Väternotruf

Januar 2010


 

 

 

 

Position des Väteraufbruch für Kinder e.V. zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. 

(verabschiedet vom Bundesvorstand einstimmig am 11.01.2010)

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGMR) vom 3.12.2009 im Fall Zaunegger müssen auch in Deutschland Väter, die mit der Mutter ihres gemeinsamen Kindes nicht verheiratet sind, einen Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge erhalten, der unabhängig von der mütterlichen Zustimmung ist. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. empfiehlt als Lösung die gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung, möglichst ab Geburt als Regelfall auch für alle nicht miteinander verheiratete Eltern. In einigen wenigen Ausnahmefällen, die gesetzlich genau zu bestimmen sind, mag diese Regel ausgesetzt sein. Notwendiger Teil dieser Lösung ist, dass die Vaterschaftsanerkennung ohne die Zustimmung der Mutter oder Dritter wirksam werden soll, aber begleitet werden muss von einer eidesstattlichen Erklärung des Anerkennenden, der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Darüber hinaus hat der Anerkennende vorab in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung nach BGB § 1598a einzuwilligen. Gegenwärtig wird eines von vier im Westen und fast zwei von drei Kindern im Osten Deutschlands nicht ehelich geboren. Jedes dieser Kinder hat ein Grundrecht, von seinen beiden Eltern umsorgt zu werden. Jedes Jahr wird dieses Kinderrecht jedoch etwa 110.000 Neugeborenen verwehrt, weil keine gemeinsame Sorgeerklärung zustande kommt. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage wird diesen Kindern der vollgültige Vater dauerhaft vorenthalten. Das ist im Westen jedes siebte, und im Osten jedes vierte aller neugeborenen Kinder. Sollte mit der Mutter nicht verheirateten Vätern bei der anstehenden Reform lediglich ein Klagerecht auf gemeinsame elterliche Sorge nach Kindeswohlprüfung („Antragslösung“) eingeräumt werden, dann wird dieser Zustand in eine unabsehbare Zukunft hinein verlängert: Die Erfahrungen seit 2004 mit dem Gesetz zur Einführung einer Übergangsregelung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz für nicht miteinander verheiratete Eltern, die sich vor 1998 getrennt hatten, und für die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2003 genau eine solche Antragslösung geschaffen werden musste, sind eindeutig: die Antragslösung hat nur in einer winzigen Zahl von Fällen zur gemeinsamer Sorge geführt. Nur in 43 Fällen wurde gemeinsame Sorge gerichtlich begründet. Während des gleichen Zeitraums wurden 487.179 Sorgeerklärungen von Eltern abgegeben. Nun liegt auch in Ländern mit einem „Antragsverfahren“ – wie etwa Großbritannien – der Anteil von nicht-ehelich geborenen Kindern mit gemeinsamer Sorge beider Eltern höher als bei uns. Dennoch ist ein Antragsverfahren grundsätzlich Konflikt stiftend und gefährdet die Kooperation der Eltern bei der Erziehung ihres gemeinsamen Kindes. Nur eine Lösung nach den Vorstellungen des Väteraufbruch für Kinder e.V. ist geeignet, allen Kindern zwei vollgültige Eltern verschaffen. Die Empfehlungen des Väteraufbruch für Kinder e.V. orientieren sich an den erprobten Regelungen in den Artikeln 316, 332 und 372 des Code Civil der Französischen Republik, die einer ganzen Reihe anderer europäischer Staaten als Vorbild für ihr eigenes Kindschaftsrecht gedient haben. Der Väteraufbruch weiß die Mehrzahl moderner Eltern, die Mehrzahl von jungen Frauen, und auch die Mehrheit der Wählerschaft überhaupt hinter diesen Empfehlungen. Insofern ist die Gesellschaft nicht beim Kindschaftsrecht von 1998 und auch nicht beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern von 2003 stehen geblieben. Die Empfehlungen des Väteraufbruch für Kinder e.V. sind eingebettet in Empfehlungen zur Schaffung einer neuen Beratungs- und Mediationskultur für Eltern. Nach Ansicht des Väteraufbruch für Kinder besteht weit über die Neuregelung der elterlichen Sorge hinaus zusätzlicher familienpolitischer Handlungsbedarf, um Väter stärker in die Familien einzubinden. Beispielsweise fehlt bisher ein wirksamer Schutz von aktiven Vätern gegen berufliche Diskriminierung sowie ein Beratungsangebot, das jungen Eltern bei der Entwicklung ihrer individuellen Strategie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt.

