Väternotruf

2017

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hildegund Sünderhauf-Kravets und Jörg Lanckau auf "Studienreise"

Nicht nur StudentInnen interessierten sich auf einer Studienreise nach Rom für die wegweisenden Worte von Jörg Lanckau, Professor für Theologie an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und Absolvent der Erweiterten Oberschule "Friedrich Engels" in Karl-Marx-Stadt. Auch die gestandene Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin für Familienrecht und bisher eher bekannt als erdverbundene Expertin für das Wechselmodell, lauscht andachtsvoll den Worten des Theologen aus der ehemaligen DDR.

Oktober 2017

https://www.youtube.com/watch?v=TdIQD2KfTso&t=6s

 

 

 


 

 

 

Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis

Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung

Sünderhauf, Hildegund

2013, XXIV, 893

http://www.springer.com/springer+vs/psychologie/book/978-3-531-18340-4

 

 

 


 

 

FDP

Familie

Doppelresidenz soll Regelfall werden

Katja SudingKatja Suding begrüßt den Parteitagsbeschluss

03.05.2017 - 16:34

Die Freien Demokraten haben auf ihrem Parteitag das Bundestagswahlprogramm beschlossen. FDP-Vize Katja Suding sprach über den neuen Ansatz in der Familienpolitik: Die Doppelresidenz. "Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt", verdeutlichte Suding im Interview mit der Welt. Sie sprach auch über die weiteren Ergebnisse des Parteitags.

Der Unterschied zur bisherigen Rechtslage sei, dass künftig begründet werden müsse, warum von diesem Regelfall abgewichen werde – "und nicht andersherum", stellte die FDP-Vize klar. "Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben." Dadurch sollten auch familiäre Rollenbilder aufgebrochen werden. "Wir sagen: Mutter und Vater sind gleichwertig."
Noch viel Arbeit bis September

Sudings Resümee zum Parteitag fiel positiv aus: "Die Partei ist selbstbewusst, motiviert und geschlossen. Wir wissen, dass wir seit dem Herbst 2013 den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir sind aber auch demütig. Wir haben noch viel Arbeit vor uns bis September." Vor der Wahl werde die FDP noch Projekte definieren, von denen die Wähler erwarten könnten, dass sie in einer Koalition auch umgesetzt würden. "Wenn das nicht gelingt, dann gehen wir in die Opposition und kämpfen von dort aus für unsere Positionen", unterstrich Suding.

https://www.liberale.de/content/doppelresidenz-soll-regelfall-werden







Politik „Mutter und Vater sind gleichwertig“


Von Sabine Menkens | Veröffentlicht am 02.05.2017

FDP will Trennungskindern den Umgang mit beiden Elternteilen erleichtern

Katja Suding ist auf dem Parteitag der Liberalen am Wochenende zur stellvertretenden Bundesvorsitzen wiedergewählt worden. Die Hamburger FDP-Frontfrau setzt sich für eine Neuregelung bei der Betreuung von Scheidungskindern ein.

Die Welt:

Frau Suding, als erste Partei fordert die FDP, dass Scheidungskinder nach der Trennung zu gleichen Teilen von Mutter und Vater betreut werden sollen, im sogenannten Wechselmodell. Was hat Sie dazu bewogen, dafür zu kämpfen?

...

https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article164160682/Mutter-und-Vater-sind-gleichwertig.html



 

 

 


 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ingeborg Herzel [mailto:herzel@mediation-famfg.de]
Gesendet: Freitag, 5. Januar 2018 12:43
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Sofortige Streichung meines Namens von Ihrer Web-Seite

Ich fordere Sie auf meinen Namen sofort von Ihrer Web-Seite "http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-bielefeld.htm" zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingeborg Herzel

--
Dipl. Päd. Ingeborg Herzel

systemisch-lösungsorientierte Sachverständige(FSLS) Mediatorin (NYC/USA) Systemische Familientherapeutin(SG) In Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (ZAP)

herzel@mediation-famfg.de





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 5. Januar 2018 15:39
An: 'herzel@mediation-famfg.de'
Betreff: AW: Sofortige Streichung meines Namens von Ihrer Web-Seite


Sehr geehrte Frau Herzel,

gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach, wenn Sie uns gewichtige Gründe dafür nennen, die geeignet sind, den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen.

Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 - "... Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden ..."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100608_1bvr174506.html



Wir leben ja zum Glück nicht in Nordkorea oder der Türkei, wo man alles im Internet zensiert, was nicht genehm ist.


Mit freundlichen Grüßen


Anton



 


 

 

Prozess wegen Kindesentziehung

Zwischen Mutterliebe und Selbstjustiz

28.11.2007

Eine Berlinerin setzt sich mit ihrer Tochter nach Thailand ab. Mithilfe deutscher Kriminalbeamter wird das Kind zum sorgeberechtigten Vater zurückgeholt. Nun ist die Mutter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Am Ende entscheidet auch dieses Gericht gegen Claudia K. Die gebürtige Berlinerin wird wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die 45-Jährige, davon ist das Amtsgericht Tiergarten überzeugt, reiste mit ihrer Tochter über Malta nach Thailand aus, obwohl der Vater der Neunjährigen das alleinige Sorgerecht hatte.

...

Die familienrechtlichen Auseinandersetzungen begannen im Jahr 2013. Das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg entzog Claudia K. das Sorgerecht für das Kind und übertrug es allein dem Vater. Der Grund: K. hatte den Umgang des Vaters verhindert, in dem sie sich mit der Tochter nach Uruguay absetzte.
...

So spricht Richterin Ulrike Hauser nach der Verkündung des Urteils von "Strukturen", die sie hinter der Kindesentziehung vermutet. "Viel spricht dafür, dass mehr Leute beteiligt sein müssen, die das Ausreisen ermöglichten." Sie weist auf die zweifelhafte Rolle von Leuten in der Deutschen Botschaft hin. Diese soll in einem zweiten Fall der Kindesentziehung ebenfalls unrechtmäßig Dokumente ausgestellt haben.

Zu den Anhaltspunkten, die diese Vermutung stützen, zählt zum einen der Umstand, dass sich K. in Malta illegal Reisedokumente besorgen konnte. Zum anderen weist der Anwalt des Nebenklägers in seinem Schlussplädoyer auf die Rolle hin, die ein Berliner Mütterverein gespielt haben könnte. Er stellt in Frage, ob die Ausreise auch ohne diesen Verein möglich gewesen wäre.

Gegen den Verein wird derzeit dennoch nicht ermittelt. Im Vorfeld der Verhandlung zitierte die "Bild"-Zeitung den Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel: "Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-amtsgericht-tiergarten-verurteilt-mutter-wegen-kindesentziehung-a-1180715.html






 

 

 


Urteil in Mecklenburg-Vorpommern Gleichstellungsbeauftragte müssen weiblich sein

In Mecklenburg-Vorpommern haben nur Frauen Chancen auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragte. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Ein Beamter fühlt sich durch das Gesetz diskriminiert.

Beschwerdeführer Wolfgang Leist (links)


Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform. Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert.

Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linie noch immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.

Der Kläger Wolfgang Leist, als Landesbeamter beim Bürgerbeauftragten tätig, reagierte enttäuscht. "Ich werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht wählen darf." Gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffe Männer im gleichen Maße wie Frauen, sagte er. Die Richter hatten in ihrem Urteil jedoch deutlich gemacht, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein Teilbereich der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sei.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich, aber nicht einstimmig.

10.10.2017

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/mecklenburg-vorpommern-gleichstellungsbeauftragte-muessen-weiblich-sein-a-1172228.html






Kommentar:

Da hat der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele, seines Zeichens Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, mal wieder in die ideologische Mottenkiste gegriffen, grad so wie in der DDR, wo der greisen Männerriege im Politbüro kein Argument zu hanebüchen war, um damit den Status Quo zu sichern.

