Asozial
Zwangsadoption
Plötzlich war die Mutti weg
Mittwoch, 22. Juli 2009 04:00 - Von Anne Klesse
1972, ein kalter Februarmorgen. Draußen ist es grau und nass. Katrin, viereinhalb Jahre alt, schreckt aus dem Schlaf, jemand hämmert gegen die Haustür. Sie hört laute Männerstimmen: "Aufmachen! Sofort die Tür aufmachen!"
- Katrin hat Angst. Ihre Mutter hetzt durch die Wohnung, rupft Klamotten aus den Schränken, zieht der kleinen Tochter Wollstrumpfhosen an. Katrin hasst die kratzigen Dinger, sie nörgelt, wehrt sich. Und kassiert eine knallende Ohrfeige. Das hat die Mutter noch nie getan. Katrin ist erschrocken und auf der Stelle ruhig. Sie schielt zu ihrem zwei Jahre älteren Bruder. Auch er guckt verängstigt. Als die Mutter die Tür öffnet, drängen Männer in die Wohnung und zerren die drei hinaus auf die Straße.
Ein paar Meter weiter, auf dem Marktplatz von Gera, wartet ein Auto mit laufendem Motor. Die Frau soll einsteigen, die Kinder werden festgehalten. Katrin weint, sie klammert sich an ihre Mutti. "Ihr wartet bei Oma, wir sehen uns heute Abend", sagt diese zu ihrer Kleinsten. Dann fährt das Auto weg. Ein paar Sekunden lang hört Katrin noch das Knattern des Motors, dann ist alles still. Grau und nass und noch ein bisschen kälter als vorher. Die Kinder bleiben allein zurück. Ihre Mutter kommt nicht wieder. Nicht am Abend, nicht am darauffolgenden Abend und auch nicht nach einer Woche.
Frau für "asozial" erklärt
Katrin Behr ist jetzt 42 Jahre alt, und jener kalte Februarmorgen verfolgt sie bis heute. Mittlerweile weiß sie: Damals wurde ihre Mutter gezwungen, sie zur Adoption freizugeben. Der Staat hatte die Frau für "asozial" erklärt, weil sie nicht arbeiten ging. Katrin Behrs Mutter muss der Staatssicherheit schon lange ein Dorn im Auge gewesen sein, weil sie mit dem Gedanken spielte, auszureisen.
Eltern als asozial zu erklären, war eine Möglichkeit, ihnen die Kinder zu entziehen und in staatliche Obhut zu geben oder zu Adoptiveltern mit der gewünschten politischen Einstellung. Paragraf 249 des DDR-Strafgesetzbuches ("Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten") war die gesetzliche Grundlage dafür. Wer sich beispielsweise "aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig" entzog, konnte eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bekommen. Das Familiengesetzbuch der DDR ließ den Entzug des Erziehungsrechts bei schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten zu. Zu diesen gehörte auch, Kinder zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens und zum sozialistischen Patriotismus zu erziehen. Die Entscheidung musste nicht unbedingt ein Gericht fällen, meistens reichte ein Beschluss des Jugendamts.
Katrin Behr und ihr Bruder wurden damals wenige Tage später in ein Kinderheim gebracht. Irgendwann sollte das Mädchen das Wochenende bei einem fremden Ehepaar verbringen. Doch sie weinte die ganze Zeit, das mochten die potenziellen neuen Eltern nicht. Als sie zurückkam, war ihr Bruder weg. All die Fragen, die sie stellte, blieben unbeantwortet. Einmal kam ihre Großmutter zu Besuch. Sie wischte bloß die Tränen des Mädchens weg und sagte: "Deine alte Familie gibt es nicht mehr, such dir 'ne neue."
Katrin Behr weinte so viel, dass andere Kinder sie "Heulsuse" riefen. Heute ist sie eine starke Frau, groß und kräftig, alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Sie setzt sich für diejenigen ein, die ähnliches erleben mussten wie sie. Im Januar 2008 gründete Katrin Behr den Verein Zwangsadoptierte Kinder, mit einer Internetseite, auf der man Suchanzeigen einstellen kann. Mehr als 90 Familien haben sich mit ihrer Hilfe schon wiedergefunden.
Im Dezember 1973, fast zwei Jahre nach der gewaltsamen Trennung von ihrer Mutter, rief eine Erzieherin die kleine Katrin zu sich. Die Frau sprach von einer neuen Familie und dass dies "die letzte Chance" sei. "Wenn du nicht brav bist, musst du für immer hier bleiben", drohte sie. Es funktionierte: Das kinderlose, systemtreue Paar adoptierte das Mädchen.
