Antidiskriminierung
Ist Baden-Württembergs Antisemitismus-Beauftragter antisemitisch? Ja! Zumindest
darf das behauptet werden
VERÖFFENTLICHT AM 28. Okt 2022
Von Kai Rebmann
Man kann es sich nicht ausdenken. Dr. Michael Blume ist seit März 2018 der
offizielle Antisemitismus-Beauftragte der von Ministerpräsident Winfried
Kretschmann (Grüne) angeführten Landesregierung von Baden-Württemberg. Problem:
Der Religions- und Politikwissenschaftler aus dem Ländle vertritt offenbar nur
allzu oft selbst antisemitische Positionen. Das behauptet zumindest der
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Und das darf er auch. Sagt wiederum das
Landgericht Hamburg. Doch was ist eigentlich passiert?
Blume und Steinhöfel liegen sich schon seit längerer Zeit in den Haaren, im
konkret vorliegenden Fall ging es jedoch um einen vergleichsweise aktuellen
Tweet vom 30. September 2022. Der Hamburger Jurist stellt darin fest:
„Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen
Antisemitismusbeauftragten. Wir erinnern uns auch, dass der Ministerpräsident
ein Fan von Waschlappen ist.“ Darunter hat Steinhöfel eine Collage mit mehreren
Schlagzeilen zusammengestellt, in denen Blume mehr oder weniger direkt mit
Antisemitismus bzw. entsprechenden Äußerungen in Verbindung gebracht wird. Unter
den zitierten Medien befindet sich mit der „Tagesschau“ auch mindestens eine
Instanz, die jeder kritischen Berichterstattung über die Regierung und deren
Mitarbeiter absolut unverdächtig ist.
Twitter hat den Beitrag daraufhin gelöscht, wodurch sich Steinhöfel um sein
Recht auf Meinungsfreiheit gebracht sah. Per einstweiliger Verfügung hat das
Landgericht Hamburg jetzt entschieden, dass der Tweet wiederhergestellt werden
muss, da die Bezeichnung „antisemitisch“ in diesem Zusammenhang zulässig sei.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass es sich bei diesem Text um eine
„zwar scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“ handele. Die Richter gehen
in der Urteilsbegründung davon aus, dass es „hinreichende Anknüpfungstatsachen“
gebe, die eine solche Behauptung rechtfertigen. Im Klartext: Das Gericht hat
nicht festgestellt oder gesagt, dass Dr. Michael Blume „antisemitisch“ ist, aber
es darf straffrei behauptet werden.
Vorwürfe gegen Blume sind nicht neu
Schon alleine die Tatsache, dass der Antisemitismus-Beauftragte nach wie vor im
Amt ist, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung in Stuttgart. Die Liste
der Vorwürfe gegen Blume ist lang, so dass der Mann für dieses Amt in etwa
dieselbe Eignung mitbringt wie Ferda Ataman für jenes der
Antidiskriminierungs-Beauftragten der Bundesregierung. Vom
Simon-Wiesenthal-Center in Los Angeles wurde Blume zum „Antisemiten des Jahres“
gekürt. Verdient hatte sich der Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg
diesen „Titel“ unter anderem damit, dass er Zionisten mit Nazis verglichen hat,
wie die Tagesschau berichtete. Weiter verwies Steinhöfel in dem betreffenden
Tweet auf die „Jüdische Rundschau“, die Blume beschuldigte, in einem Interview
mit dem „Deutschlandfunk“ von „rechtsextremen Menschen in jüdischen Gemeinden“
gesprochen zu haben. Laut „Jerusalem Post“ soll Blume darüber hinaus den General
Orde Wingate, der in den 1930er-Jahren während des britischen Mandats in
Palästina gewirkt hat, als „Kriegsverbrecher“ bezeichnet haben.
