2023

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

 

Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll 30 Tage in den Knast

09.02.2023

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HAMBURG taz | Extrem verfahren ist ein Sorgerechtsstreit in Hannover. Vorläufiger Höhepunkt ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt 30 Tage Haft für die Mutter Anette W. verfügte, weil diese im Zeitraum vom 9. Dezember 2021 bis zum 9. Februar 2022 ihre zehnjährige Tochter nicht an den Vater herausgab. Die Frau muss nun damit rechnen, vom Gerichtsvollzieher verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Vechta gebracht zu werden.

Die Situation, in der Mutter und Tochter seit anderthalb Jahren leben, ist schwierig: Das Mädchen fuhr im Juni 2021 allein mit der Straßenbahn zur Wohnung der Mutter und sagt seither, sie wolle dort bleiben und nicht zum Vater zurück. Bei ihm lebt noch die jüngere Schwester. Für beide hat der Vater allein das Sorgerecht. Das hat das OLG jetzt noch mal bestätigt. Die Mutter gilt den Richtern als nicht erziehungsfähig, weil sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere.

Die Mutter sagt der taz, sie habe dem Vater mehrfach angeboten, das Kind abzuholen, das habe er nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes. „Meine Tochter ist für mich kein Gegenstand, den ich rauszugeben habe. Sie ist ein Mensch mit Rechten.“ Die Richter setzten in dem Beschluss Ende Januar dagegen, die Mutter hätte die Tochter durch aktives Tun in die Obhut des Vaters geben müssen.

Kurios ist: Selbst wenn Frau W. ihre Tochter jetzt sofort beim Vater absetzt, bleibt ihr die Haft nicht erspart. „Diese Ordnungsmittel haben auch Sanktionscharakter, weshalb ihnen nicht entgegensteht, dass der maßgebliche Zeitraum verstrichen ist“, sagt OLG-Sprecher Andreas Keppler. Allerdings gibt es diese Art von Strafe erst seit einer Gesetzesreform von 2009, obwohl Frauen protestierten.

Die Schule ist ein Problem

Die Frage ist ferner, warum das Gericht nicht zunächst als milderes Mittel ein Ordnungsgeld verlangt. Dagegen spricht laut Keppler nach Einschätzung der Richter, dass es sich hier um einen Wiederholungsfall handele und das Kind auch dem Schulbesuch entzogen werde. Zudem habe man der ­Mutter schon im Juni 2021 gesagt, dass bei solchen Verstößen Ordnungshaft drohe.

In der Tat ist die Schule ein Problem. Wie die taz berichtete, war es W. vergangenen Sommer nicht möglich, ihre Tochter für eine 5. Klasse anzumelden – weil sie das Sorgerecht nicht hatte. Bereits zuvor wollte das Mädchen ihre Grundschule nicht mehr besuchen. Sie war dort im Januar 2020 schon einmal von der Polizei abgeholt und zum Vater gebracht worden. Wie auch ein Kinderpsychiater in einem Attest schrieb, hatte sie Angst, das passiere wieder.

Wegen der festgefahrenen Situation plädierte im September wohl auch die Verfahrensbeiständin der Kinder dafür, der Mutter das Sorgerecht für die Tochter zu übertragen. Kinder sollten als Subjekte und nicht als Objekte gesehen werden; alle Prozessbeteiligten sollten die Gesamtsituation in den Blick nehmen.

Doch die Richter am OLG Celle beeindruckte das nicht. Zeitgleich mit der Ordnungshaft erging ein Beschluss zum Sorgerecht. Die Beschwerde der Mutter und der Verfahrensbeiständin dagegen, dass der Vater dies allein hat, wurde abgewiesen. Sollte das Mädchen den Vater ablehnen, könnte es vorübergehend in eine Einrichtung.

Initiative beklagt „moderne Hexenjagd“

Der Anwalt von Anette W., Stefan Nowak, sagt, das OLG habe in seiner Entscheidung „beachtliche Kritikpunkte in keiner Weise gewürdigt“, etwa, dass das Mädchen mehrfach zur Mutter flüchtete, bevor es bei ihr blieb. Er will deshalb gegen den Beschluss vorgehen. W. hofft, dass es noch gelingt, die Haft abzuwenden.

Zudem gibt es am 16. Februar wieder einen Termin vor dem Amtsgericht, wo über einen Antrag Nowaks verhandelt wird, ob die Tochter auch ohne Sorgerecht durch eine sogenannte Verbleibensanordnung bei der Mutter bleiben kann – so wie bei Pflegeeltern möglich. Christina Mundlos, die ein Buch zur Praxis der Familiengerichte schrieb, sagt, es drohe hier die Inhaftierung der Mutter „aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Kritik am OLG Celle“.

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https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ja, da ist sie wieder die Taz, die väterfeindliche Schwurbelzeitung.

Ohne die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, wird wieder Stimmung gemacht, das einem normalen Menschen nur übel werden kann.

