Väternotruf
Oktober 2008
DER ENTSORGTE VATER - von Douglas Wolfsperger
© VafK-Karlsruhe e.V.
http://www.vafk-karlsruhe.de/content/aktionen/film/entsorgter-vater/der-entsorgte-vater.php
DER ENTSORGTE VATER
Der neue Film von Douglas Wolfsperger
© Foto: Joachim Gern
85 Min. / Farbe / 35mm / 1 : 2,34
Douglas Wolfsperger hat diesen Film ab dem Spätjahr 2007 auch in Zusammenarbeit mit dem VAfK Karlsruhe gedreht.
Inhalt
Vater sein und doch nicht fürs eigene Kind sorgen dürfen. Douglas Wolfsperger durchlebt genau das seit mehr als vier Jahren. Der Kontakt zu seiner Tochter wird ihm mit allen Mitteln verwehrt. Kinder als Waffe im Geschlechterkrieg sind traurige Realität.
Der Gerichtsentscheid bringt Wolfsperger die Hiobsbotschaft ins Haus: Er soll sich vom Kind verabschieden. Etwa für immer?
Auf seiner vorerst letzten Reise zur Tochter trifft er weitere Väter, die gegen Exfrauen, Ämter, Vorurteile und andere Windmühlen kämpfen.
Wütend, enttäuscht, traurig, manchmal naiv erzählen sie von ihren Erlebnissen.
Auf unterhaltsame Weise entsteht ?nebenbei? auch ein Stimmungsbild deutscher Befindlichkeiten und vom Zustand unserer Gesellschaft.
Stab
Buch, Regie: Douglas Wolfsperger
Kamera: Tanja Trentmann / Inigo Westmeier
Ton: Kai Lüde
Schnitt: Bernd Euscher
Musik: Konstantin Gropper
Uraufführung bei den Internationalen Hofer Filmtage am Donnerstag, 23. Oktober im City, 20.30 Uhr. Weitere Aufführungen in Hof:
Freitag, 24. Oktober (City 13.15 Uhr)
Sonntag, 26. Oktober (Central 15.30 Uhr)
Anschliessend bei den Biberacher Filmfestspielen am Freitag Abend, den 31.10. und Samstag Nachmittag, den 1.11.
Anschliessend auf dem Internationalen Filmfest Braunschweig (04.-9.11. Programmzeiten in Kürze).
Der Kinostart ist für 2009 geplant.
Gefördert von:
Medienboard Berlin-Brandenburg / Medien -und Filmgesellschaft Stuttgart / Deutscher Filmförderfond / MEDIA
Coproduziert von SWR / arte
Auswertung
"Der entsorgte Vater" (AT) ist bisher der erste Kinofilm, der sich mutig diesem Thema so persönlich und allgemein zugleich widmet. Über 1 Mio. Trennungsväter gibt es in Deutschland, die nicht-ehelichen Väter noch nicht mitgerechnet. Mehr als 60% davon sehen ihre Kinder nach der Trennung nicht wieder. Aber der Film geht über die unmittelbar Betroffenen hinaus unsere gesamte moderne Gesellschaft an, in der Familie, Erziehung und Verantwortung so einen sehr hohen Stellenwert einnehmen.
"Familienland Deutschland" wird das in der Politik bezeichnet.
Regisseur Wolfsperger regt mit seinem persönlichen Film eine öffentliche Diskussion im breiteren Rahmen an, will aufwühlen, verstören und konventionelle Muster in Frage stellen.
Der Film wird deshalb nicht nur vom Feuilleton der Filmkritik aufgenommen, sondern wird durch die persönliche Motivation und Beteiligung des Regisseurs auch in den unterschiedlichen Medien wirken etwa in Talkshows und Gesprächsrunden, Reportagen (Print, TV, Radio), Internetforen und Communities, öffentlichen Veranstaltungen zu Erziehungs- Familienfragen, u.a.
Mit dem Soundtrack zu ?Der entsorgte Vater? gibt Konstantin Gropper sein Debüt als Filmkomponist. Der 25-jährige Musiker landete Anfang des Jahres mit seinem Debüt-Album ?Rest Now, Weary Head! Get Well Soon? einen Chart-Erfolg und wird von der Fachpresse euphorisch als ?Junger Jesus? gefeiert.
Weitere Infos: www.Douglas-Wolfsperger.de
Douglas Wolfsperger Filmproduktion GmbH
Knesebeckstr. 17
D-10623 Berlin
Tel. 030-887253-49
ab 23.10.2008 auf DVD
Vertrieb: Universal
Prozess
Achtjähriger wegen Schulden ertränkt
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Mit einem erschütternden Geständnis hat gestern vor dem Lübecker Landgericht der Mordprozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn im Mai in der Badewanne ertränkt hat.
Die 46-Jährige sagte aus, sie habe wegen hoher Schulden keinen Ausweg gesehen. Zunächst habe sie den Jungen mit Schlaftabletten betäubt und mit einem Kissen ersticken wollen. Ihr Sohn habe sich aber gewehrt und das Kissen weggeschoben. Dann trug sie ihn zur Wanne und drückte ihn unter Wasser, bis seine Gegenwehr aufhörte. "Ich habe nur gedacht, ich muss es zu Ende bringen", sagte sie schluchzend. Anschließend versuchte sie, sich mit Schmerz- und Schlafmitteln das Leben zu nehmen.
Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige. Bis dahin hatte sich die alleinerziehende Mutter mit verschiedenen Jobs und befristeten Arbeitsverträgen durchgeschlagen. "Ich war häufig krank, hatte immer wieder psychische Zusammenbrüche", schilderte die Frau. Auch die Lübecker Praxis entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Angeklagte machte rund 100 000 Euro Schulden und musste Insolvenz anmelden. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt.
Kommentar Väternotruf:
Vom Vater des ermordeten Jungen erfahren wir - wie fast immer - nichts. Man darf sich daher seine Gedanken machen, wieso der Sohn bei seiner gewalttätigen Mutter leben musste und nicht bei seinem Vater. Wurde der Vater - wie so oft - von Jugendamt und Familiengericht - weggemobbt und entsorgt? Wir werden es wohl nicht erfahren, es sei denn, der Vater meldet sich noch zu Wort.
Womöglich weiß der vorher von der Mutter, Jugendamt und Familiengericht entsorgte Vater aber gar nicht, dass sein Sohn von der Mutter ermordet wurde, dem kann man abhelfen. Einfach Strafanzeige gegen den unbekannten Vater wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht stellen, dann muss die Staatsanwalt den Vater suchen und mit dem Vorwurf konfrontierten. Wer hat Zeit dafür?
