Arbeit macht frei

 Ersatzfreiheitsstrafe 


 

 

 

Arbeit macht frei - Torinschrift Konzentrationslager Sachsenhausen

 

 


 

 

Merkblatt für die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch "Freie Arbeit"

 

 

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Merkblatt

über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit

Durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe können für Sie erhebliche Härten entstehen. Diese

können Sie vermeiden, wenn Sie innerhalb einer Woche ab Zustellung dieses Schriftstückes den

Antrag stellen, Ihnen zu gestatten, freie Arbeit zu leisten. Sie können hierzu den anliegenden Antrag

benutzen.

Bei ordnungsgemäßer Arbeit wird die Geldstrafe getilgt. Damit entfällt auch die Vollstreckung der Er-

satzfreiheitsstrafe. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe kann durch sechs Stunden unentgeltlicher, gemein-

nütziger Arbeit getilgt werden. In Ausnahmefällen (Nachtarbeit, Mutter mit Kleinkind, lange Anfahrts-

wege u.Ä.) kann die tägliche Stundenzahl bis auf drei Stunden herabgesetzt werden.

Gemeinnützige Arbeit kann bei privaten, kommunalen, staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen ge-

leistet werden, wie z.B.

freien Wohlfahrtsverbänden, Krankenhäusern, Altenheimen

oder bei Naturschutzorganisationen u.a.

Es wäre hilfreich, wenn Sie selbst eine Einrichtung benennen könnten, bei der Sie tätig werden wol-

len. Sie müssten in diesem Falle den Namen, die Anschrift der Einrichtung mit Telefonnummer und

einen Ansprechpartner angeben.

Nur wenn geeignete Arbeit zur Verfügung steht und Sie zur Leistung dieser Arbeit bereit sind, kann

die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zurückgestellt werden.

Stellen Sie den Antrag auf Ableistung freier Arbeit nicht, müssen sie sich gemäß der anliegenden La-

dung ohne weitere Aufforderung zum Strafantritt einfinden.

 

 

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Ersatzfreiheitsstrafen

Gefängnis statt Geldstrafe - teure Alternative

Dienstag, 14. April 2009 02:45 - Von Hans H. Nibbrig

Auf die beiden Männer, die an einem späten Abend Ende Februar dieses Jahres an seiner Wohnungstür klingelten, hatte Rico W. schon gewartet - seit Monaten.

Der 33-Jährige wusste genau, dass gegen ihn bereits seit November vergangenen Jahres ein Haftbefehl bestand: Rico W. hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt und eine deshalb verhängte Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten. Folgerichtig ließen ihm die beiden Besucher, Zivilfahnder des Landeskriminalamtes, keine Wahl mehr: "Bezahlen oder mitkommen." Rico W. konnte nicht bezahlen und landete erst in der Gefangenensammelstelle der Polizei, am nächsten Morgen dann in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Dort verbrachte er 40 Tage zur Verbüßung seiner Geldstrafe von 1200 Euro, gestückelt in 40 Tagessätze zu je 30 Euro.

Rico W. gehört zu den 3268 Menschen, gegen die die Berliner Justiz im vergangenen Jahr Ersatzfreiheitsstrafen verhängt hat. Das waren etwa 400 mehr als zwei Jahre zuvor und 700 mehr als noch vor fünf Jahren. Die Zahl der Verurteilten, die ins Gefängnis gehen, weil sie ihre Geldstrafen nicht bezahlen konnten, steigt seit Jahren an. Derzeit sitzen in den Berliner Haftanstalten nach Angaben der Senatsjustizverwaltung im Jahresdurchschnitt ständig 1400 "Ersatzfreiheitsstrafler" ein, das sind knapp 30 Prozent aller Inhaftierten.

Aus Armut hinter Gittern?

Von den 3268 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im vergangenen Jahr seien 2820 auch tatsächlich verbüßt worden, sagte Uwe Plessow, Leiter der JVA Plötzensee, gestern. Im Umkehrschluss heißt das, dass gerade mal 448 Verurteilte es im letzten Moment vorgezogen haben, ihre Geldstrafe doch lieber zu bezahlen. Für das Land Berlin hat das angesichts voller Haftanstalten und leerer Kassen unangenehme Folgen: Statt erwarteter Einnahmen aus von den Gerichten verhängten Geldstrafen entstehen zusätzliche Kosten. 80 Euro kostet ein "Ersatzfreiheitsstrafler" pro Hafttag. Im Fall Rico W. hieß das: Statt die gegen ihn verhängten 1200 Euro zu kassieren, entstanden der Justiz für die Haft des 33-Jährigen 3200 Euro Kosten.

