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Alternative für Deutschland

AfD

Die GEZ-Verweigerungspartei


 

 

 

 

Herr Richter, was spricht er?

Philip Christopher Emden (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg (ab 01.10.2013, ..., 2016) im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Philip Emden ab 01.10.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Emden nicht aufgeführt. 29.09.2021: "Eine Werbefirma, die nicht für sich wirbt und ein Briefkasten statt einer Kanzlei: Was ein AfD-Abgeordneter und eine Anwältin auf einem Hof in Thedinghausen treiben, wirft Fragen auf. ... Im niedersächsischen Landtag und in der Partei selbst fällt Emden wenig mit starkem Engagement oder radikaler Rhetorik auf. Der ehemalige Richter am Amtsgericht Norden ist aber auch bei Nachfragen wortkarg." - https://taz.de/!5800183/. 26.11.2022: "Sieben Wochen nach der Landtagswahl in Niedersachsen gibt es Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit. Die FDP-Rechtsexperten Marco Genthe und Alexander Grafe fechten das Wahlergebnis vom 9. Oktober an. Ein Schriftsatz hierzu ging am Freitag bei der niedersächsischen Landtagspräsidentin Hanna Naber ein...Dabei beziehen sie sich auf Vorwürfe, die der Richter und ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden nach seinem Parteiaustritt erhoben hatte. In einem ZDF-Interview Anfang Oktober berichtete er von einer „Kriegskasse“, die der jetzige Vizechef des AfD-Landesverbandes, Ansgar Schledde, verwaltet habe. Gegen Zahlungen in diese Kasse sei Parteimitgliedern ein aussichtsreicher Platz auf der Landeswahlliste zugesichert worden. Laut Emden habe Schledde im Gegenzug ausreichend Stimmen bei der Listenaufstellung versprochen. Für 4000 Euro habe Schledde auch Emden zu einem Landtagsmandat verhelfen wollen. Nach Emdens Aussage hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue aufgenommen. Schledde bestreitet die Vorwürfe. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242344273/Zweifel-an-Rechtmaessigkeit-FDP-Juristen-fechten-Niedersachsen-Wahl-an.html. "Christopher Emden (* 1977) ist ein deutscher Politiker (parteilos, bis 2022 AfD). Von November 2017 bis November 2022 war er Mitglied des Niedersächsischen Landtages. Christopher Emden trat im Jahre 2016 in die AfD ein und wurde 2017 Präsident des niedersächsischen Landesschiedsgerichts der Partei. Bei der Landtagswahl 2017 wurde er über die AfD-Landesliste in den Niedersächsischen Landtag gewählt.[1] Am 8. März 2020 trat er als Kandidat der AfD bei der Wahl des Landrates des Landkreises Hameln-Pyrmont an; er erhielt 8,9 Prozent der Stimmen und gelangte somit nicht in die Stichwahl. Ab der Auflösung der AfD-Landtagsfraktion im September 2020 bis zum Ende der Legislaturperiode im November 2022 war Emden als fraktionsloser Abgeordneter tätig. Im Juli 2022 trat Emden aus der AfD aus. Zur Begründung gab er an, die Partei habe sich von ihren Grundsätzen und Leitbildern entfernt und sei immer weiter nach rechts gerückt. Durch ihre Radikalisierung werde die AfD zu einer Gefahr für Deutschland.[2] Nach der Landtagswahl in Niedersachsen 2022 schied er aus dem Landtag aus. Bis zu seiner Wahl in den Landtag war Christopher Emden als Richter am Amtsgericht Norden tätig.[3]. Er ist konfessionslos[4] und hat mit seiner Partnerin zwei Kinder." - https://de.wikipedia.org/wiki/Christopher_Emden.

