Väternotruf informiert zum Thema

Deutscher Kinderschutzbund

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. §1671 BGB abschaffen. 


 

 

 

Deutscher Kinderschutzbund

Gegründet 1953 durch den Nationalsozialisten Friedrich August Josef Lejeune, Mitglied im Deutschen Reichskriegerbund „Kyffhäuser“, der NSV, dem NS-Ärztebund und dem NS-Lehrerbund.

DKSB

Vorsitz: Heinz Hilgers

Gründungsdatum: 1953

Mitarbeiterzahl: 5000 (hauptamtlich) + 10.000 (ehrenamtlich)

Sitz: Berlin

Website: http://www.dksb.de

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) ist ein bundesweit vertretener, gemeinnütziger Verein und eine Lobby für Kinder. Er wurde 1953 gegründet und ist ein Dachverband von Landesverbänden, die derzeit etwa 430 Ortsvereine repräsentieren.

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Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand in Deutschland keine verbandliche Kinderschutzarbeit. 1953 gründete der Hamburger Arzt Fritz Lejeune den Deutschen Kinderschutzbund, der jedoch sozialpädagogisch und sozialpolitisch vorerst nur geringe Bedeutung erlangte. Lange Jahre trat er für den „Schutz unserer Kinder vor Triebverbrechern und anderen Gefahren“, für Strafverschärfung nach Kindermisshandlung ein und forderte Sicherungsverwahrung oder alternativ die Einweisung in Arbeitslager oder die Verbringung auf ferne Inseln für „Triebtäter“.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Kinderschutzbund

 

 

Fritz Lejeune

Friedrich August Josef Lejeune, genannt Fritz (* 1. Juli 1892 in Köln; † 26. Oktober 1966 in Villach/Österreich) war ein deutscher Arzt und Zahnarzt, ärztlicher Standespolitiker und Medizinhistoriker sowie Gründungspräsident des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.

Werdegang

Fritz Lejeune, als Sohn eines Kaufmanns in Köln aufgewachsen, legte dort 1912 am Realgymnasium die Reifeprüfung ab. Früh zeigte er Interesse und Begabung für Fremdsprachen. Er studierte Medizin, Zahnheilkunde und vergleichende Sprachwissenschaften an den Universitäten Bonn und Greifswald. Im Ersten Weltkrieg diente er als Unterarzt in einem Ersatzbataillon bis zu einer Erkrankung 1916. Im gleichen Jahr promovierte er in Greifswald beim Romanisten Gustav Thurau mit einer Arbeit über den Kölner Schriftsteller und Übersetzer Johannes Fastenrath (1839–1908) als Vermittler zwischen Deutschland und Spanien zum Dr. phil.[1] 1918 folgte, ebenfalls in Greifswald, die Promotion zum Dr. med. sowie 1922 in Königsberg zusätzlich noch eine zahnheilkundliche Promotion.

Lejeune habilitierte sich zudem 1922 in Greifswald für Medizingeschichte und lehrte dort anschließend als Privatdozent, bevor er 1925 zurück nach Köln ging. 1927 erhielt er hier einen Lehrauftrag für Geschichte der Medizin an der Universität Köln, die ihn 1928 zum nichtbeamteten außerordentlichen Professor ernannte. Um den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern war er zunächst in Greifswald, dann auch in Köln als praktischer Arzt tätig.

Lejeune, der sich nach dem Ersten Weltkrieg in nationalistischen und völkischen Kreisen engagiert hatte, war bereits 1925/26 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.964[2]) und fungierte in dieser Zeit an der Seite des Mathematikers Theodor Vahlen als stellvertretender Gauleiter in Pommern[3]. 1932 trat er der Partei erneut bei. Für eine von ihm selbst behauptete SS-Mitgliedschaft in den Jahren 1933/34 fehlen indes weitere Belege.[4] Des Weiteren gehörte er dem Deutschen Reichskriegerbund „Kyffhäuser“, der NSV, dem NS-Ärztebund und dem NS-Lehrerbund an.[5] Von 1928 bis 1934 war er Vorsitzender der politisch rechtsgerichteten Reichsnotgemeinschaft Deutscher Ärzte, einem Sammelbecken für meist junge, bei den Krankenkassen nicht zugelassene Ärzte, die sich von den etablierten ärztlichen Standesorganisationen unzureichend vertreten fühlten.[6] Mit der Überführung des Verbandes in NS-Organisationen 1934 wurde Lejeune in den Reichsausschuss für Ärzte und Krankenkassen berufen.

