Väternotruf informiert zum Thema

Christlich-Demokratische Union

CDU


 

 

 

Atme tief, die Luft ist selten.

 

 

 

 

Prof. Dr. jur. habil. Dr. h.c. Hans-Jürgen Papier

Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Per CDU-Ticket zum Bundesverfassungsgericht katapultiert.

Für seine "Verdienste" bei der sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder widmen wir Prof. Dr. Papier das Lied "Die Mauer muss weg"

Hans-Jürgen Papier (* 6. Juli 1943 in Berlin) ist ein deutscher Staatsrechtswissenschaftler. Seit April 2002 war er Präsident des Bundesverfassungsgerichts; aus diesem Amt schied er am 16. März 2010 aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier

 

 

Pierre Brandenstein (geb. 08.05.1968 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Korbach / Direktor am Amtsgericht Korbach (ab 01.03.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.04.2001 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Direktor am Amtsgericht Kirchhain aufgeführt (7 C 87/05). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.11.2008 als Vizepräsident am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2012 als Direktor am Amtsgericht Korbach aufgeführt. Am 02.08.2014 bei einem Verkehrsunfall gestorben. "Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtparlament war am Samstag bei einem Verkehrsunfall im Lahn-Dill-Kreis ums Leben gekommen." - http://www.hna.de/lokales/frankenberg/heimische-politiker-erschuettert-ueber-unfalltod-pierre-brandenstein-3754571.html. Sein Leben war Kampf - nun ruhe sanft.

 

Bernd Haldorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen (ab 01.08.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.11.2013 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen aufgeführt. 2015, ..., 2023 - Vorsitzender Jugendhilfeausschuss der Stadt Menden (2015). 20.07.2023: "Bernd Haldorn Geburtsjahr 1965 Beruf Oberstaatsanwalt Anschrift Von-Lilien-Straße 20; 58706 Menden Telefon 02373/917816; mobil: 0171/4803562 E-Mail bm.haldorn[ᴀᴛ]t-online.de Aktuelle Funktionen Ratsmitglied im WB 13 (Lahrfeld/Schwitter Weg); Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Menden; CDU-Sprecher im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Menden; Mitglied im Vorstand des CDU-Stadtverbands Menden und der CDU-Ortsunion Menden" - https://www.menden-cdu.de/kontakt/haldorn/

 

Axel Müller - Bürgernah, kommunikativ - ein Richter zum Anfassen. 

http://cduaxelmueller.de/person.html 

Axel-Karl Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Tettnang / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang (ab 13.05.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.08.1995 als Richter am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.05.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Tettnang aufgeführt. 2008, ..., 2010: Pressesprecher am Landgericht Ravensburg. GVP 01.01.2011: Landgericht Ravensburg. Amtsgericht Tettnang - 2012: Strafsachen. Axel Müller - http://cduaxelmueller.de/person.html. 2015: offenbar Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg - http://www.bewaehrungshilfeverein.de/ueber-den-verein/

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Siegburg (ab 31.08.1998, ..., 2016) - Bonn und Königswinter. Seit 2001 am Amtsgericht-Familiengericht Siegburg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 31.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Siegburg - beurlaubt - aufgeführt. 2012: Familiensachen. Ab 2005 Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion - http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36580399_wege_politik_winkelmeier_becker/index.html. http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/W/winkelmeier_becker_elisabeth.html. Siehe auch Abgeordnetenwatch unten. http://www.institut-verfahrensbeistand.de/3.html. 12.02.2019: gegen Wechselmodell als Leitbild - https://www.tagesspiegel.de/politik/fdp-vorstoss-kinder-sollen-nach-scheidung-bei-beiden-eltern-leben/23977846.html

 

 

Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU

Uwe Homberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Leitender Ministerialrat beim Thüringer Justizministerium (ab 01.10.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.04.1996 als Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2008 als Leitender Ministerialrat im Justizministerium Thüringen aufgeführt. 2020: Präsident des Thüringer Justizprüfungsamtes. 2020: Beisitzer im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/uwe-homberger

Gabriela Piontkowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen (ab 20.09.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.09.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 20.09.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen - abgeordnet - aufgeführt. 2020: Als Staatsanwältin a.D. Beisitzerin im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/gabriela-piontkowski

Dr. Robert Seegmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 02.10.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.10.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.10.2001 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.07.2012 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.10.2015 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Verwaltungsgericht Berlin - GVP 01.11.2011: Beisitzer - 6. Kammer und 19. Kammer. 2020: Beisitzer im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/dr-robert-seegmueller

Sathia Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 18.09.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.07.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2006 als Richter am Landgericht Karlsruhe - abgeordnet aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.09.2017 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: nicht aufgeführt. 2020: Beisitzer im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/sathia-lorenz. 2020: CDU Karlsruhe-Stadt: Juristen Arbeitskreis (RACDJ) - Vorsitzender: Sathia Lorenz, c/o Waldstraße 71a, 76133 Karlsruhe - https://www.cdu-karlsruhe.de/ueber-uns/aks-und-ausschuesse/

Elisabeth Winkelmeier-Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Siegburg (ab 31.08.1998, ..., 2016) - Bonn und Königswinter. Seit 2001 am Amtsgericht -Familiengericht - Siegburg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 31.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Siegburg - beurlaubt - aufgeführt. 2012: Familiensachen. Ab 2005 Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion - http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36580399_wege_politik_winkelmeier_becker/index.html. http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/W/winkelmeier_becker_elisabeth.html. Siehe auch Abgeordnetenwatch unten. http://www.institut-verfahrensbeistand.de/3.html. 12.02.2019: gegen Wechselmodell als Leitbild - https://www.tagesspiegel.de/politik/fdp-vorstoss-kinder-sollen-nach-scheidung-bei-beiden-eltern-leben/23977846.html. "Nach dem Abitur 1981 am Gymnasium Alleestraße in Siegburg absolvierte Elisabeth Winkelmeier-Becker ein Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das sie 1986 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Sie ist seit 1984 mit dem früheren Staatssekretär Jürgen Becker verheiratet und hat drei Kinder. Nach Erziehungsurlaub und Referendariat legte sie 1992 das zweite Staatsexamen ab. Danach war sie als Richterin zunächst am Landgericht Bonn und ab 1997 am Amtsgericht Siegburg tätig. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Winkelmeier-Becker. 2020: als Richterin am Amtsgericht a.D. Beisitzerin im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/elisabeth-winkelmeier-becker-mdb

 

 

Sathia Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 18.09.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.07.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2006 als Richter am Landgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.09.2017 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: nicht aufgeführt. 2020: Beisitzer im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/sathia-lorenz. 2020: CDU Karlsruhe-Stadt: Juristen Arbeitskreis (RACDJ) - Vorsitzender: Sathia Lorenz, c/o Waldstraße 71a, 76133 Karlsruhe - https://www.cdu-karlsruhe.de/ueber-uns/aks-und-ausschuesse/

 

 

 

Prof. Dr. Malte Graßhof (geb. 28.11.1970 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst ) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / Präsident am Verwaltungsgericht Stuttgart (ab 01.04.2018, ... 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.01.2002 als Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.02.2009 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.04.2013 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgeführt. "Malte Graßhof (* 28. November 1970 in Bonn) ist ein deutscher Jurist und Richter. Er ist seit April 2018 Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart und seit Juli 2018 zugleich Präsident des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg. Nach dem Abitur nahm Graßhof ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten in Bonn und Freiburg auf, das er mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Das Referendariat absolvierte er in Heidelberg. Nach Ablegung des Zweiten Staatsexamens trat er 1999 als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Sigmaringen in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. 2001 wurde er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo er bis 2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von Evelyn Haas tätig war. 2002 wurde er an der Universität Potsdam mit dem Thema Die Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Doktor der Rechte promoviert. Weitere berufliche Stationen waren das Justizministerium Baden-Württemberg, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Staatsministerium Baden-Württemberg. 2009 erhielt Graßhof die Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof, wurde dann aber als Leiter des Referates für das richterliche Personal der Fachgerichtsbarkeiten und Dienstrecht an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Von April 2013 bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen am 1. Februar 2016 war er Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Graßhof wurde am 1. April 2018 zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stuttgart ernannt und im Juli 2018 offiziell in das Amt eingeführt. Gleichzeitig übernahm er dort den Vorsitz der 6. Kammer, mit Zuständigkeit für Ausländerrecht, Baurecht, Bestattungs- und Friedhofsrecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes. Im Juli 2018 übernahm er von Eberhard Stilz das Wahlehrenamt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg und wurde somit institutionell ranghöchster Richter des Landes. Des Weiteren war er von 2006 bis 2013 als Lehrbeauftragter für Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht an der Universität Tübingen tätig. Graßhof ist Mitglied der CDU." - https://de.wikipedia.org/wiki/Malte_Gra%C3%9Fhof 