Dann noch diese typisch grüne Unlogik, wer einen Banküberfall begeht, soll nach der Logik der Taz - Kaija Kutter - offenbar nicht bestraft werden, wenn er oder sie das erbeute Geld der Bank wieder zurückgibt.

Im übrigen ist es typischer grüner Taz-Schwachsinn, zu suggerieren, die Mutter müsste auf Grund ihres Geschlechtes oder ihrer Kritik am OLG in Ordnungshaft. Das Gesetz - § 89 FamFG - unterscheidet bei Ordnungsmitteln nicht zwischen Vätern und Müttern. Auch Väter müssen mit Ordnungsmitteln rechnen, wenn sie gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen.

Nichtverheiratete Väter werden aber im BGB beim Sorgerecht noch immer diskriminiert, aber darüber spricht man in dem Schwurbelblatt Taz natürlich nicht.

Die Taz fordert aber nichts anderes als Narrenfreiheit für Mütter.

 

 

 


 

 

 

 

Mutige Zeugen stoppten den Angreifer – Todesopfer sind 17-Jährige und 19-Jähriger

26.01.2023

Furchtbare Szenen im Regionalzug von Kiel nach Hamburg: Ein Angreifer tötet zwei Menschen und verletzt fünf weitere. Am Donnerstagvormittag wurde dann die Identität der Opfer bekannt. Einem Medienbericht zufolge ist der Angreifer bereits einmal für einen Messerangriff verurteilt worden.

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Laut „Spiegel“ soll zudem ein weiterer Messerangriff der Grund für die Untersuchungshaft von A. gewesen sein. Ein Hamburger Gerichtssprecher habe bestätigt, dass A. verurteilt worden sei, nachdem er im Januar des vergangenen Jahres in der Schlange vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen hatte. Die Verletzungen seien „potenziell lebensgefährlich“ gewesen. A. habe damals angegeben, er habe vor der Tat in großen Mengen Kokain, Heroin und Alkohol konsumiert.
Anzeige

Das Amtsgericht St. Georg verurteilte A. im August 2022 zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Hamburg entschied am 19. Januar, A. sei umgehend aus der U-Haft zu entlassen. Die Dauer der U-Haft hatte nahezu das Strafmaß erreicht.

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https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article243436079/Messerattacke-bei-Brokstedt-Todesopfer-sind-17-und-19-Jahre-alt.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während die deutsche Justiz den Organisator der Anti-Corona-Demonstrationen Michael Ballweg seit Monaten ohne Anklage in Untersuchungshaft hält, werden Messerstecher wie Ibrahim A. nach einem Jahr entlassen und ein paar Tage später sterben dann zwei Menschen durch dessen nächste Messerattacke.

Und das nennt sich dann auch noch Rechtsstaat, dieses Land ist in Wirklichkeit einfach krank und korrupt.

 

 


 

 


Berufsverbot: „Sensationsrichter“ von Weimar kaltgestellt Unglaubliche Entscheidung mit verheerender Signalwirkung

25. Jan 2023

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 eine Entscheidung gefällt, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Er verbot die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen, weil er in ihnen eine Kindeswohlgefährdung erkannt hatte (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21). Der Aufschrei der Corona-Fanatiker war gewaltig. Und die Justiz schlug mit voller Härte gegen die richterliche Freiheit zu. Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurden Wohnungen und Büroräume von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.

Später hat die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen Dettmar Anklage erhoben. Nach Angaben des Landgerichts Erfurt, wirft sie ihm vor, er habe elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen. Sein Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrenden zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen sei „willkürlich“. Die Staatsanwaltschaft in Thüringen ist an die Weisungen des Justizministers gebunden – damals Dirk Adams von den Grünen. Der hatte sich für Schnellverfahren nach Corona-Protesten ausgesprochen – also für genau das, womit sich die Grünen bei Kriminellen oft sehr schwer tun.

Jetzt meldet die „Thüringer Allgemeine“: „Der umstrittene Weimarer Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als Richter arbeiten. Grund dafür sind Urteile, die er zuvor gefällt hatte. Das hat das Thüringer Richterdienstgericht jetzt entschieden.“

Was für eine Formulierung! Ein Richter muss gehen, weil er falsch urteilt. Soviel zum Thema Rechtsstaat in Deutschland. Wenn Richter nicht so entscheiden, wie das gewünscht ist, laufen sie Gefahr, bald keine Richter mehr zu sein. Was für eine Signalwirkung für andere Richter! Die werden es sich nun dreimal überlegen, bevor sie ein Urteil sprechen, dass Politik und Zeitgeist gegen den Strich geht.

