Väternotruf

September 2008


 

 

 

 

Mann steigt aufs Gerichtsdach

Rund sechs Stunden harrte ein 49-jähriger Mann gestern auf dem Dach des Celler Amtsgerichts aus. Dem zweifachen Vater, der längere Zeit in Wietze wohnte, wurde das Sorgerecht für seine Kinder entzogen. Der Mann sprach durch ein Megafon und machte Richter, das Jugendamt und die Polizei für seine Situation verantwortlich. Er forderte ein Interview mit einem Fernsehteam, das ihm schließlich gewährt wurde.

 

CELLE. „Papa kämpft um seine Kinder Anna und Ben“ stand in schwarzen Lettern auf dem Banner, der gestern am Giebel des Celler Amtsgerichtes prangte. Um zehn Uhr stieg Gerhard Dittrich auf das Dach des Gerichtes. Er kletterte auf dem Dachfirst bis zum Giebel des Amtsgerichts und befestigte dort seinen Banner.

Dem 49-Jährigen wurde das Sorgerecht für seinen vier Jahre alten Sohn und seine fünfjährige Tochter vom Celler Amtsgericht entzogen. Seine Kinder leben bei ihrer Mutter in Wietze. Mit der Aktion wollte der Mann auf seine Situation aufmerksam machen. „Er fühlte sich im Sorgerechtsverfahren ungerecht behandelt“, sagte Gerd Schomburg, Chef der Polizeiinspektion Celle.

Rund sechs Stunden waren insgesamt 30 Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei und des Roten Kreuzes vor Ort. Erst als ihm ein Gespräch mit einem Fernsehteam zugesichert wurde, stieg Dittrich vom Dach.

Die Aktion war geplant. Dittrich stieg über eine Luke auf den Dachfirst, ein bislang Unbekannter reichte ihm seinen Rucksack nach. Im Gepäck hatte er Verpflegung, Jacken und ein Megafon. Dittrich forderte ein Interview mit einem Fernsehsender, um sich zu erklären. Der 49-Jährige pöbelte durch das Megafon gegen Richter, Polizisten und das Jugendamt. Die Mutter der Kinder sei mit einem Zuhälter zusammen und seine Kinder litten unter Angstzuständen, schrie der Mann. Für ihn sei klar „es gibt keine Gleichberechtigung“.

Speziell geschulte Polizisten nahmen durch ein Dachfenster mit Dittrich Kontakt auf, versuchten ihn dazu zu bewegen, herunter zu steigen. Doch der Mann blieb stur. Einsatzkräfte der Celler Feuerwehr stellten Sprungpolster vor dem Amtsgericht auf und fuhren einen Wagen mit einer Drehleiter in die Einfahrt des Amtsgerichts.

Allerdings reagierte der Mann darauf aggressiv: „Machen sie mich nicht nervös. Ich will für meine Kinder da sein. Schaffen sie das Ding da weg“, schrie er den Feuerwehrmännern zu. Das Sprungpolster wurde daraufhin abgebaut, das Fahrzeug weggefahren.

Dittrichs Stiefvater und sein Bruder waren ebenfalls vor Ort. „Es ist eine Sauerei, dass er die Kinder nur so kurz sehen darf. Ich kann verstehen, warum er das macht“, sagt Georg Egle, Dittrichs Stiefvater. „Mein Bruder ist ein guter Vater. Er liebt seine Kinder über alles und hat sie groß gezogen. Er weiß einfach keinen anderen Rat mehr“, fügt sein Bruder Martin Dittrich hinzu.

Nach einem Monate andauernden Sorgerechtsstreit wurde Dittrich das Sorgerecht für seine Kinder vom Amtsgericht Celle entzogen und auf die Mutter der Kinder übertragen. Das Amtsgericht räumte dem Vater ein Umgangsrecht ein. Dittrich, zur Zeit Hartz-IV-Empfänger und nach eigenen Aussagen Künstler, legte Beschwerde gegen das Umgangsrecht ein. Der Fall wurde dann vom Celler Oberlandesgericht (OLG) weiter verhandelt. Hinzu kam der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der gegen Dittrich erhoben wurde. Dittrich hielt sich außerdem laut Günter Busche, Direktor des Amtsgerichts, nicht an die Vorgaben, die ihm umgangsrechtlich eingeräumt wurden. „Herr Dittrich hat die Besuchsregelungen teilweise nicht eingehalten und die Kinder zu spät zurück gegeben“, so Busche. Das OLG beschränkte das Umgangsrecht schließlich. Dittrich darf nun seine Kinder alle 14 Tage für zweieinhalb Stunden unter Aufsicht eines Jugendamtsmitarbeiters sehen und protestierte auf dem Dach gegen diese Entscheidung. Erst als ein SAT.1-Fernsehteam und ein privates Kamerateam vor Ort waren, stieg der Mann vom Dach. Er schilderte den Redakteuren eine Viertelstunde lang seine Situation. Der 49-Jährige ist bereits wieder auf freiem Fuß. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs läuft gegen Dittrich. In einem neuen Verfahren wird nun laut Busche geprüft, ob der Vorwurf der Zuhälterei gegen den neuen Partner von Dittrichs Noch-Ehefrau bestätigt werden kann.

 

Quelle: cellesche-zeitung.de - 15.09.2008 - Von Sabine Müller

 http://www.cellesche-zeitung.de/lokales/celle/348025.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Würde diese Bespiel eines engagierten Vaters Schule machen, würde kein Familienrichter mehr Sorgerechtsentzüge nach §1671 BGB vornehmen, denn welcher Richter will schon als Elternentsorger hinterher in der Zeitung stehen.

 

 

 


 

 

Sohn legte Brände - die Mutter half

Er legte Brände und hinterließ Bekennerschreiben unter der Bezeichnung "RAF" in Spandau. Die Mutter stand Schmiere, sie wurde von ihrem Sohn dazu gezwungen, wie sie im Prozess aussagte.

