Väternotruf
September 2011
Justizministerium prüft EGMR-Entscheidung
15.09.2011
Am 15. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil zur Interessenabwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gefällt. Die Richter haben entschieden, dass der Umgang mit dem Kind nicht kategorisch ausgeschlossen werden darf, auch wenn der biologische Vater bislang keinerlei Kontakt zu dem Kind hatte. Vielmehr fordert der EGMR, dass die nationalen Gerichte im Einzelfall feststellen, ob der Kontakt mit dem biologischen Vater im Interesse des Kindes liegt oder nicht. Damit hat der EGMR ein Urteil vom Dezember vergangenen Jahres bestätigt. Weitere Verfahren, die sich ebenfalls auf das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem und biologischem Vater beziehen, sind in Straßburg noch anhängig. Die Analyse des aktuellen Urteils wird in die Überlegung einfließen, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus den bereits ergangenen und den noch ausstehenden EGMR-Entscheidungen zu ziehen sind.
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/152011_001.html
Kommentar Väternotruf:
Was gibt`s da zu prüfen, außer welcher der für die Unrechtspraxis der letzten 50 Jahre mitverantwortliche Staatsbeamten im Bundesjustizministerium aus dem Staatsdienst entlassen und/oder zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet wird. Man könnte aber auch die komplette Abteilung Kindschaftsrecht im Bundesjustizministerium schließen und die gesamte Belegschaft nach Afghanistan versetzen, auf dass sie sich an vorderster Front bewähren, denn auch hinsichtlich der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder mittels des Schandparagraphen 1626a BGB, gibt es hier eine ganze Reihe von Minsterialbeamten, deren passender Aufenthaltsort zukünftig in der Wüste liegen sollte. Da können sie in Ruhe und bis zu ihrem Lebensende über ihre schweren Verfehlungen der letzten Jahrzehnte nachdenken.
Was ist das nur für ein barbarisches Land, in dem die Menschenrechte von nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder so viele Jahrzehnte mit Füßen getreten wurden.
"Zukunftsforum Familie e.V."
Die maßgeblich von der SPD-nahen AWO getragenen Organisation mit dem anmaßenden Namen "Zukunftsforum Familie e.V." - zutreffender wäre der Name "Vergangenheitsforum Familie", fordert in einem "Positionspapier" vom Juni 2011 (verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist eine Frau Barbara König) die Fortsetzung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder und eine beschämende Auflage an sorgewillige Väter, das ihnen nach Artikel 6 Satz 2 Grundgesetz zustehende Recht auf Ausübung der elterlichen Sorge bei einem Nein der Mutter gegen die gemeinsame Sorge vor Gericht erstreiten zu müssen.
Seltsam, dass sich hier auch der "Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V." vor den staatstragenden AWO-SPD-Karren hat spannen lassen. Oder haben die ISUV-Leute gar nicht mitbekommen, für welch konservatives "Vergangenheitsforum Familie" sie mit ihrem guten Namen herhalten sollen?
Das sogenannte "Zukunftsforum Familie e.V." setzt sich nicht nur für die Fortführung der Diskriminierung nichtverheirateter Eltern und ihrer Kinder ein, sondern fordert damit de facto die Belastung der hiervon betroffenen Kinder durch obligatorische familiengerichtliche Verfahren, an deren Ende die nichtverheiraten Väter weiterhin von den Familienrichtern aus der elterlichen Sorge ausgegrenzt würden. Ganz zu schweigen von den Belastungen der Steuerzahler, die in vielen Fällen für diesen vom AWO-Zukunftsforum Familie" gewünschten überflüssigen und verfassungswidrigen Familiengerichtszirkus aufkommen sollen.
Pfui Deibel.
Anton
15.09.2011
"Das Zukunftsforum Familie e.V. wurde am 26. Oktober 2002 in Berlin auf Initiative der Arbeiterwohlfahrt als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag unserer Mitglieder setzen wir uns seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen treten wir für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein. Zentraler Ausgangspunkt ist für uns dabei ein weiter Familienbegriff, der an den gesellschaftlichen Wandel der Familien anknüpft und ihn gestaltet.
...
