Entfremdung
Entfremdung
Elternentfremdung - Entfremdungssyndrom
Eltern-Kind Entfremdung - Entfremdete Mütter - Entfremdete Mütter - Entfremdete Kinder
Siehe auch unter Parental Alienation Syndrome
„Meine Tochter war nie wieder bei mir“
Stand: 26.03.2021
Von Sabine Menkens
Politik-Redakteurin
Markus
Witts Tochter ist laut einem Gerichtsgutachten „der Mama hörig“
Seine
eigene Tochter will keinen Kontakt mehr zu Markus Witt – weil die Ex-Partnerin
das Mädchen gegen ihn „in Stellung gebracht“ habe. Jahrelange Gefechte vor
Gericht waren vergeblich. Die gezielte Entfremdung vom Kind stürzt manchen
Elternteil in seelische Abgründe.
Das Kinderzimmer im ersten Stock des
neugebauten Einfamilienhauses im brandenburgischen Teltow war schon
hergerichtet. Die Wände weiß mit Farbtupfern aus grünen Blättermustern, ein Bett
mit Stofftieren, Kinderbilder, Familienfotos. Hier sollte Markus Witts Tochter
wohnen, wenn sie bei ihm ist. Doch das Mädchen hat ihr neues Zimmer nie gesehen.
Seine Tochter, sagt Witt, sei ihm inzwischen völlig entfremdet.
2012
entschied er sich zu einer Trennung auf Probe von seiner damaligen Frau, der
Mutter des Kindes. Die habe ihm gesagt, was ihn erwarten würde: „,Wenn du dich
trennst, mache ich dir das Leben zur Hölle.‘ Es war ein Krieg mit Ansage.“ Aus
Gerichtsakten wisse er, dass seine Tochter ihren Vater nicht mehr sehen wolle.
Nie mehr.
Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank?
Eine Analyse wissenschaftlicher Literatur
Zahnärztin Anna Prinz, Internistin Prof. Dr. med.
Ursula Gresser
NZFam 21/2015 vom 06.11.2015, 2: 989-995
Kommentar Väternotruf:
Erstaunlich, zwei Frauen, noch dazu eine Zahnärztin und eine Internistin machen sich Gedanken über die Folgen von Kontaktabbruch des Kindes zu seinen Eltern und meinen:
"Kontaktabbruch zu den lebenden leiblichen Eltern macht aus Kindern kranke Erwachsene."
Das ist nun recht drastisch vorgetragen und vermutlich wenig hilfreich, vielleicht sollte man besser sagen, Kontaktabbruch von Kindern zu den lebenden leiblichen Eltern macht Eltern krank. Die Heilung bestünde dann in der Aufhebung der Entfremdung. Doch wie stellt eine entfremdete Mutter oder ein entfremdeter Vater dies an, wenn das entfremdete Kind partout nicht will?
Mario Flaschentraeger kämpft für Vaterrechte Ein Vater läuft 516
Kilometer, um seinen Sohn zu sehen
20.05.2017
...
Mario Flaschentraeger (58 Jahre) vermisst seinen
Sohn. Als er ihn zum letzten Mal sah, war der Junge elf Jahre alt. Jetzt hat der
Sohn gerade seinen 16. Geburtstag gefeiert, ohne seinen Vater, in Stade.
Flaschentraeger vermisst seinen Sohn so sehr, dass er am 8. Mai in seinem Haus
in Sinntal-Mottgers seinen Rucksack gepackt und geschultert hat, die beiden
Hunde Enzo und Toffee an die Leine nahm und einfach loslief. 516 Kilometer von
Osthessen bis ins Niedersächsische Stade. Dort will er am kommenden Dienstag,
zwei Tage vor Vatertag, beim Amtsgericht einen Antrag auf Aufhebung der
bestehenden Entscheidungen hinsichtlich seines Umgangs- und Sorgerechtes
einreichen.
...
„Die meisten Väter geben irgendwann auf. Ich
aber nicht“, sagt Flaschentraeger. 2000 Seiten hat er in fünf Jahren
vollgeschrieben, hat den Richtern die Gesetze erklärt, 30 Richter beschäftigt,
Absurditäten hergeleitet, den „Terror durch Gerichte“ dokumentiert, neun
Aktenordner gefüllt. Und jetzt läuft er. Die Gesetze seien ja gar nicht
schlecht, aber die Handhabung und Umsetzung, das sei das Problem. So ist es zum
Beispiel dem anwesenden Elternteil, in diesem Fall der Mutter, untersagt, beim
Kind das abwesende Elternteil, also hier den Vater, zu diskreditieren, also
Schlechtes über ihn zu sagen, und das Kind dadurch dem abwesenden Elternteil zu
entfremden.
...
www.fnp.de/rhein-main/Ein-Vater-laeuft-516-Kilometer-um-seinen-Sohn-zu-sehen;art801,2634858
DER ENTSORGTE VATER
Ein Film von Douglas Wolfsperger
am 28.6.2011 um 22.45 Uhr in der ARD
6. Zivilsenat des Oberlandesgericht Zweibrücken als Familiensenat
Zuständig als Familiensenat für Berufungen, Beschwerden und sonstige Eingaben gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Neustadt an der Weinstraße und Zweibrücken als Familiengerichte.
Winfried Burger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 01.10.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 28.08.1986 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter / 1. Strafsenat. GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Vorsitzender Richter / 6. Zivilsenat als Familiensenat. Vom Strafsenat zum Familiensenat - nur Fliegen kann schöner sein.
Sonja Euskirchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 14.05.1985, ..., 2013) - Namensgleichheit mit: Werner Euskirchen (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Zweibrücken (ab 02.06.1977, ..., 2002)
Wilfried Hengesbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 01.10.1992, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1987 als Richter am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. Zeitweilig 5. Zivilsenat als Familiensenat?
Prof. Dr. Willy Spannowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 19.09.1996, ..., 2013) - 2008: Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - http://www.uni-kl.de/wcms/1920.html. Siehe auch unten.
Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 UF 83/11 - Beschluss vom 15.12.2012: Umgangsausschluss zwischen Vater und Tochter (9). Tochter muss zukünftig ohne Vater aufwachsen. Beschluss möglicherweise getroffen unter dem Vorsitzenden Richter Burger - vorher am 1. Strafsenat. Der ausgrenzende Beschluss ist veröffentlicht in der dogmatisch-feministischen Zeitschrift "Streit", 2/2013, da wird frau sich über den Beschluss des 6. Zivilsenats am OLG Zweibrücken wohl gefreut haben.
Karin Waldhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Amberg (ab 01.05.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Karin Waldhauser ab 01.05.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Amberg aufgeführt. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 2017: Familiensachen - Abteilung 1. 06.09.2004 - Stefan Raab "TV Total": "Unfaßbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." - Verurteilung am Amtsgericht München am 17.9.2005. 22.05.2007: "An die Referendarszeit (1989 bis 1992) in München schloss sich der Einsatz als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I an. Zuständig war Karin Waldhauser hier für Strafsachen, von Diebstahl, Raub und Betrug bis hin zu Erpressung und Urkundenfälschung. ... Eine bemerkenswerte Zäsur ihrer beruflichen Laufbahn fiel in die Zeit von Juli 1994 bis 1997. In dieser Phase wurde sie zur Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin zur Bearbeitung von Regierungskriminalität abgeordnet. Zuständig war sie dort für die Aufklärung der Todesschüsse an der einstigen innerdeutschen Grenze im Bereich des Grenzkommandos Nord. ... Nach dem Erziehungsurlaub von 1997 bis 2000 arbeitete Karin Waldhauser erneut bei der Staatsanwaltschaft München I, um Wirtschaftsdelikte, Vergehen nach dem Ausländerrecht und Verkehrsstrafsachen zu verfolgen. Ab Oktober 2001 war sie Richterin am Amtsgericht München für Registersachen und ab Februar 2005 wechselte sie in die Strafabteilung, um über Wirtschaftsverfehlungen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu urteilen." - http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1014665-125-P3,1,0.html. 2012: Präsidiumsmitglied beim bayerisch-griechischen ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". 2016: Was Sie schon immer über die SPD wissen wollten, aber sich nie zu fragen getrauten, das finden Sie hier nicht ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In der Familiensache Herr H.: "Herr ..., ein Kind gehört nun mal zur Mutter, wir leben hier in Bayern, in der Oberpfalz, da ist das nun halt mal so." - Kontaktabbruch zum Kind nach Waldhausereinsatz und Schwabe-Hölleineinsatz nicht unwahrscheinlich! Richterin Waldhauser wird vom Väternotruf nicht empfohlen!!!
