Väternotruf

November 2009


 

 

 

 

 

Abteilung Agitation und Propaganda

Was in der DDR die "Abteilung Agitation und Propaganda" bestimmte, was der Bürger wissen darf und was nicht, das bestimmen heute deutsche Gerichte, z.B. mittels der Floskel

"Bei der Entscheidung waren daher insbesondere der Persönlichkeitsschutz der Verfügungsklägerin mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den in ihrem Schutzbereich eröffneten Grundrechten der Verfügungsbeklagten gegeneinander abzuwägen.  

Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung der Verfügungsklägerin ist nicht ersichtlich."

Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09

 

"Der vormundschaftliche Staat", so hieß ein Buch des SED-Kritikers Rolf Henrich. Das Buch sollte zur Pflichtlektüre und Prüfungsstoff für alle deutschen Richter gemacht werden, damit solche vormundschaflichen Floskeln wie die des Landgerichts München "Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung der Verfügungsklägerin ist nicht ersichtlich.", mit der Kritiker durch deutsche Gerichte mundtot gemacht werden sollen, endlich der Vergangenheit angehören. 

 

 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit am Landgericht München

35. Zivilkammer

Dr. Thomas Hense (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2009: Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09 - Daumenschrauben für die Informationsfreiheit durch die 35. Zivilkammer.

Dr. Melanie Seuß Pizzoni (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab 01.02.1997, ..., 2011) - 2009: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09 - Daumenschrauben für die Informationsfreiheit durch die 35. Zivilkammer.

Gregor Leister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. 2009: Richter am Landgericht München I / 35. Zivilkammer. Landgericht München I - Urteil vom 19.11.2009: 35 O 9639/09 - Daumenschrauben für die Informationsfreiheit durch die 35. Zivilkammer.

 

 


 

 

 

Otto Zsok: Weil der Vater es nicht wollte ... Wie Alexander auf seine Mutter und die Mutter auf ihren Sohn verzichten musste.

Dokumentation einer Entfremdung zwischen Mutter und Sohn, Thalhofen: Bauer-Verlag, November 2009, 131 Seiten (mit vielen Fotos)

ISBN: 978-3-941013-30-8

Preis: 20 Euro (inklusive Portokosten)

Bestellung durch: regina.kuehnl@t-online.de

Und auch durch: otto@zsok.de

In diesem authentischen Fall ist es der Vater, der den Sohn, Alexander, von der Mutter entfremdet. Die Geschichte ereignet sich im Rhein-Main-Bezirk in den Jahren 1985 bis Ende 2009. Es wird 14 Jahre Geschichte in dem Buch dokumentiert. Die ausgeschlossene Mutter wie der 85-jährige Großvater des inzwischen erwachsenen Enkelkindes melden sich auch zu Wort. Auch in Alexanders Fall wurde gegen grundlegendes Menschenrecht verstoßen: Niemand wollte die durch den Vater verursachte Entfremdung erkennen – und die zuständigen Justizbehörden, das Familiengericht, manche beteiligten Psychologen und Sozialpädagoginnen haben „prächtig“ mitgeholfen.

Im Anhang liest man noch einen „Offenen Brief an verantwortliche Eltern, Familienrichter und Politiker“, eine Meditation über die „Undelegierbare Verantwortung der Eltern“ sowie eine feinfühlige Reflexion: „Seelentrost“. Hier ermuntert der Autor, nach guten Vorbildern zu suchen. Ein tiefsinniges Gebet rundet den Anhang ab. – Aufrüttelnd und lesenswert!

 

 


 

 

 

Jakob Augstein: Martin Walser ist mein leiblicher Vater

27. November 2009, 04:00 Uhr

Der Verleger Jakob Augstein hat den Schriftsteller Martin Walser als seinen leiblichen Vater genannt. "Spiegel"-Gründer Rudolf Augstein sei nur der gesetzliche Vater gewesen, sagte er der gemeinsamen Medienseite von "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau". Nach Aussage Augsteins sei dies "lange bekannt", für die breite Öffentlichkeit aber muss die Nachricht als Neuigkeit gelten. Er habe dies erst als Erwachsener von seiner Mutter Maria Carlsson erfahren.

Der Verleger Jakob Augstein hat den Schriftsteller Martin Walser als seinen leiblichen Vater genannt. "Spiegel"-Gründer Rudolf Augstein sei nur der gesetzliche Vater gewesen, sagte er der gemeinsamen Medienseite von "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau". Nach Aussage Augsteins sei dies "lange bekannt", für die breite Öffentlichkeit aber muss die Nachricht als Neuigkeit gelten.

Er habe dies erst als Erwachsener von seiner Mutter Maria Carlsson erfahren. Sie habe Rudolf Augstein (1923-2002) und den heute 82-jährigen Walser einst miteinander bekanntgemacht. Jakob Augstein (42) vertritt in der Gesellschafterversammlung der "Spiegel"-Gruppe die Erbengemeinschaft und verlegt außerdem die Wochenzeitung "Der Freitag". Dpa

http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5343010/Jakob-Augstein-Martin-Walser-ist-mein-leiblicher-Vater.html

 

 

 


 

 

 

Lebenspartnerschaftsgesetz

Neue Rechtslage stärkt lesbischen und schwulen Eltern den Rücken Samstag, 28. November 2009 07:51

Das 2005 novellierte Lebenspartnerschaftsgesetz eröffnet lesbischen Paaren neue Möglichkeiten. Die darin vorgesehene Stiefkindadoption ermöglicht der Partnerin, das volle Sorgerecht für neugeborene Kinder zu übernehmen - vorausgesetzt, der Vater tritt davon zurück.

Beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) heißt es, nur in Einzelfällen würden die Anträge auf Adoption von den Familiengerichten nicht genehmigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Jugendamtes. Deren Mitarbeiter stünden homosexuellen Eltern inzwischen aufgeschlossener gegenüber. In "Diversity-Schulungen" hätten sie gelernt, auch andere Lebensentwürfe jenseits heterosexueller Beziehungen zu akzeptieren. Bei lesbischen Paaren habe die Option der Stiefkindadoption einen Babyboom ausgelöst, sagt Constanze Körner, die beim LSVD das Projekt Regenbogenfamilien leitet und selbst vierfache Mutter und Co-Mutter ist. Großzügig schätzen die Lobbyisten, dass inzwischen jede dritte Lesbe ein Kind hat. Bei Schwulen sei der Kinderwunsch nicht unbedingt schwächer ausgeprägt, so Körner. Sie würden aber eher versuchen, ein Kind zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen. Würden sie selbst Nachwuchs mit einer lesbischen Frau zeugen, wachse dieser in der Regel bei der Mutter auf. Die Väter hätten mehr Pflichten als Rechte.

 

Den Frauen in ihrer Sprechstunde rät Körner eher davon ab, nach potenziellen Vätern im Internet zu suchen. Sie sagt, natürlich sei es ratsam, gewisse Absprachen vor der Zeugung zu treffen und möglicherweise auch notariell beglauben zu lassen. Vertrauen sei jedoch die wichtigste Voraussetzung. Sie empfiehlt lesbischen Paaren, sich den Samenspender im Bekanntenkreis zu suchen oder sich das Sperma von einer Samenbank zu besorgen - und zwar von Spendern, die ihre persönlichen Daten hinterlegt haben: Nach EU-Recht habe jedes Kind ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist.

Regenbogenfamilien sind nicht nur relativ stabil, die Kinder entwickeln auch ein höheres Selbstwertgefühl als Kinder heterosexueller Eltern. So jedenfalls steht es in einer Studie, die das Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Dazu befragten die Wissenschaftler mehr als 1000 Regenbogenfamilien.

http://www.morgenpost.de/familie/article1214641/Neue-Rechtslage-staerkt-lesbischen-und-schwulen-Eltern-den-Ruecken.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Welt ist ein Narrenhaus, wie man an den Auswüchsen des Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) - http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/BJNR026610001.html - zuletzt unter Ex- Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) - geändert durch Art. 7 G v. 6.7.2009 I 1696 - sehen kann. Frau Zypries ist mittlerweile im politischen Abstellraum, das Gesetz wird ihr hoffentlich bald nachfolgen.

Die politische Dummheit hat eine Adresse: www.bundestag.de

Dort werden die Gesetze gemacht, mit denen die Produktion vaterloser Kinder durch lesbische Frauen angekurbelt wird. Schwule Männer dienen hier lediglich als billige Staffage, da Männer üblicherweise nicht schwanger werden und ihnen, wenn sie denn Vater eines nichtehelichen Kindes sind, durch den Sorgerechtsdiskriminierungsparagraphen §1626a BGB das Sorgerecht von Staats wegen verweigert wird. Nazideutschland 1933 lässt grüßen - http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums

Während nichtverheiratete Väter in Deutschland von Staats wegen weitestgehend rechtlos gehalten werden, rollen die im Bundestag vertretenden Blockparteien  lesbischen Frauen mit Kinderwunsch den roten Adoptionsteppich aus. Zukünftig werden so nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch mehr Kinder als bisher ohne Vater aufwachsen.

Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen. 

 

 

 

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

...

§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners

(1) Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Lebenspartner dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.

(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Lebenspartner nicht nur vorübergehend getrennt leben.

(5) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Lebenspartner können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen. § 1618 Satz 2 bis 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

(6) Nimmt ein Lebenspartner ein Kind allein an, ist hierfür die Einwilligung des anderen Lebenspartners erforderlich. § 1749 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

(7) Ein Lebenspartner kann ein Kind seines Lebenspartners allein annehmen. Für diesen Fall gelten § 1743 Satz 1, § 1751 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 1754 Abs. 1 und 3, § 1755 Abs. 2, § 1756 Abs. 2, § 1757 Abs. 2 Satz 1 und § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

http://bundesrecht.juris.de/lpartg/BJNR026610001.html

 

 

 

 


 

 

 

Erstes «Väterhaus» der Schweiz öffnet Pforten

Im Aargau öffnet bald das erste "Väterhaus" der Schweiz seine Türen. In diesem Haus sollen sich Väter mit ihren Kindern vor gewalttätigen Partnerinnen in Sicherheit bringen können. Initiant ist der Verein verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV).

Im Haus mit dem Namen "ZwüscheHalt" werden bis zu zehn Personen Platz finden, wie VeV-Präsident Oliver Hunziker vor den Medien in Aarau sagte. Die Bewohner würden betreut und beraten.

Das "Väterhaus", das auf privater Basis betrieben wird, soll seine Pforten am 10. Dezember öffnen. Der Standort des Hauses für Väter und Kinder wird - wie auch bei Frauenhäusern üblich - nicht bekanntgegeben.

Die Finanzierung des Angebotes sei vorerst für die Dauer eines Jahres gesichert, hiess es. Die Initianten möchten die Trägerschaft jedoch breiter abstützen und hoffen auf öffentliche Gelder.

Bis heute gehe der überwiegende Teil dieser Gelder an Organisationen von und für Frauen. Es gebe jedoch immer mehr männliche Opfer von häuslicher Gewalt.

Die betroffenen Männer würden in der Gesellschaft diskriminiert und nicht ernst genommen. Auch getrauten sie sich nicht, über ihre Erfahrungen zu reden, obwohl sie Hilfe bräuchten.

Der Verein VeV macht sich dafür stark, dass die Kinder auch bei einer Ehescheidung oder Trennung eine gleichberechtigte Beziehung zum Vater und Mutter pflegen können. In den Regionen Zürich, Mittelland und Zentralschweiz bestehen Selbsthilfegruppen.

