Christlich-Soziale Union

CSU 

Familienpolitik - Familienrecht - Kindschaftsrecht - Väter

 "Vollständige, unbeschwerte Freiheit gibt es nur mit Impfen. Ohne Impfen keine Freiheit ..."

Markus Söder, coronagläubiger Kreuzritter von der Schlafburg Bayern.

Wie solche Leute wie Merkus Söder noch im Amt sind, das bleibt das Rätsel der bayerischen Gläubigen.

Womöglich haben die sich das Gehirn wegimpfen lassen.


 

 

 

Janine Altheimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Erding (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Juastiz 2016 ab 16.10.2015 unter dem Namen Janine Krzizok als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Janine Krzizok ab 17.03.2017 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Janine Krzizok ab 17.03.2017 als Richterin am Amtsgericht Erding aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Erding 2023: Familiensachen + Mutterschutz. 2024: Kreisrätin - https://www.csu.de/verbaende/kv/erding/unsere-kreisraete/krankenhaus/janine-altheimer-krzizok/

Peter Neller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Forchheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Forchheim (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.1993 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Forchheim aufgeführt. Amtsgericht Bamberg: Familiensachen. Seit 1996 Mitglied des Stadtrates der Stadt Bamberg. 2023: Vorsitzender der CSU-Fraktion im Stadtrat von Bamberg - https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/3481_722_1.PDF?1651662520

Uta Rauschert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Sozialgericht Nürnberg (ab 01.12.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004, 2006 und 2008 unter dem Namen Uta Rauschert nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.12.2009 als Richterin am Sozialgericht Nürnberg aufgeführt. 21.09.2007: "Die CSU-Landesgruppe traf sich am Mittwochnachmittag mit der Führung der bayerischen regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit zu einem gut zweistündigen Erfahrungsaustausch. Der Dialog mit den Vertretern aus der Praxis der Arbeitsvermittlung verfolgte insbesondere das Ziel, neue Impulse zur weiteren Verbesserungen der Vermittlungs- und Eingliederungsmaßnahmen zu gewinnen. Teilnehmer des Gesprächs auf Seiten der Generaldirektion Bayern waren der scheidende Vorsitzende der Geschäftsführung, Dr. Andreas Stöhr, sein Nachfolger, Rainer Bomba, der Geschäftsführer der Abteilung Grundsicherung, Dr. Franz Prast sowie die Leiterin der Abteilung Zusammenarbeit mit der Landespolitik, Uta Rauschert. ..." - http://csu-schweinheim.de/wp-content/uploads/2015/02/13_07.pdf

 

 

 


 

Verfahren wegen Söder-Beleidigung – 36.000 Euro für „Corona-Autokrat“?

Stand: 07.04.2024

Gerald Grosz, früher ein österreichischer Politiker, soll den bayerischen Ministerpräsidenten beim politischen Aschermittwoch beleidigt haben. Unter anderem nannte er ihn „Corona-Autokrat“ oder„Södolf“. Gegen eine hohe Geldstrafe hatte Grosz Einspruch eingelegt.

Gegen den früheren österreichischen Politiker Gerald Grosz findet vor dem Amtsgericht Deggendorf am Montag um 9 Uhr eine Verhandlung statt. Es geht um einen Strafbefehl wegen Beleidigung, gegen den Grosz nach Angaben eines Gerichtssprechers Einspruch eingelegt.

...

Die Generalstaatsanwaltschaft warf Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar 2023 beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem „Horrorclown“ genannt.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article250916366/Verfahren-wegen-Soeder-Beleidigung-36-000-Euro-fuer-Corona-Autokrat.html

 

 

Bayerns AfD-Vorsitzender

Söder „Landesverräter“ und „Södolf“ genannt – AfD-Bundestagsabgeordneter angeklagt

18.01.2024

Eine Rede am Politischen Aschermittwoch im Februar vergangenen Jahres könnte für den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka gravierende Folgen haben. Der bayerische AfD-Landeschef ist nach WELT-Informationen vor dem Amtsgericht Deggendorf angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Agrarpolitiker demnach eine Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens vor, strafbar nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs.

Protschka hatte den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) während seiner Rede im niederbayerischen Osterhofen mehrfach als „Södolf“ – eine Wortschöpfung aus Söder und Adolf Hitler – sowie als „Landesverräter“ bezeichnet. Söder stellte daraufhin Strafantrag, verlangte also eine strafrechtliche Verfolgung. ...

https://www.welt.de/politik/deutschland/article249607158/Bayerns-AfD-Chef-Stephan-Protschka-Soeder-Soedolf-genannt-Bundestagsabgeordneter-angeklagt.html

 

 

 


 

 

 

Klage gegen Söders Kreuzerlass - Verhandlungstermin am 14. Dezember 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht

Karikatur von Jacques Tilly - Copyright Giordano-Bruno-Stiftung

Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses und die Entfernung der Kreuze. Stattdessen soll Art. 1. GG in den staatlichen Dienststellen angebracht werden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun am 14. Dezember 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Der bfg München fordert die Rücknahme des Kreuzerlasses bzw. des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO), die Abnahme der Kreuze und die Aufhebung des Urteils des BayVGH. In der AGO heißt es: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Der bfg München sieht hier nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiert auch die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

BayVGH sieht Verstoß gegen Neutralitätspflicht

Obwohl das BayVGH die Klage abgewiesen hat, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung: "Die vom Beklagten veranlasste Anbringung von gut sichtbaren Kreuzen im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes verstößt gegen diese Pflicht zur weltanschaulich-religiösen Neutralität."

