Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. 

BDP


 

 

 

 

Das Schieds- und Ehrengericht

Das Schieds- und Ehrengericht des BDP dient der Wahrung und Sicherung der Berufsehre und der berufsständischen Verpflichtungen der Mitglieder des BDP. Mitglieder, welche gegen die Berufsehre, die Berufsordnung für Psychologen oder gegen die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergebenden Pflichten verstoßen, können ehrengerichtlich belangt werden.

Das Schieds- und Ehrengericht kann außerdem zur Beilegung von innerverbandlichen Streitigkeiten sowie zur Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern (als Schiedsgericht nach § 1025 ZPO) angerufen werden.

Das Schieds- und Ehrengericht ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuständig für alle Mitglieder und Organe des BDP. Das Schieds- und Ehrengericht besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Die/der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richteramt haben.

Das Schieds- und Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Schieds- und Ehrengerichtsordnung (PDF). Diese sieht folgende Verbandsstrafen vor: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Aberkennung von Zertifikaten oder Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind, Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung).

Eingaben an das Schieds- und Ehrengericht:

c/o Bundesgeschäftsstelle

Am Köllnischen Park 2

10179 Berlin

RA Jan Frederichs

T (030) 20 91 66-663

E seg@bdp-verband.de

http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/schiedsgericht.shtml

 

 

Vorsitzende des Schieds- und Ehrengericht Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. ist Rechtsanwältin Renate Starke (2013).

 

 

 


 

 

 

Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP

Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

(zugleich Berufsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.)

In der von der Mitgliederversammlung der DGPs am 29.09.1998 und von der Delegiertenkonferenz des BDP am 25.4.1999 beschlossenen Fassung mit den Änderungen der auf die Forschung bezogenen Abschnitte lt. Beschlüssen der Mitgliederversammlung der DGPs vom 28.9.2004 und der Delegiertenkonferenz des BDP vom 16.4.2005.

Herausgeber: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Hauptgeschäftsführer: Dipl.-Psych. Armin Traute

A. Präambel

Die Aufgabe von Psychologen ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein. Der Beruf des Psychologen ist seiner Natur nach frei.

Das berufliche Handeln von Psychologen, seien sie nun wissenschaftlich in Lehre und Forschung, in der Diagnostik, Psychotherapie, Supervision, Beratung, als Experten oder in anderen Funktionen tätig, ist geprägt von der besonderen Verantwortung, die Psychologen gegenüber den Menschen tragen, mit denen sie umgehen. Um helfen zu können, benötigen sie ihr Vertrauen. Der Schutz und das Wohl der Menschen, mit denen Psychologen arbeiten, sind das primäre Ziel dieser Richtlinien.

Psychologen sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben. Sie sind dazu verpflichtet, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen nicht nur zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.

Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung und nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit bemühen sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam gegenüber persönlichen, sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten führen könnten.

Psychologen arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. Ihre psychologischen Kenntnisse finden in einer Vielzahl beruflicher Kontexte Anwendung. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Psychologen sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In Tätigkeitsfeldern, in denen es noch keine wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, orientieren sich Psychologen am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen Maßnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.

Die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. geben verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten von Psychologen vor. Sie finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung, sondern haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Psychologen in allen Lebenssituationen bindenden Charakter.

Im öffentlichen Bewusstsein besitzt der Beruf des Psychologen heute ein hohes Ansehen, dem auch durch ein differenziertes Netz an ethischen und rechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen werden muss. Die gemeinsamen Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. sind Ausdruck des Selbstverständnisses des Psychologenberufs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand derer psychologische Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese Weise dienen die im folgenden aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende Sanktionen.

Soweit Gesetze oder Rechtsnormen diese Ethischen Richtlinien für einzelne psychologische Tätigkeiten weiter einschränken, sind sie vorrangig.

http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml

 

 

Gefunden am 01.07.2010

Wer`s glaubt, was da steht, wird selig

 

 

 


 

 


Über Psychologen und Wirtschaftspsychologen – wer darf welchen Titel führen?


Muss man Psychologie studiert haben, um sich Psychologe zu nennen? FOCUS-Online-Experte Jack Nasher erklärt, wer sich als Psychologe oder Wirtschaftspsychologe bezeichnen darf - und wer nicht.

Die Berufsbezeichnung Psychologe ist in Deutschland nicht geschützt.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil rechtliche Rahmenbedingungen für den Berufstitel festgesetzt.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen vertritt eine andere Position.


15.05.2015

...

Wer darf sich „Psychologe“ nennen?

Die Berufsbezeichnung Psychologe/Psychologin ist in Deutschland – anders als etwa in Österreich – gar nicht durch ein Berufsgesetz geschützt und wird auch nicht von einer Hochschule verliehen.