Seit 2002 wächst die Zahl unserer Mitglieder stetig. Sie profitieren zum einen von der Interessenvertretung durch das Zukunftsforum Familie auf Bundesebene. Zum anderen erhalten sie praktische Unterstützung, beispielsweise bei der Konzeption von Veranstaltungen oder Suche von Referentinnen und Referenten.
Unsere Mitgliedschaft bildet ein breites Spektrum ab. Dazu gehören:
Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt
Organisationen und Verbände
Initiativen und Selbsthilfegruppen
Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen
oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
AWO Bundesverband e.V.
Landes- und Bezirksebene der AWO
Bezirksverband Baden e.V.
Bezirksverband Braunschweig e.V.
Bezirksverband Hannover e.V.
Bezirksverband Hessen Süd e.V.
Bezirksverband Hessen-Nord e.V.
Bezirksverband Mittelrhein e. V.
Bezirksverband Niederrhein e.V.
Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.
Bezirksverband Oberbayern e.V.
Bezirksverband Ostwestfalen Lippe e.V.
Bezirksverband Rheinland e.V.
Bezirksverband Schwaben e.V.
Bezirksverband Weser Ems e.V.
Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.
Landesverband Bayern e.V.
Landesverband Berlin e.V.
Landesverband Brandenburg e.V.
Landesverband Bremen e.V.
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landesverband Saarland e.V.
Landesverband Sachsen e.V.
Landesverband Sachsen e.V.
Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Lokale Ebene
Kreisverband Berlin Südost e.V.
Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg e.V.
Kreisverband Heinsberg e. V.
Kreisverband Lüneburg/Lüchow-Dannenberg e.V.
Kreisverband Mülheim/Ruhr e.V.
Kreisverband Rostock e.V.
Kreisverband Viersen e.V.
Ortsverein Neu-Ulm
Region Hannover e.V.
Unterbezirk Dortmund
Unterbezirk Gelsenkirchen
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Organisationen und Verbände
HIPPY Deutschland e.V. (Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters)
Progressiver Eltern- und Erzieherverband Nordrhein-Westfalen e.V. (PEV NW)
Stiftung SPI: Sozialpädagogisches Institut Berlin - Walter May
Initiativen und Selbsthilfegruppen
ABC-Club Internationale Drillings- und Mehrlings- Initiative e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE)
Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen (BEFAH)
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V.
Mütterzentren Bundesverband e.V.
Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
AWO Jugendhilfe- und Kindertagesstätten gGmbH
PAT – Mit Eltern lernen gGmbH
Jochen Flitta
Dr. Christine Fuchsloch
Magda Göller
Andreas Schmidt
Wilhelm Schmidt
http://zukunftsforum-familie.de/_rubric/index.php?rubric=Mitglieder
Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig
Pressemitteilung
Berlin, den 30.09.2011
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2011 (S 14 RA 2111/02 W05):
Die Begrenzung der Rente eines Staatsanwaltes der DDR-Generalstaatsanwaltschaft auf DDR-Durchschnittswerte ist durch Gesetz und Verfassung gedeckt. Ebenso wie bei DDR-Ministern ist auch bei Staatsanwälten der DDR-Generalstaatsanwaltschaft davon auszugehen, dass ihnen ein Teil des Arbeitslohns nicht aufgrund ihrer Leistung, sondern als Prämie für Systemtreue gezahlt worden ist. Es ist nicht zu beanstanden, wenn gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG der überhöhte Arbeitslohn bestimmter Personengruppen, die typischerweise einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der DDR geleistet haben, nicht in vollem Umfang bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.
Auch 21 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die DDR-Vergangenheit Gegenstand vieler Prozesse am Sozialgericht Berlin. Politische Gefangene und Dopingopfer fordern Entschädigungen für bleibende Gesundheitsschäden. Ältere Menschen streiten um die Höhe ihrer Rente. Oft geht es dabei nicht nur um Geld - Die Kläger kämpfen auch um die Anerkennung ihrer Lebensleistung. Selbst Mitglieder der DDR-Polit-Prominenz prozessierten vor dem Sozialgericht Berlin, so zum Beispiel Markus Wolf, dem im Zusammenhang mit seiner Stasi-Tätigkeit wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit die Entschädigungsrente für Kämpfer gegen den Faschismus entzogen worden war (vgl. hierzu auch Pressemitteilung LSG Berlin-Brandenburg vom 15.8.11)(Externer Link)
Der Kläger war von 1963 bis zum 2. Oktober 1990 als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR tätig und gehörte von 1971 bis 1990 der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates an. Bei der Rentenberechnung berücksichtigte die Deutsche Rentenversicherung Bund für 1978 bis 1990 nicht seinen tatsächlichen Arbeitsverdienst, sondern begrenzte diesen auf das Einkommen eines durchschnittlichen DDR-Bürgers.
