Väternotruf informiert zum Thema

Alexander Dix


 

 

 

 

 

Hier auf dem Altar der staatlichen Zensur endet in Deutschland die Informationsfreiheit.

trotz 

Grundgesetz Artikel 5 der Internetrepublik Deutschland

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, so lange diese nicht durch staatliche Stellen verboten wird. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nicht gewährleistet. Eine Zensur findet statt.

 

 


 

 

 

Dr. Alexander Dix

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

An der Urania 4-10

10787 Berlin

Internet: www.datenschutz-berlin.de

 

 

Herr Alexander Dix fungiert unter dem Namen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit als  Leiter der gleichnamigen staatsbürokratischen Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit". Seltsame Gepflogenheiten in Berlin, wo der Leiter dieser Behörde die selbe Dienstbezeichnung führt wie die von ihm geführte Behörde selbst.

Mitarbeiterzahl der Behörde: laut Organigramm 12/2010 mindestens 32 Mitarbeiter/innen

Kosten der Behörde für die Berliner Steuerzahler: uns derzeit unbekannt. Dürfte aber sicher über eine Million € pro Jahr kosten.

 

 

Geschäftsverteilung

Die Dienststelle des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gliedert sich in vier Bereiche (Zentraler Bereich, Bereich Recht I, Bereich Recht II, Bereich Informatik). Der Mitarbeiterstab besteht aus Juristen, Informatikern und Verwaltungsfachleuten.

Ihren Ansprechpartner beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie mit Hilfe unseres Organigramms

http://www.datenschutz-berlin.de/content/berlin/berliner-beauftragter/geschaeftsverteilung

 

 

Gefunden 07.12.2010. 

Das Organigramm in einer schlechten Druckqualität, die kleinen Schriftzeichen kaum lesbar, so dass man meinen könnte, beim "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" würde man noch Drucktechnik samt Druckerpatronen aus dem vorigen Jahrhundert benutzen und dies auch noch mit Absicht, dasss keiner erfährt, welcher Mitarbeiter, für welche Tätigkeit den nun konkret verantwortlich ist. Nach außen aber wird eine Fassade aufgebaut: Seht mal, wir haben sogar einen Geschäftsverteilungsplan, den wir aber aus Gründen des Datenschutzes so ausgedruckt haben, dass nur geübte Puzzle-Experten herausbekommen können, wer bei uns für was zuständig ist. 

Tiefenpsychologisch gedeutet sicher ein klarer Fall von Sozialer Phobie - man will nicht so gesehen werden wie man wirklich ist, weil man sich seiner selbst nicht sicher ist, wer man ist. Schon alleine der Name der Behörde ist eine Zumutung: "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit", grad so als ob man schreiben würde: Berliner Beauftragter für Stagnation und Innovation.

Der Datenschutz wird beim "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" groß geschrieben, die Informationsfreiheit dagegen klein. So klein, dass man sie in der offiziellen Internetadresse http://www.datenschutz-berlin.de mit dem Mikroskop suchen kann und dennoch nicht findet.

Und wenn Sie dann hoffen, wenigstens unter http://www.informationsfreiheit.de in Sachen Informationsfreiheit fündig zu werden, angeblich ein "gemeinsamer Service Ihrer Datenschutzinstitutionen"

 

Projektpartner sind in Deutschland die Datenschutzbeauftragten für die folgenden Regionen bzw. Organisationen:

* Bund

* Baden-Württemberg

* Bayern

* Berlin

* Brandenburg

* Bremen

* Hamburg

* Hessen

* Mecklenburg-Vorpommern

* Niedersachsen

* Nordrhein-Westfalen

* Rheinland-Pfalz

* Saarland

* Sachsen

* Sachsen-Anhalt

* Schleswig-Holstein

* Thüringen

* DSB der Evangelischen Kirche Deutschland

* DSB der Norddeutschen Bistümer der katholischen Kirche

* DSB der Evangelischen Landeskirche Württemberg

* DSB des Südwestrundfunks (SWR)

* DSB des Norddeutschen Rundfunks (NDR)

* DSB des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)

http://www.datenschutz.de/partner/projektpartner/

 

 

dann finden Sie auf der Eingangsseite nur eine Mogelpackung, denn es heißt dort:

 

"Sie haben eine konkrete Frage zum Thema Datenschutz oder ein Problem, dass Sie der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz schildern möchten?"