Nicht nur derartige Kosten-Nutzen-Rechnungen rufen regelmäßig Kritiker auf den Plan. Liberale Rechtspolitiker und Soziologen führen auch an, es spreche gegen das Funktionieren einer Gesellschaft, wenn Menschen hinter Gittern landeten, weil sie arm seien. Und erst vor wenigen Wochen flammte eine Diskussion auf über die Behandlung von Schwarzfahrern, von denen in Berlin Jahr für Jahr etwa 200 Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Ein Vorschlag lautete, man solle Schwarzfahren einfach nicht mehr verfolgen und den Erwischten, die nicht zahlen können, ihre Geldstrafen einfach erlassen.

Für derartige Vorschläge haben weder Justizsprecher Daniel Abbou, noch die Vorsitzende des "Vereins Berliner Staatsanwälte", Vera Junker, Verständnis. "Wie wollen sie das denen erklären, die brav ihre Monatsmarke kaufen", fragt die Staatsanwältin. Auch Abbou ist sicher: "Das würde kein Berliner verstehen." Der Justizsprecher widerspricht zudem vehement der Behauptung, Menschen kämen nur ins Gefängnis, weil sie arm seien. "Zum einen wird man nicht wegen Geldmangels, sondern wegen der Begehung einer Straftat verurteilt", sagt er. "Und zum anderen bieten wir Menschen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, genügend Alternativen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe." Und dabei, so räumt Abbou ein, zeige sich die Justiz "äußerst milde und entgegenkommend". So werden auch Ratenzahlungen oder gemeinnützige Arbeit als Haftersatz angeboten.

Rico W. hat etwas gelernt: Würde er nochmals verurteilt werden, er würde sich um Ratenzahlungen oder Arbeit bemühen und die getroffenen Vereinbarungen dann auch einhalten. "Knast muss ich ganz bestimmt nicht noch mal haben", zeigt sich W. nach seinem 40-Tage-Aufenthalt in Plötzensee geläutert.

Guten Vorsätzen dieser Art begegnet Uwe Plessow allerdings mit Skepsis. Aus vielen Gesprächen mit Häftlingen weiß der JVA-Leiter, was die meisten von ihnen trotz ausreichender und großzügiger Alternativangebote hinter Gitter gebracht hat. "Viele haben tatsächlich einmal mit Ratenzahlungen oder gemeinnütziger Arbeit begonnen, dies dann aber aus unterschiedlichen Gründen wieder eingestellt", so Plessow. Antriebslosigkeit, mangelndes Durchhaltevermögen, Gleichgültigkeit, dass seien typische Merkmale für viele Häftlinge, hat der Justizbeamte festgestellt.

Justiz als sozialer Reparaturbetrieb

Mitunter wirkt eine drohende Haft auch nur begrenzt abschreckend, diese Erfahrung musste Plessow auch schon machen. Einmal habe ihm ein Insasse freimütig gestanden, er könne seine Geldstrafe zwar zahlen, wolle aber nicht. "Der hat mir unverblümt erklärt, 1700 Euro seien ihm mehr wert als 20 Tage Haft", berichtet der Anstaltschef.

Einen weiteren Grund dafür, dass Verurteilte freiwillig eine Ersatzfreiheitsstrafe in Kauf nehmen, nennt ein Mitarbeiter der JVA Plötzensee. "Die leben zu Hause oft in desolaten Verhältnissen, da ist es nicht wesentlich komfortabler als in der Haftanstalt. Und hier werden sie regelmäßig versorgt, dass ist bei nicht wenigen Menschen draußen auch nicht immer gegeben."

Das gelte auch für die medizinische Versorgung. "Jeder Neuzugang wird ärztlich untersucht", sagt JVA-Chef Plessow. Bei vielen sei eine solche Untersuchung die erste seit Jahren. "Die Mangelerscheinungen und fortgeschrittenen Krankheitsbilder, die unsere Ärzte dabei feststellen, sind erschreckend." Auch das sei Justizalltag. Justizsprecher Daniel Abbou ist das bewusst: "Da gibt es in der Tat vieles, was uns nicht gefällt", sagt sie, stellt aber zugleich klar: "Reparaturbetrieb für alle sozialen und gesellschaftlichen Defizite, dass kann auch die Justiz nicht leisten."

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1072708/Gefaengnis_statt_Geldstrafe_teure_Alternative.html

 

 


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