 

Der Sohn legte Feuer, die Mutter stand Schmiere. Das war bei drei Bränden in Spandau so. Einmal hatte Roswitha K. das Verbrechen ihres Sohnes Simon sogar gefilmt. Der 22-Jährige legte in einer Schule, einer Pizzeria und in einem Mehrfamilienhaus Feuer. „Es ging ihm darum, irgendwie Aufmerksamkeit zu erregen“, sagte sein Anwalt gestern im Prozess um Brandstiftung. Die Mutter sagte, der Sohn habe sie gezwungen mitzugehen.

Simon K., ein Elektriker-Lehrling, hinterließ bei dem Anschlag auf die Pizzeria ein Bekennerschreiben angeblicher Terroristen. Es werde weitere Brände geben, kündigte er unter der Bezeichnung „RAF“ an. „Wollten Sie Angst und Schrecken verbreiten?“, forschte der Richter. „Nein“, versicherte der notorische Zündler. Die Schule wählte er als Anschlagsziel, weil er wohl vor vielen Jahren gehänselte wurde, wenn er dort vorbeiging. Im Keller des Wohnhauses zündete er die Couch eines früheren Nachbarn an, weil ihn der Mann „dauernd terrorisiert“ habe.

Bis zu seiner Festnahme am 21. April lebte Simon K. bei seiner Mutter, die nun wegen Beihilfe mit auf der Anklagebank sitzt. In einer Vernehmung bei der Polizei sagte der Sohn über die 49-jährige Frau, sie interessiere sich nur für Tiere. „Sie sollen auch mit einem Anschlag auf den Eisbären Knut gedroht haben“, hielt ihm der Vorsitzende Richter vor. „Weil er so oft im Fernsehen war und mich das nervte“, meinte der Angeklagte.

Als die Mutter im März und April mitging, als er mit Benzin Brände legten wollte, war das nach ihrer Version nicht freiwillig: „Ich hatte Angst.“ Er habe sie massiv bedroht. Der Sohn im schwarzen Anzug schüttelte den Kopf. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. K. G.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.09.2008)

 

www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Spandau-Brandstiftung;art126,2621888

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 „Es ging ihm darum, irgendwie Aufmerksamkeit zu erregen“, sagte der Anwalt des Brandstifters und drei mal darf man raten warum. Wie man an der Meldung sieht, scheint der Junge keinen Kontakt zu seinem Vater zu haben, denn sonst wäre von diesem sicher auch die Rede gewesen.

Jungen, die Brände legen um Aufmerksamkeit zu bekommen, sind in der Regel von ihren Müttern emotional missbraucht worden. Der Vater steht - aus welchen Gründen auch immer im Abseits, doch wen interessiert das schon. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 unter Beweis gestellt, dass Väter Menschen zweiter Klasse als betrachtet werden. Man braucht sich dann  nicht zu wundern, wenn das Bundesverfassungsgericht von Vätern nicht mehr ernst genommen wird.

 

 

 


 

 

 

Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Am 19. September 2008 hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem neuen Recht werden die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren geklärt. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. Das Gesetz berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren. Die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens enthält folgende Kernpunkte: Das Gericht soll den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Gelingt eine Einigung nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Über das Umgangsrecht soll das Gericht in der Regel schnell entscheiden, damit der Kontakt zwischen Kind und einem umgangsberechtigten Elternteil aufrechterhalten bleibt und die Beziehung keinen Schaden nimmt. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand auf Anordnung des Gerichts eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – etwa durch Gespräche mit den Eltern – beitragen. Das über 14-jährige Kind kann sich künftig zur Durchsetzung eigener Rechte selbst vertreten.

Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen – z. B. Pflegeeltern – können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern. Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen werden effektiver. Bei Verstößen gegen Umgangsentscheidungen kann das Gericht Ordnungsmittel verhängen. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.

Beispiel: Entgegen vorheriger Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das bislang geltende Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte. Künftig wird es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.

Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt. Neuerungen in anderen familiengerichtlichen Verfahren: In Scheidungssachen muss der Antragsteller im Scheidungsantrag künftig angeben, ob die Ehegatten sich über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Unterhalts verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären. In Unterhaltssachen wird die Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch weitergehende Auskunftspflichten der Beteiligten verbessert. Mit dem Großen Familiengericht soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden. Damit wird es den Gerichten ermöglicht, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zu entscheiden. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Seine Aufgaben werden vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen. Das führt zu einer Straffung gerichtlicher Zuständigkeiten. Die Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt. Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Abweichend davon ist die Rechtsbeschwerde in besonders grundrechtsrelevanten Betreuungssachen, in Unterbringungs- und in Freiheitsentziehungssachen an keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln. Das bringt mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen. Die Reform wird am 1. September 2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 19.9.2008

 

 


 

 

 

 

 

 

Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?

 

FPR 2008 Heft 8-9 413

Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?*

Richter Dr. Stephan Hammer, Berlin

Die Anwendung von Gewalt in FGG-Verfahren ist gem. § 33 II FGG gesondert vom Gericht anzuordnen. Wegen der Tragweite der Anordnung bedarf es einer klaren Vorstellung davon, was unter „Gewalt“ zu verstehen ist. An den Gewaltbegriff knüpfen im Übrigen zentrale Streitfragen an, insbesondere ob Gewalt auch gegenüber Kindern angewendet werden darf und ob die Anordnung der Gewaltanwendung auch die Durchsuchung einer Wohnung umfasst. Neben der geltenden Rechtslage ist auch auf das geplante Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 7. 9. 2007, BT-Dr 16/6308 - im Folgenden: FamFG-E) einzugehen, das gerade im Bereich der Gewaltanordnung neue Regelungen vorsieht.

I. Anwendungsbereiche des § 33 II FGG in der familiengerichtlichen Praxis

...

 

 


 

 

 

Gesetzgebung

Auch die Nichtehe braucht Regeln

Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Der Juristentag in Erfurt widerspricht Bundesjustizministerin Zypries, die gerade erst neue Gesetze für nichteheliche Partner ablehnt hatte.

