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Amtsgericht Schlitz
Ehemaliges Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Gießen
Amtsgericht Schlitz
ehemaliges Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Gießen
Übersicht: Oberlandesgerichtsbezirke 1871-1945
Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt 1894 u. 1927
Präsident:
(1880-1884) G. Kempff
(1885-1892) J. Görz
(1894-1900) L. Knorr
(1901-1905) F. Conradi
(1906-1909) Lippold
(1911-1916) G. Kullmann
(1917-1923) Dr. G. Best
(1924-1927) Dr. L. Lang
(1928-1932) Dr. F. Stein
Staatsanwaltschaft:
(1880-1884) O. Becker, Oberstaatsanwalt
(1885-1901) P. Schlippe, Oberstaatsanwalt
(1903-1923) Dr. K. Preetorius, Generalstaatsanwalt
(1924-1928) Hofmann, Generalstaatsanwalt
(1930-1932) F. Hoos, Generalstaatsanwalt
1. Landgericht Darmstadt
Amtsgerichte in:
Beerfelden
Darmstadt I. u. II.
Fürth im Odenwald
Gernsheim
Großgerau
Groß-Umstadt (Kreis Dieburg)
Hirschhorn
Höchst i. Odenwald (Kreis Erbach)
Langen
Lorsch
Michelstadt (nur 1894)
Offenbach
Reichelsheim
Reinheim
Seligenstadt
Wald-Michelbach
Wimpfen (Kreis Bergstraße)
Zwingenberg
2. Landgericht Gießen
Amtsgerichte in:
Alsfeld
Altenstadt
Bad Nauheim
Büdingen
Butzbach (nur 1894)
Friedberg
Gießen
Grünberg
Herbstein
Homberg a. d. Ohm
Hungen
Laubach
Lauterbach
Lich
Nidda
Ortenberg
Schlitz
Schotten
Ulrichstein
Vilbel
3. Landgericht Mainz
Amtsgerichte in:
Alzey
Bingen
Mainz
Niederolm
Oberingelheim
Oppenheim
Osthofen
Pfeddersheim
Wöllstein
Worms
Wörrstadt
Quellen:
Gothaischer Genealogischer Hofkalender nebst diplomatisch-statistischem Jahrbuch. Hundertzweiunddreißigster Jahrgang 1895. Gotha, 1895.
Gothaisches Jahrbuch für Diplomatie, Verwaltung und Wirtschaft. Hundertdreiundsechzigster Jahrgang 1926. Gotha, 1926.
Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs. Ein geographisch-statistisches Nachschlagebuch für deutsche Landeskunde. Dritte, neu bearbeitete und vermehrte Auflage von Wilhelm Keil. Leipzig, 1894.
Das Ortsbuch für das Deutsche Reich. Herausgegeben in Verbindung mit der Deutschen Reichsbahn und Deutschen Reichspost. Berlin, 1927.
www.verwaltungsgeschichte.de Homepage Deutsche Verwaltungsgeschichte 1871 - 1990 © 2006 by Dr. Michael Rademacher M.A.
http://www.verwaltungsgeschichte.de/olg_darmstadt.html
Karl Sack (* 9. Juni 1896 in Bosenheim, heute zu Bad Kreuznach; † 9. April 1945 im KZ Flossenbürg) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer.
Nach einer Tätigkeit als Amtsrichter wechselte Karl Sack 1934 zur Militärgerichtsbarkeit. Er stieg dort bis zum Richter am Reichskriegsgericht auf. In dieser Funktion war er mit dem Verfahren gegen den von der Gestapo der Homosexualität beschuldigten Chef der Heeresleitung Werner von Fritsch befasst und konnte belegen, dass die erhobenen Anschuldigungen ohne Grundlage waren. 1942 wurde Karl Sack Chef der gesamten Heeresjustiz.
Während des 2. Weltkriegs kam Karl Sack in Kontakt zu den Widerstandskreisen der Abwehr (Nachrichtendienst) und des Militärs. Die Verschwörer des 20. Juli 1944, in deren Pläne er eingeweiht war, hatten ihn bei einem Gelingen des Umsturzes als Reichsjustizminister vorgesehen. Nach dem Scheitern des Attentats und des Umsturzversuchs wurde Karl Sack am 9. August 1944 verhaftet, in den letzten Kriegstagen in einem Standgerichtsverfahren ohne rechtsstaatliche Mindeststandards zum Tode verurteilt und schließlich erhängt.