Jochen Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg (ab 13.06.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.06.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt. 23.03.2015: "... Mit einer reinen wirtschaftsliberalen Professorenpartei, einer FDP 2.0, müssten wir immer um die 5%-Hürde kämpfen. Es sind die sogenannten „kleinen Leute“, die bisher schweigende Mehrheit in unserem Lande, für die wir zu einem Sprachrohr werden müssen. Gender-Wahnsinn, „Political Correctness“ (ich frage mich manchmal, was wohl Franz Josef Strauß oder Alfred Dregger zu der heutigen Situation sagen würden), Geldverschwendung und auch die Innere Sicherheit – die Themen liegen doch auf der Straße. Wir müssen sie nur aufgreifen. Nur so werden wir zu der „Volkspartei“, von der Lucke sprach. Ich merke gerade, dass ich immer noch von „Wir“ spreche. Sie sehen, die AfD liegt mir weiter am Herzen. ..." - http://www.derfflinger.de/politik/jochen-hartmann,-bislang-kreis-und-fraktionsvorsitzender-der-afd-m%C3%BClheim-ruhr,-%C3%BCber-seinen-r%C3%BCcktritt-und-den-richtungsstreit-in-der-afd.html. 22.03.2016: "Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Jochen Hartmann leitete den Vortrag mit den Worten ein, dass er es schon ein wenig seltsam finde, wenn eine Partei, deren Verantwortliche noch vor 30 Jahren auf Deutsche, die von einem Teil ihres Vaterlands in den anderen fliehen wollten, schießen ließen, sich heute als Fürsprecher der Flüchtlinge in den Medien darstellen konnten. Hartmann: „Damals haben sie auch mit Zwangsadoptionen unendliches Leid über Eltern und Kinder gebracht und heute spielten sie den Kümmerer für unbegleitete minderjährige Jugendliche aus dem Nahen Osten.“ Das sei scheinheilig. ..." - https://www.drb-nrw.de/component/attachments/download/610. Herr Hartmann hat offenbar wenig Ahnung über Zwangsadaptionen in der ehemaligen BRD, die zehntausendfach erfolgten und bei der die Kinder und ihre leiblichen Eltern von staatlicher Seite, konkret von den dafür zuständigen Richtern diue Verwandtschaftsbeziehung aberkannt wurde. Von der Strafverfolgung der Homosexuellen in der ehemaligen BRD, ganz zu schweigen, erst im Jahr 2017 macht sich der SPD Justizminister Heiko Maas daran, den Verurteilten eine kleine Entschädigung zuzusprechen. Die vielen Hunderttausende von nichtverheirateten Vätern und ihre Kinder in Deutschland, die in der BRD 60 Jahre lang von Staats wegen aus dem Elterngrundrecht nach Artikel 6 Grundgesetz ausgesperrt wurden, hat bis heute kein einziger eine Entschädigung erhalten, eine Entschuldigung vom Staats wegen für das Unrecht gibt es bis heute nicht. Beteiligt an diesem Unrecht haben sich tausende Richter an den Amtsgerichten, Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht und natürlich auch die damaligen Bundespräsidenten und Bundeskanzler, etc pp. Hier hat sich keiner besser verhalten als ein durchschnittlicher SED-Kreisvorsitzender oder eines der Mitglieder des SED-Politbüros, die für das Grenzregime an der deutsch-deutschen Grenze Verantwortung trugen. Was soll also das Aufgepluster des Herrn Hartmann, wer im Glashaus "Unrechtsstaat BRD" sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.  

Gritt Kutscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Meißen (ab 01.03.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2008 als Richterin am Amtsgericht Meißen aufgeführt. 2009: dienstunfähig erkrankt. Amtsgericht Meißen - GVP 11.03.2019: ... "Auf Grund der voraussichtlich länger andauernden Krankheit von Frau Richterin am Amtsgericht Kutscher übernimmt Referat 6 aus Referat 13 sämtliche noch anhängigen VA 13 F-Verfahren mit Wirkung ab 12.03.2019." 19.11.2020: "Die Richterin, die AfD und die Frage nach dem „Prüffall“... Den Verweis im ersten Disziplinarverfahren hat Amtsrichterin Kutscher nach einem erfolglosen Widerspruch beim Oberlandesgericht Dresden akzeptiert. In einem offenen Brief hatte sie dem damaligen Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel „offenen Rechtsbruch“ vorgeworfen, indem er „aktiv illegale Einreisen unterstützt“. Außerdem wurde ihr angekreidet, dass sie als Richterin für Verkehrsordnungswidrigkeiten Autofahrer auf Facebook vor einer Geschwindigkeitskontrolle gewarnt hatte, bei der es nach ihrer Ansicht „nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Aussicht auf Geld für die Kreiskasse“ ging. Der zweite Verweis wurde erlassen, weil sie die „Süddeutsche Zeitung“ als „Alpen-Prawda“, ihre Redakteure als „Schreiberlinge“ und „höhere Angestellte in Sozialverbänden“ als „studierte Geschwätzwissenschaftler“ diskreditiert hatte. Gegen diesen zweiten Verweis hat sie mit der Begründung geklagt, dass diese abfälligen Polemiken durch ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Mit dieser Argumentation ist es ihr gelungen, dass das Oberlandesgericht Dresden in den zwei Widerspruchsverfahren sieben von elf gerügten Disziplinarverstößen fallen gelassen hat. Den Verweis im zweiten Disziplinarverfahren hat das Richterdienstgericht Leipzig Ende Oktober gebilligt. ..." - https://www.welt.de/debatte/kommentare/article220085232/Die-Richterin-die-AfD-und-die-Frage-nach-dem-Prueffall.html 