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. - Foto: dpa

Von Jost Müller-Neuhof

 

Erfurt/Berlin - Die Ansprüche unverheirateter Eltern sollen nach dem Willen des 67. Deutschen Juristentags gestärkt werden. Trennen sich die Partner, soll ein Ausgleich des „wirtschaftlichen Ungleichgewichts“ vorgenommen werden, wenn sich ein Partner aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses um die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, beschloss die Abteilung Familienrecht des Juristentags am Donnerstag in Erfurt.

Das traditionsreiche Gremium mit über 2700 Rechtsexperten stellt sich damit gegen Justizministerin Brigitte Zypries. Diese lehnte neue Gesetze für nichteheliche Partner kürzlich erst wieder ab. Wer Sicherheit suche, solle heiraten oder vor einem Notar Verträge schließen. Zypries findet es wichtiger, Homosexuellen in Lebenspartnerschaft endlich die gleichen Rechte einzuräumen wie Eheleuten, einschließlich der Steuervorzüge, wie sie am Mittwoch kundgab.

Die Rechtsexperten des Juristentags begründen ihr Votum mit der Lebenswirklichkeit. Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Und was die Frage nach neuen Gesetzen dringend macht: Die Unehelichen gebären immer mehr Kinder, während es bei den Ehelichen immer weniger Nachwuchs gibt.

„Dass Partner nicht heiraten oder keine Verträge schließen, bedeutet nicht, dass sie jegliche Rechtsfolgen für den Fall der Auflösung ihrer Partnerschaften ablehnen“, konstatierte die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff in ihrem Gutachten für den Juristentag. Denn das „schutzwürdige Vertrauen“ entstehe spätestens dann , wenn die Partner sich Familien- und Erwerbsarbeit aufzuteilen begännen – und zwar so, dass einer wirtschaftlich das Nachsehen hat. Das entspricht zwar nicht dem Bild der Politik von einer modernen nichtehelichen Partnerschaft, ist aber gerade in Haushalten mit mehreren Kindern Realität. Bleibt die nichteheliche Mutter mit den Kindern zu Hause, gerät sie in ein prekäres Rechtsverhältnis. Nichtehelichen Partnern blieben viele Teilhaberechte verweigert, während sie etwa im Sozialrecht bei der Bedarfsgemeinschaft zunehmend in die Pflicht genommen würden, kritisierte die Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek. Viele „offene Baustellen“ offenbarten „erhebliche Gerechtigkeitslücken für die Betroffenen“, meinte die Juristin.

Der Mannheimer Richter und Rechtsprofessor Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Familiengerichtstags, verlangte für langjährige Partner mindestens einen im Gesetz fixierten „zeitlich befristeten Ausgleichsanspruch, der zum Übergang in die Selbstständigkeit erforderlich ist“. Allerdings würde Brudermüller auch die Ansprüche nach der Ehe weiter schleifen. „Ethisch gerechtfertigt“ fände er es allein, wenn „ehebedingte Nachteile“ nach der Ehe ausgeglichen würden – also etwa, wenn ein Partner für Haushalt und Kinder auf den Beruf verzichtet hat.

Der Trend geht in diese Richtung, wie das seit Januar geltende Unterhaltsrecht zeigt. Nach der Ehe sollen die Partner schnell wieder für sich selbst sorgen müssen, so wie es getrennte Unverheiratete jetzt schon tun. So wird die wilde Ehe der bürgerlichen zwar noch nicht ähnlicher, dafür aber die bürgerliche der wilden.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 26.09.2008)

www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Gesetzgebung-Ehe;art122,2622731

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollten Sie schon immer mal in einer Nichtehe leben, dann heiraten Sie einfach nicht und schon bleiben Sie mit Erreichen der Volljährigkeit im Zustand der Nichtehe. In Nichtehe kann man allein leben, mit einem Partner oder Partnerin oder auch mit mehreren Partner/innen. Es ist auch völlig egal, ob es zum Geschlechtsverkehr, mit sich allein oder mit jemand anderem kommt, oder ob Sie Gruppensex pflegen. Gerne können Sie auch homosexuell sein oder auch heterosexuell, ist das nicht schö?

Damit das aber nicht länger schön ist, sinnieren regulierungswütige JuristInnen wie die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff und die Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek darüber nach, wie man die verlotterten und in Nichtehe lebenden Menschen wieder an Zucht und Ordnung gewöhnen und an die Kandare nehmen kann, denn den Familienrechtsanwälten geht die Arbeit aus, da immer weniger Menschen Lust darauf haben, sich in der staatlich subventionierten bürgerlichen Ehe aufzuhalten. So wie in der DDR stimmen die Leute mit den Füßen ab. Ohne staatliches Ehezertifikat kann man gut leben. Doch so wie in der DDR die Fluchtwilligen aufgehalten wurden, so wollen auch viele Familienrechtler die Flucht der Menschen aus staatlicher Ehebürokratie aufhalten und da scheint jedes Zwangsmittel recht, wenn es sich nur schließlich in klingender Münze im Geldbeutel des Anwaltes auszahlt. Pfui Deibel, können wir da nur sagen.

 

 


 

 

Die MÜTZE bietet Gruppen für Trennungs- und Scheidungskinder

Fulda. Trennung und Scheidung sind kritische Lebensereignisse, die die Betroffenen erheblich belasten. Den Eltern fehlt häufig die Zeit und Kraft, den Kindern die Aufmerksamkeit und Sicherheit zu geben, die sie jetzt so dringend benötigen. Die Kinder reagieren mit Auffälligkeiten wie Aggressivität oder Rückzug.

Im Fuldaer Mütterzentrum “DIE MÜTZE”, Gallasiniring 8, 36043 Fulda, starten im Herbst Trennungs- und Scheidungskindergruppen mit dem Ziel, den Kindern und ihren Eltern Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise zu geben.