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 15:18
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Willkommen im Club
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf mich nun auch zu den Vätern zählen, denen nach dem Wunsch den Umgang zu erweitern plötzlich der Umgang verweigert wird.
Phantasievollen Geschichten und Verfahrensbeiständen sei Dank. Ich habe nun kapituliert aufgrund Geld, Nerven und Gesundheit ... und meinen Sohn sehe ich auch nicht mehr.
Super Sache hier in dem Land...
Grüße
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2010 09:53
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: PAS-Syndrom?
Guten Tag,
ich schreibe Ihnen nicht als betroffener Vater, sondern als Partnerin eines Mannes, den ich gern unterstützen möchte. Meinem Freund wird der Umgang mit seinen Kindern (er und seine seit einigen Jahren getrennt lebende Frau haben das gemeinsame Sorgerecht, die Kinder leben bei ihr) seit einigen Monaten "schleichend" entzogen. Papawochenenden kommen aufgrund plötzlicher Feiern, Termine etc. zunehmend nicht mehr zustande; angeblich haben die Kinder, die ich bisher immer sehr aufgeschlossen erlebt habe, wenn sie bei ihrem Vater waren, plötzlich Angst vor der Zeit mit ihm; seit einigen Wochen "wollen die Kinder ihn nicht mehr sehen." Die Zeiten, in denen er seine Kinder sehen darf, werden immer weniger.
Ihnen alle Details zu berichten, würde sicherlich den Rahmen meiner Email sprengen. Als Diplom-Sozialpädagogin, die früher in einer Familienberatungsstelle gearbeitet hat und sich schon während ihrer Diplom-Arbeit mit dem Thema Trennung und Scheidung befasst hat, liegt für mich aufgrund der Geschehnisse die Vermutung nahe, dass es sich um ein PAS-Syndrom handelt. Der Vater wird vor den Kindern massiv abgewertet, die Mutter nutzt jede Gelegenheit, Paar-Konflikte vor den Kindern auszutragen und nun ist es plötzlich der "eigene Wille der Kinder", dass sie ihren Vater nicht mehr sehen wollen. So unvoreingenommen ihrem Vater gegenüber wie ich die Kinder noch vor einigen Monaten erlebt habe, passt es einfach nicht zusammen, dass es sich "um die Meinung der Kinder" (8 und 14 Jahre alt) handelt. Als Frau habe ich mich anfangs noch innerlich solidarisch mit der Mutter gefühlt, mittlerweile bin ich der festen Überzeugung, dass die Kinder von ihrer Mutter gezielt manipuliert werden.
Ich würde gern wissen, welche Schritte mein Freund nun am besten unternimmt. Ich weiß, dass er ein Umgangsrecht einklagen kann. Wäre damit den Kindern und seiner Beziehung geholfen? Er hat seiner Ex-Partnerin eine gemeinsame Beratung vorgeschlagen, um Besuchszeiten zu regeln und vermehrt versucht, mit ihr bezgl. der Besuchszeiten ins Gespräch zu kommen, sie lehnt alles ab.
Mein Freund hat im Januar einen Termin in der Familienberatung, ich befürchte nur, dass mit zunehmender Zeit, die ohne persönlichen Kontakt mit seinen Kindern vergeht, die Entfremdung voranschreiten wird. Haben Sie eine Idee, was er tun kann? Er bemüht sich, den Kontakt per Email zu seinen Kindern zu halten, doch die Antworten wie "lass uns in Ruhe", "wir wollen dich nicht sehen, und das ist unsere eigene Meinung" häufen sich.
Welche Möglichkeiten bleiben ihm? Was wäre Ihrer Meinung nach das sinnvollste Vorgehen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen
...
Sehr geehrte Frau ...
Der Vater sollte diese Woche noch einen Regelungsantrag stellen, um dem Beratungstermin im Januar den notwendigen Nachdruck zu verleihen.
Es ist allerdings nicht ganz sicher, ob der zuständige Familienrichter am Amtsgericht S. die erforderliche Kompetenz hat, um einer schleichenden Entfremdung effektiv entgegenzuwirken. Viele Familienrichter sind mit einer solchen Aufgabe schlicht überfordert. Weiterbilden müssen sie in diesen Sachgebiet nicht und so haben wir oftmals das Ergebnis, dass die Justiz mehr oder weniger tatenlos oder auch billigend Entfremdungsprozessen zusieht oder diese sogar noch dadurch unterstützt, dass dem entfremdeten Elternteil auch noch das Sorgerecht entzogen wird. Ein trauriges Beispiel das für Hunderte ähnlicher Fälle steht finden Sie unter www.vaetervertreibung.htm
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder
Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteZaunegger gegen Deutschland
(Beschwerde-Nr. 22028/04)
Kammerurteil vom 03.12.2009
und Eltern-Kind-Entfremdung infolge Umgangsvereitelung:
ARD_Martin_Durm_1626a_FJKrieg.mp3
Psychologisches Institut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
Diplomarbeit
Parental Alienation Syndrome
Der Verlust des eigenen Kindes durch Trennung und Scheidung
Eine Studie über den Verlauf des Kontaktabbruchs zum eigenen Kind und den daraus resultierenden Auswirkungen auf betroffene Eltern
vorgelegt von
Esther Theresia Katona
Wissenschaftliche Betreuung
Prof. Dr. Michael Charlton
Freiburg, Juli 2007
Entfremdet
Infolge einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern verlieren jedes Jahr mehr als 20.000 Kinder in Deutschland den Kontakt
zu ihrer Mutter oder zu ihrem Vater. Mit diesem Verlust wollen wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V. und der PAS-Eltern e.V.,
uns nicht abfinden. Deshalb bieten wir betroffenen Eltern an, sich unter „www.entfremdet.de" einzutragen, um zu zeigen:
Wir sind kein Einzelfall!
Georg Becher
Kein Kontakt seit: 06/2005
Kinder: 2 Söhne, 1 Tochter
Geburtsjahr: 03/1983, 07/1986, 03/1996
Bundesland: Schleswig-Holstein
Gericht: Amtsgericht Reinbek, OLG Schleswig
Jugendamt: Glinde
http://www.entfremdet.de/Teilnehmer/GeorgBecher/GeorgBecher.html
Gedenkstätte für den entsorgten und ausgegrenzten Vater
Joachim Fuß (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Köln / Familiengericht (ab 04.08.1995, ..., FPR 6/2002) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1995 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Joachim Fuß: Begleiteter Umgang von Kindern FPR 2008 Heft 11 564 - Rezension zu: "Begleiteter Umgang von Kindern. Ein Handbuch für die Praxis", Hrsg. von Wassilios E. Fthenakis. - München, C.H. Beck oHG 2008
Brigitte Dennenmarck-Jäger: "Zwischen Zaudern und Zupacken. Die hohe Kunst, sich zu entscheiden - Sendung vom 01.03.2009 - Richter Fuß sinniert über einen von ihm entschiedenen Fall, wo er dem Vater Umgang eingeräumt hat und dieser darauf hin die Kinder entführt hat. Was hier als Fehlentscheidung in einem Einzelfall daherkommt, ist in Deutschland gegenüber Vätern, denen die Mutter die Kinder entzogen hat tausendfache Realität, ohne dass deswegen der Deutsche Bundestag eine Gedenkstätte für den entsorgten und ausgegrenzten Vater eingerichtet hätte. Kaum verliert aber eine Mutter auf ähnlich perfide Weise ihr Kind, fangen Familienrichter plötzlich an, darüber zu sinnieren, was sie falsch gemacht haben. Fragen wir lieber nicht, wie vielen Vätern Richter a.D. Fuß im Laufe seiner Amtszeit das Sorgerecht entzogen hat und diese mit dieser richterlichen Steilvorlage später dann auch noch von ihren Kindern entfremdet wurden. - http://www.wdr3.de/fileadmin/user_upload/Sendungen/Lebenszeichen/2008/Manuskripte/090301_Dennemarck-Jaeger_ms.pdf
Wenn Mütter gehen ... und die Kinder bei den Vätern bleiben
Berit J. hat sich für ihre große Liebe Thomas entschieden und sich vom Ehemann getrennt. Leider lebt der inzwischen mit den beiden gemeinsamen Kindern in Paris, so dass sie sie nur selten sieht. Nach jedem Abschied von den Kindern geht es ihr schlecht, und sie fühlt sich im Zwiespalt. Was ist ihr wichtiger: eine Zukunft mit der Liebe ihres Lebens oder nah bei ihren Kindern zu sein?
