Birgit Heyer


 

 

 

Es lebe die Zensur

Es lebe das Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)

 

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - zensierten Fassung.  

 

Es lebe die Zensur, nieder mit der Informationsfreiheit in Deutschland. Wählt die ZPD - Zensurpartei Deutschland "Mit uns zurück in die Vergangenheit".  

 

 

Spendenaufruf!

 

Die als Gutachterin tätige Birgit Heyer - http://www.vaeternotruf.de/birgit-heyer.htm

Deutschland weit unrühmlich bekannt auch aus "Der Spiegel" 2015, Heft 2  

hat den Admin-C des Väternotruf vor dem Landgericht Berlin verklagt.

 

Das Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) folgte mit einstweiliger Verfügung vom 31.07.2014 und darauf bezugnehmenden Urteil vom 06.11.2014 dem Antrag der Frau Heyer und untersagte die Berichterstattung über zwei, Frau Heyer betreffende Tatsachen, die bezüglich ihrer Arbeit als Gutachterin von öffentlichen Interesse sind. Die 27. Zivilkammer behauptet dagegen, dass es keine öffentliches Interesse gäbe. Vermutlich gibt es auch kein öffentliches Interesse an der 27. Zivilkammer, dann kann man diese ja abwickeln.  

Wie kann Frau Birgit Heyer, die für verschiedene Gerichte als Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren tätig ist, in der "Öffentlichkeit unbekannt" sein, wenn der Väternotruf, der im Monat von ca. 100.00 Besuchern mit ca. 400.000 Zugriffen aufgerufen wird, bereits über die Frau mit Namen und Tätigkeitsfeld berichtet hat, mithin die Gutachterin also der "Öffentlichkeit" bekannt ist. Oder müssen nach Ansicht der 27. Zivilkammer erst alle 80 Millionen Bürger der Bundesrepublik über die Dame gelesen haben, so dass die 27. Zivilkammer ein Bekanntsein in der Öffentlichkeit bejahen würde. Was ist denn das für eine Klippschullogik, derer sich die 27. Kammer des Landgericht Berlin (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) bedient.

 

Gegen das skandalöse Urteil der 27. Zivilkammer, das eine Zensur darstellt, wird Berufung beim Kammergericht (Berlin) geführt. Falls diese abgewiesen würde, wäre dies ein schwerer Schlag gegen die Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland und eine Stärkung autoritärer staatlicher Tendenzen in Deutschland.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unmittelbar den Gedanken der Demokratie. Mit einer "Nichtspende" unterstützen Sie unmittelbar den autoritären Staat, über den Sie sich dann hinterher beschweren, obwohl Sie ihn mit Ihrem Nichtstun selbst mit erzeugt haben.  

Wir bitten Sie daher um eine Spende zugunsten des von Frau Heyer beklagten Admin-C des Väternotrufs, mit der die Abwehr der Klage der Frau Birgit Heyer am Landgericht Berlin / Kammergericht finanziert werden kann.  

Falls die Summe aller Spenden höher sein sollte, als die in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung anfallenden Kosten, fließen  die überschüssigen Beträge in eine Fonds für zukünftige den Väternotruf betreffende Rechtsauseinandersetzungen.  

Zeigen Sie mit Ihrer Spende Solidarität, gegen die Unterdrückung der Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland.  

Ihre Spende in Höhe von 5 €, 10 €, 20 €, 50 €, 100 € oder mehr bitte an:

 

Peter Döring  

Bankverbindung  

BIC: BEVODEBB  

IBAN: DE35100900002286933001  

Verwendungszweck: Birgit Heyer ./. Peter Döring

   

 

Vielen Dank

 

Das Team vom Väternotruf

www.vaeternotruf.de

 

 

 

 


 

 

 

