Väternotruf
Mai 2009
Familienpolitik mit Vätern - Wir stehen vor der Wahl
Hörfunk
Maisendung am 21.05.2009 von 19.00 -19.50 Uhr
mit Bezug zum 2. Deutschen Väterkongress in Karlsruhe
Trotz zunehmender Bemühungen von Staat und Wirtschaft um mehr Familienfreundlichkeit stagniert die Zahl der Geburten in Deutschland. Um eine nachhaltige Trendwende herbeizuführen, muss die Politik auf eine Zielgruppe zugehen, die sie bisher zu wenig berücksichtigt hat, obwohl sie die Hälfte aller Eltern stellt: die Väter. Was können Väter von den Politikern erwarten und wie kann eine Väterpolitik praktisch umgesetzt werden? Was sagen die Bundestagsfraktionen vor der Wahl zu Männer- und Väterpolitischen Themen? Hier bekommt der Hörer wichtige Hinweise für seine eigene Wahl der Parteien.
http://www.vaeterradio.de/html/aktuelle_sendung.html
"Entsorgte Väter", die nicht Papa sein dürfen
Von Nico Fricke
Gaggenau/Karlsruhe - Es ist schon kein Leichtes mit der Liebe, doch richtig schwierig kann es werden, wenn diese versiegt - nach Monaten oder Jahren des Zusammenseins. Jede zweite Ehe in Deutschland endet über kurz oder lang vor dem Scheidungsrichter. Manchem Paar gelingt es, friedlich auseinander zu gehen, andere Trennungen ziehen "Rosenkriege" nach sich. Besonders, wenn Kinder als Waffe im Geschlechterkampf eingesetzt werden, wenn Mütter den Vätern den Umgang mit ihren Kindern verwehren. Regisseur Douglas Wolfsperger ist Betroffener und hat darüber einen Dokumentar-Film gedreht: "Der entsorgte Vater".
Als "entsorgter Vater" fühlt sich auch Franzjörg Krieg. Der Bad Rotenfelser ist einer von vier Männern, die im Wolfsperger-Film zu Wort kommen, dem Zuschauer ihre Geschichte erzählen - wütend, traurig, resigniert, aber auch heiter, hoffnungsvoll und zupackend. Krieg berichtet, wie es ist, die eigene Tochter seit zehn Jahren nicht mehr gesehen zu haben. Eine Tochter, die heute Mitte 20 ist und den Kontakt verweigert. "Ich war nur noch ein Buchungsposten auf dem Kontoauszug", so Krieg. Eine Tochter aber, die den gleichen Beruf ausübt wie der Vater: Lehrer.
"Sie hat sich mir nicht zu erkennen gegeben"
Anfänglich - nach der Trennung von der Mutter, mit der Krieg 17 Jahre zusammengelebt hat - habe sie noch ermöglicht, dass Krieg seine jüngere Tochter - sie ist heute 16 - hat sehen können: "heimlich", hinter dem Rücken der Mutter. Und Krieg erzählt auch, welch Gefühl ihn beschlichen hat, als er einst im Lehrerzimmer seiner ehemaligen Schule ein Papier im Kopierer gefunden hat, auf dem der Name seiner Tochter vermerkt war: "Sie hat in unserem Schulzentrum ein Praktikum gemacht, ich wusste es nicht, und sie hat sich mir nicht zu erkennen gegeben." Mit PAS, dem Parential Alienation Syndrom, also der "mutwilligen Entfremdung des einen Elternteils durch den anderen", erklärt Krieg die ablehnende Haltung der Tochter ihm gegenüber.
Den Kontakt zur jüngeren Tochter habe er sich vor Gericht "erkaufen" müssen. Mit drastischen Worten bezeichnet Krieg im BT-Gespräch, was Schicksal tausender Väter in der Bundesrepublik sei, aber noch keinen Zugang in die öffentliche Diskussion gefunden habe. Nach dem Beziehungsende trennen sich manche Frauen nicht nur vom Partner, sondern auch den Vater von den gemeinsamen Kindern, heißt es in der Kurzbeschreibung des Dokumentarfilms: "Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um Ergebnisse der deutschen Rechtsprechung, die die Bedürfnisse der Mutter bevorzugt."
"Viele Männer zerbrechen an den oft jahrelangen Kämpfen mit Ex-Partnerin, Anwälten, Gerichten, Gutachtern und Jugendämtern und brechen den Kontakt zu den Kindern ab, die Waffe und Opfer gleichermaßen sind", weiß Krieg. Der heute 61-Jährige hat 2001 in Karlsruhe den Verein "Väteraufbruch für Kinder" (VAfK) ins Leben gerufen, der Rat und Hilfestellung gibt. In diesen acht Jahren habe er rund 1000 Neufälle betreut: "Auch viele harte Fälle, in denen der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der häuslichen Gewalt im Raum steht." Fälle, in denen nicht mehr von "Vätern", sondern nur noch pauschal von "Tätern" die Rede sei. Doch nicht nur "entsorgte" Papas finden den Weg zu Krieg, auch als "auffällig" deklarierte Mütter suchen Hilfe - und Großmütter, die ihre Enkel nicht mehr sehen dürfen.
