau nun eine schwere psychische Störung. Der Fall hatte Ende 2007 für Entsetzen gesorgt, weil die Behörden von dem Zustand der fünffachen Mutter wussten.

Prozess um getötete Kinder von Darry beginnt

Der Prozess gegen die Mutter von Darry läuft: Michael K., der Vater von drei der fünf getöteten Kinder, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Psychologen, die seine Frau behandelt haben.

Die 32-jährige Mutter aus Darry hat ihre fünf Söhne nach Ansicht eines Gutachters im Wahn getötet. Sie habe eine paranoide Schizophrenie und zum Tatzeitpunkt sei ihre Einsichtsfähigkeit aufgehoben gewesen, sagte der Psychiater Wolf-Rüdiger Jonas vor dem Landgericht Kiel. Im Sinne des Gesetzes habe Steffi K. eine krankhafte Störung und leidet unter paranoider Schizophrenie. Wenn sie aufgrund einer Behandlung irgendwann erkennen könnte, was sie getan habe, würde sie in ein „tiefes Loch“ fallen, prognostizierte der Experte.

Die 32-Jährige soll Anfang Dezember 2007 ihre fünf Söhne im Alter von drei bis neun Jahren in dem Haus der Familie mit Schlafmitteln betäubt, ihnen Tüten über den Kopf gezogen und sie erstickt haben. „Aus meiner Sicht ist sie zu diesem Zeitpunkt eindeutig krank und behandlungsdürftig gewesen“, sagte Jonas.

Auch nach dem Tod der Jungen will die Mutter noch immer in Kontakt zu ihnen stehen. Sie zeichne Spielpläne für die Söhne. Über eine verstorbene Großmutter wolle sie erfahren haben, dass der älteste Sohn Justin ihr mittlerweile verziehen habe.

Der Gutacher führte aus, dass K. mindestens seit Anfang 2006 und vermutlich schon seit mindestens 2000 in einem Wahnsystem lebte. Sie habe nach eigenen Angaben zunehmend Stimmen aus dem Jenseits gehört, die ihre Kinder bedroht hätten. „Diese Wahnsysteme sind sehr hartnäckig und sie wachsen“, erklärte Jonas. Auch seien sie für die Betroffenen nicht „diskutabel“.

K. habe die Rettung nach eigenen Angaben nur darin gesehen, ihre Kinder „im Jenseits in Sicherheit zu bringen“. So habe sie den Plan gefasst, sie zu töten und etwa drei Wochen zuvor begonnen, den Plan auch umzusetzen. „Das Traurige ist, dass die Konsequenz eine zutiefst altruistische gewesen ist“, sagte der Psychiater und weiter: „Es ging immer um den Wunsch, die Kinder zu befreien.“

Zuvor hatte das Gericht den Psychologen aus Preetz befragt, der die Angeklagte bereits 2006 und 2007 behandelte. Wenige Monate vor der Tragödie, hatte der Mann einen akuten Handlungsbedarf gesehen. „Das war eine akute Schizophrenie paranoiden Charakters“, sagte der Psychologe. Eine stationäre Behandlung habe die Frau abgelehnt, wollte aber Medikamente nehmen und sich auf eine ambulante Behandlung einlassen. Er habe auf die positiven Erfahrungen aus dem Vorjahr vertraut.

Gut eine Woche vor der Familientragödie war die 32-Jährige noch einmal in der Ambulanz des Preetzer Krankenhauses erschienen und hatte von Schlafstörungen und Alpträumen berichtet. Von Stimmen und Dämonen habe sie zu diesem Zeitpunkt jedoch nichts erwähnt, sagte der Psychologe.

Die Tat hatte im vergangenen Dezember bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nach einem Hinweis der Mutter fand die Polizei in einem Einfamilienhaus in dem nahe der Ostseeküste gelegenen Örtchen Darry die fünf toten Jungen. Die Mutter versuchte nach der Tat offenbar, sich das Leben zu nehmen. Mit schweren Schnittverletzungen an beiden Armen fuhr sie zu der psychiatrischen Klinik, wo sie als Patientin bekannt war, und gestand dort einem Arzt die Tat.

Seit Ende Juni läuft das sogenannte Sicherungsverfahren in Kiel. Die Staatsanwaltschaft will K. dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterbringen. Für den Nachmittag waren die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant.

http://www.welt.de/vermischtes/article2283114/Mutter-aus-Darry-toetete-fuenf-Kinder-im-Wahn.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was macht frau, um sie sich nicht mit ihrer Schuld am Tod der eigenen Kinder auseinandersetzen will? Sie bleibt im Wahn. Das ist bequem und vermeidet einen Schuldspruch und langjährige Gefängnishaft. Richter, Staatsanwälte, Psychiater, alle sind zufrieden. Klappe zu, Affe tot.

 


 

 

 

So richtig übel,

kann es einem werden, wenn man sich auf die vom sogenannten Bundesfamilienministerium

zur Verfügung gestellte Internetseite: 

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/allein-erziehend-tipps-infos-brosch_C3_BCre,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

 

begibt, auf der eine Broschüre mit dem Titel "Allein erziehend - Tipps und Informationen", 18. überarbeitete Auflage 2008 des sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" - VAMV zu finden ist. Die Broschüre beginnt mit einem Vorwort von Edith Schwab an die lieben Alleinerziehenden und Einelternfamilien,. eine Begriffsschöpfung die an Konrad Adenauer erinnert, der davon ausging, dass es nur einen rechtmäßigen deutschen Staat gäbe und dieser wäre die von ihm in Bonn regierte Bundesrepublik Deutschland.

 

 


 

 

Broschüre neu erschienen: Zeit für Väter

Haben Sie schon `mal die Windeln gewechselt? Darauf antworten heute die meisten Väter mit einem klaren Ja! Jedoch ist für viele von ihnen die Vaterrolle eher ein Feierabendprogramm. Während sie tagsüber arbeiten müssen und nicht bei der Familie sein können, ist die Betreuung der kleinen Kinder überwiegend noch die Aufgabe der Mutter. Aber viele Männer sind Rabenväter wider Willen. Das belegen die Ergebnisse einer Umfrage der hessenstiftung – familie hat zukunft in Kooperation mit der IGS Organisations GmbH. Die nun vorgelegte Broschüre ergänzt die Umfrageergebnisse mit konkreten Handlungsempfehlungen für Väter und für Arbeitgeber.