Cochemer Modell
Mehr Schutz für Scheidungs-Kinder
Thüringens Justizministerin Marion Walsmann will den Kinderschutz bei Scheidungen ausbauen. Sie sprach sich dafür aus, das so genannte Cochemer Modell an allen Familiengerichten in Thüringen zu nutzen.
Justizministerin Walsmann will den Kinderschutz verbessern.
Mit dem Modell sollen Eltern über eine "passgenaue Beratung" dazu motiviert werden, sich selbst auf alltagstaugliche Umgangsregelungen zu einigen, so die CDU-Politikerin. Beide Elternteile sollen weiterhin gemeinsam Verantwortung für das Kind übernehmen. Dazu soll das Modell in ganz Thüringen bekannt gemacht werden. Bisher wird an den Familiengerichten in Gotha, Mühlhausen, Heilbad Heiligenstadt, Sonderhausen, Meiningen, Suhl und Erfurt nach dem Cochemer Modell gearbeitet, zum Teil auch in den Amtsgerichten Apolda und Sömmerda, Bad Salzungen und Eisenach. In den Amtsgerichten Weimar und Nordhausen soll das Modell demnächst starten.
2007 wurden in Thüringen mehr als 4.400 Ehen geschieden.
Weniger Bürokratie
Bei dem erstmals in Cochem in Rheinland-Pfalz erprobten Verfahren arbeiten Juristen, Familienberater, Jugendämter und Psychologen im Interesse der Kinder in einem Netzwerk zusammen. Die regionalen Arbeitskreise sollen ein schnelles und unbürokratisches Handeln im Interesse der Kinder ermöglichen.
2007 wurden im Freistaat mehr als 4.400 Ehen geschieden, bei nahezu jeder zweiten Scheidung waren Kinder betroffen. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 2.876 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
29. Oktober 2008
http://www.mdr.de/thueringen/5875593.html
Schwarzes Loch als Chance
Kinderschutzbund Vortrag für Alleinerziehende
Buchloe | uta | Petra Klonowski aus Untermeitingen ist Mutter zweier Kinder und zweimal geschieden. Als alleinerziehend würde sich die Kontaktstellenleiterin vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) deshalb aber nicht bezeichnen. Zu negativ sei der Begriff «allein» besetzt, sagte die Referentin bei dem vom Buchloer Kinderschutzbund organisierten Elternforums-Vortrag. Sie bevorzuge stattdessen das Wort «Einelternfamilie». Es sei wichtig, die angenehmen Aspekte dieser Lebensform zu erkennen und zu betonen.
Nach der Trennung stürzten viele in ein schwarzes Loch, aber danach seien die Chancen für positive Änderungen äußerst gut. Eine Trennung sei Anlass für die Beteiligten, über sich selber nachzudenken. Die Schuldfrage sollte dabei kein Thema sein. Im Prozess der Neuorientierung geht es laut Klonowski zunächst darum, das Loslassen zu lernen. Dann sollte die Frage geklärt werden, wie die Betroffenen mit ihren Gefühlen umgehen, was sie wirklich an guten und schlechten Tagen an sich bemerken. Es folgt die spannende Umsetzung der Veränderungen im persönlichen Umfeld. «Sie lernen neue Freunde kennen, eine eigene Wohnung steht an, Unabhängigkeit ist eminent wichtig», betonte Klonowski. Dadurch würden die Mütter/Väter selbstständiger und entwickelten Wünsche und Träume. Dazu käme der Alltag, den die Einelternfamilie zu bewältigen haben: Kinder/Schule, Beruf/Finanzen, Wohnung/Umzug.
Tapetenwechsel dringend angesagt sei, helfe eine Mutter/Vater-Kind-Kur Wunder. Ablehnende Bescheide würden nicht das Aus des Antragsverfahrens bedeuten, sondern zum Widerspruch herausfordern.
Klonowski berichtete auch von ihrem eigenen beruflichen und persönlichen Lebensumfeld mit zwei eigenen Kindern und mittlerweile 39 Tageskindern in zwölf Jahren Tagesmuttertätigkeit.
Begegnungsnachmittage für Alleinerziehende und ihre Kinder in Buchloe an den Samstagen, 22. November und 20. Dezember, im Haus der Begegnung, Berliner Straße 50: Infos über das Katholische Pfarramt Mariä Himmelfahrt, Augsburger Straße 6, Telefon 08241/90250
http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/buchloe/Buchloe-lok-elternforumalleinerziehend;art2774,427132
Posteingang 27. Oktober 2008
Kommentar Väternotruf:
Wenn Petra Klonowski aus Untermeitingen, Mutter zweier Kinder und zweimal geschieden, sich und ihre Kinder als Einelternfamilie bezeichnet, dann fragt man sich, wie sich der Vater oder die Väter der Kinder mit ihren Kindern bezeichnen. Womöglich gibt es hier drei Einelternfamilien, wer bietet mehr?
.
Sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern in Deutschland
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5784--f145682.html#frage145682
17.10.2008
Antwort von
Willi Brase
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehmen möchte.
Hinsichtlich der Prüfung des § 1626 a BGB kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 25. November 2008. Untersucht werden soll die Situation nicht verheirateter Eltern, die sich für oder gegen die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Sorgeerklärungen entscheiden (hier der von Ihnen auch genannte § 1662 a). In diesem Zusammenhang sollen die gesetzlichen Regelungen auf ihre Rechtswirklichkeit -- gemeint sind soziale, gesellschaftliche und rechtpolitische Wirkungen -- evaluiert werden. Diese Ergebnisse werden dann Grundlage für weitere gesetzliche Änderungen sein.
Außerdem haben Sie mich nach meiner Meinung zu einem geteilten Sorgerecht gefragt. Diese Frage kann ich Ihnen kurz und knapp beantworten. Kinder brauchen -- unabhängig von einem Trauschein -- beide Elternteile, d.h., ich befürworte ein einseitiges Sorgerecht nur dann, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist.
Eine Einordnung lediger Eltern und Geschiedener, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, in die Steuerklasse 1 zu ändern, ist nicht angedacht. Der Familienlastenausgleich erfolgt bereits über das Kindergeld und die Kindergrundfreibeträge.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase
Bitte antworten Sie nicht auf diese eMail. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an info@abgeordnetenwatch.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Kommentar Väternotruf:
Woran erkennt man reformunwillige Politiker/innen und Ministerialbürokraten im Bundesjustizministerium? Sie gründen eine Kommission um den Eindruck von Geschäftigkeit vorzutäuschen, dabei das Geld der Steuerzahler/innen aus dem Fenster zu werfen, um schließlich, alles beim alten zu belassen. Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen. Den üblen Parteien im Bundestag, die solch eine Volksverdummung tolerieren, keine müde Wählerstimme.
