Väternotruf
Dezember 2014
Whistleblower
Claudia Heine
Opposition will eigenes Schutzgesetz für
Hinweisgeber. Koalition kritisiert Unschärfe der Vorschläge
Sie werden mich nicht mal als Patientin wiedersehen“,
sagte die ehemalige Altenpflegerin Brigitte Heinisch am Ende eines jahrelangen
Rechtsstreits. Im Mai 2012 einigte sich die Berlinerin mit ihrem früheren
Arbeitgeber auf einen Vergleich. Heinisch hatte im Jahr 2005 die
Arbeitsbedingungen und die dadurch bedingte Situation der Pflegebedürftigen in
einem Altenheim des Vivantes Klinikkonzerns öffentlich angeprangert und war
daraufhin fristlos entlassen wurden. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte bestätigte Heinisch im Jahr 2011 in ihrem Recht auf
Meinungsfreiheit und stellte fest, das öffentliche Interesse an mangelhafter
Altenpflege höher wiege als die Sorge des Arbeitgebers vor Rufschädigung. Nach
Edward Snowden ist sie die wahrscheinlich bekannteste Whistleblowerin in
Deutschland.
Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen sorgte der Fall
Heinisch bisher jedoch nicht für einen verbesserten Rechtsschutz für so
genannte Hinweisgeber. Das sind Menschen, die, meist in ihrem Arbeitsumfeld,
Missstände aufdecken und deshalb mit Repressalien bis hin zur Kündigung
rechnen müssen. Dies wollen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke nun ändern
und legten deshalb zwei Vorschläge (18/3039; 18/3043) für ein eigenes
Whistleblower-Schutzgesetz vor, über die der Bundestag am vergangenen Freitag
in erster Lesung beraten hat.
...
Die Linke hielt an der Auffassung fest, dass ein
umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz „dringend nötig“ sei, weil die
derzeitige Rechtslage den Mitarbeitern den Schutz vor Repressalien eben nicht
garantiere, wie Karin Binder ausführte. Als Beispiel nannte sie unter anderem
elf Altenpflegerinnen aus dem Münstlerland, die kürzlich entlassen worden
waren, nachdem sie die Zustände in ihrem Pflegeheim angeprangert hatten. „Was
nützt der beste Diskriminierungsschutz oder das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, wenn so etwas möglich ist?“, fragte Binder.
Hinweisgebern müsse Anonymität gewährleistet und die Möglichkeit gegeben
werden, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, denn interne Beschwerdewege
wirkten sich meistens zum Nachteil des Beschäftigten aus, so ihre Begründung.
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http://www.das-parlament.de/2014/46/innenpolitik/-/339588
Oettinger bleibt cool
Oettinger bleibt cool. Gut geschlagen hat sich Günther Oettinger im EU-
Parlament, wo ihn die EU-Abgeordneten zu seinem künftigen Job als
"Wer in der Politik ist, muss sich an seinen Erfolgen und Mißerfolgen lebenslang messen lassen." Das gelte auch für ihn. ...
Südkurier, 04.10.2014
Kommentar Väternotruf:
Bravo Herr Oettinger! Das nennt man auch Mut zur Freiheit. Das sollte sich der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin mit den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit einem Edding dick hinter die Ohren schreiben. Schließlich möchten wir ja nicht in einem Land leben, wo das öffentliche Nachdenken unter Strafe gestellt ist.
Jürgen Grässlin
Jürgen Grässlin (* 18. September 1957 in Lörrach) ist
ein deutscher Pädagoge, Publizist und pazifistischer Friedensaktivist.[1]
Er gilt seit den 1990er Jahren als profiliertester deutscher Rüstungsgegner und veröffentlichte zahlreiche Sachbücher zur Automobil- und Rüstungsindustrie sowie zur Bundeswehr. Er ist Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und anderer rüstungskritischer Organisationen.
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DaimlerChrysler versuchte erfolglos, auf das Erscheinen
von Grässlins Buch „Das Daimler-Desaster“ (2005) Einfluss zu nehmen. Das
Werk erreichte im Frühjahr 2006 den ersten Platz der deutschen Bestsellerlisten
für Wirtschaftssachbücher.
Schrempp und Daimler verklagten 2006 Grässlin auf
Unterlassung, da dieser Zetsche mit Rüstungsgeschäften auf dem grauen Markt in
Verbindung gebracht hatte. Die Klage wurde letztinstanzlich vom
Bundesgerichtshof abgewiesen.[10] Im Dezember 2006 erstattete Grässlin
seinerseits Strafanzeige gegen Schrempps Nachfolger Dieter Zetsche und andere
Daimler-Manager wegen des Verdachts der Falschaussage. Aufgrund der Anzeige
wurde gegen einen der Beschuldigten Anklage erhoben,[11] die in zweiter Instanz
mit einem Freispruch endete.[12]
...
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Gr%C3%A4sslin
http://www.juergengraesslin.com/
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen
über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.
BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 - OLG
Hamburg
LG Hamburg