Und damit beschreibt Krieg das Ziel von "Väteraufbruch für Kinder": "Allen Kindern beide Eltern. Wir setzen uns für den Erhalt der familiären Bindungen in beiden Herkunftsfamilien ein." Krieg spart nicht mit Kritik am deutschen Familienrecht, das Väter klar benachteilige. Von "Radikalfeministinnen" in den entscheidenden Behörden spricht Krieg, vom "Machtmissbrauch der Mütter" und davon, dass Männer - degradiert zum "Erzeuger" - nur noch Geldgeber seien: Väter, die nicht fürs eigene Kind sorgen dürfen. "Frauenfeindlichkeit" lässt Krieg sich nicht vorwerfen, auch wenn er mit seinen Aussagen sicherlich polarisiert.
Wohl als passender "Typ" mit filmisch gut umsetzbarer Geschichte sei er von Regisseur Wolfsperger als "entsorgter Vater" ausgesucht worden. Und vielleicht auch, weil seine Gruppe unter den 150 bundesweit mit die erfolgreichste sei: 2008 fand in Karlsruhe der weltweit erste "Väterkongress" statt, Anfang Mai folgte der zweite - Motto: "Väter vor der Wahl."
Ziel: Allen Kindern beide Eltern
Kriegs Wunsch? "Eine gesellschaftspolitische Veränderung, die endlich zulässt, dass Kindern beide Elternteile gleichberechtigt erhalten bleiben." Ob er nicht ab und an hoffe, dass seine ältere Tochter anruft oder gar an der Haustür klingelt: "Doch, schon. Immer noch."
27.05.2009
"In Jugendämtern arbeiten gelegentlich Dilettanten"
Prof. Uwe Jopt, Autor des Buches "Im Namen des Kindes"
Bielefeld (WB). Deutschland ist schon fünfmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil Familien unter angeblich falschen Entscheidungen von Jugendämtern und Familienrichtern gelitten haben. Die CDU/CSU-Fraktion im Jugendausschuss des Bundestages veranstaltet deshalb in der kommenden Woche ein Expertengespräch zum Thema Eltern und Jugendämter. Ein Teilnehmer ist Prof. Dr. Uwe Jopt von der Uni Bielefeld. Christian Althoff sprach mit dem Diplompsychologen und Sachverständigen.
Es gibt Jugendämter, die Ihre Kritik fürchten. Haben Sie generell etwas gegen diese Behörden?
Prof. Uwe Jopt: Überhaupt nicht! Ich nenne sie auch die Kinderschutzpolizei. Jugendämter sind sehr wichtig, um Kindern zu helfen, die in Not sind, die nicht gut versorgt oder sogar misshandelt werden.
Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 28 000 Kinder aus ihren Familien geholt worden. Ist das nicht eine erschreckend hohe Zahl?
Prof. Uwe Jopt: Die Jugendämter haben ihre Gründe. Die weitaus meisten Mitarbeiter dort entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn man an Fälle wie den toten Kevin denkt, dann sage ich: Besser ein Kind zu viel als eines zu wenig aus der Familie holen.
Aber?
Prof. Uwe Jopt: Das ganz große Problem in Deutschland ist: Was passiert eigentlich nach der Kindeswegnahme? Da liegt ganz, ganz viel im Argen. Da leiden etliche Kinder oft jahrelang, obwohl das vermeidbar wäre.
Wie kommt es dazu?
Prof. Uwe Jopt: Das Gesetz sieht vor, dass entzogene Kinder in der Regel wieder zu ihren Eltern kommen, wenn sich dort die Verhältnisse gebessert haben. Viele Jugendämter tun aber alles, damit Kinder nicht zurückgeführt werden. Das fängt damit an, dass sie die Kinder zu Pflegeeltern geben, die sehr oft gescheiterte Adoptionsanwärter sind. Ich habe selbst erlebt, dass Jugendamtsmitarbeiter zu Pflegeeltern gesagt haben: Gehen Sie davon aus, dass die Mutter das Kind nicht wiederbekommt! Es ist nur allzu menschlich, dass Pflegeeltern so ein Kind nie wieder hergeben wollen und es deshalb der leiblichen Familie entwöhnen. Zumal die Jugendämter das noch unterstützen, indem sie den leiblichen Eltern oft für Monate untersagen, ihr Kind zu sehen. Dann kommt es irgendwann zu so genannten begleiteten Kontakten. Das ist manchmal der reinste Wahnsinn! Da sitzen die Pflegemutter und Jugendamtsmitarbeiter um das Kind herum, und dann wird der leiblichen Mutter gesagt: Jetzt interagieren Sie mal! Die Mutter geht verunsichert auf ihr Kind zu und sagt: Ich bin es, deine Mama! Und im selben Moment wird die Frau auch schon von einer Jugendamtsmitarbeiterin gestoppt, die mit dem Abbruch des Kontakts droht, sollte die Mutter ihr Kind weiter so verunsichern. Denn für das Kind, so erfährt die Mutter, sei ja die Pflegemutter inzwischen zur Mama geworden.
