Väternotruf
November 2015
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mr. ...
Gesendet: Montag, 23. November 2015 12:45
Betreff: Löschung aus der Internetpräsenz
Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, meinen Namen aus
Ihrer Internetseite "Väternotruf" zu löschen.
Ich hatte keine Genehmigung erteilt zur Veröffentlichung
dieser Daten.
Die Seite Väternotruf erweckt den Anschein, ich
arbeitete beim Landgericht und sei
dort mit dem Familienrecht befasst. Tatsächlich habe ich nie auf dem Gebiet des
Familienrechts gearbeitet.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 10 Tagen.
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 23. November 2015 14:39
An: 'Mr. ...
Betreff: AW: Löschung aus der Internetpräsenz
Lieber Herr ...,
das ist ja nun eine Unterstellung, wenn Sie
behaupten, wir würden den Anschein erwecken, Sie wären noch am Landgericht
Frankfurt Oder tätig, richtig ist vielmehr, dass bei uns zu lesen steht:
Nicht mehr als Richter am Landgericht ... tätig:
Ihre Unterstellung ist auch schon deshalb absurd,
weil am Landgericht gar keine Familiensachen verhandelt werden.
Bei Ihnen würde der Steuerzahler nicht einspringen,
ich bitte das zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Anonymisierungen durch Väternotruf
Heiliges Gesetz
Justiz
Die Strafandrohung für Rechtsbeugung ist hoch. ...
Februar 2015, der "fette Donnerstag".
In Räumen der Staatsbrücker Staatsanwaltschaft wird gefeiert, es ist Karnelval. An dem Tag ist es Brauch, dass Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Justizwachmeister maskiert zusammenkommen. Es geht hoch her.
Ein 33 Jahre alter Strafrichter am Amtsgericht wird mit großem Hallo begrüßt. ...
...
Der Spiegel, 48/2015
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 20. November 2015 15:39
Betreff: Internetauftritt
Hallo zusammen,
ich bin Vater von 2 Kindern und mit der Mutter der
Kinder lebe ich zusammen. Wir haben die gemeinsame elterliche Sorge. Wir sind
nicht verheiratet. Meine Partnerin hat 2 weitere Kinde aus einer früheren Ehe.
Der Kindsvater lebt in Bayern. Er ist diagnostizierter Alkoholiker und
Medikamentensüchtig und hat häusliche Gewalt an meine Partnerin verübt vor
den Augen seiner Kinder!. Eine Erziehungsfähigkeit wurde ihm aberkannt, da er
ein psychisches Frack ist. Wir werden von diesem "sogenannten Vater"
fast täglich beleidigt, gedemütigt und sind seinem Handeln mehr oder weniger
ausgesetzt. Was in diesem Bundesland Bayern passiert ist sowieso eine Frechheit.
Behörden, Gerichte und sogenannte Gutachter machen was sie wollen und setzen
mit ihren Entscheidungen massiv Kinder und Mütter herab. Kindswohlgefährdung?
Dieses Wort ist eine Frechheit. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass eine
Organisation wie der "Väternotruf" einen Paragraphen abschaffen will,
der im BGB unabdingbar ist. Warum sollten Väter mit solch einer geistigen Störung
ein Sorgerecht behalten. Meine Wut streckt sich soweit, dass ich sogar sage,
dass diese Menschen weggesperrt gehören und schon gar nicht in die nähe von
Kinder gehören, auch nicht in die Nähe der Eigenen. Ich sage das, weil unsere
Geschichte mit Sicherheit Euer Anliegen komplett in Frage stellen könnte.
Sicher wollt Ihr Euch für die Rechte von Väter einsetzen, die benachteiligt
werden. Das ist auch gut so. Es gibt ja schließlich auch Frauenbewegungen /Mütterbewegungen.
Die kämpfen eben für Ihre Rechte, was genauso wichtig ist. Aber unser Fall
treibt mir die blanke Wut ins Gesicht, wenn ich in Foren oder eben auch hier bei
Väternotruf viele Kommentare und Gehetze lese. Ich würde gern mal unsere
Geschichte erzählen. Die Zeit hat nur niemand, da sie in einer Stunde nicht erzählt
ist. Ich kann den Frust gegenüber dem deutschen Gesetz und den Schwachköpfen,
die es gerne vertreten möchten, nur zu gut nachvollziehen. Aber es gibt nun mal
auch Väter, die mit ihrem Handeln keine Berechtigung haben, überhaupt
irgendetwas haben zu wollen!
