Alkohol


 

 

 

Jugendamt alarmiert: Unfall - Mutter stark alkoholisiert

DORTMUND Eine betrunkene Mutter, die mit ihren drei Kindern im VW Bulli einen schweren Unfall verursacht. Dazu noch ein unterernährter Hund im Auto, den die Polizei im Tierheim unterbringen muss. Da schrillen alle Alarmglocken. Auch beim städtischen Jugendamt.

Von Bettina Kiwitt

„Wir werden heute oder morgen rausfahren und zu der Familie Kontakt aufnehmen. Hier braucht man unsere Hilfe“, sagte Bodo Weirauch, Fachbereichsleiter Erzieherische Hilfen beim Jugendamt. Man werde aber nicht mit dem erhobenen Zeigefinger auftreten. „Es gibt manchmal Ausnahmesituationen im Leben.

Die machen den Vorfall nicht schön, aber er ist vielleicht zu erklären.“ Zuhause dürften die Mitarbeiter des Jugendamtes momentan allerdings nur den Vater antreffen. Alle drei Kinder im Alter von fünf, sechs und zehn Jahren sind nach dem Unfall in Deusen noch im Krankenhaus, das jüngste Kind schwebt weiterhin in Lebensgefahr.

Psychiatrische Klinik

Die Mutter ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Die 34-Jährige sei so stark alkoholisiert gewesen, dass der Vorfall nicht den Eindruck eines Einzelfalls mache, erklärt Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel.

Es sehe ganz nach einer „destabilen sozialen Situation“ in der Familie aus. Die Frau müsse mit einem Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss und fahrlässiger Körperverletzung rechnen.

21.10.2010

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/lokalnachrichten_dortmund/Unfall-Mutter-stark-alkoholisiert;art930,1069478

 

 

 


 

 

Misshandlung im Mutterleib

Unterschätzt: Fetale Alkoholschäden zählen zu den häufigsten Behinderungen bei Neugeborenen

Von Henning Mielke

Björn (Name geändert) ist zehn, wirkt aber wie ein Sechsjähriger. Gemeinsam mit den anderen Kindern seiner Wohngruppe sitzt er am großen Esstisch im Spandauer Kinderheim Sonnenhof und lässt sich das Hühnchen schmecken. Björns Gesicht ist auffällig: schmale Lippen, hängende Augenlider, eine kurze Nase und tiefsitzende Ohren. Es sind die typischen Merkmale einer der häufigsten angeborenen Behinderungen, dem fetalen Alkoholsyndrom. Gravierender aber als diese äußerlichen Fehlbildungen sind die Schäden, die Björns Gehirn und sein Nervensystem genommen haben, weil seine Mutter während der Schwangerschaft exzessiv Alkohol trank.

 

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Ein Schritt, um die Versorgung alkoholgeschädigter Kinder zu verbessern, ist die Beratungsstelle, die am morgigen Freitag im Kinderheim Sonnenhof ihre Arbeit aufnimmt. Sie ist die erste auf fetale Alkoholschädigungen spezialisierte Einrichtung hierzulande. Für den Kinderarzt Spohr ist klar, dass die Beratungsstelle nur ein Anfang sein kann. Nötig seien Diagnosezentren, Forschungsprojekte, bundesweite Präventionskampagnen und Fortbildungen von Medizinern.

Beratungsstelle für Menschen mit fetaler Alkoholschädigung. Evangelisches Kinderheim Sonnenhof, Neuendorfer Str. 60, 13585 Berlin, Telefon 030/33 50 52 73

 

(15.03.2007)

http://www.tagesspiegel.de/wissen-forschen/archiv/15.03.2007/3140839.asp

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

1.000 bis 10.000 alkoholgeschädigte Kinder sollen jährlich geboren werden. Die auf Grund von Alkoholmissbauch der Mutter totgeborenen Kinder sind dabei noch nicht mitgerechnet, ebenso wenig andere vorgeburtliche Schädigungen durch Nikotin und andere Suchtmittel, Tabletten, etc. Die Zahl der Pflegschaften für die sogenannte Leibesfrucht, also das ungeborene Kind, müsste daher in die Tausende gehen, um das Recht des ungeborenen Kindes auf körperliche Unversehrtheit zu befördern.

In der Gerichtspraxis dürfte es allerdings selten sein, dass solche Pflegschaften eingerichtet werden, obwohl schwangere Frauen, die das ungeborene Kind schädigen oft auch schon einschlägig bekannt sind oder bei aufmerksamer Beobachtung seitens der Mitmenschen bekannt sein könnten. Dies setzt aber voraus, dass man das ungeborene Kind nicht als eine Art Eigentum der schwangeren Frau ansieht (Stichwort: Mein Bauch gehört mir.). In Deutschland gilt aber noch immer der Grundsatz, dass Kinder Eigentum der Frau sind, die das Kind geboren hat. Die Verbindung von Adolf Hitler und dem in dessen geistiger Linie liegenden heute gültigen §1626a (2) BGB, der das Kind als faktisches Eigentum der nichtverheirateten Mutter fixiert, fällt dabei auf::

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind", zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

§ 1626a BGB (Gemeinsame elterliche Sorge durch Sorgeerklärungen)

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen

2. einander heiraten, dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.

(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

 

 

 

 


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