Daniel Kühner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Ludwigshafen / Direktor am Amtsgericht Ludwigshafen (ab 18.05.2020, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.06.2009 als Richter am Amtsgericht Ludwigshafen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.06.2009 als Richter am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.06.2009 als Richter am Amtsgericht Ludwigshafen - abgeordnet - aufgeführt. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Ludwigshafen / Familiensachen - Abteilung 5? Amtsgericht Ludwigshafen - GVP 01.08.2013: Familiensachen - Abteilung 5a. 18.05.2020: "Daniel Kühner ist der neue Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein. Der Präsident des Landgerichts Frankenthal, Harald Jenet, händigte ihm am heutigen Montag die von Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnete Ernennungsurkunde aus. Mit dem Wechsel Bernd Schwenningers an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken als Vorsitzender eines Zivilsenats im Januar war die Stelle des Behördenleiters vakant geworden. Das Amtsgericht Ludwigshafen ist mit derzeit 25 Richtern und insgesamt rund 170 Mitarbeitern das größte Amtsgericht der Pfalz. Daniel Kühner ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen bestens bekannt und mit diesem Gericht sehr gut vertraut. Er begann dort 2007 seine Laufbahn als Richter, wurde 2009 zum Richter auf Lebenszeit ernannt und ist auch derzeit in Ludwigshafen tätig. Neben seiner rechtsprechenden Tätigkeit als Familienrichter waren ihm bereits seit längerer Zeit auch Aufgaben der Justizverwaltung übertragen, auch als weiterer Vertreter des Direktors. ... Nach Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim durchlief er den Referendardienst im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, wo er auch das Zweite Staatsexamen ablegte. Dann folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl der Universität Mannheim. Im April 2005 trat er in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein, zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), danach als Richter in Ludwigshafen. 2015 erfolgte die obligatorische Erprobung in einem auch für Familiensachen zuständigen Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Bei dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) konnte Kühner danach als Stellvertreter des Direktors erste Erfahrungen in der Justizverwaltung sammeln, bevor er im Januar 2017 an „sein“ Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein zurückkehrte. 23.04.2020: "Daniel Kühner wollte es noch einmal wissen. Nach fünf Jahren Pause entschied sich der Christdemokrat für eine neuerliche Kandidatur bei der Kommunalwahl 2019 und schaffte aufgrund seines sicheren Listenplatzes ein Comeback in den Stadtrat. Ganz weg vom Fenster war der 45-Jährige eigentlich nie. ..." - https://www.rheinpfalz.de/lokal/frankenthal_artikel,-neues-ratsmitglied-daniel-k%C3%BChner-hat-familienpolitik-im-blick-_arid,5057795.html?reduced=true.  

Friedrich Merz (* 11. November 1955 in Brilon als Joachim Friedrich Martin Josef Merz) ist ein deutscher Wirtschaftsjurist und Politiker (CDU). Von 1989 bis 1994 gehörte Merz dem Europäischen Parlament und von 1994 bis 2009 dem Deutschen Bundestag an. Dort war er von 2000 bis 2002 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit Oppositionsführer. Seit 2019 ist er Vizepräsident des Wirtschaftsrats der CDU.[1]  ... Nach 15 Monaten Grundwehrdienst bei der Panzerartillerie, verließ Merz als Obergefreiter 1976 die Bundeswehr.[12] Als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Merz von 1976 bis 1982 Rechtswissenschaft an der Universität Bonn sowie an der Universität Marburg.[13] Das Studium schloss er 1982 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab.[14] Von 1982 bis 1985 absolvierte er sein Referendariat, unter anderem am Landgericht Saarbrücken. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war Merz von 1985 bis 1986 als Richter auf Probe am Amtsgericht Saarbrücken tätig. Von 1986 bis 1989 war er als Syndikus beim Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Bonn und Frankfurt am Main beschäftigt. Friedrich Merz ist seit 1981 mit der heutigen Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg Charlotte Merz (* 1961 als Charlotte Gass) verheiratet und hat mit ihr drei erwachsene Kinder. ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz. Namensgleichheit mit: Charlotte Merz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Arnsberg / Direktorin am Amtsgericht Arnsberg (ab 09.05.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.07.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Arnsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.12.2009 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Arnsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 18.12.2009 als Direktorin am Amtsgericht Meschede aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Meschede - 2013, ..., 2017: Familiensachen. Amtsgericht Arnsberg - GVP 01.03.2018, 01.08. 2020: Familiensachen. Friedrich Merz ist seit 1981 mit der heutigen Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg Charlotte Merz (* 1961 als Charlotte Gass) verheiratet und hat mit ihr drei erwachsene Kinder. ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz.

Joachim Merz (* 1924) - Richter am Amtsgericht Brilon / Direktor am Amtsgericht Brilon (ab 01.05.1967, ..., 1978) - Friedrich Merz wurde 1955, als ältestes von vier Kindern der Eheleute Merz, in eine konservativ geprägte Briloner Juristenfamilie geboren. Sein Vater, Joachim Merz (* 1924), war Richter am Landgericht Arnsberg und bis 2007 Mitglied der CDU.[3] Am Landgericht Arnsberg führte er in den 1970er-Jahren zwei große NS-Prozesse.[4] Seine Mutter Paula Merz (* 1928 als Paula Sauvigny), entstammt der alteingesessenen und einflussreichen Familie Sauvigny, die seit Ende des 19. Jahrhunderts zur Hautevolee Brilons gehörte.[5] Merz' Großvater Josef Paul Sauvigny war Verwaltungsjurist und von 1917 bis 1937 Bürgermeister Brilons.[6] ... https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz 

Dr. Sascha Ott (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Neubrandenburg / Präsident am Landgericht Neubrandenburg (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.01.2002 als Richter am Amtsgericht Greifswald aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.01.2002 als Richter am Amtsgericht Greifswald - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.01.2002 als Direktor am Amtsgericht Anklam aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.12.2010 als Direktor am Amtsgericht Anklam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 12.01.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stralsund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.05.2019 als Direktor am Amtgericht Stralsund aufgeführt. Ab 01.02.2014: mit 0,25 AK an das Landgericht Stralsund. Amtsgericht Greifswald - GVP 06.10.2014, 01.01.2015. Am 12.01.2015 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Stralsund. 01.02.2021: "Juristischer Sachverstand und Augenmaß scheinen mittlerweile verloren, sagt der Vize-Landesvorsitzender der CDU mit Blick auf die Corona-Verordnungen von Ministerpräsidentin Schwesig. Der Vize-Landesvorsitzender der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, Sascha Ott, hat in einer aktuellen Pressemitteilung die Corona-Politik von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert: „Es ist beunruhigend, mit welcher Leichtigkeit Eingriffe in die freiheitlichen Grundrechte über ihre Lippen kommen“, sagte der Sprecher des Konservativen Kreises, nachdem Schwesig nur eine Woche nach Inkrafttreten der jüngsten Corona-Verordnung erneut stärkere Grundrechtseinschränkungen gefordert habe. ..." - https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/vize-der-mv-cdu-wettert-gegen-schwesigs-corona-massnahmen-1160588. 28.06.2023: "Sascha Ott (CDU) ist neuer Präsident des Landgerichts Neubrandenburg. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) überreichte dem 57–Jährigen am Mittwoch die Ernennungsurkunde. Er tritt die Nachfolge von Christian Möllenkamp an, der in Ruhestand ging. ... . Der gebürtige Leipziger war 2002 am Amtsgericht Greifswald in den Richterdienst des Landes getreten und nach mehreren Stationen zuletzt Direktor des Amtsgerichts Stralsund. Als CDU–Politiker sorgte Dr. Sascha Ott bereits mehrfach für Schlagzeilen. So hatte ihn seine Partei nach der Landtagswahl 2016 zunächst für das Amt des Justizministers vorgesehen, zog den Vorschlag aber kurzfristig zurück, nachdem Ott in den Verdacht geraten war, mit Positionen der AfD zu sympathisieren. Ott, der sich selbst dem konservativen Flügel der CDU zurechnet und ein Verfechter des traditionellen Familienbildes ist, war mehrere Jahre stellvertretender CDU–Landeschef. "Sascha Ott (geboren 1965 in Leipzig) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU). Am 8. April 2017 wurde Sascha Ott auf dem Landesparteitag der CDU Mecklenburg-Vorpommern zu einem von drei Stellvertretern des neuen Vorsitzenden Vincent Kokert gewählt. Ott ist seit 2019 Mitglied Kreistagsfraktion der CDU im Landkreis Vorpommern-Greifswald und deren Schatzmeister. Nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016 wurde Sascha Ott von der CDU für den Posten des Justizministers vorgeschlagen. Einen Tag vor dem Landesparteitag der CDU zog seine Partei die Nominierung zurück. Begründet wurde dies mit Einträgen Otts auf Facebook; Ott habe Sympathien für die Alternative für Deutschland (AfD) erkennen lassen. Ott erklärte dazu auf dem Landesparteitag im Oktober 2016, er werde sich „(...) nicht öffentlich entschuldigen“ oder „(...) in einen Käfig politischer Korrektheit sperren (...) lassen“...". - https://de.wikipedia.org/wiki/Sascha_Ott_(Jurist)

 

 

 


 

 

"Mütterrente" der Antiväterparteien CDU/CSU und SPD diskriminiert Väter

 

 

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)


§ 56 Kindererziehungszeiten


(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1.
die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,
2.
die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und
3.
der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.

(2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt, ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.
(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.
(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie

1.
während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund

a)
einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder
b)
einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)

den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,
2.
während der Erziehungszeit zu den in § 5 Absatz 4 genannten Personen gehören oder
3.
während der Erziehungszeit Anwartschaften auf Versorgung im Alter aufgrund der Erziehung erworben haben, wenn diese nach den für sie geltenden besonderen Versorgungsregelungen systembezogen annähernd gleichwertig berücksichtigt wird wie die Kindererziehung nach diesem Buch; als in diesem Sinne systembezogen annähernd gleichwertig gilt eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen.

(5) Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Wird während dieses Zeitraums vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__56.html

 

 

 

 



Kommentar Väternotruf:

 

Das Problem mit den Gesetzen ist oft, dass die normalen Bürgerinnen und Bürger sie nicht verstehen und dadurch oftmals schamlos von Staat und diesen dirigierenden Parteien, wie hier den Antiväterparteien CDU, CSU und SPD bestohlen werden, ohne dass sie es merken. so auch bei der mit Recht als "Mütterrente" bezeichneten Rente, bei der so getan wird, als ob diese beide Elternteile erhielten, dabei bekommt im Streitfall die Mutter alles und der Vater nichts. Der Gipfel der staatlichen Unverschämtheit ist aber damit noch nicht erreicht. Einerseits wird der Gesetzgeber nicht müde, die Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuung zu betonen, nur bei der Rente bekommen die Eltern (in der Regel die Väter) keine rentenrechtliche Ankerkennung der angeblich gleichwertigen Unterhaltsleistung, die sie oft auch noch neben nicht unerheblichen Betreuungszeiten und zusätzlichen Kosten für die Betreuung des Kindes viele Jahre, oft auch 18 Jahre lang geleistet haben.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 23. April 2016 15:10

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Mütterente für Väter

 

Sehr geehrte Damen und Herren, habe von der Rentenstelle einen Bescheid erhalten wonach mir die Mütterente verweigert wurde.

