Väternotruf
Juni 2015
Rabauken-Affäre: Staatsanwaltschaft unter Druck
Uckermark-Kurier - 12.06.2015: "Rabauken-Affäre: Staatsanwaltschaft unter Druck. Selten hat ein harmloses Wortspiel in enier Überschrift so viel Wirbel ausgelöst: "Rabauken-Jäger". Im Zuge der immer schriller werdenden Affäre könnte sich nun sogar ein Generalstaatsanwalt strafbar gemacht haben. ... Schumacher hattte dem zuständigen Staatsanwalt am Amtsgericht Pasewalk in einem Meinungsbeitrag vorgeworfen, sich mit "Schaum vor dem Mund" über die Presse zu ereifern. Daraufhin leitete MV-Generalsstaatsanwalt Helmut Trost nach Angaben des Justizministeriums umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen Schumacher ein. ... Die FAZ spekuliert zudem über die Hintergründe der "Rabauken-Jäger"-ASffäre und stellt einen Zusammenhang zu MV-Justizministerin Uta Maria Kunder (CDU) her. Die Ministerin hat die Aufsicht über den Generalsstaatsanwalt. ... . Jäger und Justizministerin sind beide CDU-Mitglieder im Landkreis Vorpommern-Greifswald."
Nordkurier-Redakteur vor Gericht
Zum Abschuss freigegeben
Pasewalk · 21.05.2015
Ein Nordkurier-Redakteur wurde in dieser Woche vom
Pasewalker Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat sich
angeblich in der Wortwahl vergriffen, als er über den gefühllosen und ethisch
verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete.
...
Jetzt wurde nicht um die Wahrheit gestritten, sondern
mit den Mitteln des Strafrechts gegen unseren Reporter Thomas Krause und eine
einzige Formulierung vorgegangen. Es ging um den Begriff „Rabauken-Jäger“,
durch den sich der Wildschleifer angeblich aufs Höchste gekränkt fühlte. ...
...
Nun also der Prozess vorm Pasewalker Amtsgericht. Und
dort staunten die Prozessbeobachter nicht schlecht, als es auch hier nicht um
das Verhalten des Wildschleifers ging, sondern der Staatsanwalt in seinem Plädoyer
gegen die Medien allgemein und den Nordkurier speziell zu Felde zog. Da ging es
nicht mehr um den „Rabauken-Jäger“, sondern da gab es eine
Generalabrechnung mit dem ganzen modernen Medienbetrieb. Zu laut, zu schnell, zu
plakativ. Die wahren Rabauken, so klang das unterm Strich, sind die
Journalisten.
Die Richterin wollte ebenfalls nicht gelten lassen, dass
eine Zeitung die Dinge im Sinne der Meinungsfreiheit auch deutlich benennen
darf. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren
wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Konkret führte
sie aus, dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener
sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der
Berichtsauftrag rechtfertige eine so „pfeffrige und scharfe“ Wortwahl nicht.
Reporter soll 1000 Euro zahlen.
...
http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/zum-abschuss-freigegeben-2115021505.html
Kommentar Väternotruf:
Was soll man zu dieser Provinzposse am Amtsgericht Pasewalk schon sagen. Da sind wohl einen oder anderen Richter und Staatsanwalt die Nerven durchgegangen. Das kann ja mal passieren, Juristen sind auch nur Menschen. Die Beschwerdeinstanz wird das verrückte Urteil sicher wieder an die rechte Stelle rücken und die heißt Pressefreiheit.
Was würde wohl der Honecker dazu sagen, der von Pressefreiheit nicht viel hielt, dafür ein großer Jäger vor dem Herrn war. Dass er allerdings seine kaptitalen Hirsche mit dem Auto über die Straße der Waldsiedlung Wandlitz geschleift hätte, ist nicht überliefert. Den Abtransport der toten Tiere überließ er seinem vortrefflichen Leibwächter, der darüber und über andere Skurrilitäten ein nettes Büchlein geschrieben hat.
