Väternotruf

November 2015


 

   

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Mr. ... 

Gesendet: Montag, 23. November 2015 12:45

An: Info@vaeternotruf.de

Betreff: Löschung aus der Internetpräsenz

 

Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, meinen Namen aus Ihrer Internetseite "Väternotruf" zu löschen.

Ich hatte keine Genehmigung erteilt zur Veröffentlichung dieser Daten.

 

Die Seite Väternotruf erweckt den Anschein, ich arbeitete beim Landgericht und  sei dort mit dem Familienrecht befasst. Tatsächlich habe ich nie auf dem Gebiet des Familienrechts gearbeitet.

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 10 Tagen.

...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 23. November 2015 14:39
An: 'Mr. ...
Betreff: AW: Löschung aus der Internetpräsenz

 

Lieber Herr ...,  

das ist ja nun eine Unterstellung, wenn Sie behaupten, wir würden den Anschein erwecken, Sie wären noch am Landgericht Frankfurt Oder tätig, richtig ist vielmehr, dass bei uns zu lesen steht:

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht ... tätig:

 ... (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Landgericht ... (ab ..., ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1980, 1982, 1984, 1986, 1988 und 1994 unter dem Namen ... nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2010 ab ... als Richter am Landgericht ... aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab ...  als Richter am Landgericht ... aufgeführt. Herr ... stellt klar, dass er zu keiner Zeit als Familienrichter tätig gewese ist - was er Väternotruf aber auch zu keiner Zeit behauptet oder suggeriert hat.

 

Ihre Unterstellung ist auch schon deshalb absurd, weil am Landgericht gar keine Familiensachen verhandelt werden.

  Es wird von uns auch nicht behauptet, Sie wären mit Familienrecht befasst gewesen.

  Bitte beachten Sie die Rechtsprechung am Verwaltungsgericht Berlin, die uns gegen einen Angriff des Berliner Datenschutzbeauftragten, mit dem uns die Veröffentlichung von Namen von Richtern ihn ihrer Eigenschaft als Richter untersagt werden sollte. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat sich hier eine Niederlage eingefahren, die die Steuerzahler finanzieren müssen.  

Bei Ihnen würde der Steuerzahler nicht einspringen, ich bitte das zu beachten.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

Anonymisierungen durch Väternotruf 

   

 


 

 

 

Heiliges Gesetz

Justiz

Die Strafandrohung für Rechtsbeugung ist hoch. ...

Februar 2015, der "fette Donnerstag".

In Räumen der Staatsbrücker Staatsanwaltschaft wird gefeiert, es ist Karnelval. An dem Tag ist es Brauch, dass Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Justizwachmeister maskiert zusammenkommen. Es geht hoch her.

Ein 33 Jahre alter Strafrichter am Amtsgericht wird mit großem Hallo begrüßt. ...

...

 

Der Spiegel, 48/2015

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 20. November 2015 15:39

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Internetauftritt

 

