Väternotruf
November 2011
Runder Tisch Kindesmissbrauch 100 Millionen Euro für die Opfer
30.11.2011, 19:33
Von Malte Conradi
"Nicht das Ende unserer Anstrengungen": In seinem Abschlussbericht schlägt der Runde Tisch Missbrauch einen Hilfsfonds sowie Leitlinien für Institutionen wie Polizei und Schulen vor. Bundesbildungsministerin Schavan sprach von ersten Schritten zu einer "Kultur der Aufmerksamkeit".
Bis zum Schluss wurde an dem Papier gefeilt. Bei seiner letzten Sitzung am Mittwoch ging der Runde Tisch zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs noch einmal in die Verlängerung. Dann endlich stellten die Beteiligten ihren Abschlussbericht in Berlin vor. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, dass ein Hilfsfonds im Umfang von 100 Millionen Euro gebildet werden soll. 50 Millionen Euro soll der Bund übernehmen, die anderen 50 Millionen sollen von den Ländern kommen.
Mit dem Geld sollen Leistungen für Betroffene bezahlt werden, die über das hinausgehen, was etwa gesetzliche Krankenkassen übernehmen. So könnten Opfer sexueller Gewalt mehr Therapiestunden erhalten, als ihnen derzeit gesetzlich zustehen. Der Hilfsfonds soll nach den Empfehlungen des Runden Tisches insbesondere den Opfern familiärer Gewalt zustehen. Opfern also, die sich mit ihren Forderungen nicht an eine Institution wie etwa die Kirche wenden können.
Der Runde Tisch beschloss, dass Betroffene Hilfen wie etwa Therapien in Höhe von höchstens 10.000 Euro finanziert bekommen sollen. Geldzahlungen aus dem Fonds soll es nicht geben. Über die Gewährung von Leistungen soll künftig eine zentrale Anlaufstelle entscheiden.
...
Kommentar Väternotruf:
Das ganze hört sich ja mal wieder nach Augenauswischerei an. 100 Millionen € sollen die Steuerzahler für die eklatanten Versäumnisse der Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte zahlen. Warum nicht einfach das Vermögen der Ex-Bundesregierungsmitglieder und Ex-Bundestagsabgeordneten konfiszieren und den Opfern Schadensersatz statt fragwürdiger Therapien zahlen? 10.000 Therapien zu je 10.000 €. Die Psychoanalytiker reiben sich die Hände, die Abbezahlung ihrer Eigentumswohnungen ist gesichert. Den Opfern geht`s hinterher genau so wie vorher. Das Geld der Steuerzahler ist verbrannt.
Und was ist mit den Schadensersatzforderungen an Zehntausenden nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder für 50 Jahre staatlich betriebener Entsorgung? Würde man jedem Opfer 10.000 € Schadensersatz zahlen, kämen auf die Steuerzahler Milliardenbeträge zu. Da wartet die Bundesregierung lieber noch fünfzig Jahre ab, bis die Opfer fast alle verstorben sind. Das hat sich schließlich schon bei der Zwangsarbeiterentschädigung "bewährt".
-----Original Message-----
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Sent: Wednesday, November 30, 2011 8:19 PM
To: info@vaeternotruf.de
Subject: RIESENLOB
Importance: High
Hallo liebes Team vom Väternotruf,
zunächst ein riesengroßes lob an diese internetpräsenz, ENDLICH macht mal jemand den mund auf und wehrt sich gegen das, was hier im "rechtsstaat" deutschland mit vätern geschieht.
ich bin zwar eine frau, doch kann ich es einfach nicht verstehen, was sich die gesetzgebung mit diversen paragrafen zum sorgerecht&zum betreuungsunterhalt ausgedacht oder vielmehr lustig zusammengewürfelt hat. mein (inzwischen) ehemann hat eine 9-jährige, uneheliche tochter und die stadt bocholt sowie die ex-freundin machen uns seit knapp 4 jahren das leben zur hölle. alles unter dem deckmantel des "kindeswohles", es geht einzig und allein um geld, wovon ex-freundin und stadt bocholt den hals nicht voll kriegen können. natürlich hat mein mann keine rechte an seiner tochter, außer das "zahlungsrecht". (es steht hier nicht zur debatte, dass er für seine tochter zahlt). die urteile die gefallen sind und auch der lauf des prozesses sucht seinesgleichen, aber ich glaube diese habe ich hier gefunden. (natürlich ist auch nach knapp 4 jahren noch kein ende zu finden) Ich schicke Euch im Anhang mal ein Schreiben, welches ich im letzten Jahr an die Regierung geschickt habe. Ich habe sogar Antwort bekommen, die natürlich erklärt, dass ich alles falsch sehe. Die kann ich bei Interesse auch mailen.