Quelle: Schweizerische Depeschenagentur

Letztes Update: 20.11.09, 15:25 Uhr

http://www.a-z.ch/news/politik/erstes-vaeterhaus-der-schweiz-oeffnet-pforten-4648380

 

 

 

 

Weshalb braucht es ein Väterhaus, Herr Hunziker?

Oliver Hunziker (44), arbeitet als Informatiker und ist Vater von zwei Kindern (14 und 15). Er ist geschieden und teilt sich das Sorgerecht. Als Präsident des Vereins für verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV) initiiert er nun das erste «Väterhaus» der Schweiz. Quelle:

Oliver Hunziker (44), arbeitet als Informatiker und ist Vater von zwei Kindern (14 und 15). Er ist geschieden und teilt sich das Sorgerecht. Als Präsident des Vereins für verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV) initiiert er nun das erste «Väterhaus» der Schweiz.

Am 10. Dezember öffnet das schweizweit erste «Väterhaus» seine Tore. Es steht im Kanton Aargau und will Männer mit Kindern aufnehmen, die unter häuslicher Gewalt leiden. Initiant Oliver Hunziker nimmt gegenüber a-z.ch/news Stellung.

Herr Hunziker, warum braucht es ein «Väterhaus»?

Oliver Hunziker: Das Haus soll Vätern mit Kindern Unterschlupf in schwierigen Situationen bieten. Deshalb heisst es auch «Väterhaus» und nicht «Männerhaus». Männer, die mit ihren Kindern zu Hause unter häuslicher Gewalt, psychischer und auch physischer Natur leiden, finden bei uns Hilfe.

Warum steht das Haus gerade im Aargau? Leiden Aargauer Männer besonders unter häuslicher Gewalt?

Hunziker: (lacht) Nein nein, das ist nicht so. Einerseits hat man sich für den Aargau als Standort entschieden, weil der Sitz unseres Vereins für verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter hier situiert ist. Andererseits - und viel wichtiger - ist natürlich die zentrale Lage des Aargaus in der Deutschschweiz mit hervorragenden Anschlüssen nach Zürich, Bern, Basel und in die Innerschweiz. Ein wenig auf der Strecke bleibt die Ostschweiz. Denn eigentlich hätten wir das Haus in St. Gallen eröffnen sollen, wo die Gewaltstatistik an Vätern die mit Abstand erschreckenste ist.

Was wird hilfesuchenden Vätern geboten?

Hunziker: Wir bieten Opfern einen sicheren Ort an, sprich die Möglichkeit, ein paar Tage von zuhause weg zu sein, ohne sich gross Gedanken zu machen, wie das gehen sollte. Daneben können Väter von unserer fachmännischen Beratung vor allem im Bereich Scheidungswesen profitieren. Wir sind seit 20 Jahren - meiner Meinung nach sehr kompetent - in solchen Beratungsfragen tätig.

Kontakt

Zwüschehalt

c/o VeV Schweiz

Postfach 822

5201 Brugg

www.zwueschehalt.ch

www.vev.ch

info@zwueschehalt.ch

079 645 9554

 

Die Adresse des Hauses ist nicht kommuniziert worden. Ist sie geheim, wie das bei Frauenhäuser üblich ist?

Hunziker: Nein, der Standort ist nicht geheim. Wir haben uns lange mit dieser Frage auseinandergesetzt. Ich finde, die Adresse muss nicht gleich herausposaunt werden. Eine Geheimhaltung ist aber im Gegensatz zu Frauenhäusern nicht nötig.

Für ein Jahr ist das «Väterhaus» finanziert. Und dann?

Hunziker: Es muss - und wird - uns gelingen, noch mehr Spendengelder zu erhalten im kommenden Jahr. Zudem hoffen wir natürlich auf öffentliche Gelder. Dazu haben wir bereits eine Anfrage eingereicht.

Interview: Wladimir Steimer

Quelle: a-z.ch News

Letztes Update: 20.11.09, 16:31 Uhr

 

 

http://www.a-z.ch/news/politik/weshalb-braucht-es-ein-vaeterhaus-herr-hunziker-4655811

 

 


 

 

Wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kindern durch beide leibliche Elternteile

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kindern durch beide leibliche Elternteile, auch wenn diese getrennt sind. Das sogenannte Wechselmodell, welches bereits in vielen Ländern Gesetz ist, sollte auch in Deutschland Gesetz werden.

Begründung

"Kinder haben das Recht auf beide leiblichen Eltern. Leben die Eltern getrennt, haben Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang!"

Die Änderungen des Sorge- und Umgangsrecht in vielen anderen Ländern (Frankreich, Belgien, Australien uvm.) hin zum sogenannten Wechselmodell, die freiwillige gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die leiblichen, getrennt lebenden Eltern in Deutschland sowie mehrere Studien seitens verschiedener anerkannter Familientherapeuten sprechen eindeutig für die gesetztliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsreform.

Viele Väter in Deutschland sind bereit, für ihre Kinder mehr als nur ein Wochenend–Besuchselternteil aller 14 Tage zu sein und ihre Rolle als Vater auch wahrzunehmen. Ihnen wird leider oft durch einen unbegründeten Widerstand der Kindsmutter sowie der für deutsche Väter ungünstigen Gesetzgebung, ein dem eigentlichen Kindswohl entsprechender gleichwertiger Umgang versagt. Dies ist vor allem für unsere Kinder ein nicht tragbarer Zustand. Kinder brauchen beide Eltern! Es gibt keinen unwichtigen Elternteil! Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden, obwohl dieser doch Interesse am Kind hat! Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf!

Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen, was bereits ein positiver Ansatz ist.