Die Folgen einer Trennung sind also für das Kind dramatisch?
Prof. Uwe Jopt: Und wie! Eine Trennung ist ein massives Trauma. Viele Kinder werden danach auffällig. Sie haben Angstträume, nässen ins Bett und werden aggressiv. Für einen Kinderpsychologen sind das ganz normale Reflexe auf die Trennung. Aber Jugendämter werten dieses Verhalten oft als Beweis für angeblich schlechte Bedingungen im Elternhaus und fühlen sich bestätigt. Es ist auch ganz natürlich, dass sich ein kleines Kind, das bei Pflegeeltern aufwächst und seine leibliche Mutter sehr lange nicht sehen durfte, beim ersten Wiedersehen an die Pflegemutter klammert. Daraus folgern viele Jugendamtsmitarbeiter unzulässigerweise, dass das Kind keinen Kontakt zu seiner Mutter möchte.
Aber die Jugendamtsmitarbeiter sind doch ausgebildet. Müssten sie das Verhalten der Kinder nicht richtig deuten können>?
Prof. Uwe Jopt: Das ist das zweite große Problem. In einigen Jugendämtern arbeiten gelegentlich wohlmeinende Dilettanten. Das möchte ich nicht boshaft, sondern kritisch verstanden wissen. Viele haben an der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert und werden dann mit der verantwortungsvollsten Aufgabe betraut, die es überhaupt in einer Stadt- oder Kreisverwaltung gibt: Über die Zukunft von Kindern zu entscheiden. Dafür aber fehlt diesen Menschen jede kinderpsychologische Ausbildung. Selbst in einem Psychologiestudium wird Entwicklungspsychologie meist mit einer Vorlesung und zwei Seminaren abgefeiert. Das ist viel zu wenig.
Wie haben Sie sich denn Ihre Kompetenz angeeignet?
Prof. Uwe Jopt: Ich werde bald 65, und ich habe mein Leben lang gelernt. Sehr viel auch aus meinen Fehlern. Ich erinnere mich an einen Fall, da lebten die getrennten Eltern in zwei Wohnungen nebeneinander. Sie stritten sich trotzdem jeden Tag aufs Schlimmste, und mittendrin war die fünfjährige Tochter. Ich dachte, ich müsste die Situation für das Kind entspannen und habe dem Vater empfohlen, in ein anderes Haus zu ziehen. Als ich dem Mädchen das erzählt habe, war es nicht etwa erleichtert, sondern fing bitterlich an zu weinen. Ich hatte versucht, den Fall mit Erwachsenenlogik zu lösen. Dabei hätte ich mich in das Kind versetzen müssen. Und das ist es, was ich heute immer wieder versuche.
Wer aus Fehlern lernen will, muss zu Eigenkritik fähig sein...
Prof. Uwe Jopt: ...und die vermisse ich bei vielen Jugendämtern. Ich erstelle pro Jahr etwa 60 Gutachten, aber bis heute kenne ich nicht einen Fall, in dem sich ein Amt bei Eltern entschuldigt hat. Dabei gibt es hanebüchene Dinge! Ich kenne ein Jugendamt, das hat einer Mutter drei Kinder weggenommen, weil sie die Kleinen angeblich nicht ausreichend gefördert hat. Irgendwann kam heraus, dass die Kinder seit ihrer Geburt geistig behindert waren, und die Mutter sehr wohl alles getan hatte, was ihr möglich war, um die Kleinen zu fördern. Heute hat sie die Kinder wieder, aber glauben Sie nicht, dass die Behörde sich entschuldigt hat!
Die Jugendämter argumentieren, ihre Entscheidungen seien ja schließlich von Richtern bestätigt.
Prof. Uwe Jopt: Für die Kindesentziehung trifft das ja auch zu. Aber danach findet keine Kontrolle mehr statt. Das Sorgerecht hat dann oft ein Verwaltungsmitarbeiter, der im schlimmsten Fall der Vormund mehrerer hundert solcher Kinder sein kann. Es wird doch niemand im Ernst glauben, dass dieser Beamte sich so um das einzelne Kind kümmert wie das Eltern tun würden! Zum Thema Familienrichter ist außerdem zu sagen: Ein Richter ist kein Kinderpsychologe. Er braucht für seine Entscheidung eine Grundlage, und das sind nun mal Stellungnahmen von Jugendämtern und gelegentlich auch von zweifelhaften Gutachtern.
Warum zweifelhaft?
Prof. Uwe Jopt: Jeder, der etwa Pädagogik oder Psychologie studiert hat, kann sich Gutachter nennen. Es gibt sogar Heilpraktiker, die das tun. Niemand kontrolliert, ob und wie sich diese Leute weitergebildet haben. Ich selbst bilde deshalb seit Jahren Psychologen zu Gutachtern aus. Das ist nicht mal gerade so zu machen, das dauert 18 Monate.
Die CDU/CSU-Fraktion im Jugendausschuss des Bundestages veranstaltet in der kommenden Woche eine Anhörung zum Thema Jugendämter, an der Sie teilnehmen. Worum geht es da?
