Bundestag
Familienrecht - Kindschaftsrecht
Mutter-Kind-Beschilderung am Berliner Reichstag
Wohin auch das Auge blicket,
Moor und Heide nur ringsum.
Vogelsang uns nicht erquicket,
Eichen stehen kahl und krumm.
Wir sind die Moorsoldaten
und ziehen mit dem Spaten
ins Moor!
Hier in dieser öden Heide
ist das Lager aufgebaut,
wo wir fern von jeder Freude
hinter Stacheldraht verstaut.
Wir sind die Moorsoldaten...
Morgens ziehen die Kolonnen
in das Moor zur Arbeit hin.
Graben bei dem Brand der Sonne,
doch zur Heimat steht der Sinn.
Wir sind die Moorsoldaten...
Heimwärts, heimwärts jeder sehnet,
zu den Eltern, Weib und Kind.
Manche Brust ein Seufzer dehnet,
weil wir hier gefangen sind.
Wir sind die Moorsoldaten...
Auf und nieder gehn die Posten,
keiner, keiner kann hindurch.
Flucht wird nur das Leben kosten,
vierfach ist umzäunt die Burg.
Wir sind die Moorsoldaten...
Doch für uns gibt es kein Klagen,
ewig kann's nicht Winter sein.
Einmal werden froh wir sagen:
Heimat, du bist wieder mein.
Dann ziehn die Moorsoldaten
nicht mehr mit dem Spaten
ins Moor!
http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Moorsoldaten
Gewidmet den vielen Tausenden Vätern, die in Deutschland seit 1949 und bis heute staatlich ausgegrenzt und entsorgt wurden.
Väternotruf, 22.08.2009
... Jörg von Essen ist in der Krisensitzung für die FDP ans Rednerpult gegangen und hat dort leise und eindringlich für das Recht auf Beschneidung geworben.
Jörg van Essen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm (ab 20.09.1985, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 20.04.1979 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2010 ab 20.09.1985 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm - beurlaubt - aufgeführt. Seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 1994 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Jörg van Essen setzt sich für das Recht muslimischer und jüdischer Eltern auf genitale Verstümmlung von Jungen mittels sogenannte "Beschneidung" ein. 10.10.2012: "... Jörg von Essen ist in der Krisensitzung für die FDP ans Rednerpult gegangen und hat dort leise und eindringlich für das Recht auf Beschneidung geworben. Der Gedanke, dass ein Rabbiner aus Fürth wegen Beschneidung angezeigt wurde, dass Ärzte Angst haben, zu tun, was sie schon 3000-mal ohne negative Folgen getan haben – das hat dem Katholiken und früheren Oberstaatsanwalt keine Ruhe gelassen. »Mein Onkel war Aufseher in Auschwitz. ..." - http://www.zeit.de/2012/42/Beschneidung-Gesetz. Mehr zu Jörg van Essen unter - http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_van_Essen
Nichtverheiratete Väter sollen die Sorge für ihr Kind mit übernehmen können
Recht/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Nichtverheirateten Vätern soll es nach dem Willen der Bündnisgrünen leichter als bisher gemacht werden, die Sorge für ihr Kind mit zu übernehmen. Dies sieht ein Antrag der Fraktion (16/9361
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf
vor.
Die Grünen erläutern, nach bisherigem Recht sei die Erklärung der Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen soll ihm künftig diese Chance gegeben werden.
Die elterliche Sorge solle immer dann möglich sein, wenn ein Vater Unterhalt für das Kind zahle und die Bereitschaft zur elterlichen Fürsorge zeige. Die Klage soll laut Fraktion erst ab dem zweiten Lebensjahr möglich sein. Bevor die Klage zugelassen werde, habe - zumeist - der Vater des Kindes eine Beratung durch die Jugendhilfe anzunehmen. Ziel sei, den Konflikt zwischen dem Vater und der Mutter des Kindes zu klären. Dazu sei auch die Mutter einzuladen. Ihre Teilnahme sei jedoch nicht verpflichtend. Die Grünen sprechen sich weiterhin dafür aus, diese neue Regelung wissenschaftlich zu begleiten und dem Gesetzgeber nach vier Jahren Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung müsse ferner auf die Länder Einfluss nehmen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "angemessen sachlich und personell ausgestattet werden" und dass das Personal entsprechend qualifiziert sei.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_160/02.html
Kommentar Väternotruf:
Auch wenn der Antrag der Grünen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nicht grundsätzlich in Frage stellt, ist der Antrag - gegenüber der männer- und kinderfeindlichen Blockadehaltung der SPD, CDU, PDS - Linkspartei, FDP, der CSU und dem reformunwilligen und väterdiskriminierenden Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Papier - doch ein erster Schritt in die richtige Richtung.