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten begrüßte Lejeune. Sein frühes Engagement für die NS-Bewegung war ab 1933 seiner Karriere förderlich. Von nun an bekleidete er verschiedene Ämter in Kölner Hochschulgremien, außerdem hatte er unterschiedliche Funktionen in der NS-Dozentenschaft inne. Im Wintersemester 1934/35 wurde ihm die Leitung des Portugiesisch-Brasilianischen Instituts an der Universität Köln übertragen. Dessen Direktor und Gründer, der bedeutende Romanist Leo Spitzer, hatte als Jude die Lehrbefugnis verloren. Lejeune nutzte das Institut als Instrument der deutschen Auslandspropaganda und für den kulturellen Austausch mit dem faschistisch-autoritären portugiesischen Staat.

Trotz allem gelang es Lejeune nicht, in Köln ein Ordinariat zu erhalten. Stattdessen wechselte er 1939 nach Wien und übernahm die Leitung des Instituts für Geschichte der Medizin. Hier folgte er auf den nach dem Anschluss im März 1938 vertriebenen Max Neuburger. Unter Lejeune erweiterte die Bibliothek im Josephinum zwischen 1940 und 1945 ihren Bestand erheblich, wobei nicht zuletzt auch auf „arisierte“ und geraubte Bücher zurückgegriffen wurde.[7][8] Beim Zusammenbruch des NS-Regimes setzte sich Lejeune aus Wien ab. Von US-Truppen Anfang April 1945 verhaftet, blieb er bis Ende 1946 im Internierungslager Glasenbach/Salzburg festgesetzt und wurde bei der Freilassung nach Deutschland abgeschoben.

Während seiner Haftzeit wurde er am 10. Mai 1945 vom Hochschuldienst beurlaubt und am 23. August 1945 als Reichsdeutscher aus diesem entlassen.[5] Lejeunes Bemühungen, in der Nachkriegszeit seine akademische Karriere fortzusetzen, scheiterten. Publizistisch blieb er, inzwischen in Hamburg niedergelassen, weiterhin aktiv. Mit Erfolg veröffentlichte er 1951 ein Deutsch-Englisches Wörterbuch für Ärzte. Ein neues Betätigungsfeld fand er vor allem als Mitgründer (1953 in Hamburg[9]) und erster Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (bis 1964). In dieser Funktion machte er auch mit drastischen Forderungen auf sich aufmerksam: Zum Beispiel schlug er laut einem Spiegel-Artikel 1962 vor, "offensichtlich geisteskranke Triebverbrecher", aber auch "an schwerer Schizophrenie leidende Personen", sollten in eigenen Siedlungen in "schwer zugänglichen Gebirgstälern oder auf einsamen Inseln [...] zwangsweise isoliert werden".[10] Gleichwohl ernannte ihn der Kinderschutzbund zu seinem Ehrenpräsidenten.[2]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Lejeune

 

 

 


 

 

 

Interviews 15.12.2007

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"Zahl der Kindstötungen seit 15 Jahren nicht gestiegen"

Von Jens Peter Dohmes

Osnabrück.

Das Interview, das der Direktor des Deutschen Jugendinstituts, Thomas Rauschenbach, unserer Zeitung gegeben hat, hat folgenden Wortlaut:

Herr Professor Rauschenbach, Fälle der Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern scheinen sich zu häufen. Oder finden diese heute nur größere öffentliche Aufmerksamkeit?

Das ist schwer zu beantworten. Wir wissen zum Beispiel nicht, wie groß das Dunkelfeld ist - ob es früher viele Fälle gab, die nur nicht öffentlich wahrgenommen wurden. Aber: Auf der Basis der polizeilichen Kriminalstatistik hat die Zahl der Misshandlungen von Schutzbefohlenen leicht zugenommen, während die leichten, vorsätzlichen Körperverletzungen nicht gestiegen sind. Und, das ist meines Erachtens das Wichtigste: Die Zahl der Kindstötungen hat sich in den letzten 15 Jahren nicht erhöht.

Wie viele Kinder sind von Verwahrlosung und Misshandlungen betroffen?