Jens Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1992 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Dresden - abgeordnet, FH - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.04.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 2010 und 2016 ab 01.01.1997 als Richter am Landgericht Dresden aufgeführt. Amtsgericht Dippoldiswalde - GVP 14.03.2022: als Richter am Amtsgericht 1. Alle unter 2 C anhängigen Zivilsachen mit Ausnahme der Verfahren Referat IV Ziffern 2 und 6 und der Verfahren, in denen bereits Verkündungstermin bestimmt ist 2. Alle eingehenden Zivilverfahren, selbständigen Beweisverfahren und richterliche Entscheidungen nach dem Sächsischen Schiedsstellengesetz mit den Endziffern 3, 4 und 6 (2 C) 3. Vollstreckungsverfahren in Ordnungswidrigkeitsverfahren betreffend Erwachsene 4. Nachlasssachen. Über eine Mitgliedschaft von Jens Meier in der FDJ, SED oder DSF ist dem Väternotruf nichts bekannt. Auch nicht über einen länger dauernden Dienst bei der NVA, der, so Jens Maier aus der DDR stammt, für angehende Juristen mehr oder weniger obligatorisch war. 19.05.2016: "Ein Richter, der Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten. ... Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position." - http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal. 01.06.2016: Mitglied im AFD - Landesschiedsgericht Sachsen - http://web.afdsachsen.de/index.php?ct=schiedsgericht. Da verwundert man sich bei der "Zeit" über richterliche Zensur, dabei hätte schon ein Blick auf die Vorgänge am Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) - Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin zensierten Fassung - gereicht, um zu sehen, dass Zensur in Deutschland üblich ist, auch wenn die Zensoren nicht unbedingt der AfD angehören müssen. 12.02.2017: "Ermittlungen gegen AfD-Richter eingestellt. "Herstellung von Mischvölkern", Schuldkult "endgültig beendet" - eine Rede von Jens Maier, Bundestagskandidat der AfD, erfüllt laut Staatsanwaltschaft nicht den Strafbestand der Volksverhetzung. ... Maier hatte bei seiner Rede vor der Jungen Alternative (JA) der AfD im Dresdner Ballhaus Watzke unter anderem den Schuldkult für "endgültig beendet" erklärt und über eine "Herstellung von Mischvölkern" gesprochen. Entscheidend sei der objektive Gehalt der Formulierungen, nicht die subjektive Absicht Maiers oder wie seine Äußerungen bei Dritten ankommen, sagte Claus Bogner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Maiers Rede sei sicher kritikwürdig, erfülle jedoch keinen Straftatbestand." - http://www.tagesspiegel.de/politik/jens-maier-in-dresden-ermittlungen-gegen-afd-richter-eingestellt/19380200.html. 06.01.2022: "Der .... AfD-Politiker Jens Maier fordert die sächsische Justiz heraus: Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete will als Richter in den Dienst des Freistaates zurückkehren. Ein entsprechender Antrag sei schriftlich und fristgerecht eingegangen, bestätigte die Sprecherin des sächsischen Justizministeriums, Anna Gürtler, am Donnerstag in Dresden. Zuerst hatte die in Dresden erscheinende „Sächsische Zeitung“ über die brisante Personalie berichtet. Maier habe einen Antrag auf Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis gestellt, hieß es. Laut Angaben der Sprecherin steht ihm die frühere Besoldung aus der Zeit vor seiner Abgeordnetentätigkeit zu. Einen Anspruch auf seinen früheren Dienstort am Landgericht Dresden gebe es aber nicht. Der Jurist war dort bis zu seiner Wahl in den Bundestag 2017 Richter für Zivilrecht. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article236079710/Dresden-AfD-Politiker-Maier-will-wieder-als-Richter-arbeiten.html. 12.02.2022: "Der umstrittene AfD-Politiker Jens Maier soll nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst 2021 nicht wieder in Sachsen Recht sprechen. Der Freistaat wehrt sich auf juristischem Wege gegen seine Weiterbeschäftigung als Richter. Dem 60-Jährigen wurden nach Angaben von Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitag zwei Schreiben übermittelt. «Zum einen wird Herr Maier mit Wirkung vom 14. März 2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt.» Damit erfülle man den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Abgeordneter nach dem Gesetz habe. ... Parallel dazu sei am Landgericht Leipzig - am dortigen Dienstgericht für Richter - ein Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes gestellt worden. «Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen», sagte die Justizministerin." - https://www.nordkurier.de/nachrichten/ticker/sachsen-will-afd-richter-maier-in-den-ruhestand-versetzen-1247095902.html. 14.03.2022: " Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Richter Jens Maier hat am Montag wieder seinen Dienst angetreten. ... Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete war erst am Montag in die sächsische Justiz zurückgekehrt. Er habe „ordnungsgemäß seinen Dienst beim Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten“, teilte der Direktor des Gerichtes, Rainer Aradei-Odenkirchen, am Morgen auf Anfrage mit. Maier wurde vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Er werde im Wesentlichen für allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten sowie zu einem kleinen Teil für Nachlasssachen zuständig sein, hieß es zuvor zu seinen Aufgaben. Wie lange Maier an dem Amtsgericht arbeiten wird, ist ohnehin offen. Das sächsische Justizministerium hat beim Dienstgericht für Richter beantragt, dass der Jurist in den Ruhestand versetzt wird. Eine Entscheidung darüber steht aber noch aus. Auch zu einem Eilantrag, Maier vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, gab es zunächst keine Entscheidung, sodass Maier am Montag seinen Job antrat. Das Ministerium hatte sein Vorgehen mit der „Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ begründet. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article237525039/Ex-AfD-Abgeordneter-Disziplinarverfahren-gegen-rechtsextremen-Richter-Maier-in-Sachsen.html. 25.03.2022: "Ein Dienstgericht hat dem vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (60) vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Das teilte das Landgericht in Leipzig am Freitag mit. Das dort angesiedelte Dienstgericht für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom Bundesland Sachsen angestrengt worden war. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article237774167/Jens-Maier-Dienstgericht-untersagt-AfD-Mitglied-Amtsgeschaefte-als-Richter.html

