Anwaltsgebühren
Kostenrechner
Zur Berechnung der Kosten (Gerichtsgebühren und
gerichtliche Auslagen)
Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Die Kosten des Rechtsstreites trägt gemäß § 91 ZPO die unterliegende Partei.
http://www.ag-minden.nrw.de/infos/Kostenrechner_Hilfen/index.php
Beispiel:
Streitwert 3.000 €
Kläger hat Anwalt
Beklagter hat Anwalt
Anwaltsgebühren 756 €
Auslagenpauschale 40 €
Mehrwertsteuer 127,36 €
Gerichtsgebühren 267,00 €
Gesamtkosten 1.190, 36 €
Kommentar Väternotruf
Das sind die Kosten die z.B. entstehen, wenn einem Elternteil nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wird und zwei Anwälte bei dieser Sauerei mitwirken. Hier verdienen nicht nur die Anwälte, sondern auch der Staat über die Mehrwertsteuer 127,36 €.
Wie man sieht hat der Staat auch ein finanzielles Interesse daran, dass sich die Eltern gegenseitig bekriegen und versuchen, sich gegenseitig ihrer Elternwürde zu berauben. Der Staat als Wegelagerer von Trennungsfamilien. Das kann niemand verwundern, der die Entsorgungsmaschinerie einigermaßen kennt, die vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht als rechtlich zulässig angesehen wird. Ist ja auch kein Wunder, denn die hier eingenommene Mehrwertsteuer, wird für die Finanzierung der Richterstellen an den beiden Bundesgerichten dringend benötigt, denn niemand kann doch ernsthaft verlangen, dass die dortigen Richter zu Hungerlöhnen wie im Wachschutz arbeiten.
05.04.2008
Erstberatungsgebühr:
Höchstens 190 Euro (Vergütungsverzeichnis VV 2102)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 12. Mai 2004
S. 788 ff