Väternotruf
März 2009
Amtsgericht
„Es gibt kein Züchtigungsrecht für Eltern mehr“
18.03.2009 21:15 Uhr
Von Michael Seefelder
Neu-Ulm - Mehrmals hat eine 47-Jährige aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel so lange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.
Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.
„Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen“, beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Dr. Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal wäre ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.
Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.
Wie Richter Münzenberg erklärte, gibt es seit 1998 aber kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. „Der Staat ist angehalten, sehr genau hinzuschauen“, so der Vorsitzende. Die 47-Jährige habe mit ihrem Verhalten den Bogen schlichtweg überspannt. Ein Bericht der Jugendhilfe beim Prozess entlastete die 47-Jährige.
Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer fiele, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging nun von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Ich unterstelle der Angeklagten nicht, dass sie gewalttätig ist“, so Henle. Richter Münzenberg verurteilte die Beschuldigte zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und ordnete ihr einen Bewährungshelfer bei, der sie künftig bei familiären Problemen unterstützen soll. Neben körperlichen würden bei dem Kind auch seelische Narben bleiben, gab Münzenberg jedoch zu bedenken.
Zum Schluss der Verhandlung gab der Jurist noch einen historischen Abriss zum Thema Züchtigung zum Besten. In den 1950er Jahren habe ein Gericht das brutale Schlagen eines Kindes mit einem Wasserschlauch für rechtens befunden und noch vor gut 20 Jahren sei Eltern die Erlaubnis für die selbstverständliche Tracht Prügel zugesprochen worden.
19.03.2009 -
Kommentar Väternotruf:
Seltsam, seltsam. eine Mutter die ihrem Sohn mit einer Wäscheleine schlägt, so dass dieser blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen" davon trägt, erhält für diesen Gewaltexzess vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Ein des sexuellen Missbrauchs an einer erwachsenen Frau angeklagter Heilpraktiker, dagegen 17 Monaten Haft, obwohl es außer der von ihm als unwahr abgestrittenen Aussage der Frau kein Beweismittel gab.
Wie man sieht, Frauen die ihre Kinder schlagen, genießen ein erhebliches Maß an staatlicher Nachsicht. Da möchte man als Mann doch glatt sein Geschlecht umwandeln lassen.
Prügelnde Mutter ist “nicht gewalttätig”
von L. Woczelka • 30. März 2009
NEU-ULM (mick)
Mehrmals hat eine 47-jährige Frau aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel solange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.
Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.
“Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen”, beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal sei ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.
Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.
Bis hierher ist der Vorgang nachvollziehbar, auch ich würde von einer Verzweiflungstat sprechen…
Doch jetzt kommt´s:
Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer falle, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung, sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. “Ich unterstelle der Angeklagte nicht, dass sie gewalttätig ist“, so Henle.
Ob ein Angeklagter wohl die gleiche Entlastung bekäme?
http://taeterinnen.de/944/pruegelnde-mutter-ist-nicht-gewalttaetig.html
SCHEIDUNGSSCHLACHT
Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden - und dem Vater
Von Sanja Hardinghaus und Maria Gresz
Sie wurde per Haftbefehl gesucht, fälschte Dokumente, schulte ihre Kinder unter falschem Namen ein und wurde nur durch einen Zufall gefasst: Vier Jahre tauchte Katrin Pellner mit ihren zwei Kindern in Deutschland unter. SPIEGEL TV erzählt sie erstmals von ihrem Leben auf der Flucht.
Es ist der 23. Dezember 1999 als Katrin Pellner sich entschließt, ihre bürgerliche Existenz gegen ein Leben in der Illegalität einzutauschen. Kurz zuvor hat die Gerichtsvollzieherin an ihrer Tür geklingelt und die Herausgabe ihrer beiden Kinder verlangt. Mit Mühe gelingt es der jungen Mutter, die Frau abzuwimmeln.
Doch in ein paar Stunden will sie wiederkommen und die zweijährige Stefanie und den vierjährigen Alexander dem Mann zurückbringen, den Katrin Pellner heute nur noch "den Kindsvater" nennt. Wie in Trance packt sie ein paar Taschen, holt ihre Kinder von den Großeltern ab und taucht unter. Einfach so. Ohne Plan. Einen Tag vor Heiligabend.
Wie lange ihre Flucht dauern wird und wie schwer es für alle Beteiligten wird, ahnt sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie will nur weg. Weg von dem Mann, der ihr bisheriges Leben in einen Alptraum verwandelt hat.
Als die beiden sich kennenlernen, ist Katrin Mitte zwanzig und nach einem Autounfall und einer monatelangen Krankenhausodyssee dankbar für jede Art von Fürsorge. Norbert R. ist ihr Pfleger in der Reha-Klinik. Nach wenigen Monaten heiraten die beiden und ziehen auf den Hof der Schwiegereltern.
Ein tristes Zuhause mitten in der bayerischen Provinz, fest in der Hand von Norberts übermächtiger Mutter. Katrin fügt sich, bekommt zwei Kinder. Doch schon nach kurzer Zeit entpuppt sich ihr Mann als herrschsüchtiger Unterdrücker.
Immer wieder kommt es zu Streitereien und Handgreiflichkeiten. Vor allem für die Kinder eine unerträgliche Situation. Als nichts mehr geht, kommt es zur Scheidung. Ein Drama, wie es sich in Deutschland hunderttausend Mal im Jahr abspielt.
Doch im Fall Pellner hat das Gericht zudem entschieden, dass das Aufenthaltbestimmungsrecht der Kinder beim Vater bleibt. In Bayern. Für die verzweifelte Mutter ist das die Initialzündung zur Flucht - und das Ende ihrer Existenz als Katrin Pellner.
Von nun an nennt sie sich Katrin Keller. Oder Katrin Lang oder einfach Müller, Meier oder Schulze. Ihr Sohn Alexander heißt jetzt: "Rick"- nach seinem zweiten Vornamen Richard. Aus Tochter Stefanie wird: "Charlie" - angelehnt an ihren zweiten Namen Charlotte.
Vom Frauenhaus in den Wald und dann zu Freunden
Die erste Anlaufstation im Untergrund ist ein Frauenhaus. Danach wohnen sie für eine Weile im Wald, dann wieder bei Bekannten. Anderthalb Jahre taumeln die drei von einem Versteck zum nächsten, immer in der Angst, entdeckt zu werden. Von ihren Eltern weiß Katrin, dass nach ihr gefahndet wird. Ihr Foto ist in allen Polizeicomputern. Die Wohnung der Eltern wird mehrfach durchsucht. Als die Kinder anfangen, Fragen zu stellen, verordnet sie Schweigsamkeit. "Wir durften nie was erzählen ... und krank werden durften wir auch nicht, weil wir nicht zum Arzt gehen konnten", erzählen Stefanie und Alexander später.
Eine Weile ziehen sie noch kreuz und quer durch Deutschland, dann findet Katrin Pellner eine Wohnung in Itzehoe. Angemietet durch einen Strohmann. Doch das Geld ist knapp. Die Miete bekommt sie zwar über Umwege von ihren Eltern. Aber Essen gibt es oft nur aus der Armenspeisung, Kleidung vom Flohmarkt. An manchen Tagen isst sie abends nicht mit, einfach weil nicht genug da ist. Ihren Kindern sagt sie dann: "Ich habe keinen Hunger". Eine von unzähligen Lügen.
Als die Kinder eingeschult werden sollen, geht die zweifache Mutter sogar so weit, die Geburtsurkunden zu fälschen. Niemand bemerkt den Schwindel. Erst als sie 2001 einen neuen Freund kennenlernt und wieder heiraten will, begeht sie einen folgenschweren Fehler: Sie fälscht ihr Scheidungsurteil, trägt Phantasienamen und fiktive Daten ein. Als den Mitarbeitern im Standesamt die Unstimmigkeiten auffallen, ordnen sie eine sogenannte "Personenstandskontrolle" an.
Anfang März 2004 steht die Polizei vor Katrin Pellners Tür. Wenige Stunden später gibt sie ihre wahre Identität preis. Nach vier Jahren, zwei Monaten, 17 Tagen und vier Stunden. Bei ihrer Festnahme ist sie erschöpft, aber auch erleichtert, dass endlich alles vorbei ist.
44 Tage sitzt sie in der Justizvollzugsanstalt Würzburg. Verurteilt wegen "Entziehung von Minderjährigen". Die Kinder bleiben in dieser Zeit bei ihrem neuen Lebensgefährten - eine Rückkehr zum Vater lehnt das Gericht ab. Laut einem Familientherapeuten wäre "ein weiterer Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung" den Kindern nicht zuzumuten.
2007 bekommt Katrin Pellner schließlich auch offiziell das Sorgerecht für Stefanie und Alexander zugesprochen. Heute lebt sie irgendwo in Norddeutschland. In einem Einfamilienhaus, mit Einbauküche und Krankenversicherung. Fast wie eine ganz normale Familie.
29.03.2009
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,615905,00.html
Kommentar Väternotruf:
Eine Familie auf der Flucht vor den Behörden - und dem Vater, titelt Spiegel Online, grad so als ob die Mutter mit den beiden entführten Kindern eine Familie wäre.
Die arme, arme Mutter, ein böser Amtsrichter in Bayern ordnet die Herausgabe der Kinder an den Vater an und die Mutter taucht mit den Kindern unter, mutet ihnen eine jahrlange Odyssee zu, kommt dafür gerade einmal 44 Tage ins Gefängnis und wird schließlich mit dem alleinigen Sorgerecht für ihre Ausdauer bei der Kindesentführung belohnt. In was für einem Land leben wir eigentlich. Mit Sicherheit kein väter- und männerfreundliches Land, sondern ein Land der Muttersöhne und Muttertöchter.
GERICHT VERURTEILT DEUTSCHLAND
EU-Richter sprechen Familie Schadensersatz wegen langer Prozessdauer zu
Von Christian Althoff
Foto: Familienrechtsexperte Ingo Alberti aus Delbrück
D e l b r ü c k (WB). Wegen der extrem langen Dauer eines Familiengerichtsverfahrens muss die Bundesrepublik Deutschland an den Vater und die Großeltern eines Kindes 7500 Euro Schmerzengeld und Schadensersatz zahlen.
Dieses Urteil hat der Rechtsanwalt Ingo Alberti aus Delbrück vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstritten. „Es ist seit wenigen Tagen rechtskräftig“ sagte der Fachanwalt für Familienrecht am Freitag.
Hauptkläger (39) ist der Vater eines Jungen, der 1995 nichtehelich zur Welt gekommen war. Weil die Mutter ganztags berufstätig war, hatten die Großeltern väterlicherseits das Kind in den ersten drei Lebensjahren überwiegend betreut. 1998 zerbrach de Beziehung der Eltern, seitdem lebt der Junge bei seiner Mutter, die inzwischen in Güstrow wohnt. „Anfangs hatte die Frau noch zugestimmt, dass Vater und Großeltern den Jungen ab und zu sehen. Doch seit 1999 sind die Parteien heillos zerstritten“, erklärt Ingo Alberti.