Mit freundlichen Grüßen
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 20. November 2015 16:41
An: ...
Betreff: AW: Internetauftritt
Lieber Herr ...,
wenn Sie das BGB kennen würden, dann wüssten Sie,
dass es den §1666
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des
Kindeswohls
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html
und
§ 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;
Vorrang öffentlicher Hilfen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666a.html
gibt. Diese sind völlig ausreichend um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
§1671 BGB entzieht dagegen ein
verfassungsrechtliches Grundrecht, daher ist der Paragraph auch
verfassungswidrig. Das hat man am Bundesverfassungsgericht aber bisher noch
nicht sehen wollen, die Zeit wird das Bundesverfassungsgericht für diesen
unhaltbaren Zustand ins Unrecht setzen, das ist so sicher wie das Amen in der
Kirche.
Wenn die Behörden und Ämter in Ihrem Fall zu dumm
sind, einen problematischen Zustand zu beseitigen, müssen Sie das diesen Behörden
ankreiden und nicht ersatzweise die Einführung einer Diktatur anstreben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 19. November 2015 11:49
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Zapf
Hallo ich mein Name ist
... ich bin ein in entsorger Vater wohne in ... und wollte mal meine
Erfahrungen einbringen.
Leider funktioniert keine der angegebenen
Telefonnummern. Und würde mich freuen Antwort zu bekommen.
Grüße ...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 19. November 2015 12:32
An: ...
Betreff: AW: ...
Sehr geehrter Herr ...,
Gerne können Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen.
An welchem Amtsgericht, von welchem Richter wurden
Sie entsorgt?
Welches Aktenzeichen hatte die Sache?
Haben Sie gegen den mutmaßlich verfassungswidrigen
Sorgerechtsentzug Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht, hat das
Oberlandesgericht die Entsorgung rückgängig gemacht.
Welches Oberlandesgericht ist zuständig, welche
Richter?
Welches Aktenzeichen hatte die Sache?
Bitte senden Sie uns die entsprechenden Beschlüsse
als PDF Datei zu.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
28.11.2015 Nürnberg
DEUTSCHER GENDER KONGRESS
Gender reloaded - Chancengleichheit für Männer und
Frauen in allen Lebensbereichen.
Gender bedeutet Geschlecht. Nicht weibliches oder männliches
Geschlecht. Seit den 90´er Jahren jedoch galt: Wo Gender draufsteht, ist
Frauenpolitik drin.
Diese Einseitigkeit wird auf dem DEUTSCHEN GENDER
KONGRESS aufgehoben. Geschlechterpolitik wird hier zum ersten Mal in der
Geschichte der Bundesrepublik in einem ganzheitlichen Sinne verstanden und
interpretiert.
Eingeladen sind sowohl Frauen- als auch Männerverbände,
die Politik, Medien, Justiz und das Bildungswesen. Grundlage des Diskurses sind
gegenseitige Wertschätzung und ein paritätisches und partnerschaftliches Verständnis
von Mann und Frau auf Augenhöhe.
Der Kongress möchte einen Beitrag leisten zur Überwindung
der bestehenden Polarisierung und der tradierten Rollenmuster in der
vorherrschenden Gleichstellungs-, Bildungs- und Familienpolitik in Deutschland.
Zielgruppe
- Mitglieder von Verbänden aus der Jungen-, Männer-
und Väterarbeit
- Mitglieder von Verbänden aus der Mädchen-, Frauen-
und Mütterarbeit
- Vertreter /-innen aus Politik, Justiz und Medien
- Mitarbeiter /-innen aus der Jugendhilfe, den
Wohlfahrtsverbänden und der öffentlichen Verwaltung
- Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
- Engagierte Frauen und Männer mit Interesse an
ganzheitlicher Geschlechter- und Familienpolitik
Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Brudermühlstr. 15
81379 München
Kontakt: Frank Mehding
101.154706@germanynet.de
http://www.genderkongress.org/
Angelika Weikert MdL – Sozialpolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Nürnberg
Jörn Wunderlich MdB – Obmann u. Sprecher
Familienausschuss des Dt. Bundestages u. Familienrichter, Chemnitz
Gerd Riedmeier – 1. Vorsitzender Forum Soziale
Inklusion e.V.