Die Broschüre „Zeit für Väter“ ist im Buchhandel erhältlich oder als Download unter: http://www.hessenstiftung.de/files/08-08-21_zeit_fr_vter.pdf

 

Quelle: Newsletter der hessenstiftung – familie hat zukunft vom 20.8.2008

 

 


 

 

Alleinerziehend. Männlich. Gut. Der Ratgeber für Single-Väter (Broschiert)

von Armin Fischer (Autor)

humboldt / Schlütersche; Auflage: 1 (27. August 2008)

Sprache: Deutsch

ISBN-10: 3899942159

SBN-13: 978-3899942156

www.amazon.de/Alleinerziehend-M%C3%A4nnlich-Gut-Ratgeber-Single-V%C3%A4ter/dp/3899942159

 

 

 

"Vater sein ist nicht schwer - alleinerziehend dagegen sehr. Dieser Ratgeber bündelt die Erfahrungen von zahlreichen Single-Papas und liefert wertvolle Tipps zu allen Lebenssituationen. Von 'Haushaltskram' und 'Erziehung' bis 'Unterhaltszahlungen' und 'Sex': Das perfekte Buch für alle alleinerziehenden Väter." (Verlagstext)

Armin Fischer

Alleinerziehend. Männlich. Gut. Der Ratgeber für Single-Väter

humboldt Verlag

ISBN: 978-3-89994-215-6

Erschienen am 27. August 2008

www.allein-vaeter.de

 

 

Armin Fischer erreichbar per E-Mail: autor@singledaddys.de

Die Website von Armin Fischer: www.textundtext.de

 

 

 


 

 

Bei mehr als 100.000 Babys bezieht der Vater Elterngeld

Bis Juni 2008 wurden in Deutschland rund 103.000 Elterngeldanträge von Vätern für 106.000 im Jahr 2007 geborene Kinder bewilligt. Bezogen auf die insgesamt 685.000 geborenen Kinder entspricht dies einem Anteil von 15 Prozent. Dies geht aus den neuesten Ergebnissen der Elterngeldstatistik hervor, die das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals unter Bezug zur Geburtenstatistik 2007 veröffentlicht.

Bei 17 Prozent der Kinder, die zwischen Januar und Juni 2007 geboren wurden, bezogen die Väter Elterngeld. In der zweiten Jahreshälfte war die Väterbeteiligung niedriger, allerdings können für seit Juli 2007 geborene Kinder die Eltern immer noch Anträge auf Elterngeld stellen.

Von den bundesweit rund 103.000 Elterngeldanträgen von Vätern wurden rund 2.500 für Mehrlingsgeburten mit insgesamt 5.200 Kindern bewilligt. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von rund 106.000 Neugeborenen, bei denen der Vater Elterngeld bezogen hat. Beim Bezug von Elterngeld zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Während in Berlin und Bayern bei über 19 Prozent der Neugeborenen der Vater Elterngeld in Anspruch genommen hat, lag dieser Wert im Saarland bei sieben Prozent. Bei einer Bezugsdauer von zwölf Monaten lag der Anteil der Väter in Bayern am niedrigsten (acht Prozent der Väter, die Elterngeld bezogen). 74 Prozent der Elterngeld beziehenden Väter in Bayern erhielten dagegen Elterngeld für zwei Monate. Am häufigsten nahmen Väter in Bremen Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch (24 Prozent).

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik von Januar 2007 bis Juni 2008 für im Jahr 2007 geborene Kinder sind abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: „Elterngeld").

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 29.8.2008

 

 


 

 

Auswirkungen des neuen Elterngeldes

Vormarsch der "Wickelvolontäre"

Befördert durch die "Papamonate" im Elternzeitgesetz suchen kinderbetreuende Männer den Kontakt zu Gleichgesinnten.

 

VON THOMAS GESTERKAMP

 

BERLIN taz Auf der Marienburger Straße im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg herrscht trotz breiter Bürgersteige Kinderwagenstau. Vor einer Bio-Eisdiele warten Mütter, Väter und Kleinkinder; andere Passanten, meist ebenfalls Eltern mit Buggys, kommen nicht mehr vorbei.

"Wir haben hier die höchsten Geburtenzahlen in Deutschland", sagt Eberhard Schäfer, der um die Ecke ein "Väterzentrum" aufgemacht hat. "Die einzelnen Familien kriegen gar nicht so viele Kinder, doch im Stadtteil leben fast nur noch Leute zwischen 25 und 40." Mitten im gebärfähigen Alter also, und deshalb hat sich Schäfer die Lage seines Treffpunktes genau überlegt: "Wir wollten dahin, wo der größte Bedarf ist."

Väterzentren liegen im Trend, nicht nur in Berlin. Forciert hat diese Entwicklung das neue Elterngeld, das mit der Zahlung einer Lohnersatzleistung von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens Männern erstmals ein auch finanziell attraktives Angebot macht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Trotz Babypause können sie weiterhin Wesentliches zum Familieneinkommen beitragen, müssen ihre Versorgerrolle nicht vollständig aufgeben. Dabei sind sie bereit zu monetärem Pragmatismus: Leichter als frühere Vätergenerationen können sie ertragen, zeitweise weniger zu verdienen als ihre Partnerinnen.

Die einst als "Windelvolontariat" geschmähten Papamonate will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen jetzt sogar verlängern - wegen der großen Nachfrage. Fast 20 Prozent der Anträge stellten im zweiten Quartal 2008 Väter - das ist nahezu sechsmal mehr als beim früheren Erziehungsgeld. Vielerorts haben Männer dennoch Schwierigkeiten, Gleichgesinnte zu finden. Stillcafes für Mütter finden sich selbst in Kleinstädten, Treffpunkte für Väter fehlen bisher weitgehend.

