Väternotruf informiert zum Thema
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
oder
Postfach 3520
67623 Kaiserslautern
Telefon: 0631-3721-0
Telefax: 0631-3721-510
Auswärtige Kammern Pirmasens
Bahnhofstraße 22
(Eingang Amtsgericht
Bahnhofstraße 24)
66953 Pirmasens
oder
Postfach 1165
66921 Pirmasens
Telefon: 06331-871-1
Telefax: 06331-871-386
E-Mail: Poststelle.Kaiserslautern@arbg.mjv.rlp.de
Internet: http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Arbeitsgerichte/ArbG-Kaiserslautern/
Internetauftritt des Arbeitsgerichts Kaiserslautern (07/2015)
Informationsgehalt:
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden mit Stand vom 01.01.2015 - http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Arbeitsgerichte/ArbG-Kaiserslautern/Geschaeftsverteilung/
Bundesland Rheinland-Pfalz
Bundesarbeitsgericht - in Erfurt
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Direktor am Arbeitsgericht Kaiserslautern: Helmut Caesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern / Direktor am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 01.04.2000, ..., 2015) - Arbeitsgericht Kaiserslautern - GVP 01.01.2015.
Stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Kaiserslautern: Dr. Stefan Luczak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 20.06.1996 , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.06.1996 als Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern aufgeführt. 2015: stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Kaiserslautern.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Arbeitsgericht Kaiserslautern eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Väternotruf
August Mustermann
Musterstraße 1
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 / ...
E-Mail:
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Alexander Benra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 25.02.2000, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1994 als Richter auf Probe im Bezirk des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.02.2000 als Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 nicht aufgeführt. 2015: Mediensprecher am Arbeitsgericht Kaiserslautern.
Helmut Caesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern / Direktor am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 01.04.2000, ..., 2015) - Arbeitsgericht Kaiserslautern - GVP 01.01.2015.
Dr. Stefan Luczak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 20.06.1996, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.06.1996 als Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern aufgeführt. 2015: stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Kaiserslautern.
Sabine Schmidtgen-Ittenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 20.06.1996, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.06.1996 als Richterin am Arbeitsgericht Kaiserslautern - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Arbeitsgericht Kaiserslautern - GVP 01.01.2015.
Otto Sittinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 02.03.1984, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.03.1984 als Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Arbeitsgericht Kaiserslautern - GVP 01.01.2015.
Nicht mehr als Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern tätig:
Dr. Andreas Budroweit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern (ab 17.09.2010 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.09.2010 als Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern - abgeordnet - aufgeführt.
Rechtspfleger:
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Sonstige:
Abteilung Unterhaltsrecht und Erziehungsgeld
(Fachbereich Jugend und Familie)
In der Rechtsstelle werden Erklärungen beurkundet, vor allem in folgenden Angelegenheiten:
Anerkennung der Vaterschaft vor und nach der Geburt und Anerkennung der Mutterschaft
Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung
Erteilung von zweiten vollstreckbaren Ausfertigungen und vollstreckbaren Teilausfertigungen der hier aufgenommenen Urkunden
Verpflichtungserklärungen nach §§ 1615 l BGB (Ansprüche der Mütter oder Väter auf Unterhaltsleistungen)
Sorgeerklärungen
Sorgeerklärungen
Nicht miteinander verheiratete Eltern können die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Hierzu bedarf es nur der öffentlich beurkundeten Erklärungen beider Elternteile (Sorgeerklärungen). Werden keine Sorgeerklärungen abgegeben, übt die Mutter des Kindes die elterliche Sorge allein aus. Wichtig ist dabei, dass die gemeinsame Sorge später nur durch ein Gerichtsverfahren geändert werden kann (wie bei Eltern, die miteinander verheiratet sind).
Auch bei Trennung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, solange kein Elternteil einen Antrag auf Änderung stellt. Bei Sorgerechtsanträgen entscheidet das Familiengericht grundsätzlich nach dem Kindeswohl, ob und wem die elterliche Sorge allein übertragen werden kann.
Prozesse
Die Rechtsstelle führt die Prozesse der Minderjährigen, für die das Amt für Jugend und Familie Beistand, Pfleger oder Vormund ist. Hinzu kommen die Prozesse für Mündel und Pfleglinge anderer Jugendämter in Amtshilfe. Bei den Prozessen handelt es sich hauptsächlich um Gerichtsverfahren gegen unterhaltspflichtige Väter zur Festsetzung oder Erhöhung des Unterhalts.
Daneben führt die Rechtsstelle Prozesse zur Feststellung der Vaterschaft in den Fällen, in denen die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wurde. Die Rechtsstelle erhebt Drittschuldnerklagen beim Arbeitsgericht (gegen Arbeitgeber) oder beim Sozialgericht gegen Sozialleistungsträger (Krankenkassen, Versicherungsanstalten). Des weiteren wird die Prozessvertretung in Erziehungsgeldangelegenheiten beim Sozialgericht wahrgenommen.
http://bbs.hannover-stadt.de/vv/produkte/150010100000004045.php
gefunden am 21.12.2012