Darüber hinaus wird das sogenannte Wechselmodell bereits in vielen Familien mit der Trennung, unabhängig von staatlichen Einrichtungen usw. freiwillig durchgeführt.

Kinder brauchen Wurzeln, die sie in Ihren Familien finden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil eine Chance, auch nach der Trennung der Eltern eine Familie zu bilden.

 

 

 

 

Hallo,

auf diese Petition wurde während der letzten Wochen in den verschiedenen Foren und Maillisten bereits teils mehrfach hingewiesen. Da die Zeichnungsfrist morgen abläuft, möchte ich nochmals zur Beteiligung aufrufen. Bis morgen besteht noch die Möglichkeit dazu. Details unten im nachfolgenden Text.

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

Tel. 06627 - 91 50 434 oder 03691 - 88 09 74

mobil 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 

----- Original Message -----

From: Elternforum

To: Elternforum - Mitteilungen (Newsletter an alle)

Sent: Sunday, November 15, 2009 6:33 PM

Subject: [Elternforum] Eilt: Bitte Petition zum Wechselmodell unterzeichnen

 

Hallo Alle,

hiermit will ich ALLE noch einmal daran erinnern, die bisher sich noch nicht angemeldet haben, die Online-Petition zum Wechselmodell

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6933

[size=15] zu unterzeichnen.

Die Petition wurde von uns einer unbekannten Peron am 27.08.09 eingereicht. Bis zum 28.10. hatte es diese Petition erst auf 230 Stimmen gebracht. Jetzt, nachdem der Aufruf über unser Forum und verwandte Listen verbreitet wurde, haben die Petition in relativ kurzer Zeit 652 Personen unterzeichnet.

Das ist aber noch zu wenig, um dieses wichtige Thema der Politik ins Gehör zu bringen. Darum noch mal meine Bitte: über https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition auf der WEB-Site anmelden und selber unterzeichnen.

Für die Petition im Freundes- und Verwandtenkreis, bei Arbeitskollegen und in Verteilern und Listen werben. Die Petition endet am 18.11.09 - es ist also nur noch wenig Zeit. Übrigens gibt es dort auch ein Forum, wo es einige Beiträge gegen die Petition gibt. Macht bitte auch dort aktiv und positiv mit.

Neugierig wie ich nun mal bin, habe ich mir die Liste der Unterzeichner angesehen. Es sind nur ganz wenige Leute von hier aus dem Forum und aus dem VAfK darunter zu finden.

Also bitte ran an den PC und unterzeichnen.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6933

Gruß

Ingrid[/quote]

 

 


 

Gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz auch für nichteheliche Kinder

Presseerklärung 35/2009

Von: Josef Linsler Am: 08.11.2009

 

Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts

Gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz auch für nichteheliche Kinder ab Feststehen der Vaterschaft

Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat Band 5 seiner Schriftenreihe mit dem Titel „Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder“ herausgegeben. Der Verband möchte mit dieser 80 seitigen Schrift einen Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts in dieser Legislaturperiode geben. Das Kernanliegen des Verbandes ist die juristische Gleichbehandlung von Kindern, die außerehelich geboren wurden. Im Gesetz soll die gemeinsame Elternverantwortung ab Feststehen der Vaterschaft – auch im Fall der Trennung - verankert werden. Die Autoren der Broschüre sind Professor Siegfried Willutzki, die Rechtsanwälte Dr. Hans-Peter Braune und Georg Rixe sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler. Willutzki ist bundesweit bekannt als langjähriger profunder Kenner und Gestalter des Familienrechts. Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune ist engagierter Verfechter der gemeinsamen elterlichen Sorge, daher auch Verfasser von Band 1 der ISUV-Schriftenreihe, erschienen 1989 mit dem Titel „Gemeinsame elterliche Sorge“, langjähriger ISUV-Bundesvorsitzender und heute rechtspolitischer Sprecher des ISUV. Rechtsanwalt Georg Rixe bundesweit bekannt als profunder und engagierter Kenner des Kindschaftsrechts, als Anwalt hat er schon zahllosen Betroffenen geholfen, ihre Anliegen beim Bundesverfassungs-gericht oder auch beim Europäischen Gerichtshof sehr erfolgreich vertreten.

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Siegfried Willutzki gibt auf den ersten zehn Seiten einen Problemaufriss, er zeigt auf, wie es zur Alleinsorge der Mutter bei nichtehelichen Kindern kam und mit welchen Argumenten sie gerechtfertigt wird. Willutzki plädiert für folgende Regelung, „den Eintritt der gemeinsame elterliche Sorge auch bei Fehlen der Zustimmung der Mutter allein von der feststehenden Vaterschaft abhängig zu machen.“ Überzeugend legt er dann dar, dass ein modernes Kindschaftsrecht auch dem Wandel der Familienformen Rechnung tragen muss.

Von Josef Linsler wird kurz das bisherige Agenda Setting des ISUV in Presseerklärungen angerissen. Die Situation der nichtehelichen Väter wurde mit „Rechtlos gegenüber dem eigenen Kind“ gekennzeichnet. Anhand von zwei „Fällen“, die Linsler aus mehreren dem Verband bekannten „Fällen“ ausgewählt hat, weil sie „repräsentativ“ sind, wird die Situation von Kindern und Vätern veranschaulicht, wenn sich die Partner trennen.

In beiden Fällen wird dargestellt, wie es im Rahmen der Trennung zur Entsorgung des Vaters, zur Entfremdung des Kindes gegenüber dem Vater und schließlich zur

Umgangsverweigerung kommt. Juristisch kommentiert werden die Fälle von Rechtsanwalt Braune.