Hallo zusammen,  

ich bin Vater von 2 Kindern und mit der Mutter der Kinder lebe ich zusammen. Wir haben die gemeinsame elterliche Sorge. Wir sind nicht verheiratet. Meine Partnerin hat 2 weitere Kinde aus einer früheren Ehe. Der Kindsvater lebt in Bayern. Er ist diagnostizierter Alkoholiker und Medikamentensüchtig und hat häusliche Gewalt an meine Partnerin verübt vor den Augen seiner Kinder!. Eine Erziehungsfähigkeit wurde ihm aberkannt, da er ein psychisches Frack ist. Wir werden von diesem "sogenannten Vater" fast täglich beleidigt, gedemütigt und sind seinem Handeln mehr oder weniger ausgesetzt. Was in diesem Bundesland Bayern passiert ist sowieso eine Frechheit. Behörden, Gerichte und sogenannte Gutachter machen was sie wollen und setzen mit ihren Entscheidungen massiv Kinder und Mütter herab. Kindswohlgefährdung? Dieses Wort ist eine Frechheit. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass eine Organisation wie der "Väternotruf" einen Paragraphen abschaffen will, der im BGB unabdingbar ist. Warum sollten Väter mit solch einer geistigen Störung ein Sorgerecht behalten. Meine Wut streckt sich soweit, dass ich sogar sage, dass diese Menschen weggesperrt gehören und schon gar nicht in die nähe von Kinder gehören, auch nicht in die Nähe der Eigenen. Ich sage das, weil unsere Geschichte mit Sicherheit Euer Anliegen komplett in Frage stellen könnte. Sicher wollt Ihr Euch für die Rechte von Väter einsetzen, die benachteiligt werden. Das ist auch gut so. Es gibt ja schließlich auch Frauenbewegungen /Mütterbewegungen. Die kämpfen eben für Ihre Rechte, was genauso wichtig ist. Aber unser Fall treibt mir die blanke Wut ins Gesicht, wenn ich in Foren oder eben auch hier bei Väternotruf viele Kommentare und Gehetze lese. Ich würde gern mal unsere Geschichte erzählen. Die Zeit hat nur niemand, da sie in einer Stunde nicht erzählt ist. Ich kann den Frust gegenüber dem deutschen Gesetz und den Schwachköpfen, die es gerne vertreten möchten, nur zu gut nachvollziehen. Aber es gibt nun mal auch Väter, die mit ihrem Handeln keine Berechtigung haben, überhaupt irgendetwas haben zu wollen!

 

Mit freundlichen Grüßen 

...

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 20. November 2015 16:41
An: ...
Betreff: AW: Internetauftritt
 

 

Lieber Herr ...,  

wenn Sie das BGB kennen würden, dann wüssten Sie, dass es den §1666  

§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls  

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html

und

§ 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen  

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666a.html

gibt. Diese sind völlig ausreichend um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

 

 

§1671 BGB entzieht dagegen ein verfassungsrechtliches Grundrecht, daher ist der Paragraph auch verfassungswidrig. Das hat man am Bundesverfassungsgericht aber bisher noch nicht sehen wollen, die Zeit wird das Bundesverfassungsgericht für diesen unhaltbaren Zustand ins Unrecht setzen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.  

Wenn die Behörden und Ämter in Ihrem Fall zu dumm sind, einen problematischen Zustand zu beseitigen, müssen Sie das diesen Behörden ankreiden und nicht ersatzweise die Einführung einer Diktatur anstreben.  

Mit freundlichen Grüßen

Anton  

 

 

   


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. November 2015 11:49
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Zapf

 

Hallo ich mein Name ist  ... ich bin ein in entsorger Vater wohne in ... und wollte mal meine Erfahrungen einbringen.

Leider funktioniert keine der angegebenen Telefonnummern. Und würde mich freuen Antwort zu bekommen.

Grüße ...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 19. November 2015 12:32
An: ...
Betreff: AW:
...

 

Sehr geehrter Herr ...,  

Gerne können Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen.

 

An welchem Amtsgericht, von welchem Richter wurden Sie entsorgt?  

Welches Aktenzeichen hatte die Sache?  

 

Haben Sie gegen den mutmaßlich verfassungswidrigen Sorgerechtsentzug Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht, hat das Oberlandesgericht die Entsorgung rückgängig gemacht.  

Welches Oberlandesgericht ist zuständig, welche Richter?  

Welches Aktenzeichen hatte die Sache?  

 

Bitte senden Sie uns die entsprechenden Beschlüsse als PDF Datei zu.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 

 

 


 

  

 

28.11.2015  Nürnberg  

DEUTSCHER GENDER KONGRESS  

Gender reloaded - Chancengleichheit für Männer und Frauen in allen Lebensbereichen.  

Gender bedeutet Geschlecht. Nicht weibliches oder männliches Geschlecht. Seit den 90´er Jahren jedoch galt: Wo Gender draufsteht, ist Frauenpolitik drin.  

Diese Einseitigkeit wird auf dem DEUTSCHEN GENDER KONGRESS aufgehoben. Geschlechterpolitik wird hier zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik in einem ganzheitlichen Sinne verstanden und interpretiert.  

 

Eingeladen sind sowohl Frauen- als auch Männerverbände, die Politik, Medien, Justiz und das Bildungswesen. Grundlage des Diskurses sind gegenseitige Wertschätzung und ein paritätisches und partnerschaftliches Verständnis von Mann und Frau auf Augenhöhe.  