Zudem stellt es fest, "dass das Kreuz Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur ist. Für den Nichtchristen oder den Atheisten wird das Kreuz gerade wegen der Bedeutung, die ihm das Christentum beilegt und die es in der Geschichte gehabt hat, zum sinnbildlichen Ausdruck bestimmter Glaubensüberzeugungen und zum Symbol seiner missionarischen Ausbreitung."

Das Gericht sieht zudem eine Benachteiligung anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: "Durch die Anbringung der Kreuze in den Eingangsbereichen der staatlichen Dienstgebäude wird das Symbol des christlichen Glaubens in einem öffentlich zugänglichen staatlichen Raum präsentiert. Die Symbole anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden nicht in gleicher Weise ausgestellt. Hierin liegt eine sachlich nicht begründete Bevorzugung des christlichen Symbols (...)." - Alle zitierten Textstellen finden sich im Urteil des BayVGH, Ziffer 25 unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-23724?hl=true

Klage blieb trotzdem ohne Erfolg

In seiner Urteilsbegründung verweist das BayVGH dann aber darauf, dass "die Pflicht des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität allerdings ein objektiv-rechtliches Verfassungsprinzip" sei, "das als solches keine einklagbaren subjektiven Rechte der Kläger als Weltanschauungsgemeinschaften begründet." (Ziffer 28, Urteil BayVGH)

Zudem stelle "die Vorschrift des § 28 AGO lediglich eine Verwaltungsvorschrift" dar, "der keine rechtliche Wirkung nach außen" zukomme. Gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung gäbe es keinen Rechtsschutz, so das Gericht. Dementsprechend könne es auch "keine Klagebefugnis (...) für das Begehren geben, eine Verwaltungsvorschrift ohne unmittelbare Außenwirkung zu erlassen." (Ziffer 37, Urteil BayVGH)

Für das Gericht ist das Kreuz an der Wand dann nur "ein im wesentlichen passives Symbol ohne missionierende oder indoktrinierende Wirkung. (...) Eine relevante Wirkung zugunsten des Christentums durch ein Kreuz im Eingangs- und damit Durchgangsbereich eines Dienstgebäudes auf Besucher kann sich bei der naturgemäß nur flüchtigen Wahrnehmung nicht einstellen", (Ziffer 33, Urteil BayVGH) meint das Gericht und sieht die Religionsfreiheit nicht verletzt.

Kritik des bfg München am Urteil des BayVGH

Für die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, ist es nicht nachvollziehbar, "dass zu einem vom BayVGH ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität und eine Bevorzugung der christlichen Religion festgestellt wird, zum anderen dann das Gericht mitteilt, dass man aber gegen eine Verwaltungsvorschrift keinen Rechtsschutz habe. Da stellt sich uns zunächst die Frage, ob die bayerische Staatsregierung vielleicht gerade deswegen die Kreuze per Verordnung hat anbringen lassen, um Klagemöglichkeiten zu erschweren."

Zudem teilt der bfg München die Auffassung des Gerichts nicht, dass keine Grundrechte verletzt werden. Zwar stellt das Neutralitätsgebot als allgemeines Gebot der Unparteilichkeit objektives Verfassungsrecht dar und ist an die staatlichen Akteure adressiert, gleichwohl führt ein Verstoß dagegen oft zu einer Grundrechtsbeeinträchtigung, hier des Gleichbehandlungssatzes und der Weltanschauungs- und Religionsfreiheit.

Für den bfg München steht völlig außer Frage, dass § 28 AGO eine Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung ist und daher einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt. "Dass die bayerische Staatsregierung die Dienststellen anweist, die Kreuze 'im Eingangsbereich' - so dass alle daran vorbeigehen müssen - und 'gut sichtbar' anzubringen, zeigt, dass eine solche Außenwirkung ausdrücklich beabsichtigt ist", stellt Tammelleo fest.

Auch das "Flüchtigkeitsargument" des BayVGH stellt keine Rechtfertigung dar. Es ist falsch zu behaupten, dass "in Ansehung der Flüchtigkeit der Wahrnehmung im Eingangsbereich" (Ziffer 33, Urteil BayVGH) ein Grundrechtseingriff nicht vorliege. Zum einen ist ein Eingangsbereich oft auch ein Wartebereich, in dem man manchmal alles andere als flüchtige Minuten oder Stunden wartet, bis man empfangen wird; zum anderen hängt die Wirkung einer Begegnung nicht (nur) von deren Dauer ab. Manchmal genügen Sekunden, um von einem Menschen oder einer Situation tief und dauerhaft beeindruckt (und manchmal verletzt) zu sein.

"Alle Kläger*innen müssen in ihrem Leben eine Behörde aufsuchen oder werden gar dort hingebracht – z. B. von der Polizei oder einem Rettungsdienst. Von der Geburtsanzeige bis zur Sterbemitteilung, von der Kfz-Zulassung bis zu einem Bauantrag, von einer Gewerbeanmeldung bis zur Eheschließung - es gibt kaum einen Bereich, in dem die Kläger*innen nicht damit konfrontiert sind, dass ihnen das Kreuz als quasi-staatliches Symbol demonstrativ vorgehalten wird" , so die Vorsitzende des bfg München.