 

ausführlich unter 

www.vafk.de

 

 

Kommentar Väternotruf:

Es kreißte das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung den Artikel 224 §3-§5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - Antragsrecht für die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der Mutter zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge für nichtverheiratete Väter, deren Kind vor dem 01.06.1988 geboren ist und die längere Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben.

Es kreißte das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung und gebar eine tote Maus. Der Steuerzahler und die nichtverheirateten Väter zahlen die Zeche für den  mutterfixierten ideologischen Blick der Verfassungsrichter und der an ihren Lippen hängenden Sesselpuper in der Bundesregierung.

Pfui Deibel Deutschland

 

 


 

 

Nachtcafé: Väter und Söhne

Freitag, 29.1.2010 | 23.00 Uhr im SWR Fernsehen

 

http://www.swr.de/tv/-/id=2798/did=5902320/pv=video/nid=2798/2yw1aj/index.html

 

 

 


 

 

Staatliche sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder in Deutschland

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR

Zaunegger gegen Deutschland

Zaunegger gegen Deutschland

Urteil vom 03.12.2009

in deutscher Übersetzung und mit Kommentar von Dr. Jens M. Scherpe, Cambridge

veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 2010, Heft 2

 

FamRZ 2010, 103

 

www.famrz.de

 

 


 

 

 

„Anleitung zur Kindesentführung“

und

Restitutionsklage

bezüglich Sorgerecht für Väter angeht, denen die elterliche Sorge wegen § 1626 a Abs. 2 BGB aberkannt wurde in Verbindung mit EuGHMR Zaunegger vom 03.12.2009.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herrn von Väternotruf,

ich möchte Sie gerne auf meine – in Anlehnung an einen englischen Artikel verfasste – natürlich ironisch zu verstehende Satire „Anleitung zur Kindesentführung“ aufmerksam machen.

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/01/10/anleitung-zur-kindesentfuhrung/

 

Es gibt auf dem Blog auch einige wichtige und interessante Anmerkungen zum Fall EuGHMR Zaunegger vom 03.12.2009.

Das Urteil des EuGH ist Restitutionsgrund nach § 580 Ziff. 8 ZPO, was alle Väter angeht, denen die elterliche Sorge wegen § 1626 a Abs. 2 BGB aberkannt wurde.

Restitutionsklagen müssen nach § 586 ZPO binnen Monatsfrist ab Rechtskraft erhoben werden, voraussichtlich also in dem Monat ab dem 03.03.2010.

Schließlich ist noch anzumerken, dass der EuGH im Fall Zaunegger zwar die Feststellung der Menschenrechtswidrigkeit als ausreichend befand. Das bedeutet aber nicht, dass in anderen Fällen nicht dennoch Staatshaftungsklagen wegen Diskriminierung eingereicht werden können und sollten.

 

Mit freundlichen Grüssen,

 

A. Fischer, Rechtsanwalt

 

 

Anwaltskanzlei Fischer

Lange Str. 52

76530 B.- Baden

Tel. +49 (0) 7221-3939752

Fax +49 (0) 7221-3939752

Email: info@anif.de

Internet: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de

 

 

 


 

 

Zweifelhafte Vaterschaft: Kuckuckskinder häufiger als gedacht

Axel Meyer

Vermeintliche Väter sind erstaunlich oft nicht die biologischen, wie wissenschaftliche Studien belegen. Doch die falsche Vaterschaft ist keineswegs nur ein menschliches Phänomen: Selbst vermeintlich monogame Tierarten gehen manchmal fremd - wobei der evolutionsbiologische Nutzen der Untreue nicht immer klar ist.

KONSTANZ. Das Wortungetüm Vaterschaftswahrscheinlichkeits-Hypothese besagt, dass männliche Tiere sich bei der Fürsorge um die Jungen zurückhalten sollten - evolutionsbiologisch argumentiert. Denn sie können sich nicht sicher sein, dass sie den Nachwuchs wirklich gezeugt haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies besonders ein Problem für Männchen von Arten mit innerer Befruchtung (also Vögel, Säugetiere und einige Fische) ist, denn die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlinvestition ist hier besonders groß.

Es mag manchen enttäuschen, aber seit es DNS-Tests zur Vaterschaftsanalyse gibt, wurden immer mehr Fälle von sogenannter „extra-pair-fertilization“ (EPF), also der Vaterschaft außerhalb des Brutpaares, bekannt. Bei vielen Singvogelarten, etwa Meisen, sind oft 20 bis 30 Prozent der Eier vom Nachbarn befruchtet und nicht vom aufopfernden, nestbauenden und futterbringenden Männchen.

