Väternotruf
September 2015
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines
Gesetzes zur
Änderung des
Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit
09/2015
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
09/2015
"Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es an
Die Vertreter juristischer, psychologischer und
medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der
Bundespsychotherapeutenkammer haben sich heute auf „Mindestanforderungen an
Gutachten im Kindschaftsrecht“ geeinigt. Einige umstrittene Urteile und
Studien hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den
Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. Im
Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien „in Zusammenarbeit mit
den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im
familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen. Unter Begleitung des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die
Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards für
Gutachten im Familienrecht. Die drei wesentlichen Aspekte, an denen sich ein
Gutachten messen lassen muss, sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
wissenschaftlich fundiertes Vorgehen. Sachverständige müssen in ihren
Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen
Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und
auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen. Die
Mindestanforderungen sollen in der Gutachtenerstellung Standard werden. Sie sind
ein erster, wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung. Darüber hinaus werde
allerdings eine verbesserte und spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig sein, so die Experten.
Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft
Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche
Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und
Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs),
Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband
Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue
Richtervereinigung (NRV)."
Zeitgleich hat das Kabinett die beabsichtigten Gesetzesänderungen
heute als Regierungsentwurf verabschiedet.
Zum Referentenentwurf gelangen Sie hier.
Pressemitteilung
Nr. 10/15
15. September 2015
Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es
an
Fachverbände definieren Mindestanforderungen
Die Vertreter juristischer, psychologischer und
medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der
Bundespsychotherapeutenkammer haben sich heute auf „Mindestanforderungen an
Gutachten im Kindschaftsrecht“ geeinigt.
Einige umstrittene Urteile und Studien hatten die
Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und
politischen Öffentlichkeit gerückt. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die
Regierungsparteien „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität
von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu
wollen.
Unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten
fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht. Die drei
wesentlichen Aspekte, an denen sich ein Gutachten messen lassen muss, sind
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen.
Sachverständige müssen in ihren Gutachten für alle
nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen
haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen
unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen.
Die Mindestanforderungen sollen in der
Gutachtenerstellung Standard werden. Sie sind ein erster, wichtiger Schritt bei
der Qualitätssicherung. Darüber hinaus werde allerdings eine verbesserte und
spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten
und Richtern notwendig sein, so die Experten.
Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft
Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche
Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und
Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs),
Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband
Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue
Richtervereinigung (NRV).
...
http://www.bdp-verband.org/bdp/presse/2015/10_gutachten.html
Zwölf Stämme in Klosterzimmern
Verfahren um Sorgerecht ziehen sich seit 2013
Im September 2013 durchsuchte ein Großaufgebot der
Polizei das Gut Klosterzimmern. 28 Kinder wurden in Obhut genommen. Grund waren
Prügelvorwürfe gegen die Eltern. Von den elf folgenden Gerichtsverfahren sind
sieben noch immer offen.
Stand: 11.09.2015
28 Kinder holte die Polizei bei der Durchsuchung aus der
Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme auf Gut Klosterzimmern. Deren Mitglieder
sehen sich in der Tradition der Urchristen und wollen den Worten und Werten Jesu
Christi folgen. Schlagzeilen machte die Gemeinschaft unter anderem mit der
Ablehnung staatlicher Schulen für ihre Kinder.
Im September 2013 ordnete das Amtsgericht Nördlingen
einen vorläufigen Sorgerechtsentzug für die Kinder auf Gut Klosterzimmern an,
nachdem es immer wieder Hinweise auf Prügel und Züchtigungen gegeben hatte. Für
Aufsehen sorgte unter anderem ein verdeckt aufgenommenes Video eines Reporters,
der sich in die Gemeinschaft eingeschlichen hatte.
Gericht beklagt Verzögerungstaktik
Was folgte, bezeichnet Helmut Beyschlag, Direktor des Nördlinger
Amtsgerichts, als Mammutaufgabe. Den Zwölf Stämmen und ihrem Anwalt Michael
Langhans wirft er eine Verzögerungstaktik vor. Unter anderem geht es dabei um
die Ablehnung von Sachverständigen, die Gutachten über die Kinder anstellen
sollen.
"Man
kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine Strategie dahintersteckt,
mit dem Ziel, den Vorwurf zu erheben, dass die Gerichte zu langsam und zu Lasten
der Familien arbeiten."
Helmut Beyschlag, Direktor des Amtsgerichts Nördlingen.
Anwalt Langhans weist das zurück. Schließlich lege er
nur die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ein. Dem Gericht wirft er
wiederum vor, zu spät mit der Beweisaufnahme begonnen zu haben und bezweifelt,
dass Gutachter nach Berichten in verschiedenen Medien noch unvoreingenommen an
ihre Arbeit gehen können.
"Wenn
man quasi mit den Fernsehbildern im Kopf loslegt, dann ist das eine einseitige
Sicht auf die Dinge, die dann schwer zu wiederlegen ist."
Michael Langhans, Anwalt der Eltern
Anwalt bezweifelt Neutralität von Gutachtern
Über die Zukunft von 14 Kindern muss noch entschieden
werden. Langhans beklagt die schwere Belastung der Beziehung von Kindern und
Eltern durch die lange Trennung. Alle drei Wochen dürften sie sich sehen – in
der Regel unter Aufsicht.
"Welches Kind kann schon einen normalen Kontakt zu
seinen Eltern bewahren, wenn die immer Angst haben müssen, falsch zu reagieren
und dann entsprechende Kritik hören zu müssen."
Michael Langhans, Anwalt der Eltern
Bei den Verfahren, die bereits abgeschlossen sind,
entschied das Gericht überwiegend, dass die Kinder wieder zu ihren Eltern
kommen. Bei den noch offenen Verfahren rechnen beide Seiten nun mit einem
Ergebnis im Laufe des Herbsts. Anwalt Langhans signalisiert aber bereits
Bereitschaft durch die weiteren Instanzen zu gehen – sollten die Verfahren
nicht so zu Ende gehen, wie es sich seine Mandanten wünschen.
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/zwoelf-staemme-verfahren-dauern-an-100.html