Christina Mundlos
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Christina Mundlos
Christina Mundlos (* 25. Februar 1982 in Braunschweig) ist eine deutsche
Soziologin, feministische Autorin und Gleichstellungsbeauftragte.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Christina Mundlos ist Tochter der CDU-Politikerin Heidemarie Mundlos. Nach dem
Abitur an der CJD Jugenddorf-Christophorusschule Braunschweig 2001 absolvierte
sie die Grundausbildung bei der Bundeswehr und war eine der ersten Frauen an der
Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck.
Mundlos studierte von 2004 bis 2009 Soziologie, Germanistik sowie Frauen- und
Geschlechterforschung an der Universität Kassel.[1]
Mundlos gewann 2008 als Studentin bei dem Wettbewerb „Strukturelle
Chancengleichheit“ der Universität Kassel. Mit den hierfür erhaltenen Geldern
schuf sie Stellen für Studierende und rief die „FrauenHochschulwoche“ ins
Leben.[2]
Von 2009 bis Oktober 2014 war sie im Gleichstellungsbüro der Universität
Hannover tätig und leitete dort zuletzt das Familienservicebüro. Seit 2010 ist
sie zudem freiberufliche Autorin und hat zwischen 2010 und 2017 sieben
Sachbücher veröffentlicht.[3][4][5]
Ein Großteil ihrer Bücher befassen sich mit den Themen Mutterrolle,
Schönheitsdiktat, Sexismus. Ihr 2015 veröffentlichtes Buch Wenn Mutter sein
nicht glücklich macht befasst sich mit dem Phänomen Regretting motherhood. Das
Buch zog ein deutschlandweites Medienecho nach sich. Mundlos gab Interviews in
Printmedien, Funk und Fernsehen.[6] In ihrem ebenfalls 2015 veröffentlichten
Buch Gewalt unter der Geburt thematisiert sie anhand von Betroffenenberichten
die Gewalt in der Geburtshilfe, die zahlreiche Frauen im deutschen Klinikalltag
bei der Geburt erleben.
Seit Dezember 2016 ist Mundlos Gleichstellungsbeauftragte der Stadt
Langenhagen.[5]
2018 absolvierte sie die Ausbildung zur nichtmedizinischen Geburtshelferin
(Doula).
Mundlos schreibt einen feministischen Blog, der sich unter anderem mit dem
Gender-Pay-Gap und Vergewaltigung im Kreißsaal befasst hat.[7][8]
Schriften
Traditionelle Mutterschaft als Heilsversprechen. Argumentationsanalyse am
Beispiel von Eva Herman und Christa Meves. Tectum, Marburg 2010, ISBN
3-82882-251-7.
Schönheit, Liebe, Körperscham: Schönheitsideale in Zeitschriften und ihre
Wirkung auf Mädchen und Frauen. Tectum, Marburg 2011, ISBN 978-3-82882-680-9.
Mütterterror: Angst, Neid und Aggressionen unter Müttern. 2. Auflage. Tectum,
Marburg 2013, ISBN 978-3-82882-968-8
Wenn Mutter sein nicht glücklich macht: Das Phänomen Regretting Motherhood. mvg
Verlag, München 2015, ISBN 978-3-86882-648-7.
Gewalt unter der Geburt: Der alltägliche Skandal. Tectum, Marburg 2015, ISBN
978-3-82883-575-7.
Dann mache ich es halt allein: Wenn Singlefrauen sich für ein Kind entscheiden
und so ihr Glück selbst in die Hand nehmen. mvg Verlag, München 2017, ISBN
978-3-86882-722-4.
Mütter unerwünscht – Mobbing, Sexismus und Diskriminierung am Arbeitsplatz: Ein
Report und Ratgeber. Tectum, Marburg 2017, ISBN 978-3-82883-842-0.
Weblinks
Literatur von und über Christina Mundlos im Katalog der Deutschen
Nationalbibliothek
Violetta Simon: #RegrettingMotherhood: „Wir brauchen Mütter, die ihre Grenzen
kennen“, Interview mit Christina Mundlos, Süddeutsche Zeitung SZ.de, 17. April
2015
Christina Mundlos: Gewalt in der Geburtshilfe, das alltägliche Verbrechen, 18.
November 2015
https://de.wikipedia.org/wiki/Christina_Mundlos
Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll 30 Tage in den Knast
09.02.2023
Kaija Kutter
...
