Väternotruf
April 2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kuppinger gegen Deutschland (41599/09): Überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen
Urteil vom 21.4.2011
veröffentlicht in FamRZ 2011, 1125 und 1283
http://www.baltesundrixe.de/rechtsanwaelte/georg-rixe.html
Vorinstanz: Amtsgericht Frankfurt am Main - 401 F 1193/05 UG
Professionelle Kooperation zum Wohle des Kindes: Hinwirken auf elterliches Einvernehmen im familiengerichtlichen Verfahren (FamFG) (Veröffentlichungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung) [Taschenbuch]
Klaus Menne, Matthias Weber (Hrsg.)
Verlag: Beltz Juventa; Auflage: 1 (12. April 2011)
Inhalt
Einleitung 7
Michael Grabow
Das neue kindschaftsrechtliche Verfahren.
Ein kurzer Abriss 25
Klaus Guido Ruffing. Elke Desgranges
Das aktive Jugendamt.
Die Aufgaben und die Rolle des Jugendamtes im neuen familiengerichtlichen Verfahren 41
Reinhard Prenzlow
Der Verfahrensbeistand für das Kind.
Das Kind im gerichtlichen Verfahren und im Beratungsprozess 59
Hilmar Voigt
Der streitmildernde Anwalt.
Zum Rollenverständnis der Anwaltschaft zwischen Parteivertreter und Streitschlichter 79
Matthias Weber, Klaus Menne
Gerichtsnahe Beratung.
Kontext und Erfordernisse 89
Hilmar Voigt, Carolin Vagelei
Diskurs der Professionen.
Professionsübergreifende Zusammenarbeit effizient gestalten 103
Gila Schindler
Datenschutz im familiengerichtlichen Verfahren 115
Hinwirken auf elterliches Einvernehmen
Anne Loschky
Die Beratung mit angeordneter Teilnahme 137
Matthias Weber
Beratung zum Wohl des Kindes.
Zwischen Elternarbeit und Kindertherapie .l51
Katrin Normann, Anke Loebel
Chancen und Grenzen der Mediation in der Arbeit
mit Hochkonflikt-Familien 173
Katharina Behrend
Das Gutachten als Lösungshilfe bei Sorge- und
Umgangsrechtsstreitigkeiten nach Trennung 191
Siegfried Willutzki
Die Umgangspflegschaft. Alte und neue Wege 213
Herausgeber, Autorinnen und Autoren 229
Goslar
Stadt mit dubioser Homepage verlinkt
14.04.2011
Von Heinz-Georg Breuer
GOSLAR. Umgehend reagiert hat nach Angaben des Ersten Stadtrats Klaus Germer das Rathaus nach Vorwürfen in der Bürgerfragestunde am Dienstag, auf der offiziellen Homepage der Stadt Goslar würde per Link auf eine Seite im Netz mit äußerst fragwürdigem Inhalt verwiesen. Die Verlinkung mit www.vaeternotruf.de wurde entfernt.
...
Die Väternotruf-Seite enthält unter anderem ein abstruses Sammelsurium von Attacken gegen Staatsorgane und politische Parteien, die straf- und verfassungsrechtlich relevant sein dürften. So werden die Richter am Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof mit ihrer „üblen, mutterfixierten, reaktionären und väterdiskriminierenden Rechtsprechung“ in die geistige Nähe zu „Herrn Hitler aus Braunau“ gerückt und die bundesdeutschen Kanzler von Adenauer bis Merkel in eine Reihe mit dem NS-Diktator gestellt, die als jeweilige Führer ihrer Nation „Vätern und Kindern in massiver Weise ihre Grundrechte beschnitten und vorenthalten“ hätten. Zudem fordert die Homepage dazu auf, statt der „Blockparteien“ (es folgen alle im Bundestag vertretenen Parteien) die „Piraten“ zu wählen – womit die Stadt Goslar über die Verlinkung indirekt unzulässige Wahlwerbung getrieben hat.
...
http://www.goslarsche.de/Home/harz/goslar_arid,190983.html
Kommentar Väternotruf:
Wenn die Politbürokraten in der DDR mit ihrem Latein am Ende waren und keine Argumente mehr fanden, dann haben sie die Politkeule rausgeholt, um ihre Gegner mundtot zu machen. Heute geschieht das subtiler. Keiner kommt mehr nach Bautzen in das "Gelbe Elend", denn dies wird für solche Zwecke nicht mehr vorgehalten. Mit ähnlichen Argumenten wie die des Herrn Breuers, hat man in der Alt-BRD linke Kritiker mundtot machen wollen, nach dem Motto: Dann geh doch nach dem Osten, wenn es Dir hier nicht gefällt.