 

Wir haben beide die Kinder als Langzeitarbeitslose erzogen.

 

 

Die Rentenstelle Berlin beruft sich auf  § 56 Abs. 2 Satz 9 u. 8 SGB VI.

 

 

Warum wird mir als Vater die Leistung verweigert ??? hatte drauf hingewiesen das ich diese Regelung für verfassungswidrig halte Art 3 und 6 GG

 

 

Klage bei dem SG ist eingelegt worden

 

 

Gibt es da schon was aus Karlsruhe oder Straßburg ??

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

...

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auf das Bundesverfassungsgericht darf man hier ganz sicher nicht hoffen, hat doch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder als eine Art Naturgesetz ansieht. Nicht anders beim Bundesgerichtshof.

 

Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem in mehreren Fällen einen Riegel vorgeschoben, zu Schadensersatz ist keiner der am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht involvierten Richter herangezogen worden, natürlich auch kein Minister oder Ministerialbeamter bei der Bundesregierung. Statt dessen mussten die deutschen Steuerzahler/innen für die vom Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht verzapfte "Rechtsprechung" und die Väter- und kinderfeindliche Gesetzgebung durch den deutschen Bundestag und die Bundesregierung grade stehen.

 

Was das für ein Licht auf den vermeintlich existierenden Rechtsstaat Deutschland wirft, kann sich jeder klar denkende Mensch zusammenreimen.

 

 

 


 

 

 

Ohne Bundeszuschuss

CDU will höhere Mütterrente aus Rentenkasse zahlen

09.06.2013, 15:35 Uhr

Die CDU will auf Rücklagen aus der Rentenversicherung zurückgreifen, um die Mütterrenten anzuheben. Die Opposition kritisiert das Vorhaben und befürchtet, dass die Reserven innerhalb weniger Jahre aufgebraucht sind. 

Berlin

Die CDU will die geplante Anhebung der Mütterrenten aus der Rentenversicherung und nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble betonten, sie sähen in der Rentenversicherung Spielräume. Die zuständige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (alle CDU) sagte: "Die Rentenkasse ist übervoll." Die Grünen äußerten harsche Kritik an dem Vorhaben.

Man könne die Rentenbezüge für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ohne eine Erhöhung des Bundeszuschusses anheben, sagte Schäuble in einem Video-Interview der "Leipziger Volkszeitung". "Ob das 2014 noch möglich ist, müssen Sie die Arbeitsministerin fragen." Von der Leyen betonte im Deutschlandfunk, dass die Spielräume in der Rentenversicherung durch den Steuerzuschuss des Bundes und die gute Beschäftigungslage vorhanden seien. Dies sei auch mit der Spitze der Rentenversicherung abgeklärt worden.

Auch Merkel hatte am Freitag betont, dass die betroffenen Mütter ein Jahr mehr im Rentenrecht anerkannt bekommen sollten. Dies kostet nach Meinung von Experten bis zu 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. "Das können wir aus den Spielräumen in den sozialen Sicherungssystemen und dem heutigen Bundeszuschuss, der höher ist als das, was wirklich gebraucht wird, finanzieren", sagte die Kanzlerin. Ähnlich hatte sich bereits vor einer Woche Unionsfraktionschef Volker Kauder geäußert. CDU und CSU wollen die Anhebung der Mütterrente in ihr Wahlprogramm aufnehmen, das am 24. Juni beschlossen werden soll.

...

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ohne-bundeszuschuss-cdu-will-hoehere-muetterrente-aus-rentenkasse-zahlen/8322378.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Typische Schnapsidee der CDU, will die Rente für Mütter erhöhen und die für Väter nicht. Die Deppen von den Grünen sind auch nicht besser. Statt die von der CDU beabsichtigte Diskriminierung von Väter bei der Rente zu kritisieren, mäkeln sie an Finanzierungsfragen rum. Gott schütze uns vor diesen blinden Parteien.

 

 


 

 

 

 

Verbraucherschutz light

CDU blockiert Gesetz gegen Abmahnunwesen

Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hat einen zweiten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ abgeliefert. Doch selbst dieser abgemilderte Kompromiss droht am Veto der CDU zu scheitern. Die Abmahnindustrie reibt sich die Hände, und die Verbraucher bleiben erst einmal so wehrlos wie bisher.

Schlagwörter: Recht, Politik, Abmahnungen, Verbraucher, Leutheusser-Schnarrenberger, Neumann

c't 6/2013

http://www.heise.de/ct/inhalt/2013/06/170/

 

 

 


 

 

 

 

Pressemitteilungen

18.05.2011 - Sachsens Justizminister Jürgen Martens: „Wir brauchen ein automatisches Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern“

http://www.justiz.sachsen.de/smj/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal ein CDU-Politiker mit Durchblick. Das ist ja leider nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Die CDU ist, ähnlich wie die Linkspartei/PDS traditionell mutterfixiert. Die CDU mit Weihwasser unterm Kruzifix, die Linkspartei unter Hammer und Sichel. Vater geht hämmern und sicheln, schafft das Geld ran für die Kinder und die sozialistische Übermutter gluckt der Weile auf den Kindern, bis diese platt sind.

 

 


 

 

 

CDU/CSU/FDP Koalition plant verfassungswidrige Fortsetzung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

siehe hierzu Aussage von Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger in der Sendung 

Sorgerecht bei Unverheirateten - Was steht den Vätern zu?

25.04.12 22:15

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

 

 

Kommentar Väternotruf

63 Jahre Bundesrepublik Deutschland, 63 Jahre staatlich organisiertes Unrecht gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern, eine beschämende Bilanz für einen Staat, der sich Rechtsstaat nennt ohne diesen Namen zu verdienen.

Die FDP lässt sich dann auch im Jahr 2012 am ideologischen Gängelband der CDU durch die Arena ziehen. Die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihren Kinder soll abgemildert, aber nicht abgeschafft werden. Diesen Parteien keine Wählerstimme.

 

 

 

 

25.04.12 22:15

Sorgerecht bei Unverheirateten - Was steht den Vätern zu?

In Deutschland werden unverheiratete Väter diskriminiert - dieses Urteil hat vor zweieinhalb Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefällt - weil ledige Väter keine Chance hatten, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mütter es nicht wollten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesem Urteil angeschlossen - und den Gesetzgeber aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Bis jetzt ließ der sich Zeit, doch nun liegt der Gesetzenwurf vor, der bald ins Kabinett eingebracht werden soll. Ob dieser Entwurf die Diskriminierung beendet und ob dem wichtigsten Anliegen - dem Wohl der Kinder - damit gedient ist - Helge Oelert hat Experten befragt.

Nun soll diese Regelung Gesetz werden: Mütter bekommen auf Wunsch erstmal das alleinige Sorgerecht. Damit es zum gemeinsamen wird, muss der Vater einen Antrag stellen. Widerspricht die Mutter, entscheidet ein Familiengericht.

Doch Fachleute fürchten: diese Regelung nützt dem Wohl des Kindes wenig: Denn wenn der Vater erst aktiv werden muss, um das Sorgerecht zu bekommen, könnte es sein, dass er es gar nicht erst stellt. Väter würden so nicht in die Pflicht genommen.

Hans-Christian Prestien

pensionierter Familienrichter

"Eltern, die 'entsorgt' sind, also die nicht in der rechtlichen Verantwortung sind, ziehen sich von den Kindern oft zurück. Das ist auch mein Erleben in den ganzen Jahren, wo ich also Familienrichter - bis 2009 - war, dass es oft so war, wenn es zum Beispiel zum Unterhaltsprozess kam zwischen Eltern und ich dann gefragt habe am Schluss der Verhandlung wie sie es denn mit den Kindern machen, dass sich dann heraus stellte, dass die Mütter -häufig waren es die Frauen - sich sehr gewünscht hätten, dass die Väter sich gekümmert hätten um die Kinder. Aber die Väter hatten sich entzogen. Die Nachfragen bestätigten dann, dass das kein böser Wille war der Männer, sondern dass sie unsicher waren, dass sie hilflos waren."

Tatsächlich stellt auch der Antrag selbst erhebliches Konfliktpotenzial dar - der Vater ohne Trauschein müsste das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erstreiten. Deshalb hatten sich viele von dem neuen Gesetz erhofft, dass kein Antrag mehr nötig sein würde.

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee "Es ist jetzt eine historische Chance, das gesamte Recht der elterlichen Sorge neu zu regeln, und ich würde mir wünschen, dass man diese historische Chance in vollem Umfang nutzt, und nicht schrittweise."

KLARTEXT

Aber es sieht so aus, als würd' man sie verpassen, oder?

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee Im Augenblick sieht es so aus."

Man hätte sich an der Regelung für Kinder aus Ehen orientieren können. Dort sind nach Scheidungen automatisch beide Eltern sorgeberechtigt. Das Grundgesetz gebietet eigentlich, für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für eheliche. Doch hier entschied sich der Gesetzgeber bewusst dagegen.

Andrea Voßhoff (CDU)

Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Es geht ja immer auch um den Anspruch des Staates die Vermutung, dass ein Kind, das in der Ehe geboren wird, eben dann von beiden auch aufgenommen wird und deshalb die gemeinsame elterliche Sorge da ist."

