Elternkrieg


 

 

 

Kein Elternkrieg auf Kosten der Steuerzahler/innen

Prozesskostenhilfe ist dann zu verweigern, wenn die Eltern es bisher unterlassen haben, eine gemeinsame Elternberatung oder Mediation wahrzunehmen

Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 20.12.2002 - 59 F 335/03, in: "FamRZ", 2003, Heft 11

 

 

 

Der Beschluss ist ein Lichtblick in der herrschenden kriegsunterstützenden und steuergelderverschwendenden  Familienrechtspraxis und sollte über jedem Eingangsportal der Familiengerichte angebracht werden.

 

 

 


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