Auch das ist sehr schwierig zu sagen. Wenn Sie die polizeilich registrierten Misshandlungen von unter Sechsjährigen betrachten, sind drei von 10000 Kindern betroffen, also lediglich 0,03 Prozent. Bei 135 von 10000 Kindern unter sechs Jahren gehen die Eltern zur Erziehungsberatung, das sind 1,35 Prozent. Die extremen Fälle, über die jetzt berichtet wird, liegen im Promillebereich. Das sind absolute Einzelfälle. Die Zahl der getöteten Kinder unter sechs Jahren liegt seit Jahren stabil bei rund 200. Ich will keinen einzigen Fall kleinreden, aber in einer Gesellschaft, die so kompliziert ist wie unsere, müssen wir mit solch dramatischen Fällen rechnen - auch in Zukunft. Dennoch müssen wir natürlich alles tun, um sie zu verhindern.

Es wird der Vorwurf erhoben, bei den Jugendämtern werde gekürzt, aber eigentlich müsste man das Personal aufstocken. Sehen Sie das auch so?

Den ersten Aspekt sehe ich nicht so, den zweiten schon. Es gibt keine statistischen Hinweise darauf, dass wir einen massiven Abbau in der Kinder- und Jugendhilfe zu verzeichnen haben. Die Ausgaben stagnieren derzeit. Allerdings brauchen wir mehr und vor allen Dingen besser geschultes Personal; es muss in die Aus- und Weiterbildung investiert werden, damit die Fachkräfte den oftmals schwierigen Anforderungen, denen sie in der Praxis begegnen, auch gewachsen sind. Allerdings nimmt die Zahl zielgerichteter Maßnahmen des Kinderschutzes deutlich zu. Der oft vermittelte Eindruck, dass in der Jugendhilfe nichts getan werde, ist falsch. Nicht zuletzt die größere Sensibilität durch die Fälle der vergangenen Zeit hat dazu geführt, dass die Jugendämter inzwischen lieber einmal zu viel etwas machen als zu wenig. Man kann den Behörden pauschal keinen Vorwurf machen.

Wie passt dazu, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Jugendämter jetzt aufgefordert hat, schneller die Familiengerichte einzuschalten, wenn sie Verdacht schöpfen?

Das ist eine Fachdebatte zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Justiz. Mir sind viele Vorschläge die jetzt kommen viel zu ordnungspolitisch gedacht, viel zu sehr in Richtung Kontrolle und Zwang. Ich helfe nicht einer Familie, die in sozial oder psychisch dramatischer Not ist, indem ich sie zu irgendetwas zwinge. Wir werden auch nicht durch eine einzige Vorsorgeuntersuchung irgendjemanden daran hindern können, dass er drei Wochen später durchdreht und seinem Kind etwas antut. Wir müssen umgekehrt fragen: Sind die Familien in der heutigen Zeit genügend vorbereitet? Eltern haben laut Verfassung das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Aber sind sie ohne weiteres dazu fähig? Da müssen wir ansetzen! Vom Kontrollieren wird das Erziehungsverhalten nicht besser. So können Sie vielleicht die schwarzen Schafe entdecken, aber deren Zahl ist gering. Ich kann doch nicht 100000 Familien prüfen, um vielleicht zehn problematische Fälle zu finden!

Eine Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen, wie sie jetzt vielfach gefordert wird, halten Sie für wirkungslos?

Es gibt - auch international - keine Anzeichen für eine positive Wirkung. Nirgends, wo eine solche Pflicht eingeführt wurde - etwa in Australien -, hat dies zum Rückgang der Kindstötungen geführt. Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen - dieses Anliegen finde ich in Ordnung. Es macht Sinn, wenn das Jugendamt sagt: Wir gehen in die Familie, denn die haben sich zur Vorsorgeuntersuchung nicht gemeldet. Aber das müssen sie tun, um Hilfe zu leisten und nicht um zu kontrollieren! Allein durch Kontrolle kommen wir nicht weiter. Das wäre so, wie zu sagen: Wir schaffen Unfälle ab, indem wir an jeder Ecke einen Polizisten hinstellen! Wir können die Familien nicht mit Fußfesseln überprüfen. Alle Welt will derzeit etwas machen, das ist verständlich. Aber wir dürfen nicht in einen Aktionismus verfallen, der nicht mehr fragt, ob das jetzt gefühlte Hilfe oder reale Hilfe ist.

Was halten Sie davon, Kinderrechte als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern?