KLARTEXT

Und bei Unverheirateten denkt man das nicht, heutzutage?“ Andrea Voßhoff (CDU) Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bei Unverheirateten lässt es der Gesetzgeber ja zu, dass beide durch eine gemeinsame Erklärung selbiges eben auch erreichen können. Man hat es da nicht automatisch per Gesetz, weil es da ja auch vom Anschein her ein höheres Konfliktpotential gibt, dass Eltern eben nicht miteinander leben wollen."

Dahinter steht die Befürchtung, unverheiratete Väter hätten in vielen Fällen womöglich gar kein Interesse, für ihr Kind zu sorgen. Doch Experten sind überzeugt: Entsprechende Druckmittel würden helfen, auch erstmal Unwillige in eine aktive Vaterrolle zu führen.

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee.

“Die Annahme des Gesetzgebers, man könne Väter nicht anhalten, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, halte ich für falsch. Denn aus der Sicht der Kinder haben Kinder sehr wohl ein Recht darauf, dass beide Eltern ihre Verantwortung die sie sowieso von Natur aus haben und die sie aus der Verfassung heraus auch wahrnehmen. Und zwar in einer Weise, wie sie dem Wohl der Kinder zuträglich ist.”

Dagegen kann der Verlust eines Elternteils schwere seelische Verletzungen verursachen. Obwohl Eltern ihre Kinder lieben, erleben Psychiater fast täglich, wie bei Trennungen alle Einsicht einem Bedürfnis weicht: den Ex-Partner loszuwerden und das Kind an sich alleine zu binden.

Dr. Horst Petri

Psychiater

“Ich habe viele Patienten in Behandlung, wo auch diese Frage ne Rolle spielt. Immer wieder. Hoch intelligente Leute, die alles intellektuell einsehen, die dann automatisch in Machtkämpfe zurückfallen archaischster Natur, die ihnen selbst fremd sind. Weil Trennung ein so tiefgreifender Prozess ist, gerade wenn man Kinder hat.”

Hier müsste der Staat entgegenwirken und Eltern nach der Trennung zur Kooperation zwingen. Stattdessen setzt er darauf, Familiengerichte könnten das Wohl des Kindes schützen im Machtkampf der Eltern.

Hans-Christian Prestien

Pensionierter Familienrichter

“Das heißt die Verantwortungsbereitschaft des einzelnen ist aus meiner Sicht noch nicht sehr ausgeprägt. Und der Staat leistet sich einen Bärendienst, indem er genau auf diesem Level bleibt, und sagt: ‘Ich mach das schon für Euch.’ Das ist die Suggestion, die in diesem Regelwerk steckt: “Ich prüf das nochmal, ob das auch dem Kindeswohl dient.” Erstens kann er das gar nicht prüfen, weil das Kindeswohl sieht heute so aus, und morgen so aus und übermorgen sieht es wieder anders aus. Und diese statischen Reglementierungen “so oder so” haben mit der Entwicklung eines Kindes nicht die Bohne was zu tun.”

Auch im FDP geführten Justizministerium hält man offenbar ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern für besser. Anscheinend haben das jedoch CDU und CSU verhindert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin “Aber letztendlich in der Koalition haben wir uns jetzt auf dieses andere Modell verständigt: Alleinige Sorge der Mutter, aber ein zügiges, beschleunigtes Verfahren ohne große Hürden, damit schnell dann auch über den Gemeinsame-Sorge-Antrag entschieden werden kann.”

KLARTEXT

"Das heißt, Sie persönlich hätten auch Automatismus befürwortet?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin “Ich hätte mir das Modell sehr gut vorstellen können der gemeinsamen Sorge mit Geburt, das war auch eine Grundlage, über die wir mit verhandelt haben, aber am Ende ist jetzt dieser Kompromiss heraus gekommen und ich glaube, es ist ein guter.”

Wenn Sie mit diesem Thema auch Erfahrungen gesammelt haben, schreiben Sie uns gerne, unter rbb-online.de.

Beitrag von Helge Oelert

 

 

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

 

 

 


 

 

 

VAMV im Gespräch mit der Kanzlerin

Angela Merkel hat sich Ende September zu einem Spitzengespräch über Familienpolitik mit den fünf großen deutschen Familienverbänden getroffen. Die Vorsitzende des VAMV, Edith Schwab, unterstrich die Notwendigkeit, das Thema Kinderarmut auf die politische Agenda zu setzen.

"Maßstab für den Erfolg von Familienpolitik darf nicht die Geburtenrate, sondern muss die möglichst geringe Zahl von Kindern in Armut sein!", betonte Edith Schwab. "Die Politik muss stärker die Kinder in den Blick nehmen, die bereits in unserer Gesellschaft leben: Keins darf zurückgelassen werden." Das Risiko in Armut zu leben, ist für Kinder Alleinerziehender überproportional hoch. Als wichtigen Baustein gegen Kinderarmut warb Edith Schwab für die Kindergrundsicherung. Denn diese ist ein ausgesprochen wirksames Instrument, um Kinder vor Armut zu sichern.

Auch die Kampagne "7 % für Kinder", frühkindliche Bildung, familienpolitische Leistungen und Kinderschutz waren Themen in dem Gespräch, das die fünf in der AGF organisierten Familienverbände mit der Kanzlerin führten. Der Austausch der Familienverbände mit der Bundeskanzlerin wird auch in Zukunft fortgeführt werden.

http://www.vamv.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. war von der Kanzlerin offenbar nicht eingeladen. Womöglich gab es im Kanzleramt Vorbehalte gegen Männer als gleichwertige Elternteile. Wundern würde das nicht, tritt doch die CDU für eine Fortsetzung der sorgrechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ein.

Man müsste schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wollte man einer solchen männerfeindlichen Partei seine Wählerstimme geben.

27.10.2011

 

 


 

 

„Generation…kann gerade nicht…“ Väter auf dem Weg in die Familie

 

Datum, Uhrzeit 16.06.2009, 18:30 - 20:30

Ort Kindermuseum

Anschrift Senefelder Straße 5

10437 Berlin

VeranstalterInnen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Kontakt Juliana Schiwarov

Referentin Kinder, Jugend, Familie

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

T. 030/227 58968, F. 030/227 56035

 

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

Immer mehr Männer, die Väter werden, wollen sich nicht mehr allein auf die Ernährer- und Versorgerrolle festlegen lassen. Auffällig auch, immer mehr beruflich erfolgreiche Männer stecken in der Karriere zurück, um Zeit mit ihren Kindern und aktiv in der Familie zu verbringen. Aus dem Blickwinkel der Kinder ist es wunderbar, beide Eltern so nah zu erleben. Soweit, so gut. Das haben wir Grüne immer so gewollt – faire Aufgabenteilung in der Familie und Karriere für beide Geschlechter.

Doch auch die Stimmen werden lauter, die sagen: Männer werden strukturell benachteiligt, wenn sie aktive Väter sein wollen. Wir brauchen eine Väterpolitik, um es Männern zu ermöglichen, ihre Rolle als engagierter Vater zu leben und nicht mehr bloss der Brotverdiener zu sein.

Auf der anderen Seite sagen aktive Frauen und Mütter, dass die Möglichkeiten für Männer längst da sind, während sie sich die eigene Wahlfreiheit bitter erkämpfen mussten. Für viele junge Frauen ist nicht so klar, dass nun Väter speziell gefördert werden müssten. "Wenn drei Männer in Elternzeit gehen, schreiben sie gleich ein Buch darüber."

Brauchen wir denn eine Väterpolitik? Haben nicht Frauen mit ihrem Kampf um Gleichberechtigung das Feld für die Väter mit geebnet, so dass engagierte Väter eigentlich nur noch zugreifen müssten?

Wo liegen die Schwierigkeiten für Väter – im Beruf, im Familienrecht, in der Gesundheitspolitik? Wie müsste eine Väterpolitik aussehen?

 

Programm

18.30

Begrüßung

 

Ekin Deligöz

Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Eingeleitung der Veranstaltung durch eine familienpolitische Grundsatzrede

Renate Künast

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Podiumsdiskussion

 

* Cem Özdemir (MdEP, Bundesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen)

* Volker Ratzmann (MdA, Fraktionsvorsitzender Berlin)

* Sabine Grüneberg ELTERN (Zeitschrift ELTERN, Redakteurin)

 

Moderation: Claudia Neusüß (Politikberaterin, Moderatorin)

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Sachen Väterpolitik und Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder spielen die Grünen unter den väterdiskriminierenden Blockparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Linke derzeit die Rolle des Einäugigern unter den Blinden.

Eine konsequente Beendigung der semifaschistischen staatlichen Diskriminierungspolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern planen allerdings auch die Grünen nicht, so dass man schon jetzt sagen kann, nach der zukünftigen Reform geht der Kampf weiter, bis auch der letzte Vater begriffen hat, dass jede Wählerstimme an die alten Blockparteien mit ihren vernagelten männerpolitischen und väterdiskriminierten Ansichten nicht nur eine verschenkte Wählerstimme ist, sondern das Elend der Väter und ihrer Kinder nur verlängert.

 

 

 

 


 

 

 

 

Konflikt ums Sorgerecht ohne Trauschein

Grüne streiten für Väterrechte

10 Jahre neues Kindschaftsrecht: Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, klagen Väterrechtsvereine. Die Grünen wollen das ändern. 