Die Kinder werden unterstützt, ihre Gefühle bezüglich der Trennung wahrzunehmen und auszudrücken. Sie erfahren, dass auch andere Kinder betroffen sind. Die Gruppen finden ab Dienstag, 21.10.08 für 6- bis 9-Jährige in der Zeit von 15.00 – 16.30 Uhr und für 10- bis 12-Jährige in der Zeit von 17.15 – 18.45 Uhr statt., Kursdauer ist achtmal. Leitung hat Manuela Groß-Lotz, Familien- u. Paartherapeutin, Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG). Das Programm umfasst u. a. Gespräche, Basteln, Malen, Spiele, Erzählungen, Entspannungstechniken, Bewegungsspiele etc., um die Trennung der Eltern verstehen und akzeptieren zu lernen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Themen wie das Erlernen von Ausdrucksmöglichkeiten von Gefühlen, Wünschen und Hoffnungen sowie die Auseinandersetzung mit Wut und Trauer.

Ein kostenloser Infoabend findet am 30.09.08 um 20.00 Uhr in Der MÜTZE statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0661/8050, Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr, nähere Infos auch im Internet unter www.muetze-fulda.de. http://www.schoene-nachrichten.de/?p=11929

 

 

Kommentar Väternotruf:

Seltsam, seltsam, wie der Arsch das Geld nahm - kann man da nur sagen. Ein Mütterzentrum - wahrscheinlich von der Stadt Fulda oder dem Landkreis subventioniert, bietet Gruppen für Trennungs- und Scheidungskinder an. Das es solche Gruppen gibt, ist ja erst mal schön, fragt sich aber nur, wer die Trennungs- und Scheidungskinder zu den Gruppensitzungen bringt, die Väter wohl nicht, denn es handelt sich ja nicht um ein Väterzentrum, sondern um ein Mütterzentrum. Also bringen die Mütter, wie gewohnt die Kinder in das Mütterzentrum, auf dass die Kinder erfahren, wo sie hingehören, zu ihren Müttern, denn Mutti ist doch die Beste wie dies auch die weiblichen und männlichen Richterinnen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Ausdruck gebracht haben. 

Wieso solche Gruppen nicht an einem neutral erscheinenden Ort wie einer Familienberatungsstelle angeboten werden, weiß wohl nur der Landrat des Landkreises und der heißt Bernd Woide. Na dann Prost und viel Spaß beim Mütterkuscheln.

 

 


 

 

Der unersetzbare Vater — Über vielfältige Vaterentbehrung - und die neuen Väter als Helden des Alltags

 

Vortrag und Gespräch mit einem der Pioniere des neuen Blicks auf Väter in Deutschland. Horst Petri, Jahrgang 1936, schaut seit Jahren immer wieder auf die dramatischen Auswirkungen der Vaterlosigkeit auf Kinder. Mit lebenslangen Folgen. Egal, ob kriegsbedingte reale Vaterlosigkeit oder ob Vatermangel als Folge von Trennung oder zu hohem beruflichem Engagement. Petri plädiert vehement für eine neue gesellschaftliche Wertschätzung der Rolle der Väter, gerade nach dem "Geschlechterkampf". Prof. Dr. med. Horst Petri war viele Jahre Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Von 1981 bis 2001 lehrte er der Psychotherapie und Psychosomatik an der Freien Universität Berlin. Heute tätig als Psychoanalytiker und Autor. Von ihm stammen die Bücher "Das Drama der Vaterentbehrung", "Väter sind anders. Die Bedeutung der Vaterrolle für den Mann" oder "Guter Vater. Böser Vater. Psychologie der männlichen Identität".

Referent: Prof. Dr. med. Horst Petri

 

Ort: Haus am Dom

Domplatz 3

60311 Frankfurt

Veranstalter: KEB Bildungswerk Frankfurt

 

Kooperationspartner: Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Frankfurt e.V., Frankfurt

Katholische Familienbildungsstätte Frankfurt

Zentrum Familie/Haus der Volksarbeit

Internationales Familienzentrum e.V., Frankfurt

 

Kosten: 5 Euro

Termin: 18.09.2008, 20:00 Uhr

 

www.keb-frankfurt.de/index.php?_1=192307&_0=1&sid=e4c8b5bb9421a1a5c720095d178c00df

 

 


 

 

 

 

„Das Wechselmodell in Theorie und Praxis“

 

Veranstaltung am 15.9.08 in Leipzig

 

Der Verein „Väteraufbruch für Kinder Leipzig“ lädt ganz herzlich alle Mütter und Väter, Großeltern und Interessierte ein zu dem nächsten Termin seiner Gesprächsreihe "Der Väteraufbruch für Kinder Leipzig im Gespräch mit..." ein:

Als nächste Gäste werden wir am 15. September die Diplom-Psychologen und Psychologischen Psychotherapeuten Frau Solveig Horn und Herrn Dr. Steffen Dauer vom Institut für Rechtspsychologie in Halle (Saale) begrüßen können. Herr Dr. Dauer ist obendrein Fachpsychologe für Rechtspsychologie.

Diskussionsthema an diesem Abend wird

„Das Wechselmodell in Theorie und Praxis“

als mögliche Umgangsform sein.

 

Beide Gesprächspartner beschäftigen sich intensiv mit dem Thema „Wechselmodell“. Frau Solveig Horn erhielt hierzu einen Forschungsauftrag vom Institut für Rechtspsychologie, welcher von der Juristischen Fakultät der Universität Halle mit betreut wird.

Das Wechselmodell bietet immer wieder Anlass zu vielen Diskussionen, ist es doch bisher eher eine Ausnahme und scheint der rechtliche Rahmen nicht ausreichend geklärt zu sein. Kann es so vom Gericht „angeordnet“ werden und wie ist eigentlich die Auswirkung dieses Umgangsmodells auf die Kinder?

Ich freue mich auf einen angeregten Diskussionsabend!

 

Termin: 15. September 2008, 19:30 Uhr

Ort: Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig

 

Der Eintritt ist frei!

Alle Termine des Vereins finden Sie auch auf unserer Internetseite: www.vafk-leipzig.de

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Eschenburg

Vorstand VAfK-Leipzig

 

Allen Kindern beide Eltern!

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

 

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

Informationsmöglichkeiten:

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

großes Elternforum: http://www.vafk.de/forum

 

 


 

 

 

SEK befreit Jungen in Kassel

Unblutig hat das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Nordhessischen Polizei am späten Freitagnachmittag eine Kindesentziehung und die Fahndung nach einem unter dem Verdacht des versuchten Totschlags stehenden 38-jährigen Mann aus Kassel mit der Festnahme des Mannes und der Befreiung eines knapp drei Jahre alten Jungen beendet. Verletzt wurde bei der Festnahmeaktion niemand.