Dem Weimarer Familienrichter bleibt nun noch der Rechtsweg. Seine Causa ist beileibe kein Einzelfall. So hatte etwa das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen am 16.12.2021 für gesetzwidrig erklärt. Die Entscheidung traf der 13. Senat des Gerichts, der für Gesundheitsfragen zuständig ist. Das änderte sich kurz darauf. „Alexander Weichbrodt, Vorsitzender des inzwischen schon für seine eigenwilligen Entscheidungen bekannten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor“, hieß es zynisch bei „Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen“. Und weiter: Sein dreiköpfiger Senat, der noch um einen vierten Richter ergänzt wurde, war in den vergangenen Monaten mit hunderten Corona-Klagen betraut worden. Von 2022 an ändern sich nun die Zuständigkeiten“ – und ein neuer 14. Senat wird sich des Themas Corona annehmen. Das war auch auf der Homepage des Gerichts zu lesen: „Am heutigen Tag wurde am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein neuer 14. Senat eingerichtet. … Mit dem Jahreswechsel übernimmt der 14. Senat zudem vom 13. Senat das Gesundheits- und vom 4. und 10. Senat das Sozialrecht als weitere Rechtsgebiete“, hieß es da mit Datum vom 21. Dezember.

Gefahr für Unbequeme

Die Signalwirkung ist klar: Wer falsch entscheidet, läuft Gefahr, sein Amt oder seinen Zuständigkeitsbereich los zu werden. Die Mechanismen hinter solchen Entscheidungen erinnern an (post-)sozialistische Staaten. So sehr ich bedaure, diesen Satz immer öfter wiederholen zu müssen – verantwortlich dafür bin nicht ich, sondern die Politik, die solche Zustände schafft.

Dabei war der Weimarer Richter einer regelrechten Hexenverfolgung ausgesetzt. Der Spiegel schrieb 2021 über den Fall: „Wie ein Amtsrichter Coronaleugner jubeln lässt.“. Das Hamburger Blatt, vom einstigen „Sturmgeschütz der Demokratie“ zum „Sturmgeschütz der Regierung gegen die Demokratie“ degradiert und auch mit Spenden von der Bill Gates Stiftung ausgestattet, zitierte das Erfurter Landgericht bzw. die Anklage gegen den Weimarer Richter wie folgt: „Der Angeklagte habe sich dabei laut Anklage in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe von zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.“


Rückendeckung aus Karlsruhe

Für mich persönlich ist die Frage, wer hier tatsächlich Rechtsbeugung begangen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dem jetzt angeklagten Richter nämlich den Rücken gestärkt. In dem Beschluss zeigte es auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern, so das OLG. Es hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss der ranghohen Karlsruher Richter lässt die Anklage der vom grünen Justizministerium abhängigen Staatsanwaltschaft in Erfurt ebenso wie die jetzige Entscheidung, dass er sein Amt nicht mehr ausüben darf, sehr merkwürdig erscheinen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier wieder einmal die Justiz instrumentalisiert werden soll, um Regierungskritiker einzuschüchtern und zu kriminalisieren – wie erst kürzlich bei Durchsuchungsaktionen, die teilweise überfallartigen Charakter hatten (siehe hier und hier).

https://reitschuster.de/post/berufsverbot-sensationsrichter-von-weimar-kaltgestellt/


 


 

 


Star-Komponistin darf vorerst nicht zwangsgeimpft werden Der Rechtsstaat zuckt noch

VERÖFFENTLICHT AM 12. Jan 2023

Von Kai Rebmann

Wird am Ende für Inna Zhvanetskaya doch noch alles gut? Gestern haben wir über das Schicksal der jüdischen Holocaust-Überlebenden berichtet. Der Ukrainerin drohte laut Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt nicht nur die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie, sondern auch eine Zwangsimpfung. Aktivisten brachten die Frau daraufhin an einem unbekannten Ort in Sicherheit. Die Berichterstattung über diesen unfassbaren Fall sorgte bei unseren Lesern für eine Welle der Empörung. Jetzt gibt es aber endlich auch einmal gute Nachrichten, die zumindest etwas Hoffnung auf ein Happy End machen und zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland zumindest in Teilen noch funktioniert. Nicht zuletzt ist dieser Fall aber auch ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig kritischer Journalismus ist, der den Finger in die Wunde legt.

Besonders bemerkenswert an dem Beschluss des Amtsgerichts in Bad Cannstatt war die Tatsache, dass beide Maßnahmen – Unterbringung in der Psychiatrie und Zwangsimpfung – zur sofortigen Wirksamkeit bestimmt waren. Im Klartext: Die von Zhvanetskaya eingelegte Berufung zum Landgericht Stuttgart hatte demnach keine aufschiebende Wirkung. Wie sinnvoll das ist, wenn es um eine (irreversible) Zwangsimpfung geht, muss wohl nicht weiter ausgeführt werden. Auch deshalb sprachen einige Beobachter von Willkür und Rechtsbeugung durch das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses wurden jetzt auch durch das Landgericht Stuttgart bestätigt. Holger Fischer, der Anwalt der jüdischen Holocaust-Überlebenden, meldete sich via Telegram zu Wort. Zum aktuellen Stand im Fall Inna Zhvanetskaya schrieb der Jurist:

„Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag im Hinblick auf die Zwangsimpfung stattgegeben und die sofortige Wirksamkeit sowie die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt einstweilen, also bis zur Entscheidung über die Beschwerde, ausgesetzt. Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen. Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Das Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten. Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei.

Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen. Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann, und legen es dem Gericht auf den Tisch. Ich werde der Beschwerdekammer entsprechende konstruktive Vorschläge machen. Bei aller – dringend notwendigen – juristischen Kritik an dem Beschluss des Amtsgerichts ist es mir wichtig, auch in die Zukunft zu blicken und Lösungen vorzuschlagen.“
Ohrfeige für das AG Stuttgart-Bad Cannstatt

Es ist schön zu sehen, wie nüchtern und sachlich Holger Fischer seine Argumente und die Beweggründe des Landgerichts Stuttgart hier vorträgt – insbesondere wenn man die Hintergründe dieses Falles bedenkt. Für die Richter in Bad Cannstatt ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart jedoch eine schallende Ohrfeige. Selbst für juristische Laien liegt es auf der Hand, dass eine Zwangsimpfung mit einem dauernden Rechtsverlust einhergeht. Umso mehr gilt dies für einen „Impfstoff“, der nachweislich nicht wirkt, oder jedenfalls nicht so wirkt, wie er sollte. Jeder, der es wissen will, weiß inzwischen, dass die im Beschluss genehmigte „Grundimmunisierung“ weder vor Ansteckung noch Weitergabe des Virus schützt. Das hätte sich eigentlich auch bis ans Amtsgericht in Bad Cannstatt herumsprechen können.

Den Ausführungen des Anwalts ist zudem zu entnehmen, dass Zhvanetskaya während der Begutachtung durch den Sachverständigen nicht die Möglichkeit gegeben wurde, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken. Die Star-Komponistin spricht offenbar nur sehr gebrochenes Deutsch, was nicht unwesentlich dazu beigetragen haben könnte, dass ihr unter anderem Größenwahn, organische Wesensveränderungen und Wahnvorstellungen attestiert wurden. Ein Leser hat in den Kommentaren zu dem ursprünglichen Artikel sinngemäß sehr zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich bei Künstlern überdies immer um einen besonderen Schlag von Menschen handelt, die auf Außenstehende im Zweifel etwas sonderbar wirken können.

Wäre Zhvanetskaya nicht von Aktivisten „entführt“ worden – die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart wäre womöglich zu spät gekommen. Dann nämlich, wenn man die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits geimpft hätte.

https://reitschuster.de/post/star-komponistin-darf-vorerst-nicht-zwangsgeimpft-werden/

 

 

 


Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung

10. Januar 2023

Der Sachverhalt scheint unglaublich, denn Deutschland hat wohl wirklich überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt. Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmten Komponistin, wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat ein Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie beschlossen. Zunächst soll die alte Dame aber zweifach – ebenso unter Anwendung von Gewalt – “gegen Covid-19 geimpft” werden. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben.

Ihr Name ist Inna Zhvanetskaya. Sie wurde am 20. Jänner 1937 in Winnyzja in der Ukraine geboren. Als Jüdin zählt sie zu den Überlebenden des Holocaust. Bis zu ihrem achten Lebensjahr mussten sie und ihre Familie davor zittern, ob sie abgeholt, deportiert und möglicherweise ermordet werden. In zehn Tagen könnte sie ihren 86. Geburtstag in ihrer Wahlheimat Deutschland feiern. Einem Land, das sie noch mehr liebt als ihre Heimat, wie sie in einem Interview zu Protokoll gab. Dabei galt sie über die Grenzen ihrer späteren Heimat Russland hinweg als musikalische Berühmtheit. Das Cambridge Biographical Centre (UK) zeichnete sie 1992 als Frau des Jahres aus.

Doch gerade in Deutschland, das sie so lieb gewonnen hat, wurde ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die zwangsweise Öffnung ihrer Wohnung und ihre Abholung mit Gewalt vorsieht. Mit Gewalt soll sie einem Arzt vorgeführt werden, der sie zweimal “gegen Covid-19 impfen” soll. Danach will man sie in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verbringen. Ohne Menschen, die ihre Muttersprache russisch sprechen. Ohne ihre Musik, die ihr Leben erfüllt, seit sie denken kann.

Was macht das mit einer Frau, die den zweiten Weltkrieg überlebt hat? Wir haben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt diese Frage gestellt und darauf keine zufriedenstellende Antwort erhalten, es dürfte den Verantwortlichen schlichtweg egal sein. Die angeordneten Maßnahmen begründet man mit den Paragraphen 1906 und 1906a BGB. Das Problem daran: eine Indikation einer Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder medizinisch noch juristisch begründen. Alles riecht nach Willkür und Rechtsbeugung.