VON NICOLE JANZ

Das kann der Papa genauso gut! Foto: ap

"Der Originalton der Mutter war: Warum sollte ich meine Macht aus der Hand geben?", beschreibt ein Vater, warum seine Ex-Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind wollte. Andere Väter erzählen, das Jugendamt habe der Freundin abgeraten, eine gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben. So steht es in einer aktuellen Umfrage des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Die Argumentation der Väterlobby mag oft polemisch sein, sie spricht aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als "Baustelle" des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht. "Im Einzelfall muss es möglich sein, ein 'Nein' der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht gerichtlich prüfen zu lassen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag. Auch die Frauenpolitikerinnen der Grünen, etwa die parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk, unterschrieben den Antrag.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, ist "persönlich reserviert" gegenüber einer Reform. Zwar müsse es auch bei Nicht-Verheirateten eine Regelung geben, die eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder möglich mache. "Aber es darf keine gesetzliche Automatik geben, die in Konfliktsituationen eintritt."

Auch die CDU-Expertin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Doch sie fordert, mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben. Die Union sei dem Thema gegenüber "nicht verschlossen, aber auch nicht ganz offen".

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine. Sie sei "extrem reserviert" gegenüber einer Gesetzesreform und fürchte "eine Flut von Rechtsstreitigkeiten".

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab. "Am bestehenden Gesetz sollte nichts geändert werden", sagte Peggi Liebisch, die Geschäftsführerin des Verbands. In der Realität müsse meist die Mutter den Alltag regeln. "Viele Väter versuchen in den Alltag hineinzuregieren, obwohl sie nicht im gleichen Haushalt leben." Das Problem seien vielmehr Väter, die sich nicht kümmern wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten - und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht. Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt. Die Motive der Eltern, die eine gemeinsame Sorge ablehnen, sind bisher kaum untersucht. Anfang 2009 soll dazu eine Studie starten.

06.12.2008 

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gruene-streiten-fuer-vaeterrechte/

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die familienpolitischen Saurier von der CDU, so die CDU-Politikerin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Sie fordert, "mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben.", frei nach dem Motto, willst du die Reform verhindern, dann gründe eine Kommission.

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab, was kann man von diesem staatlich geförderten Väterausgrenzungsverein auch anderes erwarten. 

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine, wird Zeit, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich mal von betroffenen Vätern berichten lässt, wie es ist, wenn nach einer Trennung der Kontakt zum Kind von der Mutter vereitelt wird und man als Vater aus allen das Kind betreffenden Entscheidungen weggeschossen wird.

Die vaterlosen GrünInnen erweisen sich bei all dem dämlichen Palaver aus den anderen Dumpfbackenparteien als die Einäugigen unter den Blinden. Wenn die GrünInnen sich anstrengen, wird womöglich auch noch ihr blinde Auge sehend, während die Blinden aus den anderen Parteien mit Blindenhund und Blindenstock unheilbar und verloren weiter in Richtung der rechtspolitischen Sackgasse laufen. .

 

 

 


 

 

CDU grenzt getrenntlebende nichtverheiratete Väter aus dem Schutz des Grundgesetzes aus.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei finden Sie den Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms, das der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla MdB heute vorgestellt hat. Anbei schicke ich Ihnen weiterhin eine Kurzfassung sowie eine Zusammenfassung der zehn zentralen Forderungen des Grundsatzprogramms.

 

Sollten Sie die Dokumente bereits auf anderem Wege erhalten haben, bitte ich um Nachsicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Lackamp

 

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Markus Lackamp

CDU-Bundesgeschäftsstelle

Bereich Politische Programme und Analysen

Klingelhöferstr. 8

10785 Berlin

 

Tel.: +49 (0) 30 - 220 70 - 341

Fax: +49 (0) 30 - 220 70 - 345

E-Mail: markus.lackamp@cdu.de

CDU im Internet: www.cdu.de

 

Posteingang bei Väternotruf 10.05.2007

 

 

 

 

2. Das Fundament unserer Gesellschaft stärken –Wahlfreiheit für Familien schaffen

67. Familien werden immer wichtiger. Familie ist überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Sie ist der Ort, an dem Partnerschaft und Solidarität gelebt und der Sinn für Gerechtigkeit vermittelt wird. In ihr reift der Mensch zur Persönlichkeit heran und entfaltet sich zur Freiheit in Verantwortung. Hier werden Werte gelebt, die sich aus dem christlichen Verständnis vom Menschen ergeben – seiner unveräußerlichen Würde und seiner Bezogenheit auf den Nächsten.

68. Familie ist nicht alleine die junge Familie mit kleinen Kindern oder Jugendlichen. Sie umfasst alle Generationen. Die Generationenbeziehungen zwischen Kindern, Eltern und Großeltern sind heute wichtiger denn je und müssen gestärkt werden.

69. Die Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die beste und verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie. In der Ehe kommt die gemeinsame Verantwortung von Vätern und Müttern für ihre Kinder verbindlich zum Ausdruck. Auch in Ehen, die ohne Kinder bleiben, übernehmen Männer und Frauen dauerhaft füreinander Verantwortung. Deshalb steht die Ehe unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes.

70. Ehe und Familie sind das zuverlässigste soziale Netz, wenn Menschen Menschen brauchen. Familien leben, ein Leben lang. Familienbeziehungen dauern ein Leben lang. Noch nie zuvor haben Eltern und Kinder eine so lange gemeinsame Lebenszeit gehabt wie heute. Dennoch gibt es immer weniger Familien. Gegenwärtig ist jede nachfolgende Generation um ein Drittel kleiner als die vorhergehende. Das ist der Widerspruch unserer Zeit: Eine reiche Gesellschaft ist arm an Kindern. Die vielen individuellen Entscheidungen summieren sich zu einer Entwicklung, die weit reichende Folgen hat für die Lebensqualität der Menschen wie auch für Wohlstand und Wohlfahrt der Gesellschaft.

71. Zu einem glücklichen Leben gehören für die große Mehrheit junger Frauen und Männer Familie und Kinder. Kinder binden uns an das Leben. Wer sich für Kinder entscheidet, glaubt an die Zukunft und beweist Zuversicht und Optimismus. Kinder bereichern unser Leben. Von einem Bedeutungsverlust der Familie kann keine Rede sein, ganz im Gegenteil. 

72. Die Entscheidung für Ehe, Kinder und Familie ist eine persönliche Entscheidung, die wir respektieren: Staat und Gesellschaft dürfen den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben.

73. Aber wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass viele Familien- und Kinderwünsche in Erfüllung gehen können. Manch eine aufgeschobene oder aufgehobene Entscheidung, Kinder und Familie zu haben, hat gesellschaftliche Ursachen, die wir verändern können und verändern müssen –gerade weil wir Familienwerte engagiert bewahren wollen. Wir wollen Familien stärken und familienfreundliche Strukturen schaffen. Ziel unserer Familienpolitik ist es, den Familien Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; ein Leben mit Kind, auch mit mehreren Kindern, und die Verwirklichung von Kinder- und Familienwünschen zu erleichtern. Wir wollen starke Familien, in denen die Kinder zu starken Persönlichkeiten heranwachsen, fähig zu Eigenverantwortung und Solidarität.

74. Unsere Politik für die Familien orientiert sich an alten Werten und neuen Wirklichkeiten. Familien leben nicht für sich allein, sie sind eingebettet in ein kulturelles und in ein soziales Umfeld, umgeben von Strukturen, die ihnen helfen oder aber es ihnen schwer machen, Familie zu leben - und die wir gestalten können. Für eine familienfreundliche Gesellschaft 

75. In der Familie lernen Menschen soziale Tugenden, wechselseitige Verpflichtungen, Vertrauen und Verantwortung. Hier erfahren sie das Miteinander der Generationen. Hier werden Menschen angenommen unabhängig von Leistung und Versagen. Familien brauchen ein Klima, in dem sie sich entfalten können. Die Familienwerte, wie wir sie kennen, sind elementar für die Entwicklung des Einzelnen, aber auch für den sozialen Zusammenhalt. Familienwerte in diesem Sinne und aus diesen Gründen zu bewahren, ist uns eine Verpflichtung.

76. Zu dem Klima gehören auch die Anerkennung der gleichen Entfaltungsrechte der Geschlechter und der Wunsch von jungen Männern und Frauen nach Entfaltung in Familie und Beruf. Familienwerte verpflichten Frauen und Männer gleichermaßen.

77. Es ist das Ziel unserer Familienpolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich möglichst viele junge Menschen für ein Leben mit Kindern entscheiden. Es geht deshalb darum, echte Wahlfreiheit zu schaffen, damit Eltern entscheiden können, ob und wie sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren. In der bürgerlichen Familie des 21. Jahrhunderts werden sich zumeist beide Eltern sowohl um die ökonomische Basis als auch um die emotionale Qualität der Familie kümmern. Gerade weil Liebe und Zuwendung, wechselseitige Verantwortung und Verpflichtung in der Familie eine Zukunft haben sollen, müssen wir Familie neu denken und gestalten. Zu den Familienwerten gehören Hingabe und Verlässlichkeit, aber auch Respekt vor der Individualität und den Entfaltungswünschen des Partners und der Kinder.

78. Alle, die Kindern Leben schenken und in anderer Weise Familie leben, verdienen Respekt und Anerkennung für die große Verantwortung, die sie übernehmen. Allein erziehende Mütter und Väter erbringen diese bedeutende Leistung nicht selten unter besonderen Schwierigkeiten, bei denen sie Unterstützung brauchen.

79. Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf verwirklichen. Wir erkennen an, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dies gilt nicht nur für nicht-eheliche Partnerschaften zwischen Frauen und Männern. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir werben für Toleranz und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung. Eine Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie lehnen wir jedoch ebenso ab wie ein Adoptionsrecht für Homosexuelle.

 

 

 


 

 

 

 

----- Original Message -----

From: Michaela Noll

To: 'A.Skrypek'

Sent: Friday, September 08, 2006 1:54 PM

Subject: AW: Väter ohne Rechte

 

 

Sehr geehrter Herr Skrypek,

 

vielen Dank für Ihre Mail vom 05. September 2006.