10:10 Vortrag zur Historie der Frauen- und Männeremanzipation
öffentlich
10:30 Kaffeepause
11:00 Kurzpräsentation der Verbände öffentlich
12:00 Arbeitsgruppen teilw. öffentlich
Prof. Dr. Dr. Josef Christian Aigner – Institut für
psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung, Universität Innsbruck
II.
Gender Pay Gap. Wie hoch ist der Einkommensunterschied
zwischen den Geschlechtern?
III.
Doppelresidenzmodell. Gemeinsame Erziehungsverantwortung
nach Trennung und Scheidung?
Sabine Rupp – ISUV e.V. Arbeitskreis Kinderrechte, Nürnberg
IV.
Familiäre Gewalt. Beschränkt sich häusliche Gewalt
auf ein Geschlecht?
V.
Zukünftige Geschlechterpolitik. Frauenbeauftragte -
warum gibt es keine Männerbeauftragten?
VI.
Eltern-Kind-Entfremdung. Wie kann der Kontaktabbruch zum
Kind verhindert werden?
VII.
Gesundheit. Erfolgen Präventionsprogramme
geschlechtsneutral?
VIII.
Jugendamt. Warum bleibt Umgangsverweigerung folgenlos?
Horst Schmeil – Gleichmaß e.V., Berlin
IX.
Unterhalt. Wie gerecht sind Düsseldorfer Tabelle und
steuerliche Behandlung?
13:00 Mittagessen
14:00 Arbeitsgruppen (Fortsetzung) teilw. öffentlich
X.
Medien. Wie geschlechtergerecht berichten Print-, TV-
und Audio-Medien?
Franz Jörg Krieg – VafK e.V. Karlsruhe
XI.
Justiz. Geschlechterspezifische Unterschiede in der
Strafzumessung?
Michael Baleanu – Forum Soziale Inklusion, Freising
Thomas Saschenbrecker – Rechtsanwalt, Ettlingen
XII.
Sprache. Ist geschlechtergerechte Sprache möglich?
Bernhard Lassahn – Schriftsteller und Kinderbuchautor,
Berlin
XIII.
Frauen- und Männer-Emanzipation. Geschichte, Gegenwart,
Zukunft?
Johannes Meiners – Politologe und
Geschlechterforscher, München
XIV.
Bildung. Unterschiede in der Mädchen- und Jungenförderung?
Dr. Bruno Köhler – Manndat e.V.
XV.
Umgang. Mein Papa kommt, meine Mama kommt
Annette Habert – Projekt Netzwerk 2 + 1, München
15:00 PRESSEKONFERENZ –Abschluss-Communiqué
(Wanner-Saal 1. OG) öffentlich
15:30 Wahlprüfsteine –Forderungskatalog an die
Parteien zur Bundestagswahl 2017 öffentlich
16:00 Ausblick Kongress 2016 und Verabschiedung
19:00 Abendessen
Während der Konferenz steht Kinderbetreuung zur Verfügung.
Kommentar Väternotruf
Man(n) bewegt sich, immerhin.
Etwas dick aufgesetzt die Losung:
"Diese Einseitigkeit wird auf
dem DEUTSCHEN GENDER KONGRESS aufgehoben. Geschlechterpolitik wird hier zum
ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik in einem ganzheitlichen Sinne
verstanden und interpretiert."
Nun ja, das dachte schon Erich
Honecker, dass das erste mal auf deutschen Boden eine gute Gesellschaft
aufgebaut würde und er der Chef vom ganzen wäre. Wie die Geschichte zeigt, hat
er sich wohl geirrt. So wohl auch die Nürnberger Buben in ihrem jugendlich-männlichen
Ungestüm.
Die Bierzeltatmosphäre des
Tagungshauses scheint aber nicht so recht zum Thema zu passen, aber bekanntlich
ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, so dass man hoffen kann, dass der
Veranstalter seine nächste Tagung in einem passenderen Ambiente präsentiert.
Aber bitte nicht in München im Hofbräuhaus.
Dienstag, 17. November 2015
Nach Flucht mit Sohn
Angeklagte Mutter wird mit Haftbefehl gesucht
Eine Mutter, die mit ihrem kleinen Sohn in einem
Sorgerechtsstreit geflohen sein soll, wird mit Haftbefehl gesucht. Die 45-Jährige
war nicht zur Verhandlung gegen sie wegen Kindesentziehung erschienen.
