Beschleunigtes Verfahren im Strafrecht


 

 

Vier Teilnehmer von Corona-Demo nach Zusammenstößen verurteilt

Einen Tag nach Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen im bayerischen Schweinfurt haben sich vier Teilnehmer vor Gericht verantworten müssen. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte die drei Männer und eine Frau am Montag in einem beschleunigten Verfahren zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen, wie ein Sprecher mitteilte.

Das Amtsgericht sprach die vier Beschuldigten im Alter zwischen 22 bis 50 Jahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung schuldig. Ein 22-Jähriger wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 1600 Euro verurteilt. Die anderen beiden Männer und die Frau erhielten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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27.12.2021

https://www.welt.de/politik/deutschland/article235889734/Schweinfurt-Vier-Teilnehmer-von-Corona-Demo-verurteilt.html

 

 

 

Anwaltsverband lehnt Schnellverfahren gegen Straftäter bei Protesten ab

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisiert die Anwendung von Schnellverfahren gegen Straftäter bei Corona-Protesten. „Wir lehnen das beschleunigte Verfahren grundsätzlich ab, weil es nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist“, sagte der Berliner Rechtsanwalt und RAV-Bundesvorsitzende Peer Stolle dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ einem Vorabbericht zufolge. Wesentliche Rechte von Angeklagten würden im beschleunigten Verfahren eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt, „vor allen Dingen das Recht, sich effektiv zusammen mit einem Anwalt auf die Verhandlung vorzubereiten.“

07.03.2022

https://www.welt.de/vermischtes/article236085910/Aerzte-Chef-Andreas-Gassen-lehnt-allgemeine-Impfpflicht-ab.html

 

 


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