Tödlicher Streit
Frau ersticht Freund
Familiendrama in Kassel: Eine 33-jährige Frau hat am Sonntagabend ihren 37-jährigen Lebensgefährten erstochen. Das Jugendamt nahm die drei Monate und vier Jahre alten Söhne des Paares in Obhut.
Die Tat geschah während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung im Kasseler Stadtteil Waldau. Zu der Zeit befanden sich auch die beiden kleinen Söhne des Paares in der Wohnung.
Der 37-jährige Mann starb trotz der Hilfe eines Notarztes noch am Tatort, wie die Polizei am Montag berichtete. Die Frau war bis zum Morgen nicht vernehmungsfähig, sie wurde in eine Psychiatrie eingewiesen.
Nachbar alarmierte Polizei
Ein Nachbar hatte die Polizei alarmiert und berichtet, die Frau habe ihren Freund mit einem Messer angegriffen. Dabei erlitt der Mann eine tödliche Stichverletzung in der Brust. Als die Beamten in dem Mehrfamilienhaus eintrafen, lag er auf dem Boden der Wohnung. Er war nicht mehr ansprechbar.
Die Frau war nach Polizeiangaben "völlig verstört". Die beiden Kinder des Paares wurden vom Jugendamt in Obhut genommen. Was zu der Auseinandersetzung zwischen dem Mann und der Frau führte, ist bislang nicht bekannt.
27.10.2008
Kind radelt auf Autobahn
Aitrach (AZ) - Aus Sehnsucht nach seinem von der Mutter getrennt lebenden Vater hat ein neunjähriger Junge aus Aitrach (Baden-Württemberg) eine gefährliche Reise unternommen. Mit seinem Fahrrad war er auf der Autobahn 96 in Richtung Lindau unterwegs, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.
Ziel war eine mehr als 100 Kilometer entfernte Gemeinde im Landkreis Konstanz. Mehrere besorgte Autofahrer hatten die Polizei alarmiert. Zufällig war bereits eine Streifenbesatzung auf den kleinen Radler aufmerksam geworden.
In welche Gefahr er sich begeben hatte, war dem Neunjährigen nicht bewusst. Den Heimweg durfte er im Polizeiauto zurücklegen.
15.10.2008
Splitternacktes Kind bei elf Grad auf dem Fahrrad unterwegs
Von Christoph Wenzel 18. Oktober 2008
Juristin ließ ihre Tochter unbekleidet, weil sie sich nicht anziehen lassen wollte
München - Bei nur elf Grad Celsius und schneidend kaltem Herbstwind ist eine 32-jährige Juristin mit ihrer völlig nackten, eineinhalbjährigen Tochter durch die Münchner Innenstadt geradelt. Die Begründung, die die Schwabinger Rechtsanwältin dafür anführte, ist bizarr.
Die junge Frau auf dem Fahrrad fuhr an einem Streifenwagen der Münchner Polizei vorbei. Sie hatte fast schon die Streife passiert, als den beiden Beamten plötzlich das splitternackte Kind auf dem Kindersitz auffiel. Das digitale Thermometer des Streifenwagens zeigte elf Grad an. Die Beamten stoppten daraufhin am 29. September die junge Frau, die Polizei teilte den Fall aber erst jetzt mit. Das kleine Mädchen habe "erbärmlich gefroren", die Nase sei dem Kind "bis zu den Lippen" gelaufen, und die Mundwinkel waren "bläulich verfärbt" - die Münchner Polizisten waren bei diesem Anblick "völlig perplex", sagte Polizeisprecher Gottfried Schlicht.
Ebenso ungewöhnlich wie der Vorgang war auch die Erklärung, die die junge Frau den Polizisten präsentierte: Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt.
"Diese Erklärung setzt dem ganzen die Krone auf", sagte Polizeisprecher Schlicht. Zumal die Mutter sogar Kleidung für das Kind dabeihatte. Nach Aufforderung durch die Beamten habe sie schließlich ihre Tochter angezogen, berichtet Schlicht. Die Frau durfte weiterradeln. Einer Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte die Rechtsanwältin aber nicht entgehen: Jugend- und Gesundheitsamt wurden informiert, die Frau wurde von der Kriminalpolizei vernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.
"Ich kann das alles gar nicht fassen", sagte Heidrun Kaspar, seit 1999 Vorsitzende des Kinderschutzbundes München. "Die Frau hat nicht realisiert, dass das Kind nicht selbst einschätzen kann, was passiert, wenn es sich nicht anziehen lässt." Kaspar kann sich an einen vergleichbaren Fall nicht erinnern: "Die Frau hat völlig unter ihrem Niveau gehandelt. Sie hat ihrem Kind nicht den notwendigen Schutz gegeben. Das ist Dummheit - bei allen intellektuellen Fähigkeiten, die sie als Anwältin haben muss."
Kommentar Väternotruf:
Recht hat sie womöglich, die Schwabinger Mutter und Rechtsanwältin, folgt man einer verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, wie Frau Zypries meint, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet - so meinen wir - auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen und die Schwabinger Rechtsanwältin sollte von der SPD umgehend zur stellvertretenden Bundesjustizministerin vorgeschlagen werden.
Doch nun im Ernst. Wer jahrelang wie der Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo die Bedeutung des Kindeswillen für den Ausgang familiengerichtlicher Verfahren in den Himmel lobt, muss sich nicht wundern, wenn andere JuristInnen, wie die Schwabinger Rechtsanwältin und Mutter, die von Herrn Salgo jahrelang gedrehte Gebetsmühle wörtlich nehmen und ein eineinhalbjähriges Kind bei elf Grad nackt mit dem Fahrrad durch München fahren, weil, laut Zeitungsmeldung:
"Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt."
Im übrigen propagiert auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebetsmühlenartig die Persönlichkeitsrechte des Kindes, die nach Meinung selbiger Ministerin so weit gehen sollten, dass der rechtliche Vater des Kindes keinen Abstammungstest ohne die Zustimmung der Mutter machen darf, denn das würde angeblich in das Persönlichkeitsrecht des Kindes eingreifen. Nächsten empfehlen uns Salgo und Zypries noch, dass Mitglied des Bundestages und Professor nur noch Kinder unter 14 Jahren werden dürfen. Das hätte wenigstens ein gutes, Salgo und Zypries müssten dann ihre Plätze räumen, was für Deutschland sicher keine all zu schlimmen Folgen hätte.
Solche Propagandisten hätte man sich in der DDR gewünscht, dann wäre es wenigstens gelungen, auf dem Papier aus der maroden DDR ein blühendes Wirtschaftswunderland herbeizureden.