Dr. Birgit Malsack-Winkemann (geb. 12.08.1964 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 30.08.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Birgit Winkemann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2016 unter dem Namen Birgit Winkemann ab 30.08.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Birgit Malsack-Winkemann ab 30.08.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 31.03.2016: unter dem Namen Birgit Winkemann Beisitzerin Zivilkammer 12. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: unter dem Namen Birgit Malsack-Winkemann Beisitzerin Zivilkammer 12. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: bis 23.10.2017 Beisitzerin Zivilkammer 12.  Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020, 26.01.2022: nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 22.06.2022, 30.11.2022: ab 14.03.2022 Beisitzerin Zivilkammer 19a. "Birgit Malsack-Winkemann (* 12. August 1964 in Darmstadt) ist eine deutsche Juristin, Richterin und Politikerin (AfD). Sie zog für ihre Partei in den 19. Bundestag ein. "Malsack-Winkemann legte das erste Staatsexamen der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1989 ab. Sie promovierte in dem Fach 1991 mit einer rechtshistorischen Studie[1] und legte 1993 in Stuttgart das Zweite Staatsexamen ab. Seit 1993 ist sie Richterin in Berlin, bis zu ihrem Einzug in den Bundestag 2017 war sie am Landgericht Berlin. Im April 2013 trat sie in die AfD ein. Von 2015 bis 2017 war sie stellvertretende Vorsitzende des AfD-Bezirksverbandes Steglitz-Zehlendorf. Im März 2017 wurde sie auf dem Landesparteitag auf Platz 4 der Berliner Landesliste für den Bundestag gewählt. Eines der politischen Themen ihrer Bewerbungsrede war die Verteilung der Steuerlast in Deutschland. Zu ihren politischen Positionen wollte sich die heutige Bundestagsabgeordnete im Wahlkampf nicht äußern, da für Richter das Mäßigungsgebot gelte. Sie könne dann etwas zu ihren Positionen sagen, wenn ihr Richteramt ruhe. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Birgit_Malsack-Winkemann. 13.10.2022:
Richterdienstgericht: Keine Zurruhesetzung einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten der AfD (Nr. 41/2022). Pressemitteilung vom 13.10.2022. Die Zurruhesetzung einer Richterin darf nicht auf ihre Äußerungen als Abgeordnete im Plenum des Deutschen Bundestags gestützt werden. Mit dieser Begründung hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin, seit 1996 als Richterin auf Lebenszeit im Dienst des Landes Berlin, ist Mitglied der AfD. Sie wurde 2017 über deren Landesliste als Abgeordnete für den 19. Deutschen Bundestag gewählt. Nach Beendigung des Bundestagsmandats kehrte sie im März 2022 auf eigenen Antrag an ihr bisheriges Gericht zurück. Die Senatsverwaltung beantragte im Mai 2022 bei dem Richterdienstgericht, die Versetzung der Richterin in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege für zulässig zu erklären. Eine Analyse insbesondere ihrer Debattenbeiträge im Deutschen Bundestag ergebe, dass sie eine „völkische Gesellschaftsordnung mit einem ethnokulturell homogenen Staatsvolk“ propagiere. Bestätigung finde dies auch in Facebook-Beiträgen und Tweets. In der Öffentlichkeit sei hierdurch der Eindruck entstanden, die Antragsgegnerin werde künftig ihrer Pflicht zur unvoreingenommenen Rechtsprechung nicht gerecht werden. Das Dienstgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Versetzung einer Richterin in den Ruhestand setze eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege voraus, die sich hier nicht feststellen lasse. Die Maßnahme komme nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, weil hierin ein Eingriff in den Grundsatz der Unversetzbarkeit als Ausfluss der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit liege. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person der Richterin müsse in einem so hohen Maße Schaden genommen haben, dass deren Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheine; durch ein Verbleiben im Amt müsse zudem das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Justiz beeinträchtigt sein. Hierfür lägen keine hinreichenden Tatsachen vor. Die Äußerungen der Antragsgegnerin im Deutschen Bundestag müssten bei der Bewertung von vornherein außer Betracht bleiben. Nach dem Grundgesetz dürften Abgeordnete nämlich zu keiner Zeit wegen einer Äußerung im Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Dieser verfassungsrechtliche Schutz vor Verfolgung bleibe nach Ablauf des Mandats erhalten und erstrecke sich auch auf das Zurruhesetzungsverfahren. Etwas anderes gelte zwar für außerparlamentarisches Verhalten einer Abgeordneten, das Zweifel am Einstehen für die freiheitliche demokratischen Grundordnung erwecke. Allein die Mitgliedschaft der Antragsgegnerin in der AfD lasse solche Rückschlüsse nicht zu. Im konkreten Fall reichten darüber hinaus auch weder die Äußerungen der Antragsgegnerin auf Facebook und Twitter hierfür aus noch die Existenz von Fotografien, welche die Richterin mit Angehörigen des sog. Flügels der Partei zeigten. Gegen das Urteil kann Berufung zum Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. *Urteil des Richterdienstgerichts des Landes Berlin vom 13. Oktober 2022 (DG 1/22) - https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1254406.php. 07.12.2022: "Es ist der bisher größte Schlag gegen die Szene der sogenannten Reichsbürger: Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern sind am frühen Mittwochmorgen gegen mutmaßliche Mitglieder einer Gruppierung vorgegangen, die einen gewaltsamen Umsturz des politischen Systems der Bundesrepublik geplant haben soll. ... Zu den durchsuchten Objekten gehörten auch die Wohnräume der einstigen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Reporter von WELT beobachteten, wie Spezialeinsatzkräfte gegen 6 Uhr morgens vor dem Reihenhaus im Berliner Villenviertel Wannsee anrückten und die Eingangstür mit einer Ramme durchbrachen. Malsack-Winkemann wurde festgenommen und mit einem Konvoi des Bundeskriminalamtes weggefahren. Die studierte Juristin ist Mitglied der AfD und gehörte für ihre Partei von 2017 bis 2021 dem Bundestag an. Beobachter rechneten sie dem als extremistisch geltenden „Flügel“ der Partei zu. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag kehrte sie als Richterin an das Berliner Landgericht zurück. Die Berliner Justizsenatorin, Lena Kreck (Linke), beantragte im Juni dieses Jahres, die 58-Jährige wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag jedoch zurück. In den von der Reichsbürger-Gruppe für die Zeit nach dem Umsturz geplanten „verwaltungsähnlichen Strukturen“ sollte Malsack-Winkemann laut Mitteilung des Generalbundesanwaltes für den Bereich Justiz verantwortlich sein. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242538041/Razzia-gegen-Reichsbuerger-Prinz-Heinrich-als-Raedelsfuehrer-verhaftet.html. 07.12.2022: "Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann ist am Mittwoch festgenommen worden. Ihre Festnahme war Teil eines Schlags der Sicherheitsbehörden gegen ein rechtsextremes Netzwerk. Für die Polizei war es eine der größten Razzien in der Geschichte der Bundesrepublik: Mehr als 3000 Beamte waren daran beteiligt und nahmen 25 Personen fest. Sie sollen den gewaltsamen Sturz der Regierung geplant haben. ... Tatsächlich ist Malsack-Winkemann ihrer Aufgabe im Parlament nachgekommen, auch wenn sie immer wieder auf öffentlichen Bildern mit Mitgliedern des als rechtsextrem geltenden AfD-„Flügels“ auftauchte. „Verboten ist das nicht“, befand der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier im Oktober. Vor allem, wenn es um Kollegen im Bundestag gehe, sagte Malsack-Winkemann. Da bleibe wenig Angriffsfläche, musste der Richter eingestehen, wenn man die Redefreiheit im Bundestag nicht einschränken wolle. Denn egal, was die Politikerin im Bundestag gesagt hat – laut Artikel 46 des Grundgesetzes ist das vor Gericht nicht verwertbar: Demnach darf kein Abgeordneter aufgrund seiner Rede gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. ..." - https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wer-ist-die-richterin-und-ehemalige-afd-abgeordnete-birgit-malsack-winkemann-li.295209. 07.12.2022: "Birgit Malsack-Winkemann scheidet als Richterin am Landgericht Berlin aus. Das teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte WELT mit. Die ehemalige AfD-Abgeordnete und Richterin Malsack-Winkemann wurde am Mittwoch unter dem Verdacht festgenommen, als Mitglied einer rechtsextremen Terrorgruppe einen Umsturz und einen Anschlag gegen den Reichstag geplant zu haben. Malsack-Winkemann war als Richterin am Landgericht Berlin tätig. Bis zum Mittwoch war sie Beisitzerin der Zivilkammer 19a des Landgerichts Berlin. Die Kammer hat eine Spezialzuständigkeit für zivilrechtliche Bausachen. Aufgrund einer Eilverfügung des Präsidenten des Landgerichts vom Mittwoch sei der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts dahingehend geändert worden, dass Malsack-Winkemann am Landgericht aus der Kammer 19a ausscheidet, teilte die Sprecherin mit. ... Zuvor hatte das Richterdienstgericht des Landes Berlin einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung zurückgewiesen, die Richterin in den Ruhestand zu versetzen. „Das Verfahren vor dem Dienstgericht ist mit dem Urteil vom 13. Oktober 2022 zunächst abgeschlossen und wird vom Dienstgericht inhaltlich nicht noch einmal überprüft“, teilte eine Sprecherin mit." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242553091/Birgit-Malsack-Winkemann-Ex-AfD-Abgeordnete-scheidet-nach-Razzia-als-Richterin-aus.html. 08.12.2022: "Gegen die verhaftete Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann läuft ein Disziplinarverfahren. Dies habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag dem RBB-Inforadio. Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei. Für die Richterin werde es nun „physisch schwierig“ sein, ihrem Beruf nachzugehen, sagte Senatorin Kreck. Sie wiederholte, dass die Senatsverwaltung alle Instrumente nutzen werde, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst „zu entfernen“. Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, sagte Kreck. So sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242563501/Reichsbuerger-Razzia-50-Waffenfunde-und-weitere-Beschuldigte.html?source=puerto-reco-2_ABC-V16.2.C_evergreen_limited_pool