Statt sich einmal zu fragen, warum der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland am 03.12.2009 wegen Verletzung der Menschenrechte im Fall Zaunegger gegen Deutschland verurteilt hat, versucht Herr Breuer dem ahnungslosen Goslarer Bürger, der jeden Abend um 22 Uhr brav zu Hause vor der Glotze sitzt, weil um diese Zeit die Bürgersteige in Goslar hochgeklappt werden, die fixe Idee zu verkaufen, die Väternotruf-Seite enthalte "unter anderem ein abstruses Sammelsurium von Attacken gegen Staatsorgane und politische Parteien, die straf- und verfassungsrechtlich relevant sein dürften". Tatsächlich abstrus ist in diesem Land, in dem von 1949 bis heute nichtverheiratete Väter und ihre Kinder von Staats wegen als Menschen zweiter Klasse kategorisiert und diskriminiert werden, trotz Grundgesetz, das eine solche Diskriminierung kategorisch ausschließt. Aber das Grundgesetz, schein in Deutschland ein nutzloses Stück Papier zu sein, wenn sich noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht danach richtet.
Es war gerade das Bundesverfassungsgericht unter seinem damaligen Präsidenten Papier, das diese Diskriminierung als mit der Verfassung vereinbar verkaufen wollte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dieser absurden "Rechts-sprechung" mit vollem Recht widersprochen. Schade nur, dass die verantwortlichen Richter am Bundesverfassungsgericht nicht auch wie Herr Honecker zur Verantwortung gezogen wurden.Wollen wir hoffen, dass die mündigen Bürger Goslars - und auch die gibt es, wie wir aus eigener Erfahrung wissen - sich ihr eigenes Bild machen und sich nicht von Herrn Breuer die Augen trüben lassen.
Im übrigen kann man sich in Goslar bei dieser Gelegenheit gleich mal mit der braunen NS-Vergangenheit der Goslaer Richterschaft im Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit beschäftigen. Die eine oder andere Vergangenheit dürfte der intensiven Beleuchtung wert sein und einige Einsichten ermöglichen. Einen ersten Einblick erhält man dazu auf unseren Seiten - www.vaeternotruf.de/amtsgericht-goslar.htm und www.vaeternotruf.de/nationalsozialismus.htm.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 27. April 2011 16:26
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB vom Verfassungsgerichtshof Sachsen bestätigt
Ich sende Ihnen den Beschluß des Verfassungsgerichthofes Sachsen vom 18.4.2011 bald zu. ...
Die Begründung des Verfassungsgerichtshofes Sachsen für die Ablehnung scheint ein Meisterwerk der Rabulistik zu sein.
Beispiel:
Das OLG Dresden hat meine mehrfachen Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter ignoriert. Als wir in der Anhörungsrüge hierauf hinwiesen, berief sich das OLG auf ein nicht vorhandenes(!) Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Mutter, welches angeblich keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter ergab. Genau dies wurde jedoch gar nicht untersucht!
Der Verfassungsgerichtshof Sachsen mein nun lapidar, das OLG hätte meine Hinweise „bedacht“. Ja, vielleicht haben die Richter wirklich darüber nachgedacht, aber berücksichtigt haben sie ihn nicht.
Die Verfassungsbeschwerde, die nun in Karlsruhe zur Entscheidung vorliegt, hat fast genau den gleichen Wortlaut wie die beigefügte Beschwerde an den Verfassungsgerichthof Sachsen. Können Sie mir eine Einschätzung geben, wie die Erfolgsaussichten dort sind?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr ...,
Danke für Ihre Mail.