Vor zehn Jahren stellte der Vater deshalb den Antrag bei Gericht, den Umgang mit dem Kind zu regeln, vor acht Jahren wandten sich auch die Goßeltern mit einem solchen Ansinnen an das Gericht. „Seitdem hat es insgesamt etwa 50 Gerichtstermine bis zum Oberlandesgericht gegeben“, sagt Ingo Alberti. Zwar hätten die Gerichte dem Vater du dem Großeltern immer wieder den Umgang mit dem Jungen erlaubt, doch habe die Mutter diese Entscheidungen unterlaufen. „Man kann zusammenfassend sagen, dass Vater und Großeltern den Jungen in den vergangenen zehn Jahren so gut nicht zu Gesicht bekommen haben. „Wohl auch, weil die Gerichte der Mutter nie ein Zwangsgeld angedroht haben“, meint der Anwalt., der den Fall erst übernommen hatte, als es um die Klage zum Europäischen Gerichtshof für menschenrechte ging. Der aktuelle Stand in der Familiensache sieht so aus, dass den Großeltern der Umgang mit dem Jungen untersagt ist („wegen des zerrütteten Verhältnisses zur Kindesmutter“) und der Vater seinen Sohn
zwar sehen darf, ihn aber nicht zu sehen bekommt.
In der Sache selbst hatte der Gerichtshof nichts zu entscheiden, weil ausschließlich deutsche Gerichte zuständig sind. In der langen Prozessdauer sahen die Straßburger Richter jedoch einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Bei der Festlegung der Entschädigung haben sie Abzüge gemacht, denn Vater und Großeltern hatten in der Hoffnung auf eine gütliche Einigung zwischendurch Klagen zurückgenommen und damit das verfahren ebenfalls in die Länge gezogen. „Mit dem Urteil hat der Gerichtshof zum elften Mal eine Menschenrechtsverletzung durch deutsche Gerichte in einer Familiensache festgestellt“, sagt Ingo Alberti.
Der Junge, um den es geht, ist am Freitag 14 Jahre alt geworden. Die Großeltern haben einem Klassenkameraden 50 Euro und eine Geburtstagskarte für ihren Enkel mitgegeben: „Sie leiden fürchterlich. Wie der Vater, der inzwischen so krank ist, dass er nicht zur Urteilsverkündung nach Straßburg kommen konnte.“
Az.: Beschwerde 44036/02
Der Artikel vom 21.03.2009 erschien im Westfälischen Volksblatt (Westfalen-Blatt) auf S.5:
--
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
33129 Delbrück
Mobiltel.: 0178 7987802
Internet-FAX: 032 121012879
http://www.rechtsanwalt-alberti.de
Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern
Mi 24.01.2007
Sie richtet sich auch an die anderen Beteiligten am Gewaltgeschehen und an alle, die mit misshandelten Müttern und ihren Kindern in Kontakt kommen. Die Broschüre geht auf einen Text von Barbro Metell zurück, die in Schweden viele Jahre in einer Spezialberatungsstelle für Kinder und Mütter, die misshandelt wurden, gearbeitet hat. Er wurde von BIG e. V. überarbeitet und auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten.
Broschüre des Bundesfamilienministerium
Zwei tote Kinder in Mössingen gefunden
Tübingen (ddp-bwb). Im baden-württembergischen Mössingen (Landkreis Tübingen) hat die Polizei am frühen Freitagabend in einer Wohnung zwei Kinderleichen gefunden. Die 37-jährige Mutter der 7 Jahre und 14 Monate alten Mädchen wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie war kurz vor 17.00 Uhr in apathischem Zustand zu einer Nachbarin, wie die Polizei in Tübingen mitteilte. Nähere Einzelheiten zu den Todesumständen wurden zunächst nicht bekannt. Auch liege das Motiv der Tat derzeit noch im Dunkeln, es dürfte jedoch den Polizeiangaben zufolge im persönlichen Bereich zu suchen sein. Näheren Aufschluss über die Todesursache werde von einer Obduktion der beiden Kinderleichen erwartet. (ddp)
21.03.2009
http://www.pr-inside.com/de/zwei-tote-kinder-in-moessingen-gefunden-r1130710.htm
Kommentar Väternotruf:
"Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern", heißt der Titel einer Broschüre des sogenannten Bundesfamilienministerium (Selbstbezeichnung auch als sogenanntes Frauenministerium) vom 24.01.2007. Warum nicht auch mal eine Broschüre mit dem Namen "Mehr Mut zum Reden - Von misshandelnden Frauen und ihren Kindern", das wäre doch endlich mal was neues und nicht das ewige Ministeriumsgesülze von den armen Frauen und den bösen Männern.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 62/2009
Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.
1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.
Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.
Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
2. Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.
Nach § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.
Mit der Einführung des "Basisunterhalts" hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende Elternteil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen. Erzielt er gleichwohl eigene Einkünfte, weil das Kind auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen allerdings nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen.
Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kind- und elternbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.
Im Rahmen der Billigkeitsprüfung haben kindbezogene Verlängerungsgründe das stärkste Gewicht. Vorrangig ist deswegen stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat. Damit hat der Gesetzgeber auf den zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen aufgebaut, die den Eltern dabei behilflich sein sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, insbesondere auf den Anspruch des Kindes auf den Besuch einer Tagespflege. In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen.
Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung des § 1570 BGB abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar.
Soweit die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.
3. Diesen gesetzlichen Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts trug die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend Rechnung. Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung der Erwerbspflicht der Klägerin vorrangig auf das Alter des Kindes abgestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, dass es nach Beendigung der Schulzeit bis 16.00 Uhr einen Hort aufsucht und seine Betreuung in dieser Zeit auf andere Weise sichergestellt ist. Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche Betreuung in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste. Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
4. Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.
Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen. Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den Unterhalt nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.
Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08
AG Berlin-Pankow/Weißensee – 20 F 5145/06 – Entscheidung vom 29. August 2007
KG Berlin – 18 UF 160/07 – Entscheidung vom 25. April 2008
Karlsruhe, den 18. März 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://www.bundesgerichtshof.de/
Kommentar Väternotruf:
Laut Urteil vom 29. August 2007 des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - Abteilung 18 (Richter Ole Watermann?), sollte der Vater eines im November 2001 geborenen Sohnes, der seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort geht, der Mutter, einer verbeamtete Studienrätin, die seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig war, Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € zahlen.
Der 18. Zivilsenat - Familiensenat beim Berliner Kammergericht (Ernst Ulrich Brüggemann (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter, Dr. Uta Ehinger (Jg. ?) - Stellvertretende Vorsitzende Richterin, Martina Steuerwald-Schlecht (Jg. 1953) - Richterin am Kammergericht, Klaus Bigge (Jg. 1959) - Richter am Kammergericht) schloss sich offenbar der Auffassung der Vorinstanz an, Vati soll für Mutti zahlen, was die Redakteurin der taz Heide Oestreich zu dem zutreffenden Kommentar veranlasste; "Das Urteil atmet Mütterideologie".
Doch so wünschen sich das nun mal viele deutsche Mütter, der Mann soll malochen gehen und Geld ranschaffen, während frau sich der libidinösen Mutter-Sohn-Beziehung, der Selbstfindung und diversen Studienreisen auf die Insel Kreta und Lesbos widmen kann. Alice Schwarzer hat jahrzehntelang umsonst agitiert, wenn es ums Geld geht, lassen sich viele Frauen noch immer gerne von Männern aushalten. Studierte Frauen abbonieren zudem die "Emma", so dass auf diesem Weg einiges vom Geld der Männer auch bei Alice Schwarzer und Team ankommt.
Warum Richter Watermann den Sohn nicht einfach in die Betreuung des Vaters gegeben hat, damit sich die Mutter und Studienrätin voll der Erwerbsarbeit kann, so wie das viele Männer jeden Tag ganz selbstverständlich machen und wie das Clara Zetkin und August Bebel (Die Frau und der Sozialismus) schon vor hundert Jahren forderten, geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht hervor. Würde der Sohn vom Vater betreut werden, hätte die Mutter auch endlich einmal Zeit, einen neuen Mann kennen zu lernen, mit dem sie viele schöne gemeinsame Stunden erleben könnte, anstatt sich, den Sohn und die Gemeinschaft der Gefahr auszusetzen, den Sohn über zu behüten und so womöglich ein kleines gruseliges Monster heranzuziehen, das später am Computer Ballerspiele spielt und sich bei der erst besten Gelegenheit, als Radaubruder oder gar schlimmeres erweist.
Defizite der Ganztagsschulen schlagen aufs Unterhaltsrecht durch
Väter haften fürs Staatsversagen
KOMMENTAR VON HEIDE OESTREICH
Sind die Ganztagsschulen in Berlin zu schlecht? Das findet offenbar das Kammergericht der Hauptstadt. In einem Unterhaltsstreit urteilte es, die Mutter eines Grundschülers müsse weiter in Teilzeit arbeiten, um ihrem Kind nach der Schule weiter bei den Hausaufgaben helfen zu können - und der Vater deshalb mehr Unterhalt zahlen.
Heide Oestreich ist Redakteurin im Inlandsressort der taz. Foto: taz
Das Urteil atmet Mütterideologie: Die "Fremdbetreuung" bis zum Abend vermöge die elterliche Anteilnahme nicht zu ersetzen, heißt es etwa - eine kurios konservative Ansicht im roten Berlin. Aber zwei andere Aspekte machen dieses Urteil interessant. Zum einen ist die Qualität der Ganztagsschulen, die im Moment entstehen, tatsächlich oft nicht optimal. Die meisten bieten irgendeine Art von Nachmittagsbetreuung an, vor allem Sport und Spiel. Ein Teil der Hausaufgaben und das berühmte "Nacharbeiten" bleiben oft weiter an den Eltern hängen. Das ist nicht Sinn der Sache. Einmal mehr haben nun RichterInnen die Defizite des Ganztagsschulprogramms quasi amtlich festgestellt. Das ist eine Ohrfeige für die gesamte Bildungspolitik.
Zweitens ist interessant, dass der Anlass zu diesem Urteil das neue Unterhaltsrecht ist, das vor einem Jahr in Kraft trat. Es strebt an, dass Mütter wieder voll berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist. Ob das im Einzelfall möglich ist, müssen jetzt die Gerichte feststellen. Nun hagelt es quer durch die Republik Urteile, die immer wieder zeigen: Das neue Unterhaltsrecht geht von einem Normalfall aus, den es so nicht gibt.
Beim jetzigen Stand der Ganztagsbetreuung wird die Ausnahme zur Regel erklärt. Denn mancherorts gibt es gar keine Ganztagsplätze, andernorts muss man für sie weite Wege in Kauf nehmen. Die Hoffnung vieler Zahlväter, mit dem neuen Unterhaltsrecht schneller den Geldhahn zudrehen zu können, wird sich deshalb oft nicht erfüllen. Diese Väter zahlen nun für jene Betreuung, die der Staat eigentlich sicherstellen sollte. Der Staat hat sich diesen Druck mit dem neuen Unterhaltsrecht selbst geschaffen - daran werden ihn in Zukunft wohl nicht nur Frauen-, sondern auch Männerverbände erinnern.
19.01.2009
http://www.taz.de/nc/1/debatte/kommentar/artikel/1/vaeter-haften-fuers-staatsversagen&src=PR
Der Tagesspiegel:
Berliner Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht Vollzeit arbeiten können
Urteil des Berliner Kammergerichts sorgt für Aufsehen
Berlin (ots) - Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Kammergericht Berlin die Rechte von teilzeitarbeitenden Müttern gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung, die dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegt, sprechen die Richter einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten. Der Vater hatte die Mutter zwingen wollen, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. "Kindererziehung besteht nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen", heißt es in dem Urteil vom 8. Januar (Az.: 16 UF 149/08). Kinder dürfen "von ihren Eltern - nicht von Fremdbetreuern - Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten." Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, "dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmanagels ... ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen." Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. "weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann." Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren. Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kinder älter als drei, ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere - wie jetzt das Kammergericht - für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin ist noch nicht rechtskräftig.