Bis in die 1980er-Jahre konnte sich also jeder Schamane so nennen. Und so ähnlich kam es auch: Ein Heilpraktiker ohne jegliche psychologische Ausbildung bezeichnete sich als „prakt. Psychologe“ (was unter dem „prakt.“ zu verstehen war, wurde nie ganz geklärt – vielleicht ‚praktisch’ oder ‚praktizierend’?).

Da wurde es dem BDP e.V. (dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) zu bunt und er zerrte den Herrn ‘prakt. Psychologen’ vor Gericht und schließlich entschied der Bundesgerichtshof.

...

Pikant: der besagte Welt-Artikel wurde von der eingangs erwähnten aufgebrachten Dame verfasst, die ‚Diplom-Psychologin’ und Chefredakteurin einer BDP-Vereinspostille ist – willkommen in der Matrix. (Der Artikel wurde mittlerweile von der Welt-Redaktion entfernt...)

...

Zur Person

Prof. Dr. Jack Nasher MSc (Oxford) bekleidet den Lehrstuhl für Leadership & Organizational Behavior an der Munich Business School. Er ist Autor des internationalen Bestsellers „Deal!: Du gibst mir, was ich will“und leitet das führende deutsche Institut für Verhandlungstrainings. Über seine Arbeit sind bereits unzählige Beträge in Printmedien, in Radio und TV erschienen. Für FOCUS Online berichtet er selbst über seine Erkenntnisse.

Nachtrag August 2017: Mit Urteil vom 20. Juli 2017 bestätigte das OLG München (AZ 6 U 4436/16) die Auffassung von Jack Nasher. Gekippt wurde dagegen die im Artikel geschilderte Ansicht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), nach welcher die Bezeichnung 'Wirtschaftspsychologe' nur verwenden durfte, wer über ein Diplom oder einen Bachelor- mit zusätzlichem Masterabschluss in Psychologie verfügte. Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert hat, darf sich von nun an also Wirtschaftspsychologe nennen.

http://www.focus.de/wissen/experten/nasher/titel-und-welche-rolle-sie-spielen-wer-darf-sich-eigentlich-psychologe-nennen_id_4616430.html




Rechtsprechung
OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
Volltextveröffentlichungen

jacknasher.com PDF


In Nachschlagewerken

Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

Jack Nasher

Sonstiges

jacknasher.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

Stellungnahme: Nasher vs. BDP-Lobby

Verfahrensgang

LG München I, 27.10.2016 - 17 HKO 19533/15
OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16


https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=20.07.2017&Aktenzeichen=6%20U%204436%2F16






 

 

 

Für die Kompetenz aller nachfolgend genannten Landesbeauftragten der Sektion Rechtspsychologie im BDP übernimmt vaeternotruf.de keine Haftung.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder ihren Psychiater.

 

Zum Lesen empfohlen:

"Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"

Friedmann Pfäfflin und Horst Köchele

in: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93

 

 

 


 

 

 

Schieds- und Ehrengerichts des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen

Renate Starke (Jg. 1966) - Richterin am Sozialgericht Koblenz / Mediendezernentin (ab , ..., 2009) - ab 01.12.2000 Richterin am Sozialgericht Trier - Vorsitzende des Schieds- und Ehrengerichts des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.  BDP - Interview in "Report Psychologie 9/2008, S. 444-45

Christa Seeliger (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Siegburg / Familiengericht (ab 01.07.1977, ab 1990 Familienrichterin, ... , 2007) - war Vorsitzende der 1. Kammer des Schieds- und Ehrengerichts des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

 

 


 

 

Sektion Rechtspsychologie

 

Adressen der Landesbeauftragten der Sektion Rechtspsychologie :

 

Baden-Württemberg

Dipl.-Psych. Ralf Rieser

Hornusstraße 16, 79108 Freiburg, Tel.: (0761) 500037 oder 33133

 

Bayern

Dipl.-Psych. Dr. Marianne Schwabe-Hoellein

Rotbuehlstraße 5, 92253 Schnaittenbach, Tel.: (0941) 55103

familiehoellein@t-online.de

 

 

Berlin

Dipl.-Psych. Hans Treplin

Mittenwalder Straße 18, 10961 Berlin, Tel.: (030) 6937642 oder (Fax) 283391162

 

Brandenburg

Dipl.-Psych. Heinz-Ronald Möller

Hopfengarten 31, 03044 Cottbus, Tel.: (0355) 874645

HRMoeller@aol.com

 

 

Bremen

Dipl.-Psych. Jürgen Nowack

Wätjenstraße 23, 28213 Bremen, Tel.: (0421) 210322 oder 533875

Nowack.HB@t-online.de

 

