Väternotruf

Juli 2009


 

 

 

richtmich.de

Nun wissen wir es also: Schüler dürfen ihre Lehrer danach bewerten, ob sie sexy, cool oder witzig sind, aber auch danach, ob sie auf den Unterricht gut vorbereitet sind und den Stoff gut vermitteln können. Der BGH (Urt. v. 23. 6. 2009 — VI ZR 196/08, Pressemitteilung Nr. 137 vgl. dazu NJW-Wochenspiegel H. 28/ 2009, S. XXXVI, s. auch Karger, NJW-aktuell H. 28/2009, S. XVI) hat eine Unterlassungsklage einer Lehrerin in letzter Instanz abgewiesen.

Pädagogen und Zeitungskolumnisten orakelten sofort, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit solcher Bewertungsportale ganz anders ausgefallen wäre, wenn es um die Bewertung von Richtern gegangen wäre. Das zeigt wieder, dass Juristen und Lehrer die Tätigkeit des jeweils anderen nur oberflächlich kennen.

Richter stehen mit Ihrer Tätigkeit bereits jetzt in der Öffentlichkeit und sind Kritik an ihren Entscheidungen gewohnt. Die richterliche Tätigkeit unterscheidet sich im Hinblick auf die hier interessierende öffentliche Kontrolle erheblich. Die Tätigkeit des Richters spielt sich gern. § 169 GVG ganz überwiegend in öffentlichen Sitzungen ab. Jedem Bürger ist es gestattet, bei den Verhandlungen zuzu­schauen. Auf Grund der Rechtsprechung des BVerfG (zuletzt BeckRS 2009, 32836) ist selbst die Berichtererstattung aus dem Gerichtssaal immer mehr auf dem Vormarsch. Bei Lehrern ist das undenkbar.

Das Ergebnis richterlicher Tätigkeit ist, wenn das Verfahren kein anderes Ende genommen hat, eine Entscheidung. Diese Judikate werden heute vielfach im Internet veröffentlicht. Zudem erfolgte schon immer der Abdruck in Fachzeitschriften, häufig verbunden mit Besprechungen und Anmerkungen. Jenseits von allen Gerichtsshows werden die Öffentlichkeit interessierende Verfahren auch von der Tagespresse und den Nachrichtenmagazinen aufgegriffen. Gerichtsreporter können dabei sehr gut die Qualität der richterlichen Tätigkeit beurteilen und tun dies auch. Es gibt sogar mit dem „Justizspiegel” eine eigene Rubrik in einer Anwaltszeitschrift, in der sehr pointiert über - vermeintliche - Fehler berichtet wird.

Bewertungsportale müssen- wenn sie Sinn machen sollen - Einfluss auf das Verhalten haben. Ein Restaurant oder einen Arzt oder Anwalt kann ich ebenso auswählen. Hier können die Kunden ihr Konsumverhalten an solchen Portalen ausrichten. Indessen ist dies beim Lehrer nur äußerst eingeschränkt möglich. Im Gerichtsverfahren hilft die Erkenntnis, bei einem coolen oder gut vorbereitenden Richter gelandet zu sein, wenig. Der „gesetzliche Richter” ist nun einmal der allein zuständige. Weder könnte ein Ablehnungsrecht aus einer Bewertung hergeleitet werden noch ist zu erwarten, dass die Parteien bei Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung sich auf das Urteil der - wohl unterlegenen - Partei eines anderen Verfahrens verlassen.

Und ein wesentlicher Unterschied ist der, dass gerichtliche Entscheidungen durch Rechtsmittelgerichte überprüft werden können. Das ist besser als jedes Bewertungsportal. Wer schon einmal Rechtsmittelschriften gegen sein eigenes Urteil gelesen hat, den kann kein Bewertungsportal schocken. Dass aber eine Partei am Ende unterliegt und deshalb mit der Justiz hadert, ist systemim­manent. Zumindest das mir bekannte schon existierende Bewertungsportal für Richter ist dann der Ort, um den Frust noch einmal loszuwerden.

Also nichts wie ran: Die Domain richtmich.de ist noch nicht vergeben!

 

Richter am AG Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen

Heft 29/2009 der NJW

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Richter Börstinghaus hält möglicherweise die heutige Organisiertheit der Gerichtsbarkeit für ausreichend. Wenn dem so wäre, würden wir das anders sehen.

Zum einen sind familiengerichtliche Verfahren immer "nichtöffentlich", was doch sehr verwundert, denn auch in Strafverfahren müssen Angeklagte, deren Unschuld sich später herausstellt, hinnehmen, dass fremde Menschen als Zuschauer teilnehmen dürfen.

Die Möglichkeit in die Beschwerde an ein übergeordnetes Gericht zu gehen, ist oft auch nicht sonderlich hilfreich, um ein Fehlurteil zu korrigieren. Zwei Blinde sehen nun mal nicht besser als nur einer.

Und beim Bundesverfassungsgericht - von dem die Bürger/innen naiver Weise glauben, da wird ihnen geholfen - werden schon mal über 90 Prozent aller Beschwerden ohne Begründung mit der nichtssagenden Phrase "Die Beschwerde wird nicht angenommen, weil sie unzulässig ist" abgeschmettert. So ein Gericht hätte sich Erich Honecker auch zulegen können, dann hätte er die Drecksarbeit nicht allein machen müssen.

Warum nicht ein Wunsch- und Wahlrecht in der Justiz, so wie es in der Jugendhilfe schon lange besteht?

 

Sozialgesetzbuch SGB VIII

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht

(1)Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen

(2)Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.

 

 

Da würden einige Richter schnell arbeitslos werden. Und das ist auch gut so, würde Klaus Wowereit da vielleicht sagen.

 

 

 

 

 


 

 

Kind mit Kotspritzen gequält

Wegen Misshandlung ihres damals eineinhalbjährigen Sohnes mit Kotspritzen hat das Landgericht Berlin am Dienstag eine Frau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 30-Jährige wurde der Misshandlung Schutzbefohlener, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Herbst 2007 versucht hatte, ihren körperlich in der Entwicklung zurückgebliebenen Jungen während eines Krankenhausaufenthaltes durch verunreinigte Spritzen zu verletzen. Zwischen dem 6. Oktober und dem 7. November hatte sie dreimal eigene Exkremente mit Wasser verdünnt ihrem Sohn über einen Veneneingang am Hals injiziert.

Das Gericht folgte dem Gutachter, wonach die Angeklagte unter dem sogenannten «Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom» leidet und ihr Handeln durch die Krankheit bedingt ist. Mütter mit diesem Syndrom machen ihre Kinder absichtlich krank, um selbst Aufmerksamkeit zu erregen. Aufgrund dieser Erkrankung gingen die Richter von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Frau aus.