Ich kann dies unsagbaren ungerechtigkeiten nicht einfach auf sich beruhen lassen, ich will, dass die welt sieht, was hier geschieht und ich möchte, dass die verantwortlichen endlich mal wach werden. Macht weiter so, Eure seite ist super!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Sorgerechtsstreit beschäftigt Bremer Staatsanwaltschaft
- 13.11.2011
Ein Vater kämpft um seine Kinder
Von Arno Schupp
Bremen. Seit vier Jahren kämpft Jacek Zdrojewski um seine Kinder. 2007 sind sie ihm weggenommen worden, von einer eigenen Frau. Ein Jahr hat er die Kinder gar nicht gesehen, und auch danach nur unregelmäßig. Er leidet unter Depressionen, der Kampf hat ihn krank gemacht, und arm. Er hat sich Geld geliehen, um Anwälte zu bezahlen. Bisher ohne Erfolg. Jetzt hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Sie wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben, indem sie dem Vater die Kinder entzogen hat.
Bremen·Hamburg. Die Tische sind klein, sie sind ganz an die Wand gerückt, zwischen Terrassentür und Fenster, die passenden kleinen Stühle eng darunter geschoben. Es sind die Tische der beiden Söhne von Jacek Zdrojewski. Tische, an denen sie saßen, als sie vier Jahre alt waren. Heute sind sie neun, die Tische zu klein, aber die Kinder kommen ohnehin nicht mehr her. Seine Frau hat die Zwillinge mitgenommen, erzählt er, einfach so. 2007 war das, und seitdem kämpft Jacek Zdrojewski um das Sorgerecht. Ein schwerer Kampf, vielleicht ein aussichtsloser.
Knapp ein Jahr wusste er nicht, wo seine beiden Söhne sind. Er hat sie nicht gesehen, nichts gehört, er wusste nicht, dass seine Frau aus der gemeinsamen Wohnung in Hamburg nach Bremen gegangen ist, erst ins Frauenhaus, dann zu ihrer Schwester. Und als der Fall schließlich vor dem Bremer Familiengericht landet, wird ihm genau das zum Verhängnis: Die Kinder haben sich ihm in den Monaten der Trennung entfremdet, urteilen die Richter und sprechen seiner Ex-Frau das alleinige Sorgerecht zu.
Zdrojewski verliert den Sorgerechtsprozess vor dem Amtsgericht und im Oktober dieses Jahres auch den vor dem Oberlandesgericht. Die Mutter sei die Hauptbezugsperson, „sie stand für sie in der Vergangenheit ohne Unterbrechung kontinuierlich zur Verfügung“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Der Senat verkennt nicht, dass die Kindesmutter diese Kontinuität ertrotzt hat...“ Dennoch sei zu berücksichtigen, dass sich die Kinder in den vergangenen Jahren in Bremen eingelebt haben. In der weiteren Begründung beurteilen die Richter das Verhalten der Mutter zwar als Fehlverhalten, doch auch das bleibt ohne Folgen.
Viele Väter betroffen
Zumindest bis jetzt, denn inzwischen ist die Bremer Staatsanwaltschaft auf den Fall aufmerksam geworden. Sie hat vor dem Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Mutter eingereicht. Der Vorwurf: Sie hat ihre Fürsorgepflicht verletzt, sie hätte dafür sorgen müssen, dass die Kinder ihren Vater sehen, Zeit mit ihm verbringen. Zdrojewski macht das Mut, er hat das Gefühl, dass sich endlich einmal jemand „aus dem System“ auf seine Seite stellt. Endlich einmal jemand, der sieht, was seine Frau gemacht hat, sagt er.
Dabei sind Fälle wie der von Jacek Zdrojewski bei Weitem keine Seltenheit, sagt Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“, der sich bei Trennungen und Sorgerechtsfragen für die Rechte der Väter einsetzt. 3000 Mitglieder hat sein Verein, „zumeist Väter, die selbst betroffen sind“, sagt Sonnenberg. Vielen ging es ähnlich wie Zdrojewski, „denn die Masche, erst einmal mit illegalen Mitteln Fakten zu schaffen, die dann vor Gericht gegen die Väter verwendet werden, kommt häufig vor“, sagt der Bundesvorsitzende. „Das ist fast schon gängige Praxis.“
Der Tag, an dem Jacek Zdrojewskis Leben aus den Fugen gerät, ist der 11. September 2007. Der 57-Jährige arbeitet als Lkw-Fahrer, um seine Familie durchzubringen. Der Job ist hart, Zdrojewski will etwas anderes, und so lässt er sich bei der Dekra als Kranfahrer schulen. Die Familie lebt in einer kleinen Wohnung im Hamburger Stadtteil Langenhorn. 54 Quadratmeter, Erdgeschoss, eine kleine Terrasse, ein kleines Zuhause in Mehrfamilienblöcken aus rotem Backstein. Wenn sie in den Urlaub fahren, dann nach Polen, zu den Verwandten, zu seiner Schwiegermutter, die ihn allerdings nicht gerade ins Herz geschlossen hat, sagt Zdrojewski.