HAMBURG taz | Extrem verfahren ist ein Sorgerechtsstreit in Hannover.
Vorläufiger Höhepunkt ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt 30 Tage
Haft für die Mutter Anette W. verfügte, weil diese im Zeitraum vom 9. Dezember
2021 bis zum 9. Februar 2022 ihre zehnjährige Tochter nicht an den Vater
herausgab. Die Frau muss nun damit rechnen, vom Gerichtsvollzieher verhaftet und
in die Justizvollzugsanstalt Vechta gebracht zu werden.
Die Situation, in
der Mutter und Tochter seit anderthalb Jahren leben, ist schwierig: Das Mädchen
fuhr im Juni 2021 allein mit der Straßenbahn zur Wohnung der Mutter und sagt
seither, sie wolle dort bleiben und nicht zum Vater zurück. Bei ihm lebt noch
die jüngere Schwester. Für beide hat der Vater allein das Sorgerecht. Das hat
das OLG jetzt noch mal bestätigt. Die Mutter gilt den Richtern als nicht
erziehungsfähig, weil sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere.
Die Mutter sagt der taz, sie habe dem Vater mehrfach angeboten, das Kind
abzuholen, das habe er nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes.
„Meine Tochter ist für mich kein Gegenstand, den ich rauszugeben habe. Sie ist
ein Mensch mit Rechten.“ Die Richter setzten in dem Beschluss Ende Januar
dagegen, die Mutter hätte die Tochter durch aktives Tun in die Obhut des Vaters
geben müssen.
Kurios ist: Selbst wenn Frau W. ihre Tochter jetzt sofort
beim Vater absetzt, bleibt ihr die Haft nicht erspart. „Diese Ordnungsmittel
haben auch Sanktionscharakter, weshalb ihnen nicht entgegensteht, dass der
maßgebliche Zeitraum verstrichen ist“, sagt OLG-Sprecher Andreas Keppler.
Allerdings gibt es diese Art von Strafe erst seit einer Gesetzesreform von 2009,
obwohl Frauen protestierten.
Die Schule ist ein Problem
Die Frage ist ferner, warum das Gericht
nicht zunächst als milderes Mittel ein Ordnungsgeld verlangt. Dagegen spricht
laut Keppler nach Einschätzung der Richter, dass es sich hier um einen
Wiederholungsfall handele und das Kind auch dem Schulbesuch entzogen werde.
Zudem habe man der Mutter schon im Juni 2021 gesagt, dass bei solchen Verstößen
Ordnungshaft drohe.
In der Tat ist die Schule ein Problem. Wie die taz
berichtete, war es W. vergangenen Sommer nicht möglich, ihre Tochter für eine 5.
Klasse anzumelden – weil sie das Sorgerecht nicht hatte. Bereits zuvor wollte
das Mädchen ihre Grundschule nicht mehr besuchen. Sie war dort im Januar 2020
schon einmal von der Polizei abgeholt und zum Vater gebracht worden. Wie auch
ein Kinderpsychiater in einem Attest schrieb, hatte sie Angst, das passiere
wieder.
Wegen der festgefahrenen Situation plädierte im September wohl
auch die Verfahrensbeiständin der Kinder dafür, der Mutter das Sorgerecht für
die Tochter zu übertragen. Kinder sollten als Subjekte und nicht als Objekte
gesehen werden; alle Prozessbeteiligten sollten die Gesamtsituation in den Blick
nehmen.
Doch die Richter am OLG Celle beeindruckte das nicht. Zeitgleich
mit der Ordnungshaft erging ein Beschluss zum Sorgerecht. Die Beschwerde der
Mutter und der Verfahrensbeiständin dagegen, dass der Vater dies allein hat,
wurde abgewiesen. Sollte das Mädchen den Vater ablehnen, könnte es vorübergehend
in eine Einrichtung.
Initiative beklagt „moderne Hexenjagd“
Der Anwalt
von Anette W., Stefan Nowak, sagt, das OLG habe in seiner Entscheidung
„beachtliche Kritikpunkte in keiner Weise gewürdigt“, etwa, dass das Mädchen
mehrfach zur Mutter flüchtete, bevor es bei ihr blieb. Er will deshalb gegen den
Beschluss vorgehen. W. hofft, dass es noch gelingt, die Haft abzuwenden.