Die Erfolgsaussicht in Karlsruhe liegt bei ca. 1,5 Prozent. Ein Großteil der eingereichten Verfassungsbeschwerden werden dort mit der absurden Begründung die Verfassungsbeschwerde wäre unzulässig gleich in den Papierkorb geworfen. Und das in einem Staat der sich gerne demokratischer Rechtsstaat nennt. So gesehen könnte man sich das Bundesverfassungsgericht auch sparen. Jahrzehntelang hat man dort die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder befürwortet oder toleriert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem Bundesverfassungsgericht dann in der Sache - Zaunegger gegen Deutschland - Nachhilfeunterricht in Sachen Menschenrechte geben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Ein zeitgemäßes Sorgerecht
... für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
Schon der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 hatte die Debatte über die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern im Gang gehalten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und erst recht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren. Wir fordern ein niedrigschwelliges, unbürokratisches und leicht verständliches Verfahren für Mütter und Väter. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt. Für uns gilt der Grundsatz, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Deshalb soll auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern unterscheiden. Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht für ihre Kinder die Verantwortung zu tragen und verantwortungsbewusst Entscheidungen stellvertretend für und im Sinne ihrer Kinder zu treffen. Sie stehen aber auch in dieser Verpflichtung. Und wir meinen, dass Kinder ein Recht darauf haben, dass beide Eltern für sie die Verantwortung übernehmen, die sich eben auch im Sorgerecht ausdrückt. Zentrale Punkte des grünen Vorschlags: Ein Vater soll zukünftig jederzeit ab Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen können und sie bekommen, wenn die Mutter dem nicht widerspricht oder dem Jugendamt Kindeswohl gefährdende Aspekte bekannt sind. Die Mutter soll acht Wochen Zeit haben, dem Anliegen des Vaters zu widersprechen. (Dieser Zeitraum kann sich gegebenfalls um den Mutterschutz verlängern.) Wenn die Mutter widerspricht, erhält der Vater die gemeinsame Sorge im "Jugendamtsverfahren" nicht. Er kann dann jedoch einen Antrag beim Familiengericht stellen. Auch die Mutter soll umgekehrt die Möglichkeit bekommen, beim Jugendamt zu beantragen, dass der Vater mit ihr gemeinsam die elterliche Verantwortung wahrnimmt. Das Verfahren soll dann ähnlich gestaltet sein, jedoch muss der Vater innerhalb einer Frist von acht Wochen dem Antrag der Mutter zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt nicht erteilt. Besonders wichtig werden die gesetzlichen Regelungen vor allem dann, wenn es zu Konflikten kommt. Ziel muss es natürlich sein, Konflikte um die elterliche Verantwortung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollten sie jedoch entstehen, muss der gesetzliche Rahmen so gestaltet sein, dass Information, Beratung und gegebenenfalls Mediation deeskalierend wirken. Hier ist uns die Nähe zu den unterstützenden Angeboten der öffentlichen und freien Jugendhilfe besonders wichtig. Mehr Informationen zum unseren Vorstellungen eines zeitgemäßen Regelungskonzepts finden sich in unserem Antrag und im Eckpuntepapier.
http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/356/356330.ein_zeitgemaesses_sorgerecht.html
Kommentar Väternotruf:
Mal wieder ein typisch grüner Vorschlag, außen hui und innen pfui.
Was an dem grünen Vorschlag zeitgemäß sein soll wissen die Götter oder Joschka Fischer.
Der nichtverheiratete Vater wird weiterhin zum Bittsteller degradiert. Die Mutter soll weiterhin ein Vetorecht behalten. Wie die Sache in der Praxis ausgehen würde, kann man schon jetzt sehen. Die Anträge nichtverheirateter Väter auf Gemeinsame Sorge werden bei den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten auf der Grundlage des gleichfalls verfassungswidrigen §1671 BGB schon jetzt weiträumig abgebügelt, mit dem Argument die Kommunikation der Eltern wäre nachhaltig gestört.
Da war der Honecker wesentlich ehrlicher, er hat wenigstens nicht behauptet die DDR wäre ein Rechtsstaat. In der Bundesrepublik propagiert man dagegen den Rechtsstaat und praktiziert den Unrechtsstaat. Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.
Online-Petition für das gemeinsame Sorgerecht
Eisenach, 27. April 2011
Lieber Herr ...,
heute möchten wir auf eine wichtige Online-Petition für das gemeinsame Sorgerecht hinweisen und dringend um Beteiligung bitten. Diese Petition wird bereits seit Wochen in Foren und Mailverteilern beworben, dennoch scheuen viele, die wenigen Minuten zu investieren, um sich zu beteiligen.
Die Online-Petition ist zu erreichen über
http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/gemeinsames-sorgerecht-unverheirateter-eltern
Zur Beteiligung müssen sich die Unterzeichner registrieren. In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas sollte dies aber kein Grund sein, darauf zu verzichten. Natürlich ist diese Petition auch nicht das alles entscheidende Mittel. Aber sie trägt neben anderen Aktivitäten mit dazu bei, unseren Forderungen den entsprechenden Nachdruck zu verleihen. Gründe für ein Nicht-Mitmachen lassen sich viele finden, für die Beteiligung spricht nur ein einziger, aber sehr gewichtiger Grund: gemeinsame Sorgeverantwortung für Vater und Mutter!
Die politische Diskussion um die Reform des Sorgerechts ist seit längerer Zeit ins Stocken geraten. Eine Reform wird von allen Parteien befürwortet, aber über die inhaltliche Ausgestaltung besteht Uneinigkeit und nicht einmal in der Koalition findet sich eine Mehrheit.
Die Petition läuft am 4. Mai 2011 aus. Spätestens am kommenden Wochenende sollte daher Deine Mitzeichnung ebenfalls dazu gehören!
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 91 50 434
mobil 0162 - 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de
Allen Kindern beide Eltern !!
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 03691 - 7 33 90 67
Fax 03691 - 7 33 90 77
eMail bundesgeschaeftsstelle@vaeteraufbruch.de
Broschüre „Eltern vor dem Familiengericht“ erschienen
Die Broschüre „Eltern vor dem Familiengericht. Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren“ ist neu erschienen. Herausgeber sind die Deutsche Liga für das Kind und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband. Der Druck der Broschüre wurde vom Bundesministerium der Justiz gefördert.
Orientiert am gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des Kindeswohls führt der Leitfaden Eltern, die sich in der Folge eines Familienkonflikts an das Familiengericht wenden oder die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren. Kompetent und leicht verständlich werden die wichtigsten Verfahrensschritte und Handlungsmöglichkeiten gemäß dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) dargestellt, von der ersten Antragstellung bei Gericht über die mündliche Verhandlung bis zu den möglichen Ergebnissen. Sowohl die Regelungen eine Trennung oder Scheidung betreffend als auch die im Falle einer Kindeswohlgefährdung vorgesehenen Verfahrensschritte werden erläutert. Neben den rechtlichen Abläufen werden auch die Absichten des Gesetzgebers und die den wichtigsten Bestimmungen zugrunde liegenden psychologischen, soziologischen und pädagogischen Erkenntnisse dargestellt. Ein Anhang enthält Rechtsgrundlagen, Literaturhinweise und nützliche Adressen.
Die Broschüre kann gegen Übernahme der Versandkosten bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind bestellt werden.
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 4.4.2011
Das Jugendamt will sein Image aufpolieren
Von Svenja Lehmann
Amt nimmt an der Kampagne „Unterstützung, die ankommt“ teil und plant Aktionen für Jung und Alt.
Neuss. Die Vorstellung, die die Menschen vom Jugendamt haben, ist nicht immer auf dem neuesten Stand. „Die Frau vom Jugendamt ist der böse Drache, der das Kind vom Vater wegholt – wie die fiese Tante Prusselise, die versucht, Pippi Langstrumpf in ein Heim zu stecken“, sagt Jugend- und Sozialdezernent Stefan Hahn. „Wir sind nicht die, die regelmäßig die Kinder wegnehmen. Der Bereich Betreuung und Kindertagesstätten sowie Todes- und Misshandlungsfälle in Familien sind die Bereiche, die am meisten wahrgenommen werden. Unsere Angebotspalette ist jedoch viel breiter.“
Auftakt ist am 17. Mai mit der Kinderversammlung
Damit die Neusser beim Gedanken an das Amt künftig weniger an Tante Prusselise, sondern mehr an Unterstützung und Information denken, will die Behörde etwas tun: Sie nimmt an der bundesweiten Imagekampagne für Jugendämter „Unterstützung, die ankommt“ teil und hat dazu ein buntes Programm ausgearbeitet.
Auftakt ist am Dienstag, 17. Mai, eine Kinderversammlung in der Kita St. Hubertus in Reuschenberg. Bürgermeister Herbert Napp lädt Kinder ein, ihm Fragen zu stellen. Die größte Aktion findet am Donnerstag, 9. Juni, mit dem Tag der offenen Tür statt. „Da lassen wir unsere Bürotüren auf, sind alle ansprechbar“, betont Marion Horn, Leiterin der Abteilung Jugend und Familie. Damit die kleinen und großen Besucher das Jugendamt finden, wird eine Schnitzeljagd veranstaltet und Lotsen aufgestellt, die durchs Haus führen.
Ein weiterer Höhepunkt ist die Zukunftskonferenz am 17. und 18. Juni. Zuvor wird in den Jugendeinrichtungen mit jungen Menschen über das Thema „Neuss 2020“ diskutiert – die Ergebnisse von Fachkräften in der Konferenz zusammengefasst und dem Jugendhilfeausschuss als Beratungshilfe weitergegeben.
Zudem ist ein HipHop-Tanzwettbewerb geplant, der am 4. oder 11. Juni am Markt stattfinden soll.
Im Internet
www.unterstuetzung-die-ankommt.de
22.04.2011
http://www.wz-newsline.de/lokales/rhein-kreis-neuss/neuss/das-jugendamt-will-sein-image-aufpolieren-1.640261
Kommentar Väternotruf:
Das Jugendamt will sein Image aufpolieren, kein Wunder, denn zumindest bei Trennungsvätern genießt das deutsche Jugendamt einen denkbar schlechten Ruf. Väter werden wie Aussätzige oder Bittsteller behandelt, grad gut genug dafür Unterhalt für Mutter und Kind zu zahlen und Auskunftsbögen zu ihrem Einkommen auszufüllen und wenn sie nicht genug spuren, wie es die Abteilung "Beistandschaften, Kindesunterhalt" im Jugendamt will, Zwangsvollstreckungen und Strafverfolgungen über sich ergehen zu lassen.
Umgangskosten als Leistung nach SGB VIII
Ab 01.04.2011, gilt neue Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarf (§ 38 Abs. 2 SGB II): „Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört“ (Quelle - http://dejure.org/gesetze/SGB_II/38.html).
§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.
(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/38.html