Vom ursprünglichen Vorwurf des Mordversuchs war bereits die Staatsanwaltschaft «wegen der vielen Zweifel» abgerückt. Die Mutter habe ihren Jungen mit den Spritzen «gequält» und «in die Gefahr des Todes gebracht», hieß es im Urteil. 13 Tage lang habe das Kind hohes Fieber gehabt und immer wieder in Lebensgefahr geschwebt. Die Frau habe den Tod ihres Sohnes aber nicht gewollt. «Sie brauchte das Kind, um ihre Krankheit auszuleben. Wenn sie ihn umbringt, geht das nicht», sagte der Richter. Die 30-Jährige habe als «aufopfernde Mutter dastehen und sich damit Anerkennung verschaffen wollen, die sie nie erfahren habe».

Aufgrund der gespritzten Darmbakterien hatte sich der Gesundheitszustand des Kindes lebensbedrohlich verschlechtert. Der Junge musste wiederholt wegen zunächst unerklärlichen Fieberschüben auf die Intensivstation verlegt werden. In der Waschtasche der Mutter, die im Krankenhaus mit übernachtet hatte, wurden schließlich fünf kotbehaftete Spritzen gefunden. Ein Familiengericht hatte der Angeklagten danach den «unbewachten Umgang» mit ihrem Sohn untersagt. Der Vater hat mittlerweile das Sorgerecht für den heute Dreijährigen.

na/ddp

21. Juli 2009

http://www.news-adhoc.com/kind-mit-kotspritzen-gequaelt-idna2009072141159/

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Laut Pressemeldung hat die Mutter eine Krankheit. Diese Krankheit wird Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom und man weiß noch nicht, ob die Krankheit durch Bakterien oder durch Viren übertragen wird. Vermutlich hat sich die Mutter in der Krankenhaustoilette damit angesteckt und bei Ausbruch dieser Krankheit begonnen ihren Sohn zu misshandeln. 

Doch nun im Ernst. Erst wenn eine Mutter das eigene Kind quält und in Lebensgefahr bringt, erhält ein Vater in Deutschland das Sorgerecht für seine Kind . So wollen es jedenfalls noch die Mehrzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und das Bundesverfassungsgericht und andere an maßgeblichen Stellen, die nichts dafür tun oder getan haben, damit der männer- und väterfeindliche Diskriminierungsparagraph §1626a BGB abgeschafft wird. 

 

 

 


 

 

 

 

03. Juli 2009 - Pressemitteilung 04/09

Gegen Menschenverachtung Widerstand geleistet

Vertreter der Bamberger Justizbehörden und der Rechtsanwaltschaft sowie zahlreiche Gäste fanden sich am Freitag, 03.07.2009, zu einer Feierstunde im Justizgebäude am Wilhelmsplatz ein, um des 65. Todestages des von den Nationalsozialisten ermordeten Rechtsanwalts Hans Wölfel zu gedenken. In seiner Begrüßung hob OLG-Präsident Michael Meisenberg hervor, wie wichtig es sei, angesichts zahlreicher sich in aller Welt breit machender Diktaturen immer wieder aufs Neue an mutige Persönlichkeiten zu erinnern, die gegen Diktatur und Menschenverachtung Widerstand geleistet haben.

Stellvertretend für die Bamberger Anwaltschaft ging der Vorsitzende des Anwaltsvereins Bamberg, Rechtsanwalt Hans-Jörg Lemke, in einer kurzen Ansprache auf das Schicksal von Hans Wölfel ein und würdigte dessen Lebensleistung.

Im Haupttreppenhaus des Justizgebäudes ist zu Ehren von Hans Wölfel eine Gedenktafel angebracht.

 

gez.

Truppei

Richter am Oberlandesgericht

Leiter der Justizpressestelle

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/presse/archiv/2009/02115/index.php

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wozu in die Ferne schweifen, sieh, das üble liegt so nah. Schwere Menschenrechtsverletzung gibt es nicht nur in fernen Diktaturen, sondern auch in Deutschland, verübt von der Bundesregierung, dem deutschen Bundestag und diversen deutschen Gerichten, die wir hier nicht nennen, da wir sonst Strafverfolgungen seitens der ach so demokratischen Staatsgewalt befürchten müssen. Ja wir dürfen in diesem Land noch nicht einmal sagen, dass Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer "Rechtsprechung" die Menschenrechte verletzen, wollen wir nicht riskieren, dass uns übereifrige deutsche Staatsanwälte in der Tradition der Nationalsozialisten die freie Rede verbieten,

Konkret geht es um die seit 1949 bis heute anhaltende sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nach dem verfassungswidrigen BGB Schandparagraphen 1626a, bis 1998 konnten den nichtverheirateten Vätern in Deutschland sogar die eigenen Kinder wegadoptiert werden. Hunderttausende Väter haben seit 1949 bis heute auf Grund der staatlichen Unrechtspraxis den Kontakt zu ihren Kinder verloren. Pfui Deibel Deutschland.

 

 

 


 

STREIT UM KINDERBETT

Mannheimer Müllmann siegt vor Gericht

Von Julia Jüttner

Erfolg für Mehmet G.: Weil der Angestellte eines Entsorgungsunternehmens ein Kinderbett vom Müll geholt und mit nach Hause genommen hatte, wurde ihm vom Arbeitgeber gekündigt. Ein Gericht in Mannheim erklärte den Rauswurf nun für unwirksam.

Hamburg - Im Streit um ein mitgenommenes Kinderbettchen hat das Arbeitsgericht Mannheim Müllmann Mehmet G. Recht gegeben: Die Kammer erklärte sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung seines Arbeitgebers für unwirksam und unverhältnismäßig - auch wenn sich der Mitarbeiter der privaten Entsorgungsfirma nicht korrekt verhalten habe, erklärte Richterin Sima Maali-Faggin.

Mehmet G.: "Ich möchte nicht als Dieb dastehen"

Nach dem Urteil muss der 29-jährige Familienvater weiter bei der Entsorgungsfirma, bei der er seit neun Jahren vor allem für das Sortieren von Altpapier zuständig war, beschäftigt werden.

Hintergrund des Streits: Mehmet G., Vater einer eineinhalbjährigen und einer fünf Jahre alten Tochter, angelte im Dezember 2008 ein Kinderreisebettchen aus einem Müllcontainer, trug es zu seinem Auto und nahm es nach Dienstschluss mit nach Hause. Nach Ansicht seines Arbeitgebers war dies ein Diebstahl. Die Firma kündigte ihm - zunächst fristlos, dann ordentlich.

"Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus", gab die zuständige Kammer an diesem Donnerstag bekannt.

Bedürfnis nach Abschreckung

Der Arbeitgeber habe ein "gewisses Bedürfnis" gehabt, eine abschreckende Wirkung zu erzielen - das konnte die Kammer nachvollziehen. Der Kläger habe sich aber nur in geringem Maß etwas zuschulden kommen lassen. Es sei davon auszugehen, dass er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte, sagte Richterin Maali-Faggin. Dies sei in dem Betrieb gängige Praxis gewesen. "Ferner hatte das Kinderreisebett für die Beklagte keinen Wert mehr, sondern stand unmittelbar zur Entsorgung an."