Von einer dieser Reisen stehen an diesem 11. September noch immer die Koffer im Wohnzimmer. Sie werde sie noch wegräumen, habe seine Frau ihm erzählt, sagt der 57-Jährige. Und tatsächlich sind die Koffer weg, als er abends von der Fortbildung kommt. Genau wie seine Frau und die beiden Söhne. Stattdessen liegt im Wohnzimmer ein Zettel auf dem Boden. „Darauf stand: Es ist besser so.“
Zdrojewski geht zur Polizei, meldet seine Kinder als entführt, von dort wird er zum Jugendamt geschickt – und landet schließlich in einer Sackgasse. Da seine Frau im Frauenhaus war, bevor sie zu ihrer in Bremen lebenden Schwester gezogen ist, will ihm niemand sagen, was los ist. Der unausgesprochene Vorwurf stand im Raum, er habe seine Frau geschlagen, sie aus dem Haus getrieben. Wie einen Verbrecher habe man ihn behandelt, sagt er.
Zdrojewski nimmt sich einen Anwalt und lässt über die polnische Botschaft prüfen, ob seine Kinder überhaupt noch im Lande sind. Sie sind. Nur wo? „Ich habe mir schon gedacht, dass sie vielleicht zu ihrer Bremer Verwandtschaft gefahren ist“, sagt der 57-Jährige. Doch eine Kontaktaufnahme will nicht gelingen. Und dann, nur durch einen Zufall, kann er bei einem seiner Besuche auf den Ämtern einen Blick in eine Akte werfen, die gar nicht für ihn bestimmt ist. So stößt er auf eine Bremer Adresse – die Adresse, unter der seine Frau und die Zwillinge leben.
Begegnung über das Jugendamt
„Wir haben dann erst einmal über das Jugendamt eine Begegnung mit den Kindern eingefädelt“, sagt Christian Rost vom „Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder“, den Zdrojewski zwischenzeitlich um Hilfe gebeten hat. Die Begegnung findet statt – in den Räumen des Jugendamtes und ganz anders, als sich der Vater das Zusammentreffen gewünscht hätte. Die Kinder reagieren verhalten, distanziert, und es braucht erst einmal Zeit, bis sie auftauen.
Für den Vater beginnt mit diesem Treffen die Annäherung an seine Kinder, aber auch ein Weg durch juristische Instanzen und Behördenzimmer. Ein Umgangsrecht wird ihm eingeräumt, es gibt feste Regelungen, wann er seine Kinder sehen darf, und doch findet längst nicht jedes dieser Treffen statt. Einige Termine hat seine Frau ihm kurzfristig abgesagt, bei anderen kam er mit der Bahn aus Hamburg angefahren, um dann in Bremen vor verschlossenen Türen zu stehen. Immer wieder werden Treffen vereitelt, erzählt er. Doch viel dagegen tun kann er nicht. Und auch Hilfe erhält Zdrojewski nicht so, wie er sich das vorstellt.
Nach Informationen des WESER-KURIER füllt die „Akte Zdrojewski“ beim Jugendamt bis jetzt vier dicke Bände. Einschätzungen zu den Kindern sind darin enthalten, Gutachtermeinungen, Vermerke zu den gegenseitigen Vorwürfen, die sich die Eltern in dem lange währenden Streit bereits gemacht haben. Unterlagen zu seiner Scheidung, Eintragungen über Zwangsgelder, mit denen Zdrojewskis Frau bereits gedroht worden ist, sollte sie die Treffen mit den Kindern erneut vereiteln, die dem 57-Jährigen vom Familiengericht zugestanden worden sind.
Viel genützt hat Jacek Zdrojewski all das nicht. Doch er will nicht aufgeben, er will weitermachen. Gerade jetzt, da er neuen Mut schöpft. Ein Strafbefehl gegen seine Ex-Frau, aufgesetzt von der Bremer Staatsanwaltschaft, unterzeichnet vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts – das ist ein Schritt, sagt er. In diesen Tagen wird seine Ex-Frau den Brief im Postkasten haben, eine Geldstrafe, sie wird sie zahlen oder Einspruch einlegen. Beides jedoch ist nur ein Etappensieg, denn beides löst das Problem von Jacek Zdrojewski nicht. Er wird weiter um seine Kinder kämpfen, er will sie wieder bei sich haben, das Sorgerecht für die Zwillinge. Und wenn er es irgendwann bekommen sollte, wird er ihnen neue Tische kaufen.
www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/481448/Ein-Vater-kaempft-um-seine-Kinder.html
BGH-Urteil Mütter müssen Namen des wahren Vaters nennen
Die Antwort auf die Frage, wer der echte Vater ihres Kindes ist, darf eine Frau nicht verschweigen. Die Richter stärkten mit ihrem Urteil das Recht von Männern, denen Kinder untergeschoben wurden.