 

Hamburg

Dipl.-Psych. Prof. Dr. Frank Baumgärtel

Höpen 53, 22415 Hamburg, Tel.: (040) 4317411 oder (0421) 218-3081

baumg@uni-bremen.de

 

 

Hessen

Dipl.-Psych. Lutz Gretenkord

Ernst-Lämmer-Straße 30, 35041 Marburg, Tel.: (06456) 91503

Lutz.Gretenkord@psych-haina.de

 

 

Mecklenburg-Vorpommern

Dipl.-Psych. Reinhard Doberenz

Beginenberg 25-26, 18055 Rostock, Tel.: (0381) 2016404 oder (Fax) 2016402

rhdprax@t-online.de

 

 

Niedersachsen

Dipl.-Psych. Hartmut Böhm

Herder Straße 21, 49078 Osnabrück, Tel.: (0541) 434108

 

Nordrhein-Westfalen

Dipl.-Psych. Dr. Susanne Offe

Marktstraße 33, 33602 Bielefeld, Tel.: (0521) 66147

 

Rheinland-Pfalz

Dipl.-Psych. Karin Schneider-Wolber

Kannenbäckerstraße 4, 56235 Ransbach-Baumbach, Tel.: (02623) 3813

ksw-jw@t-online.de

 

 

Saarland

Dipl.-Psych. Michael Antes

Viktoria-Luisen-Straße 9, 66740 Saarlouis, Tel.: (06831) 43666 oder 48681

Hans-Wilhelm.Becker@t-online.de

 

 

Sachsen

Dipl.-Psych. Dr. Christine Herbig

HufelandstraBe 15, 01477 Amsdorf, Tel.: (035200) 26412 oder 26249

Herbig-Radebeul@t-online.de

 

 

Sachsen-Anhalt

Dipl.-Psych. Dr. Steffen Dauer

Kleine Ulrichstraße 12, 06108 Halle, Tel.: (0345) 2033566

rechtspsychologie.halle@iname.com

 

 

Schleswig-Holstein

Dipl.-Psych, Georg J. Huwer

Wiesenhof 18 b, 23730 Neustadt/Holstein, Tel.: (0451) 41531 oder (04561) 6111-294

GeorgHuwer@t-online.de

 

 

Thüringen

Dipl.-Psych. Volker Schmidt

Thomas-Mann-Str. 5, 99310 Arnstadt, Tel.: (03628) 602799, Fax: (03628) 602798

BDP.Thuer.V.Schmidt@t-online.de

 

 


 

 

 

Adressen der Delegierten der Sektion Rechtspsychologie:

 

Dipl.-Psych. Cornelia Orth

Ehrenhainstraße 87, 42329 Wuppertal, Tel.: (0202) 732332

cornelia.orth@Wtal.de

 

 

Dipl.-Psych. Uwe Wetter

Köner Straße 73, 53879 Euskirchen, Tel.: (02251) 58885

uwe.wetter@talknet.de

 

 

 


 

 

Adressen der Mitglieder des Akkreditierungsausschusses Weiterbildung in Rechtspsychologie:

 

Prof. Dr. Thomas Fabian (Vorsitzender)

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig,

Fachbereich Sozialwesen, Postfach 300066, 04251 Leipzig

Tel. (0341) 5804-346, Fax: (0341) 5804-402

fabian@sozwes.htwk-leipzig.de

 

 

Prof. Dr. Friedrich Lösel (stellvertretender Vorsitzender)

Universität Erlangen, Institut für Psychologie 1, Bismarckstraße 1, 91054 Erlangen

Tel.: (09131) 852330, Fax: (09131) 852646

fhloesel@phil.uni-erlangen.de

 

 

Dipl.-Psych. Dr. Christine Herbig

HufelandstraBe 15, 01477 Amsdorf

Tel.: (035200) 26249, Fax: (035200) 26469

Herbig-Radebeul@t-online.de

 

 

Prof. Dr. Günter Köhnken

Universität Kiel, Institut für Psychologie, Olshausenstraße 40, 24098 Kiel

Tel.: (043 1) 880-7317, Fax: (0431) 880-3237

koehnken@psychologie.uni-kiel.de

 

 

Dipl.-Psych. Karin Schneider-Wolber

Kannenbäckerstraße 4, 56235 Ransbach-Baumbach

Tel.: (02623) 3813, Fax: (02623) 3895

ksw-jw@t-online.de

 

Prof. Dr. Max Steller

Freie Universität Berlin, Institut für Forensische Psychiatrie, Limonenstraße 27, 12203 Berlin

Tel.: (030) 8327014, Fax: (030) 8328506

msteller@zedat.fu-berlin.de

 

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Stand 04.09.2001

 

 


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