Zudem gibt es am 16. Februar wieder einen Termin vor dem Amtsgericht, wo über
einen Antrag Nowaks verhandelt wird, ob die Tochter auch ohne Sorgerecht durch
eine sogenannte Verbleibensanordnung bei der Mutter bleiben kann – so wie bei
Pflegeeltern möglich. Christina Mundlos, die ein Buch zur Praxis der
Familiengerichte schrieb, sagt, es drohe hier die Inhaftierung der Mutter
„aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Kritik am OLG Celle“.
...
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/
10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen
Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Hannover und Uelzen
Mathias Volker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 25.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.02.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2011, ..., 2014: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Dr. Susanne Dornblüth (geb. 1973 in Lüneburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.10.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Winsen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Winsen - 2011, 2012: Familiensachen - Abteilung 4. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen zu 3/4 (Vertreterin des Vorsitzenden, außerdem Verwaltung und Güterichterin). 2012: als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet nach Karlsruhe? Siehe Pressemitteilung unten. 08.09.2011: "Wechsel am Amtsgericht Winsen: Richterin Susanne Dornblüth geht - zumindest vorerst -, und Richter Michael Herrmann kommt an die Luhe - und will bleiben. Eine besondere Ehre wird Susanne Dornblüth zuteil: Sie ist zum 1. Oktober an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe versetzt worden, um dort für drei Jahre den Bundesrichtern als wissenschaftliche Unterstützung zur Verfügung zu stehen." - http://www.han-online.de/Persoenlich/article79573/Richterin-geht-nach-Karlsruhe.html
Christian Heck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 23.12.1998, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. FamRZ, 13/2005. FamRZ 16/2011: Ergänzungspfleger bei Erbauschlagung - 10 UF 78/11 - 04.05.2011. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter beim 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2020, 01.01.2023: Beisitzer 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Matthias Gieseking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 01.07.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.01.2002 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2012, 01.01.2014: Beisitzer 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Sonja Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Westerstede (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Wildeshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Sonja Gieseking ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Sonja Bartsch ab 20.12.2006 als Richterin am Amtsgericht Westerstede - halbe Stelle - aufgeführt.
Andrea Moll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Celle (ab 01.09.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Winsen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Amtsgericht Nienburg - 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 8. Oberlandesgericht Celle - GVP 01.01.2023: Beisitzerin - 10. Zivilsenat - auch Senat für Familiensachen.
Kommentar Väternotruf:
Ja, da ist sie wieder auf Sendung, die Taz, die väterfeindliche Schwurbelzeitung.
Ohne die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, wird Stimmung gemacht, dass einem normalen Menschen nur übel werden kann.
Dann noch diese typisch grüne Unlogik, wer einen Banküberfall begeht, soll nach der Logik der Taz - Kaija Kutter - offenbar nicht bestraft werden, wenn er oder sie das erbeute Geld der Bank wieder zurückgibt.
Im übrigen ist es typischer grüner Taz-Schwachsinn, zu suggerieren, die Mutter müsste auf Grund ihres Geschlechtes oder ihrer Kritik am OLG in Ordnungshaft. Das Gesetz - § 89 FamFG - unterscheidet bei Ordnungsmitteln nicht zwischen Vätern und Müttern. Auch Väter müssen mit Ordnungsmitteln rechnen, wenn sie gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen.
Nichtverheiratete Väter werden aber im BGB beim Sorgerecht noch immer diskriminiert, aber darüber spricht man in dem Schwurbelblatt Taz natürlich nicht.
Die Taz fordert aber nichts anderes als Narrenfreiheit für Mütter.
Stoppen Sie Kindeswohlgefährdungen durch das
OLG Celle!
Christina Mundlos hat diese Petition an Stephan Weil
(Niedersächsischer Ministerpräsident) gestartet.
Wir fordern vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und von der
Landtagspräsidentin Hanna Naber die Einrichtung einer Untersuchungskommission
zur Missachtung der Istanbul Konvention und zu Kindeswohlgefährdungen durch das
OLG Celle!
Das OLG Celle fällt in den letzten Jahren immer wieder durch Beschlüsse auf, die
Hinweise auf häusliche Gewalt und Missbrauch ignorieren und den Kindeswillen
sowie die Mutter-Kind-Bindung missachten!