Ich kann Sie sehr gut verstehen. Ob als Mutter oder Vater möchte man doch Kontakt zu seinem Kind haben.

 

Das Thema Umgangs-/Sorgerecht war bereits in der letzten Legislaturperiode auf der Agenda. Meine Kollegin Ute Granold und ich hatten beispielsweise eine entsprechende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Auch wurde das Kindschaftsrecht reformiert und dabei gerade die Rechte der Väter gestärkt.

 

Nichts desto trotz sehen wir, dass auch weiterhin viele Elternteile – meist Väter – nur schwer Kontakt zu ihren Kindern bekommen. Die Union hat deshalb durchgesetzt, dass die Idee des so genannten Cochemer Weges (www.ak-cochem.de) in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dort heißt es auf Seite 102:

 

„Beim gemeinsamen Sorgerecht und beim Umgangsrecht wollen wir gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen zum Wohle des Kindes erreichen. Dabei geht es unter anderem um eine frühzeitige Anhörung aller Beteiligten, insbesondere des Kindes und um den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren– gegebenenfalls durch verkürzte Fristen – und die Stärkung der Aus- und Fortbildung der Familienrichter/Innen, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abgesichert werden soll. Es sollen neue – auch außergerichtliche - Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden.“

 

Seien Sie versichert, dass wir dies umsetzen werden und dabei gerade auch die nichtehelichen Mütter und Väter im Auge haben.

Der Handlungsbedarf ist längst erkannt und die entsprechenden Maßnahmen werden zurzeit erarbeitet.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

 

Michaela Noll, MdB

 

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Büro Michaela Noll, MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel.: 030/227-73732

Fax: 030/227-76122

email: Michaela.Noll@bundestag.de

www.michaela-noll.de

 

 

 

 

 

----- Original Message -----

From: A. Skrypek

To: Michaela Noll

Sent: Friday, September 08, 2006 3:43 PM

Subject: Re: Väter ohne Rechte

 

Sehr geehrte Frau Noll,

 

danke für Ihre ausführliche Antwort. Ja, das klingt alles sehr gut, auch die Sache mit dem Cochemer Modell (weniger als ein Tropfen auf dem Heißen Stein). Allerdings sind das ja alles so Verhandlungsgeschichten, die auf Good Will bauen, doch wo dieser nicht vorhanden ist, das rührt sich nichts. Und dies unterstelle ich den meisten Fällen, denn es gibt Väter, die schon drei Schritte weiter sind als ich, d.h. eine gerichtlich durchgesetze Umgangsregelung in der Tasche haben - aber die Mutter hält sich TROTZDEM nicht dran! Es gibt niemanden, der diese Beschlüsse auch wirkungsvoll durchsetzt. Das weiß die Mutter. Im Prinzip kann der entziehende Elternteil sich damit klammheimlich über unsere Rechtsprechung lustig machen. Jetzt gibt es da diese ganzen Organisationen, die für ein "verändertes Rollenbild der Vaters in der Gesellschaft" usw. kämpfen. Das ist ja grotesk! Es geht doch nicht darum, sich Frauenkleider überzuziehen und zu behaupten: "Ich möchte endlich mit meinem Kind schmusen und ihm die Windeln wechseln!" Das Problem der Entwürdigung beruht nicht auf dem Kindesentzug, sondern darauf, daß etwas ausdrücklich GEGEN Ihren Willen als Vater geschieht. Ein Bundeswehrsoldat, der für ein halbes Jahr nach Afghanistan abkommandiert wird, der sieht seine Kinder ebenfalls nicht. Aber er bekommt gemalte Bilder von ihnen zugesandt, Briefe der Mutter über sein Befinden und seine Entwicklung. Die Trennung geschieht mit seiner Zustimmung. Und dieser Soldat wird, wenn Sie ihn danach befragen, was für ihn das Schlimmste am einsatz sei, mit Sicherheit antworten: "Daß ich nicht bei meinen Liebesten sein kann." Anders bei uns. Würde kommt von "Wert". Und der ist laut Verfassung unantastbar. Doch von Würde KANN keine Rede mehr sein, wenn man Ihnen das Gefühl der totalen Wertlosigkeit und Überflüssigkeit vermittelt. Ich nenne solch einen Vorgang "seelische Vergewaltigung". Der Vergleich ist stimmig, denn daß eine Frau mit einem Mann schläft, ist als solches ja auch kein zu monierender Vorgang (sonst wäre das Menschengeschlecht längst ausgestorben). Aber daß eine Frau GEGEN ihren WILLEN zum Sexualverkehr GEZWUNGEN wird, macht die Entwürdigung aus. Wir wissen es alle. Fünf Minuten Gewalt, die sie vielleicht über Jahre traumatisiert. Eine mit Recht gesellschaftlich zutiefst geächtete Straftat. Nun ist aber ein Vater genauso wie die Mutter eines Kindes sein Elternteil. Und die Mutter sagt jetzt: "Das Kind BRAUCHT keinen Vater, es gehört mir laut Gesetz ALLEINE - verschwinde!" Und Sie haben kein Recht, aufzumucken! Dabei würde sie selbst einen SCHREIKRAMPF bekommen, wenn ihr jemand das Kind auch nur eine Minute aus dem Arm entrisse! Ein Anwalt wird eingeschaltet, der sich wie ein Keil zwischen Baum und Borke klemmt, zwischen Sie und ihr Kind. Alles in Ihnen, Ihre ganze Natur (die ja erst zur Entstehung des Kindes geführt hat) drängt zum Kinde, will es beschützen, ihm Ihre ganze Power mitgeben. Aber die Mutter verhindert es aus Gutdünken. Sie gönnt ihrem Kind nicht, daß es wie seine Kameraden auf dem Spielplatz das Gefühl der Sicherheit, der Ermutigung und des Vertrauens durch die Anwesenheit des Vaters erfährt. Es vergehen bei uns keine keine fünf Minuten gegen unseren Willen, sondern unendliche Höllen des Wartens: Stunden, Tage, Wochen, Monate. Wünschen, Warten, Wundern. Nichts geschieht zu Ihrer Rehabilitation. Aus dritter Hand erfahren Sie zufällig, daß ihr Kind die ersten Zähnchen hat, die ersten Schritte macht, die ersten Worte spricht. Ihre Fotos von Ihrem Liebsten sind mittlerweile längst durch die Wirklichkeit überholt. Es trifft sie jeden Tag unendlich schwer, wenn Sie im Fernsehen oder auf der Straße Leute sehen, deren Famile intakt ist. Sie denken von morgens bis abends daran, sind unfähig, sich auf andere Menschen oder gar neue Beziehungen einzulassen. Sie sind in die Mühle der Abstrafung geraten. Es hat sich als Fluch erwiesen, daß eine Frau in Ihr Leben getreten ist, die Sie unbedingt zum Verlierer machen will. Doch das Schlimmste ist nicht einmal, daß sie es "will", sondern daß sie es DARF! Da beraubt Sie und Ihr Kind jemand gelebter Lebenszeit - und bekommt dafür keine Handschellen angelegt! Das ist doch kriminell! Wenn ich einen ins Politische gewandelten Vergleich ziehen darf: Sie sind als Vater sozusagen "das Vaterland", die "böse BRD". Die Mutter ist die "Muttererde", die DDR ("Deutsche Desillusions-Republik"), die dem Kind (dem unwissenden Bürger) die "Muttersprache" beibringt (und es mittels dessen gleichzeitig indoktriniert und manipuliert). Scheinheilig wie Ulbricht säuselt Sie: "NIEMAND hat vor, eine Mauer zu bauen!" Wir wissen, zu was dies nur die Overtüre war: Sie zieht klammheimlich des Nachts eine Wand hoch. Ein Anwalt wird als "Grenzwächter" ("Borderline-Syndrom", siehe Anhang) engagiert, der diese Grenze "bewacht" - und notfalls (juristische) Tretminen austreut. Sie sind zum hilflos zuschauenden Zaungast des eigenen Landes geworden (wenn Sie es noch sein dürfen). Drüben wird ein "System" installiert, von dessen Existenz und Funktionsweise Sie noch nicht die geringste Ahnung haben. Aber die alleinige Namensgebung des Kindes durch die Mutter war ja eigentlich schon Verheißung genug. Sie gelten als "dekadent", "vergnügungssüchtig", "schlechter Einfluß", wie einst die böse BRD. Plötzlich sitzen Sie in der Anklagebank, müssen sich rechtfertigen, sollen vor fremden Leuten (die vielleicht gar keine Kinder haben) ihre "Eignung" unter Beweis stellen. Das Kind wird mit erpresserischen Wohltaten eingedeckt, die es von der Mutter abhängig machen sollen. Ein fremder Mann (die Sowjetunion) setzt sich anmaßend an Ihre Stelle und behaupet gegnüber dem Kind, er sei der "eigentliche" Vater. Das Verhalten der Mutter spricht eine eindeutige propagandistische Sprache: "Dein richtiger Papa ist nicht in Ordnung wie er ist, sonst dürfest du ihn sehen, und ich wäre ja so mit ihm zusammen, wie mit deinem neuen Papa." Kommt der unwissende Bürger nach all der Gehirnwäsche dem Betrug doch auf die Schliche, wird es erst einmal "im Guten" versucht: "Warum willst du denn 'rübermachen'? Du hast es doch GUT bei uns!" Zeigt dies keine Wirkung, bleibt nur noch, mit dem Schlimmsten zu drohen: Mama's Liebesentzug: "Wenn du das tust, bist du ein STAATSVERRÄTER!"