Ein besonderes Anliegen ist es dem ISUV: „Kinder schützen durch gemeinsame elterliche Sorge.“ Anhand eines Falles von brutaler Kindesmisshandlung wird aufgezeigt, dass gemeinsame elterliche Sorge und entsprechendes Umgangsrecht eine Barriere gegen Kindesmisshandlung sein kann. Gemeinsame elterliche Sorge ist nach Auffassung des Bundesvorsitzenden Josef Linsler auch ein gesellschaftspolitisches Erfordernis: „Ziel familienrechtlicher Regelungen muss es – unabhängig ob verheiratet oder nicht - auch sein, familiale Netzwerke durch gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten, zu fördern oder gar aufzubauen. Gelebte elterliche Sorge sichert am ehesten, dass beide Elternteile weiterhin berufstätig sind. Nur so lässt sich in der Regel Kinderarmut und Altersarmut und der dauernde Konsum staatlicher Sozialleistungen vermeiden.“

Im Folgenden wird von Rechtsanwalt Rixe die Entwicklung der Rechtsprechung zur elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder skizziert „sowie der vom Bundesverfassungsgerichts eingeforderte gesetzliche Reformbedarf dargestellt und einer Würdigung unterzogen.“ Des Weiteren arbeitet Rixe die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht ein. Es folgt ein Rechtsvergleich, der zeigt, „dass in der ganz überwiegenden Zahl der Staaten in Europa – anders als in Deutschland – die Gleichberechtigung der außerehelich geborenen Kinder beim Sorgerecht ihrer Eltern bereits verwirklicht ist.“

Im folgenden Kapitel werden die Stellungnahmen der Parteien zum Thema darge-stellt, für die CDU wird Ute Granold zitiert, für die FDP Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, jetzige Justizministerin, für die SPD Joachim Stünker, für die Grünen Irmingard Schewe-Gerigk.

Im ausführlichen Fazit werden die Forderungen und Argumente des Verbandes für diese wichtige Reform nochmals zusammengefasst.

Die Schrift ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 8,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

http://www.isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=423

 

 


 

 

 

Trennung ohne Streit für die Kinder

Bericht vom 8. Familienkongress

Der Bundesverein „Väteraufbruch für Kinder“ veranstaltete am 7. und 8. November 2009 den 8. Familienkongress für Mitarbeiter in Beratungsstellen und Jugendämtern, Rechtsanwälte und Familienrichter. Ein interdisziplinärer Dialog zwischen Jugendamt, Gutachtern, Rechtsanwälten und Richtern nach dem Vorbild der Cochemer Praxis machte die ersten Erfahrungen mit dem neuen Familienrecht deutlich und zeigte Lösungsansätze auf, um den Paarkonflikt nicht zur Waffe gegen die Kinder werden zu lassen. Etwa 200.000 Kinder sind jährlich von einer Trennung betroffen, viele von ihnen leiden unter dem Umgangsboykott bis hin zur völligen Ausgrenzung eines Elternteils. Nun werden Familienrechtsverfahren vorrangig behandelt, bevor sich der Streit verfestigen kann. Auch sollen die Umgangsrechte des Kindes besser geschützt werden. Für hartnäckige Fälle können auch Ordnungsstrafen bei Umgangsboykott verhängt werden. Wird sich die alltägliche Praxis der Umgangsboykotte und Loyalitätskonflikte freiwillig ändern lassen oder braucht es staatlichen Druck?

 

Gäste

- Dr. rer. medic. Dipl.-Psych. Anne Liedtke - Gutachterin im Rechtspsychologischen Institut Halle

- Katharina Brederlow - Leiterin des Jugendamtes Halle

- Thomas Krille - Richter am Amtsgericht Zerbst, Vorsitzender des Bundesverbandes "Anwalt des Kindes"

- Josef Mohr - Fachanwalt für Familienrecht München

Der Praktikant des Väterradios, Johannes Baumgarten hat verschiedene Tagungsteilnehmer interviewt und seine Beiträge werden in der Sendung zu hören sein. Ich möchte mich bei ihm herzlich bedanken.

 

 

Material zur Sendung:

Material Homepage des Familienkongresses mit Anmeldemöglichkeit

Material Verband Anwalt des Kindes

Material Jugendamt Halle

Material Rechtspsychologisches Institut Halle

Material Homepage von Josef Mohr - Fachanwalt für Familienrecht

 

Sendezeit am Donnerstag, den 19.11.2009 auf Radio Corax von 19:00 - 19:50 Uhr

Vom 24.06.04 an streamt Radio Corax die Sendungen live ins Internet.

Alles was gebraucht wird ist ein einfacher Winamp-player. [mehr]

http://www.väterradio.de/html/sendevorschau.html

 

 

 


 

 

 

Trennung ohne Streit für die Kinder?

- erste Erfahrungen mit der FGG-Reform

 

Familienkongress am 7./8. November 2009 in Halle/Saale

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ersten Erfahrungen mit der neuen FGG-Reform werden bereits gemacht. Am 1. September fand ein langer Weg sein Ende und die Gesetzesänderungen traten in Kraft. Viele Jahre wurde über eine Verbesserung des neuen Kindschaftsrechtes diskutiert. Elemente der Cochemer Praxis flossen ein, aber auch die Verschärfung der Rechtsmittel war ein wichtiges Thema. Nun sollen Familienrechtsverfahren vorrangig behandelt werden, bevor sich der Streit verfestigen kann. Auch sollen die Umgangsrechte des Kindes besser geschützt werden.

Mittlerweile gibt es die ersten Erfahrungen bei allen beteiligten Professionen und wir wollen uns über diese Erfahrungen austauschen.

 

Trennung ohne Streit für die Kinder?

- erste Erfahrungen mit der FGG-Reform

 

Daher laden wir Sie hiermit zu unserem 8. Familienkongress ein. Er richtet sich an Vertreter der beteiligten Professionen und engagierte Eltern. Der Kongress findet statt am

 

7./8. November 2009 in Halle/Saale

www.familienkongress.vaeteraufbruch.de

 

Auf der WEB-Seite zum Kongress erfahren Sie mehr über Programmdetails und Vorstellung der Referenten. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Anreise, Anmeldung und eventuelle kurzfristige Änderungen. Ebenfalls stehen PDF-Druckvorlagen für unseren Veranstaltungsflyer zum Download zur Verfügung.