04.06.2008
Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung
Abgeordnetenwatch: Antwort Christine Lambrecht
15.04.2008
Frage von
Dr.
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
Ende 2006 schrieben Sie mir auf eine Anfrage zum Sorgerecht nicht-verheirateter Eltern, dass Sie (in Ihrer Eigenschaft als zusändige Berichterstatterin im Rechtsausschuss) nicht initiativ werden können, da eine Initiative des BMJ "derzeit noch ausstehe". Wie sie wissen, steht sie immer noch aus.
Nachdem es bisher nur Gerüchte waren, die Ministerin halte die Veröffentlichung zurück, hat Frau Zypries das gestern nun auch offiziell verlautbaren lassen, und spricht nun von Plänen, weitere wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag zu geben.
Meine Fragen:
Wie sie wissen, hat das BMJ auch in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Bundestages geantwortet, die Ergebnisse würden "demnächst" veröffentlicht. Halten sie vor diesem Hintergrund die Informationssperre für zulässig?
Was haben Sie bzw. Ihre Fraktion in den vergangenen 1 1/2 Jahren konkret unternommen, um dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zum §1626a nachzukommen?
Die Frage des Bundesverfassungsgerichtes war, ob unverheiratet zusammenlebende Eltern nur ausnahmsweise keine gemeinsame Sorge erklären oder regelmässig. Diese Frage ist aufgrund des vorliegenden Materials eindeutig zu beantworten. Mit welcher Art Wissenschaft möchte das BMJ hier zu einer abweichenden Antwort kommen?
vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüssen,
Dr.
05.05.2008
Antwort von
Christine Lambrecht
Sehr geehrter Herr Dr. ,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15.04.2008.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechend in der vergangenen Legislaturperiode eine Expertenanhörung zum Thema "Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Empfehlen sich Gesetzesänderungen?" durchgeführt. Die Anhörung sollte unter anderem Aufschluss darüber geben, ob die derzeitige Regelung der gesellschaftlichen Wirklichkeit ausreichend Rechnung trägt oder Anpassungen der gesetzlichen Regelung notwendig sind. Mit überwiegender Mehrheit sprachen sich die Sachverständigen für gesetzgeberische Korrekturen beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern aus, demgegenüber gingen die Meinungen über ein etwaiges Neuregelungsmodell auseinander.
Seit dem Jahr 2004 wird die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Im Jahr 2004 wurden im gesamten Bundesgebiet 87.400 Sorgeerklärungen abgegeben. Unter Berücksichtigung der Geburtsstatistik 2004, nach der 197.129 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren wurden, ergibt sich für die Begründung der gemeinsamen Sorge eine Quote von 44,34 %. Dies bedeutet einerseits, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass nicht verheiratete Eltern sich immerhin in mehr als der Hälfte der Fälle (55,66%) nicht entschließen können, die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung zu begründen. Diese Prozentzahlen allein sind jedoch wenig aussagekräftig, weil sie keinen Aufschluss darüber geben, ob die Eltern zusammenleben und auf welchen Gründen die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen beruht.
Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, gleichzeitig aber keine Untersuchung ist, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, ergänzend dazu eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_lambrecht-650-5906--f106803.html#frage106803
Kommentar Väternotruf:
Da läuft im Deutschen Bundestag mal wieder das volle Väterverarschungsprogramm. Und das auch noch finanziert aus Steuermitteln von Hunderttausenden sorgerechtlich diskriminierten Vätern in Deutschland.
Und Christine Lambrecht (SPD) hat in typischer SPD-Manier nicht genügend Arsch in der Hose, diese Väterverarschungspolitik beim Namen zu nennen.