Ein Berliner Amtsgericht erließ daraufhin den
Haftbefehl. Der Prozess ist damit zunächst geplatzt. Die Beschuldigte soll
ihren damals zwei Jahre alten Sohn gegen den Willen des Vaters zunächst von
Malta nach Berlin gebracht haben - obwohl ein maltesisches Gericht dem Mann das
Sorgerecht zugesprochen hatte.
...
http://www.n-tv.de/ticker/Angeklagte-Mutter-wird-mit-Haftbefehl-gesucht-article16373536.html
Haftbefehl gegen Kindesmutter
Angeklagte soll ihren kleinen Sohn aus Malta verschleppt haben. Zum Prozess wegen Kindesentziehung erschien sie nicht.
Amtsgericht Tiergarten, 9.30 Uhr. An diesem Dienstag soll nun der Prozess gegen Petra N beginnen. ...
...
Berliner Zeitung, 18.11.2015, S. 12.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 16:46
An:
'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'
Betreff: Amtsgericht Villingen-Schwennigen - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Strasse 94
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 203 - 0
Fax: 07721 / 203 -199
E-Mail:
poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Internet: www.agvillingen-schwenningen.de
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas ...
Gesendet: Montag, 12. Oktober 2015 11:51
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Herren,
hinsichtlich Ihrer Anfrage verweisen wir auf § 21 e
Abs. 9 GVG. Danach ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von
dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des
Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.
Es bleibt Ihnen unbenommen den Geschäftsverteilungsplan
des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen auf der Geschäftsstelle der Verwaltung
Zimmer 111, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
...
Lieber Herr Zmuda,
Danke für Ihre Nachricht.
Offenbar haben Sie aber unsere Anfrage nicht
verstanden, wir baten um Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes, nicht aber
um Erläuterung zu § 21 e Abs. 9 GVG, dieser ist uns bereits bekannt und ändert
nichts an unserer Bitte.
Im übrigen gab es auch in der DDR keine Pflicht
freie Wahlen einzuführen, stand ja nicht in der Verfassung. Wohin das geführt
hat, wissen Sie sicherlich.
Falls Ihnen die Befugnis fehlt, uns den Geschäftsverteilungsplan
unbürokratisch zuzusenden, leiten Sie unsere Anfrage bitte an den Direktor des
Amtsgerichts weiter.
Im Übrigen verweisen wir auf die Lektüre von
http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
wo wir Ihr Amtsgericht in der Liste der Gerichte
eingeordnet haben, die hinsichtlich der Informationsfreiheit die Rote
Schlusslichtlampe führen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen) [mailto:...]
Gesendet: Montag, 16. November 2015 11:27
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden die Geschäftsverteilungspläne nicht versandt; es bleibt Ihnen unbenommen, auf der Geschäftsstelle Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 01:05
An: 'Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)'
Cc: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de';
'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Zmuda,
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle) [mailto:
...]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:41
Betreff: WG: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:15
An: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entscheidung über Ihre Anfrage wurde mit dem
Direktor des Amtsgerichts abgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 20:36
An: 'Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)'
Cc: 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Zmuda,
das ist schön, dass Sie oder jemand anderes das
offenbar mit dem Direktor abgesprochen hat.
Handelt es sich hier um Herrn Kurt Gött, der im
Handbuch der Justiz 2014 noch als Direktor angegeben war oder gibt es
zwischenzeitlich einen neuen Direktor?
Auf dem Impressum des Amtsgerichts oder auch sonst
konnte ich das nämlich nicht erkennen.
http://www.amtsgericht-villingen-schwenningen.de/pb/,Lde/Startseite/impressum
Wie hat sich der uns unbekannte Direktor oder die und
unbekannte Direktorin in der Sache geäußert?
Ebenfalls mit einem restriktiven Nein oder stand er
der Sache aufgeschlossen gegenüber und es mangelt derzeit nur an der Technik
den GVP von einer handschriftlichen Aufzeichnung in eine PDF der Worddatei
umzuwandeln und dies uns dann zuzusenden oder auf die Website des Amtsgerichts
zu stellen.