Die Tochter möchte ihre Mutter nicht mehr sehen
Nina B. aus Hamburg hat eine achtjährige Tochter, die sie seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen hat. Nach der Trennung von ihrem Mann hatte sie zugestimmt, dass die Tochter beim Vater wohnen soll. Der hat ihr nun das Kind - wie sie meint - systematisch entfremdet. Die Tochter möchte ihre Mutter mittlerweile nicht mehr sehen. "Hätte ich gewusst, dass es einmal soweit kommt, hätte ich mich damals anders entschieden”.
Manchmal schmerzt die Entscheidung
"Mein neuer Lebensgefährte sagt immer: Wenn du nicht gegangen wärst, wärst du nicht so 'ne gute Mutter geworden", erzählt Janett S. aus Oldenburg. Ihr Sohn Adrian ist fünf und lebt bei seinem Vater. Der hatte schon immer die engere Bindung zum Kind, Janett viele Probleme mit sich selbst, und die Ehe der beiden war nicht das, was sie sich erhofft hatten.
Nach der Trennung ist Adrian beim Vater geblieben, weil es einfach praktischer war: Hier hat er sein gewohntes Umfeld, die Oma im Haus und den Kindergarten in der Nähe. Aber obwohl soviel für diese Lösung sprach und Janett Adrian oft sehen kann, schmerzt die Entscheidung manchmal doch. "Besonders vermisse ich es, ihn abends ins Bett zu bringen, denn schlafen möchte er bei mir nicht.”
Wenn Mütter ohne ihre Kinder leben, leiden sie oft sehr darunter. Nicht nur, weil sie selbst dabei Schuldgefühle entwickeln, sondern auch, weil es gesellschaftlich nicht akzeptiert ist, dass eine Mutter die Kinder beim Vater lässt.
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,,OID4525702,00.html
NDR Fernsehen
Sonntag, 27.01.2008 um 15.45 Uhr (bis 16:30 Uhr)
Reportage / Dokumentation
Mitarbeit an Studie zu Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung
Studie zur Situation von Vätern und Müttern, die den Kontakt zu ihrem Kind oder ihren Kindern verloren haben
In Deutschland gibt es immer mehr Eltern, die aufgrund von Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern verlieren. Jedes Jahr lassen sich Eltern von knapp 170 000 Kindern scheiden, unverheiratete Paare werden hierbei in den Statistiken nicht berücksichtigt. Wie vielen Elternteilen widerfährt dabei das Schicksal, vom eigenen Kind getrennt und “geschieden” zu werden? Die Entfremdung zwischen Kind und einem Elternteil ist kein gesellschaftliches Randphänomen mehr.
Sucht nach man wissenschaftlichen Studien, die sich explizit der Problematik der Auswirkungen eines Kontaktverlusts zum eigenen Kind aufgrund einer Trennung oder Scheidung auf Seiten der Eltern widmen, so sucht man vergebens.
Dies soll sich ändern. Im Rahmen einer Diplomarbeit soll untersucht werden, wie sich ein Kontaktabbruch zum eigenen, leiblichen Kind auf die psychische und körperliche Gesundheit, die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit betroffener Väter und Mütter auswirkt.
Hauptziel der Studie ist, Gesellschaft und Politik auf die belastende Situation der Eltern aufmerksam zu machen und bei allen am Teufelskreis der Entfremdung Beteiligten ein Bewusstsein für die gravierenden Folgen auf Seiten der Eltern zu fördern.
Basierend auf den gewonnen Ergebnissen können gezielt Maßnahmen entwickelt werden, betroffenen Vätern und Müttern bei der Bewältigung ihrer belastenden Situation bestmöglich zu helfen.
Gleichzeitig soll durch die Studie gezeigt werden, dass in der Handhabung von Trennungskonflikten, insbesondere wenn Kinder involviert sind, enormer Handlungs- und Verbesserungsbedarf der Vorgehensweise der verschiedenen Professionen besteht.
Wenn diese Studie dazu beitragen kann, die Sichtweise aller im Trennungsprozess beteiligten Personen und Professionen zu weiten und auf die Tragweite von manch einer Entscheidung hinzuweisen, so ist schon ein großer Schritt getan.
In Zusammenarbeit mit Elternverbänden bitte ich Väter und Mütter, die den Kontakt zu Ihrem eigenen Kind oder Ihren eigenen Kindern verloren haben, sich etwa eine Stunde Zeit zu nehmen, um einen Fragebogen zu Auswirkungen eines Kontaktabbruchs zum eigenen Kind auszufüllen.
Um an der Studie teilzunehmen, senden Sie eine kurze E-Mail an esther.katona@psychologie.uni-freiburg.de und es wird Ihnen, um die Anonymität zu wahren, ein Link und Ihr persönliches Passwort zugeschickt.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit,
Esther Katona (cand. Dipl. Psych.)
03/2007
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Christiane Pohl [mailto:dp.christiane.pohl@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2007 23:21
Betreff: neue homepage
Rundmail an Alle!
Wir möchten heute auf unsere neue homepage www.pas-eltern.de hinweisen.
Latest News: entfremdete Mütter berichten im Väterradio, vor ein paar Stunden gestreamt, reinhören kann, wer Lust hat, unter www.vaeterradio.de
Herzliche Grüße
Christiane Pohl
SefeM+V
(16.01.2007)
Er nannte ihn Vater
Noch immer ist unklar, warum der heute 15-jährige Shawn nicht aus der Gewalt des Entführers flüchtete
Von Christoph von Marschall, Washington
Mehr als vier Jahre war Shawn Hornbeck von seiner Familie getrennt. Aus einem elfjährigen Kind, das am 6. Oktober 2002 unter unklaren Umständen verschwunden war, ist ein den Eltern fremder Jugendlicher geworden, der die Mutter mit seinem dunklen Lockenkopf überragt. Seit dem überraschenden Auftauchen in Kirkwood, einem Vorort der Millionenstadt St. Louis, Missouri, dank eines Glücksgriffs der Polizei schwelgen Amerikas TV-Sender in Bildern der Wiedersehensfreude. Wegen des Martin-Luther- King-Feiertags erleben die USA ein langes, weitgehend politikfreies Wochenende. Die Ermittler haben eine Nachrichtensperre verhängt. Umso üppiger schießen Fragen und Spekulationen ins Kraut, der Fall erinnert in vielem an das Schicksal der Österreicherin Natascha Kampusch: Warum hat Shawn nie versucht zu fliehen? Wurde er sexuell missbraucht? Was trieb den Entführer?
Der Täter, Michael Devlin, ist ein leicht korpulenter 41-Jähriger mit dünnem Vollbart. Er betreibt eine Pizzeria und verdient nachts Geld dazu als Telefonwache eines Beerdigungsunternehmens. Auf seine Spur kam die Polizei durch Zufall. Am Montag vor einer Woche war ein weiterer Junge verschwunden, der 13-jährige William Ownby, genannt Ben. Tatort war die Landgemeinde Beaufort, 100 Kilometer westlich von St. Louis. Ein Mitschüler hatte beobachtet, wie ein weißer Pickup mit Camperaufsatz auf der Schotterstraße nahe Bens Haus davon raste, kurz nachdem Ben aus dem Schulbus gestiegen war. Dank der Beschreibung stießen Polizisten, die in einem anderen Fall unterwegs waren, auf den geparkten Wagen in Kirkwood nahe Devlins Mietwohnung im Erdgeschoss eines ärmlichen Appartmentbaus. Dort fanden die Polizisten neben Ben zu ihrer Überraschung den seit vier Jahren verschwundenen Shawn.
Shawn war 2002 ebenfalls in einer Landgemeinde rund 100 Kilometer von St. Louis verschwunden, in Richwoods im Südwesten der Großstadt. Er wollte einen Freund mit dem Fahrrad besuchen. Der Einschnitt veränderte das Leben der Eltern völlig, sie gaben ihre Berufe auf, gingen selbst den spärlichen Spuren nach, gründeten eine Hilfsorganisation für Familien verschwundener Kinder.
In den Pressekonferenzen sagt Shawn kein Wort, so hat es die Polizei empfohlen. Seine Mutter hat in den Jahren der Suche Medienerfahrung gesammelt. Während sie redet, teils mit feuchten Augen, legt Shawn manchmal seinen Kopf auf ihre Schulter. Man kann nur ahnen, welche Aufarbeitung und welche Spannungen diese Familie vor sich hat. Das Wiedersehen mit der Schwester wirkt kühl. Shawn wird sich in den vier Jahren nicht nur äußerlich stark verändert haben. Seine Unterlippe ist jetzt gepierct, er trägt Ohrstecker.