Prof. Uwe Jopt: Natürlich bekommen auch Politiker immer wieder Briefe von Eltern, denen die Kinder weggenommen worden ist. Es wird überlegt, ob man Clearingstellen einrichten soll, die zwischen Ämtern und Eltern vermitteln.
Was halten Sie davon?
Prof. Uwe Jopt: Nicht so viel. So ein Ombuds-mann steckt ja selbst nicht tief in der Materie drin, sondern hört nur das, was beide Seiten ihm vortragen.
Was ist also Ihr Vorschlag?
Prof. Uwe Jopt: In den Jugendämtern muss sich etwas ändern. Die Mitarbeiter müssten intensiv weitergebildet und dann ein bis zwei Gehaltsstufen höher eingruppiert werden.
Warum geschieht das nicht?
Prof. Uwe Jopt: Vereinzelt sind schon Ansätze da. Es gibt Jugendämter in Deutschland, die laden mich zu Weiterbildungsveranstaltungen ein. Es gibt aber auch Ämter, die sagen dem Familienrichter: Wenn Sie den Jopt beauftra-gen, verweigern wir unsere Mitarbeit.
Artikel vom 23.05.2009
www.westfalen-blatt.de/index.php?id=27414&artikel=reg&PHPSESSID=a8bae85555c2a0443d1686528eeec7ca
Pressemitteilung ISUV
Väter wollen gerne Väter sein – mehr Respekt vor ihren Leistungen
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert anlässlich des Vatertages, dass die Leistungen von Vätern in vielen Lebensbereichen nicht angemessen gewürdigt werden. Insbesondere Väter nichtehelicher Kinder sind weiterhin rechtlos gegenüber dem eigenen Kind, wenn die Mutter dies nach der Trennung will. Oft wird in der Werbung, in der alltäglichen Unterhaltung, in den Medien und nicht zuletzt auch anlässlich des Vatertages ein Zerrbild von Vätern gezeichnet. Leider wehren sich Väter/Männer viel zu wenig gegen dieses Zerrbild.
Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler umreißt die Situation von Vätern so: "Wo wir auch hinschauen, Väter haben teils schlechte Karten. Von `Feministinnen werden sie gerne mit Gewalt in Verbindung gebracht, sie haben kein Ministerium für Väter/Männer, keinen Väter/Männerbeauftragten, in der Politik werden Unterhaltsleistungen der Väter für ihre Kinder steuerlich nicht gewürdigt, in der Öffentlichkeit gilt der Vatertag nur als schaler Nachklatsch zum Muttertag, die Medien spielen die Leistungen der Väter bei der Erziehung und Versorgung der Kinder herunter. - Sind es aber inzwischen nicht vorwiegend Väter, die heute die Kinderwägen schieben, wenn man sie lässt? Sind es nicht hauptsächlich Väter, die beruflich im Hamsterrad stehen für ihre Kinder, für ihre Familie? - Geht die Ehe in die Brüche, so befinden sie sich deswegen sehr oft ausschließlich in der Rolle des Zahlemanns. Wir wissen, viele Väter möchten gerne viel mehr Vater sein, jedoch sind sie durch ihre Versorgerrolle so eingespannt, dass wenig Zeit fürs Vatersein bleibt.“
Linsler fordert nicht nur anlässlich des Vatertags: „Geschiedene oder getrenntlebende Unterhalt zahlende Väter sehen sich mit besonderer Respektlosigkeit konfrontiert: Sie haben zu zahlen, aber keinen Dank zu erwarten. Wir meinen, wer Unterhalt zahlt verdient Dank, Anerkennung durch Öffentlichkeit, Politik, aber auch durch den anderen Elternteil und die Kinder. Es darf einfach nicht legitim sein, dass der andere Elternteil/ein Kind den Vater desavouiert, aber dennoch selbstverständlich Unterhalt fordert — und ihn von Gerichten auch zugesprochen bekommt.“
19. Mai 2009
13-jähriger Randalierer: Wohnung der Mutter zerstört
*Aachen.* Ein 13-jähriger Junge hat am Donnerstagnachmittag in der elterlichen Wohnung randaliert und dabei seine Mutter getreten und geschlagen. Darüber hinaus zerstörte das Kind mehrere Möbelstücke.
Die Polizei teilt mit, der Junge sei offenbar psychisch krank. Die Mutter, die leichte Verletzungen davontrug, war daraufhin geflüchtet und hatte die Polizei alarmieren lassen.
Die konnte das Kind nur mit der Androhung, die Wohnungstüre gewaltsam zu öffnen, zur Einstellung der Randale überreden. Bevor dies so weit war, wurden die Beamten zunächst heftig beleidigt und auch verbal bedroht.
Das anschließende Gespräch zwischen den Beamten und dem 13-Jährigen verlief dennoch ruhig, so die Polizisten. Der 13-Jährige gab an, dass er manchmal aggressiv werde und er «dann Lust hat, jemandem auf die Fresse zu hauen».
Er sei seit 2005 in unregelmäßigen Abständen in Behandlung. Auslöser sei jetzt gewesen, dass seine Mutter sein Zimmer aufgeräumt habe, obwohl er dies ausdrücklich verboten habe.
Die Mutter war zwischenzeitlich in ihre teilweise zerstörte Wohnung zurückgekehrt. In Abstimmung mit ihr und dem eingesetzten Notarzt sollte eine Einweisung des Kindes in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie veranlasst werden.
Diesem Vorhaben wurde jedoch durch eine Ärztin in einem Aachener Krankenhaus nicht entsprochen. Folglich musste der Junge in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes übergeben werden. Von dort wiederum gelangte er in eine Bereitschaftspflegefamilie.
Dort ist er dann kurz nach 20 Uhr ausgebüxt. Er tauchte erst am Freitag wieder auf. Seine Mutter hat ihn wieder bei sich aufgenommen.
15.05.2009
Kommentar Väternotruf:
Vom Vater des Jungen erfahren wir in der Pressemeldung wie so oft nichts. Offenbar ist er abwesen, womöglich, wie so oft, weggebissen von der Mutter, diversen Jugendamtsmitarbeiter/innen, Gutachter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Rechtsanwältinnen, Richter/innen und anderen mutterfixierten Problemkindern der Nation.
Der Junge, so die Polizei, "sei offenbar psychisch krank". So einfach werden Kinder stigmatisiert und ausgegrenzt. Verhält sich ein Junge oder eine Mädchen nicht so wie erwartet, dann ist das Kind "offenbar psychisch krank". Die erwachsenen Mütter, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Gutachter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Rechtsanwältinnen, Richter/innen und andere mutterfixierten Problemkinder der Nation sind selbstverständlich psychisch gesund und bestätigen sich gegenseitig ihre Gesundheit. Pfui Deibel kann man bei so viel Heuchelei nur sagen.
Amok-Schülerin Tanja O. (16) : Haftbefehl erlassen
Sie leidet unter Trennung der Eltern - 1. Selbstmordversuch im Grundschulalter
Täterin Tanja O.
Messer-Attacke an Schule
Amoklauf an Gymnasium in Sankt Augustin
Einser-Schülerin Tanja O. (16) wollte offenbar ihre Schule anzünden und „Schüler weinen sehen“
Foto: dpa
Haftbefehl gegen die Amok-Schülerin von Sankt Augustin, Tanja O. (16)! Die Kölner Haftrichterin Erika Nagel: „Der Haftbefehl wurde wie beantragt wegen versuchten Mordes, Vorbereitung einer Sprengstoff-Explosion und gefährlicher Körperverletzung ausgestellt.“
Zugleich wurde Tanja O. aus der Psychiatrischen Klinik Köln-Holweide in die Rheinischen Landeskliniken Bonn verlegt, wo sie ebenfalls psychiatrisch betreut wird.
In den Landeskliniken ist die Amok-Schülerin wie zuvor in Köln-Holweide in einem Einzelzimmer untergebracht. Sie wird per Video rund um die Uhr überwacht. Wie der Psychologe Michael Thiel gegenüber BILD.de vermutet: die Amok-Schülerin ist akut selbstmordgefährdet.
Wie „Focus Online“ unter Berufung auf Ermittler berichtet, soll die Jugendliche „von einem unbändigen Hass auf ihre Umwelt getrieben worden sein“. Angeblich soll Tanja O. in ihrem Jugendzimmer auch eine selbst gebastelte Bombe gelagert haben.
Es heißt, die Amok-Schülerin leide unter der Trennung ihrer Eltern. Tanja O. hatte angeblich schon in der Grundschule einen Selbstmordversuch unternommen!
Das 16-jährige Mädchen hatte sich am Montagabend gegen 23 Uhr bei der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof gemeldet, erklärte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. 14 Stunden zuvor war Tanja O. mit Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in das Albert-Einstein-Gymnasium gestürmt.
Eine 17-jährige Mitschülerin hatte die Gymnasiastin wohl in letzter Sekunde daran gehindert, mit Brandbeschleuniger in der Schule Feuer zu legen. Das Mädchen hatte die Maskierte in der Schultoilette angetroffen.
Lehrer hörten die Schreie des Mädchens, als die Tatverdächtige mit einem langen Messer auf sie losging und ihr einen Daumen abtrennte. Der Daumen wurde mittlerweile wieder angenäht. Die Schülerin befindet sich aber noch in Behandlung.
Jetzt wurde zudem bekannt, dass in der Schule zunächst Feuer- statt Amok-Alarm ausgelöst worden war. Die Schüler seien daraufhin erst einmal auf die Flure gerannt, statt sich in ihren Klassen zu verbarrikadieren, hieß es.
„Schließlich kam aber die Ansage, dass die Klassen abgeschlossen werden sollen“, sagte Schülervertreter Christian von den Driesch. Panik habe es nicht gegeben, aber „es war eine Erfahrung, die ich hoffentlich nicht mehr wieder machen muss“.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Tanja mit einem Amoklauf gedroht. Ein Sprecher des Schulministeriums bestätigt, dass die Schülerin am Montag wegen einer „undefinierbaren Bedrohungslage“ ein Gespräch mit einer Vertrauenslehrerin führen sollte.
14. Mai 2009 | 16:35 Uhr
Podiumsdiskussion im Amtsgericht: Elternrechte – Elternpflichten
Redaktion
09.05.2009
Geert Mackenroth.
Foto: SMJus
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und der Anwaltsverband Sachsen laden am Montag, 11. Mai, um 16:00 Uhr ins Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64) ein zur Podiumsdiskussion des Anwaltverbandes Sachsen “Elternrechte – Elternpflichten. Auch für Väter!“
Verlosung V. Amphi Festival 2009
Auf dem Podium referieren die ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und in Berlin, Rechtsanwältin Dr. Lore Peschel-Gutzeit, und Justizminister Geert Mackenroth zu Sorgerecht und Umgangsrecht getrennt lebender Eltern, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung, Kindesunterhalt im Mangelfall und zur Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen. Als weitere Diskussionspartner nehmen die Direktorin des Amtsgerichts Borna, Ingrid Graf und Rechtsanwalt Svend-Gunnar Kirmes, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein, an der Veranstaltung teil.
Die Gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder auch nach Trennung und Scheidung stellt Eltern häufig vor Probleme und beschäftigt zunehmend die Justiz. Nehmen die Väter ihre Verantwortung wahr? Erhalten sie dazu auch ausreichend Gelegenheit? Welche Möglichkeiten der Feststellung und Anfechtung von Vaterschaften räumt das Gesetz ein? Was bringt das neue Familienverfahrensrecht?
Diese Fragen sollen gemeinsam mit betroffenen Müttern und Vätern sowie den an Familienverfahren Beteiligten erörtert und diskutiert werden.
Zur Podiumsdiskussion ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen.
Gutachterin greift Jugendamt an
Hubertus T. (72) und seine Frau Christine (62) aus Delbrück mit Fotos ihrer Enkelkinder: Das Mädchen lebte seit seiner Geburt acht Jahre bei den Großeltern, der Junge war als Vierjähriger in den Haushalt gekommen und lebte sieben Jahre dort. Jetzt kommen die Enkel nur noch zu Besuch.
Von Christian Althoff
Delbrück (WB). Schwerste Vorwürfe erhebt eine Gerichtsgutachterin gegen das Jugendamt des Kreises Paderborn. Die Sachverständige schreibt, durch das Fehlverhalten der Behörde seien zwei Geschwister »traumatisiert« und in den »Zustand seelischer Kindeswohlgefährdung« gebracht worden. Das Amt weist die Vorwürfe zurück.
Der heute 13 Jahre alte Schüler im Haus seiner Großeltern mit Cockerspaniel-Hündin Maja.
Als Rentner Hubertus T. (72) aus Delbrück im Mai 2007 von einer Tagesradtour zurückkehrte, empfing ihn seine Frau Christine (62) mit den Worten: »Die Kinder sind weg!« Die Kinder – das waren Stefan (damals elf Jahre, Name geändert) und Laura (damals acht Jahre, Name geändert), die bis dahin von den Großeltern aufgezogen worden waren.
Die alleinstehende Tochter von Hubertus und Christine T. hatte an einer psychischen Krankheit gelitten und konnte sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern. Stefan war mit vier Jahren von den Großeltern in Pflege genommen worden, Laura unmittelbar nach ihrer Geburt. »Natürlich waren wir nicht mehr die Jüngsten, aber das hatte auch Vorteile«, sagt der Diplom-Ingenieur. »Wir hatten für unsere Enkel mehr Zeit als früher für unsere Kinder.«
Die Enkel hätten Schulschwierigkeiten gehabt, und er habe jeden Tag mit ihnen gelernt und sie durch die Grundschule gebracht, sagt der Großvater. Stefan sei zudem ein toller Sportler gewesen: »Er war Vize-Stadtmeister im Tennis und hat in der Jugendmannschaft des SC Blau-Weiß Ostenland gekickt.«
Die Mutter der Kinder und die Pflege-Großeltern sagen, sie seien damals sehr gut vom Jugendamt betreut worden. »Das änderte sich aber, als eine andere Sachbearbeiterin für uns zuständig wurde«, erzählt die Großmutter. 2006 habe das Jugendamt erstmals die Erziehungsfähigkeit der Großeltern in Frage gestellt. »Verschiedene Personen« hätten das Jugendamt über »Verhaltensauffälligkeiten« der Kinder informiert, heißt es in den Akten.
So habe Stefan einen Nachbarn beleidigt und Laura aus einem Blumenbeet Pflanzen gerissen. Als der Jugendamtsmitarbeiterin dann auch noch zugetragen wurde, Laura zeige »sexualisiertes Verhalten« (was nicht näher bezeichnet wurde), beauftragte sie eine Diplomsozialarbeiterin mit Zusatzausbildung, das Mädchen zu untersuchen. Die Frau sprach schließlich vom »Verdacht des Kindesmissbrauchs«.