Ein Kreuz an der Wand ist dabei nicht nur Folklore, Schmuck oder Kunst, sondern für Christ*innen Glaubensbekenntnis und religiöses Symbol schlechthin. Da es in Behörden hängt, muss es als Parteinahme des Staates für die christliche Religion verstanden werden. Für viele Nichtchrist*innen ist das eine Provokation. Atheist*innen, Agnostiker*innen und Andersgläubige werden ausgegrenzt und dadurch diskriminiert.


"Als religionskritische Weltanschauungsgemeinschaft sehen wir uns hier nicht nur einer Ungleichbehandlung ausgesetzt, sondern auch einer Herabsetzung der eigenen Weltanschauung durch die Bevorzugung der christlichen Religion, obwohl wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religionsgemeinschaften juristisch gleichgestellt sind", stellt Tammelleo fest.

Zu kurz gedacht ist auch das Argument, das Kreuz an der Wand als im Wesentlichen passives Symbol entfalte keine "missionierende oder indoktrinierende Wirkung". Sogar wenn das so wäre, müsste z.B. die Anbringung etwa des BMW-Symbols in den Amtsstuben, auch wenn das als Ausdruck der technischen Innovationskraft Bayerns beschönigt würde, schon wegen Art.3 Abs.3 GG (Gleichbehandlung) durch VW und Daimler nicht hingenommen werden. Denn ein werbender Effekt tritt allein schon durch die Präsentation derartiger Symbole ein.

Fazit Tammelleo: "Da der Bund für Geistesfreiheit als 'Konkurrent' der christlichen Glaubensgemeinschaften durch den staatlichen Befehl, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung (Art.3 Abs.3 GG) und auf Religionsfreiheit (Art.4 Abs.1 GG) verletzt ist, hätte unserer Klage vor dem BayVGH stattgegeben werden müssen. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht uns Recht gibt und Ministerpräsident Markus Söder und die bayerische Staatsregierung verpflichtet, den Kreuzerlass in Bayern zurückzunehmen. Andernfalls werden wir die Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen."

Alternative zum Kreuz: Art. 1 GG in staatlichen Dienststellen anbringen

Der bfg München unterstützt den Vorschlag des SZ-Journalisten Dr. Heribert Prantl, der am 25. Mai 2022 im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Art.1 Abs.1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" in den staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.
Tammelleo: "Hinter diesem Artikel, der von keiner politischen Mehrheit veränderbar ist, können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Jegliches staatliches und gesellschaftliches Handeln muss sich und sollte sich stets an Artikel 1 orientieren. Das immer wieder in öffentlichen Einrichtungen in Erinnerung zu rufen, halten wir für eine hervorragende Idee von Herrn Prantl, die wir ausdrücklich unterstützen."

https://bfg-bayern.de/node/3525




 

 

 

"Mütterrente" der Antiväterparteien CDU/CSU und SPD diskriminiert Väter

 

 

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)


§ 56 Kindererziehungszeiten


(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1.
die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,
2.
die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und
3.
der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.

(2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt, ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.
(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.
(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie

1.
während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund

a)
einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder
b)
einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)

den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,
2.
während der Erziehungszeit zu den in § 5 Absatz 4 genannten Personen gehören oder
3.
während der Erziehungszeit Anwartschaften auf Versorgung im Alter aufgrund der Erziehung erworben haben, wenn diese nach den für sie geltenden besonderen Versorgungsregelungen systembezogen annähernd gleichwertig berücksichtigt wird wie die Kindererziehung nach diesem Buch; als in diesem Sinne systembezogen annähernd gleichwertig gilt eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen.

(5) Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Wird während dieses Zeitraums vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__56.html

 

 

 

 



Kommentar Väternotruf:

 

Das Problem mit den Gesetzen ist oft, dass die normalen Bürgerinnen und Bürger sie nicht verstehen und dadurch oftmals schamlos von Staat und diesen dirigierenden Parteien, wie hier den Antiväterparteien CDU, CSU und SPD bestohlen werden, ohne dass sie es merken. so auch bei der mit Recht als "Mütterrente" bezeichneten Rente, bei der so getan wird, als ob diese beide Elternteile erhielten, dabei bekommt im Streitfall die Mutter alles und der Vater nichts. Der Gipfel der staatlichen Unverschämtheit ist aber damit noch nicht erreicht. Einerseits wird der Gesetzgeber nicht müde, die Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuung zu betonen, nur bei der Rente bekommen die Eltern (in der Regel die Väter) keine rentenrechtliche Ankerkennung der angeblich gleichwertigen Unterhaltsleistung, die sie oft auch noch neben nicht unerheblichen Betreuungszeiten und zusätzlichen Kosten für die Betreuung des Kindes viele Jahre, oft auch 18 Jahre lang geleistet haben.

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 23. April 2016 15:10

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Mütterente für Väter

 

Sehr geehrte Damen und Herren, habe von der Rentenstelle einen Bescheid erhalten wonach mir die Mütterente verweigert wurde.

 

Wir haben beide die Kinder als Langzeitarbeitslose erzogen.

 

 

Die Rentenstelle Berlin beruft sich auf  § 56 Abs. 2 Satz 9 u. 8 SGB VI.

 

 

Warum wird mir als Vater die Leistung verweigert ??? hatte drauf hingewiesen das ich diese Regelung für verfassungswidrig halte Art 3 und 6 GG

 

 

Klage bei dem SG ist eingelegt worden

 

 

Gibt es da schon was aus Karlsruhe oder Straßburg ??

