Väternotruf
1937
Landgericht Braunschweig: 1937 - Tochter eines Bibelforschers verweigert Hitlergruß
In der Schule hatte sich die Tochter geweigert, mit dem "Hitlergruß" zu grüßen. Nach der Androhung von Züchtigungen seitens der Schule wendete sie ihn dann an.
Zum einen habe der Vater erklärt, daß er auf Grund der Vorschriften der Bibel im Kriegsfalle den Kriegsdienst verweigern werde, zum anderen erblicke er in der Erweisung des "Deutschen Grußes" die Vergötterung eines Menschen und lehne ihn deshalb ab.
Auch eine Gefährdung des Kindeswohles nahm das Gericht an. Das Kind werde durch die Erziehung des Vaters zwangsläufig in einen Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit der Volksgenossen kommen:
"Es besteht die Gefahr, daß es, wie sein Vater, einmal außerhalb der Volksgemeinschaft stehen werde."