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https://report24.news/morgen-wird-sie-abgeholt-deutsches-gericht-verurteilt-holocaust-ueberlebende-85-zu-zwangsimpfung/

 

 


 

 

 

Ballweg: Jetzt bricht das Gericht sein Schweigen… ...aber leider nur formell

05.01.2022

Am Dienstag habe ich hier berichtet, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die Untersuchungshaft von Michael Ballweg verlängert hat. Die Anwälte erhoben schwere Vorwürfe gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft – wie bereits zuvor. Da sich beide Behörden bisher nicht öffentlich näher zu den Vorwürfen geäußert haben – oder ich bislang unfähig war, solche Äußerungen zu finden, habe ich sofort am Dienstag folgende Presseanfrage an die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Stuttgart geschickt – mit identischem Text:
„Die Verteidiger von Michael Ballweg erheben in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen Sie: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/verteidigerteam-michael-ballweg-bleibt-auch-nach-sechs-monaten-rechtswidrig-in-untersuchungshaft/“
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf die Anfrage nicht geantwortet. Bisher keinerlei Reaktion bekam ich – trotz Nachfrage – auch auf eine Presseanfrage von mir vom 15. Dezember 2022 an die Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der Ballweg einsitzt. In meinen Augen verstößt die Justizvollzugsanstalt damit gegen das Gesetz — was an Dreistigkeit kaum zu überbieten wäre. Denn § 4 des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz) vom 14. Januar 1964 besagt: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Anders dagegen das Oberlandesgericht. Es antwortete zeitnah. Gerne gebe ich Ihnen die Antwort des Gerichts auf meine Anfrage hier wieder:

„Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 02.01.2023 im Rahmen der Sechs-Monats-Haftprüfung (§§ 121, 122 Strafprozessordung) entschieden und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage ist der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Untersuchungshaft steht dabei zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht außer Verhältnis und die Ermittlungen wurden seit der Festnahme des Beschuldigten am 29.06.2022 durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt. Mithin liegen die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus vor.

Eine weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet in drei Monaten statt, wenn eine Hauptverhandlung bis dahin nicht begonnen hat, oder der Haftbefehl aus anderen Gründen bis dahin nicht aufgehoben worden ist (§ 122 Abs. 3 S. 3 Strafprozessordnung).
Allgemeine Rechtsbehelfe gegen den Haftbefehl (Antrag auf Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde) bleiben unberührt.“

So erfreulich es heute leider schon ist, wenn eine Behörde sich überhaupt an die Pressegesetze hält und Presseanfragen beantwortet – so bedauerlich ist es, dass hier nicht auf die konkreten Vorwürfe eingegangen wird und die Antwort extrem allgemein gehalten ist. Klar kann einiges sicher mit Rücksicht auf den Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte nicht beantwortet werden. Vorwürfe, dass etwa rechtliches Gehör nicht gewährt wurde, könnte man einfach mit Verweis auf das Datum, an dem dies geschah, und ggf. die Umstände entkräften – ohne hier Persönlichkeitsrechte zu gefährden. Auch auf die Vorwürfe, dass „sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einer angeblichen Fluchtgefahr vollständig ignoriert wurden“, könnte das Gericht in meinen Augen eingehen und sie ggf. entkräften. Genauso wie auf den Vorhalt der Anwälte, es habe „Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignoriert.“

Wünschenswert gewesen wäre auch eine Antwort auf den Vorwurf der Anwälte, der Beschluss des Oberlandesgerichts beinhalte „überhaupt keine Begründung und setze sich über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander.“

Diesen Vorwurf könnte man auch bezüglich der Antwort auf meine Presseanfrage erheben. Man könnte auch bösartig sagen, dass es faktisch eher eine Nicht-Beantwortung ist als eine Antwort. Was nicht gerade dazu beiträgt, das Vertrauen in das Gericht zu stärken und das in die Anwälte zu verringern.

Ich kenne die Akten nicht, und kann mir kein abschließendes Urteil erlauben. Die ganzen Umstände, das Schweigen der Justiz bzw. die faktische Antwortverweigerung bestärken mich aber in meiner großen Skepsis, was das Vorgehen gegen Michael Ballweg angeht.

https://reitschuster.de/post/ballweg-jetzt-bricht-das-gericht-sein-schweigen/

 

 


 

 

 

Ärztin aus Weinheim: Anwalt spricht von Rechtsbeugung dpa-Meldung enthält zahlreiche Fehler

05.01.2022

Das Knallhart-Urteil gegen eine bis dato seit mehr als zwei Jahrzehnten tadellos praktizierende Ärztin aus Baden-Württemberg hat in unserer Leserschaft größtenteils empörte Reaktionen hervorgerufen. Schon kurz nach der Veröffentlichung des Artikels hat sich Rechtsanwalt Ivan Künnemann bei uns gemeldet und uns auf einige fehlerhafte Details hingewiesen, die von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verbreitet wurden und es teilweise auch in unsere Berichterstattung „geschafft“ haben. So ist etwa Beate Bahner nicht die Rechtsanwältin der verurteilten Ärztin, sondern der mitangeklagten Büroangestellten. Die Hauptangeklagte dagegen wurde und wird vor Gericht von Künnemann vertreten. Darüber hinaus sei es nicht um 4.247 Fälle der „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ gegangen, sondern um 4.374 Fälle.