Amtsgericht Wittenberg sprach im international stark beachteten Fall Görgülü das letzte Wort
Nach acht Jahren und 44 Verfahren: Vater hat alleiniges Sorgerecht
Von Bernd Kaufholz
+ Kazim Görgülü mit seinem damals sieben Jahren alten Sohn Christofer im November 2006. Foto: Archiv
Wittenberg. Der erbitterte Kampf eines Vaters um das Sorgerecht für sein Kind ist beendet. Kazim Görgülü aus Krostiz im Landkreis Wittenberg hatte sich acht Jahre lang durch alle gerichtlichen Instanzen geklagt, um seinen Sohn Christofer zurückzubekommen. Der Türke hatte damit international für großes Aufsehen gesorgt.
44 Verfahren – Sorge- und Umgangsrechtverfahren, Adoptionssowie Verwaltungsgerichtsverfahren – vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Landgericht Dessau, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht mit 74 Beschlüssen führten letztlich zum Erfolg.
Christopher war am 25. August 1999 in Leipzig nichtehelich geboren worden. Einen Tag danach hatte ihn seine Mutter zur Adoption freigegeben. Am 1. November unterschrieb sie die notarielle Urkunde, auf der sie einwilligte, dass Christofer von einer Familie im Kreis Wittenberg adoptiert wird. Dort hielt er sich seit dem 29. August 1999 auf.
Die Vorgeschichte : Kazim Görgülü hatte sich im November 1998 von seiner deutschen Lebensgefährtin getrennt und erst im Oktober 1999 erfahren, dass die Mutter Christofer zur Adoption freigegeben hatte. Der Türke, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden war, bemühte sich danach um das Sorgerecht.
Dem stimmte das Amtsgericht Wittenberg am 20. Juni 2000 zu. Doch das Jugendamt – Vormund des Kindes – legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Am 20. Juni 2001 hoben die Oberlandesrichter des 3. Familiensenats in Naumburg die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Doch damit nicht genug: Görgülü wurde bis zum 30. Juni 2002 jeglicher Kontakt mit Christofer untersagt. Grund : das Kindeswohl. Hintergrund: Die Pflegeeltern hatten sich vehement gegen den Wunsch des Vaters gewehrt.
Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah den Fall ganz anders. Am 5. Februar 2004 stellte Straßburg fest, dass sowohl die Entscheidung über das Sorgerecht als auch das Umgangsverbot eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.
Doch der Streit zwischen Kazim Görgülü und Amtsgericht Wittenberg auf der einen Seite sowie Pflegeeltern, Jugendamt und Oberlandesgericht (OLG) Naumburg auf der anderen um das Sorge- und Umgangsrecht ging weiter. Im März 2004 billigte das Amtsgericht Wittenberg Görgülü erneut das Sorge- und Umgangsrecht zu. Doch umgehend hob das OLG die Beschlüsse wiederum auf. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, "nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte", so die Begründung.
Doch diesmal bekam der Vater Rückendeckung von den Verfassungsrichtern: Der Beschluss des OLG "verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und wird aufgehoben". Der Fall wurde an das OLG zurückverwiesen.
Das letzte Wort im Fall Görgülü hatte das Amtsgericht Wittenberg im August 2008. Es übertrug dem Vater das alleinige Sorgerecht. Der Beschluss wurde nun rechtskräftig.
Kazim Görgelü und Ehefrau Celsetina, die ihm beim Ringen um den Sohn eng zur Seite stand, gestern: "Wir können niemandem erklären, wie viele schlaflose Nächte wir verbracht haben und wie oft wir geweint haben." Es sei zermürbend gewesen, zu sehen, dass Urteile vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs vom Jugendamt Wittenberg und von drei Richtern des OLG "schlichtweg ignoriert wurden". Sie seien sehr glücklich, dass der inzwischen neun Jahre alte Christofer nun bei ihnen wohne. Der Junge selbst hatte in der richterlichen Anhörung bemängelt, dass ihm seine Pflegeeltern viel Falsches über seinen Vater erzählt hätten.
14.10.2008
www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?&em_cnt=1197032
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08
Naumburg, den 8. Oktober 2008
(OLG NMB) Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt
Mit Beschluss vom 06.10.2008 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Halle als unbegründet verworfen. Damit steht fest, dass es gegen die Richter des 3. Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg kein Verfahren wegen Rechtsbeugung geben wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegendrei ? damalige ? Mitglieder des 14. Zivilsenats (zugleich 3. Senat für Familiensachen ) wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidung des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welches auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht beschäftigt hatte.
In zwei Beschlüssen vom 8.12. und 20.12.2004 sah die Generalstaatsanwaltschaft den Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklicht und erhob Anklage gegen die drei d amals beteiligten Richter. Das Landgericht Halle ließ jedoch mit Beschluss vom 20.7.2007 diese Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaftsofortige Beschwerde eingelegte.
Nun hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Naumburg diese nach weiteren Ermittlungen als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.
Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Rechtbeugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betrachtkommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.
Gegen die Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.
gez. Dr. Tiemann, stellv. Pressesprecher
OLG Naumburg: Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar
Sollen Richter eines Kollegialgerichts wegen Rechtsbeugung verurteilt werden, ist für jedes einzelne Mitglied des Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass er für die Entscheidung gestimmt hat. Dieser Nachweis lasse sich jedoch mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Naumburg eine sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen die Nichtzulassung zur Hauptverhandlung gegen drei Richter ab (Beschluss vom 06.10.2008, Az.: 1 Wf 504/07).
Sachverhalt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte unter dem 14.11.2006 Anklage gegen drei damalige Mitglieder des Vierzehnten Zivilsenats, der zugleich Dritter Senat für Familiensachen ist, wegen Rechtbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Hintergrund waren zwei Entscheidungen des Senats in einem Umgangsrechtsverfahren, welche auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt hatten. Das Verfahren hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil der Vater eines Jungen sich vergeblich um das Umgangsrecht mit seinem Sohn bemüht hatte. Das Landgericht Halle ließ mit Beschluss vom 20.07.2007 die Anklage gegen die Richter nicht zur Hauptverhandlung zu, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegte. Das Oberlandesgericht Naumburg hat diese nun als unbegründet verworfen. Die vorläufige Tatbewertung ergebe, dass eine Verurteilung der angeschuldigten Richter nicht zu erwarten sei.
Überstimmter Richter eines Spruchkörpers weder als Täter noch als Gehilfe strafbar
Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 10. Oktober 2008.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=268089&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
Kommentar Väternotruf:
So weit sind wir nun schon. Eine Strafverfolgung soll angeblich ausscheiden, weil nicht erkennbar wäre, wer für den Beschluss gestimmt hat und wer nicht. Dann wird es Zeit, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen von sogenannten Spruchkörpern namentlich ausgewiesen werden, das würde einer Demokratie entsprechen und Schlendrian und Verantwortungslosigkeit an den deutschen Gerichten entgegenwirken.