Illustrationsfoto

© fuldainfo - Norbert Hettler

 

Die SEK-Beamten mussten bei der Festnahme eine Scheibe des Fluchtwagens eingeschlagen, weil der Tatverdächtige nach Aufforderung durch die Polizeibeamten nicht sofort die Türen geöffnet hatte. Das gemeinsame Kleinkind der Ex-Partner, ein knapp dreijähriger Junge, konnte mittlerweile unverletzt der 33 Jahre alten Mutter übergeben werden.

Begonnen hatte die dramatische Geschichte mit einem Anruf des 38-jährigen bei seiner Ex-Freundin im Stadt Fasanenhof. Dabei hatte der Mann seine Ex-Partnerin und Mutter des kleinen Jungen gebeten, den gemeinsamen Sohn mal wiedersehen und mit ihm einige Stunden verbringen zu dürfen. Im Juni dieses Jahres hatten sich beide im Streit getrennt. Der knapp 3 Jahre alte Junge lebt bei der Mutter im Kasseler Stadtteil Fasanenhof. Der Freund hatte bis zur Trennung auch in der Wohnung gelebt, war dann aber ausgezogen und von der Ex-Partnerin daraufhin nach unbekannt abgemeldet worden.

Da man sich bei den Begegnungen unmittelbar vor der Trennung nur noch gestritten habe, wollte die 33-jährige den Sohn nicht in der eigenen Wohnung sondern in der nur wenige Häuser entfernten Wohnung der Schwester "auf neutralem Boden" in der Bromeisstraße übergeben. Um 16:30 Uhr kam der 38 Jahre alte Algerier mit seinem Pkw angefahren. Auf Klingeln wurde ihm öffnet. Nachdem er die Wohnung im siebten Stockwerk des Hauses betreten hatte, sei er sofort in Richtung Balkon durchgelaufen, so die beiden Frauen später zur Polizei. Dorthin hatte sich die Mutter des Jungen zurückgezogen. Ihren Angaben nach, um nicht mit dem Ex-Partner bei einer direkten Konfrontation wieder in Streit zu geraten. Auf dem Balkon habe sie der 38-jährige aber an den Beinen umklammert, sei in die Knie gegangen und habe versucht, sie über das Balkongeländer zu werfen. Die 33-jährige habe sich aber am Geländer festgeklammert. Schnell sei auch die Schwester zur Stelle gewesen. Gemeinsam habe man den 38-jährige in die Wohnung zurückdrängen können.

Nach dieser Attacke auf die 33-jährige, den die ermittelnden Polizeibeamten und die Kripo derzeit als Verdacht des versuchten Totschlags an seiner Ex-Partnerin bewerten, wollte die Frau natürlich nicht mehr den Sohn mitgehen lassen. Als dies dem 38-jährige klar wurde, packte er den Kleinen, lief aus der Wohnung und fuhr mit seinem Fahrzeug davon.

Die Frauen verständigten über Notruf die Polizei, die sofort eine Fahndung nach dem Fahrzeug im Stadtgebiet einleitete. Wenige Minuten später war ein erster Funkwagen bei der Geschädigten, um weitere Details der abgelaufenen Straftat zu erfahren und um weitere Hinweise für die laufende Fahndung zu bekommen. Dass ein Streifenwagen der Kasseler Polizei am Haus stand, muss der Täter etwa um 17:20 Uhr gesehen haben. Möglicherweise, so die Polizeibeamten, habe er zum Tatort zurück kommen wollen, um seine Ex-Freundin von einer Strafanzeige gegen ihn abzubringen. Der Anblick des Funkwagens ließ bei dem 38-jährige offenbar nochmals die Sicherungen durchbrennen. Er rief auf dem Handy der 33-jährige an und drohte, "dass sie jetzt beide nicht mehr wiedersehen werde".

Die Fahndung, an der alle verfügbaren Einsatzfahrzeuge der Polizeireviere, des Kriminaldauerdienstes und des SEK beteiligt waren und die auch sofort an die Taxizentrale und die KVG zur Mitfahndung weitergegeben worden war, war schnell erfolgreich. Über die KVG kam um 17:30 Uhr der Hinweis, dass das gesuchte Fahrzeug in der Schönfelder Straße gesehen worden war. SEK-Fahrzeuge entdeckten wenig später den gesuchten Wagen beim Verlassen der dortigen Esso-Tankstelle. Das Fahrzeug wurde von dem 38-jährige Tatverdächtigen gesteuert und fuhr auf die Schönfelder und anschließend die Ludwig-Mond-Straße in Richtung Autobahn. Hinten im Wagen erkannten die Beamten in einem Kindersitz den knapp 3-jährige Jungen. Etwa einen Kilometer weiter konnten die SEK-Beamten bei einer günstigen Zugriffsgelegenheit im Rückstau vor der Auestadion-Kreuzung die Fahndung unblutig beenden.

Der Festgenommene wurde in das Kasseler Polizeigewahrsam eingeliefert, sein Fahrzeug wurde sichergestellt. Wie die Polizeibeamten feststellten, hatte der Mann den Wagen an der Tankstelle in der Schönfelder Straße vollgetankt. Bei ihm fand man außerdem seinen Reisepass und 2.000,- Euro in bar. Er wird vermutlich im Laufe des morgigen Samstag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand ermittelt das K 11 wegen Verdachts des versuchten Totschlags an seiner Ex-Partnerin und Freiheitsberaubung, wie Wolfgang Jungnitsch von der Kasseler Polizei mitteilte. +++ fuldainfo

06-09-2008, 07:21:00 | fuldainfo - ots - apa - ddp - pte

http://www.fuldainfo.de/cms1/index.php?p=news&newsid=4266&area=1

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"SEK befreit Jungen in Kassel" - so die Überschrift der obigen Meldung. Das ist jedoch höchstwahrscheinlich irreführend, denn der Mann ist nicht irgend ein Mann, sondern der Vater des Kindes. Es mag sein, dass die Art und Weise wie der Vater sich den Zugriff auf den Sohn verschafft hat, nicht akzeptabel war, gleichwohl handelt es sich hier nicht um eine Kindesentziehung, sondern um eine in Deutschland legale Form der Kindesmitnahme.