Hätte er doch mal als Vorbild gewirkt und seinen Platz als Präsident des Oberlandesgerichts Rostock einer Frau überlassen, aber nein, er setzt sich wohl lieber an die Spitze.

Immerhin, es gab bei der Entscheidung des Mecklenburgischen Landesverfassungsgerichts Gegenstimmen, das zeigt, dass trotz fleißiger verfassungsgerichtlicher Betonarbeiten auf Kosten der Steuerzahler/innen auf Dauer jede Mauer bröckelt, in Mecklenburg vielleicht hundert Jahre später, das mag sein.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 13. Oktober 2017 14:38
An: info@vaeternotruf.de
Betreff:

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Mein Name ist ... . Ich bin ... Jahre alt, geschieden und bin selbstständig ... .

Wie alles began:

ich habe eine 8 jährige Tochter die ... heisst. Sie wohnte noch zuletzt bei ihrer Mutter in .... auch. Durch eine akute Überforderung hat sie sich an das Jugendamt gewendet und dazu gesagt , dass sie meine Tochter geschlagen hat. Bevor das Jugendamt ins Spiel kam, wurde ausgemacht mit der Mutter , dass meine Tochter zu mir kommt und mit uns zusammenwohnt. Sie hatte bereits ihren Koffer gepackt und ich sollte meine ... am .... abholen.
Dazu kam es leider nie mehr. Das Jugendamt hat mich an dem Tag angerufen und gesagt; Wir haben ihre Tochter jetzt abgeholt und sie ist in Obhut. Sie haben sie 1 Fahrstunde von ... entfernt in einem Kinderheim untergebracht.
Ab dem Tag , bei jedem Treffen mit dem Jugendamt habe ich ganz klar und deutlich gesagt, dass meine Tochter zu mir kommen muss. Sie gehört nicht in einen Kinderheim. Das Jugendamt hat immer wieder behauptet: Sie würden das nicht schaffen. Sie ist ein schwieriges Kind. Ob sie schwierig oder überfordernd ist, das weiss ich schon, sagte ich, nichts desto trotz , ist sie meine Tochter und ich liebe sie so wie sie ist. Meine Tochter durfte dann nicht zu mir kommen. Dann wurde mir noch obendrauf das Telefonat mit ihr plötzlich verboten und ich durfte sie auch nicht sehen. Es vergingen 5 Monate bin ich sie sehen durfte. Danach nur alle paar Wochen. Telefonate und Mails wurden einfach nicht beantwortet. Keiner hatte plötzlich Zeit oder waren ständig im Urlaub. Dann wurde mir am ...  das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht entzogen ohne Grund, ohne gerichtliche Anhörung hat mir der Richter auf der Bitte des Jugendamtes mir das komplette Recht als Vater entzogen. Seitdem habe ich es auch nicht am OLG zurück bekommen.
Die neuen Begründungen waren seitens Jugendamt:
- der Vater hat die Tochter beim wiedersehen zuviel umarmt und gedrückt
- der Vater hatte vor 2 Jahren seine Umgänge nicht regelmässig wahrgenommen
- der Vater hat die Tochter auf dem Boden schlafen lassen, während ihre Freundin auch da war und sie beide nicht im Bett passten und auf der Matratze auf dem Boden schliefen, wie im DDR damals Diese simplen Gründe waren ausreichend um mir meine Tochter wegzunehmen und sie fremd unterzubringen wo sie nicht sein möchte. Meine Tochter hat den grossen Wunsch nach Hause zu kommen. Ich habe inzwischen ( nach 7 Monaten ) unbegleiteten Umgang , meine Tochter erzählt mir als wir endlich ohne Stasi Wächter waren, dass ihr im Kinderheim Kaffee und Zigarette angeboten wurde. sie ist in einer Gruppe mit 15 jährige zusammen. Wie kann so etwas sein. Mein Kind kommt erst dort mit schlimmen Sachen in Berührung. Sie ist nur 8 Jahre alt. Ich habe die Erzieherin sofort drauf angesprochen , sie hat nur geblockt und gesagt, sie wisse von nichts und hat mich regelrecht rausgeschmiessen, weil ich das weiss was ich nicht wissen soll. Meine Tochter hat danach bestimmt Ärger bekommen. Ich hatte ihr noch Sachen geschenkt, darunter eine hochwertige Bettdecke, die man ihr weggenommen hat und darauf hiess es auch, sie wisse nichts davon und kann nichts dazu sagen. Das Spiel geht seit 7 Monaten so. Ich erfahre nichts über meine Tochter, da ich das Sorgerecht nicht habe, ich werde radikal schikaniert, respektlos behandelt und wenn man sich aufregt, dann sind sie gleich pampig und schreien zurück. Was mit meiner Tochter dort passiert ist diese Frauen ( Jugendamt, Kinderheim, Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin ) allen so was von egal. Ich möchte so gerne, dass jemand mir hier Beistand gibt und mit mir um meine Tochter bei der Kampf eine Unterstützung gibt.

Ich hoffe von Ihnen zu hören.

Meine Tel Nummer. ...


Mit freundlichen Grüssen

...

 

 


 

 

 

Diskriminierung getrennt erziehender Eltern durch DAJEB - Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.

Präsidentin: Cornelia Weller, Rosentalgasse 7, 04105 Leipzig

Vizepräsidentin: Ulrike Heckel, Hopfengarten 12, 33442 Herzebrock-Clarholz

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2017 08:22
An: 'info@dajeb.de'
Betreff: fehlerhafte Angaben


Wenn man bei Ihnen Bergen in Niedersachsen eingibt, erscheinen Suchmeldungen aus Bergen auf Rügen.


Bitte das korrigieren.



Mit freundlichen Grüßen



Anton






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: DAJEB [mailto:info@dajeb.de]
Gesendet: Freitag, 11. August 2017 11:32
An: Väternotruf
Betreff: Re: fehlerhafte Angaben

Sehr geehrter Herr Anton,

danke für den Hinweis. Sobald der Beratungsführer wieder aktualisiert wird - momentan ruht das Projekt wegen Wechsels der Projektleitung -, werden wir die Korrektur vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Licht
(Sachbearbeitung)

-------------------------------------------------------------------

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB) Bundesgeschäftsstelle Neumarkter Str. 84c
81673 München

Telefon: 00 49 89 4 36 10 91
Telefax: 00 49 89 4 31 12 66

Internet: www.dajeb.de, www.dajeb-kurse.de
E-Mail: info@dajeb.de

Sitz der DAJEB: Detmold
Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo, Register-Nummer VR 60375
Vertretungsberechtigte:
Präsidentin: Cornelia Weller, Rosentalgasse 7, 04105 Leipzig
Vizepräsidentin: Ulrike Heckel, Hopfengarten 12, 33442 Herzebrock-Clarholz



 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 16. August 2017 11:33
An: 'DAJEB'
Betreff: AW: fehlerhafte Angaben

Sehr geehrter Herr Licht,

Schön, dass Sie sich darum kümmern wollen.

Bei der Gelegenheit könnten Sie auf der Internetseite

http://dajeb.de

auch den unseligen Begriff "Beratung alleinerziehender Mütter und Väter" komplett löschen


Es reicht völlig aus und ist nicht ausgrenzend, wenn geschrieben wird: Beratung von Müttern und Vätern.

Das umfasst dann alle Eltern, egal ob getrennt erziehend, gemeinsam erziehend oder tatsächlich allein erziehend (was es aber in der Wirklichkeit kaum gibt.


Oder alternativ:

Beratung getrennt- und alleinerziehender Mütter und Väter



Es ist einfach so, dass die meisten getrennt lebenden Eltern nicht "alleinerziehend" sind, sondern getrennt erziehend.