Die Räume des Berliner Zentrums wirken auf den ersten Blick wie eine herkömmliche Familienbildungsstätte, dann aber fallen Unterschiede auf. Kickertische und eine Carrerabahn stehen neben dem Wickeltisch. Auch das Plakat, das zum öffentlichen "Papa Viewing" der Bundesliga einlädt - mit dem Nachwuchs selbstverständlich - dürfte anderswo fehlen. Kein Zufall, trugen die Familienbildungsstätten doch früher den Namen "Mütterschulen".

Ein Vorreiter der neuen Idee ist der Verein "Väter e.V." in Hamburg-Altona, der Männer schon seit 2001 gezielt anspricht und sie bei der Vereinbarkeit von Job und Privatleben unterstützt. "Wir beraten große Betriebe wie Airbus oder die Senatsverwaltung und werben dort gezielt für familienbewusste Arbeitszeitmodelle", berichtet Geschäftsführer Volker Baisch. Wegweisend war seine Idee eines Internet-Auftritts: "vaeter.de" präsentiert Material zu allen Facetten aktiver Vaterschaft. "Manche Männer scheuen das direkte Beratungsgespräch, sie suchen brauchbare Informationen lieber im Netz", erklärt Baisch.

Auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es inzwischen Vätertipps online. Sie geben einen Überblick über regionale Angebote und vernetzen familienbewusste Männer untereinander. Sozialarbeiter, Therapeuten, Berater, Wissenschaftler und Publizisten, die in der Väterarbeit professionell tätig sind, haben sich im "Väter-Experten-Netz Deutschland" (VEND) zusammengeschlossen. Getragen wird es von lokalen Bündnissen wie dem "Männer-Väter-Forum" in Köln oder der Initiative "Männer und Leben" in Frankfurt.

Im Rhein-Main-Gebiet ist die Kooperation mit großen Firmen wie Fraport oder der Commerzbank besonders weit gediehen. "Wir versuchen jedoch, auch in kleineren Unternehmen für väterorientierte Personalkonzepte zu werben", sagt Forums-Gründer Harald Seehausen, der auf handfeste Erfolge zurückblicken kann: "Wir haben es zum Beispiel geschafft, eine Impulstagung zum Väterthema gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu veranstalten."

Eigentlich haben die dort vertretenen Unternehmer und Personalchefs andere Sorgen: Sie kümmern sich um Handfestes wie ihre Bilanzen oder die Suche nach Fachkräften im Mittelstand. Diemal aber, so berichtet Seehausen, stand einer von ihnen im Nadelstreifenanzug auf der Bühne und "traute sich, über ein Tabuthema unter Führungskräften, nämlich über persönliche Probleme im Spagat zwischen Beruf und Familie öffentlich zu reden".

Die Debatte um die Vaterrolle beschränkt sich bisher weitgehend auf die Phase nach der Geburt. Die heutigen Pioniere der Papamonate werden bald merken, dass Kinderaufziehen nicht ein paar Monate, sondern zwanzig Jahre dauert. Längere Babypausen für Väter sind eine gute Idee, entscheidender aber ist eine Unternehmenskultur, die weniger geprägt ist durch Anwesenheitszwang und beliebige Verfügbarkeit. Zumindest einzelne Firmenchefs haben verstanden: Auch Männer suchen ein berufliches Umfeld, das Freiräume bietet für ihre privaten Interessen.

 

25.08.2008 

www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/vormarsch-der-wickelvolontaere/

 

 

 


 

 

 

Tochter von KZ-Kommandant trifft Opfer

Das Täterkind

Monika Hertwig ist die Tochter des KZ-Kommandanten Amon Göth. Aufgelöst zieht sie los, um ein Opfer ihres Vaters zu treffen (Mittwoch, 21 Uhr auf Arte). VON JOANNA ITZEK

"Spielberg hatte mir die Wahrheit gesagt": Szene aus "Schindlers Liste" Foto: dpa

Es gab eine Zeit, in der Monika Hertwig für Steven Spielberg vor allem eines empfand: aufrichtigen Hass. Der Regisseur hatte ihr Leben torpediert. Denn in seinem Film "Schindlers Liste" sah sie zum ersten Mal ihren Vater, verkörpert von Ralph Fiennes. Kalt. Monströs. Sadistisch. Hertwigs Vater war Amon Göth, der Kommandant des Konzentrationslagers Plaszow bei Krakau. Mindestens 500 Menschen brachte er eigenhändig um.

"Spielberg hatte mir die Wahrheit gesagt, und das nahm ich ihm übel. Weil ich nicht alles wissen wollte, verstehen Sie?", erzählt Hertwig in dem Dokumentarfilm "Der Mördervater". Nach dem Ende des Krieges, nach der Gefangennahme und Hinrichtung ihres Vaters geboren, wuchs sie auf, ohne eine Ahnung von seinen Taten zu haben. Bis die Mutter in einem Streit das Geheimnis lüftete, Hertwig ihre zaghaften Recherchen aufnahm - und eben eines Tages "Schindlers Liste" guckte.

26.08.2008

www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/das-taeterkind/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ob der Film auch das Verhältnis der Mutter von Monika Hertwig zu Amon Göth beleuchtet?

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Donnerstag, 21. August 2008 09:10

An:

Betreff: [papa-info] Abgeordnetenwatch - Grüne zu "Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren"

 

Familie

22.07.2008

Frage von

 

Sehr geehrte Frau Lazar,

von Ihrer Partei wurde einen Gesetzesänderung der elterlichen Sorge für nicht verheiratete Eltern (§1626a) beantragt.

Leider finde ich zur Zeit keinen aktuellen Stand, im welchen Stadium sich die gesetzes Änderung befindet!

Als betroffener Vater wirft die, von Ihrer Partei, angestrebte Änderung auch einige Fragen auf:

Bisher wurde so argumentiert, daß nicht verheiratete Väter kein Sorgerecht bekommen können, auch nicht einklagen, weil es nicht dem Wohle des Kindes dient und weil es kein harmonisches Miteinander der Eltern gibt.

Mit der Änderung soll dies nun möglich sein, wenn Väter ihrer Unterhalts- und Umgangspflicht nachkommen.

Ein harmonisches Miteinander wird es hier auch nicht geben, wenn die Kindesmutter nein sagt und der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht einklagt.

Dient es dann dem Wohle des Kindes?

Vielen Dank, für Ihrer Mühen.