Ja, selbst bei den seit Konrad Lorenz so bekannten Weltmeistern der Monogamie, den Gänsen, ist EPF bekannt. Warum Weibchen sich erst nach langer Balz für ein Männchen, sein Territorium und Nest entscheiden und ihn dann doch mit dem Nachbarn betrügen, ist evolutionsbiologisch weniger klar.

Ich erkläre immer zu Weihnachten meinen Studenten, dass sie von ihrer Großmutter mütterlicherseits größere Geschenke erwarten können als von der Großmutter väterlicherseits, denn die kann sich nicht ganz sicher sein, dass ihr Sohn wirklich der Vater des Enkels ist. Dabei reagieren Väter - natürlich unbewusst - auf vermeintliche Ähnlichkeiten mit Junior besonders sensibel. Je ähnlicher ihm das Kind zu sein scheint, desto eher wird er bei der Mutter bleiben und für den Nachwuchs sorgen, sagen Evolutionspsychologen.

Aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann, der sich sicher zu sein scheint, der biologische Vater zu sein, dies wirklich ist? Es ist schwierig, dazu verlässliche Daten aus vielen Kulturen zu bekommen. Eine Meta-Analyse aus 67 verschiedenen Studien (2006 in „Current Anthropology“ veröffentlicht) fand heraus, dass sich fast zwei Prozent der vermeintlichen Väter ein Kuckuckskind unterjubeln ließen.

Die Spanne reichte von 0,4 Prozent bei jüdischen Priesterkindern bis zu fast zwölf Prozent in der Stadt Nuevo León in Mexiko. Wenn sich die Männer von vornherein über ihre Vaterschaft unsicher waren, bestätigte sich ihr Verdacht oft (in 31 Studien untersucht): zu etwa 15 Prozent in Russland, fast 17 Prozent in Deutschland und über 50 Prozent in Schweden und den USA.

Der natürliche Vater, der aber nicht der rechtliche ist, hat in Deutschland nicht das Recht, seine Vaterschaft überprüfen zu lassen. Das Gesetz muss geändert werden.

07.01.2010

http://www.handelsblatt.com/technologie/forschung/zweifelhafte-vaterschaft-kuckuckskinder-haeufiger-als-gedacht;2508834

 

 


 

 

 

Qualifizierungskurse für Tagesmütter und Tagesväter finden in der in der Kindertagespflegebörse Harburg am 8. Januar 2010 statt

21.12.2009

Am 8. Januar 2010 bietet die Tagespflegebörse Harburg interessierten Bürgerinnen und Bürgern Kurse aus dem Qualifizierungsprogramm an.

 

Kinderbetreuung Kinderbetreuung (Bild: Rolf Künast / PIXELIO)

Dabei stehen unterschiedliche Themen zur Auswahl:

• Gestaltung der Zusammenarbeit von Tagesmüttern und Tagesvätern mit den Eltern der Tagespflegepersonen

• Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege

• Eingewöhnung von Tageskindern bei der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater

Das Programm der Kindertagespflegebörse Harburg richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die bereits Tagesmutter bzw. Tagesvater sind oder dies gern werden wollen. Das gesamte Programmheft und weitere Informationen sind unter der angegebenen Adresse erhältlich. Eine Anmeldung zu den Qualifizierungskursen ist unbedingt erforderlich.

 

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2032666/2009-12-21-kurse-tagespflege.html

 

 


 

 

 

 

2. Januar 2010, 11:58 Uhr

Kindesentführung: Verzweifelte Suche nach Rafael

Seit vier Jahren sucht Jörg S. seinen Sohn. Dessen Mutter ist mit dem mittlerweile sechsjährigen Rafael in Mexiko untergetaucht. Selbst die Behörden sind machtlos. 

Von Stefanie Zenke

 

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Wo auch immer sein Sohn jetzt steckt, in Deutschland würde es Rafael besser gehen, ist sich S... sicher. "Er könnte bessere Schulen besuchen, hätte bessere Berufsaussichten." Der Mann weiß natürlich, dass ein Kind auch seine Mutter braucht. "Aber auch andersrum gilt, dass man dem Vater das Kind nicht vorenthalten darf", sagt er verbittert.