Auch bei denen, wo sich tatsächlich ein Elternteil komplett zurückgezogen hat oder gar verstorben ist, ist der andere Elternteil oft nicht alleinerziehend, sondern hat einen neuen Partner oder Partnerin, die selbstverständlich miterzieht, denn man kann nicht nicht erziehen.

Zudem gibt es in aller Regel auch noch Kindergärntner/innen und Lehrer/innen, die auch noch erziehen, das Kind wächst also nicht unter der Glock einer "alleinerziehenden" Mutter oder eines "alleinerziehenden" Vaters auf, außer es handelt sich um Sektenmitglieder, aber die wollen Sie doch hoffentlich nicht in ihrem Irrglauben stärken.


Im Bundesfamilienministerium wurde das Problem zwischenzeitlich erkannt, nachdem wir 15 Jahre darauf hingewirkt haben.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/zukunftsgespraech-ueber-beduerfnisse-und-wuensche-von-trennungsfamilien/117772




Mit freundlichen Grüßen


Anton

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 4. September 2017 00:42
An: ...
Betreff: AW: Anfrage wegen Richterin AG Merseburg

Hallo Herr ...,


Danke für die Info.

Da haben sich Mutter und Vater ordentlich bekriegt, das freut den Gesetzgeber, der §1671 erlassen und damit diese Kriegführung zu verantworten hat und die Anwälte.

Auf der Strecke geblieben ist der Vater, das nennt man Kollateralschaden. War aber abzusehen, dass einer der beiden Eltern auf der Strecke bleibt, das ist die Logik des Krieges, wie sie von der Justiz leider immer noch gepflegt wird, hier das Amtsgericht Merseburg und in der Beschwerdeinstanz das Oberlandesgericht Naumburg.


Bitte mir noch den Beschluss der Richterin Loewenstein zusenden.




Mit freundlichen Grüßen



Anton







Matthias Kreisel
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Kreisel & Runkel
Niederlassung Merseburg
Gotthardstraße 46
06217 Merseburg
Internet: http://www.kreiselundrunkel.de/ra-kreisel.htm
Bestellung am Amtsgericht Merseburg durch Richterin Loewenstein (2016)



Werner Feldmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.12.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1994 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Vorsitzender Richter / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

Albert Bisping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 01.10.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.08.1993 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Beisitzer / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Marianne Bisping (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 04.03.1993, ..., 2010)

Michael Harms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg (ab 28.12.2006, ..., 2016) - ab 19.11.1998 Richter am Amtsgericht Halle-Saalkreis. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2006 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Oberlandesgericht Naumburg - GVP 01.01.2010, 01.04.2014: Beisitzer / 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen.

 

 

 


 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 3. September 2017 00:16
An: ...
Betreff: SPIEGEL Nr. 36/2.9.2017: Diskriminierung gegen Trennungväter

Liebe Mitstreiter, Väter, Leidensgenossen,

dass wir nicht müde werden, die Öffentlichkeit immer wieder auf das Leid der Trennungskinder und Trennungsväter aufmerksam zu machen, hat sich wieder einmal gelohnt!

Die Redakteurin Frau Anne Seith hat in der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL, Nr. 36/2.9.2017 ab Seite 60 einen großartigen Artikel sowie ein Interview mit der derzeitig (noch) amtierenden Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (man bemerke das Fehlen des Wortes “Männer”) darüber veröffentlicht! Das Thema ist sogar auf der Titelseite erwähnt. Herzlichen Dank an Frau Seith und den SPIEGEL!

Herzlichen Dank auch an alle Trennungsväter, die mir damals ihr Einverständnis zur Weiterleitung ihrer Kontaktdaten an Frau Seith gegeben haben. Ihr habt alle zum Zustandekommen dieses Artikels beigetragen!

Ebenfalls herzlichen Dank an Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, Herrn Gerd Riedmeier, Herrn Richter a. D. Jürgen Rudolph und den Ansprechpartner für Männer im Frauenbüro der Stadt Nürnberg, Herrn Matthias Becker, die alle mit klaren und wichtigen Statements in Frau Seiths Artikel zitiert werden, sowie an alle in dem Artikel nicht namentlich genannten Betroffenen und Aktivisten, deren Äußerungen nicht weniger wesentlich zu dem Artikel beigetragen haben!

Und bevor mir jemand einschlägige Anfragen schickt: Nein, ich werde mich nicht der Urheberrechtsverletzung schuldig machen, indem ich den Artikel per Email in die Runde schicke. Der SPIEGEL und Frau Seith verdienen dafür zumindest soviel Anerkennung, dass Mann dafür die 4,90 € ausgibt, die das Heft kostet. Soviel sollte uns das doch mindestens Wert sein! Ich hab’s mir auch gekauft.

Wir können es nicht hoch genug schätzen, dass dieser Artikel so kurz vor der Bundestagswahl in einem so einflussreichen Magazin erscheint! Welche Partei in ihrem Programm zur Bundestagswahl bisher als einzige das Wechselmodell als gesetzlichen Standard (also nicht nur als Möglichkeit) fordert, dürfte bekannt sein. Je mehr Stimmen diese Partei bekommt, umso größer die Chance, dass sie sich mit dieser Forderung auch gegenüber ihrem eventuellen Koalitionspartner durchsetzt!

Es bewahrheitet sich mal wieder: Steter Tropfen höhlt eben doch den Stein!

Lassen wir es weitertropfen!

Mit solidarischen Grüßen

...




“Pflege und Erziehung der Kinder
sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht.”
(Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland)


 

 

 


 

 

 


Eine Woche Papa, eine Woche Mama

Erziehungsmodelle getrennt lebender Eltern verändern sich, müssen es auch die Gesetze?

Die neue Bundesfamilienministerin Katarina Barley ist eine getrennt erziehende Mutter. Mit ihrem früheren Partner teilt sie sich die Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Dieses Wechselmodell fordern Initiativen von Scheidungsvätern seit langem als Regelfall. »Paritätische Doppelresidenz« heißt es präzise, die Kinder haben ihr Zuhause nicht nur bei einem Elternteil. Die Väter übernehmen im Idealfall die Hälfte der Betreuungsaufgaben, dafür entfällt der Kindesunterhalt.

SPD-Politikerin Barley signalisiert mehr Offenheit für die Anliegen von Trennungsvätern als ihre Parteifreundin und Amtsvorgängerin Manuela Schwesig. Nicht nur, weil sie selbst gute Erfahrungen mit dem Arrangement »Eine Woche Papa, eine Woche Mama« gemacht hat. Sondern auch, weil immer mehr Studien und Befragungen die veränderten Wünsche bestätigen. Gerade erst zeigten Zahlen des Allensbach-Institutes, dass 51 Prozent von 605 repräsentativ ausg...
...

Thomas Gesterkamp 31.07.2017 / Politik

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1058979.eine-woche-papa-eine-woche-mama.html



 

 


 

 

 

Umgangs- und Sorgerrechtsstreit Martin Sprinzl/AG Buxtehude; Suizid von Martin Sprinzl, geb. 31.10.1970, wh. gewesen 20359 Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 105


Betr.: Suizid unseres Sohnes Martin Sprinzl wegen der ... Richterin Dr. Hupka vom Amtsgericht Buxtehude hinsichtlich seiner Tochter S..., geb. ... .2008



Sehr geehrter Herr Dr. Aping und Leiter des Amtsgerichtes Buxtehude,

wir mußten fürchterliches Leid erfahren. Unser Sohn Martin Sprinzl beging Suizid durch Einatmen von Heliumgas und wurde am 29.5.17, in seiner 3-Zimmer-Wohnung in Hamburg tot von der Polizei nach dem Aufbrechen der Türe aufgefunden. Innerhalb der Wohnung hatte er sich in seinem Zimmer eingeschlossen. Neben ihm lagen auf seinem Bett 4 Abschiedsbriefe, in denen er sich verzweifelt wegen den ... der Richterin Dr. Hupka und der Justiz zeigte. Der nichtnatürliche Tod wurde vom Polizeipräsidium Hamburg, LKA 41, bearbeitet.