Dr. Matthias Manthei (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Greifswald (ab 19.12.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2003 als Richter am Amtsgericht Greifswald aufgeführt. Amtsgericht Greifswald - GVP 01.01.2015, 01.01.2016: Familiensachen: - Abteilung 62. 23.09.2014: "Die Abgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD) haben im Kreistag von Vorpommern-Greifswald mehreren Anträgen der rechtsextremen NPD zugestimmt und die rechtsextreme Partei bei Forderungen gegen die Asylpolitik des Kreises unterstützt. Das bestätigte AfD-Landessprecher Matthias Manthei, der für die junge Partei im Greifswalder Kreistag sitzt. ..." - http://www.svz.de/mv-uebersicht/mv-politik/afd-unterstuetzt-im-kreistag-die-npd-id7760306.html. Wie ist das eigentlich mit der AfD und den GEZ-Zwangsgebühren, welche Positionen nimmt Richter Mathei dazu ein? Ist es rechtens die Zwangsabgabe zu verweigeren, gar ein Akt der Notwehr oder sollte jede/r Bürger/in brav zahlen und sich abends den 127. Tatort reinschlürfen, da der ja nun schon bezahlt ist und was bezahlt ist, muss auch gegessen werden. 05.04.2016 - die GEZ hat wieder mal erbarmungslos zugeschlagen - http://www.welt.de/politik/deutschland/article154004641/Von-Storch-beklagt-Konto-Pfaendung-durch-die-GEZ.html. 04.09.2016: auf Platz 2 der Landesliste der AFD Mecklenburg-Vorpommern. http://www.afd-mv.de/landtagswahl-2016/unsere-liste/. https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Manthei. 62 F 121/10 - Trennungsunterhalt Manfred Theißen. Amtsgericht Greifswald - 62 F 189/14 - Beschluss vom 16.09.2014: "1. Der Antragsgegner wird verpflichtet folgende Internetseiten abzuschalten und keine vergleichbaren neuen Seiten zu veröffentlichen: http://gerechtigkeit-fuer-manfred-theissen.de/index.html ... . 2. Es wird festgestellt, dass die Inhalte, auf den unter 1. genannten Internetseiten kindeswohlgefährend und deshalb rechtswidrig sind. ...". 2016: Landtagsabgeordneter der AfD - https://www.landtag-mv.de/landtag/abgeordnete/manthei-matthias.html