NOTFÄLLE: Kinder, Maden und 14 Hunde
Vier Kinder aus einem verwahrlosten Haus in Löhme (Barnim) gerettet
In diesem Haus wohnte die 37-jährige Silvia A. mit ihren vier Töchtern. Foto: MOZ/Hans Still
POTSDAM - Als die älteste Tochter die Tür öffnete, offenbarte sich den Besuchern ein Bild des Ekels: Fäkalien, verwesende Speisereste, Maden und andere Schädlinge lagen oder bewegten sich durch die Wohnung, die sich eine 37-jährige Mutter und ihre vier Töchter (9, 11, 13 und 16 Jahre) mit vier Meerschweinen und 14 Hunden teilten.
Weil die Mutter seit ihrem Einzug im März 2008 weder Miete noch Strom und Wasser zahlte, sah der Hauseigentümer keinen anderen Ausweg, als in Begleitung von Polizei, Ordnungsamt und einem Fernseh-Kamerateam die Wohnung in Löhme, einem Ortsteil von Werneuchen (Barnim), zu betreten. Die Mutter, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt und die in Berlin als Sozialarbeiterin arbeitet, wohnt seitdem im Hotel.
Die Kinder sind in der Obhut des Jugendamtes. Gegen diese Behörde werden jetzt schwere Vorwürfe erhoben. Vize-Landrat Carsten Bockhardt (CDU) beklagt, dass den zahlreichen Hinweisen auf eine Gefährdung der Kinder nicht konsequent nachgegangen worden sei. Er spricht von einem „kompletten Versagen des Jugendamtes“. Schließlich hatte sich der Hauseigentümer schon im Mai an das Jugendamt gewandt und von offenen Rechnungen und wachsenden Müllbergen berichtet. Doch im Amt hieß es nur, die Familie lebe in „alternativen Lebensverhältnissen“. Es folgten Hinweise von Polizei und dem Bodenschutzamt. Dem waren die wachsenden Müllberge aufgefallen.
Die zuständige Sozialdezernentin Silvia Ulonska sagte gestern, es habe lediglich vor dem ersten Hausbesuch einen Hinweis gegeben, vor den vier weiteren Treffen hingegen nicht. Sie räumte ein, dass sich der mit dem Fall beauftragte Mitarbeiter wohl nicht korrekt verhalten habe. „Ich prüfe derzeit disziplinarische Maßnahmen.“ Der Mitarbeiter habe bereits vor den Vorfällen um Versetzung in die Kreisverwaltung gebeten, so die Sozialdezernentin. Gleichzeitig kündigte sie eine Auswertung der Geschehnisse an. So wolle man in Zukunft bei Gefahrenmitteilungen die Zustände in Schule, Kita und der Wohnung genauer überprüfen. Der Mutter sei inzwischen eine Helferin zur Seite gestellt worden, die Kinder gingen weiterhin zur Schule.
Angesichts der Häufung solcher Fälle im Lande forderten gestern Politiker Konsequenzen. Werneuchens Bürgermeister Burkhard Horn (Linke) rief zu mehr Aufmerksamkeit auf. „Wenn man die Bilder sieht, dann hätte man das auch in der Schule oder der Nachbarschaft merken müssen.“ Der CDU-Kreischef von Barnim, Thomas Lunacek, will die Jugendämter unter eine stärkere Fachaufsicht des Landes stellen. Der Landtagsabgeordnete Ralf Christoffers (Linke) hingegen glaubt nicht an die Wirkung solcher „administrativen Maßnahmen“ und fordert mehr Personal und Weiterbildungsmaßnahmen für die Ämter.
(Von Sebastian Meyer)
07.10.2008
Kommentar Väternotruf:
Die reißerische Überschrift "Vier Kinder aus einem verwahrlosten Haus in Löhme (Barnim) gerettet" klingt ja gerade so, als ob die Kinder bei der Mutter in Lebensgefahr geschwebt hätten. Dabei hatte die alternativ lebende Mutter, die als Sozialarbeiterin in Berlin tätig sein soll. nur nicht allzu große Lust aufzuräumen und den Müll wegzubringen, was man gut verstehen kann, da sie selbst als Sozialarbeiterin tätig ist und nach der Arbeit auch mal entspannen will. Geld hatte die Mutter offenbar auch nicht so viel, sonst hätte sie vielleicht die Miete bezahlt und die Sache wäre gar nicht bekannt geworden.
Nun wohnt die Mutter im Hotel, wobei vermutlich der Landkreis und damit die Steuerzahler/innen die Hotelkosten bezahlen. Doch was tut man in Deutschland nicht alles, damit es Müttern gut geht, schließlich stehen Mütter unter dem Schutz des Grundgesetzes, was für Väter nicht der Fall ist
Von dem Vater oder den Vätern der Kinder erfahren wir leider nichts. Gut möglich, dass diese vorher durch Jugendamt und Familiengericht entsorgt wurden, denn wir wissen, in Deutschland ist nur ein entsorgter Vater ein guter Vater.
Amtsgericht Rostock hält Rechtsbeugungsurteil unter Verschluss
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V
(openPR) - Verden, 07.10.2008. Im Juni 2008 saß ein Güstrower Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung auf der Anklagebank. Obwohl ihm nachgewiesen werden konnte, dass er Handwerker entgegen der damaligen Gesetzeslage verurteilt hatte, wurde er selbst freigesprochen (Az. 30 LS 146/08). Die schriftliche Urteilsbegründung wird nun vom Amtsgericht Rostock unter Verschluss gehalten. Nicht nur Bürger sondern auch Rechtsanwälte haben auf die Bitte zur Übersendung des Urteils vom Gericht entweder keine oder ablehnende Antworten bekommen.
Diese Verschwiegenheit des Gerichts ist für Demokratien weder üblich noch angemessen. Normaler Weise schicken Gerichte Entscheidungen auf Anfrage bei Angabe des Aktenzeichens zu. Die anonymisierte Veröffentlichung von Gerichtsurteilen gehört zum notwendigen Bestandteil der Fortbildung des Rechts. Nur wenn Bürger und Anwälte wissen, wie das gegenwärtige Recht ausgelegt wird, können sie sich auch daran halten.
Ausgerechnet dann jedoch, wenn eine Richterin über einen Richter wegen Rechtsbeugung urteilt, verweigert das AG Rostock die Herausgabe des Urteils. Dies nährt den Verdacht, dass es bei der Entscheidung nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
In dem Verfahren wurde dem Güstrower Amtsrichter Dr. H. vorgeworfen, einen Handwerker nach einem nicht mehr gültigen Gesetz zu einem Bußgeld verurteilt zu haben. Die geänderte Gesetzeslage hatte der Güstrower Amtsrichter nicht berücksichtigt, obwohl er mehrfach von der Anwältin des Betroffenen darauf hingewiesen worden war.