Zermürbt von den 5-jährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Justiz und den unten geschildertenen ... der Richterin Dr. Hupka wählte er den Freitod. Er hatte extrem hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, allein 2014 ca. 16 000 EUR, während die Kindesmutter nach unserer und Martins Einschätzung ungerechtfertigt kostenlos die gerichtliche Verfahrensbeihilfe bekam. Ein Anruf genügte und ihre gerichtlich bezahlte Rechtsanwältin Scherzer verfaßte schon einen Schriftsatz. Wir wollen auch dagegen vorgehen und wollen vom AG Buxtehude den Weg genannt bekommen.

...

Auf dem Bett lag noch das Gutachten v. 16.5.17 von Prof. Dr. Heubrock aus Bremen. Wir gehen davon aus, daß Martin am 25.5.17 (Vatertag) sich das Leben nahm.

Prof. Dr.Heubrock aus Bremen hatte als Gutachter u.a. die Unterlagen von der Klinik Buchholz des Jahres 2012 geprüft und einen von der Kindesmuttern angedeuteten sexuellen Mißbrauch seiner Tochter S.... durch Martin ausgeschlossen und ihn nach den ungerechtfertigten Unterstellungen der Kindesmutter N.... voll rehabilitiert.

...

Das Az. des AG Buxteshude lautet wie folgt: NZS 8 F 98/16 UG.

...

Weitere Personalien:

 

 

Die Kontaktdaten des Vaters von Martin Sprinzl liegen dem Väternotruf vor. Mails an ihn leiten wir gerne weiter.

 

 


 

 

 

Trennungsfamilie

Unter einer Trennungsfamilie versteht man eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, deren Eltern nicht in einer Paarbeziehung und räumlich getrennt leben. Nach dieser Definition ist eine Triada, bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, wo die Mutter und der Vater keine Paarbeziehung leben, gleichwohl aber in einer Wohnung leben, keine Trennungsfamilie.

Oder aber man definiert zwei verschiedene Formen von Trennungsfamilien

Typ 1: Unter einer Trennungsfamilie vom Typ 1 versteht man eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, deren Eltern nicht in einer Paarbeziehung und räumlich getrennt leben.

Typ 2: Unter einer Trennungsfamilie vom Typ 2 versteht man eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und mindestens einem gemeinsamen Kind, deren Eltern nicht in einer Paarbeziehung aber räumlich zusammen leben.

 

Die sogenannten "Alleinerziehenden", ein Hätschelkind der staatsbürokratischen SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen, sind zu ca. 80 % keine wirklich Alleinerziehenden, sondern Getrennterziehende. Somit ist das Geschwafel von den "Einelternfamilien" ein ideologiegeschuldeter Schwindel, protegiert von der staatsbürokratischen SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen.

Aber auch im Bundesfamilienministerium hat man keinen Interesse den Statistikschwindel aufzuklären, sonst hätte man schon längst eine seriöse Untersuchung in Auftrag gegeben, wie viele echte Alleinerziehende es tatsächlich gibt. Das dies bis heute nicht geschehen ist, kann nicht verwundern, müsste doch nach einer solche Untersuchung das SPD und CDU geführte Bundesfamilienministerium eingestehen, dass es jahrelang mit falsche Zahlen gearbeitet hat, grad so wie in der DDR unter Wirtschaftslenker Günter Mittag die Wirtschaftsdaten von Staats wegen gefälscht wurden. Leider steht in der Bundesrepublik nur Wahlfälschung unter Strafandrohung, nicht aber Fälschungen, die sich das Bundesfamilienministerium zu eigen macht.

Wirklich Alleinerziehende gibt es vermutlich nur zu 20 % von der Zahl wie sie die staatsbürokratische SPD und der Muttipartei Bündnis90/Die GrünInnen verbreitet, frei nach dem Motto, glaub keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast. Man könnte hier also auch von Fälscherparteien sprechen.

Echte Alleinerziehende sind davon wiederum nur diejenigen, wo ein Elternteil verstorben ist oder aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sich an der Betreuung und Erziehung der Kinder zu beteiligen, sei es dass dieser Elternteil im Gefängnis sitzt, im Ausland ohne ausreichende Reisemöglichkeit nach Deutschland oder in der Psychiatrie. Alle anderen Elternteile haben gemäß Artikel 6 Grundgesetz die Pflicht sich an der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Wenn sie dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, ist der betreuende  Elternteil verpflichtet, im Interesse des Kindes den nichtbetreuenden Elternteil zur elterlichen Mitwirkung anzuhalten. Wenn dies auf freiwilligen Weg - auch mit Hilfe des Jugendamtes - nicht zu schaffen ist - muss das Familiengericht tätig werden, um Artikel 6 Grundgesetz durchzusetzen, soll dieser Artikel nicht nur eine hohle Phrase sein.

Väternotruf, 06.07.2017

 

 


 

 

 

22.06.2017, 14:33 Uhr


Umgang und Unterhalt für alle Trennungskinder klar regeln

Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Deidesheim auf Initiative Sachsens dafür ausgesprochen, den gesetzlichen Regelungsbedarf für das so genannte „Wechselmodell“ zu prüfen. Bei diesem Modell hat das Kind nach der Trennung der Eltern seinen ständigen Aufenthalt nicht bei einem Elternteil, sondern beide Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes.

Immer mehr Eltern wollen sich nach der Trennung nicht mehr in das klassische Rollenmodell einfügen, in dem das Kind bei der Mutter lebt und der Vater lediglich am Wochenende Umgang mit dem Kind hat.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Auch wenn mittlerweile eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, hat der Gesetzgeber für das Wechselmodell bisher keine eigenen, klaren Regelungen getroffen. Das wollen wir ändern: Sowohl die betroffenen Eltern als auch die Gerichte brauchen hier einheitliche, klare Vorgaben für eine Entscheidung, die für das Wohl des Kindes von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen die Gesetze an die gesellschaftliche Realität anpassen.“

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber sich nicht nur den Voraussetzungen für die Anordnung des Modells widmen sollte, sondern auch den unterhaltsrechtlichen Folgen.

Justizminister Sebastian Gemkow weiter: „Selbst wenn sich die Eltern darüber einig sind, dass das Kind abwechselnd bei ihnen leben soll, gibt es in einem weiteren Punkt oft Streit. Die Eltern können sich nämlich häufig nicht über die Unterhaltsansprüche einigen. Im Wechselmodell funktioniert das gesetzlich vorgesehene Prinzip nicht mehr, dass ein Elternteil zahlt und der andere betreut. So wie beide Elternteile abwechselnd betreuen, müssen nun auch beide zum Barunterhalt beitragen.“

Auch dafür müssen transparente gesetzliche Vorgaben gefunden werden, die zur Rechtssicherheit beitragen. Dazu gehören nach Auffassung der Justizministerkonferenz auch sozialrechtliche Regelungen.

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https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678)

 

 

 

Doppelresidenz (Wechselmodell) für Kinder soll gesetzlich geregelt werden

Auf Initiative Sachsens (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678) hat sich die Justizministerkonferenz am 22.06.2017 dafür ausgesprochen, dass die Doppelresidenz (http://www.doppelresidenz.org/) gesetzlich geregelt werden soll. Es brauche einheitliche klare Vorgaben und eine Anpassung der Gesetze an die gesellschaftliche Realität.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Doppelresidenz aus Februar 2017, dem Beschluss des FDP-Bundesparteitages, die Doppelresidenz als Leitmodell zu etablieren und der Verankerung eben dieses Zieles im NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist dies nun ein weiterer wichtiger Schritt, um das Leben von Kindern getrennter Eltern in Deutschland endlich zeitgemäß zu regeln.