Nicht geklärt werden konnte im Verfahren, ob G., der zuletzt 2650 Euro brutto im Monat verdiente, im Dezember 2007 bereits schon einmal abgemahnt worden sei. G. habe damals Toilettenpapier eingepackt, das als Altpapier Wiederverwertung finden sollte, behauptet das Abfallunternehmen. Der 29-Jährige dagegen bestreitet, entsprechende Kartons entwendet zu haben.

Zugunsten der Firma unterstellte das Gericht, dass Mehemt G. im Winter 2007 tatsächlich wegen der verbotenen Wegnahme von Toilettenpapier bereits einschlägig abgemahnt worden war. Ferner sei zu Gunsten des Arbeitgebers der Gesichtspunkt der "Betriebsdisziplin" berücksichtigt, so Richterin Maali-Faggin. Für Mehmet G. habe dagegen wiederum gesprochen, dass er unterhaltspflichtig gegenüber zwei minderjährigen Kindern und seiner Ehefrau sei.

"Jetzt ist der Wurm drin"

"Für meinen Mandanten ist damit die Entscheidung gefallen, die er sich von Anfang an erhofft hatte", sagte Rechtsanwalt Thomas Karl aus Ludwigshafen, der Mehmet G. vor Gericht vertrat. "Es ist kein Kompromiss. Mein Mandant hat immer wieder betont, dass er der Firma keinen Schaden zufügen wollte."

Ob der gebürtige Türke nun tatsächlich wieder in den Betrieb zurückkehrt oder sich eine andere Arbeitsstelle sucht, müsse sich dieser in Ruhe überlegen. "Nach solch einem Vorfall ist meist der Wurm drin", so der erfahrene Arbeitsrechtler.

Karl zufolge muss die private Abfallfirma dem 29-Jährigen nun rückwirkend bis Dezember seinen Verdienst zahlen. Es sei denn, das Unternehmen legt Berufung ein.

Eine Stellungnahme zu der Entscheidung des Gerichts wollte die Firma gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht abgeben. Vor Gericht hatte der Firmenchef einen Vergleich kategorisch abgelehnt.

Aktenzeichen: 15 Ca 278/08

30.07.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,639257,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn man auch gegen Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter wegen Verletzung ihrer dienstlichen Obliegenheiten so rigide vorgehen würde, wie manche Arbeitgeber gegen ihre Angestellten wegen der Mitnahme eines alten Kinderbetts, dann wären die Jugendämter und Familiengerichtes wohl fast leer.

 

 


 

 

 

Familie ist dort, wo Kinder sind – Zypries stellt Forschungsprojekt vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 23. Juli gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern.

„Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen – gerade bei weltanschaulich besetzten Themen. Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung. Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen. Die Studie ist außerordentlich belastbar und repräsentativ. Sie belegt auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, dass Familie dort ist, wo Kinder sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Lebenspartner sind danach unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen“, forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hat in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.

Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2.200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder (32 Prozent) wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder (5 Prozent) wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von 1 Prozent der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind „Regenbogeneltern“ gleichermaßen gute Eltern wie andere an ihren Kindern interessierte Eltern. Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Auch finden sich keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen. Aus der Studie folgt: Für das Kindeswohl ist es nicht erforderlich, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedenen Geschlechtern gleichermaßen übernommen wird. Maßgeblicher Einflussfaktor ist vielmehr eine gute Eltern-Kind-Beziehung unabhängig vom Geschlecht der Eltern.

Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 Prozent aus Sicht der Eltern, 53 Prozent aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. Die Erlebnisse werden in der Regel von den Betroffenen gut verarbeitet, da sie vor allem durch die elterliche Zuwendung und Erziehung aufgefangen werden.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das so genannte kleine Sorgerecht (Mitentscheidung des Lebenspartners in Angelegenheiten des täglichen Lebens) in der Praxis gut angenommen wird. 75 Prozent der Partner(innen) engagieren sich in der Erziehung eines Kindes, das ihre Partnerin/ihr Partner aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft hat. Bei Familien mit Kindern, die z.B. nach künstlicher Insemination in eine aktuelle Beziehung hineingeboren wurden, ist der Anteil noch höher. In diesen Fällen kommt der Stiefkindadoption große Bedeutung zu. Etwa die Hälfte dieser Kinder wurde bereits durch den jeweiligen Partner „stiefkindadoptiert“. Die große Mehrheit der übrigen dieser Paare plant diesen Schritt.

Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber:

Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Stiefkindadoption haben sich bewährt. Das Angebot für diejenigen, die als gleichgeschlechtliches Paar füreinander und für ihre Kinder Verantwortung übernehmen, wird wahrgenommen.

Die Studie hat bestätigt, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Dies gilt auch für Kinder in Lebenspartnerschaften. Sie wachsen dort genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern. Lebenspartner sind deshalb unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare als Adoptiveltern geeignet.

Beispiel: Die Lebenspartnerinnen Sabine und Karla ziehen seit 5 Jahren als Pflegeeltern gemeinsam Sebastian groß. Er besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums und ist gut in die Pflegefamilie integriert. Da seine drogenkranke Mutter gestorben und sein Vater unbekannt ist, wollen Sabine und Karla ihn adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist nach deutschem Recht derzeit nicht möglich. Man muss sich behelfen: Nur ein Pflegeelternteil adoptiert; der andere Elternteil hat lediglich ein „kleines Sorgerecht“. Diese Lösung dient nicht dem Kindeswohl.

Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner nicht zuzulassen und damit Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln. Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu.

Partner in Regenbogenfamilien übernehmen in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.

Näher Informationen unter www.bmj.de/lebenspartnerschaft

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 23.7.2009

 

 

Kommentar Väternotruf:

Familie ist da, wo Frau Zypries ist, so könnte man auch das unermüdliche Engagement der Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD für das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen bezeichnen. 

Das geringste aller Probleme macht Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD zur Chefsache - das höchst überflüssige Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.

Aber, um alles was überflüssig ist, kümmert sich die SPD. 

Das ganze betrifft ca. 100 bis 200 mögliche Fälle pro Jahr und wird mit riesigen propagandistischen Aufwand aus den Geldern der Steuerzahler/innen bezahlt.

Im gleichen Zeitraum werden Hunderttausende von nichtverheirateten Väter und ihre Kinder staatlich sorgerechtlich diskriminiert, ohne dass man gehört hätte, dass das Frau Zypries ernsthaft ändern will.

 

Pfui Deibel Deutschland, pfui Deibel SPD.

 

 

 

 


 

 

 

Presseerklärungen

09.07.2009

„NS-Verbrecher Faber gerechter Strafe zuführen!"

Pressemitteilung von Dr. h. c. Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland

Die Tatsache, dass ein in den Niederlanden zu lebenslanger Haft verurteilter NS-Kriegsverbrecher bis heute weder ausgeliefert noch in Deutschland einer gerechten Strafe zugeführt worden ist, bezeichnet die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. h. c. Charlotte Knobloch als skandalös. Seit der Flucht aus dem Gefängnis im holländischen Breda 1952 lebt Klaas Carel Faber, einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher auf der Simon-Wiesenthal-Liste, unbehelligt von den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland.

