Väternotruf
Oktober 2015
Wider die Doppelresidenz-Gegner
06 Sep
Muetterlobby-Pamphlet
Replik auf eine Wechselmodell-Schmähschrift der Mütterlobby
Familie // Doppelresidenz – was ist das? Ganz einfach:
Kinder, die nach der Trennung ihrer Eltern im Doppelresidenzmodell aufwachsen,
leben nach einem bestimmten, festgelegten oder flexiblen Turnus in zwei
Hauptwohnsitzen (nicht melderechtlich, aber de facto), zum einen bei der Mutter,
zum anderen beim Vater. Dieses Modell wird auch – etwas ungenauer, aber prägnanter
– Wechselmodell genannt. Dem Doppelresidenzmodell gegenüber steht das
Residenzmodell, bei dem das Trennungskind nur einen Lebensmittelpunkt hat –
mehrheitlich bei der Mutter – und das andere Elternteil deutlich seltener
sieht, bisweilen nur an jedem zweiten Wochenende plus Urlaub, in vielen Fällen
kaum noch oder überhaupt nicht mehr.
Im Oktober 2013 hat ein Verein namens Mütterlobby e. V.
ein Schriftstück veröffentlicht, das sich mit den Vor- und Nachteilen –
vornehmlich den Nachteilen – des Doppelresidenzmodells für Trennungskinder
befasst. Es trägt den Titel Das Betreuungswechselmodell – neuer Trend im
Familiengericht und zieht das Fazit, das Modell dürfe überhaupt keinen Eingang
in die Rechtsprechung bekommen.
Fachbuch von Hildegund Sünderhauf wird vollständig
ignoriert
...
https://dienachtderlebendentexte.wordpress.com/2015/09/06/wider-die-doppelresidenz-gegner/
Zwölf Stämme in Klosterzimmern
Verfahren um Sorgerecht ziehen sich seit 2013
Im September 2013 durchsuchte ein Großaufgebot der
Polizei das Gut Klosterzimmern. 28 Kinder wurden in Obhut genommen. Grund waren
Prügelvorwürfe gegen die Eltern. Von den elf folgenden Gerichtsverfahren sind
sieben noch immer offen.
Stand: 11.09.2015
28 Kinder holte die Polizei bei der Durchsuchung aus der
Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme auf Gut Klosterzimmern. Deren Mitglieder
sehen sich in der Tradition der Urchristen und wollen den Worten und Werten Jesu
Christi folgen. Schlagzeilen machte die Gemeinschaft unter anderem mit der
Ablehnung staatlicher Schulen für ihre Kinder.
Im September 2013 ordnete das Amtsgericht Nördlingen
einen vorläufigen Sorgerechtsentzug für die Kinder auf Gut Klosterzimmern an,
nachdem es immer wieder Hinweise auf Prügel und Züchtigungen gegeben hatte. Für
Aufsehen sorgte unter anderem ein verdeckt aufgenommenes Video eines Reporters,
der sich in die Gemeinschaft eingeschlichen hatte.
Gericht beklagt Verzögerungstaktik
Was folgte, bezeichnet Helmut Beyschlag, Direktor des Nördlinger
Amtsgerichts, als Mammutaufgabe. Den Zwölf Stämmen und ihrem Anwalt Michael
Langhans wirft er eine Verzögerungstaktik vor. Unter anderem geht es dabei um
die Ablehnung von Sachverständigen, die Gutachten über die Kinder anstellen
sollen.
"Man
kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine Strategie dahintersteckt,
mit dem Ziel, den Vorwurf zu erheben, dass die Gerichte zu langsam und zu Lasten
der Familien arbeiten."
Helmut Beyschlag, Direktor des Amtsgerichts Nördlingen.
Anwalt Langhans weist das zurück. Schließlich lege er
nur die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ein. Dem Gericht wirft er
wiederum vor, zu spät mit der Beweisaufnahme begonnen zu haben und bezweifelt,
dass Gutachter nach Berichten in verschiedenen Medien noch unvoreingenommen an
ihre Arbeit gehen können.