„Was uns bevor steht ist nicht weniger als ein lange überfällige, gesetzliche Anpassung an den gesellschaftlicher Wandel. Von alleinerziehend zu getrennterziehend, von „einer betreut, einer zahlt“ zu gemeinsamer Betreuungs- und finanzieller Verantwortung auch nach einer Trennung“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V.. Dort setzt man sich seit fast 30 Jahren dafür ein, dass Mütter und Väter nach einer Trennung auf Augenhöhe gemeinsam für ihre Kinder sorgen können und dürfen.

„Bis heute ist eine gleichberechtigte Elternschaft nach einer Trennung rechtlich ausgeschlossen, die rechtlichen Hindernisse ein riesiges Problem. Die Weichenstellung der Justizministerkonferenz lässt hoffen, dass sich dies zumindest in der nächsten Legislaturperiode ändern wird“ so Witt weiter. Deutschland hat in dieser Hinsicht einen erheblichen Nachholbedarf gegenüber seinen europäischen Partnern und hat sich bisher nicht einmal bereit erklärt, entsprechende europäische Empfehlungen[1] umzusetzen. Aktuell befinden sich die Bundesparteien in der Programmfindungsphase. Es bleibt spannend, welche Parteien sich der Realität von Trennungsfamilien stellen und politische Initiativen fordern werden. Der Verein wird rechtzeitig vor der Bundestagswahl interessierten Eltern anhand seiner Wahlprüfsteine die Position der Parteien als Orientierungshilfe zur Verfügung stellen.

[1] So beispielsweise die einstimmig angenommene Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 2. Oktober 2015

https://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17741&cHash=bc5c8f4f7bf395cfa1e35c212b94e7ee

 

 

 


 

 

 

Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werde

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.August 2017 – 18 UF 104/17 – Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 1.
Februar 2017, XII ZB 601/15, FamRZ 2017, 532). Vorgehend Amtsgericht Calw, 19. Mai 2017, Az: 7 F 274/16

https://www.doppelresidenz.org/page/decisiondatabaseposts/doppelresidenz-kann-auch-erstmals-angeordnet-werden-bringt-mehr-stabilitaet-ins-leben-der-kinder-kinder-profitieren-von-der-unterschiedlichkeit-der-eltern-22.php?n=0&search=calw

 Der Sprung von 42% auf 50% war nicht mehr all zu groß, die Regelung bringt mehr Struktur in den bisherigen Betreuungsplan. Macht Sinn. Bisher hatte der Vater die Kinder von Freitag bis Mittwoch – und in der anderen Woche, damit die Mutter ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen konnte, noch den Dienstag Nachmittag.

Die Mutter versuchte, die Doppelresidenz zu verhindern. Man habe ja völlig unterschiedliche Erziehungsstile. Die Kinder schauen beim Vater zu viel fern, er achte nicht auf Tischmanieren sowie auf regelmäßiges Zähneputzen und Händewaschen. Auch bezüglich der Hausaufgaben sei man sich nicht immer einig. Solche „schwerwiegenden“ Gründe gegen die Doppelresidenz schaffen es bis in einen Gerichtsbeschluss. Die Richterin konnte dies nicht überzeugen. Sie ordnete die Doppelresidenz an, unseres Wissens nach als erste in Deutschland.

Natürlich ging die Mutter dagegen vor das OLG Stuttgart <https://www.doppelresidenz.org/page/decisiondatabaseposts/doppelresidenz-kann-auch-erstmals-angeordnet-werden-bei-unstreitig-guter-bindung-kann-die-anordnung-auch-ohne-gutachten-erfolgen-23.php?n=0> , denn die Doppelresidenz würde ja dem Wohl der Kinder widersprechen, da die Erziehungsmodelle von Mutter und Vater zu unterschiedlich wären. „Das Erziehungsmodell der Mutter werde offensichtlich scheitern, weil der Vater dann einen zu großen Einfluss bekomme. Hin und her gerissen zwischen verschiedenen Erziehungsmodellen würden die Kinder aller Erfahrung nach zunehmend verunsichert erscheinen und letztlich unglücklich, weil sie sich immer wieder erneut dem Erziehungsmodell des Elternteils anpassen müssten, bei dem sie sich aufhalten“.

Was mit dem Erziehungsmodell des Vaters war interessierte offensichtlich nicht und auch nicht, dass die Kinder bereits bisher umfangreich durch beide Eltern betreut wurden und die Mutter den Vater offensichtlich gerne dafür nutzte ihr Entlastung für ihre dienstlichen Verpflichtungen zu verschaffen. Das war anscheinend alles im Sinne des „Kindeswohls“.

Was sagte aber das OLG Stuttgart zu den unterschiedlichen Erziehungsstilen? „Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern sind meist unschädlich, denn Kinder sind schon früh in der Lage, solche Unterschiede zu „ertragen“, sie zur Erweiterung ihrer eigenen Erfahrungen nutzbar zu machen und als selbstverständlichen Ausdruck der unterschiedlichen Persönlichkeiten von Vater und Mutter zu begreifen“ und weiter „Schließlich hatte der Vater auch nach dem bisherigen erweiterten Umgangsmodell eine große Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Kindererziehung, was den Kindern aber offenkundig nicht geschadet hat, sondern im Gegenteil zu ihrem guten Entwicklungsstand beigetragen hat“.

Und damit war es geschehen, die Entscheidung wurde auch durch das OLG Stuttgart bestätigt. Damit haben wir die erste höchstrichterliche Entscheidung, welche aus einem Residenzmodell eine Doppelresidenz macht. ....

VAfK Berlin-Brandenburg e.V. - Newsletter 01.11.2017


 


 

 

 

Wutbürger

...

In einem Essay unter dem Titel Die Mutbürger erwiderte Barbara Supp im Spiegel die Thesen Kurbjuweits. So demonstrierten „keine Egoisten“, sondern Menschen mit Bürgersinn. Es sei ein „Segen für die Demokratie“ und das Phänomen nicht neu: Bereits vor hundert Jahren gab es das „Kulturmuster friedliche Straßendemonstration“ wie im „Kampf gegen das Dreiklassenwahlrecht in Preußen“. In der aktuellen Krise der repräsentativen Demokratie helfe nur „frühe Bürgerbeteiligung, Volksentscheide“. Verändert habe sich, „dass die Mitte der Gesellschaft mit mehr Misstrauen betrachtet, wie ihre Regierungen regieren“, und dass sie „über Ursachen, Risiken und Nebenwirkungen von Beschlüssen“ informiert werden wollen, da „sie den politischen Sprachformeln nicht trauen“. Das sei die Erkenntnis, die sich von Stuttgart aus verbreiten würde.[21]

...

Horst Dieter Schlosser, Germanist und Mitglied der Gesellschaft für deutsche Sprache sowie Initiator der sprachkritischen Aktion „Unwort des Jahres“, bezeichnete den Begriff Wutbürger als „diffamierend“; dieser impliziere, dass die Triebfeder seines Handelns nichts als Wut sei, was das Engagement des Bürgers abwerte. Schließlich handele der Bürger wohlüberlegt, wenn er für seine Rechte einstehe und nicht aus blinder Wut heraus. „Erbost“ über die Wahl zum Wort des Jahres, so Jassien Kelm in der Süddeutschen Zeitung, hatte er den Begriff als Unwort des Jahres vorgeschlagen.[27]

https://de.wikipedia.org/wiki/Wutb%C3%BCrger

 

 


Kommentar Väternotruf:

Wir sehen das ganz entspannt, ein Wutbürger oder eine Wutbürgerin ist erst einmal ein Wutbürger oder eine Wutbürgerin, es gibt genug Gründe in unserer halbtotgelaufenen "Demokratie" wütend zu sein. Denken wir nur an die raubüberfallartige Abzocke durch die GEZ und das hinter ihr stehende Staatsfernsehen von ZDF und ARD, am Leben erhalten durch die staatstragenden Raubritterparteien, insbesondere SPD und CDU.