Der dpa wirft Künnemann in diesem Zusammenhang vor, „extrem schlampig“ gewesen zu sein. Dass die Staatsanwaltschaft nichts unternommen bzw. auf die fehlerhafte Berichterstattung hingewiesen habe, wundere ihn dagegen nicht. Die Justiz sei aufgrund der möglichen politischen Weisung der Staatsanwaltschaft schon lange manipuliert. Das sei auch schon vor Corona so gewesen, was inzwischen für jeden ersichtlich sei, der es sehen möchte, schreibt uns Künnemann. Der Rechtsanwalt aus Schleswig-Holstein wies uns außerdem darauf hin, dass die Verurteilung seiner Mandantin nach der alten, bis 23. November 2021 gültigen Fassung von Paragraf 278 StGB erfolgt sei. Die Höhe der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten fuße demnach nicht auf dem Vorliegen eines „besonders schweren Falls“, sondern resultiere vielmehr aus der Zusammenfassung jedes einzelnen vorgeworfenen Falles zu einer Gesamtfreiheitsstrafe.

Politisch motivierte Verfolgung von Maßnahmen-Kritikern

Ivan Künnemann nimmt gegenüber reitschuster.de kein Blatt vor den Mund und spricht im vorliegenden Fall offen von Rechtsbeugung. Diesen Vorwurf macht der Jurist gleich an mehreren Punkten fest. So falle zum Beispiel auf, dass auf solche und ähnlich gelagerte Fälle regelmäßig Oberstaatsanwälte angesetzt würden, selbst bei der Verfolgung von Patienten, obwohl es dabei um vergleichsweise geringe Vergehen gehe. Insbesondere aber die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen die Ärztin stößt Künnemann bitter auf. Da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft, der das Urteil zu milde erscheint, Berufung zum Landgericht Mannheim eingelegt haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein sofortiges Berufsverbot empfindet Künnemann daher als rechtswidrig, zumal von seiner Mandantin auch keine unmittelbare Gefahr für die Gesellschaft ausgehe.

Die seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen 4.374 Verstöße gegen Paragraf 278 StGB sollen im Zeitraum zwischen Mai 2020 und Januar 2021 begangen worden sein. Der letzte Fall liegt also bereits zwei Jahre zurück, seither hat die Ärztin kein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ mehr ausgestellt. Damals sei es unter anderem zu einer Durchsuchung der Praxis gekommen, wodurch seiner Mandantin erst bewusst geworden sei, dass sie sich strafbar gemacht haben könnte und sie deshalb Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen sei, so Künnemann. Die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots sei etwa denkbar, wenn die Ärztin auch danach noch weitere Masken-Atteste ohne körperliche Untersuchung ihrer Patienten ausgestellt hätte, was im vorliegenden Fall aber nicht zutreffe und von der Staatsanwaltschaft auch nicht vorgeworfen werde.
Ärztin legt Teilgeständnis ab

Darüber hinaus wirft der gesamte Ablauf der Gerichtsverhandlung weitere Fragen auf. Ivan Künnemann berichtet uns davon, dass seine Mandantin im Rahmen ihrer Einlassung eingeräumt hat, auch Atteste ohne körperliche Untersuchung ausgestellt zu haben. Ferner habe sie bestätigt, dass sich auf der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Liste kein Empfänger befinde, dessen Attest nicht von ihr selbst ausgestellt worden sei. Es sei beispielsweise denkbar, so Künnemann, dass einmal im Umlauf befindliche Atteste fotokopiert oder auf sonstige Weise digital bearbeitet worden sein könnten. Dem sei im vorliegenden Fall, zumindest soweit ersichtlich, aber nicht so gewesen.

Es folgte eine mehrtägige Vernehmung von Zeugen, unter anderem von Polizisten, die an der besagten Durchsuchung der Praxis beteiligt waren. Im Rahmen seines Schlussplädoyers habe Künnemann dann an das Gericht gewandt die Frage gestellt, um wie viele Fälle es konkret gehe und ob man über 300, 4.000, 4.300 oder gegebenenfalls noch mehr Einzeltaten rede. Unter Berufung auf das Protokoll erklärte die Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung, dass sich die Angeklagte in ihrer Einlassung zu Beginn des Prozesses „vollumfänglich geständig“ gezeigt habe und es daher um genau die angeklagten 4.374 Fälle gehe.