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

...

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auf das Bundesverfassungsgericht darf man hier ganz sicher nicht hoffen, hat doch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder als eine Art Naturgesetz ansieht. Nicht anders beim Bundesgerichtshof.

 

Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem in mehreren Fällen einen Riegel vorgeschoben, zu Schadensersatz ist keiner der am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht involvierten Richter herangezogen worden, natürlich auch kein Minister oder Ministerialbeamter bei der Bundesregierung. Statt dessen mussten die deutschen Steuerzahler/innen für die vom Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht verzapfte "Rechtsprechung" und die Väter- und kinderfeindliche Gesetzgebung durch den deutschen Bundestag und die Bundesregierung grade stehen.

 

Was das für ein Licht auf den vermeintlich existierenden Rechtsstaat Deutschland wirft, kann sich jeder klar denkende Mensch zusammenreimen.

 

 

 


 

 

 

CDU/CSU/FDP Koalition plant verfassungswidrige Fortsetzung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

siehe hierzu Aussage von Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger in der Sendung 

Sorgerecht bei Unverheirateten - Was steht den Vätern zu?

25.04.2012

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

 

 

Kommentar Väternotruf

63 Jahre Bundesrepublik Deutschland, 63 Jahre staatlich organisiertes Unrecht gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern, eine beschämende Bilanz für einen Staat, der sich Rechtsstaat nennt ohne diesen Namen zu verdienen.

Die FDP lässt sich dann auch im Jahr 2012 am ideologischen Gängelband der CDU durch die Arena ziehen. Die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihren Kinder soll abgemildert, aber nicht abgeschafft werden. Diesen Parteien keine Wählerstimme.

 

 

 

 

25.04.2012

Sorgerecht bei Unverheirateten - Was steht den Vätern zu?

In Deutschland werden unverheiratete Väter diskriminiert - dieses Urteil hat vor zweieinhalb Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefällt - weil ledige Väter keine Chance hatten, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mütter es nicht wollten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesem Urteil angeschlossen - und den Gesetzgeber aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Bis jetzt ließ der sich Zeit, doch nun liegt der Gesetzenwurf vor, der bald ins Kabinett eingebracht werden soll. Ob dieser Entwurf die Diskriminierung beendet und ob dem wichtigsten Anliegen - dem Wohl der Kinder - damit gedient ist - Helge Oelert hat Experten befragt.

Nun soll diese Regelung Gesetz werden: Mütter bekommen auf Wunsch erstmal das alleinige Sorgerecht. Damit es zum gemeinsamen wird, muss der Vater einen Antrag stellen. Widerspricht die Mutter, entscheidet ein Familiengericht.

Doch Fachleute fürchten: diese Regelung nützt dem Wohl des Kindes wenig: Denn wenn der Vater erst aktiv werden muss, um das Sorgerecht zu bekommen, könnte es sein, dass er es gar nicht erst stellt. Väter würden so nicht in die Pflicht genommen.

Hans-Christian Prestien

pensionierter Familienrichter

"Eltern, die 'entsorgt' sind, also die nicht in der rechtlichen Verantwortung sind, ziehen sich von den Kindern oft zurück. Das ist auch mein Erleben in den ganzen Jahren, wo ich also Familienrichter - bis 2009 - war, dass es oft so war, wenn es zum Beispiel zum Unterhaltsprozess kam zwischen Eltern und ich dann gefragt habe am Schluss der Verhandlung wie sie es denn mit den Kindern machen, dass sich dann heraus stellte, dass die Mütter -häufig waren es die Frauen - sich sehr gewünscht hätten, dass die Väter sich gekümmert hätten um die Kinder. Aber die Väter hatten sich entzogen. Die Nachfragen bestätigten dann, dass das kein böser Wille war der Männer, sondern dass sie unsicher waren, dass sie hilflos waren."

Tatsächlich stellt auch der Antrag selbst erhebliches Konfliktpotenzial dar - der Vater ohne Trauschein müsste das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erstreiten. Deshalb hatten sich viele von dem neuen Gesetz erhofft, dass kein Antrag mehr nötig sein würde.

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee "Es ist jetzt eine historische Chance, das gesamte Recht der elterlichen Sorge neu zu regeln, und ich würde mir wünschen, dass man diese historische Chance in vollem Umfang nutzt, und nicht schrittweise."

KLARTEXT

Aber es sieht so aus, als würd' man sie verpassen, oder?

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee Im Augenblick sieht es so aus."

Man hätte sich an der Regelung für Kinder aus Ehen orientieren können. Dort sind nach Scheidungen automatisch beide Eltern sorgeberechtigt. Das Grundgesetz gebietet eigentlich, für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für eheliche. Doch hier entschied sich der Gesetzgeber bewusst dagegen.

Andrea Voßhoff (CDU)

Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Es geht ja immer auch um den Anspruch des Staates die Vermutung, dass ein Kind, das in der Ehe geboren wird, eben dann von beiden auch aufgenommen wird und deshalb die gemeinsame elterliche Sorge da ist."

KLARTEXT

Und bei Unverheirateten denkt man das nicht, heutzutage?“ Andrea Voßhoff (CDU) Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bei Unverheirateten lässt es der Gesetzgeber ja zu, dass beide durch eine gemeinsame Erklärung selbiges eben auch erreichen können. Man hat es da nicht automatisch per Gesetz, weil es da ja auch vom Anschein her ein höheres Konfliktpotential gibt, dass Eltern eben nicht miteinander leben wollen."

