Arbeitszeit
Richter am Oberlandesgericht Köln fordern 48-Stundenwoche für Väter
Die Richter des 4. Zivilsenates beim Oberlandesgericht Köln halten eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden für einen Vater für zumutbar. Beschluss vom 26.9.2006 - 4 UF 70/06, veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 13/2007.
Nun kann ja jeder in Deutschland meinen, was er will, schließlich gibt es zur Zeit noch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zur Zeit darf auch noch jeder arbeiten so lange er will, die rot-schwarze Bundesregierung in ihrem derzeitigen Strafrechts- und Kriminalisierungsrausch (vergleiche dazu z.B. die aktuellen Bemühungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), heimlich eingeholte Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen), wird aber sicher früher oder später das länger Arbeiten und die freie Meinungsäußerung auch noch unter Strafe stellen. Dann ist es vorbei mit Lustig und der größte Teil der Richter an den Oberlandesgerichten und auch die Justizministerin werden vor dem Staatsanwalt landen, weil sie länger als die erlaubten 40 Stunden arbeiten. Auch die Staatsanwälte werden verhaftet, denn diese arbeiten meistens auch länger als 40 Stunden die Woche. Schließlich sitzen in Deutschland alle, die länger als 40 Stunden arbeiten hinter Schloss und Riegel und es gibt auch keine Arbeitslosen mehr, da alle Arbeitsfähigen einen 1-Euro Job im Strafvollzug bekommen um die Arbeitswütigen zu bewachen.
Man kann sich nun fragen, warum die Richter des 4. Zivilsenates beim Oberlandesgericht Köln eine Arbeitszeit von 48 Stunden für zumutbar halten. Sicher deswegen, weil sie mangels anderer sinnvoller Alternativen selber mehr als 40 Stunden arbeiten und von sich auf andere schließen.
Eine ähnliche Einstellung hat vielleicht auch Jürgen-Heinz Held, der Präsident des Amtsgerichtes Dortmund. Auf eine Überlastungsanzeige des am Amtsgericht Dortmund tätigen Richters Walter Schramm gab Präsident Jürgen-Heinz Held die überzeugende Antwort: "Niemand zwingt uns Richter zu bleiben" (vergleiche hierzu den veröffentlichten Briefwechsel in. "Betrifft Justiz", 6/2007, S. 84-86
Der Richterrat des Amtsgerichtes Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden Schulte Eversum, intervenierte zugunsten des Richters Walter Schramm, doch ob das den Präsidenten überzeugt hat, ist sicher fraglich.
Arbeit, Arbeit, Arbeit, so eine typisch sozialdemokratisch-neurotische Wahlkampfparole der 90-er Jahre, die sich bis heute nicht nur am Oberlandesgericht Köln zu halten scheint.
Väternotruf
12.07.2007