Im Jahre 1984 wurde Karl Sack durch Anbringung einer Bronzetafel im ehemaligen Reichskriegsgericht in Berlin-Charlottenburg als Widerstandskämpfer geehrt. Diese Ehrung war heftig umstritten, weil er eine weitreichende Auslegung des Straftatbestands der Fahnenflucht befürwortete, die zu nicht wenigen Todesurteilen geführt haben dürfte.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Sack
Karl Sack studierte nach seinem Abitur am 18. Februar 1914 ein Jahr Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, bevor er am 7. August 1914 als Kriegsfreiwilliger in das Infanterie-Regiment 168 eintrat. Bis 1916 war er an der Ostfront im Einsatz, 1917 - 1918 in Frankreich. Neben beiden Stufen des Eisernen Kreuzes wurde er mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille und dem Goldenen Verwundetenabzeichen ausgezeichnet. Am 22. September 1918 wurde er als Leutnant der Reserve aus dem Wehrdienst entlassen. Er studierte wieder Rechtswissenschaften und machte 1922 sein Examen zum Gerichtsassessor. Er wurde Hilfs-Richter beim Amtsgericht Gießen und beim Amtsgericht Ober-Ingelheim. Im Februar 1926 wurde er an das Amtsgericht Schlitz versetzt und dort zwei Monate später zum Oberamtsrichter ernannt. 1927 trat Sack der Deutschen Volkspartei bei. Im Dezember 1940 wurde Sack zum Landgerichtsrat in Mainz ernannt. Durch die zunehmende Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit durch die neuen Machthaber der NSDAP bewarb sich Sack bei der Wehrmachtsjustiz. Am 1. Oktober 1934 wurde er eingestellt und 1935 Kriegsgerichtsrat. Bereits ein Jahr später wurde er Oberkriegsgerichtsrat, 1937 Ministerialrat und bereits im Januar 1938 Reichskriegsgerichtsrat. Er wurde dem Senat für Hoch- und Landesverratssachen zugeteilt. Während der Bromberg-Fritsch-Affäre ermittelte Sack in diesen Fällen und verteidigte den Generaloberst Fritsch, was zum Beweis dessen Unschuld führte. Die Affäre hatte für Karl Sack zwei grundlegende Auswirkungen: Er entschloß sich, der Opposition gegen die Nazis beizutreten und er hatte sich mächtige Feinde bei der Gestapo gemacht. Im November 1939 wurde er auf eigenen Wunsch als Rechtsberater zur Heeresgruppe Rundstedt versetzt. Ende August 1941 kehrte er nach Berlin zurück und wurde Gruppenleiter in der Wehrmachtsrechtsabteilung. Am 1. Oktober 1942 wurde er zum Chef der Heeresrechtsabteilung im OKH. Damit wurde er oberster Fachvorgesetzter aller Heeresrichter. Bis zur Ernennung zum Ministerialdirektor im OKH am 12. Dezember 1942 trug er die Bezeichnung "Chefrichter des Heeres". Am 1. Mai 1944 wurde er zum Generalstabsrichter befördert. Seine Stellung verschaffte ihm intime Kenntnisse des NS-Gewaltsystems, aber er erfuhr auch deutlich die Grenzen seiner Einwirkungsmöglichkeiten mit rechtsstaatlichen Mitteln. So reifte in ihm die Erkenntnis, daß nur durch eine gewaltsame Beseitigung Hitlers Abhilfe möglich war. Bei den damaligen Verhältnissen mußte er bisweilen ungewöhnliche Mittel anwenden, um ein parteilich angeordnetes Urteil abzuwenden oder seine Vollziehung auszusetzen. So ließ er Akten verschwinden oder verzögert behandeln. Karl Sack gehörte dem Kreis der Verschwörer vom 20. Juli 1944 an. Nach den Planungen der Widerständler sollte Sack nach dem gelungenen Attentat mit der Leitung des gesamten Justizwesens im Reich beauftragt werden. Als das Attentat mißlang, fielen der Gestapo entsprechende Unterlagen in die Hände. Am 8. September 1944 wurde Karl Sack verhaftet. Durch ein Standgericht der SS wurde er zusammen mit Oster, Canaris und anderen Widerständlern zum Tode verurteilt und am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg gehängt.
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/SackK-R.htm