MFG

 

 

 

30.07.2008

Antwort von

Monika Lazar

 

 

Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage bezieht sich sicher auf unseren Antrag "Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren" vom 28.5.2008.

Dabei handelt es sich um die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung von § 1626a BGB mit folgenden Forderungen:

Anspruch auf gerichtliche Entscheidung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts für Nichtverheiratete, Zulassung einer Klage mit Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Beratungspflicht durch Träger der Jugendhilfe oder vergleichbare Träger, wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der neuen Regelung, Evaluation und Überprüfung der Wirkung auf Kindeswohl und Eltern sowie angemessene Ausstattung der Träger der Jugendhilfe durch die Bundesländer. Den Antrag im Wortlaut, eine Kleine Anfrage und Infos über eine Fachveranstaltung zum Thema finden Sie auch auf unserer Fraktionshomepage: www.gruene-bundestag.de

Bedauerlicherweise löst kein Gesetz die zwischenmenschlichen Probleme, die bei einer Trennung zum Vorschein kommen können. Doch ist eine klare Richtlinie mit einklagbaren Rechten für die Betroffenen sicher hilfreich. Viel günstiger (besonders für die Kinder) ist natürlich eine kommunikative, außergerichtliche Einigung im vernünftigen Einvernehmen, sofern sich das irgendwie umsetzen lässt. Der Gesetzgeber erhofft sich jedenfalls dieses Verantwortungsbewusstsein von Menschen, die erwachsen genug waren, um Kinder miteinander zu zeugen.

Gern gebe ich Ihnen auch Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand: Offiziell ist der Antrag derzeit an die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages zur Diskussion und Beschlussfassung überwiesen. Da er nur einige Wochen vor der parlamentarischen Sommerpause eingebracht wurde, konnte er vor der Urlaubszeit nicht weiterbehandelt werden. Im Herbst befassen sich die Ausschüsse damit. Dann werden wir auch erfahren, wie sich die anderen Fraktionen zu unseren Vorschlägen positionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lazar

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_lazar-650-5676--f123146.html#frage123146

 

 


 

 

 

RIA Novosti (Russland)

Batman blockiert Zufahrtstraße zum Londoner Flughafen Heathrow

19:56 15/08/2008

 

LONDON, 15. August (RIA Novosti). Ein als Batman verkleideter Mann hat den Verkehr auf der vierspurigen Straße M25, die zum Londoner Flughafen Heathrow führt, am Freitag blockiert. Das hat einen kilometerlangen Stau verursacht.

Wie der britische Fernsehsender „Sky News“ berichtet, soll der Mann ein Mitglied der Organisation „Fathers 4 Justice“ sein, die für die gleichen Rechte der Väter in der Familiengesetzgebung kämpft.

Die Vertreter dieser Organisation veranstalten oft eindrucksvolle Aktionen und schlüpfen in die Kostüme verschiedener Superhelden.

 

http://de.rian.ru/society/20080815/116070757.html

 

 

 


 

 

Bahnunfall am 10.01.2008 in Bissendorf/Linne doch fehlgeschlagener Mitnahmesuizid / Freispruch

Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags.

Ein Zug der Westfalenbahn stieß dort mit ca. 140 km/h auf einem Bahnübergang am Bahnkilometer 119,943 mit einem PKW Citroen zusammen, der trotz geschlossener Halbschranke auf die Gleise gefahren und dort stehen geblieben war. Bei dem Zusammenstoß wurde die 36 Jahre alte Fahrerin schwer verletzt. Ihr auf der Rückbank in einem Kindersitz angeschnallter 2 Jahre alter Sohn wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Zugführer erlitt einen Schock. Der PKW wurde weit weg geschleudert und total zerstört, an dem Zug entstand erheblicher Sachschaden.

Zunächst waren die Ermittler der Polizei Melle und der Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem Unfallereignis ausgegangen. Äußerungen der Mutter nach dem Unfall und die weiteren Ermittlungen ergaben dann aber den Verdacht, dass es sich hier um ein versuchtes Tötungsdelikt mit anschließenden fehlgeschlagenen Suizid gehandelt haben könnte. Die Mutter wollte offenbar wegen einer nicht überwundenen Trennung vom Kindsvater aus dem Leben scheiden und zuvor ihren Sohn töten.

Gegen die Angeschuldigte hat das Amtsgericht Osnabrück einen Haftbefehl erlassen, dessen Vollzug allerdings zur Zeit ausgesetzt ist. Die Anklage wurde vor dem Landgericht Osnabrück – Schwurgericht – erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.

Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher

20.06.2008

 

 

 

Nachtrag vom 14.08.2008

Angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück hat am 13.August 2008 die angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Dieses Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung war die Angeklagte aufgrund einer schweren Depression zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen. Eine Wiederholungsgefahr ist nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten nicht gegeben. Somit bestand auch für die Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, eine Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C47935499_N37287533_L20_D0_I3749624

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Na das ist ja mal wieder ein dicker Hund. Eine Mutter versucht ihren Sohn zu töten und die Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück spricht die angeklagte Mutter wegen angeblicher Schuldunfähigkeit frei..

Auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird nicht veranlasst, weil eine Wiederholungsgefahr "nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten" angeblich nicht gegeben sein. 

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, heißt es bei Goethe. Eine Wiederholungsgefahr ist schon deshalb gegeben, weil die Mutter mit dem nächsten Partner, mit dem sie zusammenkommt, ein zweites Kind haben könnte. Trennt sich dann auch dieser Mann von ihr, besteht die Gefahr, dass die Mutter wieder in ein Auto einsteigt und sich samt Kind vom nächsten Zug überrollen lässt.

Man darf sicher sein, wäre der Täter ein Vater gewesen, er wäre sicher nicht so sanft behandelt worden.

 

 


 

 

"Kinder brauchen Klarheit"

 

"Väteraufbruch"-Vorstandsmitglied im Interview über Vaterschaften und eine BGH-Entscheidung

 

Wo liegen meine Wurzeln? Es ist ein elementares Interesse der Menschen, auf diese Frage eine Antwort zu finden. Foto: dpa

 

Im Streit um Regressansprüche für unberechtigte Unterhaltszahlungen kann eine Mutter im Extremfall durch Zwangshaft zur Auskunft über den wahren Erzeuger ihres Kindes gezwungen werden. Das folgt aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Darüber sprachen wir mit Rüdiger Meyer-Spelbrink (Nentershausen) vom Bundesvorstand des Vereins "Väteraufbruch für Kinder".

