Elternkrieg
Kein Elternkrieg auf Kosten der Steuerzahler/innen
Prozesskostenhilfe ist dann zu verweigern, wenn die Eltern es bisher unterlassen haben, eine gemeinsame Elternberatung oder Mediation wahrzunehmen
Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 20.12.2002 - 59 F 335/03, in: "FamRZ", 2003, Heft 11
Der Beschluss ist ein Lichtblick in der herrschenden kriegsunterstützenden und steuergelderverschwendenden Familienrechtspraxis und sollte über jedem Eingangsportal der Familiengerichte angebracht werden.