Väternotruf
März 2015
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 10:06
An: Poststelle, AG Kulmbach
Betreff: Amtsgericht Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Kulmbach
Kohlenbachstr. 10
95326 Kulmbach
Telefon: 09221 / 9210-0
Fax: 09221 / 9210-11
E-Mail: poststelle@ag-ku.bayern.de
Internet: www.ag-ku.bayern.de
Amtsgericht Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Östreicher, Karlheinz [mailto:...]
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 11:16
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans
ist leider nicht möglich. Dieser wird auch nicht auf der Internetseite veröffentlicht.
Bitte richten Sie Ihr Anliegen schriftlich an das
Amtsgericht Kulmbach, Kohlenbachstraße 10, 95326 Kulmbach. Es erfolgt dann eine
Weiterleitung an den zuständigen Richter.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Östreicher
Geschäftsleiter
Tel. 09221-...
Lieber Herr Österreicher,
wieso sollte eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes
per Mail nicht möglich sein? Gibt es da spezielle Gesetze in Kulmbach, die das
verbieten oder gibt es an Ihrem Amtsgericht womöglich keinen Geschäftsverteilungsplan
und jeder Richter macht wozu er grad lustig ist.
Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des
Amtsgerichts vor, dieser hat hoffentlich Vollmacht.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Berner, Christoph [mailto: ...]
Gesendet: Mittwoch, 25. März 2015 15:20
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AG Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die emailanfrage Ihres Mitarbeiters Anton vom
23.03.15 an Herrn Östreicher möchte ich Ihnen mitteilen, dass es gemäss § 21
e Abs. 9 GVG einer Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans des Gerichts
nicht bedarf.
Ihrem Anliegen kann daher nicht entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen!
Christoph Berner
Direktor des AG Kulmbach
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 25. März 2015 18:59
An: 'Berner, Christoph'
Cc: ...
Betreff: AW: AG Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Berner,
Sie begehen hier einen logischen Fehler, das sollte
einem Juristen eigentlich nicht passieren.
Nur weil es keine Pflicht gibt, gibt es noch lange
kein Verbot.
Wir respektieren aber Ihren Wunsch nach Geheimhaltung
des Geschäftsverteilungsplanes, Sie werden dafür sicher Ihre Gründe haben,
und werden uns daher in dieser Sache nicht an das Justizministerium oder den
Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages wenden.
Die Zeit wird das schon regeln, darüber hat ja schon
Michael Gorbatschow genügend gesagt, Sie erinnern sich sicherlich.
Mit freundlichen Grüßen
Anton