 

Mit freundlichem Gruß

A. Skrypek

 

 

 


 

 

 

"Kampf ums Kind - Es geht auch anders"

Immer mehr Ehen zerbrechen und in der Hälfte der geschiedenen Ehen leben Kinder unter 18 Jahre. Die Reform des Kindschaftsrechts brachte zwar umfangreiche Neuregelungen und die Lage für die an einem Scheidungsverfahren Beteiligten hat sich seitdem gebessert, dennoch gibt es immer wieder Schwierigkeiten und Defizite bei der Umsetzung dieser Reform in die Praxis.

"Im Interesse des Kindeswohls ist eine stärkere interdisziplinäre Vernetzung notwendig", erklärte die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Regina van Dinther. Ihre Fraktion hat sich daher zusammen mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Michaela Noll in einem Fachgespräch dieses Thema angenommen und mit Expertinnen und Experten und über 100 sachkundigen Gästen Lösungen diskutiert.

Fünf Vertreterinnen und Vertreter des so genannten Cochemer Weges stellten ihre neue Form der Kooperation vor. Amtsgericht, Anwaltschaft, Jugendamt, Beratungsstellen und Begutachtung arbeiten hier eng verzahnt miteinander - und erreichen seit 10 Jahren eine etwa 98prozentige Quote des gemeinsamen Sorgerechts.

Jürgen Rudolph, Familienrichter am Amtsgericht Cochem, hob hervor, dass die Tätigkeiten der Professionen gleich wichtig seien. Deshalb sei auch deren Partnerschaft gleichberechtigt. "Aufgabe der Institutionen ist es, das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen", fügte Manfred Lengowski vom Jugendamt Cochem hinzu. Auch Bernhard Theisen, Fachanwalt für Familienrecht, erläuterte wie wichtig es sei, dass gerade die Anwälte auf die Kommunikation zwischen den Beteiligten hinwirken sollten: "Die Eltern müssen miteinander reden und sich nicht hinter dem Anwalt verstecken." Nur dann fühle sich niemand als Gewinner oder Verlierer. "Die Bedürfnisse des Kindes dürfen dabei zu keiner Zeit aus den Augen verloren werden", ergänzte Ursula Kodjoe, familienpsychologische Sachverständige.

Der Erfolg gebe dem Cochemer Weg Recht, resümierte Michaela Noll, Mitglied des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Dieser Weg kann auch für NRW beispielhaft sein. Zum Wohle der Kinder brauchen wir solche neuen Wege, um Umgangsboykotte zu verhindern", so die Parlamentarierin.

 

Michaela Noll, Mitglied des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, CDU

www.michaela-noll.de

 

 

 


 

 

 

"Kampf ums Kind - es geht auch anders"

- Der Cochemer Weg - Arbeitskreis Trennung und Scheidung zeigt neue Wege auf -

 

 

Fachgespräch der CDU-Landtagsfraktion NRW

am 5.11.2004

11 bis 14 Uhr

 

Einführung in das Thema

Michaela Noll, Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU/CSU Fraktion

 

Hier PDF Datei aufrufen

 

 


 

 

Berlin, den 14. Mai 2004

„Väteraufbruch für Kinder“ zu Arbeitsgespräch bei Michaela Noll MdB in Berlin

Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 204.200 Ehen geschieden. Davon waren 160.000 Kinder betroffen. Die Sorge- und Umgangsrechtskonflikte gehen oft zu Lasten der Kinder. Auch aus diesem Grund traf die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll am Freitag, den 30. April 2004, mit dem Bundesvorstand des Väteraufbruchs für Kinder e.V. zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch in Berlin zusammen.

In einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung hatte die Parlamentarierin erst kürzlich konkrete Defizite und Schwierigkeiten im geltenden Kindschaftsrecht aufgezeigt. Akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe beim „Umgangsboykott“. Das bestehende Beratungsangebot muss verbessert und eine stärkere Kooperation zwischen Familienrichtern, Jugendämtern und Rechtsanwälten erreicht werden, fordert Michaela Noll, Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend und stellvertretendes Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Die Antwort der Bundesregierung, so das übereinstimmende Urteil der Gesprächspartner, sei unbefriedigend. „Zum Wohl des Kindes müssen alle Beteiligten an einen Tisch. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass das Cochemer Modell auch bundesweit Schule macht“, erklärten Michaela Noll und D*** N**** W***, Bundesvorstand für Politik im Väteraufbruch für Kinder.

„Das Wohl des Kindes muss die Maxime sein“, so Michaela Noll.

 

 


 

 

Wenn man sich so die "Familienpolitik" der Grünen und der PDS ansieht (die Grünen haben in ihrem aktuellen Programmentwurf das Wort noch nicht mal drin) und dann mal als alter Linker eine CDU-Veranstaltung zur Familienpolitik besucht, möchte man in einigen Bereichen glatt zum Konservativen mutieren. Während bei den sogenannten linken Parteien PDS und Grüne Väter für die Rolle des Buhmanns, Sündenbock und Außenseiter herhalten müssen, spürt man bei der CDU einen gewissen Respekt vor dem Vater und dem Väterlichen - und das ist auch gut so. Während Gründe und PDS im Bereich der Familie mitunter in Höhlen wandern zu scheinen, widmete die CDU/CSU denn dem Thema Familie gleich einen Gipfel. Da könnte man auf seine alten Tage glatt noch Christdemokrat werden.

Friedrich Merz outete sich auch als Vater (mutig, mutig), eine Eigenschaft, die der Gedönskanzler nicht vorweisen kann. Auch unser aller Joschka hält sich vornehm zurück, wenn es darum geht etwas über seine Rolle als Vater zu erfahren.

Anton, 15.11.01

 

 


 

 

Familiengipfel

 

 Museum "Hamburger Bahnhof"

 Invalidenstr. 50-51, Berlin-Mitte

 

 Mittwoch, 14.11.2001

 11:00 Uhr Eröffnung

 

 Friedrich Merz

 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

 

 Grußwort

 

 Michael Glos

Erster Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der CSU-Landesgruppe

11:30 Uhr Die Union ist die Partei der Familien

 

Dr. Angela Merkel

Vorsitzende der CDU Deutschlands

12:00 Uhr Pause

12:30 Uhr Familie im Wandel - Herausforderung für die Politik

 

Eingangsstatements

 

 

a.. Prof. Dr. André Habisch,  Universität Eichstätt

b.. Dr. Susanne Gaschke,  Redakteurin (Die Zeit), Buchautorin

 

 Podiumsdiskussion

Moderation: Johannes B. Kerner

 

 

a.. Prof. Dr. Maria Böhmer

 Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion

b.. Maria Eichhorn,  familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion

c.. Horst Seehofer,  Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion

d.. Karl-Josef Laumann,  sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion

e.. Henrike Tyll,  Leiterin Learning Management IBM Global Services

 f.. Marianne Pfister,  Leiterin PR und Marketing Comet Computer GmbH

g.. Ute Herrmann,  Leiterin Supportbüro Grundwerte und Leitlinien BASF  Aktiengesellschaft

 

Diskussion mit dem Forum zu den Themenschwerpunkten

 

a.. Familie und Beruf: Ein ungleiches Paar?

b.. Kinder: Das Gelübde der ewigen Armut

c.. Eltern: Der schwerste Job der Welt

 

14:30 Uhr Schlusswort

 

 Friedrich Merz

Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion

 

 


 

 

CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Eichhorn/Fischbach:

Kinder haben Rechte - Bundesregierung soll familienrechtlichen Vorbehalt über das Sorge- und Umgangsrecht zurücknehmen

[17.11.2000 - 11:14 Uhr]

http://recherche.newsaktuell.de/print.htx?nr=194496

 

Berlin (ots) - Anlässlich des 11. Jahrestages der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und das Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Ingrid Fischbach

MdB:

Häufig sagen die Erwachsenen, was man als Kind für Pflichten hat. Kinder haben aber nicht nur Pflichten, Kinder haben Rechte und diese sind seit nunmehr elf Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Durch die UN-Kinderrechtskonvention wurde die am 20.November 1959 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete "Erklärung der Rechte des Kindes" ergänzt und völkerrechtlich verbindlich gemacht. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein wichtiger Beitrag für die rechtliche und gesellschaftliche Stellung von Kindern, durch den sich die Lage der Kinder vor allem auch in den Dritteweltländern verbessert hat. Inhaltlich garantiert die UN-Kinderrechtskonvention einen Mindeststandard bei Versorgung, Schutz und Partizipation. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Doch bei aller Freude an diesem Tag gibt es auch Kritikpunkte. In der Bundesrepublik ist die UN-Kinderrechtskonvention zwar 1992 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat aber bei der Ratifizierung unter anderem Vorbehalte zum Familienrecht und zur Behandlung von Jugendlichen im Strafverfahren geltend gemacht, die noch heute gelten. Der familienrechtliche Vorbehalt über das Sorgerecht und das Umgangsrecht bei Kindern, deren Eltern geschieden, dauernd getrennt oder nicht verheiratet sind, sowie über die erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder ist durch die Kindschaftsrechtsreform vom 1. August 1998 hinfällig geworden, dies gilt auch für den Vorbehalt hinsichtlich der Behandlung von Jugendlichen im Strafverfahren. Deshalb sollten aus inhaltlichen aber auch aus rechtspolitischen Gründen sowie mit Blick auf das völkerrechtliche Ansehen Deutschlands die genannten Vorbehalte jedoch so schnell wie möglich zurückgenommen werden.

ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de

 

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Pressestelle

Tel.: (030) 227-52360

Fax: (030) 227-56660

Internet: http://www.cducsu.bundestag.de

E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

 

 


 

 

MdB Roland Pofalla für Abbau der Diskriminierung nichtverheirateter Väter

 

Auch wenn die CDU in der Geschlechter- und Männerpolitik wie ihrem Anspruch als konservativer Partei zu erwarten, eher mit tradierten Auffassungen aufwarten, ist der Bundestagsabgeordnete der CDU, Ronald Pofalla, der einzige bisher namhaft bekannt geworden Bundestagsabgeordnete, der sich für einen weiteren Abbau der Diskriminierung des nichtverheirateten Vaters beim Sorgerecht einsetzt.