Katrin Behr wuchs in Berlin auf. Die Erinnerung an ihre Mutti und ihren Bruder, aber auch an den schrecklichen Morgen im Februar 1972 ist in all den Jahren nie verblasst. Auch die Fragen und die Unsicherheit sind geblieben. "Man lernt, gerade zu laufen", sagt sie. "Aber die Angst bleibt immer da." Sie folgt ihr wie ein Schatten, die Angst, dass andere Menschen über ihr Leben bestimmen und plötzlich nichts mehr so ist wie es war.
Wie vielen Menschen es in der DDR so erging wie Katrin Behr, lässt sich nicht sagen. Es gibt keine Statistiken zu Zwangsadoptionen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat etliche Fälle dokumentiert, der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls. Insgesamt könnten es Tausende sein, allein beim Berliner Verein Mauermuseum kennt man Hunderte Fälle. "In Westdeutschland wusste man davon, die Fälle standen eigentlich immer in Zusammenhang mit Fluchtversuchen der Eltern", sagt der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen. Doch die Bundesrepublik hatte keine unmittelbare Handhabe. "Die Leute wurden damals zuerst kriminalisiert, und dann nahm man ihnen die Kinder weg."
Trotz vieler Schwierigkeiten gibt es Geschichten mit Happy End. Die prominenteste wurde verfilmt: Schauspielerin Veronika Ferres mimte "Die Frau vom Checkpoint Charlie", Jutta Gallus, die für einen gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Ihre beiden Kinder kamen erst ins Heim und dann zu Gallus' systemtreuem Mann. Die BRD kaufte Jutta Gallus schließlich frei. Vor ihrer Ausreise wurde sie aber gezwungen, auf das Erziehungsrecht für ihre Töchter zu verzichten. Die Fotos ihres Protestes gingen um die Welt. Mit Erfolg: Sie sah ihre Kinder wieder.
Auch Katrin Behrs Geschichte hat ein glückliches Ende. Obwohl sie oft an ihre Mutti dachte, suchte sie erst 1990, nach der Geburt ihres zweiten Kindes, nach ihr. Sie bat ihre Adoptivmutter nach den Daten und hielt nach einigem Hin und Her tatsächlich einen Zettel mit einer Adresse in der Hand. Es war eine Adresse in Gera, ihrer Heimatstadt. Doch Katrin Behr traute sich nicht, die Mutter anzurufen oder zu besuchen. Was sollte sie sagen? Was würde die Mutti sagen?
Ein Jahr lang blieb der Zettel in einer Schublade. Dann schrieb Katrin Behr einen Brief. Schon zwei Tage später erhielt sie eine Antwort. Am dritten Tag setzte sie sich ins Auto und fuhr nach Gera. Sie klingelte an der Tür, eine ältere Dame öffnete. "Wohnt hier Frau ...?", fragte Katrin Behr. Die Frau guckte sie an: "Katrin?" Dann drückten sich beide, ganz fest und ohne Worte. Katrin Behr erfuhr, dass ihre Mutter Briefe an das Jugendamt geschrieben hatte, aus der Haft und auch später; dass sie immer Kontakt zu ihren Kindern wollte. Die Briefe wurden nie weitergeleitet.
Obwohl sie sich jetzt wiederhaben, ist noch lange nicht alles gut. "Es tut immer wieder weh", sagt Katrin Behr. Sie meint das Unrecht und das verpasste Leben, das sie hätte haben können. Ihr Herz wurde krank, ihren Beruf als Krankenschwester kann sie nicht mehr ausüben. Trotz allem ist sie dankbar, sie hat ihr kleines Happy End.
Andere Geschichten haben nicht einmal das. Marianne Baumüller ist eine Mutter, der die Kinder weggenommen wurden. Sie sucht noch heute nach ihnen. Es waren die Siebziger, sie war alleinerziehend und hatte keine Arbeitsstelle, sondern versorgte zu Hause ihre zwei Kinder: die 1971 geborene Jeannette und den drei Jahre jüngeren Marcel Jan. Irgendwann bekam Marianne Baumüller (sie hieß damals Burandt) Besuch von Mitarbeitern des Jugendamts: Sie solle sich gefälligst Arbeit suchen, sonst würde man ihr die Kinder wegnehmen, hieß es.
Um tagsüber bei den Kindern sein zu können, suchte sich die gelernte Schneiderin einen Job in einer Kneipe. Vor Schichtbeginn brachte sie ihre Kinder zu einer Bekannten in Prenzlauer Berg. Morgens holte sie die Kleinen wieder ab und kümmerte sich um den Haushalt. Eines Tages waren Jeannette und Marcel Jan nicht mehr da. Sie hätten Waschmittel geschluckt und seien im Krankenhaus, sagte die Bekannte. Frau Baumüller sah ihre Kinder nie wieder.