In der mündlichen Begründung für den Freispruch des Güstrower Richters hatte die Rostocker Kollegin argumentiert, dass einem Richter nicht vorzuwerfen sei, wenn er auf solche Hinweise der Verteidigung nicht reagiert – dies würde noch keinen Vorsatz begründen.
Ein Richter wird freigesprochen, wenn er die Rechtsmaterie nicht so gut kennt und versteht, dass ihm Fehlurteile unterlaufen. Von einem Handwerker jedoch wird verlangt, dass er die Details der Rechtssprechung kennt – falls nicht, wird er mit Bußgeldern belegt. Der BUH ist der Ansicht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
BUH e.V. Geschäftsstelle, Artilleriestr. 6, 27283 Verden, Tel.: 04231 95 666 79, Fax: -81, e-mail: , Informationen: www.buhev.de
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. vertritt bundesweit Unternehmer im handwerklichen Umfeld - häufig Handwerker ohne Meisterbrief.
Der BUH tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.
http://www.openpr.de/news/248548.html
Waldmensch Öff!Öff! muss zahlen
Eschwege/Löbau - Jürgen Wagner, der als Waldmensch Öff!Öff! bei Löbau lebt, muss für seine Tochter vom Tag ihrer Geburt an Unterhalt zahlen. Dazu verurteilte ihn gestern das Amtsgericht Eschwege. Wagner selbst war nicht anwesend.
Wagners frühere Lebensgefährtin hatte auf Anerkennung der Vaterschaft für die dreijährige Johanna geklagt. Wagner hat zugegeben, Vater des Kindes zu sein, wollte aber bei der ersten Verhandlung Anfang Oktober nichts unterschreiben, weil er damit das deutsche Rechtssystem anerkenne. Aus dem sei er aber ausgetreten. Wagner besitzt weder Ausweis noch Geld. Nach Auffassung des Gerichts kann er sich aber um Arbeit bemühen, um die monatlich etwa 200Euro Unterhalt zu verdienen. Wagner hat jetzt einen Monat Zeit, um gegen das Urteil vorzugehen. (SZ/tbe)
11.10.2008
www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1963613
Kommentar Väternotruf:
Wo er recht hat hat er recht, der Waldmensch Öff!Öff! Wer freiwillig aus dem Rechtssystem austritt, in dem er bisher lebte, unterliegt selbstverständlich auch nicht mehr der staatlichen Gewalt dieses Rechtssystems. Das hat die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls früher mit denjenigen Menschen so gehabt, die sich per Ausreise freiwillig aus dem Rechtssystem in der DDR in das Rechtssystem der BRD begeben haben. Da wäre auch kein Richter am Amtsgericht Eschwege auf die Idee gekommen, diese Menschen zur Teilnahme an der staatlich organisierten Maidemonstration in Löbau zu zwingen.
Waldmensch Öff!Öff! lebt freiwillig im Wald. Der Wald unterliegt nicht dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland, sondern dem Gesetz des Waldes, ergo kann kein Richter aus dem fremden Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland sich in die inneren Angelegenheiten des Waldes um die Stadt Löbau einmischen. Aber diese triviale Erkenntnis ist am Amtsgericht in Eschwege offenbar noch nicht angekommen, dies lässt auf einen erhöhten Bedarf nach Weiterbildung schließen. Herr Rübezahl aus dem Riesengebirge könnte hier sicher als geeigneter Dozent gewonnen werden.
Ein Waldmensch muss vors Amtsgericht
Von Jana Ulbrich
Bei Löbau haust ein 44-Jähriger, der sich „Öff! Öff!“ nennt und erfolglos die Welt zu ändern versucht. Aber Unterhalt für sein Kind will er nicht zahlen.
Der fehlende Schneidezahn hat eine hässliche Lücke hinterlassen in dem von wettergebräunter Männlichkeit strotzenden Gesicht. Öff!Öff! ist das sichtlich peinlich. Auch ein Waldmensch achtet auf gepflegtes Äußeres, auf saubere Hosen und einen ordentlich gestutzten Bart. Den Zahn habe er sich mit einer Kneifzange selber gezogen, erzählt der 44-Jährige, der früher mal Jürgen Wagner hieß und Theologie und Philosophie studiert hat.
Ein Zahnarztbesuch kommt schließlich nicht infrage für jemanden, der der Zivilisation ade gesagt, seinen Personalausweis abgegeben und dem Bundespräsidenten ganz offiziell seinen „Ausstieg“ aus dem Staat erklärt hat. Aber wenn ein Zahnarzt ihm nun eine Behandlung schenken würde? „Ja, dann...“
Schenken ist schließlich das, was Öff!Öff! seit 17 Jahren unverdrossen predigt. Nur, dass sich seine Philosophie der „Schenker-Bewegung“ nach wie vor keiner allzu großen Anhängerschaft erfreut. Öff!Öff! sieht das dennoch optimistisch. Zwar konnte er bisher in ganz Deutschland keinen weiteren derart konsequenten „Schenker“ für seine Bewegung gewinnen, aber „zwei, drei Verbündete“, sagt er, die habe er immer. Stolz erzählt er von Iri, seiner 23-jährigen gegenwärtigen Freundin, oder von Florian, der immerhin schon „ganz nah dran ist, ein Schenker zu werden“.
Ein festes Haus für den Winter
Florian hat auch das „Projekt Nächstenliebe und Lebensfreude“ in Wendisch-Paulsdorf bei Löbau beschafft, eine verfallene Bruchbude, die an kalten Herbst- und Wintertagen allemal besser ist als „Biotopia“. So nennt Öff!Öff! seinen Verschlag aus Brettern und Planen im Wald. In seiner Jurte in der malerischen Idylle der Georgewitzer Skala, vor der er sich immer wieder und gerne fotografieren lässt, haust er schon seit einiger Zeit nicht mehr. „Er kommt nur ab und zu gucken und seine Post abholen“, erzählt der Nachbar, der für Öffis Korrespondenzen seinen Briefkasten zur Verfügung stellt.
In den flatterte vor einigen Wochen auch ein amtliches Schreiben aus dem hessischen Eschwege. Jürgen Wagner ist dort am morgigen Mittwoch als Angeklagter vor das Amtsgericht geladen. Dort wird er die Mutter seiner dreijährigen Tochter Johanna wiedersehen, die das Leben an seiner Seite als Waldmensch-Frau Tüt!Tüt! irgendwann satt hatte. Brigitte, wie sie mit richtigem Namen heißt, „verfiel leider wieder den kleinen Reizen des bürgerlichen Lebens“, wie Öff!Öff! es nennt. Seine frühere Lebensgefährtin also fordert nun die schriftliche Anerkennung der Vaterschaft und regelmäßigen Unterhalt für das Kind. „Aber wie soll ich denn das machen?“, fragt Öff!Öff! mit unschuldigem Blick aus seinen stahlblauen Augen. Natürlich ist er der Vater. Das erkenne er ja an.