Der Kongress möchte einen Beitrag leisten zur Überwindung der bestehenden Polarisierung und der tradierten Rollenmuster in der vorherrschenden Gleichstellungs-, Bildungs- und Familienpolitik in Deutschland.  

 

Zielgruppe  

- Mitglieder von Verbänden aus der Jungen-, Männer- und Väterarbeit  

- Mitglieder von Verbänden aus der Mädchen-, Frauen- und Mütterarbeit  

- Vertreter /-innen aus Politik, Justiz und Medien  

- Mitarbeiter /-innen aus der Jugendhilfe, den Wohlfahrtsverbänden und der öffentlichen Verwaltung  

- Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)  

- Engagierte Frauen und Männer mit Interesse an ganzheitlicher Geschlechter- und Familienpolitik

 

Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Veranstalter

Trade 5 Bardeleben GmbH Event & Kongress

Brudermühlstr. 15

81379 München

 

Kontakt: Frank Mehding

101.154706@germanynet.de

Tel. +49 176 9761 8578

  www.genderkongress.de

 

http://www.genderkongress.org/

 

 

AGENDA

 

Samstag 28.11.2015 im Gutmann, großer Saal, Bayernstr. 150, Nürnberg

  09:00 Empfang und Begrüßung

09:10 Grußworte aus der Politik öffentlich

Emilia Müller – Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, München

Angelika Weikert MdL – Sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Nürnberg

Jörn Wunderlich MdB – Obmann u. Sprecher Familienausschuss des Dt. Bundestages u. Familienrichter, Chemnitz

 

09:45 Einführungsvortrag „Ganzheitliche Geschlechterpolitik“ öffentlich

 

Gerd Riedmeier – 1. Vorsitzender Forum Soziale Inklusion e.V.  

10:10 Vortrag zur Historie der Frauen- und Männeremanzipation öffentlich

Monika Ebeling – ehem. Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar     

10:30 Kaffeepause

 

11:00 Kurzpräsentation der Verbände öffentlich

Referenten und Arbeitsgruppenleiter         

12:00 Arbeitsgruppen teilw. öffentlich

Jungen. Erziehung, Bildung, Sozialisation?

Prof. Dr. Dr. Josef Christian Aigner – Institut für psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung, Universität Innsbruck

 

II.

Gender Pay Gap. Wie hoch ist der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern?

Martin Beck – Statistisches Bundesamt, Leiter Referat Verdienste, Wiesbaden

Gerd Riedmeier – Forum Soziale Inklusion e.V., München

 

III.

Doppelresidenzmodell. Gemeinsame Erziehungsverantwortung nach Trennung und Scheidung?

Sabine Rupp – ISUV e.V. Arbeitskreis Kinderrechte, Nürnberg

  Jan Piet de Man – Europäisches Institut für das Kindeswohl, Belgien

 

IV.

Familiäre Gewalt. Beschränkt sich häusliche Gewalt auf ein Geschlecht?

Dr. Ursula Matschke – Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit von Frauen u. Männern, Stadt Stuttgart

Arne Hoffmann – Schriftsteller und Sachbuchautor

 

V.  

Zukünftige Geschlechterpolitik. Frauenbeauftragte - warum gibt es keine Männerbeauftragten?

Monika Ebeling – ehem. Gleichstellungsbeauftragte

 

VI.

Eltern-Kind-Entfremdung. Wie kann der Kontaktabbruch zum Kind verhindert werden?

Ursula Kodjoe – Diplom-Psychologin und Familientherapeutin, Freiburg

 

VII. 

Gesundheit. Erfolgen Präventionsprogramme geschlechtsneutral?

Dr. Bruno Köhler – Manndat e.V.

 

VIII.  

Jugendamt. Warum bleibt Umgangsverweigerung folgenlos?

Torsten Sommer – Väternetzwerk e.V., Nürnberg

Horst Schmeil – Gleichmaß e.V., Berlin

 

IX.  

Unterhalt. Wie gerecht sind Düsseldorfer Tabelle und steuerliche Behandlung?