Hochstaplerin unterrichtete auch in
Berlin und Brandenburg - "Falsche Lehrerin" wegen Betrugs verurteilt
Sie hatte weder Hochschulabschluss noch
Staatsexamina, selbst das Abiturzeugnis war gefälscht. Trotzdem arbeitete eine
heute 50-jährige Frau aus Wismar jahrelang als Lehrerin, unter anderem in
Berlin und Brandenburg. Wenn es brenzlig wurde, zog sie weiter. Jetzt wurde die
Frau verurteilt.
Eine "falsche Lehrerin", die in
mehreren Bundesländern jahrelang mit gefälschten Zeugnissen unterrichtet hat,
ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren auf Bewährung
verurteilt worden.
Die Richterin am Amtsgericht Kiel sah es
als erwiesen an, dass die 50-Jährige aus Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) zunächst
ihr Lehrerdiplom in Deutsch und Staatskunde, das sie noch in der DDR erhalten
hatte, manipuliert hatte, um als Lehrerin arbeiten zu können. In den folgenden
Jahren hatte sie dann immer wieder Urkunden mit Abschlüssen gefälscht, die sie
nie erhalten hatte, um weiter in dem Beruf tätig sein zu können. Die Richterin
bescheinigte der 50-Jährigen eine hohe kriminelle Energie.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwalt hatten Bewährungsstrafen gefordert.
Wenn sie aufzufliegen drohte, zog sie
weiter
Die Frau hatte vor Gericht eingeräumt, für
ihre Staatsexamina und andere Urkunden über 20 amtliche Stempel gefälscht zu
haben, um ihren Papieren den Anschein von Echtheit zu geben. Nach der Wende habe
sie ihre Vita aus Angst vor Arbeitslosigkeit geschönt.
Ihren Aussagen zufolge gab es bereits an
ihrer ersten Station als Lehrerin in Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern)
Verdachtsmomente gegen sie. Daraufhin wechselte sie nach Brandenburg. Von dort
zog sie weiter nach Berlin, wo sie im Zusammenhang mit einem
Disziplinarverfahren aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wurde.
Das wiederum hinderte die Frau nicht daran,
ab 2008 mit falschen Papieren an einem Gymnasium in Mölln (Schleswig-Holstein)
als Studienrätin tätig zu werden. 2010 wurde die Schulleitung misstrauisch.
Ende 2012 wurde die Hochstaplerin suspendiert, Anfang 2013 aus dem Beamtenverhältnis
entlassen. Danach arbeitete sie noch an zwei weiteren Schulen bei Schwerin
(Mecklenburg-Vorpommern).
Stand vom 17.06.2015
Lernen, lernen und nochmals lernen...
Wladimir Iljitsch Lenin
(1870 - 1924), eigentlich Wladimir Iljitsch Uljanow, russischer Revolutionär und
sowjetischer Staatsmann
Kommentar Väternotruf:
Wie gut, dass Lenin keine Kinder hatte und nicht in der BRD gelebt hat, sonst wäre er als Revolutionär schon längst verhaftet und eingesperrt wurde, weil so ein Revolutionär natürlich keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen kann, da er ja ständig mit der Revolution beschäftigt ist. Das deutsche Gericht hätte ihn also zu einem fiktiven Unterhalt verurteilt, den Lenin natürlich nicht gezahlt hätte, denn die Revolution geht vor und frisst im übrigen ihre Kinder (Pierre Victurnien Vergniaud), wie man aus der Geschichte weiß.
Die bundesdeutsche SPD mit ihrem notorischen Vaterproblem und Übermutterkomplex hätte dem Lenin auch noch den Führerschein entzogen. Ja, die SPD würde selbst vor dem Einsatz chemischer oder biologischer Waffen - im Volksmund auch Blähungen genannt, hervorgerufen durch Faulprozesse und Übergärung im Darm -, auf die die SPD sich bestens versteht, nicht zurückschrecken, um notorische Unterhaltsverweigerer auf SPD Linie zu bringen und die deutsche Mutter in ihr Naturrecht auf Alimentierung zu setzen. Da hätte es also gar nicht der Menschewiki und der Zarentreuen bedurft, die SPD - die Partei der Mittelmäßigkeit und der Unanständigkeit - hätte Lenin allein mit der Waffe des Unterhaltsrechts aus dem Verkehr gezogen.