Auf dem Kongress werden Vertreter aus allen Professionen über die Veränderung ihrer Arbeit und ihre Erfahrungen in der Praxis berichten. Ziel ist es, aktive Hilfe für die Beratungsarbeit vor Ort zu bieten. Dazu gehören die Informationen über die wesentlichen Veränderungen, die Vorstellung der Umsetzung in der Praxis und ein Austausch über die ersten Erfahrungen.

Der Familienkongress findet seit 8 Jahren jährlich in Halle statt. Ziel ist es, vor allem neue Lösungsansätze in der familienrechtlichen Praxis vorzustellen. So wurde die Cochemer Praxis im Jahr 2003 erstmals einer größeren bundesweiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Veranstaltet wird der Familienkongress vom Väteraufbruch. Der gemeinnützige Verein ist seit 1988 die einzige bundesweite Väterorganisation. Ziel ist es, die Rolle der Väter für die Familienarbeit zu stärken und Kindern auch nach einer Trennung der Eltern eine lebendige Beziehung zu beiden Eltern zu erhalten. Er ist in rd. 150 Kreisgruppen und lokalen Kontaktstellen als Selbsthilfegruppen und auf Bundesebene als familienpolitischer Fachverband organisiert.

Wir würden uns freuen, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben. Die Teilnehmerzahl müssen wir leider begrenzt halten. Daher bitten wir um baldmögliche Anmeldung. Wir freuen uns nun auf den 8. Familienkongress, sicher wird es wieder viele spannende Diskussionen geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

Tel. 06627 - 33 59 95 oder 3691 - 88 09 74

mobil 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Allen Kindern beide Eltern!

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

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Podiumsdiskussion über Familienrecht und Feminismus in Deutschland

Ein Film, ein Tabu und verzweifelte Väter

Von Georg Kern

+ Hört auf Eure Kinder! Streitschrift zum Thema Sorgerecht, Elternrecht, Kinderrecht. Eschborn 2009. Klotz Verlag GmbH in der SichVerlagsgruppe. 170 Seiten. ISBN: 978-3-88074-019-8. Preis: 15 Euro.

Eine Familienrichterin, ein SPD-Landtagsabgeordneter, ein Psychologe und eine Journalistin : Bei einer Podiumsdiskussion kürzlich im Magdeburger Studiokino sitzen viele Menschen, die sicher noch viel mehr zum Thema des Abends sagen könnten. Doch erst einmal geht es um Douglas Wolfsperger, Regisseur aus Berlin.

Gerade wurde sein Film gezeigt, " Der entsorgte Vater ". Das Licht ist angegangen und die Journalistin Bettina Röhl, die das Gespräch moderiert, hat die Debatte eröffnet. Da steht ein Mann auf, vielleicht Mitte 30, und dankt Wolfsperger dafür, dass er den " Mut " gehabt habe, ein " solches Tabuthema anzufassen ".

 

Entsorgte Väter : Darunter versteht der Regisseur Männer, die nach einer Trennung ihren Nachwuchs nicht mehr sehen dürfen, weil es Gerichte so entschieden haben – und schwer darunter leiden. Über fünf Fälle berichtet Wolfsperger in seinem Film – einschließlich über sich selbst. Die Meinungen im Publikum – rund 120 Besucher sind gekommen – klaffen anschließend weit auseinander.

Buch zum Thema

Da sind Männer wie der Mitte 30. Da ist aber auch jene Frau, die kritisiert, dass man im Film fast ausschließlich betroffene Väter sehe. " Sie hätten genauso gut einen Film über das Leiden der Frauen drehen können. " Wolfsperger weist das zurück : Er habe sich nunmal für die Männerseite entschieden und er hätte bei allen Fällen auch gerne die Gegenseite zu Wort kommen lassen. Dazu sei allerdings nur eine Mutter bereit gewesen ( die im Film auch auftritt ). Er erhebe auch nicht den Anspruch, eine objektive Reportage vorgelegt zu haben. " Wir sitzen im Kino. " Er wolle über das Vehikel der Kunst ein Tabuthema an die Öffentlichkeit transportieren.

Das ist Wolfsperger gelungen. " Der entsorgte Vater " ist umstritten und auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Eines aber hat der Film bereits geschafft : Er hat eine neue Debatte über das Familienrecht in Deutschland und die Familienrechtsprechung ausgelöst.

Was auch die Zusammenarbeit des Regisseurs heute Abend mit der Magdeburger SichVerlagsgruppe erklärt. Ursula Hensel und Wolfgang Sich sind die Initiatoren der Veranstaltung – in dem Verlag ist jetzt eine " Streitschrift zum Thema Sorgerecht, Elternrecht, Kinderrecht " erschienen.

Entsorgte Väter : Es gebe eine Schieflage in Deutschland – vor Gericht erhielten Frauen zu oft Recht und Väter dürften ihren Nachwuchs nicht mehr sehen, obwohl es keinen trifftigen Grund dafür gebe, so die These der Veranstaltung. Und die Moderatorin Bettina Röhl dreht die These einen Schritt weiter : Schuld an dieser Schieflage sei übertriebener Feminismus, der auf Recht und Rechtsprechung Einfluss nehme.

Ute Flotho, Familienrichterin am Amtsgericht Oschersleben, weist das zurück. Gerade das reformierte Familienrecht in Deutschland sei " richtig gut ". Aber auch davor habe der Fokus des Rechts in Deutschland auf dem Kindeswohl gelegen, was zu begrüßen sei. Damit wolle sie selbstverständlich nicht ausschließen, dass einzelne Richter, vielleicht auch auf Grund falscher Indizien, Fehlentscheidungen treffen.