Parteien wie die Grünen und die PDS, die sich ansonsten sehr lautstark gegen Diskriminierungen von Menschen auf Grund ihres Geschlechtes  wenden, fallen hier weit hinter die konservative CDU zurück und zeigen damit in dieser Frage in beschämender Weise ein gespaltenes Verhältnis zu den universalen Menschenrechten und zur Rechtsstaatlichkeit.

 

 


 

 

MdB Peter Kurt Würzbach (CDU) auf Väterjagd

 

Dass auch die CDU ihre väter- (und männerfeindlichen?) Abgeordneten hat zeigt das folgende Beispiel des Herrn Würzbach.

Herr Würzbach muss entweder uniformiert sein, dass ca. 20 Prozent aller "Alleinerziehenden" Väter sind, die Mütter also unterhaltspflichtig oder er ist einfach väterfeindlich eingestellt. Wenn schon Führerscheinentzug, dann doch bitte auch für die Mütter, die keinen Kindesunterhalt zahlen.

 

 


 

 

Drucksache 14/2212          

Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode

 

Abgeordneter Peter Kurt Würzbach, CDU/CSU

 

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der die Unterhaltspflicht verletzenden Väter in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wie hoch waren die in diesen Jahren gezahlten Unterhaltsvorschüsse?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick vom 19. November 1999

Über die Anzahl der Väter, die Ihre Unterhaltspflichten verletzen, existieren keine statistischen Daten. Zur Entwicklung der Zahlungsmoral der Väter in den letzten fünf Jahren können daher keine Angaben gemacht werden. Derzeit wird geprüft, ob und in welcher Form dazu Daten erhoben werden können. Erhoben wird lediglich die Zahl der wegen Verstoßes gegen § 1 170b Abs. 1 StGB a. F. (Verletzung der Unterhaltspflicht) Verurteilten. Für die alten Länder (ab 1995 einschließlich von Gesamtberlin) ergibt sich danach Folgendes:

      Jahr      Verurteilte

            Insgesamt

      1993      4075

      1994      4224

      1995      4210

      1996      4212

      1997      4325

 

Die in den letzten fünf Jahren gezahlten Unterhaltsvorschüsse (Bundes- und Landesanteil) beliefen sich auf

 

      1995      1 581 844 TDM

      1996      1 557 036 TDM

      1997      1 615 588 TDM

      1998      1 667 514 TDM

      1999      1 269 062 TDM (Stand Oktober 1999)

 

Die Entwicklung der Unterhaltsvorschussleistungen ist allerdings kein Indikator für die Zahlungsmoral der Väter. Unterhaltsvorschuss wird nicht nur im Falle säumiger Unterhaltszahlung bei Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geleistet. Dem Kind wird vielmehr auch im Falle des Unterhaltsausfalls wegen Leistungsunfähigkeit des Vaters, nicht festgestellter Vaterschaft und Tod des Unterhaltsverpflichteten geholfen. Nach einer groben Schätzung ist ein Drittel der Väter schon bei Beginn der Zahlung des Unterhaltsvorschusses nicht leistungsfähig, ein weiteres Drittel wird während des Zahlungszeitraums leistungsunfähig.

 

 

 

 

15. Abgeordneter Peter Kurt Würzbach, CDU/CSU

 

Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, um gezielter gegen Unterhaltsverweigerer vorzugehen und einen stärkeren Rückfluss der Unterhaltsvorschüsse zu erreichen?

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick vom 19. November 1999

Bei ca. 1/3 der Fälle ist rechtlich überhaupt kein Rückgriff möglich, da kein Anspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil besteht. In diesen Fällen ist der Unterhaltsvorschuss eine reine Ausfallleistung. Zur Verbesserung des Rückgriffs in den übrigen Fällen wurden in den vergangenen Jahren die folgenden Maßnahmen ergriffen:

 

- Verbesserung der Auskunftsrechte durch Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes im Kindesunterhaltsgesetz (ab 1. Juli 1998

in Kraft) sowie durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes(ab 1. Mai 1998 in Kraft)

 

- Erweiterung des Rückgriffszeitraumes (geschehen durch Artikel 27 Jahressteuergesetz 1997)

 

- prozessual erleichterte Durchsetzung der Ansprüche (mit Kindesunterhaltsgesetz s .o.)

 

- Effektivierung des Rückgriffsverfahrens durch Richtinien (bereits durchgeführt)

 

- Prüfung aller weiteren legislatorischen und administrativen Maßnahmen

durch die Bundesregierung

 

- intensive Fachgespräche mit den Ländern, die für die Durchführung des

Rückgriffsverfahrens zuständig sind (ständiger Dialog)

 

- Maßnahmen der Länder (Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben und

Einnahmen, durchgeführt ab 1. Januar 1999 in Nordrhein-Westfalen,

beabsichtigt in mehreren weiteren Ländern).

 

   


 

 

16.   Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, von zahlungsunwilligen Vätern den Führerschein einzuziehen?

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick vom 19. November 1999

 

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems eingesetzt, die das bestehende Sanktionensystem des Strafgesetzbuches einer kritischen Überprüfung unterziehen soll. Dabei soll sie insbesondere untersuchen, ob neben die klassischen Strafformen zukünftig auch neue Strafformen treten sollen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob das Fahrverbot über das Verkehrsstrafrecht hinaus erweitert werden sollte. Auf der Grundlage des Abschlussberichts der Kommission wird die Bundesregierung auch den in der Frage angesprochenen Vorschlag bewerten.

 

 

 


 

 

Hartwig Schlegelberger

Hartwig Schlegelberger (* 9. November 1913 in Berlin; † 6. Oktober 1997 in Flintbek) war ein deutscher Politiker (CDU). Er war NS-Militärjurist, von 1961 bis 1963 Finanzminister und von 1963 bis 1971 Innenminister und außerdem Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur an einem Humanistischen Gymnasium absolvierte Schlegelberger ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen und Berlin. 1934 wurde er Mitglied des Corps Franconia Tübingen.[1] Nach dem ersten juristischen Staatsexamen und dem Referendariat bestand er 1940 das Assessorexamen. 1941 promovierte er an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen zum Dr. iur.[2]

Von 1943 bis 1945 war er Oberstabsrichter am Marinekriegsamt Berlin und wirkte an Todesurteilen wegen Wehrkraftzersetzung und Bagatelldelikten als Ankläger mit.[3] Ab 1946 arbeitete er am Kreiswohlfahrtsamt und später als Kreissyndikus in Flensburg.

Hartwig Schlegelbergers Vater Franz Schlegelberger war von 1931 bis 1942 Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz, der im Nürnberger Juristenprozess wegen Kriegsverbrechen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden war, wegen Haftunfähigkeit aber vorzeitig entlassen wurde. Sein älterer Bruder, Günther Schlegelberger, trat nach dem Krieg in den Auswärtigen Dienst und ist 1974 als deutscher Botschafter in Panama gestorben. Hartwig Schlegelberger war verheiratet mit Luise geb. Freifrau von Rotberg (1913–1982) und hinterließ zwei Töchter, Patricia Aden und Regine Schlegelberger-Erfurth.


Politik

Seit 1953 war Schlegelberger Mitglied der CDU. Er war lange Jahre Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Flensburg.
Abgeordneter

Von 1958 bis 1975 war Schlegelberger Mitglied des Landtages von Schleswig-Holstein. Hier war er von 1958 bis 1961 Vorsitzender des Finanzausschusses.

Hartwig Schlegelberger zog stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Flensburg-Ost in den Landtag ein.
Öffentliche Ämter

Von 1954 bis 1961 war er Landrat des Kreises Flensburg.

Am 6. November 1961 wurde er als Finanzminister in die von Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein berufen. Am 1. Mai 1963 wechselte er in das Amt des Innenministers in der mittlerweile von Ministerpräsident Helmut Lemke geleiteten Regierung. Ab dem 14. Februar 1963 war Schlegelberger außerdem Stellvertreter des Ministerpräsidenten. Nach der Landtagswahl 1971 schied er am 24. Mai 1971 aus dem Amt.
Ehrenämter

Schlegelberger war viele Jahre Präsident vom Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Schleswig-Holstein. Von 1979 bis 1991 war er Vizepräsident der DRK, zuletzt Präsident des DRK Berlin. 1993 wurde die Persönlichkeit Schlegelbergers zu dessen 80. Geburtstag ausdrücklich gewürdigt: „Unsere Jugend braucht Vorbilder wie Sie.“ (Bundeskanzler Helmut Kohl), „Ihr ganzes Leben war dem Dienen am Gemeinwohl gewidmet“, (Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen), „Schlegelbergers Lebensweg sei gekennzeichnet vom Einsatz für ein friedliches, tolerantes Miteinander der Menschen“ (Berliner Morgenpost).[4]

1995 folgte sein Rücktritt nach Vorwürfen wegen SA-Zugehörigkeit, dreimaligen Antrags auf NSDAP-Mitgliedschaft und Anwesenheit bei Hinrichtungen wegen Bagatelldelikten.[5]

Als Vorsitzender des Deutschen Grenzvereins e. V. setzte sich Schlegelberger bereits als Landrat in Flensburg für die Verbesserung der deutsch-dänischen Beziehungen ein.
Ehrungen

1968 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern
1973 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartwig_Schlegelberger

 

 

Solche Verbrecher wie Hartwig Schlegelberger (CDU) hat die Bundesrepublik Deutschland in hohe Ämter gehievt. Kein Wunder, wenn im Gebäude des Amts- und Langerichts Flensburg eine NS-affine Gedenktafel aufgehängt ist.

 

 

 


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