Aber wie kann er denn eine staatliche Urkunde unterschreiben, wenn er doch gar kein Staatsbürger ist? Und wie erst soll er Geld zahlen, wenn er doch Geld in seiner Lebensphilosophie bewusst ablehnt?
Diesem Gericht wird er was erzählen. Öff!Öff! will die Verhandlung als „Demonstrations-Gelegenheit für wahre menschliche Freiheit“ nutzen. Er könne sehr gut für Johanna sorgen, sagt er – allerdings nicht in Eschwege, sondern in seinem speziellen Lebenssystem.
Wenn nur alle anderen auch so wollten. Doch statt sich mit Liebe und Essbarem beschenken zu lassen, muss Öff!Öff! sich mit den Tücken der Zivilgesellschaft plagen. Ganz ohne die Gesellschaft käme aber auch er nicht aus. Er weiß das wohl. Keiner würde ihn kennen und ihm die Äpfel aus dem Garten anbieten, wenn er sich nicht von den Medien immer wieder bereitwillig filmen und fotografieren ließe. Und wie sollte er am Mittwoch von Löbau nach Eschwege kommen, wenn er nicht einen Journalisten wüsste, der ihm für eine Story die Autofahrt schenkt? Warum sollte er für seine Schenker-Bewegung nicht das Internet nutzen? Der Waldmensch ist kein Technik-Feind, er besitzt zwei Handys und ein Laptop, die er reichlich nutzt. Wenn er das wollte, müsste er auch nicht barfuß laufen. Erst recht keine Waldameisen essen.
Die meisten Leute in Wendisch-Paulsdorf winken ab, wenn die Rede auf Öff!Öff! kommt. Keiner stört sich daran, wenn er mit seinem klapprigen Fahrrad und dem alten Anhänger auf Geschenke-Tour ist. Skeptisch sind sie dennoch. „Das ist doch ein Scharlatan“, sagt ein älterer Mann und warnt hinter vorgehaltener Hand, dass vor allem junge Mädchen aufpassen müssten, diesem Waldmenschen nicht hörig zu werden. Und wieder einmal fühlt sich Öff!Öff!, der so gerne Liebe und Frieden verschenken möchte, völlig missverstanden.
Nur ganz selten kommen Jürgen Wagner Zweifel am bescheidenen Leben als Öff!Öff!. Etwa, wenn er gefragt wird, ob er nicht Angst davor habe, ernsthaft krank zu werden. Ob er in so einem Falle ärztliche Hilfe oder ein Bett im Krankenhaus geschenkt bekäme? Oder wäre er bereit, für seine Ideale zur Not auch zu sterben? Öff!Öff! lächelt. Er ist ja abgehärtet und gesund. Nun ja, der Schneidezahn. Ein paar Opfer fordert die Freiheit schon.
sz-online.de | Sachsen im Netz
szmtag szobox
Quelle: sz-online/Sächsische Zeitung
Dienstag, 30. September 2008
www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1953956
Der Kreisverein Fulda/Osthessen vom "Väteraufbruch für Kinder" veranstaltet am 04. Oktober 2008 die erste bundesweite Demo des VAfK in Fulda.
Damit die Demo ein voller Erfolg werden kann benötigen wir die Hilfe der Kreisvereine,
der Mitglieder und Interessenten. Gerne könnt Ihr Euch mit eigenen Ideen, Vorträgen und Aktionen einbringen.
Weitere Infos findet Ihr unter: http://fulda.vaeteraufbruch.de/DemoFulda2008Neu.htm
„Nur mit beiden Eltern bin ich ein ganzes Kind“.
Letztes Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass beim Unterhalt nichteheliche mit ehelichen Eltern gleichgestellt sein müssen. Nach Angaben des Vereins wird diese Gleichbehandlung beim Umgangs- und Sorgerecht aber nach wie vor von Politik und Justiz nicht umgesetzt. Nichteheliche Väter bleiben in der Ausübung ihrer elterlichen Verantwortung gehindert, solange die Mutter dem nicht zustimmt. Leidtragende sind vor allem die Kinder. In vielen Fällen wird damit die Verantwortungsbereitschaft eines Elternteils vorenthalten. Vorstandssprecher Dietmar Nikolai Webel, Pfarrer aus Halle, dazu:
„Auch die aktuellen Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern beweisen,dass es in vielen Fällen besser gewesen wäre, wenn es einen zweiten verantwortlichen Elternteil gegeben hätte. Der beste Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und Entfremdung sind stabile Beziehungen zu Mutter und Vater.
“Das Motto der Demo lautet:
„ Nur mit beiden Eltern bin ich ein ganzes Kind“
Die fünf zentralen Aussagen der Demo lauten:
· gleiches Recht des Kindes auf Mutter und Vater
· gemeinsames Sorgerecht auch für nicht-eheliche Väter
· Umgangsrechte des Kindes durchsetzen
· Beachtung internationaler Rechtssprechung
· Menschenrechtsverletzungen korrigieren
...
Für weitere Fragen stehe ich unter der Rufnummer:
06672 - 5 11 + 0162 - 9 32 77 47
oder per Mail an: hd@vafk.de
zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Heike Dietrich
Heike Dietrich
Väteraufbruch für Kinder e.V.
KV Fulda/Osthessen
06672 - 5 11 + 03691 - 72 03 35
0162 - 9 32 77 47
Liebe Mütter-Freunde,
die "Mütternacht" - so heißt unser Comedy-Club hier in Stuttgart, zu dem wir einmal im Monat befreundete Kollegen einladen - feiert bald 2-jähriges Jubiläum. Daher gibt es etwas ganz Besonderes: eine MÜTTERNACHT SPEZIAL! Diese wird am 23. Juli im Freilichttheater auf dem Stuttgarter Killesberg stattfinden und wir freuen uns auf drei ganz besonders hochkarätige Gäste, nämlich niemand Geringeres als Bülent Ceylan, Martina Schwarzmann und Bodo Wartke!!! Das wird eine richtig große Sache, wir hoffen auf über 2000 Zuschauer! Der Ticketvorverkauf beginnt demnächst, und wer sich keine Karte sichert, wird den schönsten Tag des Jahres verpassen. Also: "Auf geht's!"