Thomas Saschenbrecker – Rechtsanwalt, Ettlingen

   

13:00 Mittagessen

14:00 Arbeitsgruppen (Fortsetzung) teilw. öffentlich

 

X.

Medien. Wie geschlechtergerecht berichten Print-, TV- und Audio-Medien?

Arne Hoffmann – Schriftsteller und Sachbuchautor

Franz Jörg Krieg – VafK e.V. Karlsruhe

 

XI.

Justiz. Geschlechterspezifische Unterschiede in der Strafzumessung?

Michael Baleanu – Forum Soziale Inklusion, Freising

Thomas Saschenbrecker – Rechtsanwalt, Ettlingen

 

XII.

Sprache. Ist geschlechtergerechte Sprache möglich?

Bernhard Lassahn – Schriftsteller und Kinderbuchautor, Berlin

 

XIII.

Frauen- und Männer-Emanzipation. Geschichte, Gegenwart, Zukunft?

Johannes Meiners – Politologe und Geschlechterforscher, München

 

XIV.

Bildung. Unterschiede in der Mädchen- und Jungenförderung?

Dr. Bruno Köhler – Manndat e.V.

 

XV.

Umgang. Mein Papa kommt, meine Mama kommt

Annette Habert – Projekt Netzwerk 2 + 1, München

 

15:00 PRESSEKONFERENZ –Abschluss-Communiqué (Wanner-Saal 1. OG) öffentlich  

 

15:30 Wahlprüfsteine –Forderungskatalog an die Parteien zur Bundestagswahl 2017 öffentlich  

 

16:00 Ausblick Kongress 2016 und Verabschiedung  

 

19:00 Abendessen  

 

Während der Konferenz steht Kinderbetreuung zur Verfügung.

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Man(n) bewegt sich, immerhin.  

Etwas dick aufgesetzt die Losung:  

"Diese Einseitigkeit wird auf dem DEUTSCHEN GENDER KONGRESS aufgehoben. Geschlechterpolitik wird hier zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik in einem ganzheitlichen Sinne verstanden und interpretiert."  

Nun ja, das dachte schon Erich Honecker, dass das erste mal auf deutschen Boden eine gute Gesellschaft aufgebaut würde und er der Chef vom ganzen wäre. Wie die Geschichte zeigt, hat er sich wohl geirrt. So wohl auch die Nürnberger Buben in ihrem jugendlich-männlichen Ungestüm.  

Die Bierzeltatmosphäre des Tagungshauses scheint aber nicht so recht zum Thema zu passen, aber bekanntlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, so dass man hoffen kann, dass der Veranstalter seine nächste Tagung in einem passenderen Ambiente präsentiert. Aber bitte nicht in München im Hofbräuhaus.

 

 


 

  

 

Dienstag, 17. November 2015

Nach Flucht mit Sohn

Angeklagte Mutter wird mit Haftbefehl gesucht  

Eine Mutter, die mit ihrem kleinen Sohn in einem Sorgerechtsstreit geflohen sein soll, wird mit Haftbefehl gesucht. Die 45-Jährige war nicht zur Verhandlung gegen sie wegen Kindesentziehung erschienen.  

Ein Berliner Amtsgericht erließ daraufhin den Haftbefehl. Der Prozess ist damit zunächst geplatzt. Die Beschuldigte soll ihren damals zwei Jahre alten Sohn gegen den Willen des Vaters zunächst von Malta nach Berlin gebracht haben - obwohl ein maltesisches Gericht dem Mann das Sorgerecht zugesprochen hatte.  

...

http://www.n-tv.de/ticker/Angeklagte-Mutter-wird-mit-Haftbefehl-gesucht-article16373536.html

 

 

 

Haftbefehl gegen Kindesmutter

Angeklagte soll ihren kleinen Sohn aus Malta verschleppt haben. Zum Prozess wegen Kindesentziehung erschien sie nicht.

Amtsgericht Tiergarten, 9.30 Uhr. An diesem Dienstag soll nun der Prozess gegen Petra N beginnen. ...

...