Die zugrunde liegenden Gesetze hält der Kläger für „Rentenstrafrecht“. Sie seien verfassungs- und menschenrechtswidrig. Mit seiner Klage begehrt er vor allem eine höhere Rente unter Berechnung nach der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze.
Die 14. Kammer des Sozialgerichts (besetzt mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) wies die Klage ab. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG sei für Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft eine besondere Rentenberechnung nach dem Durchschnittsverdienst vorgesehen. Von der Begrenzung seien nach dem Willen des Gesetzgebers Beschäftigte im Parteiapparat der SED, in der Regierung und im Staatsapparat erfasst, weil diese Teil eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung gewesen seien bzw. Weisungsbefugnisse gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit gehabt hätten. Ob der Kläger selbst konkret eine Weisungsbefugnis gegenüber dem MfS gehabt habe, könne dahingestellt bleiben, denn er habe jedenfalls dem hierarchischen Überbau der Staatsanwaltschaft angehört.
Der zugrunde liegende § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG sei auch verfassungsgemäß. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Parallelvorschrift für Minister (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 AAÜG) seien auch auf den vorliegenden Fall übertragbar. Danach sei der Gesetzgeber gegenüber spezifisch eingegrenzten Gruppen im Blick auf deren allgemeine privilegierte Sonderstellung in der DDR zu Rentenkürzungen berechtigt, ohne langwierige Ermittlungen zu deren Beschäftigungs-, Qualifikations- und Einkommensstruktur anstellen zu müssen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Juli 2010 – 1 BvL 9/06 – dort auch ein ausführlicher Überblick über die Rechtsentwicklung).(Externer Link)Bereits die 1900 frei gewählte DDR-Volkskammer und der Einigungsvertrag hatten bei der Rentenberechung eine Begrenzung überhöhter Arbeitsentgelte vorgesehen.
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) lautet:
Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem …, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wurde als Staatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, ist den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst höchstens der jeweilige Betrag der Anlage 5 zugrunde zu legen.
Andere Personengruppen, die der gleichen Begrenzung unterliegen, sind gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG z. B. die Mitglieder des Politbüros der SED, die ersten und zweiten Sekretäre der SED-Bezirks- und Kreisleitungen und die stimmberechtigten Mitglieder von Staats- und Ministerrat.
Anlage 5 zum AAÜG benennt für den Zeitraum 1950 bis 30. Juni 1990 für jedes Jahr den Betrag, der dem jeweiligen DDR-Durchschnittseinkommen entsprach. Für 1950 waren dies z. B. 3.183 Mark, für 1978 9.073 Mark und für 1987 11.591 Mark.
Der tatsächliche Verdienst des Klägers betrug rund das Dreifache dieser Werte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von den Beteiligten mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.
Der Volltext der Entscheidung ist noch nicht verfügbar.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110930.0730.360622.html
Kommentar Väternotruf:
Nun kann man ja sicher darüber streiten, ob der hier klagende Ex-DDR-Staatsanwalt ein guter Mensch war oder ein staatstragender Bürokrat. Doch der Eifer, mit dem die (westdeutsche) Justiz hier mit dem Mittel des Rentenstrafrechtes arbeitet, verwundert dann doch sehr. Aber man weiß ja woher diese Mentalität kommt, galt es doch in Westdeutschland nach 1945 die NS-Täter mit ungekürzten Beamtenpensionen zu versorgen.
Doch auch die westdeutschen Richter bis hinauf in die beiden Bundesgerichte, die in den 70er, 80er und 90er Jahre des 20. Jahrhunderts tausendfach juristische Beihilfe zur Entfremdung und Entsorgung nichtverheirateter Väter und ihre Kinder geleistet haben, beziehen natürlich ungekürzte Rentenbezüge. Bei so einer Doppelmoral wird uns einfach ganz übel.