Das kann ich juristisch nicht genügend beurteilen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass zwischen Elternrecht und Kindeswohl ein Spannungsverhältnis besteht. Wir haben in Deutschland stets unterstellt, dass Eltern für ihre Kinder immer das Beste wollen. Und im Moment erfahren wir schmerzlich, dass das eben nicht in allen Fällen gilt. Deshalb ist es wichtig, dass wir über verbesserte Kinderrechte nachdenken. Der Satz "Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung" muss daher an Bedeutung gewinnen. Deswegen brauchen wir die gesellschaftliche Diskussion darüber, wie wir uns als Bürgergesellschaft um das Aufwachsen unserer Kinder so kümmern können, dass Missbrauch, Verwahrlosung und Tötung von Kindern nach Möglichkeit nicht mehr passieren. Dann ist das keine Privatangelegenheit mehr. Die Eltern haben das Erstrecht zur Erziehung, aber sie müssen sich gegenüber der staatlichen Gemeinschaft dafür verantworten, wie sie ihre Kinder behandeln.

 

http://www.neue-oz.de/information/noz_print/interviews/18306219.html

 

Neue Osnabrücker Zeitung, 15.12.2007

 

 


 

 

 

 

Deutscher Kinderschutzbund: Es reicht! Task Force Kinderschutz

Der Deutsche Kinderschutzbund ist über die Zunahme von tragischen Kindestötungen in tiefer Sorge und fordert: (1) die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte auf bestmögliche Entwicklung, Gesundheit, Bildung und Förderung als besonders zu schützende Rechte in allen Verfassungen/Ordnungen (Bund, Länder und Gemeinden) einzuführen; (2) dass auf Bundesebene eine grundlegende Untersuchung vorgenommen wird mit folgender Aufgabenstellung: Erfassung aller Fälle von Kindestötungen (einschließlich Dunkelziffer) bzw. Versuchen, Analyse der Hintergründe, Überprüfung der in diesen Fällen erfolgten Hilfe, Überprüfung der Ausbildungsqualifikation der verantwortlichen Fachkräfte, Auswertung bereits bestehender Hilfeverbünde und Analyse erfolgreicher Hilfen; auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sind Vorschläge und Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz zu entwickeln; diese Untersuchung sollte unter Federführung des Bundespräsidenten durchgeführt werden; (3) dass da s Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit weiteren Bundesministerien, insbesondere den Ministerien für Gesundheit und Finanzen, unverzüglich mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden zusammenkommen, um für eine rasche, flächendeckende Umsetzung bereits bestehender und bewährter Hilfesysteme („Frühe Hilfen“) zu sorgen.

Begründung: Die erschreckende Vielzahl unterschiedlicher Fälle von Kindestötungen bzw. Fälle von Vernachlässigung erfordern eine tiefer gehende und ausführlichere Untersuchung der möglichen Ursachen und Hintergründe. Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor voreiligen Schuldzuweisungen und schnellen „Patentlösungen“. Alle Bemühungen müssen sich auf die dauerhafte Verankerung von Kinderschutzkonzepten konzentrieren. In die Untersuchungen sollten die unterschiedlichen Fachdisziplinen und die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen eingebunden werden, um eine breitmöglichste Repräsentanz zu gewährleisten. Unabhängig von bisher geleisteten und erreichten Standards muss über die Verbesserung bereits bestehender und über die Einführung neuer Hilfen nachgedacht werden. Die Geschehnisse erfordern eine Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins.

Hinschauen kann helfen. Bisher Erreichtes ist nicht gut genug. Zu viele Kinder sind betroffen. Viele Fälle sind nicht mit der möglichen Fachlichkeit betreut worden. Es gibt offensichtlich Lücken im Hilfenetz. Ressortdenken und unterschiedliche fachliche Standards führen zu Unterlassungen und Fehlern. Wir kommen häufig zu spät. Möglicherweise gibt es auch zuviel Respekt vor der Autonomie des Einzelnen. Unabhängig von individuellen Schuldzuweisungen muss nach möglichen tiefer liegenden Ursachen und Erklärungen gesucht werden.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 7.12.2007

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Thomas Rauschenbach, Direktor des Jugendinstituts in München erklärt: "Die Zahl der getöteten Kinder unter sechs Jahren liegt seit Jahren stabil bei rund 200."

Der Deutscher Kinderschutzbund erklärt dagegen: "Der Deutsche Kinderschutzbund ist über die Zunahme von tragischen Kindestötungen in tiefer Sorge"

Wer von den beiden lügt denn hier nun, und wer hätte daran ein Eigeninteresse? Wir würden meinen, der Deutsche Kinderschutzbund lügt hier, um sich selbst als vermeintlicher Retter in der Not anzupreisen und seine - auch finanziellen - Eigeninteressen besser verkaufen zu können.

Brauchen wir so einen Kinderschutzbund? Unsere Antwort lautet: Nein!

 

 

 


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