Birgit Ute Heyer

Diplom-Psychologin

Praxisanschrift: Kaiserdamm 100, 14057 Berlin

Internet: http://www.praxisheyer.de - 2016 abgeschaltet

Internet: http://www.birgitheyer.de - 2013 abgeschaltet

früher: 35578 Wetzlar

früher: 35578 Wetzlar, nur 20 Kilometer von Linden entfernt - http://de.wikipedia.org/wiki/Linden_%28Hessen%29

aktuelle Wohnanschrift: unbekannt, könnte Berlin sein, aber auch Hannover oder sonst ein Ort in Deutschland wäre denkbar.  Aber selbst wenn wir die Wohnanschrift wüssten, würden wir diese natürlich hier nicht veröffentlichen, denn Frau Heyer hat das Recht in ihrer Privatspäte nicht erkannt zu werden. Ausnahmen gelten nur da, wo - nach Maßgabe der 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin oder des Kammergerichts Berlin - veröffentlichungsfähige Fragen aus der sozialen Sphäre mit der privaten Spähre so verbunden sind, das man nicht umhinkommt, bei einer Information aus der sozialen Sphäre zwangsläufig auch die private Sphäre zu berühren. So etwa zu der Frage, ob Birgit Heyer eine Frau oder ein Mann ist. Dem Namen nach ist Birgit Heyer eine Frau und das darf hier sicher festgestellt werden, ohne dass die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin dem Väternotruf einen Maulkorb verpasst, mit der absurden Begründung, die Frage, ob eine Frau Heyer ein Mann oder eine Frau ist, wäre eine vor der Öffentlichkeit geheimzuhaltende Tatsache. 

Lehramtsstudium an der Technischen Universität Berlin (1. Staatsexamen) und Diplomstudiengang der Psychologie an der Freien Universität Berlin. Nachweise über das 1. Staatsexamen und einen Abschluss als Diplom-Psychologin liegen dem Väternotruf nicht vor.

Frau Heyer trug von sich vor:

"Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

https://web.archive.org/web/20130222021644/http://www.praxisheyer.de/birgit-heyer.htm

Nun muss man allerdings wissen, dass das Institut für Gestalttherapie Berlin keine Psychotherapeuten ausbildet, sondern "Gestalttherapeuten". Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, eine missbräuchliche Benutzung dieser Berufsbezeichnung kann strafrechtlich verfolgt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Frau Heyer hat zwischenzeitlich den geschützten Begriff "Psychotherapeutin" auf ihrer Webseite durch den Begriff "Therapeutin" ausgetauscht (Stand vom 05.11.2014). 

Beauftragung der Birgit Heyer am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Helmstedt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Wernigerode

(ab , ..., 2010, ..., 2014)

Beauftragung Amtsgericht Pankow/Weißensee - 15 F 1160/10 - durch Richter Grabow. 09.11.2010: "... soll binnen 5 Monaten durch Einholung eines Sachvertändigengutachtens darüber Beweis erhoben werden ... ." 

Nach ca. 7 Monaten dann das Gutachten der Birgit Heyer vom 07.06.2011 für das Amtsgericht Pankow/Weißensee: "Auf Grund der vorliegenden narzisstischen Persönlichkeitsstruktur der Km (Defizite der Impulskontrolle, Beziehungswahn), sowie des praktizierten emotionalen Missbrauchs des Kindes, liegt hier eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge zum Schaden des Kindes vor. Die Km ist als nicht erziehungsfähig zu bezeichen. ..." 

Richter Grabow mit Schreiben vom 13.11.2014 an die betroffene Mutter: "Sehr geehrte Frau ... . In der Familiensache ... betreffend das Kind ... kann aufgrund Ihres Schreibens von hier aus nichts weiter veranlasst werden, da das Verfahren abgeschlossen ist. Nur vorsorglich wird deshalb darauf hingewiesen, dass das Gericht wegen der inhaltlichen Fragwürdigkeit der Ausführungen der Sachverständigen Heyer in ihrem Gutachten eine erneute Begutachtung in Auftrag gegeben hatte, deren Ergebnis der Entscheidung maßgeblich zugrunde gelegt worden ist." 

Heyer-Betroffene Väter und Mütter können sich an folgende Anwälte wenden, die mit der Vertretung von Heyer-Betroffenen vertraut sind:. 

- Dirk Maschke - Fachanwalt für Familienrecht in Berlin - http://dirkmaschke.de   

- Heidrun Stocker - Fachanwältin  für  Familienrecht, Oldenburger Str. 6, 10551 Berlin - www.ra-stocker.de

Erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen Birgit Ute Heyer am Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - Beschluss vom 09.01.2013. Vorinstanz Amtsgericht Goslar.

Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 160/12 - vom  9.1.2013. Amtsgericht Goslar - 13 F 116/11 - Ablehnung der Birgit Heyer wegen der Besorgnis der Befangenheit.  

"... hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig durch die Richterin am Oberlandesgericht Volosciuk als Einzelrichterin am 9. Januar 2013 beschlossen:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Goslar vom 06. Juli 2012 abgeändert. Auf den Antrag des Antragsgegners wird die Sachverständige Diplom Psychologin Birgit Ute Heyer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt."

Die Diplom-Psychologin Birgit Heyer wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

 

Birgit Heyer ist offenbar in Praxisgemeinschaft mit Herrn Diplom-Psychologen Jo Fründt, der beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter referierte. Namensgleichheit mit: Dagmar Colberg-Fründt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig / 2. Senat für Familiensachen (ab 19.05.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.09.192 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 30.12.1985 als Richterin am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt.

 

Pendelmodell

Die beste Umgangsform?!

19. Februar 2010 um 17 Uhr

Fachleute und Eltern können im Rahmen eines runden Tisches Erfahrungen über diese Umgangsform austauschen:

Was erfordert das Pendelmodell von den Eltern? Wie wirkt sich ein solches Modell auf den Unterhalt aus? Entspricht es dem Wohle der Kinder, eine Woche hier und eine Woche dort zu verbringen? In welchen Fällen ist das Pendelmodell ungeeignet?

Als „Fachleute“ kommen:

Herr Vitt (Fachanwalt für Familienrecht und Mediator)

Herr Fründt (Psychologe)

Frau Kaiser Mitarbeiterin des Jugendamtes Charlottenburg/Wilmersdorf

Mit Kinderbetreuung

Ein Imbiss wird gereicht

Anmeldungen bis zum 12.02.2010 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.

Seelingstraße 13 14059 Berlin Tel.: 851 51 20 vamv-berlin@t-online.de

 

 

Am 19.08.2014 fand sich auf der Website von Birgit Ute Heyer folgender Eintrag:

"Die Stationen meiner beruflichen Entwicklung sind

Staatlich anerkannte Erzieherin

Heilpraktikerin

Lehrerin (Technische Universität Berlin)

Diplom-Psychologin (Freie Universität Berlin)

Psychotherapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

Am 05.11.2014 fand sich auf der Website von Birgit Ute Heyer folgender Eintrag:

"Die Stationen meiner beruflichen Entwicklung sind

Staatlich anerkannte Erzieherin

Lehrerin (Technische Universität Berlin)

Diplom-Psychologin (Freie Universität Berlin)

Therapeutin (Institut für Gestalttherapie Berlin)"

 

Da war die Frau Heyer auf einmal keine "Psychotherapeutin" mehr, sondern nur noch eine "Therapeutin". Ob Edelsteintherapeutin oder Klangschalentherapeutin oder Kreativtherapeutin für das Erfinden von Berufsbezeichnungen, teilte Frau Heyer nicht mit.

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" ist gesetztlich geschützt. Vermutlich war und ist Frau Heyer keine "Psychotherapeutin". Wer unbefugt den Titel "Psychotherapeut" trägt, kann nach Strafgesetzbuch §132a mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

 

 

Wollen wir hoffen, dass Frau Heyer sich nicht unbefugt mit der Bezeichnung "Psychotherapeutin" geschmückt hat.

Der Eintrag "Heilpraktikerin" war auch am 05.11.2014 von der Website von Frau Heyer verschwunden. Sollte dies etwa in Zusammenhang mit einem Ereigniss stehen, zu dem sich seitens des Lichtenberger Gesundheitsamtes wie folgt geäußert wurde?

 

Von: Lehmann, Claudia ...

Gesendet: Donnerstag, 30. Oktober 2014 14:14

An: ...

Betreff: AW: Birgit Ute Heyer

 

Sehr geehrter Herr ...,  

nein, hier wurde bereits Abhilfe geschaffen, ob durch eine Anzeige bei der Polizei oder einen Hinweis an Frau Heyer kann vom Gesundheitsamt Lichtenberg nicht festgestellt werden. Tatsache ist, dass die Bezeichnung aktuell nicht auf der Internetseite von Frau Heyer verwendet wird.  