Dieser Fall belege, so die Zentralratspräsidentin, wie milde die deutsche Nachkriegsjustiz mit mutmaßlichen und sogar mit rechtskräftig verurteilten NS-Kriegsverbrechern umgegangen sei. Es sei unfassbar, dass sich Faber bis heute unter Berufung auf einen Hitler-Erlass aus dem Jahr 1943 einer Auslieferung in die Niederlande entziehen konnte. Ebenso unfassbar sei, dass Faber auch in Deutschland für seine Taten nie zur Rechenschaft gezogen worden sei. „Die zuständigen Instanzen sind dringend gefordert, den Fall Faber wieder aufzunehmen und den verurteilten NS-Kriegsverbrecher auszuliefern oder in Deutschland ein Verfahren einzuleiten."

München, den 9. Juli 2009

http://www.zentralratdjuden.de/de/article/2532.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das ist doch ganz klar, dass in Deutschland NS-Kriegsverbrecher weitestgehend unbehelligt von der Staatsanwaltschaft leben, denn die Staatsanwaltschaft hat sich im staatlichen Auftrag der Verfolgung viel wichtigerer Verbrechen zu widmen, wie etwa der Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß §170 Strafgesetzbuch oder wie seit kurzem infolge einschlägiger Aktivitäten der Bundesjustizministerin Zypries (SPD) auch noch der Verfolgung und Bestrafung von Vätern, die einen heimlichen Vaterschaftstest eingeholt haben.

Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.

 

 

 


 

 

Zwangsadoption

Plötzlich war die Mutti weg

Mittwoch, 22. Juli 2009 04:00 - Von Anne Klesse

1972, ein kalter Februarmorgen. Draußen ist es grau und nass. Katrin, viereinhalb Jahre alt, schreckt aus dem Schlaf, jemand hämmert gegen die Haustür. Sie hört laute Männerstimmen: "Aufmachen! Sofort die Tür aufmachen!"

- Katrin hat Angst. Ihre Mutter hetzt durch die Wohnung, rupft Klamotten aus den Schränken, zieht der kleinen Tochter Wollstrumpfhosen an. Katrin hasst die kratzigen Dinger, sie nörgelt, wehrt sich. Und kassiert eine knallende Ohrfeige. Das hat die Mutter noch nie getan. Katrin ist erschrocken und auf der Stelle ruhig. Sie schielt zu ihrem zwei Jahre älteren Bruder. Auch er guckt verängstigt. Als die Mutter die Tür öffnet, drängen Männer in die Wohnung und zerren die drei hinaus auf die Straße.

Ein paar Meter weiter, auf dem Marktplatz von Gera, wartet ein Auto mit laufendem Motor. Die Frau soll einsteigen, die Kinder werden festgehalten. Katrin weint, sie klammert sich an ihre Mutti. "Ihr wartet bei Oma, wir sehen uns heute Abend", sagt diese zu ihrer Kleinsten. Dann fährt das Auto weg. Ein paar Sekunden lang hört Katrin noch das Knattern des Motors, dann ist alles still. Grau und nass und noch ein bisschen kälter als vorher. Die Kinder bleiben allein zurück. Ihre Mutter kommt nicht wieder. Nicht am Abend, nicht am darauffolgenden Abend und auch nicht nach einer Woche.

Frau für "asozial" erklärt

Katrin Behr ist jetzt 42 Jahre alt, und jener kalte Februarmorgen verfolgt sie bis heute. Mittlerweile weiß sie: Damals wurde ihre Mutter gezwungen, sie zur Adoption freizugeben. Der Staat hatte die Frau für "asozial" erklärt, weil sie nicht arbeiten ging. Katrin Behrs Mutter muss der Staatssicherheit schon lange ein Dorn im Auge gewesen sein, weil sie mit dem Gedanken spielte, auszureisen.

Eltern als asozial zu erklären, war eine Möglichkeit, ihnen die Kinder zu entziehen und in staatliche Obhut zu geben oder zu Adoptiveltern mit der gewünschten politischen Einstellung. Paragraf 249 des DDR-Strafgesetzbuches ("Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten") war die gesetzliche Grundlage dafür. Wer sich beispielsweise "aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig" entzog, konnte eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bekommen. Das Familiengesetzbuch der DDR ließ den Entzug des Erziehungsrechts bei schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten zu. Zu diesen gehörte auch, Kinder zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens und zum sozialistischen Patriotismus zu erziehen. Die Entscheidung musste nicht unbedingt ein Gericht fällen, meistens reichte ein Beschluss des Jugendamts.

Katrin Behr und ihr Bruder wurden damals wenige Tage später in ein Kinderheim gebracht. Irgendwann sollte das Mädchen das Wochenende bei einem fremden Ehepaar verbringen. Doch sie weinte die ganze Zeit, das mochten die potenziellen neuen Eltern nicht. Als sie zurückkam, war ihr Bruder weg. All die Fragen, die sie stellte, blieben unbeantwortet. Einmal kam ihre Großmutter zu Besuch. Sie wischte bloß die Tränen des Mädchens weg und sagte: "Deine alte Familie gibt es nicht mehr, such dir 'ne neue."

Katrin Behr weinte so viel, dass andere Kinder sie "Heulsuse" riefen. Heute ist sie eine starke Frau, groß und kräftig, alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Sie setzt sich für diejenigen ein, die ähnliches erleben mussten wie sie. Im Januar 2008 gründete Katrin Behr den Verein Zwangsadoptierte Kinder, mit einer Internetseite, auf der man Suchanzeigen einstellen kann. Mehr als 90 Familien haben sich mit ihrer Hilfe schon wiedergefunden.

Im Dezember 1973, fast zwei Jahre nach der gewaltsamen Trennung von ihrer Mutter, rief eine Erzieherin die kleine Katrin zu sich. Die Frau sprach von einer neuen Familie und dass dies "die letzte Chance" sei. "Wenn du nicht brav bist, musst du für immer hier bleiben", drohte sie. Es funktionierte: Das kinderlose, systemtreue Paar adoptierte das Mädchen.

Katrin Behr wuchs in Berlin auf. Die Erinnerung an ihre Mutti und ihren Bruder, aber auch an den schrecklichen Morgen im Februar 1972 ist in all den Jahren nie verblasst. Auch die Fragen und die Unsicherheit sind geblieben. "Man lernt, gerade zu laufen", sagt sie. "Aber die Angst bleibt immer da." Sie folgt ihr wie ein Schatten, die Angst, dass andere Menschen über ihr Leben bestimmen und plötzlich nichts mehr so ist wie es war.

Wie vielen Menschen es in der DDR so erging wie Katrin Behr, lässt sich nicht sagen. Es gibt keine Statistiken zu Zwangsadoptionen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat etliche Fälle dokumentiert, der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls. Insgesamt könnten es Tausende sein, allein beim Berliner Verein Mauermuseum kennt man Hunderte Fälle. "In Westdeutschland wusste man davon, die Fälle standen eigentlich immer in Zusammenhang mit Fluchtversuchen der Eltern", sagt der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen. Doch die Bundesrepublik hatte keine unmittelbare Handhabe. "Die Leute wurden damals zuerst kriminalisiert, und dann nahm man ihnen die Kinder weg."