Wutbürger in die rechte Ecke zu schieben, ist ein typisches Verhalten der staatstragenden Eliten, die in Sorge um ihre Macht sind. Erich Honecker und Konsorten waren von genau dem gleichen Kaliber, als er angesichts der Tausenden über Ungarn in den Westen ausreisenden Bürger/innen meinte:

"Zügellos wird von Politikern und Medien der BRD eine stabsmäßig vorbereitete ,Heim-ins-Reich -Psychose geführt, um Menschen in die Irre zu führen und auf einen Weg in ein ungewisses Schicksal zu treiben. Das vorgegaukelte Bild vom Leben im Westen soll vergessen machen, was diese Menschen von der sozialistischen Gesellschaft bekommen haben und was sie nun aufgeben. Sie schaden sich selbst und verraten ihre Heimat. ( ) Bar jeder Verantwortung handelten Eltern auch gegenüber ihren Kindern, die im sozialistischen deutschen Staat wohlbehütet aufwuchsen und denen alle Bildungs- und Entfaltungsmöglichkeiten offenstanden. ( ) Sie alle haben durch ihr Verhalten die moralischen Werte mit Füßen getreten und sich selbst aus unserer Gesellschaft ausgegrenzt. Man sollte ihnen deshalb keine Träne nachweinen."IN: NEUES DEUTSCHLAND. ANM.: AM 17.1 1990 SAGT JOACHIM HERRMANN, VERANTWORTLICH IM ZK FÜR AGITATION UND PROPAGANDA, VOR DEM UNTERSUCHUNGSAUSSCHUß AUS, DAß HONECKER DEN LETZTEN SATZ IN DEN IHM VORGELEGTEN KOMMENTAR HINEINREDIGIERT HAT.

http://www.berliner-zeitung.de/montag-und-dienstag--2--3--oktober-1989-honecker-weint-keine-traene-16260596

 

Dass die nichtverheirateten Väter in Großdeutschland allen Grund hatten und zum Teil immer noch haben, zum Wutbürger zu werden, darf nicht wundern, wenn man weiß wie die staatstragenden Blockparteien CDU, CSU, SPD und Grüne, aber auch die PDS-Die Linke, aber auch das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof diese nach Hundertausenden zählenden Menschen über Jahrzehnte ausgegrenzt haben. Eine Entschuldigung seitens der Bundesregierung und Entschädigungszahlungen sind bis heute nicht erfolgt. Hieran kann man sehen, das Moral nur eine Worthülse der vornehmlich an Machterhalt interessierten politischen Eliten ist.

21.06.2017

 

 

 


 

 


Über WutbürgerInnen und andere Merkwürdigkeiten

 



17.06.2017, 02:12 #3
Paradiescreme
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AW: An Juristen: was ist Vaeternotruf

sorry, ich lese gerade mehr auf der väernotruf-seite und ich komme nicht richtig drauf klar.
"Ex-Bundesjuxtizministerin Brigitte Vaterlos-Mutterwohl (von der väterfeindlichen Blockpartei SPD) beim gemeinsamen Feierabendschaukeln mit dem Ex-Präsidenten am väterfeindlichen Bundesverpassungsgericht Prof. Dr. Hans-Jürgen Papierstau (per CDU-Ticket nach Karls-Truhe gekommen) über die in der Vergangenheit arbeitsteilig - bundesungenierlich und bundesverpassungsrechtlich - betriebene sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder - frei nach dem Motto: Wer als Mann nicht heiratet und dennoch eine Frau schwängert, den bestraft die Bundesverzierung und das Bundesverpassungsgericht."
...
"Auf Grund gesellschaftlicher Vorurteile und staatlicher Diskriminierungen ist jedoch der Status von Vätern im Vergleich zu Müttern häufig bedeutend geringer und es bedarf es noch einiger Zeit auch dieser Internetseite bis der letzte unverschämte mütterparteiliche Beamte in Deutschland begriffen hat, dass Väter keine Menschen zweiter Klasse sind."

das MUSS doch ein scherz sein?!

Geändert von Paradiescreme (17.06.2017 um 02:17 Uhr)

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17.06.2017, 04:37 #4
durga
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Avatar von durga

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AW: An Juristen: was ist Vaeternotruf

Selbst relativ stabile, intelligente und staatsnahe Personen mit einem für sie erträglichen Ergebnis im Sorgerechtsstreit in Aussicht können beider Thematik ziemlich (also fern von obigem) abgehen. Existentielle Beziehung und weitgehendes Ausgeliefertsein ist eine Kombination, die nicht angenehm ist. Kombiniere das mit einem Wutbürger und Deine Zitate wundern mich gar nicht...

How good, how bad does it need to get?
Ich jedenfalls trag jetzt immer einen Hut.


...



17.06.2017, 12:52 #8
Ally Mc Beal
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AW: An Juristen: was ist Vaeternotruf

Zitat Zitat von jacksgirl Beitrag anzeigen
diese "väterrechtler" sind aber zu 99% deckmäntel für maskulisten. da gehts gar nicht um echte unterhaltsfragen, sondern wieder mal nur um männer-mimimi und "wir leben in einem matriachat" und "männer sind die wahren opfer!" in etwa so, wie "todesstrafe für kinderschänder" ein todsicheres erkennungsmerkmal dafür ist, dass man gerade einen nazi vor sich hat...
diese typen von väternotruf sind allerdings keine väterrechtler. sondern bescheuerte. das mit der todesstrafe für kinderschänder ist allerdings kein nazi-merkmal, sondern durchaus in allen kreisen der gesellschaft vertreten. was es nicht besser macht, klar.


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17.06.2017, 14:24 #15
Ally Mc Beal
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AW: An Juristen: was ist Vaeternotruf

ergänzend noch zu den bescheuerten von väternotruf: die richterinnen und richter, deren namen (und geburtsdatum mitunter) veröffentlicht werden, haben auch nicht mal zwingend was mit familienrecht zu schaffen. ich jedenfalls hab nie familienrecht gemacht.

http://www.bym.de/forum/meine-welt/491044-an-juristen-was-ist-vaeternotruf.html

 


 


 

 

 

Mario Flaschentraeger kämpft für Vaterrechte Ein Vater läuft 516 Kilometer, um seinen Sohn zu sehen

20.05.2017

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Mario Flaschentraeger (58 Jahre) vermisst seinen Sohn. Als er ihn zum letzten Mal sah, war der Junge elf Jahre alt. Jetzt hat der Sohn gerade seinen 16. Geburtstag gefeiert, ohne seinen Vater, in Stade. Flaschentraeger vermisst seinen Sohn so sehr, dass er am 8. Mai in seinem Haus in Sinntal-Mottgers seinen Rucksack gepackt und geschultert hat, die beiden Hunde Enzo und Toffee an die Leine nahm und einfach loslief. 516 Kilometer von Osthessen bis ins Niedersächsische Stade. Dort will er am kommenden Dienstag, zwei Tage vor Vatertag, beim Amtsgericht einen Antrag auf Aufhebung der bestehenden Entscheidungen hinsichtlich seines Umgangs- und Sorgerechtes einreichen.


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„Die meisten Väter geben irgendwann auf. Ich aber nicht“, sagt Flaschentraeger. 2000 Seiten hat er in fünf Jahren vollgeschrieben, hat den Richtern die Gesetze erklärt, 30 Richter beschäftigt, Absurditäten hergeleitet, den „Terror durch Gerichte“ dokumentiert, neun Aktenordner gefüllt. Und jetzt läuft er. Die Gesetze seien ja gar nicht schlecht, aber die Handhabung und Umsetzung, das sei das Problem. So ist es zum Beispiel dem anwesenden Elternteil, in diesem Fall der Mutter, untersagt, beim Kind das abwesende Elternteil, also hier den Vater, zu diskreditieren, also Schlechtes über ihn zu sagen, und das Kind dadurch dem abwesenden Elternteil zu entfremden.