Aktuellstes Beispiel: Mutter soll in Haft, weil Tochter nicht zum Vater will!
Anette Weckmann und ihre Töchter wurden die Opfer einer regelrechten HEXENJAGD
durch einschlägig bekannte Richter des OLG Celle (u.a. Richter Heck, über dessen
Verbindungen zur Nazi-Szene in der Vergangenheit die Medien berichteten).
Der Grund: Die Töchter wollen nach häuslicher Gewalt durch den Vater (inklusive
Polizeieinsatz und Platzverweis) den Vater nicht mehr sehen. Der zudem von
ärztlicher Seite bestehende Missbrauchsverdacht aufgrund von körperlichen
Verletzungen bei den Mädchen wurde bis heute nicht ausgeräumt. Auf
abenteuerliche und höchst fragwürdige Weise beschlossen die Richter aber, nicht
etwa dem Vater, sondern der Mutter das Sorgerecht zu entziehen!
Es folgten mehrere Polizeizugriffe, bei denen die Kinder zwangsweise zum Vater
verfrachtet wurden. Von dort flohen die damals 6- und 9-jährige zur Mutter. Die
Polizei brachte sie erneut zum Vater. Die Ältere flüchtete daraufhin noch
mehrfach. Beim letzten Einsatz fand selbst die Polizei eine Herausnahme der
älteren Tochter von der Mutter nicht mehr kindeswohldienlich.
Der Verbleib bei der Mutter wird seit 1,5 Jahren geduldet – jedoch ohne jede
Rechtssicherheit, ohne Sorgerecht für die Mutter und ohne dem Kind zustehende
finanzielle staatliche Zuwendungen. Die älteste Tochter kann seither nicht in
die Schule gehen, weil der Vater die Zustimmung verweigert. Ebenso darf die
Mutter mit ihrer Tochter nicht zum Arzt gehen. Die jüngere Tochter darf Anette
seit über 19 Monaten weder sehen noch mit ihr in irgendeiner Form Kontakt haben.
Proteste werden bestraft!
Es gab zahlreiche Proteste, mehrere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das OLG
Celle, angekündigte Kundgebungen in Hannover, mehrfach Berichterstattungen durch
die Medien (siehe Links) und öffentliche Aufmerksamkeit für diesen Skandal.
Darauf reagierten die Richter am OLG Celle nun damit, dass sie am 31.1.23
beschlossen:
Anette soll 30 Tage inhaftiert werden
ihre ältere Tochter soll stationär aufgenommen werden und keinen Kontakt zur
Mutter haben - so wie ihre jüngere Schwester jetzt schon
alle Journalistinnen, PolitikerInnen und andere Unterstützerinnen wurden vom OLG
Celle im Beschluss mit einer Sekte verglichen
Die Verfahrensbeteiligten, die das Unrecht erkannten oder das bisherige Vorgehen
hinterfragten, wurden vom OLG Celle „abserviert“ (zwei Umgangsbegleiter, eine
Amtsrichterin, eine Verfahrensbeiständin) oder eingeschüchtert (z.B. mit
Strafanzeige gegen einen Arzt der es „wagte“ die ältere Tochter zu untersuchen).
KEIN Einzelfall – das OLG Celle gefährdet Kinder systematisch!
Und was noch schlimmer ist: es handelt sich hierbei um keinen Einzelfall!
Inzwischen sind mindestens 16 Fälle aus den letzten Jahren bekannt geworden, in
denen das OLG Celle immer wieder bei Verdacht auf Gewalt und Missbrauch durch
Väter, beschloss, den Müttern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder völlig
den Vätern zu überlassen und auszuliefern.
Und das ist nur die Spitze des Eisbergs! Die Missstände am OLG Celle gleichen
einem Fass ohne Boden! Und kratzt man erstmal an der Oberfläche, kommt ein
ganzer Sumpf an skandalösen Beschlüssen zum Vorschein. Das Treiben geht dort
offenbar bereits seit Jahren so.
Sieht so Gewalt- und Kinderschutz im Jahr 2023 aus?
Die Istanbul Konvention zur Verhütung von häuslicher Gewalt – seit 5 Jahren von
Deutschland ratifiziert - wird hier völlig außer Acht gelassen.