"Wenn man quasi mit den Fernsehbildern im Kopf
loslegt, dann ist das eine einseitige Sicht auf die Dinge, die dann schwer zu
wiederlegen ist."
Michael Langhans, Anwalt der Eltern
Anwalt bezweifelt Neutralität von Gutachtern
Über die Zukunft von 14 Kindern muss noch entschieden
werden. Langhans beklagt die schwere Belastung der Beziehung von Kindern und
Eltern durch die lange Trennung. Alle drei Wochen dürften sie sich sehen – in
der Regel unter Aufsicht.
"Welches Kind kann schon einen normalen Kontakt zu
seinen Eltern bewahren, wenn die immer Angst haben müssen, falsch zu reagieren
und dann entsprechende Kritik hören zu müssen."
Michael Langhans, Anwalt der Eltern
Bei den Verfahren, die bereits abgeschlossen sind,
entschied das Gericht überwiegend, dass die Kinder wieder zu ihren Eltern
kommen. Bei den noch offenen Verfahren rechnen beide Seiten nun mit einem
Ergebnis im Laufe des Herbsts. Anwalt Langhans signalisiert aber bereits
Bereitschaft durch die weiteren Instanzen zu gehen – sollten die Verfahren
nicht so zu Ende gehen, wie es sich seine Mandanten wünschen.
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/zwoelf-staemme-verfahren-dauern-an-100.html
Urteil im Prozess gegen Sektenführer
"Zwölf Stämme": Eltern das Sorgerecht
entzogen
23.10.2014
Blick auf ein Holzschild , das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der Zwölf Stämme.
Ansbach - Das Amtsgericht Ansbach hat mehreren Eltern
der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" das Sorgerecht für insgesamt
sechs Kinder im Alter zwischen einem und sechs Jahren entzogen. Der
Familienrichter gab damit in drei noch offenen Sorgerechtsverfahren einem
gleichlautenden Antrag des Jugendamtes statt, wie das Gericht am Mittwoch
mitteilte. Nach ausführlicher Anhörung der Kinder, der Eltern, eines
Familienpsychologen und mehrerer Zeugen sei der Richter überzeugt, dass eine
Gefährdung des Kindeswohls "konkret, gegenwärtig und nachhaltig"
gegeben sei.
Im September 2013 hatte die Polizei wegen Prügelvorwürfen
rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" im schwäbischen
Klosterzimmern bei Deiningen und in Wörnitz in Mittelfranken geholt. Seitdem
gab es zahlreiche Verfahren bei den Familiengerichten in Nördlingen und
Ansbach; viele Eltern wehrten sich gegen die Unterbringung ihrer Kinder in
Pflegefamilien und Heimen.
...
Zwölf Stämme
Eltern wollen Sorgerecht zurück
Mehrere Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft
"Zwölf Stämme" haben Beschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts
Ansbach eingelegt, teilte die Justiz mit. Ihnen war im Oktober das Sorgerecht für
ihre Kinder entzogen worden.
Stand: 06.11.2014
...
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/zwoelf-staemme-prozess-100.html
Oberlandesgericht Nürnberg - Beschluss vom 27.05.2015 - 9 UF 1549/14 und Beschluss vom 11.06.2015 - 9 UF 1430/14 - zitiert in: "Rechtspsychologie", 1/2015:
Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes durch das Amtsgericht Ansbach bei zwei Elternpaaren, die der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" angehören, ist statthaft, da für den Senat feststeht, "dass die betroffenen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden".
Kommentar Väternotruf:
Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag es erlaubt haben, dass es Eltern aus sogenannten "religiösen" Gründen straffrei gestattet wird, ihre männlichen Kinder genital zu verstümmeln (Resektion der Vorhaut), muss man sich wundern, dass das Oberlandesgericht Nürnberg auf die Züchtigung von Kindern mittels einer Rute mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes reagiert. Da scheint sich in Deutschland eine perfide Doppelmoral etabliert zu haben, in der genitale Verstümmelungen von Kindern als Recht der Eltern und Züchtigen von Kindern als Unrecht der Eltern definiert werden. Pfui Deibel.