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www.fnp.de/rhein-main/Ein-Vater-laeuft-516-Kilometer-um-seinen-Sohn-zu-sehen;art801,2634858



 


 



Heute Demo geplant Leipziger Vater protestiert gegen Familiengericht

28 Gerichtsverhandlungen hat er geführt. Es ging um das Sorgerecht für eine seiner drei Töchter, um Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht. Es war ein erfolgloser Kampf. Heute will Steffen Raabe (55) vor dem Amtsgericht demonstrieren.

Mit Kreuz und Gedenktafel: Steffen Raabe will heute vor dem Amtsgericht protestieren. Er beklagt Missstände bei der Arbeit von Familiengericht und Jugendamt.

Artikel aktualisiert: 00:19 Uhr19.05.2017

Leipzig. 28 Gerichtsverhandlungen hat er geführt. Es ging um das Sorgerecht für eine seiner drei Töchter, um Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht. Es war ein erfolgloser Kampf. Heute will Steffen Raabe (55) vor dem Amtsgericht demonstrieren. „Es wird scharfe Kritik geübt, gegenüber der Arbeitsweise des Familiengerichtes, des Jugendamts, der Verfahrenspfleger und Gutachter“, so der Leipziger.

Von 13 bis 18 Uhr will er in der Bernhard-Göring-Straße auf Missstände aufmerksam machen, die es seiner Ansicht nach bei der Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter gibt. Dabei hat er ein großes Holzkreuz und eine Tafel mit einer Liste von Müttern und Vätern, „die sich in ihrer Verzweiflung selbst das Leben nahmen und dabei ihre eigenen kleinen Kinder gewaltsam mit in den Tod rissen“, so der Demo-Organisator. „Allein der Anblick dieser Tafel und der Gedanke, wie und warum diese Kinder sterben mussten, lässt es einem eiskalt den Rücken runter laufen.“

Er weiß, wovon er redet. Nach der Scheidung blieben zwei Töchter bei seiner Frau, eine zunächst bei ihm. Für sie wurde Raabe kurzzeitig das Sorgerecht zugesprochen. „Doch nach Beschwerde der zuständigen Verfahrenspflegerin wurde es mir in nächster Instanz wieder entzogen.“ Die Gründe dafür sind nicht ganz klar. Raabe empfindet sich als Opfer von Schwindel und Betrug. Es gab Tränen und gewaltsame Trennungen. Schließlich lebte das Kind dennoch bei ihm, so der Vater, der Aufenthalt sei von den Behörden aber nur geduldet gewesen. Die Folge: Raabe durfte nicht an Elternabenden teilnehmen, auch ärztliche Behandlungen für seine Tochter konnte er nicht veranlassen.

Aus Protest hat der gelernte Drechsler vor Jahren bereits einige aufsehenerregende Aktionen gestartet. Mal verteilte er bis zu einem Meter große Puppen im Stadtgebiet, die einen Brief, geschrieben von Raabes Tochter, bei sich hatten: „Ich möchte beim Papa wohnen.“ Ein anderes Mal stellte er acht schwarze Holz-Raben, jeweils einen Meter hoch und zwei Meter lang, im Stadtgebiet auf. An ihren Füßen waren Bowlingkugeln mit Handschellen befestigt (die LVZ berichtete).

Inzwischen sind seine Töchter, die zwischen 1988 und 1995 geboren wurden, erwachsen. „Ich bin sogar schon zweifacher Opa“, sagt Raabe stolz. „Wir sehen uns regelmäßig, wie eine ganz normale Familie.“ Warum dann noch die Demo? Zum einen hat Raabe hat mit Nachwirkungen seines jahrelangen Rechtsstreits zu kämpfen. „Außerdem bekomme ich über meine Webseite (www.sorgerechtsmissbrauch.de) aus ganz Deutschland Zuschriften von verzweifelten Eltern“, sagt er. Wie viel von denen zu seinem Protest heute vor dem Amtsgericht erscheinen, weiß er allerdings nicht. Doch selbst wenn er fast allein protestieren würde, sei das Anliegen dennoch wichtig. „Die richterliche Unabhängigkeit ist grundsätzlich etwas Gutes“, so der Leipziger Vater. „Wenn diese Unabhängigkeit aber zum Deckmantel für schlampige Arbeit und schludrige Qualität verkommt, muss man mehr als besorgt sein.“

Von Frank Döring

http://m.lvz.de/Leipzig/Lokales/Leipziger-Vater-protestiert-gegen-Familiengericht




 


 

 



7. Mai 2017
Köln
Beginn:
Landgericht
Luxemburger Str. 101
12:30 Uhr
Zentrale Kundgebung:
14 Uhr • Wallrafplatz
am WDR-Funkhaus


WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY
5 JAHRE „KÖLNER URTEIL”
An diesem Tag jährt sich die Verkündung des KÖLNER URTEILS zum fünften Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

...

Der eigentlich verharmlosende Begriff „Beschneidung“ steht bei Jungen für die Amputation („amputare“: ringsherum abschneiden) der Vorhaut, die den Verlust von durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut und des für sexuelle Empfindungen sensibelsten Teils mit sich bringt und die natürliche Physiologie des Penis sowie dessen Erscheinungsbild irreversibel verändert.
Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte „Beschneidung“ an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als rechtswidrig.
Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?


Der Deutsche Bundestag entschied am 12. Dezember 2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren, dass Eltern aus jeglichem Grunde in eine „Beschneidung“ ihrer Söhne einwilligen können. Dies stellt einen Widerspruch zu sämtlichen übrigen gesetzlichen Schutzbestimmungen für Kinder und gleichzeitig einen mehrfachen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.

 

Zu dieser Veranstaltung rufen auf:
Attorneys for the rights of the child (Kalifornien, USA) ··Australasian Institute for Genital Autonomy – AIGA Inc. (Australien) ··Bay Area Intactivists (USA) ··beschneidungsforum.de – das Forum zum Thema Beschneidung (Deutschland) ··Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ (Deutschland) ··Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne (Deutschland) ··Canadian Foreskin Awareness Project (Kanada) ··Children’s Health & Human Rights Partnership (Kanada) ··Deutsches Kinderbulletin – jedem Kind eine Chance / Politische Kindermedizin
(Deutschland) ··Doctors Opposing Circumcison (D.O.C.) – Physicians for Genital Integrity (Seattle, USA) ··Droit au corps (Frankreich) ··Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene
(Deutschland) ··Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse (Deutschland) ··Genital Autonomy (Großbritannien) ··Genital Autonomy America (USA) (ehemals NOCIRC) ··Giordano-Bruno-Stiftung (Deutschland) ··Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V.
(Deutschland) ··(I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
(Deutschland) ··IBKA – Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (Deutschland) ··Intact Africa (Afrika) ··Intact Denmark (Dänemark) ··Intact Kenya (Kenia) ··Intact Switzerland (Schweiz) ··Intaction (USA) ··intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung (Deutschland) ··„Just a snip“ (Dänemark) ··M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. (Deutschland) ··Men Do Complain (Großbritannien) ··100 % Mensch – Liebe Recht Respekt (Deutschland) ··MOGiS e.V. – „Eine Stimme für Betroffene“ (Deutschland) ··NORM-UK / 15 Square (Großbritannien) ··Partei der Humanisten (Deutschland) ··Piratenpartei Deutschland ··pro familia Nordrhein-Westfalen (Deutschland) ··Pro Kinderrechte CH (Schweiz) ··Protect the Child (Israel) ··Schwules Netzwerk NRW e.V. (Deutschland) ··Sexpo (Finnland) ··TABU International e.V. – Gegen Genitalverstümmelung, für Frauen- und Kinderrechte
(Deutschland) ··TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. (Deutschland) ··Your Whole Baby (USA) ··Zentralrat der Ex-Muslime (Deutschland)

Vertiefende Informationen, Literaturtipps, Filme:
www.genitale-selbstbestimmung.de/info

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Zeiten, wo die SPD populistisch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz fordert und gleichzeitig der genitalen Verstümmelung von Jungen aus sogenannten "religiösen" Gründen das Wort redet, kann man erkennenn, wie es - nicht erst seit heute - um die SPD bestellt ist. Eine opportunistische und staatsbürokratische Vereinigung, die die Grundrechte von Kindern als Verhandlungsmasse für fragwürdige politische Deals benutzt. Und wenn sich dann noch Kanzlerkandidat Martin Schulz als vermeintlicher Retter der Armen und Rechtlosen generiert, grad so, als ob die SPD nicht seit Jahren in der Regierung ist, kann man nur noch müde abwinken und hoffen, dass es diese Dinosaurierpartei nicht mehr lange macht.