18.01.2009
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
http://www.presseportal.de/pm/2790/1336938/der_tagesspiegel
Kommentar Väternotruf:
Wie wäre es, man würde nicht erwerbstätige und teilzeitarbeitende Berliner Mütter in den Berliner Grundschulen einsetzen, dann gäbe es erstens an den Grundschulen keine Personalnot mehr und zweitens könnten diese Mütter dann endlich die von ihnen lang ersehnte Vollzeit arbeiten, wüssten mal wie es einem Mann geht, der sich jeden Tag 8 Stunden krumm arbeiten muss und bräuchten drittens nicht Tag und ihre Kinder kaputt zu betreuen..
Aufruf zur Verhandlung in Sachen
"Tim Kretschmer aus Weiler zum Stein - Ermordung von fünfzehn Menschen."
Auf der Anklagebank des Väternotrufs haben virtuell Platz genommen:
Die Mitglieder der Bundesregierung:
Der Tatvorwurf lautet.
Verletzung des nach Artikel 64 Grundgesetz abgelegten Amtseides
Artikel 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Artikel 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Begründung:
Am 11.03.2009 tötete der 17-jährige Tim Kretschmer aus Weiler zum Stein (Leutenbach bei Winnenden) fünfzehn Menschen. Den Ermittlungen zufolge gab Tim K. in der Albertville-Realschule 60 Schüsse ab, neun vor dem Psychiatrischen Landeskrankenhaus und weitere 44 am Ende seiner Flucht in Wendlingen. 109 noch nicht abgeschossene Patronen hatte er noch bei sich. Der Vater des Amokläufers hatte in seinem Waffenschrank 4600 Schuss Munition verwahrt. Der Vater von Tim Kretschmer soll laut Mitglied in einem Schützenverein gewesen sein und legal 16 Schusswaffen besessen haben. Laut Siegfried Mahler, Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, sollen im Wohnhaus der Familie Kretschmer 13 Schusswaffen im Waffenschrank verschlossen gewesen sein, außer einer offen herumliegenden Pistole die sich im Schlafzimmer befand. Diese Pistole hat Tim Kretschmer offenbar für den 15-fachen Mord benutzt. Dass Tim Kretschmer auf diese Weise ohne größere Mühe in Besitz der Pistole und 212 Schuss Munition kommen konnte, liegt an der von der Bundesregierung zu verantwortenden Gesetzgebung, die nach dem Massaker von Erfurt nur halbherzig auf die Gesetzgebung Einfluss nahm. Insbesondere wurde die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten nicht verboten, was im Fall des Tim Kretschmer den 15-fachen Mord.
Antrag:
Es wird beantragt, die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries aus ihrem Amt zu entlassen. Die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries soll darüber hinaus für drei Jahre an der Albertville-Realschule versetzt werden, um die dort einzurichtende Gedenkstätte für die Opfer des Massakers vom 11.03.2009 zu betreuen. Dies wird ihr gute Gelegenheit geben, die Folgen des von der Bundesregierung zu verantwortenden freizügigen deutschen Waffenrechtes an prominenter Stelle verstehen zu lernen.
Urteil:
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zieht sich das erkennende Gericht zur Beratung zurück und trifft seine Entscheidung in gewohnter juristischer Korrektheit am Sankt Nimmerleinstag.
gez.
Unruh - Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Generalsstaatsanwaltschaft Sankt Nimmerlein
Sankt Nimmerlein den 13.03.2009
Amoklauf von Winnenden:
"Lehrer haben heldenhaft reagiert"
...
Unterdessen wird eine Frage immer drängender: Kann der Vater des 17-jährigen Tim K. strafrechtlich für den Tod der Opfer verantwortlich gemacht werden - und zwar wegen fahrlässiger Tötung? Nach Angaben der Ermittler hatte der Sportschütze die Tatwaffe nicht im Tresor aufbewahrt, sondern im Schlafzimmer. Womit er zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Eine tödliche Gefahr
Klar ist: Wegen fahrlässiger Tötung kann sich auch strafbar machen, wer am Tatgeschehen nicht unmittelbar beteiligt ist. Vor knapp zwei Jahren war der Juniorchef einer Spedition wegen eines Unfalls im niederländischen Kerkrade verurteilt worden: Er hatte seinen Fahrer wissentlich mit defekten Bremsen losgeschickt - der Sattelschlepper raste in einen Supermarkt und tötete drei Menschen. Mit dem Fahrauftrag schuf der Juniorchef eine tödliche Gefahr - wie sie auch von einer herumliegenden Waffe ausgehen kann.
Die entscheidende Frage ist aber: Konnte der Vater vorhersehen, dass der Sohn mit der Beretta in der Hand losgeht und 15 Menschen niederschießt? Lag ein derart außergewöhnliches Verbrechen innerhalb - wie die Gerichte formulieren - des "Gefahrenkorridors", den er durch das Herumliegenlassen der Waffe eröffnet hat?
Die Frage der Vorhersehbarkeit
In der Rechtsprechung wird die Vorhersehbarkeit durchaus weit verstanden: Der Spediteur, der seine Fahrer zur ständigen Überschreitung der erlaubten Lenkzeiten treibt, muss mit tödlichen Unfällen rechnen, ebenso der Veranstalter eines Mountainbike-Rennens, der in punkto Sicherheit schlampt. Oder auch der Wirt, der dem betrunkenen Autofahrer kräftig nachschenkt.
Das könnte erklären, warum der Anwalt von Tim K.s Eltern vehement bestreitet, der Junge habe sich in "psychotherapeutischer Behandlung" befunden. Wäre der Zustand des Jungen erkennbar derart labil gewesen, dass der Vater mit dem fatalen Griff zur Waffe hätte rechnen müssen, dann könnte ihm eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen.
Einen Präzedenzfall hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2003 entschieden. Eine psychiatrische Klinik hatte einem psychisch gestörten Gewaltverbrecher trotz erkennbarer Gewalttätigkeit Ausgang gewährt. Der Mann tauchte unter, beging eine Serie von Raubüberfällen und brachte zwei Frauen um. Chef- und Oberarzt wurden zunächst freigesprochen, doch der BGH hob die Freisprüche auf und hielt ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung für ziemlich naheliegend: Eine Vorhersehbarkeit der Taten sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwischen der "psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht" - etwa, weil die Krankheit die Hemmschwelle des Täters herabgesetzt habe.
DPA
15.03.2009
http://www.stern.de/panorama/:Amoklauf-Winnenden-Lehrer/657918.html
Kommentar Väternotruf:
Unterdessen wird eine Frage immer drängender: Kann die Bundesregierung strafrechtlich für den Tod der Opfer verantwortlich gemacht werden - und zwar wegen fahrlässiger Tötung? Die Antwort des "Stern" würde offenbar "Ja" lauten, denn verantwortlich ist nicht nur der, der die Tat ausführt, sondern auch der, der sie fahrlässig ermöglicht. Da die Bundesregierung es seit dem Massaker von Erfurt versäumt hat, die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten zu ermöglichen, konnte es aktuell zu dem Massaker von Winnenden kommen.
Hilfe aus Erfurt
Abschied von den Toten
Angehörige haben am Abend Abschied von den beim Amoklauf in Winnenden getöteten Kindern und ihren Lehrerinnen genommen. Die Leichen wurden in offenen Särgen in einem Krankenhaus aufgebahrt. Jeder Familie stehe ein Team aus zwei Psychologen zur Seite, sagte Wolfgang Schiele vom Regierungspräsidium Stuttgart.
Das Land will an diesem Freitag von 11.00 Uhr an im Rathaus von Winnenden Kondolenzbücher für die Bevölkerung auslegen. Ministerpräsident Günther Oettinger werde sich als einer der ersten eintragen, teilte das Staatsministerium mit.
Unterdessen fand in der Schlosskirche von Winnenden ein zweiter Trauergottesdienst statt. Erneut kamen viele Schüler der Albertville-Realschule, wo der Amoklauf am Mittwoch begonnen hatte. Der ökumenische Gottesdienst wurde auf einer Leinwand vor der überfüllten Kirche übertragen. Der Täter Tim K. hatte an der Realschule und auf der Flucht 15 Menschen erschossen, bevor er sich selbst tötete.
Umstrittene Ankündigung
Unklar ist, ob eine angebliche Ankündigung des Amoklaufs echt ist. Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech sagte, Tim K. habe in der Nacht vor der Tat im Internet einen Hinweis gegeben. "Ich meine es ernst, Bernd - ich habe Waffen hier, und ich werde morgen früh an meine frühere Schule gehen und mal so richtig gepflegt grillen", habe er in der Nacht vor der Tat in einem Internetportal geschrieben. Weiter habe es geheißen: "Merkt Euch nur den Namen des Orts: Winnenden."
Der Vater eines Jugendlichen aus Bayern, der an dem Chat teilgenommen hatte, meldete sich demnach bei der Polizei. Der Chatteilnehmer habe die Ankündigung nicht ernst genommen, und ein weiterer Teilnehmer habe erklärt, er glaube das erst, wenn er Bilder sehe. Die Betreiber der Website, auf der Tim K. den Text gepostet haben soll, dementierten allerdings, dass es eine solche Ankündigung gegeben habe (siehe Link).
Wegen Depressionen in Behandlung
Rech sagte weiterhin, der 17-Jährige habe sich seit 2008 wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung befunden, diese dann aber abgebrochen. K. hatte auf seiner Flucht einen Mann vor der Psychiatrischen Landesklinik in Winnenden erschossen. Die Klinik befindet sich neben der Realschule.
Den Ermittlungen zufolge gab Tim K. in der Schule 60 Schüsse ab, neun vor dem Psychiatrischen Landeskrankenhaus und weitere 44 am Ende seiner Flucht in Wendlingen. 109 noch nicht abgeschossene Patronen hatte er noch bei sich. Der Vater des Amokläufers hatte in seinem Waffenschrank 4600 Schuss Munition verwahrt. Der Jugendliche war nach Angaben von Rech im Umgang mit Schusswaffen "sehr geübt". Er war öfters Gastschütze im Schützenverein seines Vaters.
Mehr Lehrer für die Schule
Kultusminister Helmut Rau versprach der Albertville-Realschule 50 Prozent mehr Lehrer. Dies entspreche 13 Stellen. Das Land sehe sich zudem in der Pflicht, Kosten für die Sanierung der Schule zu übernehmen. Auch werde es flexible Regelungen für die Schüler geben, die in diesem Jahr ihren Abschluss ablegen. Das gelte auch für die Schüler des benachbarten Gymnasiums und die Referendare an der Realschule.
Erfurter Schüler wollen helfen
Rau lobte, dass sich Schüler des in Erfurt 2002 von einem Amoklauf betroffenen Gymnasiums angeboten hätten, den Schülern in Winnenden beizustehen. "Dass die Jugendlichen von sich aus eine solche Initiative ergreifen, ist bei all dem Erschlagenden, was wir gestern erleben mussten, auch ein Zeichen der Hoffnung."
Ob die Albertville-Realschule jemals wieder für regulären Unterricht genutzt werden kann, ließen Rau und die Leiterin der Schule, Astrid Hahn, offen. "Schnelle Festlegungen würden zu neuen Verletzungen führen", sagte Rau. Eine Perspektive für eine neuentstehende Schulgemeinschaft könne nur entwickelt werden, wenn alle - Eltern, Schüler, Lehrer, Schulträger - beteiligt würden. Die psychologische Unterstützung werde "noch einige Zeit" aufrechterhalten.