03.06.2015
Vertreter der bayerischen Justiz an der Spitze der Deutschen
Richterakademie / Bayerns Justizminister Bausback: "Lebenslanges Lernen ist auch
in der Justiz sehr wichtig!"
An der Spitze der Deutschen Richterakademie
steht seit 1. Juni 2015 wieder ein Vertreter der bayerischen Justiz. Der aus
Würzburg stammende Richter am Landgericht Dr. Stefan Tratz tritt heute in Trier
im Rahmen einer Feierstunde offiziell sein neues Amt an. Er folgt dem aus
Baden-Württemberg stammenden Ersten Staatsanwalt Dr. Rainer Hornung nach.
In seinem Grußwort anlässlich des feierlichen Amtswechsels unterstreicht der
bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback die große Bedeutung der
Deutschen Richterakademie für die überregionale Fortbildung aller Richter und
Staatsanwälte aus ganz Deutschland. "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz
sehr wichtig", so Bausback. "Keine andere Fortbildungseinrichtung für
Justizangehörige bietet so viele Tagungen zu so speziellen Fachthemen an. An der
Deutschen Richterakademie kann aber mehr als nur das juristische Wissen
aufgefrischt werden. Sie vermittelt vielmehr auch Kenntnisse auf Gebieten wie
der Politik und Wirtschaft. Und sie bietet den Justizmitarbeitern ein Forum,
sich länderübergreifend auszutauschen."
Bausback freut sich, dass ein
bayerischer Kandidat für das Amt des Direktors der Deutschen Richterakademie
ausgewählt wurde: "Ich sehe das auch als Vertrauensbeweis gegenüber dem
Freistaat Bayern". An Dr. Stefan Tratz gewandt erklärt der Minister: “Ich bin
fest davon überzeugt, dass Sie Ihre neuen Aufgaben mit Bravour erfüllen werden.
Ihre bisherigen Leistungen in Ihrer Justizkarriere lassen daran nicht den
geringsten Zweifel. Durch Ihren juristischen Sachverstand, Ihr
Verantwortungsbewusstsein, Ihr herausragendes Engagement und Ihre besondere
Kollegialität haben Sie stets auf ganzer Linie überzeugt. Für Ihre neuen
Aufgaben wünschen ich Ihnen viel Glück und Erfolg."
Dr. Stefan Tratz (42
Jahre) begann seine Laufbahn bei der bayerischen Justiz am 1. April 2001 am
Amtsgericht Aschaffenburg. Im Januar 2003 wechselte er an die Staatsanwaltschaft
Aschaffenburg, wo er bis Dezember 2005 tätig war. Anschließend wurde er zum
Richter am Landgericht Aschaffenburg ernannt, ehe er im Oktober 2013 an das
Landgericht Würzburg wechselte. Als Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare
konnte er bereits viel Erfahrung im Bereich der Aus- und Fortbildung sammeln.
Seit 1. Juni 2015 steht er als Direktor an der Spitze der Deutschen
Richterakademie.
https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/80.php
Kommentar Väternotruf:
Bayerns Justizminister Bausback: "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz sehr wichtig!" - wer hätte das gedacht, gut dass uns ein Mann von der CSU da sagt, sonst würden wir womöglich noch dumm sterben, und das kann ja niemand wollen, wie sollen wir dann in der Zukunft unsere Wahlstimme brav bei der CSU abgeben, damit uns diese Partei mit lehrreichen Allgemeinpläten die Langeweile nimmt, auf dass wir unsere Zeit nicht damit vertun, das GEZ-Staatsfernsehen gucken zu müssen.