Nachbarn des Entführers berichten, Shawn habe Devlin mit „Vater“ angesprochen. Sie sagen, sie hätten gerne geholfen, aber der Junge habe nie auch nur eine Andeutung gemacht, dass er unfreiwillig hier wohnt. Sie hätten sich nur gewundert, dass er offenbar nicht zur Schule ging. Shawn war nicht eingesperrt wie Natascha Kampusch, er war oft draußen und fuhr gerne Fahrrad. Was hielt ihn beim Entführer? Kinderpsychologen spekulieren in US-Sendern über Schuld- und Schamgefühle, die Shawn wegen seines eigenen Verhaltens haben mochte, und über potenzielle Drohungen: Vielleicht habe Devlin gesagt, er werde Shawns Familie etwas antun, wenn der Junge zu fliehen versuche.
Jüngster Medienaufreger ist eine Internetnachricht aus der Zeit kurz nach der Entführung. Auf der Website der Hilfsorganisation der Familie hinterließ ein Unbekannter die Frage: „Wann hört ihr endlich auf, mich zu suchen? Shawn Devlin“. War es ein Hilferuf des Jungen – mit dem Nachnamen des Entführers als Spur?
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/archiv/16.01.2007/3023255.asp
"Auch die Richter können Papa Peter nicht helfen. Ich darf meine Tochter nicht sehen!"
Peter Wiittkowski aus Lüneburg hat nur einen Wunsch: er möchte seine kleine Jette (Name geändert) wieder in die Arme schließen. Seit über zwei Jahren hat der verzweifelte Vater dazu keine Chance - trotz Umgangsrecht. ...
in: "Bild der Frau", November 2006, S. 58-59
"Vergiss, dass es Dein Vater ist."
von Elisabeth Schmidt, Allard Mees
Books on Demand GmbH (Juli 2006)
Gebundene Ausgabe
Wie denken entfremdete Kinder? Was können ausgegrenzte Väter tun? Was sind die lebenslangen Folgen der Wegnahme des Vaters?
Im Mainzer Kindergespräch vom 28.05.2005 kamen die Betroffenen Kinder selbst zu Wort.
Vier Trennungskinder im Alter von 15, 20, 28 und 34 Jahren berichten im Gespräch, wie sie die Trennung ihrer Eltern und den Verlust ihres Vaters erlebt haben. Sie schildern ihre Erfahrungen mit Jugendämtern und in Gerichtsverfahren, und sie berichten von der Wiederbegegnung mit ihrem Vater.
Ein Projekt des Väteraufbruch für Kinder Wiesbaden e.V. und Region.
http://www.amazon.de/gp/product/383345203X/028-7048297-1078943?v=glance&n=299956
Dienstag, 26. September 2006 18:19
Selbsthilfegruppe "SefeM"
Selbsthilfegruppe für entfremdete Mütter (+Väter)
Etwa 300 000 Kinder sind jährlich von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Über 40 Prozent davon verlieren dadurch den Kontakt zu einem Elternteil. Immer öfter sind das die Mütter sie werden von ihren Kindern entfremdet. Hilfe bietet die in Deutschland einmalige Selbsthilfegruppe "SefeM"
Auf dieser Seite stellen wir die Selbsthilfegruppe SefeM (+V) vor, schildern die Folgen für die betroffenen Kinder, Mütter und Väter. Des weiteren wollen wir die Ziele der SefeM (+) aufzeigen sowie auf weiterführende Links und Ansprechpartner hinweisen.
ANSPRECHPARTNERINNEN
Diplom-Psychologin Christiane Pohl
mobil 0160-98920910
Ljubi Bosnjak-Meyer (Mitteilung von Frau Bosnjak-Meyer vom 30.11.2012: sie ist nicht mehr für die Selbsthilfegruppe aktiv.)
mobil 0175-...gelöscht am 03.12.2012
SefeM (+V)
Selbsthilfegruppe für
entfremdete Mütter (+Väter)
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern!!
300.000 Kinder sind jährlich von Trennung und Scheidung betroffen, Tendenz steigend.
Über 40% verlieren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil.
In über 30% der Fälle verlieren die Kinder ihre Mutter, Tendenz steigend.
Die derzeitige Rechtssituation fördert Umgangsboykott, bestehende Gesetze werden nicht umgesetzt.
Freiwillige Beratung der Eltern öffnet Entfremdern Tür und Tor für anhaltenden Umgangsboykott und Kontaktabbruch. Gerade durch die Freiwilligkeit der Beratung wird dieser Zustand aufrechterhalten.
INDUZIERTE KIND-ELTERNTEIL-ENTFREMDUNG BEDEUTET
Seelische Gewalt, emotionalen Missbrauch, Menschenrechtsverletzung am Kind und am Elternteil
Ungewollter Kontaktabbruch zum Kind, die betroffenen Eltern werden gnadenlos ausgegrenzt, oft mit Unterstützung der Behörden durch Dulden, Wegschauen und Nichthandeln
Stand 09/2006
Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Gemeinsam haben Die Kinderschutz-Zentren und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht im letzten Jahr den Fachkongress zum Thema „Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung“ veranstaltet. Jetzt liegt der Tagungsband vor.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.kinderschutz-zentren.org/ksz_info-23.html
Tabuisierungen und Ausgrenzungen
"Tabuisierungen und Ausgrenzungen können über Generationen Bedeutung für das Familiensystem haben, indem ein Familienmitglied über leidvolles und leidbringendes Verhalten, gar Todessehnsucht (sich) an diese wichtige tabuisierte oder nicht gewürdigte Person erinnert und mit ihr verbunden ist. Im inneren Bild von der Familie wird dann unbewusst ein Platz eingenommen, der Spielraum und Entwicklungsmöglichkeit einengt, da er nicht der richtige, kindgemäße Platz ist."
Michael Grabbe in "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht", Bundesanzeiger Verlag 2002
Störungen bei den persönlichen Kontakten - die Elternentfremdung
Artikel von Ursula Birchler Hoop:
"Sozial Aktuell" Nr. 3 / 2003 vom Februar 2003
(Zeitschrift des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit SBS)
http://www.inf.ethz.ch/~gut/bbm/030201_sozialaktuell.txt
Sozial Aktuell, Februar 2003
Störungen bei den persönlichen Kontakten - die Elternentfremdung
Das Parental Alienation Syndrome (PAS)
Von Ursula Birchler Hoop
Das Kind bleibt auch nach der Trennung seiner Eltern das Kind von Vater und Mutter. Beide sind gesetzlich angewiesen, die Beziehung zum andren Elternteil nicht zu behindern. Und doch: Probleme zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil sind keine Seltenheit. Nur allzu oft kommt es vor, dass ein Kind den abwesenden Elternteil ohne ersichtlichen Grund zum Feind erklärt. Wie ist das möglich?
Ausgangslage
Das Phänomen ist allen, die im Rahmen der Scheidung und Trennung mit Kinderfragen zu tun haben, hinlänglich bekannt: Zu Beginn einer Familientrennung funktioniert der persönliche Kontakt zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und dem Kind noch mehr oder weniger gut. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil sieht sein Kind in gewissen Abständen. Zunehmend machen sich aber Störungen bemerkbar. Das Kind ist zum Beispiel immer wieder an den vereinbarten Wochenenden krank und kann nicht auf Besuch gehen. Kindergeburtstage an diesen Wochenenden häufen sich. Immer öfter fallen Termine aus und werden nicht nachgeholt.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil wird für Schulprobleme, Schlafstörungen, Aggressivität nach Besuchen verantwortlich gemacht. Er wird nicht (mehr) über besondere Anlässe des Kindes wie Schulfeste, Sporttage usw. informiert, geschweige denn dazu eingeladen. Das Kind - vielleicht erst drei Jahre alt - soll selber entscheiden, ob es den andern Elternteil sehen will. Manche sorgeberechtigten Mütter schrecken nicht einmal vor dem ungerechtfertigten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zurück und provozieren somit das Ende des persönlichen Kontaktes zwischen Vater und Kind. [1] Diese Störungen werden für die Kontinuität der Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil allmählich bedrohlich. Sie behindern die persönlichen Kontakte massiv. Es hat sich ein Prozess der Entfremdung angebahnt.
Getrennte Paare sind weiterhin Vater und Mutter
Trennung und Scheidung bedeuten für alle Beteiligten eine tiefe Krise:
sowohl für den, der geht, als auch für den, der verlassen wird und besonders für die gemeinsamen Kinder. Während die Auflösung der wirtschaftlichen Gemeinschaft eines Paares mit gesetzlicher und vertraglicher Regelung auf Franken und Rappen genau geordnet werden kann, ist das Problem der Kinder weder rechtlich noch vertraglich lösbar. Das Kind bleibt auch nach der Trennung das Kind von Vater und Mutter. In der Praxis bedeutet dies in der Regel eine enorme
Herausforderung für Elternpaare.
Die Wohlverhaltenspflicht der Eltern
Unsere Gesetzgebung verpflichtet beide Eltern, die Beziehung zum Kind nach der Trennung oder Scheidung aufrechtzuerhalten. Gemäss Art. 273 ZGB haben die Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. Sowohl Vater und Mutter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der erziehenden Person erschwert. Die Eltern haben somit eine gesetzliche Wohlverhaltenspflicht (Art. 274 ZGB). Daraus wird deutlich, dass dem Erhalt der Beziehung und der Respektierung der gewachsenen Bindung eines Kindes zu beiden Elternteilen für eine gesunde Entwicklung ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Der Beziehungs- und Bindungsanteil gilt heute als ein wesentliches Kriterium des Kindeswohls. [2]
Trotz dieser Wohlverhaltenspflicht sehen sich Gerichte bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Regelung des persönlichen Verkehrs nicht selten vor praktisch unlösbare Probleme gestellt. Immer wieder versucht der sorgeberechtigte Elternteil, den persönlichen Kontakt zwischen dem andern Elternteil und dem Kind systematisch und mit allen nur erdenklichen Mitteln zu verhindern. Dies, obwohl keine realen Gründe für ein solches Vorgehen vorliegen. Abgelehnt werden ganz normale, oft sehr kompetente Eltern, die ihr Kind lieben und von diesem geliebt werden, also nicht etwa misshandelnde oder gar missbrauchende Eltern.
Trennung oder Scheidung - eine Lebenskrise
Wie jede Lebenskrise kann auch die Trennung unbewältigte Gefühle (Angst, Wut, Trauer, Bedrohung) und Themen aus der Biographie des Betroffenen (zum Beispiel traumatische Kindheitserlebnisse) hervorrufen. Durch die Schmerzen der Trennungserlebnisse können alte Gefühle mobilisiert und zu den aktuellen Gefühlen hinzugefügt werden.
Das mag die Intensität und manchmal Irrationalität des emotionalen Erlebens und Verhaltens eines oder beider Partner erklären. Alte Verletzungen, die mit dem eigentlichen Partner gar nichts zu tun haben, werden auf diesen projiziert und die aktuellen Probleme an ihm festgemacht. [3]
Eine im psychologischen Sinne erwachsene Person trauert, leistet Trauerarbeit. Sie bearbeitet die eigenen inneren Konflikte. Daher gerät sie kaum in Gefahr, alleine den Partner für das Scheitern ihres Lebenstraums verantwortlich zu machen oder ihn anzuklagen, "die Zukunft überhaupt" zerstört zu haben.
Was versteht man unter Elternentfremdung?
Richard A. Gardner, ein amerikanischer Kinderpsychiater, hat erstmals im Jahre 1984 den Begriff des so genannten Parental Alienation Syndrome (PAS) eingeführt. [4] Die Übersetzung mit "Eltern-Feindbild-Syndrom" ist insofern missverständlich, als es nicht um verfeindete Eltern und deren Symptomatik geht, sondern um Verhaltensweisen von Kindern, die in einem Elternteil ihren erklärten Feind sehen. Gardner meint mit PAS eine Störung, die ursprünglich im Kontext von Sorgerechtsauseinandersetzungen auftritt. Ihre primäre Manifestation ist eine Kampagne des Schlechtmachens, die das Kind gegen einen Elternteil führt. Wesentlich zur Definition gehört, dass es für diese Kampagne keinen realen Grund gibt. Sie resultiert aus einer Kombination von Einflüssen: Das Kind wird einerseits vom Elternteil, bei dem es lebt, gegen den Ziel-Eltern-Teil (target parent) indoktriniert, andererseits trägt es selber zu dessen Diffamierung bei. Die von PAS betroffenen Elternteile sind "normale" Väter und Mütter, die ihre Kinder lieben und von ihren Kindern geliebt wurden. Wenn ein realer Missbrauch und/oder eine Vernachlässigung vorliegt, ist die Abneigung des Kindes begründet. In diesem Fall spricht man nicht von PAS. [5]
Wie verhält sich ein PAS-Kind gegenüber dem abgelehnten Elternteil?
PAS wird als ein Syndrom verstanden, das mehrere gleichzeitig auftretende Symptome aufweisen kann:
Eine Kampagne des Schlechtmachens: Das Kind blendet frühere schöne Erfahrungen mit dem abgelehnten Elternteil vollständig aus, als ob diese nie existiert hätten. Es beschreibt ihn als böse und gefährlich, macht ihn sozusagen zur "Unperson". Bei näherem Nachfragen kann es meistens nichts konkretisieren.
Absurde Rationalisierungen: Das Kind liefert für seine feindselige Haltung irrationale und absurde Rechtfertigungen, die in keinem realen Zusammenhang mit den tatsächlichen Erfahrungen stehen. Banalitäten werden zur Begründung herangezogen: "Er hat oft so laut gekaut." Wenn man Tatsachen richtig stellen will oder Fehlinformationen korrigiert, kann das Kind diese nicht annehmen.
Mangel an Ambivalenz: Beziehungen zwischen Menschen sind immer ambivalent. An einem Menschen gefällt einem dieses, jenes aber nicht.
Bei PAS-Kindern ist ein Elternteil nur gut, der andere nur böse, es gibt für sie nur Schwarz oder Weiss. Das Symptom mangelnder Ambivalenz ist ein besonders typisches Merkmal von PAS.
Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil: Wenn die Mitglieder der getrennten Familie gemeinsam angehört werden, ergreift das PAS-Kind reflexartig, ohne Zögern und ohne jeden Zweifel für den betreuenden Elternteil Partei, oft noch bevor überhaupt jemand etwas gesagt hat.
Die Feindseligkeit wird ausgeweitet auf das gesamte Umfeld des abgewiesenen Elternteils: Eltern, Freunde und Verwandte des abgewiesenen Elternteils, zu denen das Kind bisher eine herzliche Beziehung unterhielt, lehnt es nun plötzlich ohne plausiblen Anlass ebenso feindselig ab wie den ausserhalb lebenden Elternteil. Die Begründungen dafür sind ähnlich absurd und verzerrt.
PAS-Kinder sind "unabhängige Denker": Der "eigene Willen" und die "eigene Meinung" des Kindes werden vom betreuenden Elternteil besonders hervorgehoben. PAS-Kinder haben laut dem sorgeberechtigten Elternteil schon mit drei oder vier Jahren eine ausgeprägte eigene Meinung und entscheiden selber, ob sie den abgelehnten Elternteil sehen wollen oder nicht.
PAS-Kinder haben keine Schuldgefühle gegenüber dem abgelehnten Elternteil: Das Kind unterstellt dem abgelehnten Elternteil, er sei gefühlskalt, der Kontaktverlust mache ihm gar nichts aus.
PAS-Kinder übernehmen "geborgte Szenarien": Sie schildern teilweise groteske Szenarien und Vorwürfe, die sie von den betreuenden Erwachsenen gehört und übernommen, aber nicht mit dem anderen Elternteil selbst erlebt haben. Meist genügt die Nachfrage "Was meinst du damit?", um festzustellen, dass das Kind gar nicht weiss, wovon es spricht.
Wann ist elterliches Verhalten manipulierend?
Nahezu alle Eltern in der Trennungsphase äussern Zweifel an der Person des früheren Partners und an dessen Qualitäten, was die Erziehung des Kindes betrifft. Dennoch gibt es einige Schlüsselmerkmale, die auf PAS hinweisen.
Fehlende Verarbeitung der Trennung: Normalerweise lassen Wut und Ärger auf den Ex-Partner mit der Zeit nach, und die Darstellung des andren Elternteils wird wieder realistischer. Beim manipulierenden Elternteil wird die nacheheliche Schuldproblematik aufrechterhalten, zum Teil noch weiter verstärkt.