Hilfe für die Eltern
Nach den Worten von Schulleiterin Hahn wird den Eltern an diesem Freitag von Psychologen erläutert, wie sie mit ihren traumatisierten Kindern umgehen sollten. Am Wochenende stehe weiterhin psychologische Betreuung für Schüler, Eltern und Lehrer bereit.
In der nächsten Woche bestehe noch keine Schulpflicht, aber ein Betreuungsangebot in anderen Schulen mit den Lehrern der Albertville-Realschule. Auch in den Nachtstunden sei eine Hotline geschaltet.
Keine Hinweise auf Mobbing
Den Täter, Tim K., kenne sie nicht näher, habe ihm aber im vergangenen Jahr in eben der Halle, in der die Pressekonferenz stattfand, sein Abschlusszeugnis für die Mittlere Reife ausgehändigt, sagte Hahn. "Als Schulleiterin wird man ja eher mit den Schülern konfrontiert, die sich nicht an die Schulordnung halten." Sie habe keine Hinweise, dass Tim K. von seinen Mitschülern gemobbt worden sei.
Soziales Miteinander werde in der Schule groß geschrieben: Bereits in der fünften Klasse stehe Sozialtraining auf dem Stundenplan. Gewaltprävention sei ebenfalls im Angebot, erzählte die mit den Tränen ringende Pädagogin. Hahn war von einer Lehrerin per Handy über den Amoklauf informiert worden: "Hier schießt einer. Ich bin getroffen." Die Lehrerin überlebte den Anschlag verwundet.
Möglicherweise Mitschuld des Vaters
Der Vater muss sich möglicherweise wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Grund sei, dass die vom Sohn verwendete Tatwaffe vorschriftswidrig im Elternschlafzimmer lag, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Siegfried Mahler. Bislang sei der Vater aber lediglich als Zeuge vernommen worden.
13 Schusswaffen seien im Waffenschrank verschlossen gewesen, außer der einen Pistole vom Schlafzimmer. Die beiden Waffenschränke waren Rech zufolge mit einem achtstelligen Zahlencode gesichert gewesen. Möglicherweise habe der Sohn die Kombination gekannt.
Nach Mahlers Angaben fanden sich auf dem Computer Gewaltfilme und Pornobilder. K. habe viel Zeit am PC verbracht. Die bisherigen Ermittlungen hätten jedoch keine Neigung des Täters zu einer Amoktat ergeben.
Selbsttötung am Ende der Flucht
Auf eine Obduktion der Opfer des Amoklaufs will die Staatsanwaltschaft verzichten, um weitere Verletzungen der Angehörigen zu vermeiden, so Mahler. Der Täter werde jedoch obduziert. Für die Selbsttötung des Amokläufers gibt es nach Angaben von Hans-Dieter Wagner von der Polizei Esslingen Zeugen.
Am Ende seiner Flucht in Wendlingen war K. zweimal ins Bein geschossen worden. Er sei dann in ein Firmengebäude geflüchtet, sagte Wagner. Dort habe der 17-Jährige mindestens zwölf Schüsse durch die Scheibe auf einen Streifenwagen abgegeben. Dann flüchtete er durch den Hintereingang und schoss auf einen Streifenwagen, zwei Polizisten wurden schwer verletzt. Anschließend schoss er auf Mitarbeiter auf einem angrenzenden Firmengelände und tötete sich selbst.
Video zeigt Selbstmord
Inzwischen kursiert ein wackeliger Video-Film, in dem die letzten Sekunden im Leben des Täters gezeigt werden. Darin ist zu sehen, wie Tim K. mehrfach um sich schießt und sich schließlich verletzt auf den Boden legt. Nach einem Film-Schnitt liegt er reglos auf dem Boden, Blut läuft aus seinem Kopf auf die Straße.
Die Geisel, die K. zuvor auf seiner Flucht genommen hatte, konnte sich mit einem Sprung aus dem rollen Pkw retten. Der Autofahrer habe seinen Wagen in einer Kurve beschleunigt und sei in einen Grünstreifen gefahren, als er ein Polizeiauto an einer Autobahnausfahrt gesehen habe, sagte ein Polizeisprecher. Der Mann habe dies als seine letzte Chance gesehen, mit dem Leben davonzukommen.
Donnerstag, 12. März 2009
http://www.n-tv.de/1118733.html
Kommentar Väternotruf:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), bei uns auf unliebsame Weise bekannt geworden mit ihren bizarr anmutenden Bemühungen, Männer und Väter die ihre Vaterschaft durch einen heimlichen Abstammungstest klären lassen wollen, zu kriminalisieren, hat in der selben Zeit in der sie sich intensiv der von ihr beabsichtigten Kriminalisierung von Vätern widmete, offenbar keine gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten verbieten. So ist es denn gekommen, wie es bei einer solchen Gesetzeslage über kurz über lang kommen musste, ein passionierter Sportschütze und Vater lässt eine seiner Waffen, eine Pistole unbeaufsichtigt in der Wohnung liegen. Der Sohn, der 17-jähre Tim Kretschmer, dem als Schüler der Klasse 10d der Albertville-Realschule am 10.07.2008 das Zeugnis der Mittleren Reife-Zeugnisse überreicht wurde - http://www.ars-winnenden.de/abschlussfeier.html - nimmt diese Pistole mit über 100 Schuss Munition an sich und erschießt 15 Menschen, verwundet andere und tötet schließlich sich selbst.
Ob Tim Kretschmer im Juli 2008 tatsächlich die " mittlere Reife " gehabt hat, wie ihm von der Schule attestiert wurde, darf angesichts des von ihm im Jahr 2009 verübten Massakers bezweifelt werden.
Ich wasche meine Hände in Unschuld sagte Pilatus, ich bin ja so entsetzt wird Frau Zypries sicher erklären und die einfältigen Deutschen geben sich mit Politikerinnen und Politikern wie Frau Zypries zufrieden, als ob sie keine besseren verdient hätten und als ob es nicht an der Zeit wäre, dass Frau Zypries als Bundesjustizministerin zurücktritt..
Bundesfamilienministerin Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erzählt uns im Berliner Rundfunk (11.03.2009) in Reaktion auf das Massaker von Winnenden irgend so einen Schmarren mit Prävention, anstatt sich zu der Frage zu äußern, wie sie es in Zukunft mit der Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten handhaben möchte, denn nur durch einen solchen Umstand konnte das Massaker von Winnenden letztendlich geschehen.
Politikerinnen und Politiker aller Couleur weinen Krokodilstränen und heucheln Trauer, dabei wäre es an ihnen gewesen, seit dem Massaker des 19-jährigen Robert Steinhäuser, der am 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt zwölf Lehrer, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizisten erschoss, dafür zu sorgen, den Waffenbesitz streng zu reglementieren und die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten, so wie offenbar bei dem Vater des Amokschützen geschehen, grundsätzlich und wirksam zu unterbinden.
Die nächsten Massaker werden jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen, wenn die Politikerinnen und Politiker es bei ihrer widerwärtig wirkenden Heuchelei belassen, anstatt Gesetze zu erlassen, mit denen die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten verboten wird.
AMOKLAUF IN WINNENDEN
"Seid ihr immer noch nicht alle tot?"
Fünfzehn Menschen hat der 17-jährige Tim K. bei seinem Amoklauf getötet - und am Ende die Waffe gegen sich selbst gerichtet
Olivia Schoeller, Maxim Leo, Gabriele Renz
WINNENDEN. Um 18.24 Uhr biegen die Leichenwagen in die schmale Straße, die zur Albertville-Realschule führt. Die drei silbergrauen Kombis rollen im Schritttempo an den Übertragungswagen der Fernsehsender vorbei, müssen immer wieder bremsen, weil Schaulustige den Weg versperren. Jugendliche stehen in Gruppen vor den Absperrbändern, liegen sich in den Armen. Der erste Leichenwagen hupt, der Fahrer ruft aus dem Fenster, es sei ein Skandal, dass man sich jetzt schon zu den Toten drängeln muss.
Die Fenster der Schule, ein weißer Flachbau mit nach oben gebogenen Dachspitzen, sind dunkel, nur zwei Zimmer im Erdgeschoss sind erleuchtet. Männer in weißen Overalls laufen über den Schulhof. "Jetzt bringen sie die Leichen raus", sagt eine junge Frau mit tonloser Stimme. Sie weint, zittert, hält sich an ihrem Freund fest, der schweigend neben ihr steht. Zwei Kamera-Teams stürzen auf die beiden zu. Dieser Platz ist an diesem Abend kein Ort für private Gefühle.
Es ist gegen 9.30 Uhr an diesem Mittwochmorgen, als der 17-jährige Tim K. in einem schwarzen Kampfanzug in die Albertville-Realschule in Winnenden läuft. Dort hat er ein Jahr zuvor seine Mittlere Reife abgelegt. Er läuft zu den Klassenräumen, die er kennt. Mal in den einen, dann in den anderen Raum. In die 10d kommt er ein paar Mal und schreit: "Seid ihr immer noch nicht alle tot?" Die junge Referendarin, Jahrgang 1984, stellt sich noch mutig vor ihre Schüler - und wird kaltblütig erschossen.
Es sind die neunten und zehnten Klassen, in die Tim K. geht. Alle neun Schüler, die umgebracht werden, sind 15 und 16 Jahre alt. Die meisten Opfer sind Mädchen und Frauen. Tim K. zielt offenbar vor allem auf die Schüler, die in der Nähe der Tür sitzen.
Um 9.33 Uhr geht der erste Notruf bei der Polizeistation in Winnenden ein. Sofort machen sich zwei Beamte des Kriseninterventionsteams auf den Weg. Die Teams sind in Baden-Württemberg seit Jahren im Einsatz. Die Polizisten, so schildert es später der Innenminister Heribert Rech (CDU), dringen ins "Objekt ein". Die Tatsache, dass sie rein gar nichts ausrichten konnten, lässt Rech vielleicht noch ausführlicher über die Güte dieser "besonders geschulten" Kräfte reden. Doch sie kommen zu spät. In den Klassenräumen bietet sich den Beamten "ein schreckliches Bild", berichtet der Minister. Drei Lehrerinnen sind tot, neun Schüler, einer schwer verletzt. Auch er wird den Tag nicht überleben.
Die Polizei ermittelt schnell die Identität von Tim K. Polizisten gehen zu den Eltern nach Weiler zum Stein, einem Ortsteil der Nachbargemeinde Leutenbach. Der Vater besitzt fünfzehn Waffen: Vierzehn sind im Tresor deponiert, eine Pistole liegt im Schlafzimmer. Diese Beretta 9mm und über hundert Schuss Munition hat Tim K. mitgenommen, stellt die Polizei fest. Tim K. ist da längst auf der Flucht. Wenige hundert Meter von der Realschule entfernt trifft der 17-Jährige auf ein zufälliges Opfer im Park des nahe gelegenen Psychiatrischen Zentrums. Tim K. schießt. Es ist sein Opfer Nummer 13.
Während hunderte Polizeibeamte - aus Göppingen, Ludwigsburg, Stuttgart - zum Tatort rasen und Hubschrauber die Innenstadt von Winnenden überfliegen, flüchtet Tim K. in die Innenstadt von Winnenden. Dort stoppt er einen VW Sharan und zwingt den 41-jährigen Fahrer, mit ihm zusammen die Fahrt fortzusetzen. Der Wagen fährt zunächst auf die Autobahn, über Metzingen und Nürtingen kommt er nach Wendlingen. Als das Fahrzeug auf der Autobahnausfahrt abseits der Straße im Morast steckenbleibt, springt der Fahrer raus. Auch Tim K. verlässt das Auto und geht zu Fuß ins Gewerbegebiet. Dort erschießt er in einem Autohaus einen 36-jährigen Verkäufer und einen 45-jährigen Kunden, verletzt bei einem Schusswechsel auf dem Parkplatz zwei Beamte schwer, bevor er sich nach Angaben der Ermittler selbst in den Kopf schießt.
