Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
BRAGO
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, sieh sehen schon an der Länge des Wortes, da kommt was auf sie zu. Und so ist es auch nicht selten. Für eine Erstberatung, die möglicherweise nur 20 Minuten dauert, kann ein Rechtsanwalt bis zu 350 DM vom Ratsuchenden verlangen.
Wenn die Kanzlei gut läuft hat der Anwalt zwei Klienten in der Stunde, macht 700 DM. Nach fünf Stunden hat der 3500 DM verdient.
Die Praxis der meisten Anwälte sieht allerdings wesentlich nüchterner aus. Trotzdem hat der unbedarfte Klient, der sich scheute, den Anwalt vor der Beratung nach dem ungefähren Preis zu fragen, nach der Beratung möglicherweise ein Problem, wenn er plötzlich 270 DM für die zwanzigminütige Beratung bezahlen soll.
Für 270 DM kann man schon drei Stunden Einzel- oder Paarberatung bei einem professionell in freier Praxis arbeitenden Berater oder Therapeuten in Anspruch nehmen. Und der Effekt ist mitunter wesentlich größer als eine anwaltliche Beratung, die zur Konfliktverschärfung beiträgt.
Woher die Scheu stammt, Anwälte nach den mutmaßlichen Kosten zu fragen, ist schleierhaft. Es geht ja auch keiner in einen Massagesalon und lässt sich massieren, ohne vorher nach dem Preis zu fragen.
18.12.2001