Vielleicht wäre die Geschichte, die Alejandra erzählen würde, eine ganz andere?

http://www.stern.de/panorama/kindesentfuehrung-verzweifelte-suche-nach-rafael-1532346.html

 

 

 


 

 

23 Eletroweidezäune gestohlen - Mildes Urteil : "biker lady 15" stellte ihre Beute mit Foto ins Netz und verkaufte alles bei Ebay

Brilon, 07.01.2010, Paul Roetz

Marsberg/Brilon. Gestern wird Justitia hinter der Augenbinde gelächelt haben, wenn ansonsten vor ihr nur das Gesetz Gültigkeit hat — und zwar für jedermann, egal, wer auch immer vor ihr steht.

Denn Weidezäune stehlen, kommt für alle teuer zu stehen. Deswegen bekam die 50-jährige Angeklagte aus Marsberg auch ein Jahr Gefängnis aufgebrummt. Glück für sie, dass ihr zwei Jahre Bewährung eingeräumt wurden und sie deswegen nicht „einfahren” muss.

Oberstaatsanwalt Hummert, der gestern bei Schnee und Eis aus Arnsberg angereist war, zeigte Herz bei seinem Antrag auf ein Jahr mit zwei Jahren Bewährung sowie Ableistung von 200 Sozialstunden. „Ich hoffe, sie haben daraus gelernt. Sie bewegen sich auf ganz dünnem Eis. Sollte wieder etwas passieren, müssen Sie einziehen.” Die Angeklagte, Mutter von zwei Kindern und einem Pflegekind, geschieden und seit 1996 arbeitslos, wurde beschuldigt, in 23 Fällen Weidezaungeräte gestohlen zu haben.

Wie geschnitten Brot

Im Netz bei Ebay machte sie dann günstige Offerten (mit Foto). 22-mal hat sie ihre Sore dort angeboten und verkauft, einmal sogar vor dem Rewe in Arolsen. Die Zäune gingen offenbar weg, wie geschnitten Brot. Nicht auf einem blieb die Frau sitzen.

Der Gesamtschaden ist zwar mit 1 516,87 Euro eher gering. Doch das Strafgericht hatte nicht nur den Diebstahl per se zu würdigen, sondern auch den Betrug in 23 Fällen. „Denn”, so Richter am Amtsgericht, Fisch, „die Käufer der geklauten Dinge werden ja nicht rechtmäßiger neuer Besitzer ihres Erwerbs. Eine gestohlene Ware geht niemals in das Eigentum eines anderen über, auch nicht, wenn er die Herkunft seines Neuerwerbs nicht kennt.”

Desweiteren sprach die Anklage von gewerbsmäßigem Betrug. Die Beklagte habe den 23-fachen Diebstahl dazu benutzt, um mit dem Erlös ihre finanzielle Lage, die mit 351 Euro ALG II im Monat nicht rosig ist, aufzubessern.

Wie sie denn auf die Idee mit den Weidezäunen gekommen sei, ob sie sämtliche Wiesen abgegrast habe, wollte Richter Fisch wissen. Es sei einfach so passiert, meinte sie. Sie selber habe Schafe und deshalb auch Weidezaungeräte. Eines davon habe sie nicht mehr gebraucht und ins Netz gestellt. Das habe geklappt. Na, ja und dann...! Ihre aktuellen Angebote waren stets unter „biker lady 15” bei Ebay zu sehen und zu ersteigern. Niemals jedoch habe sie auf Bestellung gearbeitet.

Mildes Urteil

Den Computer hatten die Strafverfolgungsbehörden eingezogen und die Festplatte gespiegelt. Die Angeklagte bat das Gericht, den PC nicht auf Dauer zu beschlagnahmen, da dieser ihrer 13-jährigen Tochter gehöre. Für einen neuen fehle das Geld.

Gericht und Anklag drückten beide Augen zu. Kurze Zeit später stellte ein Wachtmeister den PC auf den Zeugentisch. OStA Hummert: „Von mir aus soll sie ihn behalten”. Richter Fisch: „Wir wollen hier auch nicht ein Kind bestrafen.”

Weil sie geständig war und weil, so ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Hofheinz aus Marsberg, sie bereits recht früh mit den Ermittlern zusammengearbeitet habe, sei eine günstige Sozialprognose zu erwarten. Die 200 Sozialstunden könne sie kaum leisten. Morgens trage sie noch Zeitungen aus, ansonsten wohne sie in einfachen Verhältnissen. Da müsse Holz gehackt und der Ofen gestocht werden. Außerdem habe sie noch die Tochter zu Hause.