Agitation über das Kind: Manipulierende Eltern teilen dem Ex-Partner die Vorbehalte, die sie gegen ihn haben, in der Regel nicht mit. Sie wenden sich aber auch nicht an Berater oder Therapeuten, um die bestehenden Probleme zu lösen. Primär wird das Kind als Ansprechpartner benutzt. "Dein Papi passt nicht gut auf dich auf. Deshalb gebe ich dir das Handy mit. Damit kannst du mich jederzeit anrufen. Ich hole dich dann ab." Häufig wird das Kind als Komplize benutzt: "Sag ihm, ich sei nicht da."
Ausdehnung der Ablehnung auf die erweiterte Familie: Die Beziehung des Kindes zu anderen Familienmitgliedern des abgelehnten Elternteils werden als genauso schädlich eingestuft wie die Kontakte zu ihm selbst.
Manipulation von Fachleuten: Das Ziel des manipulierenden Elternteils ist es, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu unterbinden. Darum hat er wenig Interesse, mit Fachleuten an einer Problemlösung zu arbeiten. Zu seiner Strategie gehört, Fachleute für die eigene Einschätzung des abgelehnten Elternteils zu gewinnen. Nicht selten versucht er deshalb, Einfluss zu nehmen auf die Vorgehensweise der Fachperson. Fachleute, bei denen die Manipulationsversuche scheitern, werden abgewertet oder abgelehnt. [6]
Warum "muss" ein Elternteil programmieren?
Beim programmierenden, d.h. das Kind manipulierenden Elternteil ist eine konstruktive Verarbeitung der schmerzlichen Trennungserfahrung, der Verlustängste usw. nicht (ausreichend) gelungen. Er kann die Chancen, die sich durch die veränderte Situation für das eigene Leben und die Neuorganisation der Familienbeziehungen ergeben, nicht angemessen wahrnehmen und konstruktiv angehen. Der Ex-Partner bleibt der Bösewicht, eigene Anteile können nicht erkannt werden. Er erhält die Projektionen auf den Ex-Partner aufrecht und dehnt sie darüber hinaus auf die Kinder aus, die sie dann weitertragen: "Du bist an allem schuld, Papa." Hinter solchem Verhalten steckt oft panische Angst, nach dem Partner auch noch das Kind zu verlieren. Oder der programmierende Elternteil handelt aus Rachegefühlen, um den Ex-Partner zu quälen. Er bildet mit dem Kind eine enge Koalition, zu der niemand Zugang hat.
Daraus kann sich eine pathogene Angst bilden, in der das Kind sozusagen unentrinnbar gefangen ist. Manchmal kann eine solche Angstbindung paranoide Züge tragen im Sinne einer "folie à deux"; eine psychiatrisch relevante Situation. Eine paranoide Projektion liegt da vor, wo entgegen allen realen Verhältnissen eigene uneingestandene, unerlaubte Wünsche und Strebungen auf den anderen projiziert und "in ihm" mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden.
Die Diagnose von PAS
Voraussetzung für eine zielführende Evaluation ist eine adäquate Befragung des Kindes. Es geht darum zu ergründen, worauf die massive Ablehnung eines Elternteils zurückzuführen ist. Dies setzt bei allen am Verfahren beteiligten Berufsgruppen voraus, dass sie neben grundsätzlichem entwicklungspsychologischem Wissen und Erfahrung in der Befragung von Kindern auch Kenntnis von PAS haben. Der Schwerpunkt der Befragung liegt auf der Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung aller Beteiligten. Um PAS diagnostizieren zu können, braucht es Einzelgespräche mit beiden Eltern und jedem Kind sowie getrennte Gespräche mit dem Kind und jedem Elternteil, ein Elterngespräch und ein Familiengespräch. Geschwister sollten nicht zusammen befragt werden, da sie sich gegenseitig beeinflussen. Diskrepanzen zwischen den Kinderaussagen können Aufschluss geben über reale oder fantasierte Ereignisse.
Folgen des PAS für die Entwicklung des Kindes
Unter dem starken Anpassungs- und Loyalitätsdruck kann das PAS-Kind keine autonome Individualität entwickeln. Das PAS-Kind verlernt, den eigenen Gefühlen und Wahrnehmungen zu trauen. Die eigene Identität wird zutiefst verunsichert. Es kann zu schweren Persönlichkeitsstörungen kommen, zum Phänomen des falschen Selbst (man findet dies zum Beispiel bei Essstörungen, Süchten u.a.). [7] Ungelöste Symbiose-Komplexe, wie sie bei PAS vorliegen, sind der Kern der so genannten "Ich-Krankheiten", dessen Spektrum von psychiatrischen Krankheiten über das Borderline-Syndrom usw. reichen kann. In weniger gravierenden Fällen sind die sichtbaren Folgen eher unauffällig, bedeuten aber dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität des Betroffenen. [8] Das Selbst des betroffenen Kindes wird durch die fremdbestimmte, aktive Zurückweisung und Negativbesetzung eines ursprünglich geliebten Elternteils noch tiefer geschädigt als durch den Verlust an sich (wie zum Beispiel beim Tode). In der Pubertät wird dadurch die Ablösung sowohl vom idealisierten betreuenden als auch vom abgewerteten Elternteil erschwert bis unmöglich gemacht. Auch hier können sich weitere langfristige Entwicklungsprobleme ergeben. [9]
PAS und die schweizerische Rechtsprechung
Der schweizerischen Rechtsprechung [10] zum Thema "Sorgerecht und persönlicher Kontakt" lässt sich entnehmen, dass man sich des Problems Elternentfremdung zwar der Spur nach bewusst ist, es indes an fundierten Kenntnissen von PAS noch weitgehend mangelt. Dementsprechend fehlt es an einem adäquaten Umgang mit dieser Problematik. Zwischen Beginn des Rechtsstreits und einem Richterspruch liegen nicht selten mehrere Jahre. Im Rahmen der PAS-Problematik hat der Grundsatz "Zeit heilt Wunden" keine Gültigkeit. Die Manipulation der Zeit wird zur Hauptwaffe in den Händen des Entfremders. Er benützt sie, um die Zeit des Kindes zu strukturierten, zu besetzen und um den "kontaminierenden"
Kontakt mit dem verlorenen Elternteil zu verhindern. Die lange Dauer der Gerichtsverfahren begünstigt nicht nur die Zermürbung des abwesenden Elternteils, sondern sichert dem entfremdenden Elternteil einen stärkeren kindlichen Verbündeten, wenn es dann zu einem endgültigen Entscheid kommt.
In strittigen Fällen werden in der Regel kinderpsychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Gerichte und Vormundschaftsbehörden sind oft froh darüber, ein Gutachten anordnen zu können. Dadurch wird die Verantwortung für ein konstruktives und nützliches Vorgehen auf andere übertragen. Die Anordnung von Gutachten kann also in vielen (sicher nicht in allen!) Fällen als ein Ausweichen gesehen werden. In ihrem Eifer, Gutachten anzuordnen, machen Gerichte und Behörden oft nur wenig oder gar keinen Unterschied bei der Auswahl der GutachterIn. Gewöhnlich ordnen sie ein Gutachten unabhängig davon an, ob Erfahrungen in der Arbeit mit PAS vorhanden sind. In vielen Gutachten kann man dann etwa lesen, dass es zwar wichtig sei, wieder eine gesündere Beziehung zum entfremdeten Elternteil aufzubauen. Es wird aber auch aufgezeigt, dass man sich diesem Ziel am besten nähert, indem man den Kindern langsam, im Laufe der Zeit, zur Einsicht in die Faktoren verhilft, die zu ihrer Entfremdung geführt haben. Dies klappt jedoch nur selten, insbesondere bei Kindern, die bereits unter einem mittelstarken oder gar schweren PAS leiden. Der Zustand der Kinder wird im Gegenteil noch verschlimmert, weil die Zeit für den entfremdenden Elternteil arbeitet. [11]
Es gibt praktisch keine Gerichtsentscheide, aufgrund deren eine Sorgerechtsänderung im Zusammenhang mit PAS vorgenommen wurde. Oftmals erscheint es als die bequemste Lösung, dem Willen des Kindes nachzugeben, zumal es sich "so überzeugend" äussert. Damit lassen sich Richter usw. in das dysfunktionale System des programmierenden Elternteils einbinden. Die schweizerische Gesetzgebung kennt keine erfolgversprechenden Sanktionsmittel, um die PAS-Programmierung zu verhindern oder einzuschränken. In der Regel nützt es gar nichts, dem programmierenden Elternteil (gestützt auf Art. 274 ZGB) die Weisung zu erteilen, er habe alles zu unterlassen, was das Kind in einen Loyalitätskonflikt zum andren Elternteil bringen kann. Dasselbe gilt bei der Anordnung einer so genannten Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 ZGB. Die Entfremder wissen das. Die Androhung einer Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB führt ebenso wenig zum Erfolg.