Ähnlich argumentiert auch der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Bischoff. Es sei immer schwierig, in solchen Fragen zu urteilen, ohne den Einzelfall zu kennen. Moderatorin Röhl sieht dennoch strukturelle Probleme im deutschen Familienrecht : So gelte für nichteheliche Kinder, dass die Mutter automatisch das volle Sorgerecht erhalte – es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Möglich sind Sorgerechtserklärungen, die vor Gericht auch " absolut wasserdicht " seien, wie Familienrichterin Flotho betont.

Viele Menschen wüssten aber gar nicht, dass es diese Möglichkeit gebe, erläutert eine Frau im Publikum. Sie sei daher dafür, dass junge Menschen in der Schule über Familienrecht informiert werden sollten. Immerhin, eine Studie des Leibniz-Institus ergab kürzlich : 57 Prozent der in den ostdeutschen Bundesländern geborenen Kinder sind nichtehelich.

Wichtig sei in Trennungssituationen für die Kinder zunächst, dass die Kommunikation zwischen den Eltern nicht abreiße, betont der Psychologe Wolfgang Krahé. Wohl auch deshalb wird in Deutschland neuerdings verstärkt auf das sogenannte Cochemer Modell gesetzt, das in der Streitschrift auch beschrieben wird. Dabei setzen sich verschiedene Personen und Institutionen, die an familiengerichtlichen Verfahren beteiligt sind, zusammen, um die Kommunikation zu verbessern. Ziel ist, dass beide Elternteile die Bindung des Kindes zu Mutter und Vater zulassen.

Viele Betroffene

Wie schwer die Kommunikation zwischen Eltern nach der Trennung sein kann, zeigt am Donnerstagabend nicht nur der Film. Immer mehr Männer im Publikum stehen auf und sagen, dass auch sie ihren Nachwuchs nicht mehr sehen dürften, worunter sie litten. Auch wenn über die Einzelheiten dieser Streitfälle nichts oder – wie auch im Film – kaum etwas gesagt wird : Wolfspergers " Der entsorgte Vater " trifft offenbar einen Nerv.

03.11.2009

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/meinung_und_debatte/meinung_und_debatte/?em_cnt=1525426

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Ute Flotho, Familienrichterin am Amtsgericht Oschersleben, weist das zurück. Gerade das reformierte Familienrecht in Deutschland sei " richtig gut ". Aber auch davor habe der Fokus des Rechts in Deutschland auf dem Kindeswohl gelegen, was zu begrüßen sei. Damit wolle sie selbstverständlich nicht ausschließen, dass einzelne Richter, vielleicht auch auf Grund falscher Indizien, Fehlentscheidungen treffen." - heißt es in der Pressemeldung. Die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder findet Ute Flotho, Familienrichterin am Amtsgericht Oschersleben offenbar "richtig gut". Wir finden das gar nicht gut, sondern sexistisch, männer- und kinderfeindlich und einen politischen Skandal, zu dem nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss aus 2003 in beschämender Weise beigetragen hat.

Pfui Deibel Deutschland, kann man da nur sagen.

 

 


 

 

Waffe im Schlafzimmer

Vater des Winnenden-Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Stuttgart - Mit gezielten Schüssen hat Tim Kretschmer am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen niedergestreckt, darunter acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen. Die Angehörigen der Opfer wollen, dass dafür jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Der 17-jährige Amokläufer brachte sich selbst um. Jetzt soll sein Vater für die Tat büßen: Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag. Damit kommt es voraussichtlich zu einem öffentlichen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft wollte es eigentlich bei einem Strafbefehl bewenden lassen. "Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten." Die Bluttat hatte eine Diskussion über das Waffenrecht und Computerspiele ausgelöst. Das Waffenrecht wurde verschärft. Tim Kretschmer beging den Amoklauf mit der Waffe und der Munition seines Vaters. Die Pistole lag im Kleiderschrank im elterlichen Schlafzimmer. Der Vater hatte sie nicht - wie vorgeschrieben - verschlossen aufbewahrt.

Die Richter müssen nun entscheiden, inwieweit der Vater die psychische Erkrankung seines Sohnes wahrnehmen und daher vorhersehen konnte, dass Tim Kretschmer mit der Waffe eine Straftat begeht. Gegen den Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Er lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort. Als Strafmaß für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wollte keine Details bekanntgeben: "Wir bestätigen die Dinge erst, wenn die Betroffenen davon Kenntnis bekommen", sagte er. "Für eine Anklage spricht generell, dass wir keinen Strafbefehl beantragen, wenn manche Dinge ungeklärt sind." Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er seine Waffe offen aufbewahrte. dpa

13.11.2009 03:15 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/z5w38C/3143701/Waffe-im-Schlafzimmer.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten.", heißt es in der Pressemeldung. Merkwürdig, wozu muss ich als hinterbliebener Elternteil die Hintergründe der ehrbaren Familie wissen, deren Sohn 15 Menschen tötet? Eigentlich muss ich nur wissen, dass da eine schussbereit Pistole griffbereit im Schlafzimmer der Eltern des Täters lag und dieser seinem narzisstischen Geltungs- und Rachebedürfnis in mörderischer Weise freien Lauf ließ. Wenn man das alles noch mal von einem teuren Gutachter für 50.000 € vorgetragen bekommt, was ändert es am Tod des eigenen Kindes?

Jetzt geht es um Bestrafung oder Nichtbestrafung des Vaters und Waffeninhabers, das ist nun mal die Idee eines Strafverfahrens, danach gibt`s dann Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung des Vaters. Die 15 Opfer und ihre nächsten Angehörigen würden einen Freispruch aber wohl kaum verstehen, schließlich ist eine Pistole keine Tischtenniskelle, die man eben mal so rumliegen lässt. Nächstens kommen noch die Taliban auf die Idee mit der Maschinenpistole durch Winnenden zu bummeln und keiner stört sich daran.