Dahinter steht die Befürchtung, unverheiratete Väter hätten in vielen Fällen womöglich gar kein Interesse, für ihr Kind zu sorgen. Doch Experten sind überzeugt: Entsprechende Druckmittel würden helfen, auch erstmal Unwillige in eine aktive Vaterrolle zu führen.

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee.

“Die Annahme des Gesetzgebers, man könne Väter nicht anhalten, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, halte ich für falsch. Denn aus der Sicht der Kinder haben Kinder sehr wohl ein Recht darauf, dass beide Eltern ihre Verantwortung die sie sowieso von Natur aus haben und die sie aus der Verfassung heraus auch wahrnehmen. Und zwar in einer Weise, wie sie dem Wohl der Kinder zuträglich ist.”

Dagegen kann der Verlust eines Elternteils schwere seelische Verletzungen verursachen. Obwohl Eltern ihre Kinder lieben, erleben Psychiater fast täglich, wie bei Trennungen alle Einsicht einem Bedürfnis weicht: den Ex-Partner loszuwerden und das Kind an sich alleine zu binden.

Dr. Horst Petri

Psychiater

“Ich habe viele Patienten in Behandlung, wo auch diese Frage ne Rolle spielt. Immer wieder. Hoch intelligente Leute, die alles intellektuell einsehen, die dann automatisch in Machtkämpfe zurückfallen archaischster Natur, die ihnen selbst fremd sind. Weil Trennung ein so tiefgreifender Prozess ist, gerade wenn man Kinder hat.”

Hier müsste der Staat entgegenwirken und Eltern nach der Trennung zur Kooperation zwingen. Stattdessen setzt er darauf, Familiengerichte könnten das Wohl des Kindes schützen im Machtkampf der Eltern.

Hans-Christian Prestien

Pensionierter Familienrichter

“Das heißt die Verantwortungsbereitschaft des einzelnen ist aus meiner Sicht noch nicht sehr ausgeprägt. Und der Staat leistet sich einen Bärendienst, indem er genau auf diesem Level bleibt, und sagt: ‘Ich mach das schon für Euch.’ Das ist die Suggestion, die in diesem Regelwerk steckt: “Ich prüf das nochmal, ob das auch dem Kindeswohl dient.” Erstens kann er das gar nicht prüfen, weil das Kindeswohl sieht heute so aus, und morgen so aus und übermorgen sieht es wieder anders aus. Und diese statischen Reglementierungen “so oder so” haben mit der Entwicklung eines Kindes nicht die Bohne was zu tun.”

Auch im FDP geführten Justizministerium hält man offenbar ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern für besser. Anscheinend haben das jedoch CDU und CSU verhindert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin “Aber letztendlich in der Koalition haben wir uns jetzt auf dieses andere Modell verständigt: Alleinige Sorge der Mutter, aber ein zügiges, beschleunigtes Verfahren ohne große Hürden, damit schnell dann auch über den Gemeinsame-Sorge-Antrag entschieden werden kann.”

KLARTEXT

"Das heißt, Sie persönlich hätten auch Automatismus befürwortet?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin “Ich hätte mir das Modell sehr gut vorstellen können der gemeinsamen Sorge mit Geburt, das war auch eine Grundlage, über die wir mit verhandelt haben, aber am Ende ist jetzt dieser Kompromiss heraus gekommen und ich glaube, es ist ein guter.”

Wenn Sie mit diesem Thema auch Erfahrungen gesammelt haben, schreiben Sie uns gerne, unter rbb-online.de.

Beitrag von Helge Oelert

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

 

 

 


 

 

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) setzt sich für Fortführung der verfassungswidrigen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ein.

 

10. Januar 2011 - Pressemitteilung Nr. 3/11

Merk schlägt Alternativkonzept für Reform des Sorgerechts vor: "Es geht um das Wohl des Kindes"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat Vorbehalte gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Neuregelung des Sorgerechts angemeldet. Nach dem Vorschlag der Bundesjustizministerin sollen nicht miteinander verheiratete Eltern künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn der Vater dies will und die Mutter nicht innerhalb einer Frist von acht Wochen widerspricht. Die bayerische Justizministerin hält das für konfliktträchtig. Merk: "Eines ist klar: Dem Wohl des Kindes dient es am besten, wenn sich die Eltern einig sind, dass sie die Sorge gemeinsam wahrnehmen wollen. Unser Ziel muss es daher sein, die gemeinsame Sorgeerklärung, die bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden kann, zu stärken und auszubauen. Wenn ein Sorgerecht aber durch die einseitige Erklärung des Vaters entsteht und die Mutter ein Widerspruchsrecht erhält, fördert das nicht das Miteinander. Stattdessen bringt es die Eltern von vornherein in gegeneinander gerichtete Positionen."