Zu diesem Zeitpunkt liegt Schüler Steffen Sailer, der den Notruf ausgelöst hat, daheim auf dem Sofa und schaut, wie sein Vater erzählt, "nur an die Decke". Er sagt kein Wort, liegt wie gelähmt da. Als seine Mutter ihn abgeholt hat, hatte Steffen noch geweint - wie all seine Mitschüler. Nun sind sie wie versteinert. Manche lassen sich von den Psychologen vor Ort betreuen, manche wie Steffen sind mit den Eltern nach Hause gegangen. Steffen kannte Tim. Sie wohnen im gleichen Ort, der Amokläufer war knapp ein Jahr älter. Zusammen pendelten sie ins Winnender "Schulzentrum II", wo 1 700 Kinder aus dem Umland in drei Schularten unterrichtet werden.
Was ist dort geschehen in dieser Schule? Wie konnte es zu so einer Bluttat kommen in dieser Kleinstadt mit 27 000 Einwohnern, mitten im wohlhabenden Speckgürtel der zwanzig Kilometer entfernten Landeshauptstadt Stuttgart?
Es sind diese Fragen, die Offizielle wie der Innenminister, der Polizeipräsident und der Kultusminister auf Pressekonferenzen zu beantworten versuchen. Der Täter sei vollkommen unauffällig gewesen, heißt es, still, ein Einzelgänger. Warnsignale habe es keine gegeben. Derzeit werde der Computer von Tim K. untersucht, berichtet am Nachmittag der Polizeipräsident. Die Beamten wollen herausfinden, was er sich angesehen hat, welche Musik er gehört hat, welche Kleidung er getragen hat. Es ist ein Versuch, Tim K. und seine Tat zu verstehen. Doch die Fassungslosigkeit ist allen Beteiligten anzusehen.
Auch im Internet zeigt sie sich. Schon kurz nach der Tat haben Nutzer auf der Internetseite Facebook Kommentare hinterlassen. Winnenden hat dort eine eigene Diskussionsgruppe für Leute aus der Stadt und ehemalige Bewohner. Auf dieser Seite schreiben nun Menschen aus der ganzen Welt, wie geschockt sie sind. Aus London, aus Trinidad und Tobago und aus Südafrika.
Ali Osman steht an diesem Abend vor der Realschule und versucht dort zu begreifen, wie einer dazu kommen kann, um sich zu schießen, zu töten, alles auszulöschen, was ihm in die Quere kommt. "Man kann sich das Böse gar nicht so böse vorstellen", sagte er. Früh um zehn war Ali Osman in die Schule gegangen, er wollte Akin abholen, seinen elfjährigen Sohn. Akin hatte am Morgen gesagt, er fühle sich nicht gut. Als Ali Osman mit seinem Auto der Schule näher kam, sah er die Polizeiwagen, das Blaulicht. Er hörte die Sirenen, die von allen Seiten näher kamen.
Osman dachte, es gäbe vielleicht einen Brand, er suchte nach einer Rauchwolke, aber da war nichts. Im benachbarten Gymnasium standen Kinder an den Fenstern. Dann hörte Ali Osman die Schreie, sah die Kinder, die ohne Jacken über die Straße zur Schwimmhalle rannten. Er wusste immer noch nicht, was passiert war, "aber mein Herz schlug auf einmal ganz schnell".
Am Eingang der Schwimmhalle saß eine Cousine von Akin auf dem Boden und hielt sich die zitternden Hände vors Gesicht. Ali Osman fragte das Mädchen, was denn passiert sei und sie erzählte von den Knall-Geräuschen, von der Lehrerin, die die Tür des Klassenzimmers abgeschlossen hat. Und er sah Akin nicht. "Da habe ich geschrien und geheult wie eine alte Frau", sagt er. Ein paar Minuten später hatte er Akin in seinen Armen. Er sah seine schmutzigen Hosen, weil der Junge hingefallen war bei der Flucht aus der Schule. Und er dachte noch daran, ob seine Frau wohl schimpfen würde wegen der dreckigen Hose.
Akin erzählte dem Vater, dass er den Mann mit der Pistole gesehen habe, als der über den Schulhof rannte. "Der Junge war ganz ruhig, viel zu ruhig", sagt Ali Osman. Er hat die anderen Kinder gesehen. Die meisten waren aufgewühlt, weinten. Osman hat den Sohn auf den Arm genommen, ist einfach losgelaufen, nur weg von diesem Ort. Er hat sogar sein Auto stehen gelassen in der Aufregung. Und als er zu Hause ankam und die Wohnungstür hinter ihm ins Schloss fiel, da hat er aufgeatmet. Bis er gemerkt hat, dass er zu Hause nicht bleiben kann.
So geht es vielen Menschen in Winnenden. Die katholische Kirche Sankt Karl Borromäus ist überfüllt am Abend. Jugendliche, Kinder mit ihren Eltern und Großeltern sind gekommen, um Trost zu suchen. "Aus tiefer Not schreie ich zu Dir .", beginnt der katholische Weihbischof Thomas Maria Renz seine Predigt. Doch in so einer Situation fällt es selbst Seelsorgern schwer, Worte zu finden. "Der Tod hat Einzug gehalten in einer hässlichen brutalen Form bei uns in Winnenden", sagt der evangelische Landesbischof Frank Otfried July. Er ruft am Ende dieses Tages die Menschen dazu auf, für alle zu beten, die ihr Leben verloren haben - auch für den jungen Mann, der sie alle in den Tod gerissen hat.
12.03.2009
Grün-Roter Verfassungskongress, 13. und 14. März 2009 in Berlin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Info@gruene-bundestag.de [mailto:Info@gruene-bundestag.de]
Gesendet: Freitag, 27. Februar 2009 11:43
An: Info@gruene-bundestag.de
Betreff: Einladung zum Grünen Verfassungskongress, 13. und 14. März in Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freundinnen und Freunde,
der Grüne Verfassungskongress am 13./14. März 2009 in Berlin naht. Noch bis zum 6. März 2009 können Sie sich online anmelden: http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/266/266239.html.
Anlässlich von 60 Jahren Grundgesetz und 20 Jahren friedlicher Revolution in Osteuropa wollen wir mit Ihnen über die Zukunft von Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung und Solidarität in einer sich verändernden Welt diskutieren.
ReferentInnen des Kongresses sind u.a. Prof. Dr. Seyla Benhabib, Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Winfried Hassemer, Prof. Dr. Jens Reich. Renate Künast, Jürgen Trittin, Claudia Roth, Katrin Göring- Eckardt, Volker Beck und viele weitere Bundestagsabgeordnete diskutieren ebenfalls mit und freuen sich auf Ihre Teilnahme!
Mit besten Grüßen
Infoservice der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Kommentar Väternotruf:
Eine gute Gelegenheit mit den Herren und Damen GrünenpolitikerInnen und den rotberobten VerfassungsrichterInnen über die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder und die beschämende Rolle des Bundesverfassungsgericht in diesem Trauerstück zu reden. - siehe hierzu www.vaeternotruf.de/bundesverfassungsgericht-sorgerecht.htm
Fachveranstaltung: Väterarbeit in sozialen / Erziehungseinrichtungen
Rollentausch: Väter mischen mit
Wie können die "Neuen" im Erziehungsbereich unterstützt werden?
Datum: Mittwoch den 25.03.09, 14.00 - 17.00 Uhr
Ort: Evangelische Stadtakademie München
Herzog Wilhelm Straße 24 (EG) 80331 München
mit einer Begrüßung von der Jugendamtsleiterin Frau Dr. Maria Kurz-Adam
Seit 2007 gibt es das Elterngeld mit anteiligen Partnermonaten. Erstmalig wirkt damit ein Instrument, das gezielt berufliche Auszeit zugunsten von Familien- und Erziehungsarbeit für Männer fördert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, die Väter nehmen diesen Rollentausch für zwei Monate und länger an.
Daraus ergeben sich neue Herausforderungen in Bezug auf die veränderte Rolle in der Erziehung, im Beruf und in der Partnerschaft. Welche Begleitung brauchen die "neuen Erzieher"? Und wie kann eine gelingende Einbeziehung von Männern in das öffentliche Sozialisations- und Erziehungsgefüge aussehen?
Volker Baisch, Trainer und Coach, Gesellschafter der Dads Organisationsberatung GbR, Gründer und Leiter von www.vaeter.de, verheiratet, zwei Töchter, Hamburg
Anmeldung erforderlich bis zum 18.03.09 unter hartmut.kick@muenchen.de
In Zusammenarbeit mit der Evang. Stadtakademie und dem Väterbüro München
Konzeption: Hartmut Kick, Peter Eckardt, Michael Kaminski
DANKE und schöne Grüsse
Peter Eckardt (Dipl. Soz. Päd. FH)
Väterbürokoordination und Md Vorstand der
Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V.
Ligsalzstr. 24
80339 München
Tel 089 / 500095 95
Fax 089 / 500095 97
Mail buero@vaeterinitiative-muenchen.de
Bürozeit
Do 14:00 – 18:00
Net www.vaeterinitiative-muenchen.de
Affäre in Ehe kann Unterhalt kosten
Eine Affäre während der Ehe hat eine Frau bei der späteren Trennung den
Unterhalt gekostet. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken jetzt
entschied, habe die Frau dadurch die Ehe zum Scheitern gebracht. Die
Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann nicht zuzumuten.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des
Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer
getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Ehefrau hatte
gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen eingefordert. In diesem Fall
habe die Frau die eheliche Solidarität verletzt, so die Richter.
Amtsgericht hatte zunächst Unterhalt bewilligt
Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine
intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner
zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr
das Amtsgericht auch bewilligte.
Ehefrau für Scheitern der Ehe verantwortlich
Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen
Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die
Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime
Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann
abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine
intakte Ehe vorgelegen habe.
04.03.2009
http://nachrichten.t-online.de/c/17/90/89/32/17908932.html
Kommentar Väternotruf:
Da waren die Richter/innen am Oberlandesgericht Zweibrücken aber pingelig. Nur weil eine Frau noch eine außereheliche sexuelle Beziehung unterhielt, soll sie keinen Anspruch auf Unterhalt mehr haben. Da könnte man ja auch den Richter/innen am Bundesverfassungsgericht
Präsident Prof. Dr. Papier
BVR'in Jaeger
BVR'in Prof. Dr. Haas
BVR Dr. Hömig
BVR Prof. Dr. Steiner
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem
BVR Prof. Dr. Bryde
wegen ihres väterdiskriminierenden Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -
die Beamtenbezüge streichen, was von unserer Seite durchaus begrüßt würde. Doch von solcherart nützlichen Sanktionen weit und breit keine Spur, warum dann diese Härte gegen eine Frau, die sich während der Ehe einfach mal ein wenig Abwechslung geleistet hat, wovon viele verheiratete deutsche Richter/innen nur träumen können und sich statt dessen jeden Tag mit dem selben langweiligen Eheeintopf begnügen. Kein Wunder wenn die deutsche Rechtsprechung da an Auszehrung leidet.
Kohlenmonoxid: Die Mutter und ihr Ehemann stellten Grill in die Wohnung
Der "leise Tod" der Familie W.
Neue Details zum Bramstedter Familiendrama: Rüdiger W. stand vor der Kündigung. Gemeinsam mit seiner Frau fasste er den Entschluss, in dem Haus Holzkohle zu entzünden.
Von Wolfgang Klietz
Bad Bramstedt -
Polizisten sprechen von einem "leisen Ende". Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung hat zum Tod der Familie aus Bad Bramstedt geführt, die in der Nacht zum 19. Februar am Landweg starb. Das tödliche Gas entstand, als Holzkohle auf einem Grill in der Wohnung entzündet wurde. Ein Beamter: "Die sind vermutlich langsam eingeschlafen."
Die Toten wurden im Kieler Institut für Rechtsmedizin obduziert. Einen Unfall oder Fremdverschulden schließt die Polizei Unfall aus. Rüdiger W. (38) und seine Frau Jennifer (33) hatten offenbar gemeinsam den Entschluss gefasst, sich selbst und die Kinder Angelina (12) und Justin (11) zu töten. Polizisten sprechen von einer "einvernehmlichen" Entscheidung der Erwachsenen, ohne Details zu nennen.
Noch ist die Suche nach dem Motiv nicht beendet. Doch immer klarer zeichnet sich ab, dass Rüdiger und Jennifer W. keine Zukunft für die Familie sahen. Erst vor wenigen Monaten war das Ehepaar mit den Kindern, die aus der ersten Ehe der Mutter stammen, von Bottrop (Nordrhein-Westfalen) nach Bad Bramstedt gezogen. Rüdiger W. hatte nach seiner Arbeitslosigkeit eine neue Arbeit in Schleswig-Holstein gefunden, Nachbarn berichten von einem fröhlichen Umzug (wir berichteten).
Die Hoffnung auf ein neues Leben zerschlug sich jedoch schnell: Die Familie konnte ihre Schulden nicht mehr bezahlen. Außerdem kam jetzt heraus, dass Rüdiger W. kurz vor de Kündigung in seinem neuen Job bei der Firma in Schenefeld (Kreis Pinneberg) stand. "Die Situation kam ihnen aussichtslos vor", so ein Beamter.
Rüdiger W. litt außerdem unter großen psychischen Belastungen, weil er keinen Kontakt zu seinem eigenen, sieben Jahre alten Sohn hatte. Das Kind lebt bei seiner Ex-Frau im Ruhrgebiet. Immer wieder hatte W. in seinem Internet-Tagebuch (Blog) beklagt, dass sie Treffen mit dem Jungen unterbinde. Jeder Versuch, mit dem sieben Jahren alten Kind Kontakt aufzunehmen, war im vergangenen Jahr gescheitert.
Die Familie wurde eingeäschert und zur Bestattung ins Ruhrgebiet übergeführt. Mehrere Angehörige hatten zuvor in der Bramstedter Friedhofskapelle an den Särgen Abschied von den Toten genommen.
Bei einem anschließenden ökumenischen Gedenkgottesdienst in der katholischen Kirche an der Straße Sommerland sprach der evangelische Pastor Bernd Hofmann von einem bösen Traum, aus dem es kein Erwachen gebe. Zahlreiche Bramstedter besuchten den Gottesdienst, der gemeinsam von Hofmann und seinem katholischen Kollegen Berthold Bonekamp-Kerkhoff gehalten wurde. Auf einem Tisch in der Kirche zündeten die Geistlichen Kerzen an - für jeden Toten eine. Vor dem gelben Haus am Landweg brennen zum Gedenken an die Toten immer noch zahlreiche Friedhofskerzen. Regelmäßig liegen dort frische Blumen. Neben der Haustür hängt ein Trauerkranz. Viele Menschen haben ihre Gedanken über das Familiendrama auf Zettel geschrieben und sie aufgehängt. Der Familienname wurde vom Briefkasten entfernt.
erschienen am 5. März 2009
http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/05/1073298.html
Kommentar Väternotruf
"Hier küsst der Killer sein Opfer" titelte die Bildzeitung am 22.02.2009 - http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/22/hier-kuesst/der-killer-sein-opfer.html
Im Abendblatt vom 05.03.2009 - http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/05/1073298.html - heißt es dagegen "Kohlenmonoxid: Die Mutter und ihr Ehemann stellten Grill in die Wohnung". Ja was denn nun? Böser Mann oder böse Frau oder böser Mann und böse Frau, die das Leben von zwei Kindern auslöschten, für die die Mutter vermutlich das alleinige Sorgerecht hatte. Doch wie sagte schon Adolf Hitler? Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind", zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704
Nun hat eine Mutter von diesem Hitlerschen Privileg Gebrauch gemacht und keiner fragt mehr, nach Schuld. Klappe zu Affe tot, der nächste bitte.
Rüdiger W. - ein verzweifelter Vater
Der Vorsitzende des Vereins "Väteraufbruch für Kinder", Roger Lebien, ist davon überzeugt, dass der Streit um die Kinder nach Scheidungen in vielen Familien den "Grundstein" für eine Katastrophe legen kann, wie sie sich in Bad Bramstedt abgespielt hat. Lebien hat das Internet-Tagebuch (Blog) von Rüdiger W. gelesen und ist davon überzeugt, dass die erzwungene Trennung von seinem sieben Jahre alten Sohn den Familienvater zur Verzweiflung getrieben hat. "Offenbar aus der eigenen, von christlichen Wertvorstellungen geprägten Erziehungserfahrung heraus versuchte er vergeblich - trotz Trennung und Scheidung - einem bestimmten, ideellen Vaterbild gerecht zu werden", schreibt Lebien über W. Obwohl er bei Gericht einen Umgang mit seinem Sohn aus erster Ehe zugesprochen bekommen habe, ließ sich der Kontakt nicht durchsetzen. Lebien: "Wollen Politik und Justiz künftige Tragödien ernsthaft vermeiden, so werden sie nicht umhinkommen, die immateriellen Rechte von Vätern nach Trennung und Scheidung zu stärken oder eine Mitverantwortung für derartige Fälle zu übernehmen."
tz
erschienen am 5. März 2009
http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/05/1073256.html
Erweiterter Selbstmord
Familie in Bad Bramstedt tot aufgefunden
Panorama, 20.02.2009, DerWesten
Bad Bramstedt. Schon wieder ist es in Norddeutschland zu einer Familientragödie gekommen. Die Polizei hat in einem Haus in Bad Bramstedt die Leichen einer vierköpfigen Familie gefunden. Die Beamten gehen davon aus, dass der Vater sich selbst und seine Frau und Kinder tötete.
Eine vierköpfige Familie im schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt ist offenbar Opfer eines sogenannten «erweiterten Selbstmordes» geworden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, hatten die Beamten nach einer Vermisstenmeldung des Arbeitgebers vier Leichen in einem Wohnhaus entdeckt. Es handelt sich um Vater, Mutter und zwei Kinder.
Erweiterter Selbstmord
Ein Beamter der Spurensicherung betritt das Haus, in dem die Toten gefunden worden waren. Foto: ddp
Ein Polizeisprecher in Bad Bramstedt erklärte, die Ermittlungen deuteten auf einen «erweiterten Selbstmord» hin. So werden Fälle genannten, in denen dem Selbstmord die Tötung anderer Personen vorausgeht, etwa von Familienmitgliedern.
Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den Toten um ein Ehepaar mit zwei Kindern. Der Mann war 38 Jahre, die Mutter 33 Jahre alt, das Mädchen zwölf und der Junge elf Jahre alt. Die Leichen werden in der Rechtsmedizin in Kiel untersucht. Die Todesursache ist laut Polizei noch offen. Die Staatsanwaltschaft Kiel leitet die Ermittlungen.
Arbeitgeber gab Vermisstenmeldung auf
Laut Polizei hatte der Arbeitgeber des Mannes die Vermisstenmeldung abgegeben. Als die Polizei sich daraufhin Zutritt zum Wohnhaus der Familie 40 Kilometer nördlich von Hamburg verschaffte, wurden die vier Leiche entdeckt.
Erst zu Wochenbeginn hatte eine Familientragödie das nördlichste Bundesland erschüttert . Ein 37 Jahre alter Mann hatte Frau und Tochter in Harrislee bei Flensburg ermordet. Der Tatverdächtige Thomas Langkau ist auf der Flucht. Langkau hatte in einer E-Mail an eine Zeitung gestanden, seine 36 Jahre alte Frau und die siebenjährige Tochter erstochen zu haben. Gleichzeitig kündigte er an, auch sich zu töten. Als Motiv hatte er eine angebliche Erpressung und Bedrohung durch Geschäftspartner genannt, die 930.000 Euro von ihm gefordert hätten. Sein Auto wurde in Hamburg gefunden. Nach Angaben der Flensburger Polizei gibt es keine Verbindungen zwischen Langkau und den vier Toten von Bad Bramstedt. Es werde weiter nach ihm gefahndet. (AP)
http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/panorama/2009/2/20/news-111991159/detail.html
Bad Bramstedt
Vater vermutlich für Familiendrama verantwortlich
Die Kieler Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 38-jährige Vater für das Familiendrama von Bad Bramstedt verantwortlich ist. Zwar schließt sie die Mittäterschaft der Mutter noch nicht aus, doch es gebe keine Hinweise auf Beteiligung eines Fremden. Die Polizei sucht weiter nach dem Motiv für die Tat.
Vierkoepfige Familie in Bad Bramstedt tot aufgefunden
Bild 1 von 4
Vierkoepfige Familie in Bad Bramstedt tot aufgefunden
Foto: DDP
In dem Wohnhaus von Bad Bramstedt ist eine vierköpfige Familie tot aufgefunden worden.
„Es spricht einiges dafür, dass der Mann seine Frau und die beiden Kinder tötete und dann sich selbst“, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Wick. Es sei aber auch nicht ganz auszuschließen, dass die 33 Jahre alte Mutter die Täterin war. Fremdeinwirkung aber werde nicht in Betracht gezogen. Zum Ergebnis der Obduktion wollte Wick wegen der laufenden Ermittlungen nichts sagen. Auch zum Motiv der Gewalttat wurde nichts bekannt.
Das Ehepaar und die beiden zwölf und elf Jahre alten Kinder waren am Donnerstag tot in ihrer Wohnung in Bad Bramstedt gefunden worden. Die Familie war erst vor einigen Monaten aus dem Ruhrgebiet nach Schleswig-Holstein gezogen.
Die Polizei fand die Leichen nach einer Vermisstenmeldung. „Der Arbeitgeber des Mannes hat ihn am Donnerstag als vermisst gemeldet, weil er nicht zur Arbeit gekommen war“, erklärt der Sprecher der Kieler Polizei, Jürgen Börner. Daraufhin fuhren Beamte zu dem Haus und machten den grausigen Fund. „Durch ein Fenster haben die Kollegen die Leichen gesehen und sich dann Zutritt zum Haus verschafft“, sagt Börner. Die Leichen lagen demnach alle in einem Zimmer. Sofort sei der Notarzt gerufen worden, der aber nur noch den Tod habe feststellen können.
Das Wie und Warum ist laut Börner noch völlig unklar: „Zu den Tatumständen können wir derzeit noch keine Angaben machen.“ Noch in der Nacht wurde mit der Spurensuche begonnen, die Leichen wurden in die Kieler Rechtsmedizin gebracht. Die Ermittler wollten sich zur persönlichen und finanziellen Situation der Familie nicht äußern.
Die Nachbarn sind erschüttert. „Es ist einfach nicht zu verstehen, dass jemand seine Familie selbst auslöscht“, sagt Günther Jakubzik, der direkt neben dem Haus eine Autowerkstatt betreibt. „Das war eine normale gut situierte Familie. Freundlich, nett und zurückhaltend“, erzählt er weiter. Sie sei erst vor einigen Monaten hierher gezogen, habe still und zurückgezogen gelebt. Alle seien gut gekleidet gewesen, und die Fenster seien schön geschmückt.