 

 

 


 

 

SCHWERIN

Männertag - und keiner macht mit?

03. November 2009 | 00:10 Uhr | von Maren Ramünke-Hoefer

 

Rosen von Politikern, eine Straßenbahn mit Informationen und Musik, Glückwünsche am Arbeitsplatz - der Internationale Frauentag wird jedes Jahr am 8. März groß gefeiert. Heute ist Internationaler Männertag - doch wo sind Blumen, Festtagsstimmung und Forderungen? SVZ begab sich auf Spurensuche nach einem vernachlässigten Aktionstag.

"Vielen Männern scheint gar nicht bewusst zu sein, dass es diesen Tag gibt", sagt Schwerins Gleichstellungsbeauftragte Petra Willert. "Ich selbst habe ihn zugegebenermaßen auch nicht auf der Uhr gehabt." Verzeihlich, denn eine Tradition hat der Internationale Männertag am 3. November noch nicht. Bis heute sei auch niemand an sie herangetreten mit der Bitte, eine entsprechende Aktion zu organisieren - so wie beim Internationalen Frauentag üblich, den das Schweriner Frauenbündnis initiiert. Ein vergleichbares Männerbündnis gibt es in der Stadt nicht. Also auch keine Probleme? "Der Tag will aufmerksam machen auf die geringere Lebenserwartung von Männern. Nach meiner Erfahrung kümmern sich Männer oft zu spät um die eigene Gesundheit. Weil sie meist Familienernährer sind und wissen, dass es für alle schlecht aussieht, wenn sie ausfallen, verschleppen sie manche Krankheit", so Willert.

Mobbing, Beziehungskonflikte und Armutsprobleme sind die Haupt-Themen, mit denen sich Schweriner Männer zurzeit an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Natürlich gäbe es auch männliche Misshandlungsopfer, aber wenige. Die Interventionsstelle für häusliche Gewalt kümmert sich um sie. "Bedarf für ein Männerhaus gibt es in Schwerin nach meinen Erfahrungen nicht", erklärt Petra Willert.

Deutlicher auf sich aufmerksam machen derzeit in Schwerin die Väter, die den Internationalen Männertag gern zum Anlass nehmen, um ihr Anliegen kundzutun: "Männer sollten ihre Vaterrolle aktiver wahrnehmen mit mehr Zeit, Konzentration und Interesse. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur eine Forderung für Frauen, sondern auch für Männer", sagt Gerhard Bley, lokaler Ansprechpartner des deutschlandweiten Vereins "Väteraufbruch". In Schwerin versucht er gerade, einen Väter stammtisch ins Leben zu rufen. Wer Interesse hat, dabei mitzumachen, kann auf der Internetseite www.vaeter-schwerin.de Kontakt aufnehmen und sich an der Terminfindung beteiligen.

http://www.svz.de/lokales/schwerin/artikeldetails/article/217/maennertag-und-keiner-macht-mit.html

 

 

 

 


 

 

Der Film „Der entsorgte Vater“ kommt in die Schweiz

In Deutschland zensiert, kommt dieser ebenso aktuelle wie aufwühlende Film nun auch in der Schweiz zur Aufführung. In „Der entsorgte Vater“ des Konstanzer Filmemachers Douglas Wolfsperger kommen Väter zu Wort, die ihre Kinder schon seit Jahren nicht mehr gesehen haben – weil sie deren Mütter als Privatbesitz betrachten und ihnen den Kontakt zum Vater verweigern.

Dieser packende Film wird in Zürich am Samstag, 7. November um 12 h im Kino Riff-Raff an der Neugasse, Ecke Langstrasse in Anwesenheit des Regisseurs gezeigt. Danach findet eine Diskussion statt. Wer an diesem Datum nicht kann oder im Raum Bern wohnt, kann sich den Film am 8.11. um 11 h im Kino Cinématte ansehen.

Quelle:

http://www.vev.ch

 

Mit der Bitte um Weiterleitung:

Newsletter des VeV Schweiz

"Der entsorgte Vater" nun endlich auch in der Schweiz!

Nach grossen Erfolgen in Deutschland ist es dem VeV gelungen, den Film "der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsberger endlich auch in die Schweiz zu bringen. Erste Vorführungen sind bereits geplant für Zürich und Bern, weitere werden hoffentlich folgen. Douglas Wolfsberger selbst wird ebenfalls daran teilnehmen und mit den Besuchern anschliessend über den Film und das Thema diskutieren.

VeV präsentiert:

2 schweizer Premieren in Anwesenheit des Regisseurs

Quelle: http://www.vev.ch/dokumente/newsletterarchiv/na.php?showEntry=0&selectedYear=2009

 

Filmvorführung „der entsorgte Vater“

Samstag 7. November 2009 um 12.00

Vorführung in Zürich im Kino Riffraff

- in Anwesenheit des Regisseurs -

http://www.riffraff.ch/

Sonntag 8. November 2009 um 11.00

Vorführung in Bern im Kino Cinématte

- in Anwesenheit des Regisseurs - http://www.cineman.ch/kinoprogramm/process.php?day=&radius=city&city=Bern

Ticketreservation: http://www.vev.ch/index.php?option=com_performs&formid=2

Weitere Fragen unter Tel: +41 (0) 78 747 1730 oder kino@vev.ch

 

Herzliche Grüsse

Henning Riepen

Vorstand im

Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. riepen@vafk-karlsruhe.de Mailingliste papa-info - immer gut informiert e-mail an die Liste schreiben: papa-info@listen.jpberlin.de

web: https://listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/papa-info

 

 

 


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