Väternotruf informiert zum Thema
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
PRESSEINFORMATION
27.03.2003
Unterhaltsrealisierung im Ausland durch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Erfolge bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Jahr 2002.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. in Heidelberg ist die Unterstützung der Jugendämter bei der Geltendmachung und zwangsweisen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland lebender Kinder und Jugendlicher gegen den nicht im selben Staat lebenden unterhaltspflichtigen Elternteil. Das DIJuF ist damit die einzige nichtstaatliche Organisation in Deutschland, die in Bezug auf Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsrealisierungen für Minderjährige grenzüberschreitend tätig wird.
Die von Staat zu Staat und von Fall zu Fall unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bei der Geltendmachung und zwangsweisen Durchsetzung von Unterhalt im Ausland erfordern besondere Fachkenntnisse und Kontakte zu ausländischen Institutionen, Gerichten und Anwälten, auf die das Deutsche Institut aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Tätigkeit in diesem Bereich zurückgreifen kann. Insofern stellt die Unterstützung durch das DIJuF für die betroffenen Jugendämter eine wesentliche Arbeitshilfe dar.
Im Jahr 2002 wurde das DIJuF in 415 Fällen mit der Durchführung von Gerichtsverfahren in 28 verschiedenen Staaten beauftragt (siehe Tabelle 1). In den Verfahren ging es darum, Unterhaltstitel im Ausland zu erwirken, deutsche Titel für vollstreckbar zu erklären und die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Insgesamt wurden in der Geschäftsstelle im Jahr 2002 rd. 4.300 Fälle bearbeitet; davon 3.633 sog. reine Zahlfälle. Hierbei handelt es sich in der Mehrzahl um Unterhaltszahlungen an in Deutschland lebende Unterhaltsberechtigte. 267 Zahlfälle kamen neu hinzu; 267 Fälle wurden im Jahr 2002 abgeschlossen. Die Summe des beigetriebenen Unterhalts betrug im Jahr 2002 insgesamt 4,8 Mio. EUR. Nach Schätzungen der Geschäftsstelle fließen zwischen 30 und 50 % des beigetriebenen Unterhalts direkt in die Kassen der öffentlichen Haushalte und refinanzieren so die übergegangenen Ansprüche.
Tabelle 1: Erstaufträge zur Durchführung prozessualer Verfahren*
2002 2001 2000 1999 1998 1997
Australien 2 2 1 1 4 1
Belgien 2 2 - 1 2 4
Dänemark 5 8 4 3 7 8
England 17 13 24 21 29 23
Finnland - 2 - - 1 3
Frankreich 20 19 16 14 22 13
Griechenland - 2 - - - -
Irland - - 1 - - -
Italien 8 6 - 1 3 -
Jugoslawien 1 - 2 - 2 -
Kasachstan - - - 28 52 45
Kroatien - - 2 - 3 2
Luxemburg 1 - - 1 - -
Mexiko 1 - 1 - - -
Mosambik - - 1 - - -
Neuseeland 3 1 - - 2 -
Niederlande 20 12 9 21 17 27
Norwegen 2 1 4 4 13 9
Österreich 11 5 7 4 3 5
Polen 6 2 - 1 1 1
Portugal 1 - 1 - - -
Rumänien 1 - - 1 3 2
Russland - - - 1 2 2
Schottland 1 1 1 - 5 1
Schweden 3 2 3 3 1 3
Schweiz 13 16 13 18 14 20
Slowakei 2 4 5 3 2 6
Slowenien 1 1 - 1 3 -
Spanien 5 1 - - - -
Südafrika 1 - - - - -
Syrien 1 - - - - -
Tschechien 31 48 36 28 51 37
Türkei 2 - - - - -
Ungarn 1 - - - - -
USA 253 203 225 256 231 167
GESAMT 415 351 356 411 473 379
* In den zurückliegenden Jahren konnten vereinzelt auch Erfahrungen mit Fällen in den Ländern Albanien, Guatemala, Island, Japan, Namibia und Venezuela gesammelt werden.
Tabelle 2: Durch das DIJuF beigetriebener Unterhalt (in Mio.)
1997 5,0 DM
1998 5,4 DM
1999 5,9 DM
2000 7,2 DM
2001 9,4 DM
2002 4,8 EUR
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