 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 15. März 2017 11:15
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Gutachterin Dr. Gianna Konrad

Guten Tag,

ich recherchiere derzeit den Fall eines Vaters, der seine beiden Töchter nach sieben Jahren alleinigem Sorgerecht an die Mütter geben musste. Die Gutachterin in dem Verfahren heisst Dr. Gianna Konrad aus Hamburg.

Der betreffende Vater, der sich an uns gewandt hat, schreibt, dass der Väternotruf vor dieser Gutachterin "warnt". Ist das richtig? Wenn ja, warum? Welche Erfahrungen hat der Väternotruf mit ihr gemacht?

Ich freue mich über Rückrmeldung unter dieser Email-adresse oder gerne telefonisch.

Besten Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

...

--------------------------------------------------------
Myriam Schönecker

SWR
Redaktion "..."

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 21:17
An: ...
Betreff: AW: Gutachterin Dr. Gianna Konrad



Hallo Frau ...,

da muss ich am Wochenende mal im Archiv nachgucken, wir haben so viele Informationen jedes Jahr zu verarbeiten, dass wir nicht immer sofort jeden Fall raussuchen können.

So weit zu sehen, handelt es sich aber wohl um einen Fall vor 2014.



Das Familiengericht hat in dem von Ihnen geschilderten Fall offenbar dem Vater das Sorgerecht entzogen, weil das angeblich dem Wohl des Kindes am besten dient.

Grad wie damals in der DDR, als man den Liedermacher Wolf Biermann ausgebürgt hatte, weil das dem Wohl der DDR am besten diente.

Damals hat man in der BRD protestiert, wenn heute, wie schon seit 1949 Tausenden Eltern das Sorgerecht entzogen wird, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, guckt der Pfarrer Gauck in seine Bibel und nennt das Gottgegeben.

Daran erkennt man totalitäre Regime, dass die die Bürger ihrer Grundrechte, wie hier dem Vater das Sorgerecht, berauben und dass dann unverschämter Weise auch noch "Rechtsstaat" nennen.

Ich habe grad mal sechs Elternteile angeschrieben, bei der Gianna Konrad als Gutachterin beauftragt war. Vielleicht meldet sich der eine oder andere bei mir zurück und schildert seine Eindrücke.



Mit freundlichen Grüßen


Anton




Dr. Gianna Konrad

Diplom-Psychologin

44143 DortmundIm Jahr 2015 auch: Avernhoffstaße 3d, 22085 Hamburg

Beauftragung am Amtsgericht Gelsenkirchen, Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Schöneberg (ab , ..., 2008, ..., 2016)

Die Diplom-Psychologin Gianna Konrad wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 


 

 

 

Kopftuchverbot für Richterinnen, Redeverbot für Unsinn von den GrünInnen?

Renate Künast von der Luftnummerpartei Bündnis 90/Die GrünInnen hat sich mal wieder eine Luftnummer spendiert. Nein, diesmal nicht den Veggietag mit Fleischverbot für alle nicht MuslimInnen, sondern mit ihrem Plädoyer für das Zurschaustellen von religiösen Bekenntnissen durch Richterinnen. So will uns Frau Künast weismachen:

"Das Kopftuch einer Richterin ist eine persönliche Glaubensbekundung, die durch die Religionsfreiheit geschützt ist. Es ist das Recht, seinen Glauben durch die Ausübung von Kleidungsvorschriften zu bekunden." - Deutsche Richterzeitung, 1/2017, S. 15

Na da kann man ja auch allen anderen RichterInnen erlauben mit Kruzifix um den Hals die Gerichtsverhandlung zu leiten. AtheistInnen können sich ein großes A auf die Richterrobe nähen und somit zur Schau stellen, dass sie nicht religiös sind, das fällt ja auch unter die Meinungsfreiheit.

Heterosexuelle nähen sich ein HE auf die Robe, Homosexuelle ein HO. Richter dürfen dann auch ihre Parteizugehörigkeit auf die Robe nähen: AFD, NPD oder auch Bündnis90/Die GrünInnen.

Au weia, das tut weh. Wollen wir hoffen, dass Frau Künast nicht wieder in den Bundestag gewählt wird, damit der Schmerz nicht noch länger andauert.
 

 

  


 

 

 


Auch uneheliches Kind darf erben


Gericht für Menschenrechte rügt deutsche Rechtsprechung.

STRASSBURG (AFP). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland abermals wegen der Ungleichbehandlung von unehelich geborenen Kindern im Erbrecht verurteilt. Das Straßburger Gericht rügte am Donnerstag die im deutschen Erbrecht verankerte Stichtagsregelung: Demnach haben uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 – und damit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes – geboren wurden, keinen Anspruch auf das Erbe des Vaters. Diese Regelung sei diskriminierend und verletze außerdem das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens, stellten die Richter einstimmig fest.

Geklagt hatte eine 1940 geborene Frau aus Bayreuth, die aufgrund der Stichtagsregelung vom Erbe ihres 2009 verstorbenen Vaters ausgeschlossen wurde. Die Klägerin ist die einzige Tochter des Mannes, der die Vaterschaft 1951 anerkannt hatte. Sie hatte engen Kontakt zu ihrem Vater. Gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter besuchte die Klägerin ihn und dessen Frau regelmäßig. Nach den Tod des Vaters machte die Tochter Anspruch auf ihr Erbe geltend. Sie zog in Deutschland durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihre Beschwerde für unzulässig erklärte. Der Straßburger Gerichtshof rügte den vollkommenen Ausschluss der Klägerin vom Erbe hingegen als "unverhältnismäßig".

10.02.2017

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/panorama/auch-uneheliches-kind-darf-erben--133391760.html

 

 


Kommentar Väternotruf:


Unter den Talaren, Muff von Tausend Jahren.

Schon wieder eine Ohrfeige aus Straßburg für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, eines der letzten deutschen Bollwerke zur Verteidigung des Heiligen Sakraments der Ehe.

Die Ohrfeige hat man sich in Karlsruhe - wie schon einige andere davor - redlich verdient.

Alle aktuellen Entwicklungen beim Kindschaftsrecht sind beim Bundesverfassungsgericht nicht nur jahrzehntelang verschlafen worden, sondern, wie bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder dort jahrzehntelang abgesegnet worden. Hunderttausende von nichtverheirateten Vätern und ihre Kinder haben dadurch den Kontakt zueinander verloren.

Das Bundesverfassungsgericht noch immer ein konservatives Bollwerk gegen die Moderne, das kann auch gar nicht anders sein, denn wer an diesem Gericht landet, der hat vorher ein Parteiprüfungsverfahren bestanden, denn die im Bundestag vertretenen Parteien, egal ob CDU oder Grüne, senden natürlich nur Richter an dieses Gericht, die den Parteien auch genehm sind, also keine Richter mit innovativem Geist, sondern Richter, die sich den Parteiideologien, wenn schon nicht offen, dann aber doch versteckt subordinieren.



 

 


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