 

Bayerns Justizministerin spricht sich daher dafür aus, die gemeinsame Sorgeerklärung als regelmäßige Grundlage der gemeinsamen elterlichen Sorge beizubehalten. Allerdings sollen sorgewillige Väter in den Fällen, in denen die Mutter eine einvernehmliche Sorgeerklärung verweigert, die Möglichkeit erhalten, beim Familiengericht die Einräumung der gemeinsamen Sorge zu beantragen. Merk: "Soweit die gemeinsame Sorge im konkreten Fall dem Kindeswohl dient, wird sie eben durch das Familiengericht angeordnet, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht des Vaters und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte."

http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2011/detail/3.php

 

 


 

 

 

Pressemitteilungen

18.05.2011 - Sachsens Justizminister Jürgen Martens: „Wir brauchen ein automatisches Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern“

http://www.justiz.sachsen.de/smj/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal ein CDU-Politiker mit Durchblick. Das ist ja leider nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Die CDU ist, ähnlich wie die Linkspartei/PDS traditionell mutterfixiert. Die CDU mit Weihwasser unterm Kruzifix, die Linkspartei unter Hammer und Sichel. Vater geht hämmern und sicheln, schafft das Geld ran für die Kinder und die sozialistische Übermutter gluckt der Weile auf den Kindern, bis diese platt sind.

Erzkonservativ und reaktionär präsentiert sich dagegen die CSU mit einem Statement von CSU-Vizegeneralsekretärin Dorothee Bär  und macht damit ihrem schlechten Ruf aller Ehre

 

 

 

CSU kritisiert Sorgerechts-Pläne der FDP

25.07.2010

München - Die FDP-Eckpunkte für ein neues Sorgerecht stoßen auf Widerstand in der CSU. Die Widerspruchslösung sei nicht ausreichend durchdacht. Der CSU geht es vor allem darum, die Mütter zu schützen.

Die CSU-Vizegeneralsekretärin Dorothee Bär sagte dem Münchner Merkur, die "Widerspruchslösung ist nicht ausreichend durchdacht".

Die CSU-Vizegeneralsekretärin Dorothee Bär sagte dem Münchner Merkur, die "Widerspruchslösung ist nicht ausreichend durchdacht". Die FDP will einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht.

Diese Lösung hatten auch CDU-Politiker gutgeheißen. Bär hingegen sagte der Zeitung, es dürfe "in keinem Fall dazu kommen, dass die Mutter in einer ohnehin hochemotionalen Phase auch noch tätig werden muss. Der aktive Part muss vom Vater ausgehen."

Christian Deutschländer

http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/kritisiert-sorgerechts-plaene-merkur-854066.html

 

 

 


 

 

Keine Scheidung, aber weiterhin Ehefrau + Freundin

Seehofer ist zu intelligent, um sich von der Scheidungsindustrie abzocken zu lassen.

 

www.abendblatt.de/daten/2007/07/10/768210.html

 

 

"Die Familie Seehofer bleibt zusammen"

Ein Zeichen, wie seine Entscheidung ausfallen könnte, setzte Verbraucherminister Horst Seehofer schon im Mai. Damals begleitete ihn seine langjährige Ehefrau Karin zu einem informellen Treffen der EU Landwirtschaftsminister in Mainz. Es war der erste gemeinsame Auftritt seit dem Bekanntwerden der außerehelichen Affäre Seehofers.

BERLIN -

Das sich über Monate hinziehende Rätselraten um die private Zukunft von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (58) hat ein Ende. Der CSU-Politiker wird bei seiner Ehefrau Karin (48) und seinen drei ehelichen Kindern bleiben. "Ja, das entspricht der Tatsache", sagte Seehofer gestern in Berlin. Mehr wolle er dazu nicht sagen, erklärte der CSU-Vize. Zuvor hatte er bestätigt, dass er am Wochenende bei einer Parteiveranstaltung seines CSU-Heimatverbandes Ingolstadt gesagt hatte: "Die Familie Seehofer bleibt zusammen."

Die außereheliche Beziehung zu einer Mitarbeiterin von CDU-Wirtschaftspolitiker Laurenz Meyer war vor einem halben Jahr öffentlich geworden. Seehofers 33-jährige Geliebte Anette F. brachte Mitte Juni die gemeinsame Tochter zur Welt. Seehofer bekannte sich im Anschluss zu der Vaterschaft. Er betonte, er stehe zu der Verantwortung für sein Kind und dessen Mutter. Er wolle dafür sorgen, dass sie ein gutes Leben führen könnten. "Ich liebe alle meine vier Kinder", sagte Seehofer damals. Nur entscheiden, wo sein privater Lebensmittelpunkt künftig liegen sollte, wollte er sich zu diesem Zeitpunkt eben noch nicht.

In politischen Kreisen wurde vermutet, dass die Nachricht von Seehofers Affäre von innerparteilichen Gegnern lanciert worden war, um Seehofers Chancen auf eine mögliche Nachfolge des damals unter starkem innerparteilichen Druck stehenden CSU-Chefs Stoiber zunichte zu machen. Seehofer kündigte dennoch kurz nach Stoibers Sturz für den Ende September stattfindenden CSU-Parteitag eine Kampfkandidatur gegen den bayerischen Wirtschaftsminister Erwin Huber um die Nachfolge Stoibers als Parteichef an. Gleichzeitig wehrte er sich in Interviews gegen die "Schmutzkampagne".

mkü erschienen am 10. Juli 2007

 

 


 

 

 

 

 

Markus Söder und seine uneheliche Tochter

 

1. Mai 2007, 12:58 Uhr

Von Franz Solms-Laubach

Der Generalsekretär der CSU, Markus Söder, und seine Frau erwarten im Herbst ihr drittes Kind. Doch Söder hat noch ein viertes Kind - eine uneheliche Tochter. Nun meldet sich die Mutter zu Wort. Passend zur Debatte um den Unterhalt für ledige Mütter.