Die Rücknahme einer erteilten Heilkundeerlaubnis kommt in Hinblick auf Art. 12 Grundgesetz nur als letztes Mittel in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen keinen Erfolg haben, um die von Tätigkeit des Erlaubnisinhabers ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit abzuwehren.  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag 

 

C. Lehmann

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

Gesundheitsamt

 

GesALRef  

10360 Berlin  

Tel.: ...

 ...

 

Schreiben der Psychotherapeutenkammer Berlin vom 06.10.2014:

"Sehr geehrte Frau ...

Bezug nehmend auf Ihre Meldung und der Tatsache, dass Frau Heyer seinerzeit auf ihrer Homepage angab, Psychotherapeutin zu sein, haben wir die Frage der (Pflicht-)Mitgliedschaft von Frau Heyer nochmals geprüft.

Frau Heyer bezeichnet sich auf ihrer Homepage nunmehr nicht mehr als Psychtotherapeutin ...

...

RAin Claudia Dittberner

Justiziarin"

Am 17.11.2014 war auf der Website von Birgit Ute Heyer als Berufsbezeichnung nur noch die Bezeichnung "Diplom-Psychologin" sowie die Bemerkung "Die Seiten befinden sich noch weiter im Aufbau" zu lesen. Da hat aber jemand ordentlich aufgeräumt, ein Schelm wer böses dabei denkt.

Zum Glück gibt es in Deutschland die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin, die dafür sorgt, dass Tatsachen bezüglich der Frau Heyer nicht veröffentlicht werden dürfen. Früher nannte man das Zensur, heute nennt man das Rechtsprechung. In der DDR war für die wichtige Aufgabe der Verhinderung der Verbreitung von Tatsachen, das Politbüro des ZK der SED zuständig. Hochanständige Leute haben da Tag und Nacht aufgepasst, dass der DDR-Bürger brav das "Neue Deutschland" las und ansonsten die Klappe zu halten hatte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Politb%C3%BCros_des_ZK_der_SED

 

 

 

 


 

 

 

 

Warum darf ein Kind nicht nach Hause zu seiner Familie?

 

01.03.2016 | 8 Min. | UT | Verfügbar bis 01.03.2017 | Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

 

2015 haben wir über die mangelhafte Gutachten im Familienrecht berichtet. Wir haben versprochen dran zu bleiben. Gemeinsam mit der Mutter sind wir zum Jugendamt gegangen.

 

http://www.ardmediathek.de/tv/Umschau/Warum-darf-ein-Kind-nicht-nach-Hause-zu-/MDR-Fernsehen/Video?bcastId=7545140&documentId=33828988

 

 

 

MDR-Bericht - 01.03.2016

"... Für Gutachterin Birgit H. ist der Fall abgeschlossen. DieWebsite hat sie inzwischen löschen lassen. Auf unsere Anfragte teilt sie mit, daß sie nicht mehr als Gerichtsgutachterin arbeitet. ... "

 

Amtsgericht Rathenow

Gutachterin Birgit H. 

neu zuständig: Amtsgericht Quedlinburg 

 

 

 


 

 

 

Daumenschrauben für die Informationsfreiheit am Landgericht Berlin 

Am 06.11.2014 fand um 12 Uhr ein öffentlicher Gerichtstermin am Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 statt (Altbau I/143) - Geschäftszeichen 27 O 368/14 - in dem es u.a. darum ging, ob die als Gutachterin tätige Frau Birgit Heyer Tatsachenvorträge auf der Domain www.vaeternotruf.de unterbinden darf oder nicht. Vorsitzender Richter war Richter Mauck - Zivilkammer 27. 

Auf Antrag von Birgit Heyer untersagte die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit Urteil vom 06.11.2014 die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information.

Eine Zensur findet nicht statt, so heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wer`s glaubt wird selig, wird am Landgericht Berlin eines besseren belehrt oder kommt in die Gummizelle.

