Väternotruf
Dezember 2012
Goldene Glühbirne
Die Goldene Glühbirne ist die höchste Auszeichnung, die der Väternotruf zu vergeben hat.
Nur wenige Menschen mit besonderen Verdiensten, schaffen es diese Auszeichnung verliehen zu bekommen.
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 0,00 € verbunden. Wir danken allen Sponsoren, die uns dabei geholfen haben, das Preisgeld in dieser enormen Höhe zu ermöglichen.
Die Goldene Glühbirne 2012 wird vom Väternotruf verliehen an:
Iwona Bölter
Sozialpädagogin
12051 Berlin
Bestallung als Umgangspflegerin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab , ..., 2008)
Frau Iwona Bölter wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Auszeichnung durch den Väternotruf mit der Goldenen Glühbirne.
Mit Schreiben vom 22.07.2012 droht Frau Iwona Bölter gegenüber dem Väternotruf mit einer Strafanzeige wegen einer angeblichen Rufschädigung ihrer Person und verlangt "die entsprechende Passage bis zum 22.08.2012 zu löschen. ... Bei Nichtreaktion muss ich leider umgehend eine Strafanzeige machen".
Bisschen unentspannt die gute Frau. Droht mit Strafanzeigen, wo andere Leute sich einen Drink genehmigen würden. Wo bleibt da die Gelassenheit, die einen guten Umgangspfleger auszeichnen sollte?
Mit Schreiben vom 10.09.2012 meldet sich der "Polizeipräsident von Berlin" wegen:
"Tatvorwurf Verleumdung im Internet gegenüber Frau Iwona Bölter
Tatzeit Freitag 20. Juli 2012 um Uhr
Tatort 12051 Berlin, Bruno-Bauer-Str. 23
Tatörtlichkeit Internet"
Das Verfahren wegen Verleumdung wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Frau Iwona Bölter wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Saarbrücken
Saarbrücker kostet Sorgerecht für Tochter tausende Euro
Vor Gericht um das Sorgerecht zu streiten, kostet Geld: Zu viel, beklagt Peter Weinmann, lediger Vater aus Saarbrücken, der nach einem Rechtsstreit mit der Kindesmutter 3500 Euro zahlen muss. Die Justiz weist Kritik zurück.
Saarbrücken. Für Peter Weinmann klafft eine Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Mehr als zwei Jahre dauerte es, bis der ledige Vater aus Saarbrücken per Gerichtsbeschluss das gemeinsame Sorgerecht für seine heute vierjährige Tochter erstritten hatte. Unverheiratete Väter können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 auch ohne Zustimmung der Mutter ein Mitsorgerecht für gemeinsame Kinder beantragen. Trotz mehrerer Beschwerden musste Weinmann die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Alles in allem beläuft sich sein Anteil auf 3546,73 Euro für die Verfahrenskosten am Saarbrücker Amtsgericht.
Darin enthalten sind die Honorare für den Verfahrensbeistand von Weinmanns Tochter, ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern und das Honorar seines eigenen Anwalts, berichtet Weinmann. Für die arbeitslose Kindsmutter übernahm der Steuerzahler die andere Hälfte der Gerichtskosten, so Weinmann. Allerdings findet der Vater es ungerecht, dass ihm für den Verfahrensbeistand seiner minderjährigen Tochter gleich drei Mal ein Honorar in Höhe von jeweils 550 Euro in Rechnung gestellt wurde. Zumal der Verfahrensbeistand, sagt Weinmann, „seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist, die Interessen des Kindes zu vertreten und eine gütliche Einigung herbeizuführen“.
Wegen der „unangemessen hohen Kosten“ komme jetzt nach Weinmanns Worten die Erziehung, Bildung und Förderung der Potenziale seiner Tochter zu kurz. Von dem eigens für seine Tochter angelegtem Geld müsse er nun die Gerichtskosten zahlen. Das Amtsgericht Saarbrücken begründete das drei Mal angefallene Honorar für den Verfahrensbeistand mit drei anhängigen Verfahrensgegenständen. Dadurch seien „zwangsläufig drei unterschiedliche Verfahren angelegt worden“, erklärte der Abteilungsleiter des Familiengerichts Saarbrücken, Peter Hellenthal, auf SZ-Anfrage. Für jedes dieser Verfahren habe die zuständige Richterin einen Verfahrensbeistand für das Kind von Weinmann bestellt. Laut Hellenthal gehört es zu seinen Aufgaben, nicht nur Gespräche mit den Eltern des Kindes zu führen, sondern auch am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Allerdings müsse es ihm nicht gelingen, eine einvernehmliche Reglung herbeizuführen.
Zu den Gerichtskosten sagte der Sprecher der Regionalgruppe Saar-Pfalz des Vereins Väteraufbruch für Kinder, Egon Pohl: „Das ist starker Tobak“. Verglichen mit ihm bekannten Sorgerechtsverfahren seien dem Vater aus Saarbrücken erheblich mehr Gerichtskosten in Rechnung gestellt worden. Nach Einschätzung der Fachanwältin für Familienrecht aus Saarbrücken, Eva Vogelgesang, entsprechen die Gerichtskosten für das streitige Verfahren indes ihren Erfahrungen und geltenden Vorschriften. Es gebe auch bei den einzelnen Rechnungsposten „keine Ausreißer nach oben“. Demnach sei zum Beispiel im Paragrafen 45 des Familiengerichtskostengesetzes festgelegt, den Verfahrenswert bei Sorgerechtsstreitigkeiten auf 3000 Euro festzusetzen.
Mehrere Male legte Weinmann unter anderem wegen der seiner Ansicht nach immensen Kosten für den Verfahrensbeistand seiner Tochter beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht Beschwerde ein. Doch jedes Mal sei seine Beschwerde zurückgewiesen worden. In Ausnahmefällen könne das Gericht davon absehen, solche Kosten zu erheben, so Hellenthal weiter. Etwa, wenn aufgrund einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt ein Sorgerechtsverfahren angestrengt habe, der Sachverhalt sich jedoch nicht bestätige. bera
HINTERGRUND
Nach Angaben des saarländischen Justizministeriums führten seit dem Urteil aus Karlsruhe vier Verfahren zu einer gemeinsamen Sorge (Stand: September 2011). In zwei Verfahren wurde die alleinige Sorge auf den Vater übertragen und in drei Verfahren wurden die Anträge der Väter zurückgewiesen. Nicht erfasst sind laut Ministerium jene Verfahren, die mit einem Vergleich, also mit einer Einigung der Parteien, endeten. Bera
28.12.2012
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Sorgerecht;art27857,4573173#.UORXN3d9THh
Kommentar Väternotruf:
"Die Justiz weist Kritik zurück.", das kennt man ja schon aus der Bibel, "Ich wasche meine Hände in Unschuld", so der römische Statthalter in Judäa, Pontius Pilatus. Die Justiz ist wie immer unschuldig, denn was als schuldig gilt, legt die Justiz selbst fest (sogenannte Selbstjustiz), so kann die Justiz niemals schuldig werden, wenn sie es nicht will.
Der Vater des nichtehelichen Kindes soll also 3546,73 Euro dafür zahlen, dass er es ernst meint mit Grundgesetz Artikel 6.
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Ein Staat der Grundgesetz Artikel 6 tagtäglich verletzt ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat. Pfui Deibel kann man da nur sagen.
Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht
Nicht faul, aber zu gründlich
von Christian Rath
05.12.2012
Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an.
Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche".
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