Väternotruf

Dezember 2014


 

 

 

 

 

Whistleblower

Claudia Heine  

Opposition will eigenes Schutzgesetz für Hinweisgeber. Koalition kritisiert Unschärfe der Vorschläge  

Sie werden mich nicht mal als Patientin wiedersehen“, sagte die ehemalige Altenpflegerin Brigitte Heinisch am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits. Im Mai 2012 einigte sich die Berlinerin mit ihrem früheren Arbeitgeber auf einen Vergleich. Heinisch hatte im Jahr 2005 die Arbeitsbedingungen und die dadurch bedingte Situation der Pflegebedürftigen in einem Altenheim des Vivantes Klinikkonzerns öffentlich angeprangert und war daraufhin fristlos entlassen wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte Heinisch im Jahr 2011 in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit und stellte fest, das öffentliche Interesse an mangelhafter Altenpflege höher wiege als die Sorge des Arbeitgebers vor Rufschädigung. Nach Edward Snowden ist sie die wahrscheinlich bekannteste Whistleblowerin in Deutschland.  

Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen sorgte der Fall Heinisch bisher jedoch nicht für einen verbesserten Rechtsschutz für so genannte Hinweisgeber. Das sind Menschen, die, meist in ihrem Arbeitsumfeld, Missstände aufdecken und deshalb mit Repressalien bis hin zur Kündigung rechnen müssen. Dies wollen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke nun ändern und legten deshalb zwei Vorschläge (18/3039; 18/3043) für ein eigenes Whistleblower-Schutzgesetz vor, über die der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung beraten hat.  

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Die Linke hielt an der Auffassung fest, dass ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz „dringend nötig“ sei, weil die derzeitige Rechtslage den Mitarbeitern den Schutz vor Repressalien eben nicht garantiere, wie Karin Binder ausführte. Als Beispiel nannte sie unter anderem elf Altenpflegerinnen aus dem Münstlerland, die kürzlich entlassen worden waren, nachdem sie die Zustände in ihrem Pflegeheim angeprangert hatten. „Was nützt der beste Diskriminierungsschutz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn so etwas möglich ist?“, fragte Binder. Hinweisgebern müsse Anonymität gewährleistet und die Möglichkeit gegeben werden, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, denn interne Beschwerdewege wirkten sich meistens zum Nachteil des Beschäftigten aus, so ihre Begründung.  

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http://www.das-parlament.de/2014/46/innenpolitik/-/339588

 

 


 

 

 

Oettinger bleibt cool

Oettinger bleibt cool. Gut geschlagen hat sich Günther Oettinger im EU- Parlament, wo ihn die EU-Abgeordneten zu seinem künftigen Job als ...

"Wer in der Politik ist, muss sich an seinen Erfolgen und Mißerfolgen lebenslang messen lassen." Das gelte auch für ihn. ...

Südkurier, 04.10.2014

http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/meinung/Oettinger-bleibt-cool;art992910,7297830

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bravo Herr Oettinger! Das nennt man auch Mut zur Freiheit.  Das sollte sich der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin mit den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit einem Edding dick hinter die Ohren schreiben. Schließlich möchten wir ja nicht in einem Land leben, wo das öffentliche Nachdenken unter Strafe gestellt ist.

 

 


 

 

Jürgen Grässlin  

Jürgen Grässlin (* 18. September 1957 in Lörrach) ist ein deutscher Pädagoge, Publizist und pazifistischer Friedensaktivist.[1]  

Er gilt seit den 1990er Jahren als profiliertester deutscher Rüstungsgegner und veröffentlichte zahlreiche Sachbücher zur Automobil- und Rüstungsindustrie sowie zur Bundeswehr. Er ist Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und anderer rüstungskritischer Organisationen.

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DaimlerChrysler versuchte erfolglos, auf das Erscheinen von Grässlins Buch „Das Daimler-Desaster“ (2005) Einfluss zu nehmen. Das Werk erreichte im Frühjahr 2006 den ersten Platz der deutschen Bestsellerlisten für Wirtschaftssachbücher.

 

Schrempp und Daimler verklagten 2006 Grässlin auf Unterlassung, da dieser Zetsche mit Rüstungsgeschäften auf dem grauen Markt in Verbindung gebracht hatte. Die Klage wurde letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof abgewiesen.[10] Im Dezember 2006 erstattete Grässlin seinerseits Strafanzeige gegen Schrempps Nachfolger Dieter Zetsche und andere Daimler-Manager wegen des Verdachts der Falschaussage. Aufgrund der Anzeige wurde gegen einen der Beschuldigten Anklage erhoben,[11] die in zweiter Instanz mit einem Freispruch endete.[12]  

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http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Gr%C3%A4sslin

 

http://www.juergengraesslin.com/

 

 

 

Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.

BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 - OLG Hamburg

LG Hamburg

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=49645&pos=25&anz=535

 

 

 


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