Väternotruf

April 2013


 

 

 

Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils

Amtsgericht Erfurt 

36 F 141/11 - Beschluss vom 14.09.2012

veröffentlicht in ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 01/2013

 

Georg von Schmettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Erfurt / Präsident am Amtsgericht Erfurt (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.06.1993 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1996 als Richter am Amtsgericht Erfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2006 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erfurt aufgeführt. 2010: Familiengericht - Abteilung 36 Versorgungsausgleich - 36 F 1195/08 VA - FamRZ 2010, Heft 19. Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils - 36 F 141/11 - Beschluss vom 14.09.2012 - veröffentlicht in ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 01/2013. Namensgleichheit mit: Mechthild von Schmettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Erfurt (ab 16.01.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.06.1993 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt.

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Anton

www.vaeternotruf.de

24.04.2013

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Seit einigen Wochen versendet der Väternotruf Schreiben wie das obige an das Amtsgericht Frankfurt am Main, an verschiedene Amts-, Land- und sogar Oberlandesgerichte, die es nicht für nötig halten, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen.

Super unrühmlich dabei die Bayern und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Zustände wie beim Honecker, nur hat der wenigstens nicht behauptet, die DDR wäre ein Rechtsstaat.

Heute dagegen wird man verarscht von oben bis unten, sei es die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht, das jahrzehntlang nichtverheiratete Väter auf das übelste diskriminiert hat oder sei es die Abschottungspolitik von Gerichtspräsidenten, die die richterliche Besetzung ihrer Gericht als streng zu hütendes Staatsgeheimnis verstehen.

Dabei geht es auch anders, dies zeigen viele Gerichte, die verstanden haben, dass die Bürgerinnen und Bürger keine dummen Bauern sind, denen man Informationen vorenthalten muss.

Positiv zu nennen dagegen die Justiz in Nordrhein-Westfalen und fast durchgängig auch die in Berlin (Amtsgericht Neukölln bildet eine bedauerliche Ausnahme).

Hier gilt es den Druck auf die abschottenden Gerichte zu verstärken, dies kann durch Dienstaufsichtsbeschwerden oder Petitionen an die Landtage der betreffenden Bundesländer geschehen. 

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

 

 

 


 

 

 

Ab Juli höhere Pfändungsfreigrenzen

29.04.2013

Arbeitseinkommen in Höhe von 1045 EUR vor der Pfändung geschützt

Ab dem 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die geänderten Pfändungsfreigrenzen wurden Anfang April im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011 erhöht worden. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 1,57% erhöht. Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.

Nach dem 1. Juli beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 EUR (bisher: 1.028,89 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 EUR (bisher: 387,22 EUR) für die erste und um jeweils weitere 219,12 EUR (bisher 215,73 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/2013_04_29_Pfaendungsfreigrenzen/index.php

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: "Franzjörg Krieg" [mailto:vafk-ka@gmx.de]

Gesendet: Freitag, 22. März 2013 14:21

An: Mailingliste papa-info

Cc: vafk-ka-gesamt%vafk-ka@gmx.de; vafk-bwlk@vafk-sbh.de

Betreff: VERNETZUNGSKONGRESS am 04.05. in Karlsruhe

An alle Personen, die im Kontext Väterszene in Deutschland“ eine aktive Rolle einnehmen und an alle weiteren Interessierten

 

VÄTERBEWEGUNG in Deutschland (?)

Vernetzungskongress am 04.05.2013, 10 18 Uhr

76139 Karlsruhe, Gemeindezentrum St. Hedwig, Königsberger Str. 55

 

Nach meiner ersten Einstellung in der papa-Liste am 05.03.2013 und dem Versand der Einladung und des offline-Fragebogens am 16.03.2013 wurden diese auf verschiedenen Netz-Plattformen eingestellt unter anderen natürlich auch auf der HP meiner Karlsruher Gruppe des VAfK:

http://vafk-karlsruhe.de/article52-Vernetzungskongress-der-VATERSZENE-in-Karlsruhe

 

Ich bat am 16.03. darum, mit dem Ausfüllen des Fragebogens noch ein paar Tage zu warten, bis die online-Version des Fragebogens fertig gestellt ist.

 

Diese steht inzwischen zur Verfügung und ich bitte alle Vertreter von Initiativen im Gesamtrahmen Väterszene in Deutschland“ und darüber hinaus, ihre Aktionsplattform durch Ausfüllen dieses Fragebogens zu dokumentieren.

 

Das Ergebnis wird allen, die dazu beigetragen haben, mitgeteilt und ist Teil der Ausgangslage für die Diskussion beim Vernetzungskongress.

