Väternotruf

September 2015


 

 

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung  

Entwurf  eines  Gesetzes  zur  Änderung  des  Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit  

09/2015

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/GE_Aenderung_Sachverstaendigenrecht.pdf;jsessionid=306B6D7363D2B7DEBE0343C3B453B5E8.1_cid289?__blob=publicationFile

 

 

 

 

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz  

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

09/2015  

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RefE_Sachverstaendigenrat.pdf?__blob=publicationFile

 

   

 


 

"Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es an

Fachverbände definieren Mindestanforderungen  

Die Vertreter juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich heute auf „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ geeinigt. Einige umstrittene Urteile und Studien hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen. Unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht. Die drei wesentlichen Aspekte, an denen sich ein Gutachten messen lassen muss, sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen. Sachverständige müssen in ihren Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen. Die Mindestanforderungen sollen in der Gutachtenerstellung Standard werden. Sie sind ein erster, wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung. Darüber hinaus werde allerdings eine verbesserte und spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig sein, so die Experten.  

Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue Richtervereinigung (NRV)."  

Zeitgleich hat das Kabinett die beabsichtigten Gesetzesänderungen heute als Regierungsentwurf verabschiedet.  

Zum Referentenentwurf gelangen Sie hier. 

 

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RefE_Sachverstaendigenrat.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Pressemitteilung

Nr. 10/15

15. September 2015

Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es an

 

Fachverbände definieren Mindestanforderungen  

Die Vertreter juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich heute auf „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ geeinigt.

Einige umstrittene Urteile und Studien hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen.

Unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht. Die drei wesentlichen Aspekte, an denen sich ein Gutachten messen lassen muss, sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen.

Sachverständige müssen in ihren Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen.

Die Mindestanforderungen sollen in der Gutachtenerstellung Standard werden. Sie sind ein erster, wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung. Darüber hinaus werde allerdings eine verbesserte und spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig sein, so die Experten.

Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue Richtervereinigung (NRV).

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http://www.bdp-verband.org/bdp/presse/2015/10_gutachten.html

 

 

 


 

  

Zwölf Stämme in Klosterzimmern

Verfahren um Sorgerecht ziehen sich seit 2013  

Im September 2013 durchsuchte ein Großaufgebot der Polizei das Gut Klosterzimmern. 28 Kinder wurden in Obhut genommen. Grund waren Prügelvorwürfe gegen die Eltern. Von den elf folgenden Gerichtsverfahren sind sieben noch immer offen.  

Stand: 11.09.2015

28 Kinder holte die Polizei bei der Durchsuchung aus der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme auf Gut Klosterzimmern. Deren Mitglieder sehen sich in der Tradition der Urchristen und wollen den Worten und Werten Jesu Christi folgen. Schlagzeilen machte die Gemeinschaft unter anderem mit der Ablehnung staatlicher Schulen für ihre Kinder.  

Im September 2013 ordnete das Amtsgericht Nördlingen einen vorläufigen Sorgerechtsentzug für die Kinder auf Gut Klosterzimmern an, nachdem es immer wieder Hinweise auf Prügel und Züchtigungen gegeben hatte. Für Aufsehen sorgte unter anderem ein verdeckt aufgenommenes Video eines Reporters, der sich in die Gemeinschaft eingeschlichen hatte.

Gericht beklagt Verzögerungstaktik  

Was folgte, bezeichnet Helmut Beyschlag, Direktor des Nördlinger Amtsgerichts, als Mammutaufgabe. Den Zwölf Stämmen und ihrem Anwalt Michael Langhans wirft er eine Verzögerungstaktik vor. Unter anderem geht es dabei um die Ablehnung von Sachverständigen, die Gutachten über die Kinder anstellen sollen.  

    "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine Strategie dahintersteckt, mit dem Ziel, den Vorwurf zu erheben, dass die Gerichte zu langsam und zu Lasten der Familien arbeiten."  

Helmut Beyschlag, Direktor des Amtsgerichts Nördlingen.  

Anwalt Langhans weist das zurück. Schließlich lege er nur die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ein. Dem Gericht wirft er wiederum vor, zu spät mit der Beweisaufnahme begonnen zu haben und bezweifelt, dass Gutachter nach Berichten in verschiedenen Medien noch unvoreingenommen an ihre Arbeit gehen können.  

    "Wenn man quasi mit den Fernsehbildern im Kopf loslegt, dann ist das eine einseitige Sicht auf die Dinge, die dann schwer zu wiederlegen ist."  

Michael Langhans, Anwalt der Eltern

Anwalt bezweifelt Neutralität von Gutachtern  

Über die Zukunft von 14 Kindern muss noch entschieden werden. Langhans beklagt die schwere Belastung der Beziehung von Kindern und Eltern durch die lange Trennung. Alle drei Wochen dürften sie sich sehen – in der Regel unter Aufsicht.  

"Welches Kind kann schon einen normalen Kontakt zu seinen Eltern bewahren, wenn die immer Angst haben müssen, falsch zu reagieren und dann entsprechende Kritik hören zu müssen."  

Michael Langhans, Anwalt der Eltern  

Bei den Verfahren, die bereits abgeschlossen sind, entschied das Gericht überwiegend, dass die Kinder wieder zu ihren Eltern kommen. Bei den noch offenen Verfahren rechnen beide Seiten nun mit einem Ergebnis im Laufe des Herbsts. Anwalt Langhans signalisiert aber bereits Bereitschaft durch die weiteren Instanzen zu gehen – sollten die Verfahren nicht so zu Ende gehen, wie es sich seine Mandanten wünschen.  

http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/zwoelf-staemme-verfahren-dauern-an-100.html

 

 

 

 

 


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