Die Mutter der Kinder, die im niedersächsischen Barsinghausen lebt: »Ich hatte damals ein ziemlich gestörtes Verhältnis zu meinen Eltern. Zum Teil lag das aber auch daran, dass mich die Jugendamtsmitarbeiterin ständig anrief und mir von irgendwelchem Fehlverhalten meiner Kinder erzählte. Im Mai 2007 drohte sie mir, wenn ich nicht sofort meinen Eltern die Pflege der Kinder entzöge, würde sie mir das Sorgerecht mit Hilfe des Familiengerichts wegnehmen.« Die Mutter kündigte die Verwandtschaftspflege und nahm Stefan und Laura im Mai 2007 mit nach Barsinghausen.
Das dort zuständige Jugendamt war bereits vom Jugendamt Paderborn informiert worden und hatte zwei Plätze in einem Kinderheim in Stadthagen besorgt.
14 Monate mussten die Geschwister dort leben. Großmutter Christine T.: »Die ersten vier Monate durften wir unsere Enkel nicht einmal sehen, anschließend nur unter Kontrolle. Wenn wir angerufen haben, wurden die Gespräche abgehört.«
Die Enkelkinder litten offenbar erheblich unter der Trennung. Stefan riss immer wieder aus und floh zu den Großeltern nach Delbrück. »Wir haben schließlich beim Familiengericht Stadthagen den Antrag gestellt, die Kinder zurückzubekommen«, sagt Hubertus T. Das Gericht beauftragte die Diplompsychologin Katharina Behrend aus Lemgo mit der Begutachtung des Falls. Die Sachverständige schrieb, sie habe im Heim zwei traumatisierte Kinder getroffen. Stefan habe sich in einer Abwärtsspirale aus Schulverweigerung, Kriminalität und Aggression befunden, seine Schwester sei depressiv und stark verunsichert gewesen. Beide Kinder seien in einem Zustand seelischer Kindeswohlgefährung gewesen. Zu den Ursachen schrieb die Gutachterin, die Kindeswohlgefährdung resultiere nicht aus den Lebensbedingungen der Kinder bei den Großeltern, sondern sie seien zurückzuführen »auf die abrupte, fachlich in keiner Weise zu rechtfertigende Trennung von ihren zentralen Bezugspersonen, die anschließende monatelange Kontaktsperre sowie die zum Zeitpunkt der Begutachtung seit einem Jahr bestehende Heimunterbringung«.
Zum Verdacht, Laura sei missbraucht worden, schrieb die Sachverständige, der Bericht der Diplomsozialarbeiterin »entbehrt einer fachlichen Grundlage und ist unverwertbar«. Die Frau habe Methoden wie das Spiel mit anatomischer Puppen eingesetzt, die der Bundesgerichtshof bereits vor zehn Jahren für unzulässig erklärt habe. Der Bericht der Diplomsozialarbeiterin »offenbart ihre grundlegende Inkompetenz«, urteilte die Sachverständige. Stefanie Lindner-Hansch, Fachanwältin für Familienrecht aus Paderborn und Vertreterin der Großeltern: »Gutachter drucksen manchmal herum. Eine so direkte Expertise wie die von Frau Behrend ist mir noch nicht untergekommen.«
Da die Mutter noch immer das Sorgerecht besaß, hatte ihr die Gerichtsgutachterin empfohlen, die Kinder sofort aus dem Heim zu nehmen. Das tat die Frau auch. »Die beiden leben heute bei mir, und ich werde von der Jugendhilfe Barsinghausen gut betreut«, sagt die Frau. Die Großeltern haben bei Gericht ihren Antrag auf Rückführung der Enkel zurückgenommen: »Wir wollten ja nur, dass sie aus dem Heim kommen, und das habe wir erreicht.« Christine und Hubertus T. haben wieder regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkel, beide haben vor wenigen Wochen ihre Geburtstage in Delbrück gefeiert. »Sie sind aber nicht mehr so fröhlich wie früher. Die 14 Monate im Heim haben ihnen zugesetzt. Es sind andere Kinder geworden«, sagt Christine T. Ihr Mann hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Jugendamtes erstattet: »Die haben unseren Enkeln einen Teil der Kindheit gestohlen.«
Und das sagt das Jugendamt:
»Als Jugendamt steht man immer in der Kritik. Entweder hat man zu früh gehandelt oder zu spät. Dabei haben wir nur das Wohl der Kinder im Auge. Auch im vorliegenden Fall haben wir nie das Wohl der Geschwister aus den Augen verloren. Das Gutachten ist ungeheuerlich und bis heute auch noch nicht vom Gericht bewertet worden. Wir haben es anderen Psychologen vorgelet, die schwerwiegende Mängel festgestellt haben. Diese Gutachterin ist als Jugendamtskritikerin bekannt, und sie scheint auf einem Feldzug zu sein.