 

http://vernetzungskongress.tmade.de/ <https://3c.gmx.net/mail/client/dereferrer?redirectUrl=http%3A%2F%2Fvernetzungskongress.tmade.de%2F&selection=tfol11c4f81e254228b6>

 

Ich bitte wiederum um Mithilfe, diesen Link auf allen HPs und in allen Foren zu verbreiten.

 

Dieser Kongress ist die erste bundesweite Chance einer Darstellung der gesamten Väterszene und die erste Gelegenheit, einen Mindestkonsens zu formulieren und damit zu dokumentieren, dass diese Szene eine Bewegung ist.

 

Mit herzlichem Gruß

 

Franzjörg

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.

Homepage: http://www.vafk-karlsruhe.de

Siehe auch

http://www.vaeterliche-weihnachtsgruesse.de

http://baden-wuerttemberg.vafk-sbh.de/

Franzjörg Krieg, Eisenbahnstr. 26

76571 Gaggenau - Bad Rotenfels

Handy: 01578 - 1900 339

krieg@vafk-karlsruhe.de

 

AKTUELL:

März/April Beginn der Verfahrenspflegschafts-Ausbildung durch Ehepaar Prestien in Karlsruhe

23.03.2013 Gruppeninterne Beraterschulung

04.04.2013 Workshop Dokumentation und Verfahrensverwaltung

25.04.2013 Jahreshauptversammlung des VAfK Karlsruhe

04.05.2013 Vernetzungstreffen VÄTERBEWEGUNG im Gemeindezentrum St. Hedwig, Waldstadt

09.05.2013 Höhlenaktion mit Kindern zum Vatertag

15.05.2013 Themenabend GUTACHTEN im Gemeindezentrum St. Hedwig, Waldstadt

Öffentliches Beratungstreffen JEDEN DONNERSTAG 20 UHR in Karlsruhe, Baumeisterstr. 56

 

 

 


 

 

 

Informationsfreiheit oder DDR-Geheimhaltungsmentalität am Landgericht Deggendorf

 

 

Landgericht Deggendorf - Geschäftsverteilungsplan 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. 

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

06.04.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, LG Deggendorf [mailto:Poststelle@lg-deg.bayern.de]

Gesendet: Donnerstag, 11. April 2013 15:49

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Deggendorf - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Deggendorf kann auf der Präsidialgeschäftsstelle gem. § 21 e IX GVG eingesehen werden, eine Veröffentlichung im Internet ist nicht vorgesehen. Eine Übersendung per E-Mail oder in Papierform findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen

Präsidialgeschäftsstelle

Landgericht Deggendorf

 

Landgericht Deggendorf

Amanstraße 19

94469 Deggendorf

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine gute Gelegenheit die bisherige Praxis am Landgericht Deggendorf zu ändern und den Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite des Landgerichtes zu stellen.

Die Hälfte aller deutschen Gerichte praktiziert dies bereits, das dürfte also im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch am Landgericht Deggendorf möglich sein.

Wir nennen das bürgernahe Justiz im Informationszeitalter. Die DDR sollte in Bayern keine Nachahmung finden.

Wir werden im Internetzeitalter ganz sicher nicht mehrere hundert Kilometer anreisen, nur um auf der Geschäftsstelle des Landgerichts Deggendorf den Geschäftsverteilungsplan einsehen zu können, den man problemlos im Internet einstellen oder wenigstens per Mail an Interessenten zusenden kann.

 

Wir bitten um Übersendung unserer Anfrage an den Präsidenten des Landgerichtes Deggendorf, Herrn Dr. Franz Kilger.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

11.04.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, LG Deggendorf [mailto:Poststelle@lg-deg.bayern.de]

Gesendet: Dienstag, 16. April 2013 08:22

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Deggendorf - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage wurde Herrn Präsidenten bereits vorgelegt. Die Entscheidung zur Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Deggendorf wurde durch den Herrn Präsidenten - wie Ihnen bereits mitgeteilt - getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

-Präsidialgeschäftsstelle -

Landgericht Deggendorf

Amanstraße 19

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Mitteilung einer Begründung, warum der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Deggendorf nicht auf Anfrage versandt, bzw. wie an vielen anderen Gerichten selbstverständlich, im Internet veröffentlicht wird.

In der Anlage darf ich Ihnen den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin zusenden. Berlin hat über 3 Millionen Einwohner aber auch Deggendorf ist immerhin eine Stadt mit ca. 30.00 Einwohnern, also kein Dorf, wie der Name vermuten lassen könnte.

Zu finden auch unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/taetigkeit/geschaeftsverteilungsplaene/

Von daher Mut zur Offenheit auch im Städtchen Deggendorf, am Fuß des bayrischen Waldes. Deggendorf braucht kein hinterwäldlerisches Dorf zu sein, sondern darf sich ohne Scham dem Informationszeitalter stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

17.04.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, LG Deggendorf [mailto:Poststelle@lg-deg.bayern.de]

Gesendet: Freitag, 19. April 2013 11:39

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Deggendorf - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entscheidung nach § 21 IX GVG bedarf keiner Begründung. Eine Internetveröffentlichung ist weiterhin nicht vorgesehen, weitere Anfragen bezüglich einer Übersendung per E-Mail werden nicht mehr beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das kommt uns vor wie beim Honecker.

 

Doch wie sagt Michael Gorbatschow so treffend:

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

 

Anton

www.vaeternotruf.de

21.04.2013

 

 

 


 

 

 

Der Kampf vor Gericht für freie WLANs!

1 Kommentar

9. 04. 2013

Foto eines Serverracks gefüllt mit Netzwerkswitchen

Sicherheitshalber nur Drahtgebunden?

Andrew Hart CC-BY-SA

Weder Bundesrat noch Bundestag wollen an der unklaren Situation “Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen” etwas ändern. Dabei werden immer mehr Betreiber in teils teure und langwierige Prozesse verwickelt. Schlimmer noch: viele scheuen es, überhaupt erst einen freien WLAN-Zugang anzubieten. Dies gilt für Hotels und Restaurants ebenso wie für Gruppen wie die Freifunker.

Daher finde ich es gut, dass die Piratenpartei den betroffenen Betreiber Tobias ‘Kalle’ Mc Fadden, Mitglied der Piratenpartei und Landtagskandidat in Starnberg exemplarisch unterstützt.

Im Kern geht es um die Frage: Ist ein Betreiber von offenen WLAN-Zugängen Provider im Sinne des § 8 TMG und genießt somit das gleiche “Providerprivileg” wie herkömmliche DSL-Zugangsanbieter? Diese Frage muss klar mit Ja beantwortet werden!

Denn der geschäftsmäßige, also regelmäßige Betrieb von offenen WLAN-Zugängen darf nicht durch eine Contentmafia verhindert werden. Erst recht nicht, wenn die Zugänge kostenfrei angeboten werden!

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht München wird nun über diese Frage verhandelt. Der schon länger strittige Fall musste erst von uns vor Gericht gezerrt werden, da die Gegenseite offenbar keine Notwendigkeit oder auch kein Interesse daran gezeigt hat, ihre Ansprüche auf Unterlassung weiter zu verfolgen. Das entspricht genau dem Geschäftsmodell der Abmahn-Anwälte, die mit automatisierten Schreiben genug an den 20% der Abgemahnten verdienen, die sofort zahlen. Damit zieht die Piratenpartei also nicht nur für ein freies WLAN vor Gericht, sondern zeigt auch klare Kante gegen den Abmahn-Wahn.

Der erste Verhandlungstermin ist angesetzt auf Donnerstag, 11. April 2013 im Landgericht München. Vor Ort wird Emanuel Schach als Rechtsanwalt die Sache vertreten, wenngleich im Anwalts-Team bisher viele bekannte Gesichter aus der Netzpolitik mitgewirkt haben. An dieser Stelle daher auch schon ein großes Dankeschön für die bisher geleistete Arbeit!

Dabei wird ein Grundsatz-Urteil anstrebt, es ist also gut möglich, dass das Verfahren nicht vor dem Landgericht München enden wird. Schön wäre es daher, wenn Ihr auch mit kleinen Beträgen euch an den teils erheblichen Kosten des Verfahrens beteiligen wollen. Spendet dazu unter dem Stichwort “WLAN-KLAGE” an die Piratenpartei Bayern, Oberbayern oder Bund. Die Spenden-Seite der Piraten Oberbayern hat sogar eine einfache Spenden-Möglichkeit via Bankeinzug.

Update Leider hat das Gericht den Termin kurzfristig abgesagt. Grund ist krankheitsbedingter Ausfall eines beteiligten Richters. Es gibt noch keinen neuen Termin, erwartbar ist aber Mai/Juni.

Hinweis: Dieser Kommentar wurde von Roland ‘ValiDOM’ Jungnickel geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des ganzen Landesverbandes dar. Alle Mitglieder können Kommentare über das entsprechende Formular bei der SG Digitale Medien einreichen.

https://piratenpartei-bayern.de/2013/04/09/der-kampf-vor-gericht-fur-freie-wlans/

 

 

 


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