Dieser Darstellung widerspricht Künnemann jedoch entschieden. Weder er noch seine Kollegin Beate Bahner noch die Ärztin selbst können sich an dieses vermeintliche „vollumfängliche Geständnis“ erinnern. Vielmehr war es am ersten Prozesstag sogar so, dass Rechtsanwalt Künnemann nach der Mittagspause darauf hingewiesen hat, dass seine Mandantin nicht eingeräumt hat, alle 4.374 Patienten nicht untersucht zu haben, wie es vom anwesenden SWR online bereits vermeldet worden war. Der SWR änderte daraufhin seine ursprüngliche Darstellung im betreffenden Artikel. Hätte es ein „vollumfängliches Geständnis“ gegeben, so wäre die gesamte Beweisaufnahme inklusive Anhörung von Zeugen überflüssig gewesen und es hätte bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil gesprochen werden können, argumentiert Künnemann. Da die Angeklagte aber nur eingeräumt hat, „nicht alle 4.374 Patienten“ körperlich untersucht zu haben, hätte die Staatsanwaltschaft – konsequent zu Ende gedacht – für jeden einzelnen der vorgeworfenen 4.374 Fälle nachweisen müssen, dass eine solche Untersuchung nicht stattgefunden hat.

Das Gericht zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und verhängte schließlich das politisch wohl gewollte Hammer-Urteil gegen die Ärztin. Für jedes vor dem 1. Oktober 2020 ausgestellte Attest wurde die Angeklagte zu je 90 Tagessätzen verurteilt, für jedes im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 ausgestellte Attest wurde eine Freiheitsstrafe von jeweils vier Monaten verhängt. Unter dem Strich wurde daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gebildet.

https://reitschuster.de/post/aerztin-aus-weinheim-anwalt-spricht-von-rechtsbeugung/

 

 

 

Masken-Atteste: Gefängnis und Berufsverbot für Ärztin Volle Härte des Rechtsstaats trifft auf Kuschel-Justiz

04.01.2023

Von Kai Rebmann

Man kann es sich nicht mehr ausdenken. Berlin und viele weitere Städte in ganz Deutschland versinken in der Silvester-Nacht in Gewalt und Chaos – und nur wenige Stunden später befinden sich alle 103 vorübergehend Festgenommenen wieder auf freiem Fuß. Gleichzeitig wird in Weinheim (Baden-Württemberg) eine regierungskritische Ärztin für zwei Jahre und neun Monate hinter Schloss und Riegel geschickt. Die Staatsanwaltschaft hatte „wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ sogar dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Darüber hinaus wurde ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Medizinerin verhängt. Die ebenfalls angeklagte Büroangestellte der Ärztin kam mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro davon. Da die Verteidigung angekündigt hat, in Berufung gehen zu wollen, ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig. Sowohl das Urteil als auch die Berichterstattung über den Fall werfen jedoch einige Fragen auf.

Wer ist die Angeklagte?

Die Ärztin „hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und trat auch bei Veranstaltungen als Rednerin auf“, berichtet der SWR in diesem Zusammenhang. Ganz so, als ob schon allein das ein Verbrechen sei. Während eines in der Presse nicht näher bezeichneten Zeitraums soll die 59-Jährige insgesamt 4.247 unrichtige Gesundheitszeugnisse, konkret Masken-Atteste, ausgestellt haben. Davon ist zumindest die Staatsanwaltschaft überzeugt, und dieser Auffassung schloss sich nun auch das Amtsgericht Weinheim an. Diese Atteste seien „größtenteils“ ohne direkten Patientenkontakt ausgestellt worden, was die Ärztin damit rechtfertigte, dass sie Masken generell für gesundheitsschädlich halte. Eine Ansicht, die unter anderem vom Robert-Koch-Institut geteilt wird, wenn auch nur im Kleingedruckten.
Was wurde den Anklagten vorgeworfen?

Die Ärztin soll nach Ansicht des Gerichts „gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Laut Staatsanwaltschaft ist eine Fälschung schon dann als solche zu bezeichnen, wenn die Ausstellung eines Attestes ohne vorherige Untersuchung des Patienten erfolgt ist. Auf die fachliche Frage, ob Masken „generell gesundheitsschädlich“ sind, komme es demnach überhaupt nicht an. Und auch in der Tatsache, dass zum Beispiel Krankschreibungen während der Corona-Krise sehr wohl am Telefon, und damit ebenfalls ohne Untersuchung des Patienten, ausgestellt werden konnten, sahen weder die Staatsanwaltschaft noch die Richterin einen nennenswerten Widerspruch.

Um von einem „gewerbs- oder bandenmäßigen“ Vorgehen sprechen zu können, reichte es offenbar aus, dass die Ärztin durch das Ausstellen der Masken-Atteste insgesamt rund 28.000 Euro eingenommen haben soll. Bei mehr als 4.000 Attesten entspricht dies also der stolzen Summe von weniger als sieben Euro pro Einzelfall – nicht viel mehr als der für Porto und Versand fällige Betrag also. Dennoch erinnere der Vorgang „eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme“, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt.

Im Fall der ebenfalls angeklagten Büroangestellten sah das Gericht von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab und ließ es bei einer Geldstrafe (2.700 Euro) bewenden. Es sei davon auszugehen, dass die Frau „von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte“, so die Begründung.
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung?