Trotz vieler Schwierigkeiten gibt es Geschichten mit Happy End. Die prominenteste wurde verfilmt: Schauspielerin Veronika Ferres mimte "Die Frau vom Checkpoint Charlie", Jutta Gallus, die für einen gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Ihre beiden Kinder kamen erst ins Heim und dann zu Gallus' systemtreuem Mann. Die BRD kaufte Jutta Gallus schließlich frei. Vor ihrer Ausreise wurde sie aber gezwungen, auf das Erziehungsrecht für ihre Töchter zu verzichten. Die Fotos ihres Protestes gingen um die Welt. Mit Erfolg: Sie sah ihre Kinder wieder.

Auch Katrin Behrs Geschichte hat ein glückliches Ende. Obwohl sie oft an ihre Mutti dachte, suchte sie erst 1990, nach der Geburt ihres zweiten Kindes, nach ihr. Sie bat ihre Adoptivmutter nach den Daten und hielt nach einigem Hin und Her tatsächlich einen Zettel mit einer Adresse in der Hand. Es war eine Adresse in Gera, ihrer Heimatstadt. Doch Katrin Behr traute sich nicht, die Mutter anzurufen oder zu besuchen. Was sollte sie sagen? Was würde die Mutti sagen?

Ein Jahr lang blieb der Zettel in einer Schublade. Dann schrieb Katrin Behr einen Brief. Schon zwei Tage später erhielt sie eine Antwort. Am dritten Tag setzte sie sich ins Auto und fuhr nach Gera. Sie klingelte an der Tür, eine ältere Dame öffnete. "Wohnt hier Frau ...?", fragte Katrin Behr. Die Frau guckte sie an: "Katrin?" Dann drückten sich beide, ganz fest und ohne Worte. Katrin Behr erfuhr, dass ihre Mutter Briefe an das Jugendamt geschrieben hatte, aus der Haft und auch später; dass sie immer Kontakt zu ihren Kindern wollte. Die Briefe wurden nie weitergeleitet.

Obwohl sie sich jetzt wiederhaben, ist noch lange nicht alles gut. "Es tut immer wieder weh", sagt Katrin Behr. Sie meint das Unrecht und das verpasste Leben, das sie hätte haben können. Ihr Herz wurde krank, ihren Beruf als Krankenschwester kann sie nicht mehr ausüben. Trotz allem ist sie dankbar, sie hat ihr kleines Happy End.

Andere Geschichten haben nicht einmal das. Marianne Baumüller ist eine Mutter, der die Kinder weggenommen wurden. Sie sucht noch heute nach ihnen. Es waren die Siebziger, sie war alleinerziehend und hatte keine Arbeitsstelle, sondern versorgte zu Hause ihre zwei Kinder: die 1971 geborene Jeannette und den drei Jahre jüngeren Marcel Jan. Irgendwann bekam Marianne Baumüller (sie hieß damals Burandt) Besuch von Mitarbeitern des Jugendamts: Sie solle sich gefälligst Arbeit suchen, sonst würde man ihr die Kinder wegnehmen, hieß es.

Um tagsüber bei den Kindern sein zu können, suchte sich die gelernte Schneiderin einen Job in einer Kneipe. Vor Schichtbeginn brachte sie ihre Kinder zu einer Bekannten in Prenzlauer Berg. Morgens holte sie die Kleinen wieder ab und kümmerte sich um den Haushalt. Eines Tages waren Jeannette und Marcel Jan nicht mehr da. Sie hätten Waschmittel geschluckt und seien im Krankenhaus, sagte die Bekannte. Frau Baumüller sah ihre Kinder nie wieder.

Die heute 58-Jährige weint, wenn sie an den Abend denkt, an dem sie Jeannette und Marcel Jan verabschiedete. Im Jugendamt hieß es damals nur, die Kinder sollten jetzt in einem Heim leben, das sei besser. Marianne Baumüller fuhr zu allen Einrichtungen in Berlin und Umgebung, fragte nach ihren Kindern. Ohne Erfolg. Sie engagierte einen Rechtsanwalt. Ohne Erfolg. Irgendwann verliebte sie sich neu, heiratete, "ich dachte, das würde vielleicht helfen." Jahre später stellte sie einen Ausreiseantrag. In einem Staat, der Müttern die Kinder wegnimmt, wollte sie nicht mehr leben.

Letztlich blieb sie doch, erst 1990 zog sie weit weg, nach Bayreuth. Die Erinnerung zog mit. Jedes Jahr an Weihnachten und an den Geburtstagen der Kinder, am 9. Februar und 18. Mai, ist es besonders schlimm. Dann quält sie die Frage: "Hätte ich mehr tun können?" Wie viel Kraft muss man aufbringen? Wann ist es legitim, aufzugeben? Marianne Baumüller brauchte Jahre, um sich selbst zu verzeihen. "Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben", sagt sie. Die Hoffnung bleibt.

Sie versperrte noch den Weg

Annegret Wiener hatte mehr Glück. Der heute 50-Jährigen wurden ebenfalls die Kinder genommen. Weil ihr 1979 geborener Sohn Hans-Jürgen angeblich unterernährt und nicht ausreichend geimpft war, klingelten Jugendamt und Polizei eines Morgens Sturm. Annegret Wiener, damals Schlepps, versperrte den Weg zum Kinderzimmer, schimpfte und heulte. Sie erinnert sich, dass ein Polizist ihr sein Knie in den Unterleib rammte und sie fiel. Sie nahmen Hans-Jürgen mit. Das war im Januar 1982.

Vier Monate später kamen die Leute wieder. Diesmal nahmen sie Enrico, damals fünf, und den zwei Monate alten Mirko mit. Tochter Sandra, damals zwei, und Sohn Ronny, eins, waren zu der Zeit schon im Kindergarten. Als Annegret Wiener die beiden morgens dorthin gebracht hatte, wusste sie nicht, dass sie sie erst Jahrzehnte später wieder sehen würde.

Denn sie kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft, ihre Kinder in staatliche Obhut. Wegen Beleidigung, Verleumdung und Verletzung der Erziehungspflicht wurde sie zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Annegret Wiener war schwanger, als sie ins Gefängnis gebracht wurde. Am 6. Oktober 1983 brachte die damals 24-Jährige im Haftkrankenhaus ihr sechstes Kind zur Welt, Torsten. "Ich habe ihn nur einmal im Arm gehabt, dann wurde er weggebracht." Noch in der Klinik versuchte man die Frau zu überreden, ihr Baby zur Adoption freizugeben. Sie erinnert sich nicht mehr, ob sie unterschrieb. Irgendwann hieß es, ihr Sohn lebe jetzt bei Pflegeeltern. Beim Jugendamt sagte man ihr, sie solle Ruhe geben, den Kindern gehe es gut, aber "das geht Sie jetzt nichts mehr an!"