Doch wie steht es mit der Umsetzung des Lebenslangen Lernens in der Justiz? Uns würde es schon reichen, wenn in der Justiz gelernt wird, so lange die dortigen Beamten noch im Amt sind. Zum Beispiel die Rechtspfleger, die wie im Mittelalter noch Briefpost versenden, grad so als ob das Internet noch nicht erfunden wäre. Oder die vielen Gerichte in Bayern, die es nicht schaffen oder schaffen wollen, die aktuell gültigen richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf die Website ihres Gerichtes zu stellen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger wie im Mittelalter nötigen, sich persönlich in der Geschäftsstelle des Gerichtes einzufinden und dabei wertvolle vom Steuerzahler bezahlte Arbeitsressourcen von Justizbeschäftigen in Anspruch nehmen müssen und die selbige mittelalterlich agierende Justiz dann rumjammert, sie wäre unterbesetzt. Das ganze erinnert an die DDR, wo ja auch alles unterbesetzt war aber auch sehr unterbelichtet. Der staatsbürokratische Sozialismus ist, wie man sieht nicht auf die DDR beschränkt, sondern ein Phänomen das auch der BRD einen Schleier von Grauschimmel verleiht.
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. Mai 2015 13:14
An: 'lgkh@ko.jm.rlp.de'
Betreff: Landgericht Bad Kreuznach - Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Bad Kreuznach
Ringstraße 79
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 / 708-0
Fax: 0671 / 708-213
E-Mail: lgkh@ko.jm.rlp.de
Internet: www.lgkh.justiz.rlp.de
Landgericht Bad Kreuznach - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Landgericht Bad Kreuznach| Postfach | 55506 Bad
Kreuznach
Per E-Mail
Väternotruf
Ringstraße 79
55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671 708-0
Telefax 0671 708-213
Mail: lgkh@ko.mjv.rlp.de
www.mjv.rlp.de
08.06.2015
Mein Aktenzeichen
145 E-40/15
Bitte immer angeben! Ihr
Schreiben vom
29.05.2015 Ansprechpartner/-in
/ E-Mail
Frau Voltz
lgkh@ko.mjv.rlp.de
Telefon / Fax
0671 708-224
0671 708-635
Sehr geehrte Damen und Herren,
der aktuelle richterliche Geschäftsverteilungsplan des
Landgerichts Bad Kreuznach kann auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des
Landgerichts Bad Kreuznach, Ringstraße 79, 55543 Bad Kreuznach, Zimmer Nr. 107
eingesehen werden. Dort ist der
Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 Gerichtsverfassungsgesetz zur
Einsichtnahme ausgelegt. Eine telefonische Terminsvereinbarung unter der
Rufnummer 0671/704-309 ist empfehlenswert.
Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Übersendung von Kopien des Geschäftsverteilungsplans besteht grundsätzlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tanja Voltz
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Gundal, Karin (LG Bad Kreuznach) [mailto:Karin.Gundal@ko.mjv.rlp.de]
Gesendet: Dienstag, 9. Juni 2015 09:06
An: ifo@vaeternotruf.de
Betreff: Landgericht Bad Keruznach - Geschäftsverteilungsplan
Bitte richten Sie Ihre Antwort an:
lgkh@ko.mjv.rlp.de
<mailto:lgkh@ko.mjv.rlp.de>
Mit freundlichen Grüßen
Karin Gundal
Justizbeschäftigte
Vorzimmer des Präsidenten
...
Sehr geehrte Frau Gundal, sehr geehrte Frau Voltz,
dass es keinen Anspruch auf Übersendung per E-Mail
gibt war uns bereits bekannt. Gleichfalls ist uns bekannt, dass es keinen
Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf eine bürgernahe Justiz gibt.
Wir wollen aber nicht bei der Vergangenheit stehen
bleiben, sondern in die Zukunft schauen. Nicht das Mittelalter ist unser Ziel,
sondern die demokratische Gesellschaft, in der es eine Selbstverständlichkeit
ist, dass die Verwaltung und die Justiz für die Bürgerinnen und Bürger da ist
und nicht umgekehrt die Bürgerinnen und Bürger für die Verwaltung.
Sollten Sie keine Vollmacht haben uns den Geschäftsverteilungsplan
zuzusenden, so legen Sie unsere Bitte dem Präsidenten des Landgerichts Herrn
Eisert vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton