Ehe

Ehe und Familie - Ehe light - Ehekrüppel


 

 

 

Ehe - staatlich subventioniertes Brauchtum aus dem Mittelalter - zugelassen für jeweils zwei gegengeschlechtlichen Menschen.

 

Zukunft der Ehe: Der Staat beendet seinen Zuständigkeitsanspruch für die Ehe vollständige. Staatliche Subventionen oder finanzielle Einflussnahmen werden vollständig zurückgenommen. Der Staat räumt weltanschaulichen Bewegungen wie den Kirchen, dem Freidenkerverband oder dem Humanistischen Verband, dem Schwulen- und Lesbenverband und anderen interessierten Organisationen die Möglichkeit ein, Menschen die heiraten wollen, einen entsprechenden Rahmen zu bieten, ähnlich wie das bei der Taufe, der Jugendweihe oder Konfirmation bereits heute geschieht. Die Kosten für die Heirat sind von den Heiratswilligen zu tragen. Die Verbände regeln eventuelle Ermäßigungen oder  kostenlose Trauungen nach eigener Maßgabe. Rechtliche Auswirkungen ergeben sich aus dieser Form moderner Eheschließungen nicht.

Einsparungen: Die voraussichtlich zu erwartenden jährlichen Einsparungen für Bund und Länder bewegen sich im zweistelligen Milliardenbereich. Die Einsparungen ergeben sich aus dem Wegfall der bisherigen Steuer- und Sozialversicherungssubventionierungen, hinzu kommen weitere Einsparungen wie Wegfall der staatlich subventionierten Eheschließung im Standesamt und der Scheidungskosten im Bereich der Justiz. Die Familiengerichte werden darüber hinaus um ca. 40 Prozent von ihren bisherigen Aufgaben entlastet und können sich endlich den wirklich drängenden Problemen wie z.B. der gerichtlichen Intervention bei hochstrittigen Kindschaftssachen befassen.  

 

 

 


 

 

Ehe light

 

Der zivile Solidaritätspakt wird zu einer normalen Form des Zusammenlebens in Frankreich

Französische Version :

 

Die Zahl der zivilen Solidariätspakte (Pacs) hat sich von 2000 bis 2006 verdreifacht. 2006 wählten schon 77 000 Paare diese 1999 geschaffene eheähnliche Form des Zusammenlebens. In dieser Zeit entwickelte sich die Gesetzgebung weiter und näherte den Solidaritätspakt in vieler Hinsicht der Ehe an, ganz besonders im Steuerrecht.

Parallel dazu haben sich die Charakteristika der über den Solidaritätspakt verbundenen Personen stark verändert. Die Anzahl der Partnerschaften gleichen Geschlechts - 2000 noch 25% der Fälle - ist auf 7% 2006 abgesunken. Das Durchschnittsalter der Partner ist im Laufe der Jahre auf 32,6 Jahre für die Männer und auf 30,4 Jahre für die Frauen zurück gegangen. Bei gleichgeschlechtlichen Partnern liegt der Altersschnitt höher. Die geographischen Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der geschlossenen Solidaritätspakte sind fast gänzlich verschwunden. Paris nimmt hier allerdings mit einer weit überdurchnittlichen Anzahl von Pacs eine Sonderstellung ein.

Der im November 1999 geschaffene zivile Solidaritätspakt (Pacs) hat sich in der Gesellschaft schnell durchgesetzt. Seit 2005 ist die Zahl der abgeschlossenen Solidaritätspakte stark angestiegen (siehe Tabelle), was auf die Gesetzesänderung im selben Jahr zurückzuführen ist, die im Steuerrecht den PACS stark der Ehe angleicht. Dies gilt insbesondere für die gemeinsame steuerliche Veranlagung vom ersten Jahr an.

Entwicklung der Anzahl der zivilen Solidaritätspakte

Jahr Zahl der PACS Jährliche Entwicklung Durchschnittszahl pro Monat

1999 6 151 - 6 014*

2000 22 276 - 1 856

2001 19 632 11,9 1 636

2002 25 311 28,9 2 109

2003 31 585 24,8 2 632

2004 40 093 26,9 3 341

2005 60 473 50,8 5 039

2006 77 362 27,9 6 447

 

* Dezember 1999

Quelle : Ministère de la Justice - SDSED

 

 

 


 

 

"Der Schutz von Ehe und Familie: Verfassungsentscheidung für die vitale Gesellschaft"

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio 

in: "Neue Juristische Wochenschrift" NJW, 14/2003, S. 993-998

 

 

Wer sich die Mühe machen will, die konservativen Ansichten von Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, kennen zulernen, dem sei dieser Aufsatz wärmstens empfohlen. Wer nicht, der hat auch nichts versäumt und Zeit gespart. 

Di Fabio glänzt mit Bemerkungen wie: 

"Der Staat hat gleichwohl die Ehe weiterhin als Idealtyp der Familie zu schützen, auch wenn sie gewollt oder ungewollt kinderlos bleibt."

"Fürsorgeanspruch der Mutter"

"Der natürliche Vater ist nicht weniger wert als die natürliche Mutter des Kindes. Aber nicht nur von der Tradition, sondern womöglich auch von der konkreten Alltagserfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnis her ist das natürliche Band zwischen Mutter und Kind regelmäßig deutlich enger und deshalb als ursprüngliche familiale Gemeinschaft schützenswert."

 

Die Interessenverbände Alleinvertretungsrecht für das Kind beanspruchender Mütter haben in Di Fabio trotz seiner Fixiertheit auf die Ehe einen idealen männlichen Bundesgenossen. 

Das ist überhaupt das erstaunliche, wie konservative und ehefixierte ältere Männer eine Bündnisgemeinschaft mit "alleinerziehenden" nichtverheirateten Müttern eingehen können. Das erinnert immer an das Märchen vom Lahmen und den Blinden, der Blinde trägt den Lahmen und der Lahme sagt dem Blinden wo es lang geht. 

 

 

 


 

 

Ehen und nichteheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland

 

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lebten in Deutschland im Mai 2000 22,4 Mill. Familien (April 1991:

22,0 Mill.). Davon waren

— 9,9 Mill. Ehepaare mit ledigen Kindern (1991: 11,1 Mill.),

— 9,6 Mill. Ehepaare ohne Kinder (1991: 8,4 Mill.) und

— 2,9 Mill. allein erziehende Mütter und Väter mit Kindern (1991: 2,5 Mill.).

Trotz der steigenden Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern (2000: 0,6 Mill.; 1991: 0,4 Mill.) und ohne Kinder (2000: 1,5 Mill.; 1991: 1,0 Mill.) ist die Ehe nach wie vor die in Deutschland am weitesten verbreitete Form des Zusammenlebens.

Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus 2000, der europaweit größten jährlichen Haushaltsbefragung, zu den Lebens- und Arbeitsverhältnissen in Deutschland.

Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Klaus-Juergen Duschek, Telefon: (01888) 643-8720,

E-Mail: klaus-juergen.duschek@statistik-bund.de

 

aus: ZfJ 88. Jahrgang Nr. 9/2001

 

 

 

 


 

 

 

"Abschied von der ´bürgerlichen Ehe´? Ist der Schutz der Ehe durch den Staat noch zeitgemäß?"

Hans-Martin Pawlowski, Professor, Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Mannheim,

in "Deutsches und Europäisches Familienrecht" 2/2000, S.19-28

 

sein Fazit:

1. Der Staat soll nichtehelichen heterosexuellen Lebensgemeinschaften ähnlichen Bedingungen unterstellen wie der Ehe, d.h. also auch Unterhaltspflicht nach Auflösung der ne Lebensgemeinschaft.

2. Homosexuelle Lebensgemeinschaften sollen nicht der Ehe gleichgestellt werden, da es in der Ehe um das Aufziehen von Kindern gehen würde.

Was natürlich Quatsch ist, denn sonst dürfte ein Frau über 50 nicht mehr heiraten.

3. Pawlowski behauptet, dass es beim Schutz der Ehe in der Verfassung um die Familie gehen würde. Unverständlich ist dann aber, warum kinderlose Ehepaare vom Staat dann Steuervorteile über das Ehegattensplitting bekommen.

 

 

 

 

Unser Resümee: Etwas angestaubt wirkend der Professor.

 

 

 


 

 

 

"Der Landtag Schleswig-Holstein", 2/2000, oder www.sh-landtag.de

 

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat jetzt einen 333-seitigen Bericht zur Situation der Familien in Schleswig-Holstein erstellen lassen.

Federführung das Ministerium für Frauen, (Männer gibst nicht), Jugend ....

Verfasst wurde der Bericht, man höre und staune, vom Institut für Frauenforschung der Fachhochschule Kiel. Womit wieder einmal klargestellt wird, trotz rethorischer Gleichstellungstrompetenstöße: Familienthemen sind weiterhin fest in Frauenhand und da sollen sie gefälligst auch bleiben.

Die Frauenforscherinnen definieren erwartungsgemäss: "Von einer Familie sei immer dann zu sprechen, wenn Erwachsene auf Dauer mit Kindern zusammenleben"

- offensichtlich leben Kinder in Heimen damit auch in einer Familie. Schön für diese Kinder.

Was ist mit dem getrenntlebenden Vater, der aller vierzehn Tage für fünf Tage seine Kinder bei sich hat. Darf der noch mit seinen Kindern Familie sein? Wie weit muß der Kontakt zu den Kindern reduziert sein, dass der Vater keine Familie mit den Kindern mehr bildet?

Soziologen sind da schon weiter als die Landesregierung S-H, sie sprechen von "binukleraren Familien", wenn beide Elternteile weiter präsent im Leben der Kinder sind. Klingt zwar etwas atomtechnisch, aber besser als die Okkupation des Familienbegriffes durch die "Einelternlobby".

Sympathisch der Vorschlag der CDU-Abgeordneten Gudrun Hunecke: "Familie ist überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen." Damit sind auch getrenntlebende Elternteile gemeint, die weiterhin für ihr Kind Verantwortung übernehmen. Außerdem auch alte Eltern mit ihren inzwischen volljährigen Kindern.

 


 

 

 

Beschluss Amtsgericht Wetzlar vom 17.6.1935 (JW 1935, 2083):

"Die Weigerung des Standesbeamten, bei der Eheschließung eines deutschblütigen Mannes mit einer Jüdin Amtshilfe zu leisten, ist gerechtfertigt.

Der Einwand, dass trotz allem solche Mischehen nicht verboten seien, schlägt nicht durch. Dieser Einwand entspringt typisch jüdisch-liberalistischem Moral- und Rechtsdenken; letzteres hatte mit dem Grundsatz: `Was nicht verboten ist, ist erlaubt` deutsches Recht und deutsche Sitte bereits fast völlig instinktlos und wurzellocker gemacht. Nationalsozialistische - das ist arteigene - Rechtsanschauung hat demgegenüber wieder das artgemäße Gesetz des Sollens aufgerichtet als Anforderung an jeden einzelnen, seine innere Haltung und äußere Lebensführung allein auf das Wohl seines Volkes auszurichten. Dieser Satz ist bindendes geltendes Recht des Dritten Reiches. Mit diesem Rechtssatz steht die Eheschließung eines deutschbürtigen Mannes mit einer Jüdin in unlösbarem Widerspruch. Eine solche Eheschließung kann nicht mehr zugelassen werden und der Standesbeamte hat mit Recht den Erlass des vom Antragstellers begehrten Aufgebotes abgelehnt."

 

zitiert aus: "Die Justiz im Dritten Reich"

ROLG Dr. Peter Müller-Engelmann

in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 79

 

 

 

 

 


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