Wie beurteilen Sie die Entscheidung?

Rüdiger Meyer-Spelbrink: Positiv und eigentlich selbstverständlich. Ich verstehe gar nicht, warum der Fall überhaupt bis zum obersten Gerichtshof gegangen ist. Denn in allen juristischen Bereichen gilt: Wenn jemand seiner Pflicht nicht nachkommt, wird er notfalls dazu gezwungen.

Aber das Urteil greift stark in das Persönlichkeitsrecht der Mutter ein..

Meyer-Spelbrink: Natürlich. Aber es gibt eben auch die Rechte des Vaters, der unberechtigterweise Unterhalt bezahlt. Und - was viel gravierender ist - es geht auch um die Kinder. Auch die haben ein Recht auf Klarheit.

Klarheit worüber?

Meyer-Spelbrink: Klarheit was die Kenntnis von der leiblichen Abstammung angeht. Denn das kann später von medizinischer Bedeutung sein, etwa bei Rückenmarks-Transplantationen. Aber es geht auch um die materielle Absicherung. Ein Kind kann später zum Sozialfall werden, dabei hatte es möglicherweise einen wohlhabenden Vater, der ihm helfen könnte.

Abgesehen vom konkreten Fall: Wird Kindern nicht seelisch zu viel zugemutet, wenn sie plötzlich mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sie jahrelang nicht mit dem leiblichen Vater zusammengelebt haben?

Meyer-Spelbrink: Das ist natürlich schwierig, vor allem wenn die Familie in Frieden und Harmonie lebte. Aber es gibt auch andere Erkenntnisse: Wenn jemand in fortgeschrittenerem Alter erfährt, das waren nicht meine leiblichen Eltern, ist der Drang, diese biologischen Eltern kennen zu lernen immer sehr, sehr hoch. Es ist ein elementares Interesse des Menschen zu wissen, wo seine Wurzeln liegen. Deshalb ist es letztendlich immer besser, von vornherein mit offenen Karten zu spielen

Der Gesetzgeber war vom Bundesverfassungsgericht beim Konflikt um heimliche Vaterschaftstests zu Neuregelungen aufgefordert worden. Sind Sie zufrieden?

Meyer-Spelbrink: Nein, da muss noch nachgelegt werden. Im Augenblick hat der Mann, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, erleichtere Möglichkeiten zur Klärung. Aber wer bereit ist, die Vaterrolle zu übernehmen, weil er glaubt, der Vater zu sein, hat nach wie vor kaum die Möglichkeit dazu. Kurz gesagt: Die aus der Verantwortung raus wollen, haben einen leichteren Weg; die die Verantwortung übernehmen wollen, haben keine Chance.

Von Wolfgang Blieffert

10.08.2008

 

http://www.hna.de/politikstart/00_20080810201608_quotKinder_brauchen_Klarheitquot.html

 

 


 

 

 

 

 

Keiner will über Vaterschaft entscheiden

Senat und Bezirke streiten um Zuständigkeit bei binationalen unehelichen Kindern

Von Marina Mai

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) streitet mit dem Rat der Bürgermeister um die Anfechtung von sogenannten Scheinvaterschaften. Es geht um binationale uneheliche Kinder. Seit Juni dürfen Behörden solche Vaterschaften vor einem Gericht anfechten, wenn ihrer Meinung nach die Vaterschaft allein dazu diente, der Mutter über ein vermeintlich deutsches Kind ein Aufenthaltsrecht zu gewähren (siehe Kasten).

Die Entscheidung über die Zuständigkeit hat der Bundestag den Ländern überlassen. Infrage kommen Standesämter, Jugendämter und Ausländerbehörden. Wenn die zuständige Behörde die Vaterschaft anfechtet, entscheidet ein Familiengericht, ob der Vater wirklich Vater ist. Wird befunden, dass weder eine soziale noch eine biologische Vaterschaft vorliegt, wird diese hinfällig. Die Mutter verliert das Aufenthaltsrecht. Das Kind dürfte in vielen Fällen den deutschen Pass verlieren. Beide müssen dann ausreisen. Für Berlin hat Gisela von der Aue festgelegt: Die Ausländerbehörde ist nicht zuständig.

Die Bezirke sollen selbst entscheiden, ob sie die Kompetenz dem Jugendamt oder dem Standesamt übertragen. Die Entscheidung kam auf Druck von Grünen und LINKEN im Abgeordnetenhaus zustande. Die wollten einen Generalverdacht gegen binationale uneheliche Kinder verhindern. »Die Ausländerbehörde entscheidet häufig zulasten der Flüchtlinge«, ist die Erfahrung von Benedikt Lux (Grüne). Die Bezirke wollen jedoch für diese Anfechtungen nicht zuständig sein. Auf Initiative von Neukölln hat der Rat der Bürgermeister vor wenigen Wochen beschlossen, dass der Senat, also die Ausländerbehörde, diese Aufgabe übernehmen soll. Die Entscheidung fiel einstimmig – auch mit den Stimmen linker und grüner Bürgermeister.

Bis Mitte September muss die Landesregierung nun darauf reagieren. »Der Missbrauch von Scheinvaterschaften muss bekämpft werden. Dafür sind aber die Bezirke zuständig«, sagte der Sprecher des Justizsenats Mark Weber. Neuköllns stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Stefanie Vogelsang (CDU) erklärt hingegen, der Senat müsse die Entscheidung zurücknehmen. In ihren Augen würden die Familien mit Scheinvätern Sozialleistungen erschleichen. In Neukölln geht sie von 60 Familien aus und einem Schaden für die Bezirkskasse von 240 000 Euro.

