Anwaltsgebühren


 

 

 

Kostenrechner

Zur Berechnung der Kosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen)  

Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Die Kosten des Rechtsstreites trägt gemäß § 91 ZPO die unterliegende Partei.

http://www.ag-minden.nrw.de/infos/Kostenrechner_Hilfen/index.php

 

 

Beispiel:

Streitwert 3.000 €

Kläger hat Anwalt

Beklagter hat Anwalt

 

Anwaltsgebühren       756 €

Auslagenpauschale      40 €

Mehrwertsteuer    127,36 €

Gerichtsgebühren  267,00 €

 

Gesamtkosten   1.190, 36 €

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Das sind die Kosten die z.B. entstehen, wenn einem Elternteil nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wird und zwei Anwälte bei dieser Sauerei mitwirken. Hier verdienen nicht nur die Anwälte, sondern auch der Staat über die Mehrwertsteuer 127,36 €.

Wie man sieht hat der Staat auch ein finanzielles Interesse daran, dass sich die Eltern gegenseitig bekriegen und versuchen, sich gegenseitig ihrer Elternwürde zu berauben. Der Staat als Wegelagerer von Trennungsfamilien. Das kann niemand verwundern, der die Entsorgungsmaschinerie einigermaßen kennt, die vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht als rechtlich zulässig angesehen wird. Ist ja auch kein Wunder, denn die hier eingenommene Mehrwertsteuer, wird für die Finanzierung der Richterstellen an den beiden Bundesgerichten dringend benötigt, denn niemand kann doch ernsthaft verlangen, dass die dortigen Richter zu Hungerlöhnen wie im Wachschutz arbeiten.

 

05.04.2008

 

 

 


 

 

 

 

 

Erstberatungsgebühr:

 

Höchstens 190 Euro (Vergütungsverzeichnis VV 2102)

 

 

 

 


 

 

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG

 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 12. Mai 2004

S. 788 ff

 

 

 

 

 


zurück