Unser Amt hatte unterschiedliche Hinweise aus der Öffentlichkeit, die uns zu der Überzeugung gebracht haben, dass die Geschwister bei den Großeltern nicht gut aufgehoben sind. Es mag sein, dass die Kinder sich emotional zu den Großeltern hingezogen gefühlt haben, aber das waren keinesfalls Top-Bedingungen, unter denen sie dort gelebt haben. Die Kinder waren schon im Haushalt der Großeltern verstört. Wir haben die Kinder auch nicht weggenommen, sondern das war die Entscheidung der Mutter. Unser Amt hat auch nie den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. Die Diplomsozialarbeiterin, die den Verdacht geäußert hatte, war im Rahmen der Erziehungshilfe eingesetzt und nicht mit gutachterlichen Aufgaben betraut. Die Geschwister mussten zwischen den Welten der Mutter und der Großeltern leben, die oft massiv zerstritten waren. Die Kinder waren nach unserer Einschätzung damals erheblich gestörter und auffälliger, als sie heute von der Gutachterin dargestellt werden!«
08.05.2009
http://www.westfalen-blatt.de/index.php?id=26955&artikel=reg
Namensänderung wird mit Volljährigkeit schwierig
Der Wunsch, den Nachnamen des leiblichen Vaters zu tragen, rechtfertigt eine Namensänderung ebenso wenig wie die Absicht, sich von einem Teil der Familie zu distanzieren. So urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Mai 2009 (Az: 5 K 279/09.KO).
Ein junger Mann hatte von Geburt an den Nachnamen seiner Mutter getragen, die verwitwet war und den Namen ihres verstorbenen Mannes trug. Der neue Partner der Mutter, mit dem sie nicht verheiratet war, war der leibliche Vater des Mannes. Als der junge Mann volljährig wurde, beabsichtigte er, seinen Namen zu ändern und den seines Vaters anzunehmen. Er argumentierte, es sei ihm nicht zuzumuten, den Namen eines ihm fremden Mannes zu tragen.
Für seinen Wunsch fand der junge Mann vor Gericht jedoch keine Zustimmung. Zwar konnten die Richter sein Anliegen, das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater deutlich zu machen, nachvollziehen. Doch grundsätzlich trage man seinen Namen ein Leben lang. Dem Familiennamen komme eine „Ordnungsfunktion“ zu. Unter seinem Namen erwerbe man zum Beispiel Abschlüsse und schließe Verträge. Bis zum 18. Lebensjahr wäre eine Namensänderung durch eine einfache Erklärung der Eltern beim Standesamt möglich gewesen. Mit der Volljährigkeit trete jedoch eine „gewisse Namensfestigkeit“ ein.
http://familienanwaelte-dav.de/namensaenderung-wird-mit-volljaehrigkeit-schwierig
Kommentar Väternotruf:
Man kann sich hier fragen, ob es den urteilenden Richter/innen nicht an psychologischer Sensibilität und Respekt vor dem nachvollziehbaren Anliegen des jungen Mann fehlt, der sich mit seinem leiblichen Vater mehr verbunden fühlt, als mit einem ihm persönlich völlig unbekannten Mann, der zufällig der Ehemann seiner Mutter war.
Womöglich deutet die von den Richter/innen postulierte "Namensfestigkeit" eher auf eine gewisse "Denkfestigkeit" der betreffenden Richter hin, eine Eigenschaft, die auch der damaligen alternden Führungsriege der DDR zugeschrieben wird.. Wohin solche "Denkfestigkeiten" führen, hat das Beispiel der DDR anschaulich gezeigt.
2. Väterkongress vom 1. bis 3. Mai 2009 in Karlsruhe
Im Jahr der Wahlen liegt der Schwerpunkt des Väterkongresses auf den Parteien und Politikern: Wir wollen zusammentragen, wo politischer Handlungsbedarf für die Verbesserung der Situation von Vätern besteht und wie intensiv sich die Parteien in der Väterpolitik engagieren.
Die Vernachlässigung der Väterpolitik zeigt sich nicht nur im Namen des zuständigen Ministeriums. Die Einseitigkeit der Genderpolitik findet in vielen Bereichen statt. Die mangelnde Jungenförderung in Kindergärten und Schulen ist nur ein Beispiel. Aktuell zeigt sich dies auch am letzten Amoklauf in Winnenden (siehe u.a. Prof. Walter Hollstein in Welt-Online vom 15.3.09 und www.spiegel.de: „Experten sehen Jungen massiv benachteiligt“). Besonders auffällig wird die Benachteiligung bei Trennung und Scheidung, hier wird in vielen Fällen die natürliche Vater-Kind-Beziehung zerstört. Reichen aufwändigen Plakataktionen oder 2 Vätermonate beim Elterngeld aus, um eine Gleichstellung für Väter zu erreichen? Wo bestehen Defizite in der Väterpolitik?
Mit diesen Fragestellungen sind die Väterkongresse eine wichtige Veranstaltungsreihe nicht nur für engagierte Väter, sondern vor allem Menschen mit Engagement für Chancengleichheit beider Geschlechter.
Wir haben dieses Jahr wieder eine Reihe interessanter Themen und Referenten zusammengetragen. Der Kongress findet vom 1. bis 3. Mai 2009 in der Sportschule Schöneck in Karlsruhe statt. Dem anliegenden Programm können Sie nähere Einzelheiten entnehmen. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de
Wir würden uns freuen, wenn Sie Interesse an der Veranstaltung haben und bitten um frühzeitige Anmeldung, da wir die Teilnehmerzahl aus organisatorischen Gründen begrenzt halten müssen.
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
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Allen Kindern beide Eltern!
Väteraufbruch für Kinder e.V.
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