 

 

Es handelt sich also offenbar um eine Art Meldestelle zu Fragen des Datenschutzes. Früher hat diese Aufgabe der Blockwart übernommen:

 

Vom Hauptschulungsamt der NSDAP wurden die Aufgaben eines Blockleiters 1940 so beschrieben: „Der Hoheitsträger muss sich um alles kümmern. Er muss alles erfahren. Er muss sich überall einschalten.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Blockwart

 

 

Die Informationsfreiheit muss man auf http://www.informationsfreiheit.de, so wie auch beim "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" mühsam suchen.

 

 

Politisch ist die Sache klar, der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" muss die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Informationsfreiheit entzogen und auf ein unabhängiges Gremium, dessen Leitung durch freie und geheime Wahl der Berliner Bevölkerung bestimmt wird, übertragen werden. Alles andere kann über kurz oder lang in den totalitären Überwachungsstaat führen (den Überwachungsstaat haben wir schon heute), dessen erste Auswüchse wir leider schon heute kennen lernen müssen.

 

 

 

 

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung

(Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)

in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54),

zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2007 (GVBl. S. 598)

...

§ 21

Bestellung und Entlassung

(1) Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Er nimmt zugleich die Aufgaben des Beauftragten für Akteneinsicht nach § 18 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561), das durch Artikel XXII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, wahr und führt die Amts- und Funktionsbezeichnung "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" in männlicher oder in weiblicher Form.

 

 

 

 

Alexander Dix (* 13. Januar 1951 in Bad Homburg vor der Höhe) ist ein deutscher Jurist und der derzeitige Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin.

Dix studierte von 1969 bis 1977 Rechtswissenschaften in Bochum, Hamburg und in London, wo er 1977 den Titel des Master of Laws (LL.M.) erwarb. Von 1980 bis 1982 war Dix wissenschaftlicher Referent am Hans-Bredow-Institut für Rundfunk und Fernsehen an der Universität Hamburg, wo er auch 1984 zum Doktor der Rechte promovierte. 1982 bis 1985 war Dix als juristischer Referent bei der Stadt Heidelberg und von 1985 bis 1990 beim Berliner Datenschutzbeauftragten tätig. Zwischen 1990 und 1998 war er dann Stellvertretender Berliner Datenschutzbeauftragter. Vom 1. Juni 1998 bis 1. Juni 2005 hatte er das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg inne. Als er dieses Amt 1998 antrat, war er der erste Beauftragte für Informationsfreiheit in Deutschland. Am 2. Juni 2005 folgte ihm die bisherige Stellvertreterin des Berliner Datenschutzbeauftragten, Dagmar Hartge, im Amt nach.

Dix ist seit dem 3. Juni 2005 der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin und damit Nachfolger des langjährigen Landesdatenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka. In dieser Funktion leitet er auch die International Working Group on Data Protection in Telecommunications – bekannt auch als Berlin Group.

Dix erregte öffentliche Aufmerksamkeit mit der geäußerten Auffassung, die Kontrolle der von Schülern in die Schule mitgebrachten Handys nach Gewaltdarstellungen und Pornos durch Lehrkräfte widerspreche dem Fernmeldegeheimnis.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Dix

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wir hoffen, dass Alexander Dix den Wikipediabetreibern, seine Einwilligung gegeben hat, sein Geburtdatum zu veröffentlichen. Wenn nicht droht den Wikipediabetreibern womöglich Ärger mit dem "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit", einer Behörde deren Chef Alexander Dix gleichzeitig ist. Denn "Zensur" wird beim "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" groß geschrieben und nicht etwa klein - zensur.

 

 

 

 

Alexander Dix

Bedroht der Datenschutz die Informationsfreiheit?

Anmerkungen zu einem heraufziehenden europäischen Konflikt

...

Burkert (1992, 218) hat anhand der kanadischen Erfahrungen auf Bundesebene den Standpunkt vertreten, dass nur durch eine Trennung der für Datenschutz einerseits und Informationsfreiheit andererseits zuständigen Institutionen das nötige Vertrauen beim Bürger zu erzeugen geeignet sei. Er spricht in diesem Zusammenhang von einem notwendigen »symbolischen Profil«. Mittlerweile deuten die Erfahrungen in ausnahmslos allen kanadischen Provinzen, Ungarn, Großbritannien und in den deutschen Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen allerdings daraufhin, dass die Verknüpfung der Aufgaben der Beauftragten für den Datenschutz und für den Informationszugang sich durchweg bewährt hat.