Die Botschaft an Betroffene ist klar: erleben eine Mutter und ihre Kinder Gewalt
durch den Vater, sollten sie das um jeden Preis verheimlichen und akzeptieren,
ansonsten werden die Kinder zum Vater gesteckt und die Mütter dürfen ihre Kinder
in aller Regel nur sporadisch oder gar nicht mehr sehen! Unterdessen raten
selbst Anwälte und Beratungsstellen auf keinen Fall erlebte Gewalt und
Missbrauch in familienrechtlichen Verfahren zu erwähnen.
Das ist kein schlechter Gewaltschutz.
Das ist auch nicht die Abwesenheit von Gewaltschutz.
Das ist die vollständige Verhinderung von Gewaltschutz und letztlich Schutz für
Täter!
Das Fazit, das Mütter aus dieser familienrechtlichen Praxis ziehen müssen ist:
Es gibt keinen sicheren Ort – nirgends. Wer einmal an einen gewalttätigen
Partner gerät, muss bei ihm bleiben oder ihm die Kinder überlassen.
Diese Fälle kommen in Deutschland häufiger vor als man denkt. Am OLG Celle
scheinen Rechtsbeugungen und angeordnete Kindeswohlgefährdungen sogar an der
Tagesordnung zu sein!
Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes und zur
Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen, und zwar:
1. Die Einrichtung einer Untersuchungskommission, die der Frage nachgeht, wie am
OLG Celle Gewalt, Gewaltschutz und Kindeswille in familienrechtlichen Prozessen
bislang berücksichtigt werden.
2. Die Einrichtung einer Meldestelle für Betroffene.
3. Die Analyse von Daten des OLG Celle zu folgenden Fragen:
Wie häufig wurde in den letzten Jahren Müttern das Sorgerecht entzogen
(aufgeschlüsselt nach beteiligten Richtern)?
Wie häufig wurde beim Sorgerechtsentzug mit Bindungsintoleranz/Parental
Alienation Syndrom/Eltern-Kind-Entfremdung/Mutter-Kind-Symbiose argumentiert
(aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das das Sorgerecht verlor)?
Wie häufig wird der Kontakt zwischen Mutter und Kind eingeschränkt mit der
Begründung, die Mutter würde den Kontakt zwischen Vater und Kind einschränken?
Wie oft wird in Verfahren von einer Seite thematisiert: häusliche Gewalt,
Missbrauch oder andere Gewaltformen durch den Vater?
Wie oft wird diesen Ausführungen, Verdachtsmomenten, Polizeiberichten etc.
nachgegangen?
Wie oft führen entsprechende Hinweise auf Gewalt dazu, dass Maßnahmen zum
Gewaltschutz für Mutter und Kinder ergriffen werden?
Wie oft werden Kinder gegen ihren Willen zum Vater umplatziert oder zum
Wechselmodell gezwungen?
Wie oft wird der Kindeswille missachtet mit der Argumentation, der Wille sei
manipuliert und müsse daher nicht beachtet werden (aufgeschlüsselt nach
Geschlecht des Elternteils, das den Willen angeblich manipuliert)?
Wie oft wird der Kindeswille beachtet, obwohl eine Manipulierung des Willens
festgestellt wird mit der Argumentation „auch ein manipulierter Kindeswille muss
beachtet werden“ (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das den
Willen angeblich manipuliert)?
Wie häufig werden Beschwerden vom Vater bei den OLGs stattgegeben, wie oft wird
den Beschwerden der Mütter stattgegeben (und wie häufig werden Beschwerden
abgewiesen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Beantragenden)?
Wie häufig bekommen die Mütter weniger Umgangszeit zugesprochen als alle 14 Tage
Wochenendumgang?
Wie oft zahlen Väter keinen oder zu geringen Unterhalt und wie oft erwirkt das
Jugendamt in diesen Fällen gerichtlich die Zahlung der säumigen Beträge?
Wie oft wird Müttern nach Trennungen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen, wenn für
die Zeit vor der Trennung keinerlei Kindeswohlgefährdungen vorliegen? Und damit
verbunden: wie vielen Müttern wird das Sorgerecht entzogen vor einer Trennung im
Vergleich zu nach einer Trennung?
Wie oft kommen familiengerichtliche Gutachten zum Einsatz?
Wie oft wurde der Gutachter Pfender vom OLG Celle beauftragt?
4. Die Analyse von Daten und die Einrichtung einer Meldestelle sollten im
zweiten Schritt für ganz Niedersachsen erfolgen.