Mütter können sich bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen. Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren - auch die Scheinväter. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch hervor. Damit hat der BGH in Karlsruhe das Recht der Männer weiter gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde oder werden soll.
Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.
Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die - wenn sie es herausfinden - an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen Werte gegeneinander abwägen: Informationelle Selbstbestimmung der Frau gegen den Rechtsschutz des Mannes.
Im vorliegenden Fall hat ein Mann geklagt. Nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hatte, bekam diese ein Kind und gab ihn als Vater an. Von seiner Vaterschaft sei sie auch überzeugt gewesen, gab sie in den ersten Verhandlungen an. Das Ergebnis des Vaterschaftstests habe sie selbst überrascht. Enttäuscht verlangte der Ex-Freund das Geld für Babyausstattung und Unterhalt zurück, insgesamt rund 4500 Euro. Diese Summe wollte er vom Vater des Kindes haben, dieser zahlte inzwischen auch Unterhalt.
Doch die Frau weigerte sich, dessen Identität preiszugeben und das Verfahren ging durch alle Instanzen. Bereits das Amtsgericht Rendsburg und das Oberlandesgericht Schleswig urteilten, dass der Mann das Recht habe, den Namen des Vaters zu erfahren. Der juristische Terminus dafür heißt Treu und Glauben. Danach ist die Frau in der Pflicht, ihren Ex-Partner nicht über die Vaterschaft im Ungewissen zu lassen.
Die obersten Richter sind sich durchaus bewusst, dass sie mit ihrer Entscheidung die Persönlichkeitsrechte der Mutter einschränken. Aber die Intimsphäre umfasse ebenfalls „die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner“, schreiben sie in der Urteilsbegründung. Zum Kinderzeugen gehören eben immer zwei. Zudem habe die Frau mit der Nennung des falschen Vaters einen Teil ihrer Rechte verwirkt.
Nach diesem Urteil muss dem Kläger der Namen des Kindsvaters genannt werden. Aber der Anwalt der Frau merkte an, dass nicht sicher sei, ob der andere Mann wirklich der Vater ist. „Immerhin hat ihr Mandant das auch mal geglaubt“, sagte der Anwalt in Richtung Klägerbank. Es droht also ein neuer Prozess, bei dem dann möglicherweise Vaterschaftstest erzwungen werden muss.
„Kuckuckskinder machen erfahrungsgemäß immer Schwierigkeiten“, brachte die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne die Stimmung in der Verhandlung auf den Punkt. Die Frage der Vaterschaft spielt in solch komplizierten Beziehungen zwar eine wichtige Rolle, aber der Familienfrieden ist mit dieser Offenheit meist noch längst nicht hergestellt.
09.11.2011
http://www.tagesspiegel.de/politik/muetter-muessen-namen-des-wahren-vaters-nennen/5818552.html
Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1947) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - Väternotruf: von uns als sogenannter Väterentsorgungssenat bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2010) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
www.vaeternotruf.de/bundesgerichtshof.htm
Kommentar Väternotruf:
Die Entscheidung war ja lange überfällig, aber am Bundesgerichtshof hat man so seine Schwierigkeit mit der Ankunft in der Gegenwart. Man denke da nur an das Väterdiskriminierungsurteil des Bundesgerichtshof vom 04.04.2001.
http://vaeternotruf.de/bundesgerichtshof_XII_ZB_3-00_vom_04.04.2001.pdf
Insofern machen nicht nur Kuckkuckskinder Schwierigkeiten, wie Frau Meo-Micaela Hahne vorträgt, sondern auch der Bundesgerichtshof selbst. Nun darf man gespannt sein, ob die Mutter die geforderte Auskunft gibt und was das Gericht unternimmt, wenn sie diese weiter verweigern sollte. In dem Fall müsste das Gericht der Mutter die Unterhaltskosten allein auferlegen, dies folgt allein schon aus der Tatsache, das beim Ausfall eines Elternteils der andere für den Unterhaltsbedarf des Kindes allein zuständig ist. Dies ist vorliegend die Mutter, so lange sie den tatsächlichen Vater nicht nennt.