Zum Glück darf "Der Spiegel" derzeit noch unzensiert über Frau Birgit Heyer berichten: "Fragwürdige Instrumente " - Der Spiegel, 2015, Heft 2 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-2.html. Womöglich wird die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin aber auch den Bericht des Spiegels mit der absurden Begründung verbieten: "Die Antragsstellerin ist in der Öffentlichkeit unbekannt und übt kein öffentliches Amt aus", grad so, als wenn jemand, über den im Spiegel berichtet wird, der Öffentlichkeit unbekannt wäre. Zudem übt Frau Heyer sehr wohl ein öffentliches Amt aus, denn durch das Gericht als Sachverständige berufene Personen sind Hilfkräfte des Gerichtes und damit natürlich im öffentlichen Amt, es sei denn man privatisiert die Gerichte, da könnte man bei der Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin vielleicht als erstes anfangen und diese als deutschen Exportschlager nach China exportieren, auf dass sie die dortige Zensurpraxis auf wohltuende Weise flankiert.

 

 

Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)  

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 31.07.2014 in der vom Landgericht Berlin zensierten Fassung

 

   

Fragwürdige Instrumente

Recht  

Gutachten für Familiengerichte weisen oft eklatante Mängel auf. Gesetzliche Standards fehlen. Die Regierung greift das Thema auf - aber nur halbherzig.  

Man kann der Sachverständigen für familienrechtliche Gutachten Birgit Heyer nicht vorwerfen, dass ihr der Mut zum klaren Urteil fehlte. In einem Gutachten für das Amtsgericht Pankow-Weißensee schrieb die Diplom-Psychologin über eine Mutter, die Frau habe eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur mit Defiziten in der Impulskontrolle bei bestehendem Beziehungswahn. Außerdem gebe es eine erweiterte Suizidgefahr. Das heißt, die Mutter werde möglicherweise sich und ihr Kind umbringen. Auf dieser Grundlage entschied das Gericht vorläufig, das Kind von der Mutter zu trennen.

Man kann Birgit Heyer aber vorwerfen, dass ihre Gutachten manchmal von mangelndem Sachverstand zeugen. So warnte der sozialpsychiatrische Dienst des Bezirksamts Berlin-Mitte, die Gesamteinschätzung in Heyers Analyse sei „keinesfalls nachvollziehbar“. Es gebe keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Mutter, die gesamte Einschätzung der Eltern- Kind-Beziehung sei nicht sauber belegt.

Dem Gericht empfahlen die Experten, Beschlüsse, die auf diesem Gutachten beruhten, kritisch zu überprüfen. Die Richter beschlossen daraufhin, das Kind vorerst  der Mutter wieder zurückzugeben.

Es war nicht das einzige Mal, dass Heyer als Gerichtssachverständige auffällig wurde. ...

Melanie Amann, Ralf Neukirch  

Der Spiegel, 2015, Heft 2

http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-2.html

 

 

 

Die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich untersagt im Wege der einstweiligen Verfügung die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens am Landgericht Berlin wird der Väternotruf zu gegebener Zeit berichten.

Zivilkammer 27  

Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de.  Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

 

 

Erst der Fischer von Tempelhof-Kreuzberg, dann der Luther von Schöneberg. Entfremdung, Entfremdung, Entfremdung und keine Ende in Sicht.

Anfrage an den Sender Jerewan: 

Wie ist es eigentlich mit den Fällen, wo eine für Familiengerichte als Gutachterin tätige Diplom-Psychologin gleichzeitig Mutter ist und mit dem Vater des gemeinsamen Kindes über das Umgangsrecht und den Auskunftsanspruch nach 1686 BGB streitet und die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts der Mutter auferlegt, dem Vater halbjährlich Auskunft über den Entwicklungsstand der Tochter durch einen schriftlichen Entwicklungsstand zu geben, sowie der Mutter die Kosten des Verfahrens bei einem Verfahrenswert von 3.000 € auferlegt? 

Man könnte meinen, dies wäre so ähnlich, als wenn der Bundesverkehrsminister mit einem Fahrrad ohne Lenker und mit kaputten Schlauch durch die Straßen fährt.

Oder was meinen Sie?

Anton

10.06.2013

Ihre Meinung zum Thema senden Sie bitte an: info@vaeternotruf.de

 

 


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