Annegret Wiener ist inzwischen zehnfache Mutter. Die Wände ihrer Wohnung in Tempelhof hängen voller Familienfotos. Doch es fehlen Gesichter. Annegret Wiener ist beinahe besessen von der Suche nach ihnen. Oft sitzt sie stundenlang am Computer und surft im Internet. Im Frühjahr dann ein Erfolg: sie fand Mirko. Sie schrieb ihm eine E-Mail. Er schrieb zurück, mit Telefonnummer. Sie rief ihn an. "Hier ist Frau Wiener", meldete sie sich, "deine Mutti." Sie sprachen sehr lange, Annegret Wiener strich sich den Tag im Kalender an: 6. März 2009, ein Glückstag. Jetzt fehlen noch Torsten und Hans-Jürgen.

"Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben"

http://www.morgenpost.de/printarchiv/seite3/article1135973/Ploetzlich_war_die_Mutti_weg.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Welcher Westler wollte bei dieser traurigen Meldung nicht gleich unisono über das Unrechtssystem in der DDR herziehen. Doch wer im westdeutschen Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. In der BRD und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern konnte bis 1998 nichtverheirateten Vätern über die sogenannte "Ehelicherklärung" mit staatlicher Hilfe das eigene Kind wegadoptiert werden, wenn dies die Mutter des Kindes so wollte. Auf diese Weise dürften seit 1949 in der BRD Zehntausenden Vätern das eigene Kind mit mütterlicher und staatlicher krimineller Energie wegadoptiert worden sein. Dieses finstere Kapitel westdeutscher Rechtsgeschichte ist noch lange nicht aufgearbeitet, keiner der betroffenen Väter und ihrer Kinder hat bisher Entschädigungszahlungen erhalten. 

 

 


 

 

Wieder weniger Adoptionen in Deutschland

Die Zahl der in Deutschland adoptierten Kinder und Jugendlichen sinkt weiter. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat es im vergangenen Jahr insgesamt 4.201 Adoptionen gegeben, davon kamen 612 Kinder aus dem Ausland. Die Gesamtzahl liegt sieben Prozent unter der des Jahres 2007. Zehn Jahre zuvor, 1998, waren es noch 7.119 Adoptionen gewesen. „Die gesellschaftlichen Bedingungen haben sich stark geändert“, sagte Dagmar Trautner, die Vorsitzende des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien (Pfad), zur Begründung. Heute gebe es mehr und bessere Hilfen für Eltern, die nicht mehr weiterwissen. „Sie werden schnell und umfassend beraten und sehen dann viel häufiger eine Lösung abseits der Adoption.“

Zudem gehe die Zahl der Eltern zurück, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Kamen 1992 noch zwölf Interessenten auf ein Kind, sind es mittlerweile nur noch zehn. „Der gesellschaftliche Druck auf Ehepaare, die unfreiwillig keine Kinder bekommen können, sinkt“, sagte Trautner. Außerdem entscheiden sich Stiefelternteile immer seltener dafür, die Kinder ihrer neuen Lebenspartner zu adoptieren – wie es bisher in knapp der Hälfte aller Adoptionen geschieht. Nichtsdestotrotz blieben Ende 2008 noch 774 Kinder unvermittelt – auch wenn das immerhin 13 Prozent weniger waren als im Jahr zuvor.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.7.2009

 

 


 

 

Statistisches Bundesamt: 12.250 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2008

Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12.250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9.100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2.350 Fällen (26 Prozent) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8 Prozent erhöht.

Weitere Informationen unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort „Sorgerecht“

 

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 17.7.2009

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Wirklichkeit wurde im Jahr 2008 weitaus mehr als 12.250  Menschen dass Sorgerecht entzogen. Nimmt man die verfassungswidrigen Sorgerechtsentzüge nach §1671 BGB hinzu, so dürfte es mindestens 30.000 Eltern sein, denen durch ein deutsches Familiengericht die elterliche Sorge entzogen wurde. Der deutsche Unrechtsstaat lässt grüßen.

 

 


 

 

Zum Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger

Dass sich jemand entgültig von seinem Kind verabschieden muss, ist für Ursula Verfuß-Eschweiler eine schreckliche Vorstellung. "Ich war entsetzt, als ich davon gehört habe, sagt die Direktorin des Aachener Amtsgerichts. Seit 10 Jahren ist sie als Familienrichterin tätig. "Ich habe so eine Entscheidung nie getroffen und kenne auch keinen Kollegen der das getan hat", sagt sie. 

Aachener Nachrichten am 09.07.2009

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da sollte sich Frau Ursula Verfuß-Eschweiler, der es hoch anzurechnen ist, dass sie nach eigenen Bekunden keine Umgangsausschlüsse trifft, mal am Amtsgericht Flensburg, dem Amtsgericht Lüneburg, beim 17. Zivilsenat  am Oberlandesgericht Celle oder dem 10 Zivilsenat - Familiensenat am Oberlandesgericht Nürnberg (10 UF 790/08 - 2 F 698/07 AG Cham - Beschluss vom 22.02.2009) oder an diversen anderen deutschen Gerichten rumhören, wo man über einschlägige Erfahrung bei der Entsorgung und Ausgrenzung von Vätern verfügt. Möglicherweise ist Richterin Verfuß-Eschweiler dann so über die dortige Praxis schockiert, dass sie den dortigen Richter/innen Nachhilfeunterricht in Sachen Rechtsstaatlichkeit anbietet.

 

 

Oberlandesgericht Nürnberg 10. Zivilsenat und Senat für Familiensachen

Gert Breitinger (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg  / 10. Zivilsenat und Senat für Familiensachen (ab , .., 2009) - ab 01.04.1991 Richter am Oberlandesgericht Nürnberg - 10 UF 790/08 - 2 F 698/07 AG Cham - Beschluss vom 22.02.2009: Umgangsauschluss für einen Vater nach vorherigem Vortrag der als Gutachterin beauftragten Diplom-Psychologin Dr. Petra August-Frenzel 

Christiane Trabold (Jg. 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg  / 10. Zivilsenat und Senat für Familiensachen (ab , ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1989 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. anschließend Richterin am Amtsgericht Fürth - Familiengericht - 10 UF 790/08 - 2 F 698/07 AG Cham - Beschluss vom 22.02.2009: Umgangsauschluss für einen Vater nach vorherigem Vortrag der als Gutachterin beauftragten Diplom-Psychologin Dr. Petra August-Frenzel 

Gerhard Müller (Jg. 1951) - Richter am Oberlandesgericht Nürnberg  / 10. Zivilsenat und Senat für Familiensachen (ab 16.11.2002, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1981 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. - 10 UF 790/08 - 2 F 698/07 AG Cham - Beschluss vom 22.02.2009: Umgangsauschluss für einen Vater nach vorherigem Vortrag der als Gutachterin beauftragten Diplom-Psychologin Dr. Petra August-Frenzel

 

 

 


 

 

Der entsorgte Vater - Provinzposse am Landgericht Düsseldorf

Richter am Landgericht Düsseldorf sinnieren über den Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Am 08.07.2009 soll beim Landgericht Düsseldorf - www.lg-duesseldorf.nrw.de - eine Verhandlung darüber statt, ob in dem Film ein 8 Jahre altes Foto des Regisseurs und seiner Tochter verwendet werdet darf. Unter anderen waren Reporter von Rheinische Post, Neue Rheinische Zeitung und Bild anwesend.