Roman Reusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (ab 30.01.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ab 30.01.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. 23.01.2008: "Oberstaatsanwalt Ingo Kühn übernimmt am Montag die Leitung der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft. Der 45-jährige Jurist löst Oberstaatsanwalt Roman Reusch ab.“ - http://www.tagesspiegel.de/berlin/staatsanwalt-roman-reusch-abgesetzt/1147162.html. Berliner Zeitung - 25.04.2016: "In Berlin ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob ein Staatsanwalt der dem AfD-Landesvorstand Brandenburg angehört zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert werden dürfte." http://www.afd-brandenburg.de/vorstand/. Wie ist das eigentlich mit der AfD und den GEZ-Zwangsgebühren, welche Posititionen nimmt Richter Mathei dazu ein? Ist es rechtens die Zwangsabgabe zu verweigeren, gar ein Akt der Notwehr oder sollte jede/r Bürger/in brav zahlen und sich abend den 127. Tatort reinschlürfen, da der ja nun schon bezahlt ist und was bezahlt ist, muss auch gegessen werden. 05.04.2016 - die GEZ hat wieder mal erbarumgslos zugeschlagen - http://www.welt.de/politik/deutschland/article154004641/Von-Storch-beklagt-Konto-Pfaendung-durch-die-GEZ.html  