Berliner Zeitung, 18.11.2015, S. 12.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 16:46

An: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'

Betreff: Amtsgericht Villingen-Schwennigen - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Niedere Strasse 94

78050 Villingen-Schwenningen

 

Telefon: 07721 / 203 - 0

Fax: 07721 / 203 -199

 

E-Mail: poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de

Internet: www.agvillingen-schwenningen.de

 

     

Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Geschäftsverteilungsplan 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton  

www.vaeternotruf.de

 

 

   

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Zmuda, Andreas ...

Gesendet: Montag, 12. Oktober 2015 11:51

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Herren, 

hinsichtlich Ihrer Anfrage verweisen wir auf § 21 e Abs. 9 GVG. Danach ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

Es bleibt Ihnen unbenommen den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen auf der Geschäftsstelle der Verwaltung Zimmer 111, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen einzusehen. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zmuda

-Verwaltungsleiter-

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Niedere Straße 94

78050 Villingen-Schwenningen

 ...  

 

 

 

Lieber Herr Zmuda,  

Danke für Ihre Nachricht.  

Offenbar haben Sie aber unsere Anfrage nicht verstanden, wir baten um Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes, nicht aber um Erläuterung zu § 21 e Abs. 9 GVG, dieser ist uns bereits bekannt und ändert nichts an unserer Bitte.  

Im übrigen gab es auch in der DDR keine Pflicht freie Wahlen einzuführen, stand ja nicht in der Verfassung. Wohin das geführt hat, wissen Sie sicherlich.  

Falls Ihnen die Befugnis fehlt, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch zuzusenden, leiten Sie unsere Anfrage bitte an den Direktor des Amtsgerichts weiter.  

Im Übrigen verweisen wir auf die Lektüre von  

http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

wo wir Ihr Amtsgericht in der Liste der Gerichte eingeordnet haben, die hinsichtlich der Informationsfreiheit die Rote Schlusslichtlampe führen.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen) [mailto:...]
Gesendet: Montag, 16. November 2015 11:27
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden die Geschäftsverteilungspläne nicht versandt; es bleibt Ihnen unbenommen, auf der Geschäftsstelle Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zmuda

-Verwaltungsleiter-

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Niedere Straße 94

78050 Villingen-Schwenningen

 ...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 01:05
An: 'Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)'
Cc: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Lieber Herr Zmuda,

das klingt so ein bisschen trotzig, wie damals bei Erich Honecker als er gefragt wurde, wie lange die Mauer noch bleibt.

Bitte legen Sie meine Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes zur Entscheidung vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle) [mailto: ...]

Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:41

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: WG: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan  

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)

Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:15

An: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)

Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

die Entscheidung über Ihre Anfrage wurde mit dem Direktor des Amtsgerichts abgesprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zmuda

-Verwaltungsleiter-

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 20:36
An: 'Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)'
Cc: 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

 

Lieber Herr Zmuda,  

das ist schön, dass Sie oder jemand anderes das offenbar mit dem Direktor abgesprochen hat.  

Handelt es sich hier um Herrn Kurt Gött, der im Handbuch der Justiz 2014 noch als Direktor angegeben war oder gibt es zwischenzeitlich einen neuen Direktor?  

Auf dem Impressum des Amtsgerichts oder auch sonst konnte ich das nämlich nicht erkennen.  

http://www.amtsgericht-villingen-schwenningen.de/pb/,Lde/Startseite/impressum

 

Wie hat sich der uns unbekannte Direktor oder die und unbekannte Direktorin in der Sache geäußert?

 

Ebenfalls mit einem restriktiven Nein oder stand er der Sache aufgeschlossen gegenüber und es mangelt derzeit nur an der Technik den GVP von einer handschriftlichen Aufzeichnung in eine PDF der Worddatei umzuwandeln und dies uns dann zuzusenden oder auf die Website des Amtsgerichts zu stellen.