Die Gerichtsentscheidung soll am 15.07.2009 bekannt gegeben.

Wieso ein Gericht in Deutschland überhaupt darüber befinden darf, ob ein Vater ein Foto seiner Tochter veröffentlicht oder nicht, ist ein typisch deutsches Rätsel und kann eigentlich nur mit dem in Deutschland noch immer gültigem nationalsozialistischen Mutterstaatsprinzip erklärt werden. 

Pfui Deibel Deutschland.

 

 


 

 

 

Der entsorgte Vater: Einstweilige Verfügung stoppt Dokumentation

Der entsorgte Vater

Mittwoch, 01.07.2009 | 13:25 Uhr

Filmstarts – Die Dokumentation "Der entsorgte Vater

 

Der entsorgte Vater

Dokumentation, Deutschland 2008

 

" von Douglas Wolfsperger, die seit dem 11. Juni in den deutschen Kinos läuft, könnte bald aus den Lichtspielhäusern verschwinden. Der Grund: Wolfspergers frühere Lebensgefährtin hat vor Gerichte eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung eines Bildes der gemeinsamen Tochter in dem Film erwirkt.

Wolfsperger hat das Sorgerecht für seine Tochter vor Gericht verloren. Noch schlimmer: Er soll seine Tochter überhaupt nicht mehr sehen dürfen. Deshalb begab sich der Dokumentarfilmer auf die Suche nach anderen Opfern und wurde fündig: In "Der entsorgte Vater" erzählt er neben seiner eigenen Geschichte auch noch weitere, ganz ähnliche Schicksale und dokumentiert das Schicksal von Vätern, denen es nicht mehr erlaubt ist, ihre eigenen Kinder zu sehen.

Mehrere Kinos sollen bereits reagiert haben und die Dokumentation vor den Spielplänen genommen haben. Wolfspergers Produktionsfirma geht bereits vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Einstweilige Verfügung vor.

http://www.filmstarts.de/nachrichten/140179-Der-entsorgte-Vater-Einstweilige-Verf%FCgung-stoppt-Dokumentation.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die deutschen Zensurbehörden sind schnell, wenn es gilt Mütterrechte abzusichern. Das kann nicht verwundern, denn noch immer gilt in Deutschland die Ansage von Adolf Hitler, einem frühen braunen Mutterrechtler: 

Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Richter/innen der 12. Zivilkammer

Jutta Freiin von Gregory (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf (ab 28.04.2000, ..., 2009) - Z 12 O 245/09 - "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Kornelia Toporzysek (Jg. 1967) - stellvertretende  Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf (ab 17.08.1999, ..., 2009) - Z 12 O 245/09 - "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

Dr. von Nikolaus Hartz - Richter am Amtsgericht Düsseldorf (ab , ..., 2002, ..., 2009 Abordnung an die 12. Zivilkammer beim Landgericht Düsseldorf) - Z 12 O 245/09 - "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger - www.der-entsorgte-vater.de

hier positionieren werden, pro Bedürfnis der Mutter nach Abschottung oder pro Informationsfreiheit. 

 

 


 

 

 

Mönchengladbach

Prozess: Mutter droht im Jugendamt mit Messer

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 07.07.2009

Mönchengladbach (RP) Den Tag wird die Mitarbeiterin (49) des Mönchengladbacher Jugendamtes wohl nie vergessen: Am 14. Januar stürmte eine junge Frau in ihr Büro, schrie und zog ein großes Fleischermesser aus der Tasche.

Eine Mutter steht vor Gericht. Foto: rpo

 

Während die Angreiferin immer wieder fragte, warum man ihr die Kinder genommen habe, drückte sie die Klinge an Hals und Bauch der Sozialpädagogin. Die körperlichen Verletzungen waren nicht groß, die seelischen Wunden umso mehr. Sieben Wochen war sie nach dem Vorfall krank geschrieben. "Ich war traumatisiert", sagte sie im Gerichtssaal.

Die Angreiferin, eine 26-jährige Mutter von neunjährigen Zwillingen, musste sich gestern wegen zahlreicher Körperverletzungen vor dem Landgericht verantworten. Unter anderem soll sie Polizeibeamte und ihre Eltern angegriffen haben. Zeugen berichteten, dass die junge Frau regelrecht ausgerastet sei. Zwölfmal wurde sie in die Landesklinik eingewiesen. Der Grund ihrer Wutanfälle: "Es hatte immer etwas mit ihren Kindern zu tun", berichtete ein Polizeibeamter, der die junge Mutter von zahlreichen Einsätzen her kannte.

Sie war 16 Jahre alt, als die Zwillinge geboren wurden. Über den damaligen Freund der Angeklagten, dem Vater der Kinder, war die Familie gar nicht glücklich. "Sie hat mit den falschen Leuten verkehrt, und er war der Anführer", sagte der Vater der 22-Jährigen aus. Zunächst sei die junge Mutter sehr liebevoll mit ihren Kindern umgegangen. Doch irgendwann habe sie sich überfordert gefühlt. Von sich aus ging sie zum Jugendamt. "Ich wollte für ein halbes Jahr Hilfe, aber dann haben sie mir die Kinder auch nach drei Jahren nicht wiedergegeben", berichtete sie.

Die Zwillinge kamen zu den Großeltern, weil die Mutter immer wieder mit psychischen Problemen zu tun hatte. Als ihr das Sorgerecht genommen wurde, "war ich so wütend, dass ich mir das Messer nahm. Wenn die Frau meine Kinder nimmt, dann wollte ich ihre Gedärme nehmen", schilderte die Angeklagte, die völlig ruhig wirkte. Gutachter bescheinigten der jungen Frau eine Psychose und eine Persönlichkeitsstörung. Sicher sei sie vermindert schuldfähig, wahrscheinlich sogar schuldunfähig.

So lautete das Urteil Freispruch. Allerdings ordneten die Richter eine Unterbringung in der Psychiatrie an. Seit Januar befindet sich die junge Frau in der Landesklinik Bedburg-Hau. Ihre Behandlung abzubrechen – da waren sich Staatsanwalt, Richter und Gutachter einig – wäre grob fahrlässig. Wie der Verteidiger erklärte, wolle auch seine Mandantin alles daran setzen, irgendwann wieder ein normales Leben zu führen, um für sich ihre Kinder sorgen zu können. Immerhin bescheinigten ihr die Psychologen, dass sie auf einem guten Weg sei.

http://www.rp-online.de/public/article/moenchengladbach/729017/Prozess-Mutter-droht-im-Jugendamt-mit-Messer.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Frauen in die Klapse, Männer in den Knast, diese alte Bauernregel bewahrheitet sich hier wieder einmal. Kein Wunder, wenn dann in der Kriminalitätsstatistik kaum gewalttätige Frauen auftauchen, denn diese werden in der Regel frei gesprochen. Irgend einen Gutachter findet man bei ausreichender Suche ja immer, der einer Frau bescheinigt schuldunfähig zu sein.