Zeit zum Grübeln für CSU-Generalsekretär Markus Söder: Die Mutter seines unehelichen Kindes hat sich jetzt zu Wort gemeldet

Für seine Partei macht CSU-Generalsekretär Markus Söder (40) Stimmung, wenn es um Fragen der politischen Moral geht. Er hält die Parteivasallen in Schach und bringt sie zurück auf Linie, wenn sie sich auf politischen Abwegen befinden. Innerhalb seiner Partei meldet er sich insbesondere auch in der Krippenplatz- und Mütterdiskussion zu Wort.

Zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Mutter seines unehelichen Kindes. Denn Markus Söder hat eine uneheliche Tochter. Wie die "Bunte“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, hatte der CSU-Generalsekretär in den neunziger Jahren eine Affäre mit der 39-jährigen Ulrike B., einer Medienkauffrau und CSU-Wählerin aus Nürnberg. Aus dieser Beziehung stammt auch die gemeinsame achtjährige Tochter Gloria Sophie.

"Markus hat das Kind nicht gewollt“

Wie die "Bunte“ berichtet, lernten Markus Söder und Ulrike B. sich 1991 in einem Sonnenstudio in Nürnberg kennen, wo Ulrike damals jobbte. Offenbar fanden beide Gefallen aneinander, denn nach dem Austauschen der Telefonnummern trafen sich die beiden immer wieder, wurden aber nie ein festes Paar. Im Dezember 1998 kam die gemeinsame Tochter Gloria zur Welt. Im Krankenhaus und bei der Geburt kam Söder offenbar nicht vorbei, er besuchte Mutter und Tochter erst zwei Wochen nach der Geburt zum ersten Mal.

"Markus hat das Kind nicht gewollt. Als ich ihm von der Schwangerschaft erzählt hatte, hat er mir gesagt, dass er mich auf keinen Fall heiraten werde. Ich glaube, ich war ihm wohl zu arm. Außerdem sei er gerade dabei, eine neue, feste Beziehung aufzubauen", sagte Ulrike B. der "Bunten“. Ein Jahr später heiratete Söder seine heutige Frau Karin Baumüller. Und im Februar 2000 kam das erste Kind zur Welt, das zweite vier Jahre später. Als Ulrike B. davon erfuhr, war sie entsetzt: "Markus war meine große Liebe. Er war früher ein toller Typ." Im Herbst erwarten Markus und Karin Söder das dritte Kind.

Auch diese Nachricht ist für Ulrike B. hart: "Mein Lebensplan war nicht, alleinerziehende Mutter zu sein. Ich hätte mich auch gern im Job weiterentwickelt und Karriere gemacht. Oder aber ein zweites Kind bekommen und eine richtige Familie gegründet. Markus konnte Karriere machen und sich gleichzeitig um seine Familienplanung kümmern. Was aber nur möglich war, weil seine Frau ihm mit den Kindern komplett den Rücken frei hält."

Ulrike B. ist alleinerziehende Mutter

Für ihre Tochter sorgt Ulrike B. ganz allein. Und obwohl sie nur zwanzig Minuten von Markus Söders Wohnung entfernt wohnt, sehen sich Vater und Tochter nur sehr selten: "Gloria leidet sehr darunter, dass sie ihren Papa immer nur für ein paar Stunden sehen darf. Sie hat deshalb so ein großes Mitteilungsbedürfnis, weil sie sich Aufmerksamkeit wünscht", sagte Ulrike B.

Wenig erfreut zeigt sich die Medienkauffrau über die Familien- und Kinderpolitik der CSU. Die Partei kümmere sich nur um verheiratete Haus- oder Karrierefrauen. Alleinerziehende Mütter, die für ihre Existenz arbeiten müssten, existierten für die CSU gar nicht. "Dabei leben so viele Kinder in Deutschland in Armut. Fast immer haben diese Kinder alleinerziehende Mütter oder Väter, die mit ihrem knapp bemessenen Geld nicht über die Runden kommen. Viele dieser Frauen verzweifeln, weil sie nicht wissen, wie sie Job und Kind ohne Hilfe des Partners auf Dauer bewerkstelligen sollen. Darum sollte sich die CSU mal kümmern und nicht nur so schön reden", sagte Ulrike B. der Zeitschrift "Bunte“.

Erst gestern kippte das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Unterhaltsrecht, das geschiedene Mütter besser stellt als ledige Mütter. Der recht üppige Unterhaltsanspruch geschiedener Mütter ist im Vergleich zum Minimalanspruch lediger Mütter demnach nicht nur unfair, unsozial und nicht zeitgemäß, sondern er verstößt gegen die Verfassung. Das wird die CSU-Wählerin Ulrike B. freuen.

Wenig erfreut wird hingegen Markus Söder sein, der erst Ende Januar in der Talkshow von Sabine Christiansen seinen Auftritt hatte. Dort diskutierte er gemeinsam mit Hillu Hensen, der Ex-Frau von Gerhard Schröder, dem Regisseur Helmut Dietel, Ulli Hoeneß und Claus Strunz die Moralfrage der Woche: "Wie scheinheilig ist eigentlich die Politik?"

http://www.welt.de/politik/article1480032/.html#reqNL

 

 


 

 

 

 

Mit der CSU vorwärts zurück in die fünfziger Jahre. Es lebe der Polizeistaat.

