Beschleunigtes Verfahren im Strafrecht
Vier Teilnehmer von Corona-Demo nach Zusammenstößen verurteilt
Einen Tag nach Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen die
Corona-Maßnahmen im bayerischen Schweinfurt haben sich vier Teilnehmer vor
Gericht verantworten müssen. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte die drei
Männer und eine Frau am Montag in einem beschleunigten Verfahren zu Geld-
beziehungsweise Bewährungsstrafen, wie ein Sprecher mitteilte.
Das
Amtsgericht sprach die vier Beschuldigten im Alter zwischen 22 bis 50 Jahren
unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung schuldig. Ein 22-Jähriger wurde
zu einer Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro verurteilt. Die anderen beiden
Männer und die Frau erhielten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem
Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig.
...
27.12.2021
Anwaltsverband lehnt Schnellverfahren gegen Straftäter bei Protesten
ab
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
kritisiert die Anwendung von Schnellverfahren gegen Straftäter bei
Corona-Protesten. „Wir lehnen das beschleunigte Verfahren grundsätzlich ab, weil
es nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist“, sagte der Berliner
Rechtsanwalt und RAV-Bundesvorsitzende Peer Stolle dem „RedaktionsNetzwerk
Deutschland“ einem Vorabbericht zufolge. Wesentliche Rechte von Angeklagten
würden im beschleunigten Verfahren eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt, „vor
allen Dingen das Recht, sich effektiv zusammen mit einem Anwalt auf die
Verhandlung vorzubereiten.“
07.03.2022