Thomas Seitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg (ab 07.01.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.09.1996 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.06.2000 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 09.06.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz  2016 ab 07.01.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz  2018 un d2020 ab 07.01.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - beurlaubt - aufgeführt. 02.08.2016: "Gegen den Freiburger Staatsanwalt und AfD-Politiker Thomas Seitz ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg. ... Seitz hatte bei der Landtagswahl im März 2016 erfolglos im Wahlkreis Lahr für die AfD kandidiert. Im Zuge des Wahlkampfes wurde er unter anderem für Äußerungen auf seiner Facebook-Seite kritisiert. So bezeichnete er beispielsweise SPD, Grüne und Linke als "linke Verräterbande" und Flüchtlinge als "Invasoren". Die Bundesregierung bezichtigte er, "ihr Land verraten" zu haben. ... . Das Justizministerium Baden-Württemberg räumte zwischenzeitlich ein, dass Seitz seit Herbst 2015 unter Beobachtung stehe. Seitz ist Mitglied im Bundesschiedsgericht der AfD, das unter anderem auch für Parteiausschlussverfahren zuständig ist." - http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/verfahren-gegen-staatsanwalt-und-afd-politiker-thomas-seitz-eingeleitet--125651730.html. 19.09.2017: "AfD-Extreme auf dem Weg nach Berlin ... Thomas Seitz (50, Staatsanwalt), Listenplatz 5: Gegen den Freiburger Staatsanwalt mit Zuständigkeit für Verkehrsdelikte läuft seit Juli 2016 ein Disziplinarverfahren, das inzwischen beim Justizministerium in Stuttgart liegt. Seitz hatte im Landtagswahlkampf die Politik der Bundeskanzlerin als „Auftakt zur Vernichtung des deutschen Volkes“ bezeichnet und andere Politiker als „erbärmliche Systemlinge“. Geprüft wird, ob er damit gegen das für Beamte geltende Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen hat. Seitz ist Anhänger Björn Höckes. ..." - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundestagswahl-afd-extreme-auf-dem-weg-nach-berlin.45f660e9-d839-4d9d-8d93-db8f42f8fcb0.html. 19.11.2020: "Die Richterin, die AfD und die Frage nach dem „Prüffall“... Den Verweis im ersten Disziplinarverfahren hat Amtsrichterin Kutscher nach einem erfolglosen Widerspruch beim Oberlandesgericht Dresden akzeptiert. ... Dass ein so radikaler Schritt rechtlich möglich ist, beweist der in erster Instanz gebilligte Rauswurf des Freiburger Staatsanwalts und heutigen AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz wegen rechtsextremer Äußerungen. Seine völkisch-nationalistischen Ausfälle waren allerdings erheblich radikaler als Kutschers rechtspopulistische Polemiken."  - https://www.welt.de/debatte/kommentare/article220085232/Die-Richterin-die-AfD-und-die-Frage-nach-dem-Prueffall.html. 30.06.2021: "Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Er wurde durch ein am Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aus dem Dienst entfernt. Der Gerichtshof wies damit eine Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2018 zurück. Seitz hat nach Überzeugung der Richter mehrfach und fortwährend Kernpflichten als Beamter etwa zu Verfassungstreue, Neutralität und Mäßigung verletzt. Durch eine Vielzahl von Internetveröffentlichungen sei das Vertrauen des Landes als Dienstherr und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine Amtsführung „vollständig und endgültig zerstört“, hieß es in der Begründung. ..." - https://www.rnd.de/politik/gericht-verbietet-afd-politiker-seitz-dienst-als-staatsanwalt-XHW3ELODSTP2HFOIFVHSHBUAEM.html

 

 

 

Rückwärts oft, Vorwärts selten

Auch wenn die Afd in weiten Teilen eine rückwärtsgewandte Partei ist, die sich, sollte sie eines Tages mit Hilfe der etablierten Staatsparteien und deren teils dummdreister Politik an die Macht schwingen, eines muss man ihr lassen, ihr kritisches Verhältnis zur GEZ-Zwangsabgabe.

Bekanntlich muss ja jeder Wohnungsinhaber oder Inhaber von Geschäftsräumen die GEZ-Zwangsabgabe zahlen, auch wenn er gar kein Staatsfernsehen guckt und schon gar nicht kann der das Staatsfernsehen zwei mal zur selben Zeit gucken, in seinen Geschäftsräumen und in seiner Wohnung.

Und dann noch die Frechheit des Staates und der im Bundetag vetretenen Blockparteien CDU, SPD, Die Linke, FDP und Grüne, die Zwangsabgabe nicht je Person zu erheben, sondern je Haushalt, bzw. Geschäftsraum. Das heißt ein Alleinstehender zahlt das selbe wie eine Familie mit zwei Erwachsenen und vier Kindern. Nächtens müssen Alleinstehende auch noch Luftsteuer bezahlen, damit sie atmen dürfen.