Viele Grüße,
EURE MÜTTER
Die nächsten Termine
Fr, 18.04.2008 Stadthalle Aalen
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Berliner Platz 1, 73430 Aalen Tel.:07361 - 521110
Sa, 19.04.2008 Theaterstadel Markdorf - AUSVERKAUFT
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:30 Uhr Gehrenberg 1, 88677 Markdorf Tel.:07544 - 72289
So, 20.04.2008 Theaterstadel Markdorf
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:30 Uhr Gehrenberg 1, 88677 Markdorf Tel.:07544 - 72289
Mi, 23.04.2008 Kulturhaus Karlstorbahnhof
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Am Karlstor 1, 69117 Heidelberg Tel.:06221 - 978911
Fr, 25.04.2008 Gemeindehalle Altbach
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Esslinger Str. 108 108, 73776 Altbach Tel.:0711 - 377788
Di, 06.05.2008 MÜTTERNACHT - Der Comedy-Club
Programm: Eure Mütter moderieren
20:30 Uhr Rotebühlstr. 109b, 70178 Stuttgart Tel.:0711 - 6619090
Mi, 07.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Schieb, Du Sau!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Do, 08.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Schieb, Du Sau!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Fr, 09.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Schieb, Du Sau!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Sa, 10.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Schieb, Du Sau!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Mi, 14.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Runterschalten, Fresse halten!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Do, 15.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Runterschalten, Fresse halten!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Fr, 16.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Runterschalten, Fresse halten!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Sa, 17.05.2008 Comedy-Club Kookaburra Berlin
Programm: "Runterschalten, Fresse halten!"
20:30 Uhr Schönhauser Allee 184, 10119 Berlin Tel.:030 - 48623186
Mi, 28.05.2008 Theaterhaus Stuttgart - DVD Release
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Siemensstr. 11, 70489 Stuttgart Tel.:0711 - 4020720
Sa, 31.05.2008 Josef-Merz-Halle Aichhalden
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Stiegelackerstr. , 78733 Aichhalden Tel.:07402 - 920985
Di, 03.06.2008 MÜTTERNACHT - Der Comedy-Club
Programm: Eure Mütter moderieren
20:30 Uhr Rotebühlstr. 109b, 70178 Stuttgart Tel.:0711 - 6619090
Fr, 06.06.2008 Kulturzentrum Brunsviga
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Karlstr. 35, 38106 Braunschweig Tel.:0531 - 23804-0
Mo, 09.06.2008 Schmidt-Theater Hamburg
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Spielbudenplatz 25, 20359 Hamburg Tel.:040 - 31778899
Mo, 07.07.2008 7 auf einen Streich - Die Mixed-Show in den Wühlmäusen
Programm: Auszüge aus "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Pommernallee 2-4, 14052 Berlin-Charlottenburg Tel.:030 - 30673011
Do, 10.07.2008 Zelt-Musik-Festival Freiburg
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Festivalgelände Mundenhof , 79111 Freiburg Tel.:0761 - 504030
Mi, 23.07.2008 Mütternacht SPEZIAL - Das Killesberg Open-Air
Programm: Eure Mütter moderieren
19:00 Uhr Am Kochenhof 16, 70192 Stuttgart Tel.:0711 - 6619090
Sa, 26.07.2008 Calwer Klostersommer - Ein Abend mit füenf
Programm: Auszüge aus verschiedenen Programmen
20:00 Uhr Klosterareal Hirsau , 75365 Calw Tel.:07051 - 969787
Fr, 26.09.2008 Lustspielhaus München
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:30 Uhr Occamstr. 8, 80802 München Tel.:089 - 344974
Sa, 27.09.2008 Lustspielhaus München
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:30 Uhr Occamstr. 8, 80802 München Tel.:089 - 344974
Do, 02.10.2008 Café Hahn Koblenz
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Neustr. 15, 56072 Koblenz Tel.:0261 - 42302
Mo, 06.10.2008 MÜTTERNACHT - Der Comedy-Club
Programm: Eure Mütter moderieren
20:30 Uhr Rotebühlstr. 109b, 70178 Stuttgart Tel.:0711 - 6619090
Do, 09.10.2008 Kleinkunstbühne Klag
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Luisenstr. 17, 76571 Gaggenau Tel.:07225 - 962513
Sa, 11.10.2008 Zehntscheuer Ravensburg
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Grüner-Turm-Str. 30, 88212 Ravensburg Tel.:0751 - 21915
Mi, 15.10.2008 Modernes Bremen
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Neustadtswall 28, 28199 Bremen Tel.:0421 - 505553
Do, 16.10.2008 Lagerhalle Osnabrück
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:30 Uhr Rolandsmauer 26, 49074 Osnabrück Tel.:0541 - 33874-0
Fr, 17.10.2008 Teamsports Hasselt
Programm: "Schieb, Du Sau!"
20:00 Uhr An der Molkerei 13, 47551 Bedburg-Hau Tel.:02821 - 7133890
Mi, 29.10.2008 Kultur- & Kommunikationszentrum Pavillon
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Lister Meile 4, 30161 Hannover Tel.:0511 - 2355550
Do, 30.10.2008 Kultur- & Kommunikationszentrum Pavillon
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Lister Meile 4, 30161 Hannover Tel.:0511 - 2355550
Fr, 31.10.2008 Lalu Traumfabrik Hameln
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr HefeHof 2, 31785 Hameln Tel.:05151 - 57850
Sa, 01.11.2008 Meckenstocks Haus der Freude
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:15 Uhr Elisabethstr. 82, 40217 Düsseldorf Tel.:0211 - 3398001
Di, 04.11.2008 MÜTTERNACHT - Der Comedy-Club
Programm: Eure Mütter moderieren
20:30 Uhr Rotebühlstr. 109b, 70178 Stuttgart Tel.:0711 - 6619090
Fr, 07.11.2008 Schlichemtalhalle Böhringen
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Schulstraße , 78661 Böhringen Tel.:07404 - 910679
Sa, 08.11.2008 Bahnhof Fischbach
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Eisenbahnstr. 15 , 88048 Friedrichshafen Tel.:07541 - 44224
So, 09.11.2008 Bahnhof Fischbach
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Eisenbahnstr. 15 , 88048 Friedrichshafen Tel.:07541 - 44224
Do, 27.11.2008 Die Käs Frankfurt
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Waldschmidtstr. 19, 60316 Frankfurt Tel.:069 - 550736
Fr, 28.11.2008 Stadthalle Leonberg
Programm: "Schieb, Du Sau!"
20:00 Uhr Römerstr. 110, 71229 Leonberg Tel.:07152 - 975510
Sa, 29.11.2008 Rätschenmühle Geislingen
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:00 Uhr Schlachthausstr. 22, 73312 Geislingen/Steige Tel.:07331 - 42220
Di, 02.12.2008 MÜTTERNACHT - Der Comedy-Club
Programm: Eure Mütter moderieren
20:30 Uhr Rotebühlstr. 109b, 70178 Stuttgart Tel.:0711 - 6619090
Fr, 05.12.2008 Sudhaus Tübingen
Programm: "Nix da 'Leck mich!' Auf geht's!"
20:30 Uhr Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen Tel.:07071 - 74696