 

"Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"

Werner Gutdeutsch & Jürgen Rieck

In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 23/1998, S. 1488-1491

 

Eine solche Form der Kindesmitnahme wird jeden Tag in Deutschland durch Hunderte von Müttern praktiziert, ohne dass deswegen je ein Sondereinsatzkommando der Polizei ausgerückt wäre. Wenn dies aber mal ein Vater tut, dann gilt das als schlimmes Unrecht.

 

 

 

Wie entführe ich ein Kind?

 

"... Wer sein Kind behalten will, darf es nicht aus der Hand geben. Der am Kind interessierte Elternteil, der die Wohnung verlassen will oder muß, sollte unbedingt das Kind mitnehmen, solange er nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Er muß den günstigsten Zeitpunkt abwarten, zu dem die Mitnahme möglich ist, z.B. bei beruflicher Abwesenheit des Anderen." (S. 32)

 

aus: 

„Psychologische Kriterien bei der Sorgerechtsregelung und Diagnostik der emotionalen Beziehungen“

Ernst Ell, Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1990

 

 


 

 

 

Rückzug

Ratzmann wird Vater – Verzicht auf Grünen-Vorsitz

Donnerstag, 4. September 2008

Volker Ratzmann, Chef der Berliner Grünen-Fraktion, verzichtet auf die Kandidatur zum Bundes-Vorsitzenden. Denn Ratzmann wird Vater: "Ich habe mich für mein Kind entschieden", schreibt der Politiker in einem Brief. Jetzt ist der Weg frei für Cem Özdemir, gegen den Ratzmann ursprünglich antreten wollte.

 

Volker Ratzmann will sich die Elternaufgaben mit seiner Lebengefährtin zu gleichen Teilen aufteilen - und daher nicht Bundesvorsitzender werden

Der Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann hat seine Kandidatur für den Bundesvorsitz der Grünen zurückzogen. Der Grund: Der 48-jährige Jurist wird Vater. Mit seiner Lebensgefährtin, der Freiburger Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Grüne), erwartet er ein Kind.

 

"Ich habe mich dafür entscheiden, dass mein Kind etwas von mir haben soll und umgekehrt", schreibt er auf seiner Internetseite. "Das ist aus meiner Sicht mit dem Amt eines Bundesvorsitzenden jedenfalls dann nicht zu vereinbaren, wenn die Erziehung verantwortlich und gleichberechtigt von zwei berufstätigen Elternteilen zusammen in einer Familie geleistet und gleichzeitig das Amt mit aller Ernsthaftigkeit ausgefüllt werden soll." Er werde sich aber nicht ganz aus der Politik zurückziehen, schreibt Ratzmann weiter. Die Entscheidung sei ihm nicht leicht gefallen, weil er das Amt des Bundesvorsitzenden gerne ausgeübt hätte.

Ratzmann hatte Mitte Juni in Konkurrenz zu dem Europa-Abgeordneten Cem Özdemir seine Kandidatur als Nachfolger des bisherigen Bundesvorsitzenden Reinhard Bütikofer angemeldet. Unterstützt wurde er von der Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion Renate Künast.

Nun unterstützt Ratzmann selbst Özdemir, der neben der amtierenden Vorsitzenden Claudia Roth für die Wahl der Grünen-Doppelspitze beim Parteitag am 14. November in Erfurt antritt. Bütikofer als Vertreter des Realo-Flügels hatte angekündigt, er wolle nicht wieder antreten und sich um einen Sitz im Europaparlament bewerben. "Ich habe immer gesagt, dass wir mit Cem einen guten und fähigen Kandidaten haben", schreibt Ratzmann. "Die Unterstützung, die mir zuteil wurde, sollte nun Cem bekommen, dafür werbe ich an dieser Stelle ausdrücklich."

Respekt von den Parteikollegen

Özdemir reagierte hat mit Respekt auf den Rückzug seines Konkurrenten. Er habe den politischen Wettbewerb mit Ratzmann um den Spitzenposten in den vergangenen Monaten als „außerordentlich fair und für unsere Partei insgesamt sehr fruchtbar“ empfunden, heißt es in einer auf seiner Internetseite veröffentlichten Erklärung Özdemirs. Dafür danke er dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus „mit aller Hochachtung“. Er sich darauf, auch künftig gemeinsam mit Ratzmann für Politik und Ideen der Grünen zu kämpfen.

Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, die Ratzmanns Bewerbung unterstützt hatte, nannte seinen Verzicht „eine respektable Entscheidung aus persönlich höchst erfreulichen Gründen“. Jetzt seien „alle Reformer aufgerufen, Cem Özdemir zu unterstützen“.dpa/mim/sh/ddp

www.morgenpost.de/berlin/article873060/Ratzmann_wird_Vater_Verzicht_auf_Gruenen_Vorsitz.html

 

www.volker-ratzmann.de

 

 

Kerstin Andreae

 

Persönliches

• 1968 geboren in Schramberg im Schwarzwald

• 1979 – 1988 Gymnasium Schramberg

• 2000 Geburt meines Sohnes Mauritz; ein Jahr Elternzeit

Akademisches und Berufliches

• 1990 – 1996 Studium der Politischen Wissenschaft und der

Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg

• 1996 Abschluss als Diplom-Volkswirtin

• 1997 – 1998 Mitarbeit bei mediKUR, Agentur für Gesundheits-

und Kurtechnologie in Hamm

• 1998 Pressereferentin und Wahlkampfkoordinatorin

für Wilfried Telkämper, MdEP

• 1998 – 2000 Projektmanagerin beim Sozialwissenschaftlichen

Frauenforschungsinstitut, Ev. Fachhochschule Freiburg

• 2001 – 2002 Mitarbeit bei „Das Grüne Emissionshaus“,

Projektentwickler und Finanzdienstleister im Bereich Erneuerbarer-Energien

Politisches Engagement

• 1991 – 1993 Landesvorstand der Grün-Alternativen Jugend

Baden-Württemberg

• 1992 – 1999 Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen

Freiburg

• 1999 Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Baden-

Württemberg

• 1999 – 2002 Gemeinderätin in Freiburg

• ab 2002 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Freiburg

www.kerstin-andreae.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie man lesen kann, die grüne Bundestagsabgeordnete hat schon einen im Jahr 200 geborenen Sohn. Man darf annehmen, dass dieser einen anderen Papa hat, der hoffentlich einen guten Kontakt zu seinem Sohn hat oder ihn auch selbst betreut, da ja die Mutter sehr stark beruflich belastet ist.