Was sie nicht sagt: Das Geld, das der Bezirk mehr ausgibt, kommt Familien mit Kindern am unteren sozialen Rand zugute, mindert also die Armut in Berlin. Das sieht der Rechtspolitiker Klaus Lederer, Linke-Landeschef, anders. »In den Ausländerbehörden entscheidet man nach ausländerrechtlichen Gesichtspunkten. In den Jugendämtern steht das Kindeswohl im Vordergrund.« Deshalb gehöre das Thema in die Bezirke. Weder Lederer noch Lux sind glücklich über das Votum der Bezirkschefs, das auch Kommunalpolitiker ihrer eigenen Parteien mitgetragen haben.

* Kommt das uneheliche Kind einer Asylbewerberin und eines deutschen Vaters zur Welt, dann erwirbt es mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

* Die Mutter bekommt als allein erziehende Mutter eines Deutschen ein Aufenthaltsrecht bis zur Volljährigkeit des Kindes.

* Nach Auffassung des Bundestages gibt es Missbrauchsfälle: Väter erkennen die Vaterschaft an, damit die Mutter ein Bleiberecht erhält. Das seien zumeist alkoholabhängige oder sozial schwache Väter, die von der Mutter Geld dafür bekämen.

* Um solche Missbrauchsfälle zu verhindern, hat der Bundestag beschlossen, dass seit Juni eine Behörde die Vaterschaft anfechten darf, falls die Mutter dadurch ein Aufenthaltsrecht erworben hat.

* Der Verein für binationale Familien und Partnerschaften sowie die Opposition im Bundestag haben das Gesetz heftig attackiert. Sie befürchten einen Generalverdacht gegen uneheliche binationale Partnerschaften.

 

27.08.2008

www.neues-deutschland.de/artikel/134512.keiner-will-ueber-vaterschaft-entscheiden.html

 

 


 

Unterhalt

Jeder fünfte Vater bezahlt nicht

Wenn Väter nicht zahlen, wird ihnen oft der Besuch des Kindes verboten

Foto: dpa

Stuttgart - Jeder fünfte Trennungsvater in Stuttgart zahlt den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für seine Kinder nicht. Die Mütter sind damit auf Vorschüsse vom Jugendamt der Stadt angewiesen. Häufig kommt das Geld vom Vater erst, wenn ein Richter mit Gefängnis droht.

Nach einer Trennung oder Scheidung beginnt in vielen Familien der Streit ums Geld. Bei den Auseinandersetzungen werden Kinder manchmal als Faustpfand benutzt und rücksichtslos in Unterhaltsstreitigkeiten einbezogen, nach dem Motto: Erst wenn Geld fließt, bekommt der Papa das Kind wieder zu Gesicht. Oder es tritt der umgekehrte Fall ein: Wer die Trennung wollte, soll nun ruhig ohne das bisherige Familieneinkommen leben müssen.

"Das Wohl des Kindes steht längst nicht mehr an erster Stelle, der Kampf ums Geld wird mit allen Mitteln geführt", sagt die Stuttgarter Mediatorin und systemische Familientherapeutin Ingrid Pfeiffer. Heidi Riediger, Familienrechtlerin in der Anwaltskanzlei Bächle, Riediger und Kehrer in Stuttgart macht die Erfahrung: "Mehr Frauen verlassen ihren Partner, und das verträgt das männliche Ego nicht. Meist können Männer ihre ehemalige Partnerin ohnehin nur noch beim Thema Geld empfindlich treffen."

Dabei wollen Väter oftmals nicht realisieren, dass der Kindesunterhalt für die Erziehung des Kindes benötigt wird und die Frauen sich damit keinen schönen Lenz machen, so die Anwältin: "Mütter, die sich keinen Anwalt leisten können, werden in der Regel über den Tisch gezogen, denn selbst beim Unterhalt fürs Kind schummeln Väter, wo immer es geht." Private Lebensversicherungen beispielsweise werden vom Einkommen abgezogen, Mieteinnahmen und Nebeneinkünfte gar nicht erst angegeben. Diese Rechnung geht fast immer auf: "Das Gros der Frauen kennt nicht einmal das Gehalt ihres Ex-Mannes, und Verdienstbescheinigungen, die Mütter einfordern, werden per Se verweigert."

Der Verdienst ist Grundlage für die Höhe der Unterhaltszahlungen, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle oder die Süddeutschen Unterhaltsleitlinien geben Richtwerte vor. Wenn Frauen aber Kindererziehung und Berufstätigkeit unter einen Hut bringen müssen, fehlt ihnen oft die Kraft, einen langen Kampf ums Geld zu führen - sie gehen faule Kompromisse ein. Zu ihrem vollen Recht kommen die Kinder meist nur vor dem Richter: "Mancher säumige Vater greift erst dann in die Tasche, wenn ihm ein Richter mit Gefängnis droht", so Riediger.

"Zahlungsverweigerung und Schummelei bei der Berechnung sind längst kein Kavaliersdelikt mehr", sagt Helmut Baier, Dienststellenleiter beim Stuttgarter Jugendamt. In Stuttgart leben über 12.500 allein erziehende Mütter. Beim Jugendamt stapelten sich im Juni 2610 aktuelle Fälle, in denen die Väter entweder nicht zahlen konnten oder nicht zahlen wollten. Hinzu kommen 4706 Mütter, die beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt haben, bei der Mitarbeiter des Amtes die rechtlichen Interessen des Kindes übernehmen. "Viele Unterhaltspflichtige sind neue Beziehungen eingegangen, aus denen wiederum Kinder hervorgegangen sind", erklärt Baier die schlechte Zahlungsmoral. Für deren Unterhalt, für eine weitere Wohnung, für einen neuen Haushalt fallen Kosten an, die manche Väter an ihre finanzielle Leistungsgrenze führen.

Die auf Geld wartenden Frauen werden nicht allein gelassen. Sie erhalten vom Jugendamt Vorschüsse. Die Ausgaben der Stadt dafür beliefen sich auf 4,6 Millionen Euro im Jahr 2007. Die Stadt bemüht sich anschließend bei den Vätern um eine Rückzahlung, doch nur eine Million Euro war im vergangenen Jahr einzutreiben. "Teilweise wurden diese Zahlungen nicht einmal freiwillig geleistet, sondern durch Zwangsvollstreckungen eingetrieben", sagt Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch.