Sozialarbeit beim Bauhof

Beim Urteil kamen die Sozialstunden dennoch zum Tragen. Monatlich zehn Stunden beim Bauhof in Marsberg seien vertretbar, meinte der Richter in der Urteilsbegründung. Die gute Sozialprognose sei einerseits zu berücksichtigen. Andererseits kommen zwölf Vorstrafen, meistens Klauerei und Betrug, zum Tragen. Auch wenn die letzte seit 2002 zurück liegt.

Noch im Gerichtssaal konnte man die geständige „Weidezaunexpertin” aufatmen hören. Über ihren Anwalt verzichtete sie auf Rechtsmittel und trug stolz den wiedererlangten Computer die steile Gerichtstreppe hinunter.

http://www.derwesten.de/staedte/brilon/biker-lady-15-stellte-ihre-Beute-mit-Foto-ins-Netz-und-verkaufte-alles-bei-Ebay-id2355086.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Fürs Pflegekinder gibt`s doch Geld vom Jugendamt. Das Jugendamt Hochsauerlandkreis hat die Mutter doch sicher ausreichend geprüft. Wenn das Jugendamt die Mutter ausreichend geprüft hat, dann wird diese ihre Gründe dafür gehabt haben, Elektrozäune zu stehlen, vielleicht war das Pflegegeld zu niedrig und das Jugendamt hätte ihr noch mehr Pflegekinder zuteilen sollen, damit sich die Frau mal einen neuen Fernseher leisten kann. So musste die Mutter in ihrer puren Not zur Selbsthilfe greifen um die Haushaltskasse aufzubessern, es geschah ja in bester Absicht, das hat offenbar auch Staatsanwalt Hummert und Richter Fisch erkannt. Danke Deutschland.

 

 


 

 

 

 

Gerichtspräsidentin verteidigt Bagatell-Kündigungen

Dienstag, 29. Dezember 2009 14.04 Uhr

München/Berlin (dpa) - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. «Es gibt keine Bagatellen», sagte Schmidt der «Süddeutschen Zeitung» (Dienstag). Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das «mit fehlendem Anstand» zu tun habe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte dagegen, Kündigungen auf Verdacht und bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen. Die SPD will im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

In diesem Jahr hatten mehrere Arbeitsgerichtsprozesse nach Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte Aufsehen erregt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte. Einer Sekretärin wurde gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle gegessen hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übriggebliebene Maultaschen eingesteckt hatte.

In den unteren Instanzen hatten die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen. Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Richter jedoch. Die Kritik sei «völlig daneben gewesen», sagte sie. «Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert.» Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei.

Linken-Vize Ernst sagte: «Die Flut an Bagatellkündigungen offenbart unhaltbare Zustände. Es kann ja nicht sein, dass Krankenpfleger und Kassiererinnen auf Verdacht wegen Centbeträgen ihren Job verlieren, während Manager, die nachweislich Milliarden in den Sand gesetzt haben, mit Millionenabfindungen verabschiedet werden.» Deshalb müsse die Gesetzeslage verbessert werden. Die SPD will Arbeitgeber verpflichten, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen und erst im Wiederholungsfall eine Kündigung.

Nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keine Zunahme an Kündigungen wegen geringer Vergehen. In Zeiten der Wirtschaftskrise stünden Bagatellkündigungen allerdings mehr im Blickfeld, sagte die stellvertretende BAG-Sprecherin Inken Gallner am Dienstag. Beim BAG seien relativ wenig solcher Verfahren anhängig. Von den gegenwärtig rund 150 Revisionen, die dem zuständigen Zweiten Senat vorliegen, beträfen nur zwei Bagatelldelikte, die im kommenden Jahr zur Entscheidung anstehen.

Voraussichtlich im Frühjahr 2010 wird das oberste deutsche Arbeitsgericht über die Entlassung der als «Emmely» bekanntgewordenen Berliner Supermarkt-Kassiererin befinden, die zwei Pfand-Bons unterschlagen haben soll. Außerdem kommt der Fall eines sächsischen Lagerarbeiters zur Verhandlung, der aus Elektroschrott Batterien und eine Speicherkarte an sich nahm. Bereits 1984 mussten sich die obersten Arbeitsrichter mit der fristlosen Entlassung einer Verkäuferin befassen, die ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und gegessen hatte.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_29121/index.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Na prima, die gleiche Messlatte an die werte Richterschaft angelegt, sollte man zukünftig jeden Richter entlassen, der ein Fehlurteil trifft. Zuerst werden dann die Richter am Bundesverfassungsgericht und am Bundesgerichtshof entlassen, deren die staatliche sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder gutheißende Rechtsprechung vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Menschenrechtsverletzung gekennzeichnet wurde.

 

 

 


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