Auch eine andere Nachbarin kann die Tat nicht glauben. „Das ist so schrecklich. Die arme Familie“, sagt die 38-Jährige, die ihren Namen nicht nennen möchte. Ihre Tochter und das getötete Mädchen seien auf die selbe Hauptschule im Ort gegangen. „Die machten so einen netten Eindruck“, sagt die Nachbarin weiter. Sie vermutet finanzielle Schwierigkeiten als Motiv: Erst vor kurzem sei der BMW des Mannes abgeholt worden.
Ein Mann und ein Mädchen, die auf dem selben Grundstück wie die verstorbene Familie wohnen, wollen sich nicht äußern. Mit erstarrten Gesichtern gehen sie davon.
21. Februar 2009
Hier küsst der Killer sein Opfer
Im Dezember 2007 heiraten Rüdiger W. (†38) und Jennifer B. (†33)
Foto: Martin Brinckmann
Von K. SCHLICHTMANN, M. ENGELBERG, M. PÖNITZ, M.-A. RÜSSAU und S. SEILER
BILD am SONNTAG
Es war der schönste Tag in ihrem Leben. Ein Jahr nach diesem Hochzeitsfoto tötet der Mann die Frau, die er hier liebkost, und ihre beiden Kinder. In BamS erzählen die Freunde, die heute mit der scheinbar heilen Familie zum Kartenspielen verabredet gewesen wären.
„In jedem neuen Anfang steckt ein Stück Hoffnung. Ich freue mich auf unser Abenteuer und hoffe, dass alles gut gehen wird.“
Vier Monate, nachdem er diese Worte in sein Internet-Tagebuch schreibt, zieht Rüdiger W. ein letztes Mal die Jalousien seiner Wohnung in Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein) herunter.
Zwei Tage später lassen Polizisten seine Wohnungstür öffnen. Hinter ihr finden sie vier Leichen: Rüdiger W. († 38), seine Frau Jennifer († 33) und deren Kinder Angelina († 12) und Justin († 11) liegen leblos im Wohnzimmer.
Alles deutet darauf hin, dass die Familie starb, weil der Vater verlor, was er noch vier Monate zuvor in seinem Tagebuch beschworen hatte: die Hoffnung.
Oberstaatsanwalt Uwe Wick sagt: „Es ist davon auszugehen, dass Rüdiger W. seine Familie getötet hat.“ Motiv: finanzielle Schwierigkeiten.
Was für ein Mann war Rüdiger W.? Spurensuche in Bad Bramstedt.
Hintergrund
6. Fall in nur 4 Wochen - Irrer Vater bringt ganze Familie um
6. Fall in nur 4 Wochen
Irrer Vater bringt
ganze Familie um
Drama in Bad Bramstedt
Vierköpfige Familie
tot im Wohnhaus
Erst im Oktober war Rüdiger W. mit seiner Frau Jennifer und deren Kindern aus erster Ehe aus Bottrop (NRW) in den 13 000-Einwohner-Ort gezogen. Schnell schlossen sie Freundschaft mit der Familie von Manuela E. (39).
Ihre Kinder besuchten gemeinsam die Maienbeck-Grundschule. Abends trafen sie sich zum Kartenspielen, auch für den heutigen Sonntag waren sie verabredet.
Zu BILD am SONNTAG sagt Manuela E.: „Rüdiger war ein offener Typ. Er und seine Familie schienen sich hier wohlzufühlen, seine Ehe mit Jennifer war sehr harmonisch.“ Auch ihre Kinder mochten einander. Ein Tag vor Angelinas Tod übernachtete noch Manuela E.s Tochter Patricia bei ihr in der Altbauwohnung.
Aber während die beiden Karaoke sangen und mit Angelinas Lieblingskatze Püppi spielten, verzweifelte Rüdiger W. offensichtlich immer mehr.
Seit Jahren hatten sich seine Schulden aufgetürmt. Ihren vorläufigen Tiefpunkt erreichte die Familie am 10. Juli 2008: An diesem Tag musste Rüdiger W. den Offenbarungseid ablegen.
Der gelernte Elektriker und ehemalige Bundeswehr-Soldat war zahlungsunfähig und arbeitslos. Hinzu kam der Rosenkrieg mit seiner Exfrau, die ihn mit immer neuen Unterhaltsansprüchen überhäuft haben soll.
Im Herbst die vermeintliche Wende: Rüdiger fand einen Job als Medizintechniker im Hamburger Forschungskonzern Proderm. Manuela E.: „Er hatte sich mehr aus Spaß beworben, war so glücklich, dass die Firma ihn haben wollte.“
Der Neuangestellte W. erhielt von einer Bramstedter Bank einen Kredit, richtete seiner Familie und sich damit die neue Wohnung ein.
Bottrop, seine Schulden und die Exfrau – das alles schien Rüdiger hinter sich gelassen zu haben. Doch sein Glück währte nur kurz.
Weil W. seiner Bramstedter Bank den Offenbarungseid verschwiegen hatte, forderte die umgehend das ausgezahlte Geld zurück. Wieder stand W. vor dem Nichts.
Dienstagmorgen traf Manuela E. ihre Freundin Jennifer zum letzten Mal: „Wir waren gemeinsam einkaufen, wollten die Tage eigentlich auf der Terrasse grillen. Alles war wie immer.“
Doch das war es nicht. Denn an diesem Tag hatte Rüdiger W. das Todesurteil für sich und seine Familie offenbar bereits gefällt.
http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/22/hier-kuesst/der-killer-sein-opfer.html
Kommentar Väternotruf:
Laut "Bild" ist Rüdiger W. nicht der Vater der beiden getöteten Kinder, also auch kein geschiedener Vater. Dieser Umstand wird in den anderen Zeitungsmeldungen nicht angesprochen, so dass man meinen könnte, ein Vater habe seine beiden Kinder getötet.
Wenn aber Rüdiger W. nicht der Vater der beiden getöteten Kinder ist, dann ist ein anderer Mann der Vater. Eigenartiger Weise wird in keiner der zahlreichen Zeitungsmeldungen von diesem Vater berichtet, der immerhin auf einen Schlag seine beiden Kinder verloren hat.
Es wäre nicht der erste Fall, wenn der tatsächliche Vater vor dem Umzug der Mutter, hier von Bottrop nach Bad Bramstedt, durch Jugendamt und Familiengericht ent-sorgt wurde, mit dem amtlichen Vortrag, dies entspräche dem Wohl der Kinder am besten und dem heimlichen Gedanken, ein Kind gehört der Mutter
Ermittlungen um Familiendrama werden eingestellt
Einsatzfahrzeug der Polizei in Bad Bramstedt vor dem Wohnhaus, in dem die vier Leichen entdeckt worden waren.
Bad Bramstedt (dpa/lno) - Das Familiendrama in Bad Bramstedt mit vier Toten wird die Ermittler nicht weiter beschäftigen. «Wir werden das Verfahren einstellen, weil wir gegen Tote nicht ermitteln können», sagte ein Sprecher der Kieler Staatsanwaltschaft am Montag. Zur Todesursache und dem genauen Motiv der Gewalttat wollte er keine Angaben machen. «Die Hintergründe liegen im familiären Umfeld, in persönlichen Problemen.» Die Polizei hatte das Ehepaar und die beiden elf und zwölf Jahre alten Kinder am Donnerstag tot in seiner Wohnung in Bad Bramstedt gefunden. Die Familie war erst vor einigen Monaten aus dem Ruhrgebiet nach Schleswig-Holstein gezogen.
© Die Welt
erschienen am 23.02.2009 um 13:04 Uhr
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=ham&module=dpa&id=20446636
Drama: Mordkommission hat Spurensicherung abgeschlossen
Familie getötet - Bad Bramstedt trägt Trauer
Vieles spricht dafür, dass der Vater die Tat beging. Aber weiterhin keine Klarheit über das Motiv.
Bilder der Tragödie.
Von Wolfgang Klietz, Florian Büh, Matthias Düngelhoff
Die ehemaligen Nachbarn in diesem Haus in Bottrop erinnern sich gern an Rüdiger W.: "Ein höflicher Mann."
Foto: B.Schweizer
Bad Bramstedt -
Blumen liegen vor der Haustür, Kerzen brennen. Der Eingang zum gelben Haus am Landweg in Bad Bramstedt ist ein Ort der Trauer um die Familie W. Am Freitag, als sich die Nachricht vom Tod des Ehepaares und der beiden Kinder im Kurort herumgesprochen hatte, haben sich viele Bramstedter den Schock von der Seele geredet. Jetzt schweigen sie.
Für den Kieler Staatsanwalt Uwe Wick spricht einiges dafür, "dass der 38-jährige Rüdiger W. seine Frau und die beiden Kinder tötete und dann sich selbst". Aber warum entschließt sich ein Mensch, seine Familie und sich selbst auszulöschen? Heute und morgen wird die 13 000-Einwohner-Stadt Trauer tragen. Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach hat angeordnet, dass halbmast geflaggt wird. In den Schulklassen der beiden toten Kinder stehen Lehrern und Mitschülern schwere Stunden bevor. "Wir müssen Trauerarbeit leisten", heißt es aus der Stadtverwaltung.
Die Spurensicherung hat ihre Arbeit beendet. Die beiden Eingangstüren zum Erdgeschoss sind mit Dienstsiegeln verklebt. Vor den Fenstern sind alle Jalousien heruntergelassen.
Jennifer und Rüdiger W. verbrachten 2008 mit den Kindern Urlaub in Kitzbühel. Zeugen berichten von einer fröhlichen Familie.
Jennifer und Rüdiger W. verbrachten 2008 mit den Kindern Urlaub in Kitzbühel. Zeugen berichten von einer fröhlichen Familie. Foto: BÜH
Wie berichtet, hatte Polizisten am Donnerstagabend die Wohnung nach einer Vermisstenmeldung aufbrechen lassen und die Leichen von Rüdiger und Jennifer W. (genannt "Jenny") sowie der Kinder Angelina (12) und Justin B. (11) entdeckt. Das Mädchen und der Junge stammen aus der ersten Ehe von Jennifer W. Was genau in der Nacht zum Donnerstag geschah, ist weiter ungeklärt. Auch über die Art und Weise, wie die Familie ums Leben kam, schweigen die Ermittler. Nur so viel sagte ein Beamter: "Es gab kein Blutbad." Dass ein Unbekannter die Familie auslöschte, schließen die Ermittler der Kieler Mordkommission aus. Wick hatte am Freitag "familiäre Gründe" als Motiv genannt. Spekuliert wird aber auch über finanzielle Sorgen bis zum Offenbarungseid von Rüdiger W. Doch dagegen spricht, dass die Miete (600 Euro warm) stets pünktlich bezahlt wurde und die Familie oft auf Reisen war.
Die vier waren erst vor wenigen Monaten von Bottrop nach Bad Bramstedt gezogen. Im Ruhrgebiet hatten sie in einem Wohnblock an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße gewohnt - eine einfache, aber gepflegte Arbeitergegend. Dass die Familie, die hier rund vier Jahre im Erdgeschoss lebte, nun tot in Bad Bramstedt aufgefunden wurde - die Menschen im Viertel können es nicht fassen. "Gerade er war ein so höflicher Mann", sagt ein ehemals benachbartes Paar. Rüdiger W. sei zu einer solchen Tat nicht fähig, meint eine Frau. Was sie an der Nachricht vor allem schockiert, ist der Tod der Kinder. "Sie können doch nichts für die Probleme der Eltern. Warum zieht man sie da hinein?" Eine 60 Jahre alte Frau berichtet aber auch über Konflikte mit Jennifer W. "Manchmal hatte ich Angst vor ihr", sagt sie. Dennoch: Die Familie habe bei ihrem Umzug Ende 2008 einen fröhlichen Eindruck gemacht.