 

 


 

 

 

Grüne Väterpolitik – Abschied vom Alleinernährer

Väter, die sich Erziehung und Haushalt mit ihren Partnerinnen teilen wollen, sind immer noch Exoten. Männer in Teilzeitjobs oder Krabbelgruppen für Kleinkinder sind nach wie vor die Ausnahme. Aber immer mehr Männer wollen anders leben: Sie wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen.

Auf der Väterveranstaltung in Nürnberg mit Robert Habeck (Landesvorsitzender Schleswig-Holstein, Schriftsteller) , Dieter Janecek (Landesvorsitzender Bayern) und Ida Hiller (Frauenbeauftragte Nürnberg) stand daher die Frage im Mittelpunkt: Wie müssen sich die Rahmenbedingungen ändern, so dass Männer aktivere Väter sein können?

Ein zentraler Punkt sind dabei flexiblere und kürzere Arbeitszeiten für Männer und Frauen – Robert Habeck merkte allerdings auch an, dass gleichzeitig mehr anerkannt werden müsste, wenn Männer zugunsten der Familie Arbeit reduzieren. Vorbilder für aktive Vaterschaft müssten bekannt gemacht werden und Firmen für ihr Engagement bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – für Männer und Frauen – belohnt werden. Warum sich im öffentlichen Dienst (z.B. im Schuldienst), der Männern wie Frauen gute Möglichkeiten zur Arbeitszeitreduzierung anbietet, so wenig Männer in Teilzeit finden, bleibt eine offene Frage.

Da sich Männer nach wie vor einem starken Druck ausgesetzt fühlen, für materielle Sicherheit der Familie zu sorgen, halten die Väterpolitiker außerdem weitere finanzielle Entlastungen fürFamilien wichtig. Dass Väter keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes haben, empfindet Markus Ganserer, Bezirksvorsitzender der Grünen in Mittelfranken, richtiggehend antiquiert. Ida Hiller, Frauenbeauftragte von Nürnberg gab allerdings zu bedenken, dass die Rollenvorstellungen von jungen Männern und Frauen heute immer noch sehr unterschiedlich seien. Denn weitaus mehr junge Frauen als Männer wünschten sich Partnerschaften, in denen Beruf, Kindererziehung und Haushalt gleichmäßig verteilt werden. Eine moderne Väterbewegung sehe sie daher nicht.

Nach dieser ersten Veranstaltung zum Thema in Bayern will Dieter Janecek, Landesvorsitzender in Bayern, die Väterpolitik weiter voranbringen. Die Bundestagsfraktion hat vor kurzem ein Positionspapier zum selben Thema verabschiedet:

http://www.ekin-deligoez.de/uploads/media/090526_BeschlussAK5_Vaeterpolitik.pdf

 

 

http://www.bayern.gruene-partei.de/cms/default/dok/292/292765.gruene_vaeterpolitik_abschied_vom_allein.htm

 

Im Internet gefunden am 05.07.2009

 

 

 


 

 

 

Schlagende Eltern zu Haftstrafen verurteilt

Freitag, 03. Juli 2009 15.41 Uhr

Kleve (dpa/lnw) - Ihre Kinder mussten Hunde- und Katzenfutter essen und jede Verfehlung aufschreiben. Immer wieder setzte es Schläge für die beiden elf und zwölf Jahre alten Jungen. Die Mutter und ihr Ehemann amüsierten sich sogar über das Leid der Brüder. Am Freitag verurteilte das Landgericht in Kleve das Paar wegen gemeinschaftlichen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflicht zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren. «Es war eine einzige Quälerei, die sie den Jungs angetan haben», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Gemeinsam mit sechs Kindern aus früheren Beziehungen lebten die 39-jährige Hauswirtschafterin und der 42-Jahre alte Arbeiter in einer Wohnung in Bedburg-Hau. Im Januar 2005 begann das Martyrium der Brüder. Immer wieder wurden die beiden Jungen von ihrer Mutter und ihrem Mann mit Schlägen auf den nackten Po bestraft. Fegten die Geschwister die Wohnung, wurde der Kehricht über das Essen der Jungen gekippt. Unter Androhung von Schlägen mussten die Kinder den Dreck mitessen. Redeten die Brüder zur falschen Zeit, klebte ihre Mutter ihnen die Münder mit Paketband zu.

Einer der beiden Jungen vertraute sich im Januar 2007 schließlich einer Familienhelferin an und machte der Qual ein Ende. Die Brüder wurden vom Jugendamt aus der Familie herausgenommen.

[Landgericht]: Schlossberg 1, Kleve

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03076/index.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Schlagende Eltern zu Haftstrafen verurteilt" ist die Pressemeldung überschrieben, dabei handelt es sich allem Anschein nach nur um einen Elternteil der geschlagen und misshandelt hat, nämlich die Mutter, während ihr Ehemann offenbar keine Kinder mit der Frau hat. Jedenfalls sind die beiden elf und zwölf Jahre alten Jungen nicht die Söhne des Mannes.

Gut möglich, dass der leibliche Vater der beiden Jungen schon Jahre zuvor durch Jugendamt und Familiengericht oder aber durch den väterdiskriminierenden §1626a BGB entsorgt wurden, auf dass die Mutter die Kinder ungehindert schlagen kann. Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.

 

 


 

 

 

Anteiliges Hartz IV für Besuchstage der Kinder

BSG: Keine Verrechnung mit an Partner gezahltem Kindergeld

Arbeitslose und getrennt lebende Mütter und Väter, die nur an einzelnen Tagen Besuch von ihren Kindern bekommen, haben Anspruch auf entsprechend anteilige Hartz-IV-Leistungen. Wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, darf die zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge) dies nicht mit dem Kindergeld aufrechnen, wenn dies an das andere Elternteil ausgezahlt wird. (Az: B 14 AS 75/08 R)

 

Im Streitfall lag das alleinige Sorgerecht beim Vater, der keine Sozialleistungen bezog, wohl aber das gesamte Kindergeld. Die drei Kinder besuchten ihre arbeitslose Mutter in Freiburg aber regelmäßig alle zwei Wochen und für einen Teil der Schulferien. Das Landessozialgericht Stuttgart sprach den Kindern daher sogenanntes Sozialgeld von jeweils 6,90 Euro je Tag zu, den sie bei ihrer Mutter verbringen. Die Arge meinte dagegen, die Mutter müsse diese Kosten von ihrem Anteil am Kindergeld bezahlen.

Das BSG bestätigte nun das Stuttgarter Urteil: Die Mutter habe keinen Zugriff auf das Kindergeld und könne daher die während der Besuche anfallenden Kosten ohne zusätzliche Unterstützung nicht aufbringen. Ob die Arge gegebenenfalls einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vater haben könne, sei hier nicht zu entscheiden.

2. Juli 2009

www.123recht.net/article.asp?a=44979&ccheck=1

 

 

 


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