Selbst wenn in seltenen Fällen eine Bestrafung nach Art. 292 StGB erfolgt, nehmen das programmierende Elternteile gerne in Kauf. Das vorhersehbare Widerstreben der Gerichte, in den erwähnten Bereichen Massnahmen zu ergreifen, ist einer der wesentlichen Gründe dafür, dass PAS so weit verbreitet ist. Dennoch bleibt zu hoffen, dass sich Gesetzgeber sowie entscheidende Instanzen in diesem Bereich des Kindesschutzes künftig vermehrt bemühen, Grundlagen zu schaffen, um neue Erkenntnisse zur Prävention in die Praxis umzusetzen.
[1] Untersuchungen in Deutschland haben gezeigt, dass sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs im Zusammenhang mit Sorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten in mehr als 90 Prozent der Fälle nicht bestätigt (Schade, B. 1995, Angaben zur Statistik bei Verfahren von sexuellen Missbrauchsvorwürfen in familienrechtlichen Gerichten, Tagungsdokumentation epd. DokNr. 40/95, 25. September 1995).
[2] Hegnauer, Berner Kommentar, Art. 273 ZGB, Hegnauer, Grundriss des Kindesrechts, 5. A. N. 19. 20 ff, Reusser R. (1999), Die Stellung des Kindes im neuen Scheidungsrecht, In: Hausheer (Hrsg.): Vom alten zum neuen Scheidungsrecht, Bern: Stämpfli
[3] Petri H. (1991): Verlassen und verlassen werden. Angst, Wut, Trauer und Neubeginn bei gescheiterten Beziehungen. Zürich: Kreuz
[4] Gardner, R.A. (1985): Recent trends in divorce and custody litigation. Academy Forum (a publication on the American Academy of Psychoanalysis), Gardner, R.A. "Das Elterliche Entfremdungssyndrom", Herausgeber Wilfrid von Boch-Galhau, VWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, 2002
[5] Kodjoe, U. & Koeppe, P. (1988): The Parental Alienation Syndrome. In: Der Amtsvormund. Sonderdruck 1/98
[6] Zu den Schweregraden von PAS vgl. Birchler, U., "Elternentfremdung" In: "Und Kinder", "Anhören und dann". Nr. 69, 21. Jahrgang
[7] Butollo, W. (1993): Die Suche nach dem verlorenen Sohn. Von der Lebendigkeit des Totgeschwiegenen, München.
[8] Kernberg, O. F. / Dulz, B. / Sachsse, U. (Hrsg.), Handbuch der Borderlinestörungen, Stuttgart 2000
[9] Bauers, B. (1994): Kinder aus Scheidungsfamilien. Seelische Folgen von Trennung und Scheidung unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede. In: Eggert-Schmidt-Noerr, A. Hirmke-Wessels V., & Krebs, H. (Hrsg): Das Ende der Beziehung? Frauen, Männer, Kinder in der Trennungskrise, Mainz.
[10] Birchler, U. a.a.O. S. 47 f.
[11] Gardner, R. A. 2002, a.a.O. S. 33 ff.
Gekürzte Fassung des Artikels in der Zeitschrift "und Kinder", Nr. 69, Mai 2002, 21. Jahrgang "Anhören... und dann"
Ursula Birchler Hoop ist seit 1978 selbstständige Rechtsanwältin mitSchwerpunkt Familien- / Scheidungs- und Kindesrecht. Sie war von 1981bis 1990 in Teilzeit juristische Sekretärin bei der damaligen Psychiatrischen Gerichtskommission des Kantons Zürich. Seit 1995 in Teilzeit 1. Adjunktin bei der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich mit Schwerpunktstätigkeit u.a. im Bereich Kindesschutz.
"Elternentfremdung nach Trennung und Scheidung. Ein Überblick zur aktuellen Forschungslage bei Elternentfremdung"
Ursula Kodjoe
in: "Das Jugendamt", 9/2002, S. 386-390
Walter Andritzky: Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern (S. 166-182)
Psychotherapie 7. Jahrg. 2002, Bd. 7, Heft 2 © CIP-Medien, München
2.2 Narzisstischer Missbrauch
Wie bereits erwähnt ist für die Borderline-Persönlichkeit ein Gefühl innerer Leere typisch, das mit dem allgegenwärtigen Bestreben kompensiert wird, Bestätigung und narzisstische Zufuhr zu erhalten, weshalb der entfremdende Elternteil sich an das Kind wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm klammert.
Heyne (1993) charakterisierte die für ein Kind daraus resultierende Psychodynamik treffend als narzisstischen Missbrauch und schildert anschaulich die Verhaltens- und Erlebensweisen:
“Hierunter verstehe ich Beziehungskonstellationen zwischen Mutter und Kind, in denen die Befriedigung der narzisstischen Bedürfnisse der Mutter unter Ausnutzung der Abhängigkeit des Kindes im Vordergrund steht. Narzisstisch ausbeuterische Beziehungen zeichnen sich durch ihren symbiotischen Charakter aus: Das Kind ist sozusagen ein von der Mutter geschaffenes ‚Ding’, das sie wie einen unabgegrenzten Teil ihrer selbst erlebt, über den sie beliebig verfügen kann. Sie kann das Kind nicht als eigenständiges Wesen wahrnehmen und in seiner Eigenart anerkennen; statt dessen stülpt sie ihm narzisstische Bedeutungen über, die auf ihre eigene Person bezogen sind; sie idealisiert das Kind und spricht ihm Eigenschaften und Verhaltensweisen zu, die allein ihren Vorstellungen darüber, wie das Kind sein sollte, entspringen. Das Kind hat in einer solchen Beziehung die Aufgabe, das als mangelhaft empfundene Ich der Mutter zu vervollständigen und das ‚Loch im Ich’ der Mutter wie eine Plombe zu füllen. Zuwendung erfährt es nur, insoweit es den Erwartungen der Mutter entspricht. Autonomiebestrebungen des Kindes werden unterbunden, bestraft und mit der Erzeugung von Schuldgefühlen belastet bzw. nur soweit zugelassen, wie sie im Dienste der mütterlichen Bedürfnisbefriedigung narzisstisch ausbeutbar sind. Jedes Abweichen von den Erwartungen der Mutter wird von ihr als verletzender oder aggressiver Akt, als Ausdruck der Verrats empfunden. Innere wie äußere Trennungen aber müssen um jeden Preis vermieden werden. Daher entbrennt ein Machtkampf nicht nur hinsichtlich des Verhaltens des Kindes, sondern auch hinsichtlich der Kontrolle seiner Gefühle und Gedanken. Die Mutter ist davon überzeugt, das Kind besser zu kennen, als es sich selber kennt. Besser als das Kind meint sie zu wissen, was es wirklich denkt, fühlt, will und braucht und was es demzufolge zu denken, zu fühlen, zu wollen und zu tun hat. Es reicht ihr aber nicht aus, wenn es sich ihren Erwartungen lediglich beugt: Es soll selber wollen, was es soll, sich also ganz und gar mit dem Bild, das sie von ihm entworfen hat, identifizieren, und sei es ihm auch noch so wesensfremd. Negative Gefühle wie Verletztheit, Ärger, Wut und Haß sind dem Kind nicht bzw. nur insoweit, als sie auch für die Mutter einen Zweck erfüllen, gestattet, da sie eine Art von Abgrenzung darstellen, die Konflikt und damit zumindest vorübergehend innere Trennung mit sich bringt. Hinsichtlich eigener Gefühle und Bedürfnisse unterliegt das Kind einem regelrechten Denk- und Wahrnehmungsverbot, und da es sie weder wahrnimmt noch zum Ausdruck bringen darf, erlebt es diese Gefühle als nicht zu sich gehörig und insofern als unwirklich. Irgendwann wird es sie schließlich gar nicht mehr identifizieren können; statt dessen wird es fühlen, was es meint fühlen zu müssen, und diese fremdbestimmten Regungen wird es mit authentischen Gefühlen verwechseln ...”
Da das Kind wie ein lebendes Antidepressivum mittels Rollenumkehr (Parentifizierung) die emotionale Leere des eE ausfüllt, entstehen bei ihr/ihm Therapiemotivation und Leidensdruck erst, wenn die symbiotische Bindung an das Kind durch einen gesicherten Umgang mit dem anderen Elternteil aufgelockert ist und die Verlustangst unmittelbar gespürt werden kann. Jedes Mitagieren mit den Ausgrenzungsabsichten des entfremdenden Elternteils stellt hier einen behandlungstechnischen Kunstfehler dar und belastet das Kind weiter mit dem emotionalen Sog.