 

Wie das zu realisieren ist, können Sie auf der Internetseite des Landgerichts Konstanz nachschauen.  

http://landgericht-konstanz.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung

 

Ich haben mir dort den Plan runtergeladen und sende Ihnen diesen als Beweismittel zu, dass das 21. Jahrhundert im Landgerichtsbezirk Konstanz schon begonnen hat, wenn gleich man in dem einen oder anderen Gerichtsbezirk noch im 20. Jahrhundert zu leben scheint.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton  

   

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Sonntag, 1. November 2015 10:03

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Macht weiter so

 

Hallo,

ich möchte gerne euren Newsletter abonnieren.  Ich bin zwar eine Frau und selbst Mutter jedoch gehöre ich zu den sogenannten Zweitfrauen, die sich nun mit einer rachsüchtigen Ex-Frau und manipulierten Kindern seit nunmehr 5 Jahren rumplagen darf.  Da mein jetziger betroffener Mann verständlicherweise beginnt zu resignieren. Ich bin ... und angehende Sozialarbeiterin und trage mich mit dem Gedanken zukünftig Einrichtungen zu fördern oder evtl. auch aufzubauen die Väter schützen& beraten. Daher freue ich mich natürlich immer sehr über Webseiten und Öffentlichkeitsarbeit wie die eure. ?

Bitte macht weiter so!!! herzliche Grüße

 

...

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 2. November 2015 07:16

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Sorgerechtsverfahren nach 2.5 Jahren vor dem Oberlandesgericht gewonnen.

 

Ich bin Vater mit ... .

Meine Frau ist nach der Geburt unseres Sohnes, jetzt ... Jahre Alt an Paranoider Schizophrenie erkrankt.

Meine Frau hat in Ihrem Wahn schwere Vorwürfe gegen mich erhoben.

Das Jugendamt hat ohne die Vorwürfe zu prüfen mir durch das Amtgericht das Sorgerecht beider Eltern entzogen.

Ich durfte 6 Monate meinen Sohn nicht sehen und nicht Tel. sprechen.

Ich habe ein einen langen leidensweg hinter mich.

Jetzt ist unser Sohn zurück.

Meine Frau ist behandelt worden und ebenfals zu Hause.

Jetzt suche ich einen guten Rechtsanwalt um das Jugendamt auf verleumdung und schadensersatz zu verklagen.

Wenn man meinen Fall eingehend untersuchen würde ,würde ein Skandal offenbar werden.

Beim Jugendamt sind Elemente am werk,die gezielt familienbanden zerstören.

Ich bitte um mithilfe.

MfG

...  

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Samstag, 31. Oktober 2015 12:43

An: 'ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de'

Cc: 'lg-os-Poststelle@justiz.niedersachsen.de'

Betreff: WG: Amtsgericht Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Nordhorn

Seilerbahn 15

48529 Nordhorn

 

Telefon: 05921 / 701-0

Fax: 05921 / 701-117

 

E-Mail: ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Internet: www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de

 

 

Amtsgericht Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton  

www.vaeternotruf.de

 

 

Amtsgericht Nordhorn

Der Direktor

 

info@vaeternotruf.de

   

Bearbeitet von:

JAR`in Grundmann

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom  Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (05921) 701-149 Nordhorn,

Ihre Nachricht vom 31.10.2015

Mein Zeichen 313 E

04.11.2015  

 

Sehr geehrter Herr Schwarz,  

es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 e Abs. 9 GVG eine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans nicht erforderlich ist, so dass dieser auch nicht auf der Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn eingestellt sein muss. Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan gemäß genannter Vorschrift auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausgelegt und wird dort bei Interesse eingesehen. Hierauf wird aus Gründen einer einheitlichen Handhabung verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.V.

Rieger, Richter am Amtsgericht

 

 

 

   

Lieber Herr Rieger,  

Danke für Ihre Nachricht.  

Wir hatten nicht behauptet, dass es eine Pflicht gäbe, den Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn zu stellen, in Ihrer Antwort klingt das aber so.  

Es gab ja in der DDR auch keine Pflicht die bürgerliche Demokratie zu praktizieren, da nahm man halt die sozialistische Demokratie, zu deren Grundregeln es gehörte, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen möglichst zu erschweren.  

Einen solche staatssozialistische Einstellung ist am Amtsgericht Nordhorn ganz sicher nicht anzutreffen, daher noch einmal meine Bitte, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch per Mail zu zusenden, so wie das an hunderten Gerichten in Deutschland üblich ist.  

Eine Auflistung finden Sie hier:  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Vielen Dank für eine baldige Zusendung und Ihre Mühe.

 

 

Anton

 

   

 


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