Diese und weitere Vorwürfe gegen Dr. Michael Blume wurden nicht von Joachim
Steinhöfel erhoben. Der Rechtsanwalt hat diese lediglich zitiert bzw.
wiedergegeben. Und wie Steinhöfel, so scheint auch das Gericht zu der
Überzeugung gekommen zu sein, dass diese Vorwürfe zutreffen oder zumindest nicht
ausgeschlossen werden können. Solche Aussagen dann als „antisemitisch“ zu
bezeichnen, liegt in der Folge praktisch auf der Hand. Oder wie sollte man so
etwas sonst nennen? Nicht einfacher wird es natürlich, wenn solche Aussagen und
Vergleiche vom Antisemitismus-Beauftragten einer deutschen Landesregierung
getätigt werden. Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass sich dieses
Mal nicht Steinhöfel und Blume vor Gericht gegenüberstanden. Der
Antisemitismus-Beauftragte aus dem Südwesten war nicht einmal
Verfahrensbeteiligter, da sich die Klage Steinhöfels gegen Twitter richtete, das
seinen Tweet gelöscht hatte.
Ist ein antisemitischer Antisemitismus-Beauftragter noch haltbar?
Blume selbst kam vor Gericht überhaupt nicht zu Wort und konnte sich zu dem
Richterspruch aus Hamburg daher nur in den Medien äußern. In der „Welt“ hielt er
die Entscheidung „schon bei schneller Übersicht für sachlich falsch“. Weiter
beklagte Blume, er habe „als Beauftragter gegen Antisemitismus mit der
bundesdeutschen Justiz bisweilen durchwachsene Erfahrungen gemacht“. In der Tat
ist dies nicht die erste juristische Pleite, die der Politikwissenschaftler
gegen Joachim Steinhöfel kassierte. So wurde dem Antisemitismus-Beauftragten
unter anderem untersagt, Steinhöfel als „szenebekannten Rechts-Anwalt“ zu
bezeichnen. Ebenso wurde Blume verboten zu behaupten, die „Achse des Guten“, für
die Steinhöfel regelmäßig Gastbeiträge schreibt, bediene „rassistische und
demokratiefeindliche Positionen“.
Als Antisemitismus-Beauftragter ist Dr. Michael Blume direkt dem
Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann unterstellt. Der grüne
Waschlappen-Fetischist wird sich nun ernsthafte Gedanken über die Zukunft und
vor allem die Besetzung dieses Amtes machen müssen. Kein Geringerer als Blume
selbst wird auf der Homepage des Staatsministeriums wie folgt zitiert:
„Antisemitismus ist nicht irgendein Verschwörungsglauben, sondern er bedroht die
Grundlagen jeder friedlichen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung.“ Dem
ist nichts mehr hinzuzufügen. Jetzt liegt es nur noch an der Landesregierung
oder Blume selbst, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder,
nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen
unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden
können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt
einen eigenen Blog.
https://reitschuster.de/post/ist-baden-wuerttembergs-antisemitismus-beauftragter-antisemitisch-ja/
„Oben ohne“ auf dem Wasserspielplatz: Berliner Gericht prüft heute Klage
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14.9.2022
Der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz.
beschäftigt heute (10.00 Uhr) das Landgericht Berlin. Die betroffene Frau
verlangt mit der Zivilklage eine angemessene Entschädigung nach dem
Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG). Ihr Fall ist die wohl
bislang prominenteste Beschwerde, die sich auf das Gesetz stützt, das es seit
nun gut zwei Jahren gibt. Berlin ist bislang das einzige Bundesland mit einem
eigenen Antidiskriminierungsgesetz, andere Länder wollen nachziehen. Das Gesetz
soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche
auf Schadenersatz ermöglichen.
Die 38 Jahre alte Klägerin hatte sich im Juni 2021 mit freiem Oberkörper auf dem
Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten. Daraufhin war
sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden,
ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Später wandte sich die
Frau an die Ombudsstelle und klagt nun gegen den Bezirk.
„Ich fand das sehr diskriminierend. Es war unfair“, sagte Klägerin Gabrielle
Lebreton vor dem Prozess vor einer Zivilkammer des Landgerichts.
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