Die schlechte Zahlungsmoral dieser Väter belastet den städtischen Haushalt und geht auf Kosten der Kinder. Denn das Jugendamt bezahlt nicht so viel, wie unterhaltspflichtige Väter beisteuern müssten. Kinder unter sechs Jahren stehen 125 Euro pro Monat aus der Unterhalsvorschusskasse zu, der Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle liegt bei 279 Euro. Kinder zwischen sechs und elf Jahren bekommen 168 Euro von der Stadt, ein Vater müsste mindestens 322 Euro bezahlen. Vom zwölften Lebensjahr an entfällt der Unterhalsvorschuss komplett, während Väter noch mit 365 Euro in der Pflicht stehen.

Der Großteil der Männer nimmt finanzielle Pflichten hingegen ernst. "Ihnen sind die Kinder wichtig, das Vaterbild hat sich in vielen Familien stark gewandelt. Ehrliche Väter, die pünktlich Unterhalt zahlen, haben einen guten Kontakt zu ihren Kindern", so Helmut Baier, "säumige Väter müssen meist auf die Vaterfreuden verzichten."

 

Michaele Heske 05.08.2008

www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1779482

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können einem ja glatt die Tränen kommen, angesichts von so viel Mutterleid und Kinderleid und dies alles nur wegen den bösen Vätern, die keinen Unterhalt zahlen wollen.

Warum gibt man die Kinder dann nicht einfach zu den Vätern und überlässt die Unterhaltszahlungen den Müttern, die sich mit Geld verdienen ja bestens auskennen.

Dann hätten die Kinder ihren Vater und die Mütter könnten endlich mal das tun, was sonst nur Männer tun, Geld verdienen und ansonsten in Saus und Braus leben.

 

 


 

Im Namen des Kindes - Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern

 

Name der Sendung: Die große Reportage - "Im Namen des Kindes - Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern"

Wann: Sonntag, 03.08.2008 um 23:40 Uhr

Sender: RTL

 

 

Links

www.rtl.de/ea/tvplaner/content/detail_r.php?id=100&event=453943

 

 

Väteraufbruch für Kinder

Landesverein Hamburg e.V.

Fischotterstieg 13

22159 Hamburg

( 01805 / 823544

E-mail: info@vafk-hh.de

Internet http://vafk-hh.de

 

 

 


 

 

 

1. Osnabrücker Vätertag

30.08.2008

 

www.ev-fabi-os.de/sites/Flyer_V%E4tertag.pdf

 

 


 

 

 

Hamburg

Messerattacke im Jugendamt: 39-Jährige vor Gericht

 

Gerichtshammer und Gesetzbuch © Chromorange Fotograf: Christian Ohde

 

Das Landgericht Hamburg entscheidet heute über die dauerhafte Unterbringung einer 39-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik. Die Mutter von drei Kindern hatte Anfang April eine Sachbearbeiterin des Jugendamts Hamburg-Eimsbüttel mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Täterin leidet seit Jahren an einer Psychose und ist einem Gutachten zufolge schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Freitag die Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll noch am Nachmittag verkündet werden.

 

Mindestens zehn Mal zugestochen

 

Zwischen der Frau und der 55 Jahre alten Mitarbeiterin des Bezirksamts hatte sich in der Behörde ein Streit entwickelt. Die Sozialarbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die Sachbearbeiterin ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper.

Stand: 01.08.2008

 

 


 

 

Die erwachsene Christiane F.

Ein Leben mit Heroin

Als abschreckendes Beispiel wurde sie einem Millionenpublikum in "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" bekannt. Die 46-jährige Vera Christiane Felscherinow ist heute wieder abhängig.

 

VON ARNO FRANK

 

15 Entzüge, ebenso viele Rückfälle: Vera Christiane Felscherinow Foto: dpa

Frau Felscherinow ist das Sorgerecht für ihren 12-jährigen Sohn entzogen worden: "Sie kann der Erziehung und der Aufsichtspflicht für das Kind nicht mehr nachkommen", so die Erklärung des Jugendamtes Potsdam-Mittelmark. Die 46-Jährige könne sich wegen psychischer sowie drogenbedingter Probleme nicht mehr um ihren Jungen kümmern.

Dergleichen ist normalerweise keine Meldung wert, und unter ihrem vollständigen Namen ist Vera Christiane Felscherinow auch den meisten Menschen unbekannt. Es ist absurderweise die abgekürzte und anonymisierte Form ihres Namens, der zur abschreckenden Chiffre für den Teufelskreis aus Drogenelend und Kinderprostitution wurde: Christiane F.

Ausgangspunkt ihrer düsteren Prominenz war ein Prozess 1978, bei dem sie - damals 16 und bereits drogensüchtig - als Zeugin aussagte. Dort fiel sie den beiden Stern-Reportern Kai Hermann und Horst Rieck auf, die nach zweimonatiger Recherche in der "Szene" das Buch "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" veröffentlichten. "Sie war ein wahnsinnig intelligentes Mädchen", erinnerte sich Hermann später. Das Buch war ein Bestseller, verkaufte sich bis heute zwei Millionen mal, wurde Schullektüre und verfilmt - und erwies sich als ihr Rettungsanker und Fluch zugleich: Zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten Alexander Hacke von den Einstürzenden Neubauten versuchte sie zu Beginn der Achtzigerjahre eine Karriere als Sängerin ("Der Tod holt mich ein") und Filmschauspielerin ("Neonstadt", "Decoder") zu starten, tourte für den Film durch die USA und wohnte zeitweilig bei einer Verlegerfamilie in der Schweiz - mit 400.000 Mark aus den Buch-Erlösen als Startkapital für ihr neues Leben.

Zuletzt lebte sie - nach einem längeren Aufenthalt in Griechenland - mit ihrem Sohn in der brandenburgischen Provinz, jährlich bezieht sie noch immer 20.000 Euro Tantiemen für "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo". 15 Entzüge soll sie hinter sich gebracht und ebenso viele Rückfälle erlitten haben, danach sei sie laut eigenen Angaben 15 Jahre lang clean gewesen, wenngleich geplagt von wiederkehrenden Albträumen, Inhalt: Heroin.