Als Theaterstück wurde die Geschichte eines narzisstischen Missbrauchs von August Strindberg im leider nur selten gespielten Stück “Mutterliebe” zwischen einer Mutter und ihrer Tochter dargestellt: Als der Vater, von dem die Tochter bisher nichts wusste, Kontakt zur Tochter aufnehmen will, zieht die Mutter alle Register der Manipulation der Tochter. Nach einem nicht leichten Kampf der Tochter mit der übermächtigen Mutter resigniert die Tochter und beschließt, das Leben nicht zu wagen und in der Abhängigkeit von der Mutter zu verbleiben.
"Eltern sägen ihr Kind entzwei.
Trennungserfahrungen und Entfremdung von einem Elternteil"
Bäuerle / Strobel
1999
ISBN 3-403-03596-4
Fachkongress
Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Wirkungsweisen, Rechtsproblematik, Hilfekonzepte
Mainz: 29. - 30. April 2002
Vorwort
Die UN-Kinderkonvention hat in Artikel 9 Abs. 3 festgeschrieben, dass Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, das Recht haben, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen pflegen zu können. Der deutsche Gesetzgeber hat im Zuge der Kindschaftsrechtsreform dieses Recht des Kindes durch eine Verpflichtung der Eltern gestützt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Eltern sind demnach nicht nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet.
Diese Vorgaben werden jedoch allzu leicht zu praxisfernen Programmsätzen. Immer wieder kommt es besonders in Fällen von hochstreitiger Trennung und Scheidung zu Kontaktabbruch und Elternentfremdung. In diesen Fällen haben die betroffenen Kinder und Eltern ein unabweisbares Bedürfnis nach Unterstützung. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe stehen vor der Herausforderung zu klären, ob und wie es gelingen kann, Kindern den Kontakt zu ihren Eltern in hochstrittigen Familienkonstellationen zu ermöglichen und welche Hilfen hierzu geeignet sind.
Das Recht bietet mit seinem Instrumentarium in diesen Fällen nur begrenzt Lösungsmöglichkeiten an. Die Familiengerichte können unter anderem die Durchführung begleiteten Umgangs anordnen und Elternteile verpflichten, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon soll die Jugendhilfe (gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII) entsprechende Hilfestellung vermitteln.
Das Programm dieser Veranstaltung vereint Beiträge zum Verständnis der Problematik, beleuchtet die Realität und die Möglichkeiten rechtlicher Interventionen. Die Fachkräfte der Jugendhilfe sollen über gerichtliche Möglichkeiten zur Wiederherstellung von Kontakten des Kindes zu beiden Elternteilen informiert werden. Mit der Einbindung der verschiedenen fachlichen Positionen wollen die Veranstalter einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion der Umgangsproblematik leisten. Dabei sollen die "vorläufigen deutschen Standards zum begleitenden Umgang" sowie bereits erprobter Praxismodelle kritisch erörtert werden.
Zu dieser Veranstaltung laden die Kinderschutz-Zentren in Deutschland und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht gemeinsam alle in diesem Kontext beteiligten Professionen zu einem interdisziplinären Austausch ein. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, das bestehende Hilfeangebot qualifiziert auszubauen und nachhaltig zu sichern.
Programm
Montag, 29.April 2002
10.30 - 11.00 Uhr Monika Weber-Hornig
Die Kinderschutz-Zentren
Hanne Stürtz
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Vorträge
11.00 - 11.45 Uhr Wahrnehmungsveränderung - Psychische Faktoren in sozialen Konflikten bei Familientrennungen
Dr. Helmuth Figdor, Wien
12.00 - 12.45 Uhr Forschungslage bei Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Ursula Kodjoe, Freiburg
13.00 Uhr Pause
Vortrag
14.15 - 15.00 Uhr Vorläufige deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer,
IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München;
Arbeitskreise
15.30 -17.30 Uhr Wahrnehmungsveränderung- psychische Faktoren in sozialen Konflikten
Dr. Helmuth Figdor, Wien
Vernetzung als Methode zur Vermeidung von Elternentfremdung und Kontaktabbruch
Manfred Lengowski, Jugendamt Cochem
Vorläufige deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer IFP-München
Erfolge bei Wiederanbahnung von Kontakt am Beispiel der amerikanischen Rachel-Foundation
Ursula Kodjoe, Freiburg
Kollegialer Austausch anhand eigener Praxisprobleme
Die Kinderschutz-Zentren
Dienstag, 30.April 2002
Vorträge
9.00 - 10.00 Uhr Belastung der Eltern-Kind Kontakte in Scheidungsfamilien - Bindungstheoretische Perspektiven
Prof. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
10.30 - 11.30 Uhr Richterliche Regulierungsmöglichkeiten bei Umgangsverweigerung
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt/M.
12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause
Arbeitskreise
13.15 - 14.45 Uhr Kooperation von Jugendhilfe und Gericht bei der Wiederherstellung von Kontakten
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt
Bindungsqualität in Scheidungsfamilien
Prof. Dr. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
Verfahrenspflegschaft – Wie der Anwalt des Kindes bei Umgangskonflikten die Interessen der Kinder sichern kann
Holger Partikel, Jurist, Verfahrenspfleger Berlin / Brandenburg
Möglichkeiten und Grenzen von Gruppenangeboten für Scheidungskinder
Wilfried Griebel, IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München; DKSB – LV Bayern
Kollegialer Austausch anhand eigener Praxisprobleme
Die Kinderschutz-Zentren
Schlussplenum
15.00 - 16.00 Uhr Hilft Kooperation weiter? Potenziale und Grenzen beim Zusammenwirken unterschiedlicher Institutionen und Professionen
Gretel Diehl, OLG Frankfurt
Holger Partikel, Berlin
Hiltrud Göbel-Glembeck, Jugendamt Mainz
Wolf Sartorius, Kinderschutz-Zentrum Mainz
Moderation Hanne Stürtz Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Veranstalter
Die Kinderschutz-Zentren
Spichernstr. 55
50672 Köln
Tel: 0221 / 569753
Fax: 0221 / 5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Postfach 10 20 20
69010 Heidelberg
Tel. 06221/98180
Fax: 06221 / 981828
E-Mail: institut@dijuf.de
Programmkoordination
Wolf Sartorius
KinderSchutzZentrum Mainz
Lessingstr. 25
55118 Mainz
Tagungsort
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Grebenerstr. 24-26
55116 Mainz
Tel.: 06136 / 257-523
Fax: 06131 / 257-525
E-Mail: ebh.akademie@Bistum-Mainz.de
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf den Internetseiten des Erbacher Hofs unter: www.kath.de/bistum/mainz/ebh/wegbeschreibung.pdf
"Wie Baronin Instetten die kleine Annie abrichtete."
Christine Brinck zum elterlichen Entfremdungssyndrom
in "Süddeutsche Zeitung", 16./17.2.02
Christine Brinck geht auch auf Theodor Fontanes Roman "Effi Briest" ein, der über die tragische Entfremdung einer Mutter zu ihrer Tochter berichtet.
Die reale, der Romanfigur zum Vorbild dienende Frau war übrigens Else von Ardenne, geborene von Plotho. Sie war die Großmutter des bekannten Physikers Manfred von Ardenne, der darüber in seinem Buch ""Sechzig Jahre für Forschung und Fortschritt", Verlag der Nationen, 1987, S. 135-36 schreibt: "Beim neunzigsten Geburtstag meiner Großmutter im Jahre 1943 ... versuchte ich ihr begreiflich zu machen, wie sehr ich diesen Mann (ihren Geliebten) schätze. Meine Worte: ´Ich hätte damals genauso gehandelt wie Du!´, rührten sie tief. Nach einigen Wochen schickte sie mir ein kleines Päckchen. Es enthielt die Briefe Hartwichs (ihres Geliebten) aus den Jahren 1883 bis 1885 an meine Großmutter - eben jene, die den Anlaß zu dem tragischen (tödlichen) Duell im Jahre 1886 gebildet hatten. Sie schrieb mir dazu: ´Du bist der einzige, der mich nach ihm gefragt hat. so sollst Du auch das Wenige bekommen, das ein hartes Schicksal mir von dem strahlenden Menschen gelassen hat. Daß Dir die Freude wurde, durch einen Verwandten in ein gerechtes gutes Licht den Mann gerückt zu sehen, der unendliches Leid, aber auch unendliches Glück in mein Leben gebracht hat, war mir ein Geschenk."