Armes Deutschland.
Führer befiehl - wir folgen Dir
Kleine Anfrage zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Nach dem gemeinsamen Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag in einer Kleinen Anfrage (16/5852).
Die Bundesregierung räumt ein, dass es im Gegensatz zu Deutschland in den meisten europäischen Ländern keine sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter gibt.
In Deutschland dem Land des österreichischen Muttersohnes und ehemaligen NS-Führer Adolf Hitler und seiner Gattin Eva Braun wird im Gegensatz zur europäischen Rechtspraxis dagegen die nichtverheiratet Mutter privilegiert, grad so, also ob wir noch immer im Tausendjährigen Reich lebten.
Außer blöden Sprüchen fällt der Bundesregierung für diese Rechtsbeugung vor dem Grundgesetz keine Rechtfertigung ein
Die Antwort der Bundesregierung vom 11.07.2007, Drucksache 16/6078 unter:
http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606078.pdf
heute im Bundestag Nr. 198 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Fr, 20. Juli 2007 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr
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Zahl der nichtehelich geborenen Kinder hat deutlich zugenommen
5. Zahl der nichtehelich geborenen Kinder hat deutlich zugenommen
Recht/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Das Bundesjustizministerium (BMJ) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6078) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/5852) mit. Die Gründe, warum nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnten, untersuche unter anderem derzeit das BMJ. Erste Ergebnisse zeigten ein sehr unterschiedliches Spektrum der Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung. Unter anderem seien folgende Beweggründe zu nennen: "eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden", "eine friedlichen Verständigung der Eltern ist nicht möglich", "die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden" oder "hat Angst, im Falle der Trennung von Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren". Die Ergebnisse der Studie würden "demnächst vorliegen".
Insgesamt hat sich die Ziel der nichtehelich geborenen Kinder deutlich nach oben entwickelt: Betrug sie im Jahre 1998 noch mehr als 157.000, so waren es 2006 schon fast 202.000 Kinder. Der Regierung ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele von diesen Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet haben. Das Statistische Bundesamt erfasse die Zahl der Eheschließungen von Eltern mit gemeinsamen, vor der Ehe geborenen Kindern insgesamt. Betrug danach die Zahl der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern 1998 fast 50.000 (und fast 60.000 gemeinsame Kinder), so war sie im Jahr 2005 auf mehr als 74.000 angestiegen (mit über 90.000 gemeinsamen Kindern). Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern hätte sich auch nach oben entwickelt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätte 1998 deren Zahl 553.000 betragen; im Jahr 2005 seien es schon 770.000 gewesen.
Kommentar Väternotruf:
Man muss sich das mal vor Augen gehalten. Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 200.000 Männer vom bundesdeutschen Staat und seinen Behörden als Menschen und Eltern zweiter Klasse behandelt. Sie müssen, um die elterliche Sorge für ihr Kind zu erlangen, eine Zustimmung der Mutter einholen. Wenn diese kein Interesse daran hat, dass der Vater gleichberechtigt das Sorgerecht wahrnimmt, dann bleibt ihm nach §1626a BGB die elterliche Sorge versperrt, obwohl Artikel 6 Grundgesetz den Vater ausdrücklich das Recht auf Betreuung und Erziehung seiner Kinder zu erkennt.
Das Bundesverfassungsgericht billigte im Jahr 2003 diese eklatante Grundrechtsverletzung und setzte sich so dem Vorwurf aus, geltendes Recht, nämlich das Grundgesetz selber zu beugen. Rechtsbeugung ist in der Bundesrepublik eine Straftat. Man stelle sich nur einmal vor, es erginge Strafanzeige gegen die urteilenden Richter am Bundesverfassungsgericht und auch gegen die noch amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Käme der Staatsanwalt zu der naheliegenden Schlussfolgerung, dass hier eine Rechtsbeugung vorliegt, riskierten alle 6 betroffenen Richter
Präsident Prof. Dr. Papier
BVR'in Jaeger
BVR'in Prof. Dr. Haas
BVR Dr. Hömig
BVR Prof. Dr. Steiner
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem
BVR Prof. Dr. Bryde
und die Bundesjustizministerin Haftstrafen. Das kann aber keiner in Deutschland wollen, denn diese Richter und auch die Bundesjustizministerin sind uns nicht nur lieb, sondern auch teuer. Im Gefängnis könnten sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen und der Staat müsste sie dennoch bezahlen, da sie darauf Anspruch haben. Dann lieber in Freiheit und endlich ordentlich arbeiten. Wiedergutmachung ist das Gebot der Stunde. Millionen über Jahre entrechtete Väter haben einen Anspruch darauf.