In der ARD-Talkshow "Menschen bei Maischberger" räumte sie 2007 ein, täglich eine Dosis der Ersatzdroge Methadon zu brauchen: "Ich weiß nicht, was sonst passiert." Ihr Sohn sei, so sagen Bekannte, eine Art Lebensversicherung für sie gewesen - seinem Vater war sie in einem Methadon-Programm begegnet.

Der Sohn lebt derzeit in einer betreuten Wohngruppe in Berlin, die Mutter ist verschwunden, mutmaßlich zu schlechten Bekannten nach Amsterdam.

 

www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/ein-leben-mit-heroin/

 

11.08.2008

 

 

Kommentar Väternotruf:

Merkwürdig. Von dem Vater des Jungen wird gar nichts berichtet. Ist der tot oder verschollen - oder so wie nicht selten von der Mutter unter Beihilfe von Jugendamt und Familiengericht aus dem Leben des Sohnes ausgegrenzt worden? Oder ist er von sich aus dem Leben seines Sohnes ferngeblieben, so viele Fragen, so wenig Antworten.

 

 


 

 

Drogenprobleme

Christiane F. wurde der Sohn weggenommen

Die 46-Jährige war das Kind vom Bahnhof Zoo. Lange lebte sie zurückgezogen am Stadtrand. Jetzt gibt es Probleme mit den Behörden - sie soll wieder rückfällig geworden sein.

 

 

Zurückgezogen. Christiane F. lebte jahrelang am Berliner Stadtrand. - Foto: dpa

Tanja Buntrock

 

 

Berlin:

Sohn bleibt vorerst in betreuter Wohngruppe

30 Jahre ist es her, dass die Geschichte von Christiane F. in dem dokumentarischen Roman „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ ganz Deutschland erschütterte. Dort wird geschildert, wie sie mit 14 heroinabhängig wurde und auf den Kinderstrich ging. Heute ist Christiane F. 46 Jahre alt – und scheint erneut Schwierigkeiten zu haben, ihr Leben im Griff zu behalten. Bereits vor zwei Monaten hat das Jugendamt ihr den zwölfjährigen Sohn entzogen.

„Sie ist ihrer Erziehungspflicht nicht nachgekommen“, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes Potsdam-Mittelmark. Das Amt ist zuständig, da Christiane F. seit 1995 im brandenburgischen Teltow lebt. „Als sie damals hierher zog, hat das Jugendamt Charlottenburg sich mit uns in Verbindung gesetzt und gesagt, dass ein Familienhelfer unbedingt nötig ist.“ 15 Jahre lang soll Christiane F. kein Heroin mehr genommen haben, wurde aber mit dem Ersatzstoff Methadon substituiert. Doch nach Tagesspiegel-Informationen war eine Familienhilfe auch deshalb nötig, da sie auch psychisch labil sein soll. Den Bogen überspannt hat Christiane F. laut Behörde, als sie in diesem Frühjahr „von heute auf morgen“ den Jungen aus der Schule nahm und mit ihm und ihrem damaligen Lebensgefährten nach Amsterdam zog. „Das geht nicht. Es besteht eine Schulpflicht“, sagt die Sprecherin des Landratsamtes. Vor zwei Monaten seien Mutter und Sohn dann in Wuppertal aufgegriffen worden. Das Jugendamt entzog Christiane F. daraufhin das Aufenthaltsrecht für ihren Jungen. Der wohnt derzeit in einer betreuten Wohngruppe in Potsdam-Mittelmark. „An eine Rückkehr zur Mutter ist nicht zu denken. Wir sind mit den Großeltern des Jungen im Gespräch und denken, dass er dort bald leben kann“, sagte die Sprecherin. Christiane F. habe ein Umgangsrecht für ihren Sohn und soll ihn auch schon besucht haben. Doch die Umstände seien „sehr schwierig“, wie es in Behördenkreisen hieß, da Christiane F. immer wieder tagelang nicht zu erreichen soll. Es gibt Vermutungen, dass Christiane F. wieder rückfällig geworden sein könnte. Gerüchte, dass sich die 46-Jährige im Drogenmilieu rund um das Kottbusser Tor aufhalte, konnte die Polizei aber nicht bestätigen.

Aufgewachsen ist Christiane F. in Gropiusstadt. Der Vater war alkoholkrank, die Eltern ließen sich scheiden. Bereits mit zwölf Jahren soll sie zum ersten Mal Drogen konsumiert haben. Mit 14 nahm sie das erste Mal Heroin und wurde abhängig. Sie prostituierte sich auf dem Kinderstrich an der Kurfürstenstraße und am Bahnhof Zoo. Als sie 1978 bei einem Prozess als Zeugin aussagte, wurde „Stern“-Reporter Horst Rieck auf sie aufmerksam und interviewte sie mit seinem Kollegen Kai Hermann zur Berliner Drogenszene. Daraus entstand das autobiografische Werk „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“. Erstmals erfuhr die Öffentlichkeit etwas über den Alltag in der Drogenszene. Jahrelang führte das Buch die Bestsellerlisten an. Es wurde in 15 Sprachen übersetzt und zählt noch heute in vielen Schulen zur Pflichtlektüre. 1981 wurde das Buch verfilmt.

Christiane F. versuchte Anfang der 80er Jahre, mit ihrem damaligen Lebenspartner Alexander Hacke – dem Gitarristen der Band „Einstürzende Neubauten“ – eine Karriere als Sängerin und Schauspielerin zu starten. 1982 nahm sie sogar als Solosängerin eine Platte auf und spielte in den Filmen „Neonstadt“ und „Decoder“ mit. 1987 zog Christiane F. nach Griechenland und lebte dort sechs Jahre lang. Seit Mitte der 90er Jahre wohnt sie am Berliner Stadtrand in Teltow. Buchautor Horst Rieck hat noch immer Kontakt zu Christiane F. „Spiegel Online“ sagte Rieck, er habe zuletzt vor zwei Wochen mit ihr gesprochen, wisse aber nicht, ob sie wieder Drogen nehme. Doch sie habe „sehr angespannt“ gewirkt. Soweit er wisse, sei Christiane F. „sehr verlässlich, liebevoll und sorgsam“ mit ihrem Sohn umgegangen. Die Frage ist, wie sie es verkraftet, dass die Behörden ihr das Kind weggenommen haben.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.08.2008)

 

 

 


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