Wer sich aufmerksam den Bundesratsentwurf der CSU vorliest, wird feststellen, dass die CSU in wesentlichen Fragen eine Demontage des Eltern-, Kind- und familienorientierten Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert.

Man ist ja schon genug mit abenteuerlichen Gesetzesinitiativen der Grünen und der SPD konfrontiert, so z.B. mit dem vorhaben eines sogenannten Antidiskriminierungsgesetz, das in Wirklichkeit ein Männerdiskriminierungsgesetz ist. Doch während die rot-grüne Regierung Gesetzesinitiativen um ihrer selbst und zur Bedienung der zahlreichen rot-grünen Verordnungsprofiteure macht, will die CSU einfach mal fünfzig Jahre zurück gehen. Warum nicht gleich die Wiedererrichtung der DDR unter Führung der CSU?

Einer der wenigen überlegenswerten Vorschläge in dem CSU Papier, der Vorschlag für die Eltern eine angemessene Kostenbeteiligung bei verschiedenen Jugendhilfeleistungen einzuführen. Dass könnte tatsächlich helfen, die überbordenden Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe in den Griff zu kriegen und trotzdem das vorhandene Angebot zu erhalten oder durch die zusätzlichen Mittel sogar qualitativ auszubauen.

Väternotruf, 02.04.2005

 

http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0712_2D04,property=Dokument.pdf

 

 


 

 

 

CSU-KOMMISSION WILL ROLLE DER VÄTER STÄRKEN

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel116312.php

 

Posteingang 2.2.2002

 

 


 

 

Familiengipfel

 

 Museum "Hamburger Bahnhof"

 Invalidenstr. 50-51, Berlin-Mitte

 

 Mittwoch, 14.11.2001

 11:00 Uhr Eröffnung

 

 Friedrich Merz

 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

 

 Grußwort

 

 Michael Glos

Erster Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der CSU-Landesgruppe

11:30 Uhr Die Union ist die Partei der Familien

 

Dr. Angela Merkel

Vorsitzende der CDU Deutschlands

12:00 Uhr Pause

12:30 Uhr Familie im Wandel - Herausforderung für die Politik

 

Eingangsstatements

 

 

a.. Prof. Dr. André Habisch,  Universität Eichstätt

b.. Dr. Susanne Gaschke,  Redakteurin (Die Zeit), Buchautorin

 

 Podiumsdiskussion

Moderation: Johannes B. Kerner

 

 

a.. Prof. Dr. Maria Böhmer

 Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion

b.. Maria Eichhorn,  familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion

c.. Horst Seehofer,  Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion

d.. Karl-Josef Laumann,  sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion

e.. Henrike Tyll,  Leiterin Learning Management IBM Global Services

 f.. Marianne Pfister,  Leiterin PR und Marketing Comet Computer GmbH

g.. Ute Herrmann,  Leiterin Supportbüro Grundwerte und Leitlinien BASF  Aktiengesellschaft

 

Diskussion mit dem Forum zu den Themenschwerpunkten

 

a.. Familie und Beruf: Ein ungleiches Paar?

b.. Kinder: Das Gelübde der ewigen Armut

c.. Eltern: Der schwerste Job der Welt

 

14:30 Uhr Schlusswort

 

 Friedrich Merz

Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion

 

 


 

 

CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Eichhorn/Fischbach:

Kinder haben Rechte - Bundesregierung soll familienrechtlichen Vorbehalt über das Sorge- und Umgangsrecht zurücknehmen

[17.11.2000 - 11:14 Uhr]

http://recherche.newsaktuell.de/print.htx?nr=194496

 

Berlin (ots) - Anlässlich des 11. Jahrestages der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und das Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Ingrid Fischbach

MdB:

Häufig sagen die Erwachsenen, was man als Kind für Pflichten hat. Kinder haben aber nicht nur Pflichten, Kinder haben Rechte und diese sind seit nunmehr elf Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Durch die UN-Kinderrechtskonvention wurde die am 20.November 1959 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete "Erklärung der Rechte des Kindes" ergänzt und völkerrechtlich verbindlich gemacht. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein wichtiger Beitrag für die rechtliche und gesellschaftliche Stellung von Kindern, durch den sich die Lage der Kinder vor allem auch in den Dritteweltländern verbessert hat. Inhaltlich garantiert die UN-Kinderrechtskonvention einen Mindeststandard bei Versorgung, Schutz und Partizipation. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Doch bei aller Freude an diesem Tag gibt es auch Kritikpunkte. In der Bundesrepublik ist die UN-Kinderrechtskonvention zwar 1992 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat aber bei der Ratifizierung unter anderem Vorbehalte zum Familienrecht und zur Behandlung von Jugendlichen im Strafverfahren geltend gemacht, die noch heute gelten. Der familienrechtliche Vorbehalt über das Sorgerecht und das Umgangsrecht bei Kindern, deren Eltern geschieden, dauernd getrennt oder nicht verheiratet sind, sowie über die erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder ist durch die Kindschaftsrechtsreform vom 1. August 1998 hinfällig geworden, dies gilt auch für den Vorbehalt hinsichtlich der Behandlung von Jugendlichen im Strafverfahren. Deshalb sollten aus inhaltlichen aber auch aus rechtspolitischen Gründen sowie mit Blick auf das völkerrechtliche Ansehen Deutschlands die genannten Vorbehalte jedoch so schnell wie möglich zurückgenommen werden.

ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de

 

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Pressestelle

Tel.: (030) 227-52360

Fax: (030) 227-56660

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