Man darf weiterhin hoffen, dass der Papa von Mauritz mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht ausübt und nicht so wie viele andere Väter in Deutschland mit staatlicher und grüner Unterstützung entsorgt ist.

Man darf auch hoffen, dass Volker Ratzman bei Kerstin Andreae nicht darum betteln muss, dass er mit ihr gemeinsam das Sorgerecht ausüben "darf", so wie es in Artikel 6 Grundgesetz festgelegt aber von der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht leider missachtet wird.

 

 

 


 

 

Doppelmord an Kindern: Mutter vor Gericht

MÖNCHENGLADBACH Eine 37-jährige Mutter muss sich ab Dienstag wegen Doppelmordes an ihren beiden Kindern vor dem Landgericht in Mönchengladbach verantworten. Die Leichen der zweijährigen Jasmina und des achtjährigen Souhail waren vor sieben Monaten in der Wohnung der Frau entdeckt worden.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat die Frau am Karnevalswochenende ihre Kinder aus Wut und wegen verschmähter Liebe getötet. Wie es in der Anklage heißt, wollte sie ihrem Mann die gemeinsamen Kinder durch den Mord für „immer entziehen“. Deshalb habe sie die zweijährige Tochter und den achtjährigen Sohn mit Schlafmitteln betäubt und beide dann in ihren Kinderbetten erwürgt.

Angehörige meldeten sich bei der Polizei

Die Tat war erst am nächsten Tag aufgefallen. Besorgte Angehörige hatten sich bei der Polizei gemeldet, weil die Frau am Telefon damit gedroht hatte, sich und die Kinder umzubringen. Die Beamten hatten daraufhin in der Wohnung nach dem Rechten sehen wollen und fanden die Leichen der beiden Kinder.

Motiv war verschmähte Liebe

Auslöser für die Tat soll gewesen sein, dass der Ehemann der Frau eine neue Beziehung begonnen hatte und wieder heiraten wollte. Nach Angaben der Polizei hatte die 37-Jährige zuvor mit allen Mitteln versucht, den Mann zurückzugewinnen. Unter anderem hatte sie den aus Düsseldorf stammenden Buchhalter noch einmal zu einem gemeinsamen Familienurlaub überredet und sich auch Schönheitsoperationen unterzogen.

Selbstmordversuch

Als die Ehe vor dem endgültigen Aus stand, soll es zu dem Doppelmord gekommen sein. Für den Prozess hat das Landgericht Mönchengladbach sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Angeklagte ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, nachdem sie in der Untersuchungshaft einen Selbstmordversuch unternommen hatte. Der 37-Jährigen droht eine lebenslange Haftstrafe.

02.09.2008

www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/art1544,347798

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eigenartig, hier sprechen die Medien von Doppelmord und bei den von ihrer Mutter fünf getöteten Kindern in Dary soll es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Kiel so eine Art psychischer Notstand gewesen sein, in der die Mutter sich befand und die Staatsanwaltschaft Kiel daher meint, die Frau wäre nicht schuldfähig. Dumm gelaufen für die Mutter aus Mönchengladbach, dass sie zum Zeitpunkt der Tat nicht in Schleswig-Holstein wohnte. Aber vielleicht könnte man das Kieler Modell auch in Mönchengladbach übernehmen, das würde eine Menge Haftkosten sparen und dafür die Psychiatrien besser auslasten und damit deren Existenzberechtigung beweisen.

 

 


 

 

 

Mutter wirft Baby in Mülltonne

Rheinland-Pfalz

02.09.2008, 14:32

Eine 29-jährige Frau aus dem rheinland-pfälzischen Brohl hat gestanden, ihren neugeborenen Sohn in die Biotonne eines Restaurants gelegt zu haben. Offenbar lebte er zu dem Zeitpunkt noch.

Eine 29-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind in eine Abfalltonne eines Restaurants in Andernach (Rheinland-Pfalz) gesteckt haben. Das in ein Handtuch gewickelte tote Baby war am Montag in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen zwischen Speiseresten gefunden worden, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte.

Die Mutter, die bei einem Restaurant in Andernach als Aushilfe in der Küche arbeitet, wurde noch am gleichen Abend festgenommen und gestand die Tat

Tatmotiv Eheprobleme?

Sie habe nach eigener Aussage jedoch geglaubt, dass der kleine Junge bereits tot gewesen sei, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund.

Wie Hund ausführte, muss das Kind nach den ersten Ergebnissen der noch am Montag durchgeführten Obduktion bei der Geburt gelebt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 29-Jährige.

Nach Hunds Worten ist die Beschuldigte verheiratet und Mutter von bereits drei Kindern im Alter zwischen sechs und neun Jahren. Als Tatmotiv gehen die Ermittler von Eheproblemen aus. Die Tatverdächtige sollte noch am Dienstag der Haftrichterin vorgeführt werden.

(dpa/AP/grc)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/698/308641/text/

 

 


 

 

Fachkongress 7/2008

„Meine Eltern schlagen sich …” – Kinderschutzkonzepte bei häuslicher Gewalt

29. - 30. September 2008 in Leipzig

Thema

Bei Gewalt zwischen den Eltern sind immer auch die Kinder betroffen. Streitigkeiten, gewalttätige Auseinandersetzungen und auch psychischer Terror beeinträchtigen die kindliche Entwicklung. Das Kind ängstigt sich, ist wütend oder verzweifelt und leidet häufig unter existentiellen Sorgen. Oftmals fühlen sich Kinder verantwortlich für die elterlichen Konflikte, leiden unter Schuldgefühlen und sind zerrissen in ihren Gefühlen und Loyalitäten zu ihren Eltern.