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen - Männer im Bundestag
Die Gesetze im Familienrecht und Kindschaftsrecht werden bekanntlich im Bundestag verabschiedet. Dabei sind wie auch in anderen Fachbereichen in jeder Partei meist nur eine Handvoll von Abgeordneten mit der Materie vertraut. Deren Empfehlung an die Fraktion dürfte in den meisten Fällen widerspruchslos übernommen werden, da die anderen Fraktionäre keine Ahnung von der behandelten Materie haben und sich nicht die Mühe machen, dicke Vorlagen von denen sie ohnehin nichts verstehen durchzuarbeiten. So kann es durchaus passieren, dass die Parlamentarier Gesetze verabschieden, die ihnen persönlich selber auf die Füße fallen. So z.B. in der PDS-Fraktion, wo die familienpolitische Sprecherin und offen lesbisch lebende Christina Schenk die Forderung aufstellte, dass auch Ehemänner nur mit Zustimmung der Ehefrau das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen können. Das davon auch viele PDS-Ehemänner betroffen wären liegt auch der Hand. Doch wie gesagt, die PDS-Männer haben davon keinen Ahnung, wollen vielleicht auch keine haben, getreu dem Motto der drei Affen, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen und sollen vermutlich auch keine bekommen. Denn nur so läßt es sich erklären, dass die PDS keinen einziger Mann hat, der familienpolitisch im Bundestagsbereich tätig ist und dies alles von Frauen "gemanagt" wird. Bei den Grünen ist immerhin ein Mann familienpolitisch sehr aktiv, doch der ist ausgerechnet schwul - und "das ist auch gut so". Doch wenn es um die Belange von Kindern geht, ist die homosexuelle Perspektive nicht immer die beste.
Bleiben die anderen Parteien SPD, CDU/CSU und F.D.P. Hier wird "die Familie" noch hochgehalten, aber nur, wenn ein Trauschein vorhanden ist. Nichtverheiratete Väter und ihre Kinder sind leider auch hier Menschen zweiter Klasse.
Die z.Z. einzige Partei, die konsequent die Beendigung der Diskriminierung von Vätern einfordert, ist die Familien-Partei. Vielleicht geben Sie zur Bundestagswahl 2002 Ihre Stimme mal dieser Partei.
Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat erkannt, dass es sehr ernste Probleme mit der Umsetzung des Umgangsrechts in Deutschland gibt.
Man will nach der Sommerpause diese Problematik aufgreifen und neu angehen.
(Was sie daraus machen, werden wir sehen, jedenfalls haben sie wohl erkannt, dass in Deutschland bei Verweigerungen nichts mehr läuft)
Die Foren und Zeitungen sind täglich voll mit der Umgangsproblematik und diese treibt seltsame Blüten. Somit ist es angebracht, dass jeder, der davon betroffen ist, zwei Seiten seines Falles niederschreibt. Hier aber nur auf die Problematik eingeht und wo es klemmt.
