Väternotruf

Februar 2011


 

 

 

Väter in neuer Verantwortung: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen

Zu dem Themenschwerpunkt „Väter in neuer Verantwortung“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Sie dokumentiert die gleichnamige Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind am 15./16.10.2010 in München.

Das Heft enthält ein Grußwort von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder und Beiträge von Lore Maria Peschel-Gutzeit („Die Veränderung der Stellung des Vaters im Recht. Wer profitiert davon?“), Dieter Thomä („Der Streit um die Väter in Deutschland nach 1945“), Katharina Braun und Katja Seidel („Väterliche Fürsorge: Erkenntnisse aus der Neurobiologie“), Michael Abou-Dakn und Achim Wöckel („Die Rolle des Vaters rund um die Geburt“), Tanja Merkle („Eltern unter Druck – Väter unter Druck“), Michael Tunç („Alles fremd und doch auch ähnlich? Väter mit Migrationshintergrund“) sowie ein Interview mit Klaus Hurrelmann („Es geht darum, Jungen und junge Männer aus dem bisherigen Rollengefängnis zu befreien“). Außerdem werden die Preisträger des Präventionspreises Frühe Kindheit 2010 vorgestellt.

Das Heft kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 4,50 Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden (bei Abnahme ab zehn Heften 4,- Euro pro Stück, ab hundert Heften 3,- Euro pro Stück). Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

 


 

 

 

Prozesse : Frau wegen Mordversuchs am eigenen Vater in Essen vor Gericht

Gericht, 09.02.2011, Stefan Wette

Laut Anklage soll eine 33-Jährige aus Essen versucht haben, ihren eigenen Vater umzubringen.

Essen. Eine 33-jährige aus Essen soll mit Hilfe eines Freundes versucht haben, ihren Vater zu ermorden. Der hatte ihr die Versorgung seiner Enkelin - ihrer Tochter - streitig gemacht. Vor Gericht wird das Familiendrama nun ausgebreitet.

Braun gebrannt mit langen blonden Haaren sitzt die 33-Jährige aus Vogelheim auf der Anklagebank im Schwurgericht. Ihr gegenüber auf dem Zeugenstuhl der eigene Vater. Laut Anklage soll sie versucht haben, ihn umzubringen, ihn heimtückisch zu ermorden.

Ihr Mitangeklagter, ein 34-jähriger Bottroper, den sie im Internet kennenlernte, soll der Mann sein, der die Tat ausführte. Mit Seitenschneider und Nagelschere soll er am 21. September 2008 den Bremsschlauch am Renault Clio des 72-Jährigen durchtrennt haben. Als der Rentner am nächsten Morgen von zu Hause losfuhr und bremste, trat er ins Leere. Geistesgegenwärtig riss er an der Handbremse, stoppte den Wagen und verhinderte einen Auffahrunfall.

Vorwurf bestritten

Den Defekt am Auto bestreiten die beiden Angeklagten auch gar nicht. Aber sie seien dafür nicht verantwortlich, weisen sie die Vorwürfe der Anklage, die von einem versuchten Mord aus Heimtücke spricht und der 33-Jährigen Anstiftung dazu unterstellt, vehement zurück.

Ein Familiendrama wird ausgebreitet: Der Vater als Geschädigter spricht in seiner Zeugenaussage von der eigenen Tochter nur als „die Angeklagte“. Ob er der Vater der Angeklagten sei, hatte Richter Andreas Labentz ihn anfangs gefragt. „Ja, formal“, antwortete der 72-Jährige.

Es geht um seine Enkelin. 2002 hatte die Angeklagte ein Mädchen zur Welt gebracht. Der Vater, ein Tierarzt, hatte sich wohl nicht um das Kind gekümmert. Mehrere Jahre lang wuchs die Kleine beim Großvater in Vogelheim auf. 2008 soll die Angeklagte ihr Kind zurückgeholt haben. Der Großvater fürchtete um das Wohlergehen seiner Enkelin, glaubte, dass die Tochter das Kind oft bei einer drogensüchtigen Freundin unterbringe und als Hartz-IV-Empfängerin nur finanzielle Vorteile durch das Kind suche. Auch ihre vielen wechselnden Männerbeziehungen sah er als Problem. Er drohte damit, sie beim Jugendamt und beim Jobcenter anzuschwärzen. Erzählen wollte er dort, dass sie sich nur um ihre sechs Pferde kümmere, die sie 40 Kilometer entfernt von Essen untergestellt habe und oft besuche.

Aktion gegen Vater

Die Tochter soll darauf erbost reagiert haben. Sie soll ihren Ehemann und ihren jetzt mitangeklagten Freund aufgefordert haben, etwas gegen den Vater zu unternehmen. Der habe die Enkelin nämlich sexuell missbraucht. Ein späteres Verfahren gegen den Senior ergab keine Beweise für diese Behauptung.

Der Ehemann soll sich geweigert, der Freund die Tat dagegen ausgeführt haben. Das behauptet jedenfalls der mittlerweile von seiner Frau getrennt lebende Ehemann in einer detaillierten Aussage. Er erzählte auch, dass die Tochter kurz nach der Tat ausgerastet sei und ihn und ihren Freund beschimpft habe: „Der Alte lebt ja noch. Was seid ihr bloß für Schlappschwänze!“

Quelle:

http://www.derwesten.de/staedte/essen/gericht/Frau-wegen-Mordversuchs-am-eigenen-Vater-in-Essen-vor-Gericht-id4263572.html

 

 

 

 

 


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