Am 20. Dezember 2007 hatten Jennifer und Rüdiger W. geheiratet. Danach ist die Familie oft verreist. Sie machte Urlaub in Kitzbühel, auf Helgoland und am Bodensee. Gemeinsam besuchten sie außerdem ein Spiel der Fußball-Europameisterschaft. Die Familie leistete sich die Urlaube, obwohl Rüdiger W. nach seiner Tätigkeit bei der Bundeswehr (Artillerieregiment 7) länger arbeitslos war. Schließlich fand er einen Job in Schenefeld bei Hamburg. Deswegen war die Familie in den Norden gezogen.
Alle Familiemitglieder haben oft mit ihren Spitznamen im Internet gechattet. Angelina war "Babyzicke", Justin nannte sich "Schmusebär". "Zicke" hieß die Mutter Jennifer, Rüdiger W. benannte sich nach dem Computerspiel "Tux Racer" und schrieb ein Internet-Tagebuch (Blog). Viele seiner Texte und die Fotos von den Reisen zeigen das Bild einer glücklichen Familie. "Ich liebe Dich", schrieb "Zicke" am 4. November 2008 an ihren "Tux Racer". Er antwortete vier Tage später: "... und ich Dich noch mehr." Auch die Angehörigen von Rüdiger W. gingen offenbar von einer harmonischen Partnerschaft aus. Am 8. Dezember 2008 schrieb ein enges Familienmitglied an Rüdiger W.: "Ihr beide seid ein tolles Paar, ultimativ mit Energie für die Herausforderungen, die Euch das Leben stellt. Ihr beide schafft alles zusammen." Und weiter: "Damit es alle wissen, Rüdiger ist der ehrlichste und korrekteste Mensch den ich kenne."
Das ist die fröhliche Seite von Rüdiger W. Die andere: Er hatte gesundheitliche Probleme, litt unter schweren Allergien. Die Luft im Norden habe ihm gutgetan, schrieb er. Außerdem gab es noch ungelöste Konflikte mit einer früheren Partnerin. Er habe einen Kampf verloren, schrieb W. nebulös im Oktober 2008. "Aber die Schlacht entscheidet sich erst viel später." Das Familiendrama von Bad Bramstedt ist noch längst nicht aufgeklärt.
erschienen am 23. Februar 2009
http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/23/1059443.html
Kommentar Väternotruf:
"Familiäre Gründe" soll der Kieler Staatsanwalt Uwe Wick als Tatmotiv genannt haben. "Familiäre Gründe" das ist immer eine gute Begründung, denn "Familiäre Gründe" haben wir ja alle. Auch Staatsanwalt Uwe Wick hat familiäre Gründe, warum er als Staatsanwalt arbeitet. Da spart man sich jede Menge Nachfragen und das spart der Staatsanwaltschaft doch eine Menge Zeit.
Wenn wir jedoch zukünftige Familiendramen der obigen Art reduzieren wollen, dann kommen wir nicht umhin, uns auch den Motiven zuzuwenden, denn nur so kann man präventiv wirksam werden. "Familiäre Gründe" als der Weisheit letzter Schluss reicht da schlichtweg nicht aus, andernfalls könnte man auch da auch gleich die Christian-Albrechts-Universität Kiel mitsamt dem Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie - Direktorin Prof. Dr. jur. Monika Frommel sparen, denn wozu sollen die noch forschen und Steuergelder verbrauchen, wenn man schon einfache Erklärungen wie "Familiäre Gründe" hat`?
Justizdebatte
Fall Emmely: Richterin in der Kritik
Parteilichkeit wegen Auftritt bei Manager-Seminar? Das Gericht weist Zweifel an der Unabhängigkeit zurück.
Wegen 1,30 Euro gekündigt. Der Fall der Berliner Supermarktkassiererin Barbara E. hat eine bundesweite Debatte ausgelöst. - Foto: ddp
Von Sigrid Kneist
Verhältnismäßigkeit
Kein Raum dafür?
Fall Emmely:
Die große Leserdebatte
Nach dem so genannten Emmely-Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag werden in verschiedenen Internet-Foren Zweifel an der Unabhängigkeit der Vorsitzenden Richterin Daniele Reber geäußert. Der Sprecher des Landesarbeitsgerichts, Martin Dreßler, weist jedoch solche Spekulationen als vollkommen unberechtigt zurück.
Hintergrund der Diskussion ist, dass die Richterin als Referentin für das „Forum – Institut für Management“, eine Weiterbildungseinrichtung für Führungskräfte der Wirtschaft, aufgetreten ist. Im Oktober hatte sie auf dem „Deutschen Fachanwaltstag Arbeitsrecht“ des Instituts unter anderem über das Kündigungsrecht und dabei auch das Instrument der Verdachtskündigung gesprochen.
Auf einer Verdachtskündigung beruhte das Arbeitsgerichtsverfahren der Supermarktkassiererin Barbara E., die unter dem Namen Emmely bundesweit bekannt wurde. Ihr war gekündigt worden, weil sie im dringenden Verdacht stand, von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen und unberechtigterweise eingelöst zu haben. Eine Kammer des Landesarbeitsgerichts unter Rebers Vorsitz hatte die Kündigung in der vergangenen Woche als rechtens bestätigt, was zu lebhaften, kontroversen Debatten führte.
Tipps für Kündigungen? "Absurd", sagt der Gerichtssprecher
Es sei durchaus üblich, dass Richter ihr Fachwissen bei Weiterbildungsveranstaltungen weitergeben – sowohl an Betriebsräte und Gewerkschafter als auch an Arbeitgeber und Personalleiter, sagte Gerichtssprecher Dreßler. „Es ist absurd zu glauben, dort würden beispielsweise Tipps für Kündigungen gegeben“, sagte Dreßler. Damit würde sich ein Richter „absolut angreifbar“ machen. Bei diesen Weiterbildungen gehe es vielmehr darum, höchstrichterliche Entscheidungen zu erläutern und die Spielregeln in derartigen Verfahren zu vermitteln. Denn gerade im Arbeitsrecht gebe es viele Einzelfallentscheidungen. Jede Referententätigkeit wird nach Dreßlers Angaben zudem geprüft und muss von der Präsidentin des Gerichts genehmigt werden. Dies sei auch in diesem Fall geschehen.
Auch die Unterstützer von Barbara E. vom Komitee „Solidarität für Emmely“ sprechen nicht von Befangenheit. Ein Richter zeige aber schon Parteilichkeit, wenn er sich zwischen den Zielgruppen Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter entscheide, sagte Komitee-Sprecher Jörg Nowak.
2.3.2009
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely-Kuendigung-Hohenschoenhausen;art270,2742348
Presseerklärung
Presseerklärung der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zu den in den Presse zitierten Äußerungen des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse zu dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 („Kündigung einer Kassiererin“)
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08), die Kündigung einer Kassiererin wegen der Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil für rechtens zu erklären, hat in der Öffentlichkeit zu einer breiten Diskussion geführt.
In diesem Zusammenhang wird der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in der Presse mit den Worten zitiert, es handele sich um „ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität; es könne das Vertrauen in die Demokratie zerstören.“ Derartige Äußerungen, die bislang nicht dementiert wurden, sind untragbar und stellen bereits in ihrer Wortwahl eine Entgleisung dar.
Dass Urteile der Gerichte für Arbeitssachen öffentlich diskutiert und einer – auch scharfen – Kritik unterzogen werden, ist in keiner Weise zu beanstanden. Die gebotene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung muss jedoch immer in sachlicher Form geschehen. Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind demgegenüber in keiner Weise hinnehmbar. Sie sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen und greifen in die Unabhängigkeit der Gerichte ein.
26. Februar 2009
http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/index.html
Kommentar Väternotruf:
Was ist der Überfall auf eine Bank gegen die Gründung einer Bank, hat Brecht gefragt und wir fragen, was ist der Diebstahl eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gegen die väterdiskriminierende Rechtsprechung am Bundesverfassungsgericht? Wenn man hier einen gleichwertigen Maßstab anlegen würde, müsste man die für urteilenden und Richter des Ersten Senats Bundesverfassungsgerichtes
Präsident Prof. Dr. Papier
BVR'in Jaeger
BVR'in Prof. Dr. Haas
BVR Dr. Hömig
BVR Prof. Dr. Steiner
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem
BVR Prof. Dr. Bryde
wegen ihres väterdiskriminierenden Urteils vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder - aus dem Dienst entlassen, denn was ist die sorgerechtliche Ausgrenzung Hundertausender Väter gegen die unberechtigte Einlösung eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro? Das "Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung" ist, zumindest bei den den sorgerechtlich diskriminierten nichtverheirateten Vätern in Deutschland ist angesichts der väterdiskriminierenden Rechtsprechung am Bundesverfassungsgericht, nicht nur beeinträchtigt, sondern derzeit völlig abhanden gekommen.
Meine Anschreiben:
Sehr geehrte Frau Claudia Roth!
Ihr Partei-Kollege, Hans-Christian Ströbele, hat leider den Dialog mit mir zum Thema Zwangsvaterschaft ohne Begründung eingestellt. Da ihm offenbar die Argumente ausgegangen sind hat er einfach nicht mehr geantwortet. Das ist – wie ich meine – ein recht unehrenwertes Verfahren, das einer Respektsperson in jedem Fall nicht angemessen ist. Nun wende ich mich in der selben Angelegenheit an Sie, in der Erwartung, von Ihnen eine begründete Antwort zu erhalten. Frauen sollen ja die bessere soziale Kompetenz haben.
Kurz das Problem. Frauen haben in Deutschland das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind haben wollen oder nicht. Männer dagegen haben diesbezüglich keinerlei Rechte, weder für noch gegen ein Kind. Sie haben stattdessen aber immer die Pflicht, die Unterhaltskosten für Kind und Kindesmutter zu tragen, selbst wenn ihnen Kinder gegen ihren Willen mit betrügerischen Mitteln untergeschoben worden sind. Weitere Informationen und Argumente können Sie meinen Knol Zwangsvaterschaft
entnehmen: http://knol.google.com/k/tom-freier/zwangsvaterschaft/iecjtlpqbjht/1#
Da bisher keine der politischen Parteien gegen diese offensichtliche Diskriminierung und massenhafte Ausbeutung von Männern im jährlichen dreistelligen Milliardenbetrag vorgegangen ist, möchte ich Sie fragen, mit welcher Begründung Sie – als prominente Vertreterin von Bündnis90/Die Grünen – nichts dagegen tun, bzw. was Sie vorhaben dagegen tun zu wollen.
Mit freundlichem Gruß
Tom Freier
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Freier,
mit Dank für Ihr Interesse möchte ich Ihnen im Namen von Frau Claudia Roth antworten. Nach der eingehenden Lektüre Ihrer Ausführungen komme ich zum Ergebnis, dass wir den Antworten von Hans Christian Ströbele inhaltlich nichts hinzuzufügen haben. Nicht gegen jede Form von krimineller Energie kann es ein eigenes Gesetz geben. Männer, die eine derartige Beziehung mit einer Frau eingehen, haben auch die Konsequenzen zu tragen.
Zu Ihrem Anliegen sehen wir keinen programmatischen oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Deshalb werden wir von einer weiteren Korrespondenz mit Ihnen absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ali Mahdjoubi
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
03/2009