Die heute 58-Jährige weint, wenn sie an den Abend denkt, an dem sie Jeannette und Marcel Jan verabschiedete. Im Jugendamt hieß es damals nur, die Kinder sollten jetzt in einem Heim leben, das sei besser. Marianne Baumüller fuhr zu allen Einrichtungen in Berlin und Umgebung, fragte nach ihren Kindern. Ohne Erfolg. Sie engagierte einen Rechtsanwalt. Ohne Erfolg. Irgendwann verliebte sie sich neu, heiratete, "ich dachte, das würde vielleicht helfen." Jahre später stellte sie einen Ausreiseantrag. In einem Staat, der Müttern die Kinder wegnimmt, wollte sie nicht mehr leben.
Letztlich blieb sie doch, erst 1990 zog sie weit weg, nach Bayreuth. Die Erinnerung zog mit. Jedes Jahr an Weihnachten und an den Geburtstagen der Kinder, am 9. Februar und 18. Mai, ist es besonders schlimm. Dann quält sie die Frage: "Hätte ich mehr tun können?" Wie viel Kraft muss man aufbringen? Wann ist es legitim, aufzugeben? Marianne Baumüller brauchte Jahre, um sich selbst zu verzeihen. "Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben", sagt sie. Die Hoffnung bleibt.
Sie versperrte noch den Weg
Annegret Wiener hatte mehr Glück. Der heute 50-Jährigen wurden ebenfalls die Kinder genommen. Weil ihr 1979 geborener Sohn Hans-Jürgen angeblich unterernährt und nicht ausreichend geimpft war, klingelten Jugendamt und Polizei eines Morgens Sturm. Annegret Wiener, damals Schlepps, versperrte den Weg zum Kinderzimmer, schimpfte und heulte. Sie erinnert sich, dass ein Polizist ihr sein Knie in den Unterleib rammte und sie fiel. Sie nahmen Hans-Jürgen mit. Das war im Januar 1982.
Vier Monate später kamen die Leute wieder. Diesmal nahmen sie Enrico, damals fünf, und den zwei Monate alten Mirko mit. Tochter Sandra, damals zwei, und Sohn Ronny, eins, waren zu der Zeit schon im Kindergarten. Als Annegret Wiener die beiden morgens dorthin gebracht hatte, wusste sie nicht, dass sie sie erst Jahrzehnte später wieder sehen würde.
Denn sie kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft, ihre Kinder in staatliche Obhut. Wegen Beleidigung, Verleumdung und Verletzung der Erziehungspflicht wurde sie zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Annegret Wiener war schwanger, als sie ins Gefängnis gebracht wurde. Am 6. Oktober 1983 brachte die damals 24-Jährige im Haftkrankenhaus ihr sechstes Kind zur Welt, Torsten. "Ich habe ihn nur einmal im Arm gehabt, dann wurde er weggebracht." Noch in der Klinik versuchte man die Frau zu überreden, ihr Baby zur Adoption freizugeben. Sie erinnert sich nicht mehr, ob sie unterschrieb. Irgendwann hieß es, ihr Sohn lebe jetzt bei Pflegeeltern. Beim Jugendamt sagte man ihr, sie solle Ruhe geben, den Kindern gehe es gut, aber "das geht Sie jetzt nichts mehr an!"
Annegret Wiener ist inzwischen zehnfache Mutter. Die Wände ihrer Wohnung in Tempelhof hängen voller Familienfotos. Doch es fehlen Gesichter. Annegret Wiener ist beinahe besessen von der Suche nach ihnen. Oft sitzt sie stundenlang am Computer und surft im Internet. Im Frühjahr dann ein Erfolg: sie fand Mirko. Sie schrieb ihm eine E-Mail. Er schrieb zurück, mit Telefonnummer. Sie rief ihn an. "Hier ist Frau Wiener", meldete sie sich, "deine Mutti." Sie sprachen sehr lange, Annegret Wiener strich sich den Tag im Kalender an: 6. März 2009, ein Glückstag. Jetzt fehlen noch Torsten und Hans-Jürgen.
"Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben"
http://www.morgenpost.de/printarchiv/seite3/article1135973/Ploetzlich_war_die_Mutti_weg.html
Kommentar Väternotruf:
Welcher Westler wollte bei dieser traurigen Meldung nicht gleich unisono über das Unrechtssystem in der DDR herziehen. Doch wer im westdeutschen Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. In der BRD und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern konnte bis 1998 nichtverheirateten Vätern über die sogenannte "Ehelicherklärung" mit staatlicher Hilfe das eigene Kind wegadoptiert werden, wenn dies die Mutter des Kindes so wollte. Auf diese Weise dürften seit 1949 in der BRD Zehntausenden Vätern das eigene Kind mit mütterlicher und staatlicher krimineller Energie wegadoptiert worden sein. Dieses finstere Kapitel westdeutscher Rechtsgeschichte ist noch lange nicht aufgearbeitet, keiner der betroffenen Väter und ihrer Kinder hat bisher Entschädigungszahlungen erhalten.