Amtsdeutsch


 

 

 

 

Rechtswahrende Mitteilung gem. § 91 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

 

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß Ihr Sohn Felix Armdran, geb. ..., ab dem ... Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes erhalten wird.

Sie gehören zu den in den §§ 1601 ff. des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezeichneten Verwandten, die vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, Unterhalt zu gewähren.

Diese Mitteilung hat nach § 91 Abs. 3 BSHG die Wirkung, daß Sie als Unterhaltsverpflichteter, außer unter den Voraussetzungen des Bürgerlichen Rechts, auch für die Vergangenheit von mir in Anspruch genommen werden können.

Mit freundlichen Grüssen

 

Im Auftrage

 

 

Schimmelpfennig

 

 

Alles verstanden? Wenn nicht, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Und im übrigen: Wissen ist Macht.

Philipp, 22.08.01.


zurück