Wie das zu realisieren ist, können Sie auf der
Internetseite des Landgerichts Konstanz nachschauen.
http://landgericht-konstanz.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung
Ich haben mir dort den Plan runtergeladen und sende
Ihnen diesen als Beweismittel zu, dass das 21. Jahrhundert im Landgerichtsbezirk
Konstanz schon begonnen hat, wenn gleich man in dem einen oder anderen
Gerichtsbezirk noch im 20. Jahrhundert zu leben scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 1.
November 2015 10:03
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Macht weiter so
Hallo,
ich möchte gerne euren
Newsletter abonnieren. Ich bin zwar
eine Frau und selbst Mutter jedoch gehöre ich zu den sogenannten Zweitfrauen,
die sich nun mit einer rachsüchtigen Ex-Frau und manipulierten Kindern seit
nunmehr 5 Jahren rumplagen darf. Da
mein jetziger betroffener Mann verständlicherweise beginnt zu resignieren. Ich
bin ... und angehende Sozialarbeiterin und trage mich mit dem Gedanken zukünftig
Einrichtungen zu fördern oder evtl. auch aufzubauen die Väter schützen&
beraten. Daher freue ich mich natürlich immer sehr über Webseiten und Öffentlichkeitsarbeit
wie die eure. ?
Bitte macht weiter so!!! herzliche Grüße
...
Von: ...
Gesendet: Montag, 2. November 2015 07:16
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Sorgerechtsverfahren nach 2.5 Jahren vor dem
Oberlandesgericht gewonnen.
Ich bin Vater mit ... .
Meine Frau ist nach der Geburt unseres Sohnes, jetzt
... Jahre Alt an Paranoider Schizophrenie erkrankt.
Meine Frau hat in Ihrem Wahn schwere Vorwürfe gegen
mich erhoben.
Das Jugendamt hat ohne die Vorwürfe zu prüfen mir
durch das Amtgericht das Sorgerecht beider Eltern entzogen.
Ich durfte 6 Monate meinen Sohn nicht sehen und nicht
Tel. sprechen.
Ich habe ein einen langen leidensweg hinter mich.
Jetzt ist unser Sohn zurück.
Meine Frau ist behandelt worden und ebenfals zu
Hause.
Jetzt suche ich einen guten Rechtsanwalt um das
Jugendamt auf verleumdung und schadensersatz zu verklagen.
Wenn man meinen Fall eingehend untersuchen würde ,würde
ein Skandal offenbar werden.
Beim Jugendamt sind Elemente am werk,die gezielt
familienbanden zerstören.
Ich bitte um mithilfe.
MfG
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 31.
Oktober 2015 12:43
An:
'ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Cc:
'lg-os-Poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Betreff: WG: Amtsgericht
Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan
Seilerbahn 15
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 / 701-0
Fax: 05921 / 701-117
E-Mail:
ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet:
www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de
Amtsgericht Nordhorn -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir bitten um Zusendung des
aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf
Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Nordhorn
Der Direktor
info@vaeternotruf.de
Bearbeitet von:
JAR`in Grundmann
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben)
Durchwahl (05921) 701-149 Nordhorn,
Ihre Nachricht vom 31.10.2015
Mein Zeichen 313 E
04.11.2015
Sehr geehrter Herr Schwarz,
es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 e Abs. 9 GVG
eine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans nicht erforderlich ist, so
dass dieser auch nicht auf der Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn
eingestellt sein muss. Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan gemäß
genannter Vorschrift auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausgelegt und wird dort
bei Interesse eingesehen. Hierauf wird aus Gründen einer einheitlichen
Handhabung verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Rieger, Richter am Amtsgericht
Lieber Herr Rieger,
Danke für Ihre Nachricht.
Wir hatten nicht behauptet, dass es eine Pflicht gäbe,
den Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn zu
stellen, in Ihrer Antwort klingt das aber so.
Es gab ja in der DDR auch keine Pflicht die bürgerliche
Demokratie zu praktizieren, da nahm man halt die sozialistische Demokratie, zu
deren Grundregeln es gehörte, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu
Informationen möglichst zu erschweren.
Einen solche staatssozialistische Einstellung ist am
Amtsgericht Nordhorn ganz sicher nicht anzutreffen, daher noch einmal meine
Bitte, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch per Mail zu zusenden,
so wie das an hunderten Gerichten in Deutschland üblich ist.
Eine Auflistung finden Sie hier:
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Anton