5. Die Entwicklung einer Strategie, die Istanbul Konvention im Familiengericht
auch umzusetzen.
6. Das Einsetzen in Gremien auf Bundesebene für ein Verbot, das sich an Ländern
wie Italien orientiert, wo die Verwendung von Pseudo-Diagnosen (z.B. Parental
Alienation Syndrom/Bindungsintoleranz) in Gerichtsverfahren bereits verboten ist
- während sie hierzulande noch weit verbreitet sind.
7. Die Überprüfung gesetzlicher Möglichkeiten, dem Machtmissbrauch durch
einzelne hochrangige Richter mit ideologischen Absichten, vorzubeugen. Es kann
nicht sein, dass Richter – sind sie erstmal in einer gewissen Position –
Verfahrensbeteiligte, die nicht ihrer Ideologie folgen, willkürlich austauschen,
abberufen oder als Sektenmitglieder und ähnliches verleumden können.
Kindeswohlgefährdungen – seien sie auch von Richtern angeordnet – müssen
verhindert oder beendet werden können. Das ist kein Widerspruch zur
Gewaltenteilung.
Zahlreiche UnterstützerInnen
Viele Menschen haben sich bereits für Anette, ihre Kinder und viele weitere
Fälle stark gemacht. Sonja Howard vom UBSKM hat sich schon seit Langem für
Anette eingesetzt, Journalistinnen und Rechtsexpertinnen haben berichtet und
verurteilen das skandalöse Vorgehen des Gerichts. Über 200 Menschen haben
Spenden für Anette gesammelt, da ihr das OLG Celle auch die
Verfahrenskostenhilfe versagt und Gerichts- und Anwaltskosten steigen und
steigen.
Ich selbst habe mit der Justizministerin gesprochen, immer und immer wieder
Ministerien und PolitikerInnen, Minister- und Bundespräsidenten angeschrieben,
Pressevertreter informiert, Interviews gegeben, inzwischen drei
Dienstaufsichtsbeschwerden verfasst und sogar ein ganzes Buch zu diesem und
vielen weiteren Fällen geschrieben.
Denn Anette ist nur eine von vielen betroffenen Müttern! Viele haben gar nicht
die Kraft für diesen endlosen Kampf. Viele haben nicht das Glück, dass sich so
viele Menschen für sie einsetzen.
Und dennoch reichte das ganze Engagement bislang nicht, um das Unrecht aus der
Welt zu schaffen!
Deshalb bitte ich Euch: nehmt Euch 1 Minute Zeit für Anette und für all die
anderen Mütter und Kinder, die im Stillen leiden!
Bitte unterschreibt und teilt die Petition – lasst uns den Kindern helfen!
Verfasserin:
Christina Mundlos, Soziologin, Coach & Autorin von „Mütter klagen an –
Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder am Familiengericht“, Braunschweig
Weitergehende Informationen und Artikel:
https://taz.de/Richter-mit-rechtsextremer-Vergangenheit/!5847770/
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/
https://taz.de/Ordnungshaft-fuer-Mutter/!5911009/
https://www.ardmediathek.de/video/umschau/sorgerecht-fuer-kinder-wann-sind-polizeieinsaetze-gerechtfertigt/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy83MWNlMTVjMC00ZDZjLTRlNjYtOGY3ZS0zYmJjMzBjNDY1ZTM
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kindeswohl-sorgerecht-streit-polizei-100.html
https://www.haz.de/der-norden/sorgerechtsstreit-um-zwei-maedchen-eskaliert-ZIQXBKGW7EPQAUBSETNJWZXZ7E.html
https://freiundgeliebt.blogspot.com/
Kommentar Väternotruf:
Der Väternotruf macht sich oben stehend Petition von Frau Christina Mundlos nicht zu eigen, da der Fall ohne konkrete und neutrale Informationen von uns nicht seriös beurteilt werden kann.
Frau Mundlos kann uns aber gerne die gerichtlichen Originalunterlagen (Gerichtsbeschlüsse, Bericht von Jugendamt und Verfahrensbeistand, Anwaltsschreiben, etc. pp zusenden, dann machen wir uns schlau. Dass Frau Mundlos möglicherweise mehr Propaganda als Aufklärung betreibt, sollte sie nicht daran hindern, uns mit Fakten, statt mit Meinungen zu versorgen.
06.04.2023