Da müssen die Blockparteien sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diesem obskuren Parteizirkus schwindet und diese  sich lieber politischen Außenseitern zuwenden, wo der Mief noch nicht völlig außer Kontrolle geraten erscheint.

Allerdings muss man vermuten, dass die AfD-Mitglieder die auch als Richter tätig sind, sicher auch die Leute einsperren lassen würden, die sich weigern die GEZ-Zwangsabgabe zu bezahlen.

Und man darf propzeihen, wenn die AfD erst mal in den Rundfunk- und Fernsehbeiräten sitzt, also am Futternapf, wird sie plötzlich entdecken, dass so eine Staatsfernsehen doch eine recht feine Sache ist. Man denke nur an den großen Förderer des Staatsrundfunkes Adolf Hitler, vermutlich hat der  - taktisch klurg - keine Zwangsabgabe für die kollektive Volksverdummung via Goebbelsschnauze verlangt.

 

 

 

Politaktivistin 61 Tage in Haft wegen Verweigerung der Zwangsabgabe für das bundesdeutsche Staatsfernsehen 

Die Bundesrepublik Deutschland ist ja angeblich ein Staat der Demokratie und der Menschenwürde. Verhältnisse wie in der DDR, wo politische Gefangene im Gelben Elend in Bautzen in Haft einsaßen, gibt es angeblich nicht. Doch die Realität ist anders. Wer sich zum Beispiel in der BRD weigert die Zwangsabgabe für das Staatsfernsehen zu bezahlen, der kommt früher oder später in Haft. Wenn dann noch von deutschen Politikern mit nackten Finger auf die Türkei verwiesen wird, in der Menschenrechte missachtet werden, dann ist das schon Heuchelei übelsten Grades, solches kannte man früher nur von katholischen Priestern, die öffentlich Wasser predigten und heimlich Wein tranken.

Und wenn dann noch das Bundesverwaltungsgericht die staatlich verordnete Zwangsabgabe und Wegelagerei als Rechtens erklärt 

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21 

dann muss man sich nicht wundern, wenn die Leute scharenweise die AFD wählen und man weiß, dass man mit Sicherheit nicht in dem Land lebt, in dem ein freier Mensch gerne leben möchte und eine Richterschaft vorgesetzt bekommen hat, die sich eher dem Grundsatz "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", als dem Grundsatz von Artikel 1 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verpflichtet sieht.

Weiter so liebe staatsfixierte Blockparteien CDU, Die Linke, CSU, SPD und Grüne - wie sage doch Walter Ulbricht so schön: 1945 standen wir einen Schritt vor dem Abgrund, heute sind wir zwei Schritte weiter.

 

 

 

Verweigerter Rundfunkbeitrag: "GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen

Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend zurückzog. 

Seit dem 4. Februar saß eine Thüringerin in Erzwingungshaft, weil sie sich weigerte, die GEZ-Gebühren zu bezahlen. Nun ist die 46-Jährige wieder auf freiem Fuß, wie das Frauengefängnis in Chemnitz mitteilte.

Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Der Grund für diese Kehrtwende ist nicht bekannt. Der Haftbefehl sei am Montag aufgehoben worden, sagte Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. "Für uns ist das Verfahren damit zu Ende."

Die Frau aus dem thüringischen Geisa besitzt weder Fernseher noch Radio. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Die "Welt am Sonntag" hatte ihren Fall bekannt gemacht.

Mahnverfahren könnte von vorn beginnen

Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.

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Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

In sozialen Netzwerken solidarisierten sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der "GEZ-Rebellin", die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gez-gebuehren-nicht-bezahlt-frau-nach-zwei-monaten-aus-gefaengnis-entlassen-a-1085585.html

 

 

 


 

 

 

Vorwurf der Volksverhetzung – AfD-Politiker Höcke muss vor Gericht

07.02.2024

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke muss sich in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Gegen den 51-Jährigen wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an.

Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem er eine Gewalttat in Ludwigshafen kommentierte. Höcke schrieb dazu unter anderem: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“ In Ludwigshafen hatte ein Mann aus Somalia zwei Männer erstochen.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article249969360/Vorwurf-der-Volksverhetzung-AfD-Politiker-Hoecke-muss-vor-Gericht.html

 

 

Kommentar:

Volksverhetzung, der Begriff klingt wie Nazisprech. Aber die westdeutsche Justiz ist nach 1945 ja voll im nationalsozialistischen Sumpf groß geworden, kein Wunder wenn Nazisprech noch heute ungeniert verwendet wird. Viele der Richter und Staatsanwälte in der BRD waren schon in der NS-Zeit als Juristen tätig und haben Unrecht gesprochen und an Mord und Totschlag mitgewirkt.

 

 

 


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