Die Anklage und schließlich auch das Urteil stützen sich im Wesentlichen auf Paragraf 278 StGB („Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“). Dort heißt es in Absatz 1: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Nun wurde die Ärztin aber zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt, so dass das Gericht offenbar von einem „besonders schweren Fall“ ausgegangen ist. Das ist nach Maßgabe des zweiten Absatzes des genannten Paragrafen möglich, „wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.“ In solchen Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Wichtig zu erwähnen ist dabei jedoch, dass eben dieser Paragraf erst am 22. November 2021 neu gefasst und damit gut erkennbar speziell auf die Kritiker der Corona-Maßnahmen „zugeschnitten“ wurde. In anderen Zusammenhängen tut sich die Legislative in Deutschland deutlich schwerer damit, ihre Gesetze auf jeweils aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Welche Rolle spielt die Verteidigung?

Die Ärztin ließ sich vor Gericht von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner vertreten. Wie ihre Mandantin, so ist auch die Juristin bereits mehrfach als Gegnerin der Corona-Maßnahmen in Erscheinung getreten. Und auch das wurde in weiten Teilen der berichtenden Medien breitgetreten und damit zumindest inoffiziell zum Bestandteil des aktuellen Falls gemacht. Bahner verglich das Verfahren vor dem Weinheimer Amtsgericht mit einem „Terrorprozess“ und sprach von einem „totalitären Corona-Regime“. Dabei ist es vollkommen unerheblich, wie man zu diesen Aussagen steht – der Mandantin der Anwältin können sie jedoch nicht strafverschärfend zur Last gelegt werden. Dies muss nicht notwendigerweise der Fall gewesen sein, aber ganz ausschließen kann man es wohl auch nicht.
Welche Folgen hat das Urteil aus Baden-Württemberg?

Bisher schon tun sich Ärzte sehr schwer damit, Masken-Atteste auszustellen, zumal die Justiz schon mehrfach entsprechende Urteile gefällt hat. Dasselbe gilt für Impfunfähigkeitsbescheinigungen oder die Meldung von Impfschäden. Kurz gesagt: Bei sämtlichen Handlungen, die in irgendeinem Zusammenhang mit Corona stehen und den gängigen Narrativen widersprechen, ist die Ärzteschaft extrem vorsichtig geworden. Nach dem Urteil aus Weinheim wird es sich jeder Mediziner dreimal überlegen, was er seinen Patienten bescheinigt – oder auch nicht.

https://reitschuster.de/post/masken-atteste-gefaengnis-und-berufsverbot-fuer-aerztin/

 

 

 

Masken-Urteil: Staatsanwaltschaft will härtere Strafe

04.01.2023

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ficht das Urteil in einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie an. Das Urteil des Amtsgerichts Weinheim gegen eine Ärztin wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse entspreche nicht den Vorstellungen der Anklagebehörde, sagte deren Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Um eine härtere Strafe zu erwirken, habe man Berufung zum Landgericht eingelegt.

Das Amtsgericht hatte die Ärztin am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - es geht um 4247 Fälle. Zudem verhängte es ein dreijähriges Berufs- sowie eine vorläufiges, sofort in Kraft tretendes Betätigungsverbot. Überdies sollen rund 28.000 Euro eingezogen werden, die die Frau für die Befreiungen von der Maskenpflicht eingenommen hatte. Insbesondere stoße man sich an der aus Anklage-Sicht zu milden Haftstrafe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, die auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

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Kommentar Väternotruf:

Wenn man bedenkt, wie sich einschlägig bekannte Pharmaunternehmem in den letzten zwei Jahren mit der Herstellung sogenannter "Impfstoffe gegen Corona" in Milliardenhöhe bereichert haben, dann sollte man bei der obessesiv agierenden Staatsanwaltschaft Mannheim besser mal in diese Richtung ermitteln. Aber offenbar trägt man in Mannheim nicht nur Maske, sondern auch Scheuklappen und hält den eigenen begrenzten Blick für die Wirklichkeit.

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article243023211/Masken-Urteil-Staatsanwaltschaft-will-haertere-Strafe.html

 

 


Haftstrafe und Berufsverbot für Ärztin wegen 4247 falscher Atteste

02.01.2023

Vor dem Amtsgericht Weinheim waren viele Unterstützer der Ärztin erschienen.

Auf Zuruf soll eine Ärztin Tausende Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht erstellt und damit viel Geld verdient haben. Das Amtsgericht Weinheim hat den Fall nun abgeschlossen
Nach einem langen Verhandlungstag fiel das Urteil gegen eine in Weinheim niedergelassene Ärztin erst am Abend. Wegen „falscher“ Maskenatteste wurde die Allgemeinmedizinerin vom Schöffengericht des Weinheimer Amtsgerichtes zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, außerdem zu einem dreijährigen Berufsverbot, das ab sofort gilt.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Eva Lösche sah es als bewiesen an, dass die Ärztin während der Corona-Pandemie in 4374 Fällen ...
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https://www.mannheimer-morgen.de/metropolregion_artikel,-metropolregion-haftstrafe-und-berufsverbot-fuer-aerztin-wegen-4247-falscher-atteste-_arid,2036222.html

 

 

 


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