...

 

Burkert, Herbert (1992): Informationszugang und Datenschutz: ein kanadisches

Beispiel, Baden-Baden 1992.

...

Freundesgabe Büllesbach 2002

 

http://www.alfred-buellesbach.de/PDF/17_Dix_Datenschutz.pdf

 

 

 

 

 

Herr Alexander Dix, der Leiter der staatsbürokratischen Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" fragt: "Bedroht der Datenschutz die Informationsfreiheit?", um gleich darauf zu antworten, natürlich nicht. Wer hätte auch eine andere Antwort von jemanden erwartet, der diese zwei gegensätzlichen Aufgaben in einer Behörde verwalten soll?

Doch wo er recht hat, hat er recht, der Herr Burkert, auch wenn Herr Dix, der Chef der Zwitterbehörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" dies anders sehen mag. Ist ja auch kein Wunder, schließlich müsste Herr Dix ein Amt abgeben, wenn es in Deutschland zu der notwendigen institutionellen Trennung von Informationsfreiheit und Datenschutz bei gleichzeitiger Verlagerung aus staatsbürokratischer Verwaltung in eine direkt vom Volk bestimmte und kontrollierte Verwaltung käme. Und wer gibt schon gern freiwillig ein Amt ab, denken wir nur mal an Erich Honecker, dem obersten Datenschutzbeauftragten der untergegangenen DDR.

Herr Burkert hat recht, die Belange der Informationsfreiheit und des Datenschutzes dürfen nicht von einer und der selben staatsbürokratischen Behörde wahrgenommen werden, wo es doch im übrigen in einer Demokratie nicht darum geht, die Belange des Staates gegenüber den Bürger/innen und Bürgern zu sichern, sondern umgekehrt, die Belange der Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat und der Staatsbürokratie. In der Demokratie bedroht und beschränkt der staatsbürokratische Datenschutz permanent die Informationsfreiheit. In totalitären Staaten gibt es schließlich nur noch den staatsbürokratischen Datenschutz, der sich unter vollständiger Kontrolle der Staatsbürokratie befindet und deren Zwecke bedient.

 

Gibt man bei der Suchmaschine Google die Suchwörter "Alexander Dix Datenschutz" ein, erhält man 14.600 Trefferanzeigen. 

Gibt man dagegen die Suchwörter "Alexander Dix Informationsfreiheit" ein, erhält man lediglich 2.970 Trefferanzeigen (05.02.2011). 

Die Informationsfreiheit in Verbindung mit dem Suchwort "Alexander Dix" erhält lediglich 20 Prozent der Trefferanzeigen des Datenschutzes in Verbindung mit dem Suchwort "Alexander Dix". Ein Schelm der dabei böses denkt, dass die Informationsfreiheit von Herrn Dix stiefväterlich behandelt wird. 

Und wo der Staatsbürokratie von den ahnungslosen Bürgerinnen und Bürgern über die staatsfixierten Parteien CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne und Linke Macht eingeräumt wird, da ist der staatsbürokratische Ruf zur Kriminalisierung von Übertretungen staatsbürokratischer Vorschriften nicht mehr weit.

 

 

Datenschutzbeauftragter fordert Haft für Datenschutz-Vergehen

von simoncolumbus um 16:01 am Donnerstag, 19. November 2009 | 7 Kommentare

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich gestern auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden. Da die bisher verhängten Geldstrafen offensichtlich nicht abschreckend genug wirkten, wäre die Möglichkeit, Haftstrafen zu verhängen, in schweren Fällen begrüßenswert.

...

http://www.netzpolitik.org/2009/datenschutzbeauftragter-fordert-haft-fuer-datenschutz-vergehen/

 

 

 

Solche Forderungen wie die des Herrn Dix, wenn er sie denn so wie berichtet vorgetragen hat, verschärfen das Klima der Angst in Deutschland und öffnen den Weg in den staatsbürokratischen Überwachungsstaat. Mehr Sicherheit entsteht nicht durch fortschreitende Kriminalisierung, sondern durch fortschreitende Demokratisierung. Die Berliner staatsbürokratische Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" ist für eine Demokratisierung mit Sicherheit keine geeignete Einrichtung.

 

Zum Thema Datenschutz, Zensur und Einschränkung der Informationsfreiheit lesen Sie bitte auch unsere Seite: 

"Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit"

 

 

 

 


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