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Bundesdisziplinargericht
Bundesdisziplinargericht
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Das Bundesdisziplinargericht war ein Gericht der deutschen Bundesgerichtsbarkeit. Zuvor gab es ab 1953 den Bundesdisziplinarhof (BDH) in West-Berlin mit einem Wehrsenat und einen Bundesdisziplinaranwalt in München.
Gegründet wurde das Bundesdisziplinargericht durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967. Der Sitz des Gerichts war Frankfurt am Main. Das Bundesdisziplinargericht war für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts der Bundesbeamten zuständig. Demgegenüber war für Disziplinarrechtsstreitigkeiten der Landesbeamten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Urteile des Bundesdisziplinargerichts konnten nach näherer Maßgabe der §§ 80ff. der Bundesdisziplinarordnung, die vom heutigen Bundesdisziplinargesetz abgelöst wurde, mit dem Rechtsmittel der Berufung zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Richter am Bundesdisziplinargericht wurden nach den Besoldungsgruppen R 1 (Richter am Bundesdisziplinargericht) bzw. R 2 (Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht) besoldet.
Im Zuge der Reform des Disziplinarrechts im Jahr 2002 wurde ein einheitlicher Rechtsweg für die Disziplinarrechtsstreitigkeiten der Bundes- und Landesbeamten zu den Verwaltungsgerichten eingeführt. Diese Reform sah zugleich die Abschaffung des Bundesdisziplinargerichts vor, das seine Arbeit zum 31. Dezember 2003 einstellte. Lediglich für die Disziplinarsachen der Soldaten gibt es noch eigene Disziplinargerichte des Bundes (Truppendienstgerichte).
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdisziplinargericht
Richter im Bundesdisziplinargericht
Hermann von Langsdorff (Jg. 1944) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.10.1998, ..., 2002) - ab 1973 tätig am Amtsgericht Freiburg und Staatsanwaltschaft Freiburg. Ende 1974 zum Justizministerium in Stuttgart. Ab 1976 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Anfang 1979 als wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Bundesanwaltschaft. Ab August 1982 Richter am Landgericht Karlsruhe. 1983 Abordnung zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Oktober 1988 Ernennung zum Vorsitzender Richter am Landgericht, eingesetzt am Landgericht Baden-Baden und Landgericht Karlsruhe. Anfang 1991 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof in den Bundesdienst übernommen. Referatsleiter in der Abteilung für Landesverrats-Strafsachen. Seit 1996 im Nebenamt als ehrenamtlicher Richter im Bundesdisziplinargericht tätig. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/genanwalt/langsdor.html
Brigitte Czapski (Jg. 1957) - Vorsitzende Richterin am Bundesdisziplinargericht Frankfurt am Main (ab 01.02.1997, ..., 2002)
Rainer Holtz (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht Frankfurt am Main (ab 28.10.1981, ..., 2002)
Jürgen Karst (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht Frankfurt am Main (ab 18.01.1991, ..., 2002)
Dr. Hans-Dieter Schmachtenberg (Jg. 1940) - Präsident am Bundesdisziplinargericht Frankfurt am Main (ab 01.12.1999, ..., 2002)
Lothar Schwichow (Jg. 1947) - Richter am Bundespatentgericht München (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1985 als Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Bundesdisziplinarhof
Otto Grünewald (* 29. März 1897 in Bad Wimpfen;[1] † 29. Juli 1980 in Murnau) war ein deutscher Richter und während des Zweiten Weltkriegs Generalrichter in der Wehrmacht
Grünewald war 1915 bis 1918
Kriegsfreiwilliger. Er studierte Jura in Gießen mit dem Abschluss der Promotion
(Dr. jur.) 1922 (Dissertation: Die Entwicklung der Bestimmtheit der
Strafdrohungen in der deutschen Strafgesetzgebung seit dem 18. Jahrhundert).[2]
Ab 1925 war er im hessischen Justizministerium und 1926 bis 1934 Richter (1926
Amtsgerichtsrat in Oppenheim, 1928 Amtsgerichtsrat und 1929 Landgerichtsrat in
Darmstadt). Aus politischen Gründen wurde er in Hessen entlassen und wechselte
in den preußischen Staatsdienst. Ab Oktober 1935 war er Landgerichtsrat in
Berlin und ab 1937 bei der Wehrmacht. 1937 wurde er Regierungsrat und ein Jahr
später Oberregierungsrat. Er war Divisionsrichter, 1938 bis 1940 Berater für
Strafrecht beim OKH in Berlin und 1940 Richter beim Oberkommandierenden der
Wehrmacht in Frankreich. 1940 wurde er Kriegsgerichtsrat. Danach war er bis 1942
Richter beim OKH und wurde danach in die Justizabteilung des OKH versetzt. Er
war am Kommissarbefehl beteiligt.[1] 1942 wurde er Reichskriegsgerichtsrat und
im August 1944 Generalrichter. November 1942 bis Mai 1945 war er Leiter der
Abteilung Feldgerichtsbarkeit beim OKH. 1945 bis 1947 war er in
US-Kriegsgefangenschaft. 1947/48 war er einer der Verteidiger von
Generaloberstabsrichter Rudolf Lehmann in den Nürnberger Prozessen, dem
ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung der Wehrmacht, der als einziger
Militärrichter in den Nürnberger Prozessen angeklagt war. Lehmann wurde zwar zu
sieben Jahren Haft verurteilt aber schon 1950 entlassen. 1948 war er wieder in
hessischen Staatsdiensten und ab 1952 dem Amt Blank zugeordnet, wo er an den
Gesetzen zu Wehrdienst und Wehrrecht der neu zu gründenden Bundeswehr beteiligt
war (Pläne für eine eigene Militärgerichtsbarkeit erfüllten sich allerdings
nicht).[3] 1952 saß er mit einem anderen ehemaligen Heeresrichter, Elmar
Brandstetter (ehemals Oberfeldrichter), im EVG-Interimsausschuss in Paris. 1955
bis 1957 war er Abteilungsleiter im Verteidigungsministerium. 1957 bis zum
Ruhestand 1964 war er Richter (Senatspräsident) am Bundesdisziplinarhof in
München, der sich mit Disziplinarverfahren der Bundeswehr befasste.
Er
war Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes.[1]
Im
Prozess gegen Ferdinand Schörner wurde er 1957 wegen Verdachts der
Mittäterschaft nicht vernommen.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Gr%C3%BCnewald