Inhalte und Fragen

Der Fachkongress beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der häuslichen Gewalt auf die Kinder und stellt Praxismodelle vor, die Kinder bei der Verarbeitung und Bewältigung der erlebten Erfahrungen unterstützen sollen. Gleichzeitig wird der Blick darauf gerichtet, welcher Hilfebedarf bei von Gewalt betroffenen Frauen und gewalttätigen Männer besteht. Obgleich es medial wenig Beachtung findet, soll auf dem Fachkongress auch thematisiert werden, dass es Männer und Väter gibt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen es für den Umgang des Kindes mit dem gewalttätigen Elternteil bei einer Trennung der oft hochstrittigen Eltern gibt.

 

Adressaten

Der Fachkongress richtet sich an Pädagog(inn)en, Sozialarbeiter(innen), Psycholog(inn)en und Erzieher(innen) aus den verschiedenen Einrichtungen der Jugend- und Frauenhilfe, sowie an alle, die therapeutisch oder pädagogisch mit von häuslicher Gewalt betroffenen Familien zu tun haben.

Förderung

Der Fachkongress wird im Rahmen des Projekts „Qualifizierung von Kooperations- und Netzwerkstrukturen im Kinderschutz” durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Programm

Montag, 29. September 2008

Eröffnung und Grußwort

9.30 - 10.00 Uhr Die Kinderschutz-Zentren Köln

Dr. Siegfried Haller, Leiter des Jugendamts Leipzig

Vortrag 1

10.00 - 11.00 Uhr Häusliche Gewalt – Formen, Ursachen und Interventionen

Dr. Heinz Kindler, Deutsches Jugendinstitut (DJI), München

 

Kleine Pause

11.00 - 11.15 Uhr

Vortrag 2

11.15 - 12.15 Uhr Mittendrin – Kinder im Spannungsfeld bei Partnerschaftsgewalt

Jessika Kuehn-Velten, Ärztliche Kinderschutzambulanz im ev. Krankenhaus

 

Mittagspause

12.15 - 13.30 Uhr

Workshops 1–4

13.30 - 15.30 Uhr 1. Stabilisierungsgruppen für Kinder nach häuslicher Gewalt

Klaus Ganser, Kinderschutz-Zentrum Hannover

 

2. Die Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern in Frauenhäusern – Möglichkeiten und Grenzen

Cathrin Adler, Frauenhaus Norderstedt

 

3. Partnerschaftsgewalt in Migrantenfamilien aus der Türkei

Memet Güven, Migrationsdienst der AWO Stuttgart

 

4. Präventionsarbeit mit Grundschülern – Psychodrama mit Kindern

Juliane Markov, Psychodramaleiterin und Telefonberaterin, Leipzig

 

Pause

15.30 - 16.00 Uhr

Vortrag 3

16.00 - 17.00 Uhr Gewalt gegen Männer und die kulturelle Verleugnung der männlichen Verletzlichkeit

Hans-Joachim Lenz, Forsche Männer & Frauen,

Beratung – Bildung – Forschung, Ebringen

 

Dienstag, 30. September 2008

Vortrag 4

9.15 - 10.15 Uhr Polizeiliche Intervention aus der Sicht der Betroffenen

Katrin Lehmann, Winnenden

 

Kleine Pause

10.15 - 10.30 Uhr

Workshops 5–8

10.30 - 12.30 Uhr 5. Angebote für gewalttätig gewordene Männer und Frauen

Annett Engelmann, Wolfram Schmidt, TRIADE GbR, Leipzig

 

6. Therapeutische Hilfen für betroffene Kinder

Ingrid Schwarz, Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

 

7. Unterstützungsangebote für Betroffene am Beispiel des Leipziger Netzwerkes gegen häusliche Gewalt und Stalking

Gabi Eßbach, Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS), Leipzig

 

8. Einzel-, Gruppen- oder Familienarbeit – Wie finde ich die passende Methode im Umgang mit Eltern, die gewalttätig geworden sind?

Prof. Dr. Torsten Klemm; Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig; Kinderschutz-Zentrum Leipzig

 

Mittagspause

12.30 - 13.30 Uhr

Vortrag 5

13.30 - 14.30 Uhr Begleiteter Umgang nach häuslicher Gewalt

Wilfried Griebel, Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP), München

 

Kleine Pause

14.30 - 14.45 Uhr

Vortrag 6

14.45 - 15.45 Uhr Stalking und häusliche Gewalt – Erscheinungsformen, psychologische Ursachen und Handlungsmöglichkeiten

Heike Küken, Technische Universität Darmstadt, Institut für Psychologie

 

15.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Der Veranstalter weist darauf hin, dass Programmänderungen möglich sind.

Veranstalter

Die Kinderschutz-Zentren

Bonner Str. 145

50968 Köln

Tel: 0221 / 569753

Fax: 0221 / 5697550

E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org

 

Tagungsort

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Geutebrück-Bau

Karl-Liebknecht-Straße 132

04277 Leipzig

http://www.htwk-leipzig.de

 

Tagungsbeitrag

Teilnehmergebühr € 125,00 (Online-Anmeldung)

€ 135,00 (Post-/Fax-/E-Mail-Anmeldung)

Tagesteilnahme € 75,00 (Online-Anmeldung)

€ 80,00 (Post-/Fax-/E-Mail-Anmeldung)

Bei Abmeldungen bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wie eine Verwaltungsgebühr von

€ 20,00. Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden.

Online–Anmeldung

Die Online-Anmeldung zum Fachkongress erfolgt über die bereitgestellte Maske auf der Internet-Seite

http://www.kinderschutz-zentren.org/leipzig/

 

E–Mail–Anmeldung

Senden Sie Ihre E-Mail-Anmeldung (€ 135,00/80,00) an die Adresse:

die@kinderschutz-zentren.org

 

 


zurück