Dieter Bohlen 


 

 

RTL

Urteil: Dieter Bohlen ist ein Künstler

Dieter Bohlens flotte bis verletzende Sprüche bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) sind Kunst. Für ihn und die anderen Juroren müsse der Sender RTL daher Künstlersozialabgabe zahlen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die Jury sei wesentlicher Teil des Unterhaltungskonzepts von DSDS, erklärte das BSG, „ohne sie würde die Sendung nicht funktionieren“ (Az: B 3 KS 4/08 R). Für die ersten beiden DSDS-Staffeln hatte RTL den Jurymitgliedern Honorare von vier Millionen Euro gezahlt. Laut Vertrag waren die Juroren zu „eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistungen“ verpflichtet. Entsprechend lieferte der Musikproduzent Bohlen als bekanntester Juror in der TV-Show krachende Sprüche an die Adresse der Kandidaten wie „Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein befreiter Furz“ oder „Du hast so viel Stimme wie ein Spatz Fleisch auf der Kniescheibe“.

Die Künstlersozialkasse, eine gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung für freie Künstler und Publizisten, forderte daher Beiträge in Höhe von 173 500 Euro für die Honorare. RTL weigerte sich zu zahlen. Die Jurymitglieder träten nicht als Künstler, sondern als Experten auf. Ihre Hauptarbeit sei die Bewertung der zigtausend Kandidaten. „Künstler sind die Sänger und Moderatoren. Die Juroren haben nur eine untergeordnete Funktion“, trug RTL-Anwalt Martin Reufels vor.

Die Sozialrichter sahen das anders. Die Jury agiere nicht als „Fachjury mit Expertenstatus“, sondern sei wesentlicher Teil des Unterhaltungskonzepts von DSDS. Dass Bohlens Sprüche teilweise „die Grenzen des guten Geschmacks übersteigen“, spiele keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hambüchen. Auf die Qualität und „Gestaltungshöhe“ der unterhaltenden Kunst komme es bei der Künstlersozialabgabe nicht an. jbh

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 02.10.2009)

http://www.tagesspiegel.de/medien-news/DSDS-Dieter-Bohlen-RTL;art15532,2913798

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Lieber auf Latten liegen, als unter Bohlen, titelte ein Berliner Möbelladen in einer Werbeanzeige. Nun belehrt und das Bundessozialgericht, dass Dieter Bohlen ein Künstler sei. Auch keine schlechte Idee, vielleicht ist auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Papier ein Künstler, dem in Teamarbeit mit seinen KollegInnen RichterInnen des Ersten Senats mit Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 immerhin das Kunststück gelang, das Grundgesetz so zu interpretieren, dass nichtverheiratete Väter in Deutschland als Eltern zweiter Klasse behandelt und diskriminiert werden dürfen. Von daher müssten sicher auch die urteilenden RichterInnen des Ersten Senates des Bundesverfassungsgericht noch Abgaben in nicht unbeträchtlicher Höhe an die Künstlersozialkasse leisten. 

 

 

 

 


zurück