Das Verhalten der Jugendämter und Richter sollten dabei auch erwähnt werden. Diese max. zwei Seiten als Konzentrat schickt ihr per Mail oder per Post an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
Die Adresse findet ihr unter dem folgenden Eintrag
http://www.bundestag.de/interakt/kinder/index.html
Eine Information des Väteraufbruch für Kinder e.V. - Posteingang 17.7.2001
Außerdem Bundestagsdrucksache 14/6013 vom 10.5.2001
Aktenzeichen Bundesverfassungsgericht 1 BvL 20/99
Art: Verfassungsrechtliche Prüfung
Gegenstand:
ob es mit Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Artikel 6 Abs. 5 GG vereinbar ist, dass gemäß §§ 1626a, 1672 BGB der Vater eines nichtehelichen Kindes, der mit der Kindesmutter und dem Kind mehrere Jahre in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt hat, nach der Trennung der Eltern ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls die gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind nicht zugesprochen erhalten kann, solange die Kindesmutter ihre Zustimmung hierzu verweigert
1 BvR 1028/99
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Korbach vom 16. August 1999 (7 F 10/99 SO) des Herrn P. H., Hamburg,
Verfassungsbeschwerden
gegen § 1 626a BGB, eingeführt durch das
Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997
(BGBl. 1 S. 2942)
1 BvR 1248/99
des Herrn A. K., Bad Karlshafen,
1. unmittelbar gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Juli 1999 — 7 UF 203/99 —,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Marsberg vom 22. März 1999—5 F 51/99—,
2. mittelbar gegen
§ 1626a Abs. 2, § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB
1 BvR 1805/00
des Herrn M. A., Wörth,
gegen
a) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. August 2000 — 1 UF 66/00 —,
b) das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. November 1999 —266 F 1848/99
— des Herrn P.S., Melsungen,
1. unmittelbar gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11. Oktober 2000—2 UF 55/00—,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Northeim vom 8. März 2000— 8 F 254/99 —
2. mittelbar gegen
§ 1626a Abs. 2, § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB betr.: Verletzung der Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 GG sowie Artikel 3 GG im Zusammenhang mit der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch §§ 1626a, 1672 BGB
Parteiübergreifender Kindergeldklau im Deutschen Bundestag
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 5.7.2000 seine Beschlussempfehlung und Bericht an den Bundestag (Drucksache 14/3781) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 14/1247
Entwurf eines "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung"
vorgelegt
und seine Annahme empfohlen.
Der gewählte irreführende Titel sollte vermutlich die anderen Mitglieder des Bundestages und auch die Öffentlichkeit im unklaren lassen sollte, was sich außer der begrüsßenswerten Ächtung von Gewalt in der Erziehung noch in dem Gesetz versteckt, nämlich die bisher in dieser Höhe wohl einmalige Erhöhung der Belastungen für barunterhaltspflichtige Elternteile (zu ca. 85 Prozent Väter).
Zu den zu erwartenden Kosten führte der Rechtsaussschuss an: "Es sind Mehrkosten bei den Jugendämtern zu erwarten, die jedoch nicht bezifferbar sind."
Die Beschlussempfehlung ist gezeichnet von.
Rupert Scholz (CDU)
Margot von Renesse (SPD)
Rainer Funke (FDP)
Ronald Pofalla (CDU)
Sabine Jünger PDS
Volker Beck (B90/Die Grünen)
Unterschlagen wurde - absichtlich ? - dass, wie sich inzwischen gezeigt hat, den Steuerzahlern erhebliche Kosten durch die außergewöhnliche Belastung der Familiegerichte (Prozesskostenhilfe) entstehen. Dies wiegt um so schwerer, als damit die normalen Familienverfahren weiter verzögert werden, Umgangsrechtsverfahren dauern in einigen Regionen Deutschlands derzeit über sechs Monate, in denen außer schlummernden Aktenbergen nichts wahrzunehmen ist.
Mit dem Geld, das der Staat durch die Folgeschäden dieses Gesetzes aufzubringen hat, hätte man sicher einigen tausend arbeitslosen Vätern eine ABM Stelle schaffen können und außerdem mehr Familienrichter einstellen können, um endlich den Aktenstau an deutschen Familiengerichten aufzulösen.
Deutscher Bundestag
Drucksache 13/1661
vom 07.06.1996
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiana Schenk und der Gruppe der PDS
Drucksache 13/1454
"Gemeinsame Sorge als Regelfall"
Kommentar Väternotruf:
Die PDS, eine angeblich fortschrittliche Partei, ist bezüglich der Diskriminierung von Vätern und ihren Kindern stockreaktionär. Allein was die damalige Bundestagsabgeordnete Christina Schenk gegen die gemeinsame elterliche Sorge unternommen hat, wird der PDS als väterfeindlicher Partei noch einige Jahre negativ anhaften.